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Amtliche

des

Anzeigen

Wiesbadener Tagblatts.

BerkagS - Fernsprecher: Nr. 2266.

Bekanntmachung Wer Abhaltung der Frühjahrs-Control- vcrsammlnngcn 1902.

Zur Theilnahme an dcn Frühjahrs-Control nrsammluiigen werden berufen:

1) iämmtlichc Reservisten (mit Einschluß der Reserven der Jägerklasse A der Jahres- Nassen 1889 bis 1893);

2) die Mannschaften der Land- und Seewehr

I. Aufgebots, mit Ausschluß Derjenigen,

welche in der Zeit vom 1. April bis 30. September 1890 in den activen Dienst aetreten sind; ,

3) sämmtliche geübte und nicht geübte Ersatz- Reservisten;

4) die zur Disposition der Truppenthcile

Beurlaubten; ,

5) die zur Disposition der Ersatzbebördcn Ent­lassenen. Die zeitig Ganzinvalidcn, sämmt- liche Halbinvaliden und die nur Garnisoii- dienstfäbiacn, sowie die Mannschaften der Jägcrklasse A haben mit ihren JahrcÄlaffen zu erscheinen.

Die Controlpflichtigen des Kreises

Wiesbaden—Stadt

haben zu erscheinen wie folgt:

In Wiesbaden

im oberen Hofe der alte» Jnsanterre- Kascrne, Scknvalbachcrstraßc,

». Sämmtliche Mannschaften der Karde, sowie die Mannschaften der Provinzial- Jnfanterie und zwar:

Jahrgang 1»«« Mittwoch, den 2.April 1902, Vormittags 9 Uhr.

Jahrga„g1890Mittwoch,den2.April1902, Nachmittags S'/s Uhr.

Jahrgang 1891 «. 1892 Donnerstag, den April 1902, Vormittags 9 Uhr. Jahrgang 1898 Donnerstag, den 3. Slpril 1902, Nachmittags 3'/- Uhr.

Jahrgang 1894 Freitag, den 4.Apr»l1902, Vormittags 9 Uhr.

Jahrgang 1895 Freitag» den 4. Slpril 190-, Nachmittags 3V« Uhr.

Jahrgang 1896 Samstag, den 5. April 1902, Vormittags 9 Uhr.

Jahrgang 1897 Samstag, den 5. April 1902 Nachmittags 3> 2 Uhr.

Jahrgang 1898 Montag, den 7. April 1902, Vormittaas 9 Uhr.

Jahrgang 1899, 1900, 1901 Montag, den 77 April 1902, Nachmittags 3'/- Uhr. »I. Die übrigen gedienten Mannschaften und zwar: Marine, Jäger, Maschineu- gewehrtriippen» Cavallerie, Feldartillerie, Fußartillerie, Pioniere, Eisenbahn-, Tele­graphen- und Lnftschisfertrnppen, Tram (einschließlich Krankenträger), Sanitats- nnd Veterinärpersonal und sonstige Mann schäften (Oekonomie-.f-a«dwerker, Arbeits- soldaten ie.) wie folgt:

Jahrgang 1889. 1890, 1891 Dienstag, den

8. April 1902, Vormittags 9 Uhr. Jahrgang 1892. 1893 Dienstag, den

8. April 1902, Nachmittags 3'/- Uhr

Jahrgang 1894. 1895 Mittwoch, den

9. April 1902, Vormittags 9 Uhr.

Jahrgang 1896, 1897. Mittwoch, den

9. April 1902. Nachmittags 3'/- Uhr Jahrgang 1898.1899,1900,1901 Donners­tag. den 10. April 1902, Vormittags 9 Uhr.

»I». Die Ersatz-Reservisten. Jahrgang 1889, 1890 Donnerstag, den

10. April 1902, Nachmittags 3'/- Uhr.

Jahrgang 1891, 1892 Freitag, den

II. April 1902, Vormittags 9 Uhr.

Jahrgang 1893. 1894 Freitag, den

11. April 1902, Nachmittags 3',- Uhr.

Jahrgang 1895, 1896 Samstag, den

12. April 1902, Vormittags 9 Uhr Jahrgang 1897 Samstag, den 12. April

1902,' Nachmittags SV* Uhr.

Jahrgang 1898 Montag, den 14. Apr,l 1902, Vormittags 9 Uhr.

