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Wiesbadener Tsgblatl

Verlag: Langgasse 27.

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IWopgeBi^Msgab©.

§für gteßruar irrrö März

ans das

„Wiesbadener Tagblatt"

jtt abonniten, findet sich Gelegenheit

im Vertag Kanggasse 27, bei den AnsgabrstrUen. den Zweig - Erprditione«

der Nachbarorte,

nnd det sämmtlichen deutschen Urichsyo »tanstatten.

Dir neue gesetzliche Unfallversicherung.

Bon Di. jur. W. Brandts, Berlin.

Am 1. Januar ist endlich der Rest der neuen Unfall- sersicherungsgejetze in Kraft getreten, nachdem die neiisten Bestimmungen schon seit dem 1. Oktober 1900m Setttmg waren. Dieser Rest enthält aber den praktisch bedeutsamsten Theil der neuen Gesetze, nämlich die Aus­dehnung der staatlichen Unfallversicherung auf neue Be­triebszweige.

Alle in gewerblichen Brauereien, m grasten oder kleinen, beschäftigten Leute sind jetzt gegen Unfälle tn ihrem Beruf versichert. Dasselbe gilt von allen Schlossern mrd Schmieden von denen die letzteren besonders beim Hufbeschlag grchen Gefahren ausgesetzt sind. Wahrend che Brauereien i>er bestehenden Brauer«- und Malzerer- Berufsgenossenschaft, che Schlosser den Ersen- und Stahl­oder Baugewerks-Berufsgenossenschaften zugetlMlt stnd, ist für die Schmiede eine eigene Berufsgenossenschast für das ganze Reich gebildet, die ihren Sitz rn Berlin ge- nommeü hat. Es giebt somit jetzt 66 gewerbüche Be- rufsaenossenschaften. Die Berufsgenossenschaft l^r Schmiede hat in ihren Satzungeri die Versicherungspflicht auf che Personen mit einem Gehalt bis zu 5000 .Rk. aus­gedehnt. Daneben sind alle selbststandrgm Schmrede, derm Jahresarbeitsverdienst 3000 Mk. nicht ube^tergt oder welche nicht regelmäßig mehr als zwei Lohnarbeit^ beschäftigen, für zwangsverfichert erklärt. Größeren selbstständigen Schmieden steht es frei, sich zu versichern.

Eine fernere Ausdehnung der ge,etzlichen Unfallver­sicherung betrifft die Bauarbeiter. Die bei Maurer-, Zünmer- und Dachdeckermeistern beschäftigten Personen waren schon bisher versichert. Die Maler, Gläser, Klempner, Lackirer, die Tüncher, Verputzer, Stuckateure, Gvpser, Tischler, Tapezierer, Ofensetzer waren eS aber nut wenn sie Arbeiten an Bauten cmsfuhrten, mcht aber auch für ihren Wertstattsbetrieb. Tie Schwierigkeiten, welche die Trennung dieser beiden Thatigkeiten imt sich brachte sowohl für die Frage der Versicherungspflicht als auch für die Frage der Beitragszahlung, waren ungemein

groß, und es war auch nicht recht einzuseheii, warum der­selbe Mann bei der einen Arbeit gegen Unfälle versichert war, bei der anderen, die er in der nächsten Stunde vor­nahm, nicht. Alle diese Arbeiter smd seit dem 1- ^anuar, wenn nur der Betrieb, in welchem ste arbeiten, stch über­haupt mit Bauarbeiten beschäftigt, für ihre fammtlichen Arbeiten versichert, einerlei, wo sie verrichtet werden und welchem Zwecke sie dienen. . , -

Neu der Versicherung unterworfen ist auch das ge- sammte Fleischergewerbe, amt) wenn kein Schlachthaus- betrieb damit verbunden ist und auch dann, wenn nur fremdes Vieh in fremden Haushaltungen geschlachtet wird, sowie ferner das immer mchr m Ausnahme ge­kommene, nicht ungefährliche Fensterputzergewerbe. Für Dienstmädchen, ivelche beim Fensterputzen irgendwie ver­unglücken, bleibt es bei den bisherigen Vorschriften: für die erstell sechs Wochen mutz also die Herrschaft auf- kommen, sind sie erwerbsunfähig geworden, so erhalten sie die Invalidenrente.

