Einzelbild herunterladen
 

s«. Jahrgang.

Erscheint in zwei Ausgaben. — Bezugs-PreiS: durch den Verlag S« Pfg. monatlich, durch die Post B Ml. SO Pfg. vierteljährlich für beide Ausgaben zusammen.

Verlag: Langgasse 27.

18,0®® Abonnenten.

Slnzeigen-Preis r Die einspaltige Pctitzeile sür locale Anzeigen 15 Psg.. sür auswärtige Anzeige» 25 Pfg. — Reklamen die Petitzeile für Wiesbaden 50 Pfg., für Auswärts 1 Mk.

« c\ ~**.*I* M *„ für die Abend-Ausgabe bis 12 Uhr Mittags für die Morgen-Ausgabe bis 8 Uhr Nachmittags.

" ^ItttmjniC nächsterscheincnden Ausgabe wird keine Gewähr übernommen, jebocö nach Möglichkeit Sorge getragen.

— Für die Anfnahme später eingereichtcr Anzeigen zur

N».».

Redaktions-Fernsprecher No. 52.

Freitag, den 3. Januar.

Berlags-Fernsprecher No. 2266.

1902.

Morgen-Ausgabe.

AiU-— J - -

Iie Aktion gegen Uenemeln.

Berlin, 1. Januar.

defxt das Vorgehen Deutschlands gegen Venezuela sind in den letzten Tagen allerlei sensationelle und aben­teuerliche Gerüchte verbreitet worden., die sich bis zu der Ubernen Meldring der „New°I)ork Times" über den an­geblich bevorstehenden Krieg zwischen Deutschland und den Vereinigten Staaten von Amerika verstiegen, eine Blödsinnsmel'dllng, welche das Blatt gestern feierlich widerrufen hat. Thatsächlich ist Alles, was über ein Zerwürfnis; zwischen Deutschland und der nordamerika- üschen Republik aus Anlaß der Venezuelafrage berichtet uird, uirzutressend. Wenn auch die deutsche Regierung selbstverständlich derr Anspruch der Vereinigten Staaten oon Amerika, in allen amerikanischen Fragen das ent­scheidende Wort zu sprechen, nicht anerkennen kann, so hat sie doch der amerikanischen Regierung auf diplomati­schem Wege Kenntniß voll ihrem Vorgehen gegen Vene­zuela und den dabei verfolgten Absichteil gegeben, und diese Aufklärung hat in Washington durchaus befriedigt. Deutschland will in Venezuela nichts, als den Schutz des deutschen Eigeilthums und die Durchsetzung der Ent­schädigungsforderungen der deutschenL>taatsangehörigen. Was Wer den angeblichen Plail Deutschlands, sich an der südamerikanischen Küste festzusetzen, gefabelt wird, ist na­türlich eitel Humbug,

Auch über den Stand des Konfliktes zwischen Deutsch­land und Venezuela sind viel falsche Gerüchte im Umlauf. Thatfache ist, daß die diplomatischen Verhandlungen zwischen dem deutschen Geschäftsträger in Caracas, von Pilgrim-Baltazzi, und der venezolanischeil Regierung bisher noch fortdauern, wenn auch ein befriedigender Ausgang derselbeil schr zweifelhaft geworden ift Die Verhandlungen werden eben dadurch außerordentlich er- schwert, daß Präsident Castro durch das Fortschreiten der Revolution nur noch in sehr eingeschränkter Weise Herr im Lande ist, und daß er andererseits durch Nachgiebig­keit gegen Deutschland seine ohnehin schwache Position ■ noch mehr zu erschüttern fürchtet. Uiüer diesen Um­ständen wird jedenfalls mit der Möglichkeit einer Mel- leicht sehr nahe bevorstehenden Flottendenlonstration ge­rechnet werden inüssen. Dieselbe würde in einem ganz respektablen Maße ausgeführt werden können, da wer deutsche Kriegsschiffe, der große Kreuzer „Vineta", der kleine Kreuzer „Falke" und zwei Schulschiffe berelts im Hafen von La Guayra liegen und der kleine . Kreuzer „Gazelle" in einigen Wochen dort eintreffen wird. .

Die Forderungen, welche Deutschland gegenüber Venezuela vertritt, bestehen erstens in Schadenersatzforde- rrmgen aus den Bürgerkriegen der drei letzten Jahre, zweitens in Forderungen deutscher Gesch äftsleute, an die

Feuilleton.