Jahrgang 1899. 1900, 1901 Montag, den 14. April 1902, Nachmittags 3'/- Uhr. Die Controlpstickitiaeu de? Kreises Wiesbaden—Land haben zu erscheinen wie folgt:

In Wiesbaden im oberen Hofe der alten Jnsanterre- Kaserne, Schwalbacherstraße, am Dienstag, den 15. April 1902, Vor­mittags 9 Uhr, die sammtlichen Mann­schaften ans Dotzbeim, „ .

am Dienstag, den 15. Avrrl 1902, Nach­mittags 3'/» Uhr, die sämmtlichen Mann- schasten au? Auringen, Bierstadtn. Breckenbeim, am Mittwoch, den 16. April 1902. Vor­mittags 9 Uhr, die sammtlichen Mann­schaften aus Erbenheim. Frauenstein und

am Mittwoch, den 16. April 1302, Nach­mittags 8-/- Ubr, die san'Mstchen Mann­schaften aus H-ßlock. Jchtadt. Kloppenheim. Medenbach. Naurod und Nordemtndt. um Donnerstag, den 17. Aprrl 1902, Vor­mittags 9 Ul,r, die sammtlichen Mann­schaften aus Rambach, Sonnenberg und Wildsachen.

In Biebrich a. Rhein (auf dem Kasernenhof der Unterofstzterichule)

am Donnerstag, den 17. April 1902, Nach­mittags 4 Uhr, die Mannschaften der

Land- und Seewchr 7. Aufgebot? der Jahre? klaffen 1889 bis 1893 einschließlich aus Biebrich a. Rhein,

am Freitag, den 18. April 1902, Vor­mittags 9 Ubr, die Mannschaften der Reserve der Jahrcsklaffen 1894, 1895 und 1896 ans Biebrich a. Rhein,

am Freitag, den 18. April 1902, Nach­mittags 4 Uhr, die Mannschaften der Reserve der Jahrcsklaffen 1897 bis 1901 einschließlich, sowie die zur Disposition der Truppentbeile und Ersatzbehördkii eiitlnssenen Mannschaften aus Biebrich a. Rhein, am Samstag, den 19. April 1902, Vor­mittags 9 Uhr, die sammtlichen Ersatz- Reservisten der Jahresklassen 1889 bis 1901 aus Biebrich a. Rhein, am Samstag, den 19. April 1902, Nach­mittags!. Uhr, die sämmtlichen Mannschaften aus Schierstein.

In Sochheim a. Main (auf dem Schloßhof bei der Katb. Kirche) am Montag, den 21. April 1902 , Vor­mittags 8'/. Uhr, die sämmtliche» Mann­schaften aus Hochheim, m

am Montag, den 21. April 1902, Vor mittags 10'/.- Uhr, die sämmtlichen Mann schäften aus Delkenheim, Massenheim, WaUa» und Wicker.

In Flörsheim a. Main

(im Schulhofe)

am Dienstag, den 22. April 1902 , Vor mtttags 8 O 2 Uhr, die sämmtlichen Mann­schaften ans Flörsbeim, am Dienstag, den 22. April 1902 , Vor­mittags 10 Uhr, die sämmtliche» Mann­schaften ans Diedenbergen, Eddersheim und Weilbach.

Auf dem Deckel jeden Militär- und Ersatz­reserve-Passes ist die Jahreszahl des Inhaber« angegeben.

Zugleich wird zur Kenntniß gebracht:

1) daß besondere Beorderung durch schriftlichen

Befehl nicht erfolgt, sondern diese öffentliche Aufforderung der Beorderung gleich zu erachten ist; .....

2) daß jeder Controlvstichtige bestraft wird,

welcher nicht erscheint bezw. willkürlich zu einer andern als der ihm befohlenen Control- Versammlung erscheint. .

Wer durch Krankbeit oder durch sonstige besonders dringliche Verhältnisse am Erscheinen verhindert ist. hat ein von der Ortsbebörde beglaubigtes Gesuch dem Bezirksfeldwebe» hier baldigst einzureichen. (Vergleiche Ziffer I 5 der Bestimmungen für die Mannschaften des Beurlaubten- standes.) „ . .

Die Entscheidung trifft das Bezirks- kommando. Wer fortbleibt, ohne daß ihm die Genehmigung seines Gesuchs zuyegangen ist, macht sich strafbar; , _ .. „

3) daß es verboten ist, Schirme und Stocke auf den Controlplatz mitznbringen;

4) daß jeder Mann feine Militärpapiere (Paß und Fübrunaszeugniß) bei sich haben muß.