Während die Verhältnisse bei den erwähnten Berufs­zweigen ziemlich klar liegen, kann man dies nicht sagen von der Ausdehnung der Unfallversicherung auf die­jenigen kaufmännischen Betriebe, mit deneii eme Lagerung von Waaren verbunden ist. Ein Lager hat fast jeder Kaufmann, eine Begrenzung stellt das Gesetz nun allerdings selbst schon insofern auf, als nur diejenigen Kaufleute, welche im Handelsregister eingetragen sind, verpflichtet fein sollen, die im Lager beschäftigten Personen gegen Unfälle zu versichern. Es ist aber die Frage, ob die Lager aller dieser kaufmännischen Betriebe der Unfallversicherung unterliegen sollen. Das würde eine ungemein folgenschwere Bedeutung haben bei dem Grundsätze des Gesetzes, dah ein Angestellter, welcher überhaupt wegen eines Theiles seiner Thätigkeit ver­sicherungspflichtig ist, für feine ganze Thätigkeit, die er im Dienste des Prinzipals verrichtet, versichert ist. Wenn ein Kommis vielleicht eine halbe Stunde oder eine Stunde täglich im Lager beschäftigt ist, in der übrigen Zeit aber im Kontor, so würde der Kommis für feine ganze Thätig­keit versichert sein, der Prinzipal also von dem ganzen Gehalt des jungen Mannes Beiträge an die Lagerei Berufsgenossenschast abführen müssen. Die Berufs genossenschaft vertritt diesen Standpunkt, well aber natürlich die Beiträge, der geringeren Gefahr ent­sprechend, für solche Personen niedriger bemessen als für die in Speditions-, Speicherei- oder Kellerei-Betrieben beschäftigten. Me Lagerei-Berufsgenossenschaft ist der Ansicht daß alle Zeug- und Kolonialwarenhandler, alle Buchhandlungen, nicht nur Verlagsgeschäfte mit ihrem Ballenlager, sondern auch die Sortiments - Buch­handlungen, wenn sie ein Lager haben, zwangsweise ver sichert sind, vorausgesetzt, daß die Firma in das Handels register eingetragen ist. Das Reichsversicherungsamt hat zu erkennen gegeben, daß es diese Auffassung nicht therst, sondern eine Begrenzung nach der Größe des Lagers und der thatsächlichen Unfallgefahr aufsteüen will, hat aber

besümmte Normen nach dieser Richtung hin bisher nicht

erlassen, so daß die Sache zur Zeit noch in der

Schwebe ist. . ^ C1 . ,

Die übrigen, ctitt 1. Januar neu m Kraft getretenen Vorschriften der Unfallversicherungsgesetze sind von unter­geordneter Bedeutung. Wesentlich für die innere Ver­waltung der Berufsgenossenschaften in Betracht kommt die Regelung ihres Verhältnisses zu den KrankMkassen und Gemeinden, welche die Fürsorge für die Unfallvm- letzten vorläufig übernommen haben. Die Gebühren für Rechtsanwälte/welche die Verletzten vor den Schwds- geeichten oder vor dem Reichsversicherungöamt vertreten, wurden bisher vom Schiedsgericht oder vom Reuhs- versicherungsamt nach freiem Ermessen festgesetzt. Dabei bteibt's zwar, dock bestimmt eine Kaiserliche Verordmmg vom Dezember 1901, daß der Rechtsanwalt im Verfahren vor den Schiedsgerichten für feine Thätigkeit 3 bis 30 Mk., im Verfahren vor dem Reichsversicherungsamt 6 bis 50 Mk. erhält. Eine Erstattung der Kosten für eine Reise zur mündlichen Verhandlung., sowie von sonstigen Auslagen findet nicht statt. Im Allgemeinen werden Rechtsanwälte nur selten mit Vertretungen m solchen Sachen beauftragt.

Dem Endziel, die drei Zweige der Arbeiterver­sicherung, die Kranken-, Unfall- und Invalidenver­sicherung, mehr auf eine einheitliche Basis zu stelle, kommen die neuen Gesetze nur insofern naher, als dre Schiedsgerichte für Arbeiterversicherung nicht nur für Streitsachen aus der Unfallversicherung, sondern auch aus der Invaliden- und Altersversicherung zuständig sind.__.