Amerikanisches Schulwesen.

Angesichts der in England und in anderen europäi­schen Ländern brennend gewordenen Fragen der Schul­reform und auch im Hinblick auf die Art, wie die lunge Illvtion der Vereinigten Staaten sich im wirthschaftuchen und politischen Leben der Völker Geltung verschafft, ist ein Artikel der „Monthly Review" von ^nterefse, m dern das amerikanische Unterrichtssystem aus bet Vogel­schau betrachtet wird und der für manche Erscheinungen Aufklärung giebt, die in den Vereinigten Staaten zu Tage treten. Es kommen in der Union bret verschiedene Gebiete mit besonderen Eigenthümlichkeiten ihres Unter­richtswesens in Betracht, nämlich:

1. Die Oststaaten, wo ein geordnetes Unterrichts­wesen schon lange bestand und wo daher die Organi­sation urrd die Lehrmethoden eine gewisse Abgeschlossen­heit und Stabilität erlangt haben. 2. Der Westen mit einer übertriebenen Energie und seiner Sucht nachNeuem und der Leidenschaft für Experimente, die oft ichereilte Schritte zur Fblge hat, aber auf Unterrichtsfragen sehr belebend wirkt. 3. Der im Vergleich zu den obigen beideii Gebieten stagnirende Süden, m dem sedoch auch ein gewisser, wenn auch langsamer Fortschritt bemerk­bar ist

Es' ist kennzeichnend, daß von 28,000,000 Dollars freiwilliger Beiträge zu Unterrichtszwecken nur eme Million südlich der Linie des Mason und Dixie, welche die Grenze zwischen deni Norden und dem touoen der Staaten bildet, beigesteuert worden ist. Da­neben giebt es noch in diesen Gebieten selber große Verschiedenheit der Aufncht, Or­ganisation und Lehrmethoden. Eine staatliche Ober- sckulbehörde giebt es eigentlich nicht. Das „Lureau of

venezolanische Regierung, und drittens in Zinsforde­

rungen für die fünfprocentige Aiileihe von 1896, die zur Ablösung der von der venezolanischen Regierung über­nommenen siebenprocentigen Zinsgarantie auf das Bau­kapital der Nordbahn ausgegeben worden ist und die noch nicht einmal für 1898 voll bezahlt sind. Zn diesen Forderungen, deren die deutsche Regierung sich ange­nommen hat, ist jetzt noch der Protest gegen die willkür­liche Einstellung des Verkehrs auf der deutschen Eisen­bahn in Venezuela getreten. An der Frage der Ver­zinsung der 1896er Aiileihe ist übrigens auch die eng­lische mW die französische Regierung insoferm betheiligt, als ein Drittel der Anleihe auch auf englische und fran­zösische Interessen entfällt, doch ist bisher nicht bekannt geworden, daß die beiden Regierungen einen Schritt in dieser Angelegenheit gethan haben.

Ob die zur Zeit noch schwebenden Verhandlungen zum Ziele führen werden, ist, wie schon betont, sehr ungewiß. Sollte es nicht der Fall sein, so dürste die erste Maßregel Deutschlands in einer Blokade der Häfen von La Guayra und Maracaibo, die zweite in einer Beschlagnahme der dortigen Zollämter bestchen. Ein ernsthafter Widerstand ist schwerlich zu erwarten, denn das eine Bataillon Ar­tillerie, über welches Venezuela verfügt, ist ebenso wenig im Stande, eine Blokade der Häfen abzuwehren, wie die 3000 Mann Infanterie, welche die venezolanische Re­gierung dort zusammenziehen könnte, einen ernsthaften Versuch machen dürsten, einen etwaigen Landungsversuch deutscher Truppen zu verhindern. Noch weniger wird aber die venezolanische Regierung daran denken, mit ihrer aus vier unbedeutenden Dampfschiffen, einer kleinen Galeotte und zwei Torpedobooten bestehenden Flotte dem deutschen Geschwader zu nahe zu treten, da dies für Venezuela ein ebenso aussichtsloses wie kostspieliges Ver­gnügen wäre. Im klebrigen wird man noch immer hoffen dürfen, mag die Hoffnung auch schwach sein, daß bei den verantwortlichen Männern in Venezuela zum Schluß doch die gesunde Vernunft über die Abenteurerlust und Händelsucht den Sieg davon tragen werden. Es wäre dies schon in Anbetracht der starken Interessen, mit denen Deutschland in Venezuela vertreten ist, dringend zu wünschen. ___

Haftung für fremde Schuld.