Hierbei wird noch besonders bemerkt, daß im Militärpaß die vom 1. April ab gültige Kriegsbeorderung bezw. Paßnotiz eingeklcbt sein muß; ^ ,

5) daß bei den Leuten der Reserve der Fuß- trnvpkil der Jahresklasse 1896 die Füße gemeffen werden, also sauber sein müssen,

Wiesbaden, im März 1902.

Königliches Rezirks-Eommando.

Bekanntmachung.

Jnteressentc» werden hiermit ans die in der Extra-Beilage zum Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Wiesbaden vom 4. Juli d. I. ver­öffentlichte Polizei-Verordnung für dcn Regierungs­bezirk Wiesbaden vom 2. April 1901, betreffend die Anlage und den Betrieb von oberirdische» Gruden und Brüchen, mit dem Anfügeii ausdrücklich bni- qewiesen, daß der Bnchdruckereibesitzer P. Plaum, hier Moritzstraße. die Herstellung dervoraeschriebenen Zechenbücher zum Preise von 60 Pf. für das Stuck übernommen hat.

Wiesbaden, den 19. Juli 1901.

Der Polizei-Präsident.

Karl Prinz von Ralibor.

Wird hiermit wiederholt veröffentlicht. Gleichzeitig weise ich darauf hm. daß gegen Besitzer solcher oberirdischen Gruben und Bruche, die bei der nächsten Revision in unvorschrifts- mäßigem Zustande befunden werden (insbesondere bezüglicb ihre« Abbaues), mit aller Strenge vor­gegangen werden wird. *

Wiesbaden, den 10. März 1902.

Der Polizei-Präsident.

Karl Pr inz von Ratibor.

Polizei-Verordnung.

Auf Grund der §S 5 und 6 der Allerhöchsten Verordnung vom 20. September 1867 »ber die Polizei-Verwaltung in den nei, erworbenen Landes- tbeilen, sowie der §8 143 und 144 des Gesetzes über die allgemeine Landes - Verwaltung vom 30. Juli 1883 wird mit Zustimmung des m-- iiieindcvorstandes für den l)stlliinosbere>ch bei Polizei-Verordnung v. 1. August 1889 nachstehende Polizei-Verordnung erlassen: . .

Der Schlußsatz der Position a m § 68 der vorerwähnten Polizei-Verordnung erhalt hinfort die nachstehende Fassung:

„Die Gruben sind entweder mit Malierwerk zu überwölben oder mit eisernen Platten, bezw. mit mindestens 4,5 ein starken l Rahmen lieaenden Bohlen gut ichlienend zu überdecken. Bereits vorhandene Gruben welche dieser Vorschrift nicht ent­sprechen , müssen binnen Jahressr»st nach Verössentlichnng dieser Ver- ordnnna entweder vorschriftsmäßig hergestellt, oder beseitigt werden. Ausnahmen sind in widerruflicher Weise zu­lässig, wenn nach übereinstimmendem Er­messen der Polizei-und der Gemeindebehörde durch den Betrieb der betreffenden Anlagen keine Mißstände entstehen."

Der Polizei-Präsident. K. Prinz v. Ratibor.

Bekanntmachung.

Mit Rücksicht darauf, daß bei der letzten Herbst-Covtrolversammlung eine sehr große Zahl Controlpflichtiger gefehlt hat und dadurch zahl­reiche Bestrafungen erfolgen mußten, wird hiermit nochmals unter Hinweis aus Ziffer 12 der Paß- bestimmiing bekannt gemacht, daß das «nent- schuldigte Fehlen, sowie unpünktliches Er­scheinen mit Arrest bestraft wird.

Ferner wird ebenfalls das uuentschuldigte Erscheinen bei einer anderen als der befohlene» Controlversammlung mit Arrest bestraft.

Die Controlversammlungen finden allchbrlich im Avril und November statt und bat jeder Con- trolpflichtige, falls er von der Bekanntmachung keine Kenntniß erhält, die Pflicht, sich den betr. Tag bei feinem Bezirksselvwebel zu erfragen. *

’ Wiesbaden, im März 1902.

_ Kal. Bezirks-Commando.

Bekanntmachung.

1. Die Mannschaften der Reserve, Landwehr I und II und der Ersatz-Reserve haben für die Zelt vom 10. bis 25. März — falls sie selbst nicht zu Hause sein können —eine andere erwachsene Person des Hausstandes (Anverwandten, Hauswirth oder sonst ° zuverlässigen Mitbewohner) mit Emvfang- nobme der Kriegsbeorderungen bezw. Paß-Notizen zu benuftragen.'

