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so. Jahrgang.

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115. Redaktions-Fernsprecher No. 52.

Sonntag, den 9. Marx.

Verlags-Fernsprecher No. 2266. 1902.

Morgen -Ausgabe.

Der Grmeindeumisenrath.

Das mit dem 1. Januar 1900 in Kraft getretene .„Bürgerliche Gesetzbuch" hat in allen deutschen Bundes­staaten und tu jeder Stadt- uud Dorfgemeinde eine Ent­richtung, den GenWindewaisenrath, geschaffen, der als „HAfsorgan für die Ausführung der dern Vormund­schaftsgerichte obliegenbeit Verrichtungen, und zwar nicht nur int Verhältnisse zu demjenigenVormtlndschaftsgerichte, zu dessen Bezirk er gehört, sondern zu allen Vormund­schaftsgerichten, die für eine Thätigkeit in Ansehung der sich im Bezirke des Gemeindewaisenrathes aufhaltendeit Mündel, Pflegbefohlenen oder uttter elterlicher Gewalt sichenden Kinder zulässig sind", zu betrachten ist. Der Gemeindewaisenrath hat zunächst darüber zu Wachen, daß die Vormünder der sich im Bezirk aufhaltenden Mündel für die Person derselben, insbesondere für deren Er­ziehung und körperliche Pflege, pflichtgemäß sorgen. Zur Erfüllung dieser Pflicht ist er berechtigt, die Mündel mrd Pflegbefohlenen aufzusuchen und über deren Erziehung mtd Pflege vom Vormunde oder Pfleger Aufklärung zu verlangen und auf Beseitigung von Mängeln oder Pflicht- Widrigkeiten hinzuwirken nnb event. dem Vormundschafts­gerichte Anzeige zu erstatten. Er hat ferner dem Vor­mundschaftsgerichte auf Erfordern über das Ergehen und Verhalten eines Mündels Auskunft zu ertheilen und über eine Gefährdung des Vermögens, sobald eine solche zu feiner Kenntniß gelangt, Anzeige zu erstatten. Ter Ge­meindewaisenrath hat dem Vormnndschaftsgerichte Per­sonen vorznschlagen, die sich int einzelnen Falle zu Vor­mündern, Gegenvormündern, Mitgliedern einesFamilien- ratheS oder zti Pflegern nach ihren PersönlickM Verhält­nissen und ihrer Vermögenslage eignen. Er hat auch An­zeige zu erstatten, wenn eilt Fall zu seiner Kenntniß ge­langt, in dem wegen eines tticht unter Vormundschaft oder Pflegschaft fteheitden, sondern in elterlicher Gewalt be­findlichen Kindes das Einfchreiteit des Vornuutdfchafts- gerichts geboten erscheint, weil die Person oder das Ver­mögen des Kindes durch dctt Inhaber der elterlichen Ge­walt gefährdet wird, oder wenn wegen Verhinderung des Inhabers der elterlichen Gewalt ein Vormund oder Pfleger zit bestellen ist. Ferner hat der Waisenrath die ihnt vom Vorntuttde oder Pfleger atigezeigte Verlegung des Anfettthaltsortes eines Pflegbefohlenen in dert Be­zirk eines anderen Gemeindewaisenrathes diesem mitzu- theilen.

Aus der Slufgabe des Gemeindewaisenrathes ist er- sickstlich, daß sein Amt eilt sehr mannigfaltiges und ver- antwortungsreiches ist; denn der „Vorschlag" von Per­sonen zunt Vormunde oder Pfleger setzt eilte große Personen- und Sachkenntniß voraus; er muß die Person gemm kennen in Bezug auf Fähigkeiten, Lebeitsstellung,

Feuilleton.

Lndlmry.

Die euglisäMit großem Städte habeit mit Recht den fiuf, daß Schönheit sie nicht schmücke und die Göttin des zuten Geschmacks meist bei ihrer Anlage nicht befragt, andern vor Allem das Nützlichkeitsprinzip üt Betracht ge­zogen werde. Das Klima, welches so viel getadelt wird, rügt in Wahrheit am wenigsten daran schuld, wenn nicht ilstr die Metropole vielfach ein so monotones, trübes Ans­ehen zeigt, sondern auch die mtderen großen Städte. Die Natur hat es mit England ganücht schlecht gemeint, denn «löst die argen Nebel, die uns mauchmal heinisuchen, find veniger ihr Werk als das der Meiifchen, die sich zu Muderttausenden auf einzelnen Plätzeit ^ zusammen- »rängen und durch Bkiriaden von Schoritsteineit dett stauch in die Lüfte schleudern.