Ausland.

Politisch-religiöse Jntriguen in der Türkei.

Aus K o n st a n t i no p e l schreibt man mrs: Durch das neulich von mir gemeldete Vorgehen der Hohen Pforte gegen die griechischen Mönche von der Herligen Grabeskirche in Jerusalem ist der in seinen Einzelheiten längst bekannte Streitfall wieder in den Vordergrimd gerückt worden. Bei der Gelegenheit sei an emen bisher wenig beachteten Umstand erinnert, daß nämlich der blutige Zusammenstoß vor dem Heiligen Grabe nur eine Episode in der großen polittsch-religiösen ^ntrigue dar-, stellte, die von Rußland angesponnen worden ist, um die gesammte orthodoxe Kirche in der Türkei unter wme Bot­mäßigkeit zu bekonmien. Die Russen verfolgen diesen Plan schon lange und haben bisher auch Erfolg gehabt. Bekanntlich zählt die orthodoxe Kirche im ottomanrfchen Reiche 4 Patriarchate: Konstantinopel, Antiochien, Jeru­salem und Alexandrien. Das erstgenannte nimmt erne in gewissen Punkten prädominirende Stellung ein, und die russische Regierung geht nun darauf aus, dasselbe m ihre Machtsphäre zu bekommen. Sie machte sich deshalb zunächst an die drei anderen Patriarchate und es gelang

Feuilleton.

Dichtung und Wahrheit.

Man hat den bis aufs Aenßerste getriebenen Realis- mis, mit dem Antoine jetzt in semem /vheater die Dramatisirung vonE m i l e Z o l a s ,,-a^erre rnscemrt >at, nicht genug rühmen können; ^an erzahlh der be- chhmte Schauspieler wäre m semem Bestreben, , denr Dichter an „Naturalismus" nicht nachzustehen, soweit Mangen daß er selbst eine Zeit lang bei dm Bauern der Äegerw in der die Mchtung spielt, gelebt und ihre Ge­wohnheiten angenommen habe, um sie besser studiren zu können. Ist nun aber die Mchtung wirklich so naturalistisch?" Einen originellen Weg, dwse Frage m vrüfen hat ein Pariser Journalist emgeschlagen; er % teilt und hat die Personen /w

diesem als Modell gedient haben, befragt, wm M'i ihrem eigenen Bild-- und zu dem des Land sage^. Zola hat die französischen Bauern m der alten -and- schast Beauce studirt, in Cloyes und m einem kleinen be­nachbarten Dorfe, das er Rogues nenn^und dm m Wirkl ichkeit Romilly heißt. Vor sechzehn Zähren bam er dorthin, ohne daß die Bewohner des Ort^ ihn kanmen, und logirte sich in einer kleinen Wirthschaft em. Kerner erinnert sich mehr seiner, da er Nie-nandem amneb „Konnte man ahnen, daß in einem Lande, wo pch ruchst ereignet, ein Herr aus Paris kommen »ud so vrele Mnge beobachten würde?" sagte einer der Einwohner d^-Res Da es zu naiv gewesen wäre, so wenig S^Hmeick^ste Modelle einfach zu fragen: „Finden Sie sich ahrllich. so wandte der Beobachter sich an die Personen des Orte-, die durch ihren Beruf in die Lage kommen, tief Verhältnisse hineinzusehen: den Geistlichen, d«l M r , den Notar und dm Arzt. Und von dreien erhielt er folgende Auskünfte, die einen interessanten Vertrag zu oer