2. Jeder Mann (ausgenommen die als un­abkömmlich bezeickmete», die vom Waffendienst zurückgestellten und die ungeübten Ersatz-Reservisten) der bis zum 25. März d. I. Abends keine Kriegs- bcorderung oder Paß-Notiz erhalten hat, soll hiervon sofort ieiiiem Bezirksfeldwebel mündlich oder schriftlich Meldung erstatten.

3. Die vom 1. April ab nicht mehr gültigen alten gelben KriegSbeorderungen und Baß-Notizen srnd an diesem Tage durch die Mannschaiten selbst zu vernichten, die neuen rotben emzukleben.

Königliches Bezirks-Commando.

Bekanntmachung.

Auf Grund der KZ 5 und 6 der Allerhöchsten Verordnung vom 20. September 1867 über die Polizei-Verwaltung in den neu erworbenen Landes- tbeilen und der Paragraphen 143 und 144 de? Gesetze« über die allaemeine Landcsverwaltnna vom 30. Juli 1883 wird unter Beznanahme out Paragrapb57 der Weac-Polizei-Verordminysur deii Regierunasbezirk Wiesboden vom 7. November1899 mit Zustimmuna des Magistrats für den Umfang des Polizeibezirks der Stadt Wiesbaden folgende Polizei-Verordnung erlassen: A. pp.

§62.

1. Aus öffentlichen Straßen und in Vorgärten, sowie an stroßenwärt« und nach Vorgarten zu belesenen Thürcn, Fenstern imd Balkonen ist da« Anshängen und Ausleaen von Wasche und da« Ansklopfei, und Ausstaubeii voi, Teppichen, Betten, Matratzen und ähnlichen Gegenständen verboteil. Ausgenommen hier­von ist da« Auslegen von Tepvichen zur Ausschmückung von Fest-Veranstaltungen.

2. Da? AiiSklovfen von Zimmer-Teppichen und Läufern ist in Höfen und Gärten innerhalb der Stadt nur an Werktagen von 9—12 Ubr Bormittaa« gestattet. Zimmer-Tevviche und Läufer, deren Flächeninhalt 16 Quadratmeter übersteiat. dürfen innerhalb der Stadt über­haupt nicht auSgeklopft oder gestäubt werdeti.

Bekanntmachung.

Letzte Holzbersteigernng im Stadlwalde.

Montag, den 17. März d. 3-» Vor­mittags, soll in den städtischen Walddisiucten „Würzburg" und „Kessel" das nachfolgend bezelch- „elc Gehölz an Ort und Stelle öffentlich way« bietend versteigert werden:

1. 4 Rm. eichen Nutz-Scheitbolz,

2. 44 „ buchen Nutz-Scheitholz,

3. 10 „ eichen Scheitholz,

4. 4 „ „ Prugelhoh,

5. 60 eichene Wellen,

6. 277 Rm. buchen Scheitholz,

7 87 „ Prügelholz und

8' 4620 buchene Wellen. ,

Auf Vcrlanaen wird den Steigerern biS zu«

1. September l. I. Credit bewilligt

Zusammenkunft Vormittags 10 Uhr bei der Kanzelbuche.

Wiesbaden, den 10. lat}«_

Str Magistrat. In Vert r.: Körner.

Umtausch von Qnittnngsmarke«.

Wir bringen zur öffentlichen Kenntniß, daß nur noch bis zum 20. März l. Js., ein» schließlich unbenutzte und unbeschädigt«

' Beitragsmarken II. Elaste der Invalidenver­sicherung aeaen solche der III. Elaste oder gegen lmar im Rathhaus. Zimmer No. 3 . wahrend der Dienststuiidcu von Vormittags »'/- bis Mit- tags 12'/- Uhr umaetauscht werden können. Nach Ablauf der Frist ist der Markenumtaiffch bei der Landesversicherungsanstalt Heffen-Nastau m Cassel zu bewirken.

Wiesbaden, den 4. Marz 1902.

Der Magistrat, Abth. für Verflcherungssachen.

Mangold. _

Bekanntmachung.

Der Taalöhncr Rabanus Nanheimer,

aeborcn am 28. August 1874 zu Wnik-i..zuletzt Michelsberg 28 wohnbast, entzieht sich dcrFuriorg« für seine Familie, sodaß dieselbe aus öffentliche« Mitteln unterstützt werden muß.