So giebt es denn auch gar viele schone, lomtenbeschienene stets grünende Punkte, die aber nur dort zu suchen nttb zu finden sind, wo man die Menschen­ansammlungen vermiedeit, die in Großbritanniett noch mehr als anderswo Industrie, Handel, das Jagen ttach Gold bedeuten. Manchmal hat nicht allzuweit von dem Riesenplatz solch eine Oase sich anfgethan und eme der frettndlichsten und schönsten ist vor den Thoren des Ortes zu entdecketl, der vielleicht der regsamste und darum wohl Nßlichfte des Landes gettannt werdett kamt, vor detten Birnünghams. Mr. Chamberlain, der dort sein Heim hat und feine Reichthümer erwarb, ist es nicht, der sie ge­schaffen hat, das liegt auch kaum in der Natur des Mannes, dem England zitm größten Tlwil den südafri­kanischen Krieg verdankt, sondern eine Familie, die zu seinen größten Gegnern gehört, schon weil die Rcligiott, die sie bekennt, jeden, blutigen Kampf aufs Schärfste verdammt. . t r ^

Von Cadburys Kakao hat man ledenfalls auch fchoit

Vermögensverhältnisse, Leumund, Charakter, sittliches Verhalten, Familienverhältnisse und dergleichen, und die „Ueberwachung" und „Auskunftsertheilung" erfordern Umsicht tmd Taktgefühl und — Zeit. Hingabe und Opferwilligkeit, Nächstenliebe, überhaupt ein warmes Herz für die große und edle Sache, in deren Dienst er seine Kraft zu stellen bernfeit ist, sind Tugenden, die ihn aus­zeichnen müssen. Uitd damit kommen wir auf die Frage:

Wie kamt der Gemeindewaisenrath fein Amt gewissen­haft und mit Hingebung verwalten? Als Voraussetzung zu einer ordnungsmäßigen Erledigung der Arbeiten ge­hört, daß die Vormünder ihrer Verpflichtung, die Wohnungsveränderungen der Mündel dem Waisenrath zu nteiöen, pünktlich Nachkommen; denn sonst geht's trepp­auf und -ab. ohne daß er die gewünschte Person findet uud bmtit schließlich das „Einwohner-Meldeamt" in Anspruch nehmen muß, ttm den Aufenthaltsort des Mündels zu er- fahrett oder -- vielleicht auch nicht; denn diese An- oder Abmeldung wird oft unterlassen.

Ein Waisenrath z. B. suchte in dem Vorder- und Hinter- hause fein Mündel, das hier geboreit sein und sich anf- haltett sollte, aber vergebens; aus dem Einwohner-Melde- cnttte erfuhr er, daß die Mutter des Kittdes gar nicht au­gemeldet worden war und seit der Geburt des Kindes längst einett anderen Wohnort gewählt hatte. Als der Vormund befragt wurde, konnte auch dieser keine Auskunft ertheilen. Hier scheint eilte Pflichtvernachlässigung des Vormundes vorzultegen, die im Wiederholungsfälle be­straft werden müßte. Durch öffentliche Bekanntmachungen der Behörden sollten die Vormünder mtd Pfleger von Zeit zu Zeit an diese Pflicht erinnert werden. Erfreulich ist es, daß viele Mütter und Pfleger dem Waisenrathe direkt Meldung von Wohnungsveründerungen machen. Dann kamt auch der Wäisenrath seiner besonderen Aufgabe, ein Berather der Mütter und Pfleger zu sein, nachkommm. Dankbar anzuerkennen ist die Bereitwilligkeit der Waisen- pslegerinnen, die bei der Ueberwachung, der Erziehung und körperlicheu Pflege von Mündeln unter 6 Jahren, sowie vott älteren weiblichen Mündeln mitzuwirkeit be- tmfen sind. Freilich gehört eine gewisse Muße und freudige Hingabe zur Ausübung des Berufes; die Kräfte dürfen nicht überlastet werden durch eine zu große An­zahl von Mündeln, durch Listenführung oder durch viele statistische Arbeiten. Kinderreiche Bezirke müssen gethetlt und die Zahl der Waisenräthe nmß vermehrt werden. Ganz besonders empfehlenswerth erscheint es, daß man überall Frauen nicht nur als Watsenpflegerinnen, sondent als vollberechtigte Waisenräthe anstellt, denn erstens eignen sich Frauen als solche, da wo es sich um vermögens­lose Mädchen und kleinere Kinder handelt, absolut besser als Männer nnb dann wird die Behörde um Vieles leichter eine größere Anzahl Frauen für daS Amt gewinnen können, wenn man der Inhaberin des Amtes die Selbst­ständigkeit und Anerkennung des Waisenraths dafür zu Theil werden läßt.