Frage „Mchtung und Wahrheit" bilden. „Es ist etwas Wahres darin", sagte der Pfarrer. „Ich habe den Roman ganz gelesen. Sehen wir friedlich von den unheilvollen Geschichten ab; sie sind Ausnahmen, man verbrennt seinen alten Vater nicht täglich . . . aber wenn dre Pflicht Geld kostet ... sucht man ihr auszuwerchen. Man ist undankbar. Man besitzt aber die Klughell, dre Gendarmen zu vermeiden, man begeht kerne Strafe tbaten Me Verbrechen sind unbekannt, aber auch ge­wisse Gefühle, die man haben sollte. Man erzreht dre Kleinen anständig, man ist weniger geduldig gegen dre Alten. Me Sitten wünschte ich strenger ... Dre Frau betrinkt sich oft, und dadurch entsteht Zwietracht, über­all in der Stadt oder auf dem Lande." Der nachsichtige Pfarrer wirst dem Dichter also nur vor, den Ausnahme­charakter seiner Personen nicht genug bezeichnet zu haben. Dagegen protestirt der Maire von Cloyes, der drei oder vier Generationen von Bauern erzogen hat, mit fener Reserve, die zu den charakteristischsten Eigenschaften der Bewohner des Landes gehört: „Ich bin kein Gegrrm

Zolas, aber ich mutz der Wahrhest gemäß erklären, daß er über unsere Gegend Ungenauigkellen geschrieben hat. Er hat uns Bauern aus der Provinz Beauce vor dre Welt gestellt und gesagt: So sind sie! - wir smd nicht so. Wir lieben unser Land lerdenschastlich, wir lieben auch das Geld vielleicht mehr als anderswo, aber wir verdienen es ehrlich. Es giebt keine Diebe in unserm «and was die Statistik beweist, was die Gendarmen urck der Friedensrichter bestätigen können. Zola hat viele Dinge hier gesehen, deren Spur man in semem Buch findet- aber er hat den Bauer schlecht gesehen: er hat

Wunderlichkeiten so vergrößert, daß er Verbrechen daraus gemacht hat Er hat die Charaktere durch Uebertreibung entstellt und so verleumdet er, wo er immer noch nur zu analysiren glaubt. Wo hat er in zwanzig Meilen in der Runde eme ähnliche Schmutzigkeit wie die Scene der Schändung von Fransoise mst Mitwissen ihrer Schwester,

oder die schreckliche Scene des von seinen Kindern be­raubten und lebendig verbrannten Vaters Fouan ge- scheu? MemalS ist seit Menschengedenken in der ganzen Gegend ein ähnliches Verbrechen begangen worden, ^ch bin nicht klerikal, aber der dem Taugenichts und Trunken­bold gegebene Name Jesus Christus hat uns empört, man trinkt, aber das wird besser, man findet weniger Trunkenbolde auf den Straßen. Der Egoismus panzert leider die Herzen und läßt sie vertrocknen. Aber bei uns stirbt man nicht vor Hunger: das ist soziale Pflicht. Der Vater Fouan' hieß Philipp und ist gerade gestern be­graben worden. Sein Schwiegersohn hatte ferne Habe verschwendet, aber seine Tochter arbeitete schwer, nahm ihn zu sich, pflegte ihn und schützte ihn gegen den Tod, so gut sie konnte. Das ganze Land, das von dem Lerchen- begängniß zurückkchrt, ist noch von den Thränen bewegt, die sie auf seinem Grabe vergossen hat. Das ist keine Ausnahme, und warum giebt es in dem Werk keme Ausnahme nach der guteri Seite?" Der Doktor Grilläre. der nicht aus dem Lande ist, kennt „La Terre", aber seine Begeisterung verblendet seineu krittschen Sinn Nicht. „Es ist die Gegend und es sind auch die allgemeinen Züge des Bauern. Ich kenne La Grande, Frangoise und Delhomme, aber die Brutalitäten eines Buteau, die Alten, die auf den Wegen umherrrren, weil die Kinder sie schlagen und berauben — das giebt es nicht. Es giebt kein ehrlicheres Land als die Provinz Beauce; was Pflicht ist, bleibt hrer die Pflicht, nicht mehr und nicht weniger. Zola gebrauchte eine tragische Handlung und er hat sie erfunden, daher stammen die Ungeheuer, die er zu Unrecht als Thp«r hinstellt' Der Notar antwortet auf die Frage, ob die fälligen Renten bezahlt werden: „Niemals bin ich Zeuge einer Lage gewesen, die der des Vaters Fouan ahnest. Sest fünfzig Jahren haben die vorzeitigen Theilungen, die Abtretungen von Güteni die Bauern der Provinz Beauce mich nicht einmal in Diebe, Mörder oder selbft nur schlechte Zahler verwandelt - *