Wir bitten um Mittheilung des Aufcnthalt»-

Wiesbaden, d-u 10. März 1902

Der Magistrat. — Armen-B erwaltnn« .

Bekanntmachung.

Der Bilderhändler Bruno Leisner, geboren

am 23. November 1866 zu Rauße, zuletzt Lehr- > straße 14 wohnhaft, entzieht sich der Fürsorge für -eine Familie, sodaß dieselbe ans öffentlichen Mitteln unterhalten werden muß.

Wir bitten um Mittheilung de« Aufenthalts £)rte§.

Wiesbaden, dcn 12. März 1902

Der Magistrat. — Armen-Berwaltung.

§75.

Zuwiderbandlunaen gegen diese Verordnung werden mit Geldstrafe bi« zn 30 Mk., an deren Stelle im Unvermöoensfallc eine Haftstraße biS zu 3 Taaen tritt, bestraft.

Der Polizei-Präsident. K. Prinz von Ratibor.

Bekanntmachung.

Interessenten werden hiermit ausdrücklich da­rauf bingewiesen, daß sie bezüglich der Aufstellung und Verwendung von Acetplengasapparäten von den Lieferanten' Gewähr für die richtige Aus­führung und Aufstellung dieser Apparate ver­langen müssen. .

Der Polizei-Präsident. K. Prinz v. Ratibor,

Bekanntmachung.

Gefunden: 3 Portemonnaies mit Inhalt 1 graubrauiier Muff, Zinsscheine der conv. Staats­anleihe 87/88. 1 Anhängsel, 1 Tasche, 1 Jnjections- spritze mit Zubehör im Etui. 1 goldener Kneifer mit silb. Kette, 1 rcvidirte Baurcchnung, 1 Damen- Regenschirm, 20 Beitrags-Marke», 1 Damen- Umhang, 1 goldene Brache, l Peitsche. Zugelaufen: 4 Hunde.

Wiesbaden, den 10. März 1902.

Der Polizei-Präsident. K. Prinz v. Rattbor,

Verdingung.

Die Ausführung der Schreinerarbeite« für den Neubau „Gutenbergschule" bierfelbft soll — in vier Loose getrennt — rat Wege der öffentlichen Ausschreibung verdungen werden.

Angebotsformulare können wahrend der Bor- mittagsdicnststundm im Rathhause, Zimmer No. 41. -inaesehen. Zeichnungen auch von dort gegen Baar- mblung oder von unserem technischen Sccretar Andreß ebendaselbst gegen bestellaeldfre,e Ein­sendung von 75 Pfg. für jedes L-o, bezogen

lt,Crb Sn:töloffene und mit der Aufschrift „H. A. 77 «oos ..." versehene Angebote sind spatesten» bis Montag, den 17. Mär» 1902, Vormittags 10 Uhr» hierher eiuznreichen. _ „ „ .

Die Eröffnung der Angebote erfolgt — unter Einhaltung der obigen Loos-Reihensolge — ,n Gegenwart der etwa erscheinenden Anbieter.

' Nur die mit dem vorgeschriebenen Mld ans­gefüllten Verdnigungssormular emgerrichten An­gebote werden berücksichtigt.

Zuschlagsfrist: 4 Wochen.

Wiesbaden, den 5. März 1902.

Stadtbauamt, Abtbeflnng für Hochbau. Genzmer, Kömgl. Baurath.

Verdingung.

Die Lieferung de« Jahresbedarfs sin Reinigilngszwecke für die städt. Schulen un, Büreaus und zwar:

Loos I — Handtücher ,md Putztucher.

II — Besen- und Bürstenwaare«,

" III — Fensterleder und Schwmnme mck " IV — Seifen rc., soll im Wege der öffentlichen Ausschreikmng ver­dungen werden. ^ . .

Verdingungsunterlagen können während der Vormittagsdiknststundcn auf dem Büreau für Ge­bäudeunterhaltung, Friedrichstrabe 15, 1, bezogen

'"°^Postmäßiq verjchloffene und mit der Aufschrift. G. U 18. Oe., versehene Angebote sind bi« spätesten» Montag, den 17. März 1902,

Vormittags 10 Uhr, ... zu welcher Zeit die Eröffnung der Angebote k» Gegenwart etwa erschienener Bieter stattsiuden wird, bei der Unterzeichneten Stelle emzuretchen. Zuschlaqsfrist: 4 Wochen.

Wiesbaden, den 4. Marz 1902.

Stadtbauamt, Abtheilung für Hochbau. Büreau für Gcbäudeunterhaltung. CttNitz.