bei Ihnen gehört, denn die Quäkerfantilie, welche den­selben herstellt, verschmäht es nicht, so sehr sie gegen den Gebrauch kriegerischer Waffen ist. friedliche nach Kräften 31 t benutzen und hat für ihren Artikel stets die ausgiebigste Reklame gemacht. Sonst sind diese Quäker aber das. was Manche wohl exccmtrisch nennen dürften, denn sie hören nicht ans, selbst in der Heimathstadt Ehamberlams gegen den Krieg und überhaupt jeden Krieg zu protestiren, und haben zwei Mal einen königlichen Auftrag, 60,000 Pfd. Kakao, die für die Truppen in Südafrika bestimmt waren, zu liefern, znrückgewiesen.

Das ettorme Etablissement, das ihren Namen trägt, ist von zwei Brüdern Cadbury gegründet worden. 3000 Arbeiter finden dort Beschäftigung, es wirft ungeheure Einkünfte ab, aber diese Quäker sind trotz ihres Reich­thums geblieben, was sie waren, ihre Ideen haben da­durch, wie dies sonst so oft der Fall, keine Verändermtg er­fahren. Der eine der Brüder starb jung, der andere noch lebende, George Cadbury, verblieb aber ganz in den Traditionen der Familie und mit ihm seine Söhne. Statt wie dies in England bei reichen Leuten so häufig der Fall, von ihrem Gelde zu leben, widmeten sie sich alle der Fabrik, die dadurch die außerordentliche Ausdehnung gewann.

Sie wird im patriarchalischen. Stile geleitct. Des Morgens bei Eröffnung derselben begiebt ^sich Mr. Cadbury mit den Seinen nach einem großen Saale, der 3000 Sitze eutbält und wohin die Arbeiter ebenfalls kommen. ' Doch tft Keiner dazu gezwungen. Die 1200 „Freunde", welche bei Mr. Cadbury Beschäftigung haben, werden nickt besser behandelt als ihre irischen, katholischen Kameraden. Es wird eine Andacht abgehalteu und dann geht Jeder an sein Tagewerk. Dasselbe ist für den Be­sitzer der Fabrik und seine Söhne ebenso schwer wie für alle Anderen, weil nach ihrer Meinung Keiner das Reckst besitzt, von der Arbeit Anderer zu leben. Tie Tageszeit dauert nur 8 Stunden, verherrathete Frauen werden nicht

Wie verhält sich das Publikum zu der Einrichtung des Gemeindewatsenrathes? In den meisten Füllen finden die Waisenräthe bei ihren Besuchen der Mündel die freund­lichste Aufnahme und sie erhalten bereitwilligst die ge­wünschte Auskunft, fast überall erkennt man die hohe Aufgabe und die segenbringenden Wirkungen dieser Ein- richtung an; aber es sind auch Fälle beobachtet worden, in denen den Waisenrüthen mit dem Bedeuten, das sei Alles ans dem Vormundschaftsgerichte gemeldet worden, die Auskünfte verweigert werden. Eüt solches Verhalten, das selbst unter Verletztmg der gesellschaftlichen Formen sich mitunter breit macht, kann nur aus Unkenntniß ent­springen, verdient aber die schärfste Ahndung, wie dies auch thatsächlich Seitens der maßgebenden Behörde ge­schieht; denn dadurch wird nicht nur die Arbeit erschwert, sondern auch die Arbeitsfreudigkeit gelähmt.

Was wird den Gemeindewaisenräthm für ihre Mühe­waltung zu Theil? Anerkennung wohl nicht in vielen Fällen, sie wird auch nicht begehrt; das Ehrenamt selbst gewährt innere Befriedigung durch das Bewußtsein, den Müttern und Waisen die Drittel und Wege gezeigt und mit Rath und Hülfe beigestanden zu haben. Ganz be­sonders die unehelichen Mütter bedürfen gar oft eines thatkräftigen Beistandes gegen die Ehelichen Vater, die ihren Vaterpslichten nur mit Hülfe des Richters ttach- kommen. Viele dieser Erzeuger (Väter sie zu nennen i|t der reine Holm) glauben, durch eine einmalige, mit dem Vormunde vereinbarte Erzichungsbeihülfe, die mitunter recht ungenügend ausfällt, ihren Pflichten nachgekommen zu sein, so daß dann die bethörte Mutter zum großen Theile allein für das Kind zu sorgen hat. Wie solck^e Ehr­lose zur Erfüllung ihrer Pflichten zu zwingen sind, selbst ivenn von ihnen ein Offenbarungseid geleistet worden ist, darüber ein andermal.

Die Amtsführung eines Waisenrathes tnnß von christ­licher Nächstenliebe geleitet und durchdrungen sein; eilte schablonenhafte und schematische Verwaltung kann niemals für die Sache erwärmen. Nur Begeisterung und _ ein offenes Herz werden zur segenbringendenAusübung dieses Berufes beitragen. Daher richten nur an Alle, die eilt Herz für ihre Mitmenschen haben, die dringende Bitte: „Nehmt Euch der Unmündigen und Waisen an und werdet Vormünder und Waiseiträthe!"

Deutsches Deich.

* Der Konfcssionsstand der Schulen. Der Kultus­minister hat in einem Runderlaß an die Regiernngeit vom 29. Januar 1902 die Bestimmung getroffen, daß bei Be­gründung von Schulen Abmachungen über den K o n s e s s i o n s st a n d e i n e r S ch n I e grund­sätzlich nicht znznlassen sind. folgender Specialerlaß hat zu dieser Verfügung Anlaß gegeben: Bei der Umwandlung der Privatrektoratschule in N. in

beschäftigt, da sie sich ihren Kindern widmen sollen und

die Eadbnrys halten sich iür verpflichtet, die Männer so zu bezahlen, daß sie ihre Familie ernähren können. .

In jeder Weise ist für das Wohl der Arbeiter, ihre Ausbildung, ihr Vergnügen gesorgt; Klubs, Schwimm- schulen, Bibliotheken wurden errichtet. Trotzdem glaubten die Cadburys nicht genug gethan zu haben, und so gaben sie schließlich ihr eigenes und prächtiges Besitzthnm her, damit die Arbeiter nicht mehr in den engen Straßen der Stadt zu leben brauchen, sondern in gesunder Umgebung, zwischen Grün, den freien Himmel über sich. Auf diese Weise entstand nicht weit von dem geräuschvollen, häß­lichen, dunklen Birmingham die Oase, deren ich erwähnte. 870 Häuser wurden da in einem Jahre errichtet und eben- soviele Familien konnten die düstere Fabrik verlassen, um dort, in Bournville, zu leben. Ter Werth der Terrains, das die Cadburys als bedingungsloses Geschenk gegeben, von dem sie also nichts beziehen, beträgt 4 Millionen Mark.

Die Verwaltung desselben ist in die Hand einer unab­hängigen Körperschaft gelegt und ausdrücklich bestimmt, daß nicht nur die Arbeiter der Fabrik, sondern Jeder das Recht habe, in Bournville ein Häuschen zu miethen und daß religiöse und politische Fragen dabei absolut nicht in Betracht gezogen werden dürfen. Da der Grund nndBoden geschenkt worden, können diese reizenden mit Gärten um­gebenen, aufs Beste ausgestatteten Häuschen natürlich sehr billig für 6 Mk. 60 bis 9 Mk. pro Woche vermiethet werden und doch einen Verdienst belassen, welcher zur Er­richtung weiterer Häuser Verwendung finden soll.

Boiirnville ist al'o ein Arbeiterort und doch einer der hübschsten und fnschesten, den man sich denken kann. Tie Cadburys hoffen, daß ihr Beispiel Nachahmung finden und das „neblige" England bald vieler solcher £>«. ' aus- weisen werde. Aber dazu muß man nicht nur sehr . ch, sondern auch so exceittrisch sein wie diese Quäker.

H. L a n d.