Von Dr. jur. W. Brandts, Berlin.

An der Spitze unsers Strafrechts steht der Satz: Ohne Schuld keine Strafe. Für das bürgerliche Rechr würde der entsprechende Satz lauten: Ohne Schuld keine

Schadenersatz- oder Haftpflicht. Hat schon unser Straf­recht jenen Satz nicht ausnahmlos durchgeführt, sondern mehrfach die bloße Thatsache, daß eine Vorschrift nicht befolgt ist, ohne Rücksicht cmf subjektives Verschulden, als ausreichendeir Anlaß eine Strafe zu verhängen, ange­sehen, so ist noch viel weniger im Civilrecht der obige Satz zur strengen Durchführung gelangt.

Education" dient nur als Sammelplatz für Statistiken und Ertheilung von Auskünften. Der Gegensatz zwischen den einzelnen Gebieten kennzeichnet sich besonders in dem Geist, mit dem die verschiedenen Staaten der Schulreform gegenüber treten. Während in Massachusetts dw gesetz­gebende Körperschaft nur zu billigen hat, was von der privaten Initiative bereits in Angriff genommen wurde, ist in New-Dork und Pennsylvania das Vertrauen auf das Parlament ein stärkeres, und es sind dort Unterrichtsge­setze angenommen worden in der Hoffnung, die öffent­liche Meinung zu leiten. Der Verfasser schreibt das dem Charakter der Bevölkerung in den einzelnen Staaten zu. Die unabhängige Bevölkerung von Massachusetts lege mehr Gewicht auf private Anregung und ziehe losere Formen der Autorität vor; die deutsche und keltische Be­völkerung von New-Uork vertraue der Allmacht des Staates und einer mehr centralisirten Regierungsform. Aber bei Alledem sei doch der gemeinsame Zug in der amerikanischen Schulwelt, der unerschütterliche Glaube der amerikanischen Demokratie an ihre Schülern vor­handen. Diese Wirkung und Rückwirkung von Schule und Gemeinwesen aufeinander sei einer der denkbar größten Hebel des Fortschrittes. Diese Ueberzeugung findet in der gemeinsamen Form der Schulen, vom Kin­dergarten und Primär- und Hochschule bis zum College und der Universität, ihren Ausdruck. Der Elementar- uiid Sekundärunterricht ist unentgÄtüch, entsprechend deni demokratischen Gruiidsatz, daß bei gleichen Chancen der Tüchtige vorwärts kommeii wird. Diese „Politik der offenen Thür im Schulwesen", infolge welcher Kinder der ärmeren Klassen zu angesehenen Stellungeii („posu tions of wealtli", einträgliche Stellungen, sagt der Amerikaner) gelangeii können u,rd gelangt sind, hat zweifellos zum Aufschwung Amerikas viel beigetragen.

Der Verfasser weist daim auf Deutschland hin, in welchem so schnell sich eirtwickelnden Lande sogar der Staat verpflichtet sei, die Anzahl der Beriife zu organü

Schon auf den frühesten Stufen der Entwickelung der

menschlichen Gesellschaft finden wir, daß nicht immer ein Einzelner in Beziehung zu einem Einzelnen tritt, sondern eine Mehrheit von Personen läßt sich eine Leistung von einen! Einzelnen versprechen oder verspricht sie. Auf der-, selben Stufe steht der Fall, wenn ein Einzelner Leistun­gen übernimmt, die er allein unmöglich vollbringen kann, sondern wobei er der Mithülfe fremder Hände und viel­leicht auch Köpfe bedarf. In unserm bisherigen Recht finden wir nur vereinzelte schüchterne Versuche, für solche Fälle den Unternehmer für fremde Schuld verantwort­lich zu machen, z. B. der Frachtführer haftete unbedingt für seine Leute, nach französischem Rechte jeder Unter­nehmer. Unser neues Recht hat diesen Gedanken wester verwirklicht. „ „ t r , „ ..

Im § 278 des bürgerlichen Gesetzbuchs findet sich dre grundlegende Bestimmung:

„Der Schuldner hat ein Verschulden seines gesetzlichen Vertreters und der Personen, deren er sich zur Erfüllung seiner Verbindlichkeit bedient, in gleichem Umfange zu vertreten, wie eigenes Verschulden."

Derjenige, für welchen ein Vertrag geschlossen wird, haftet also für das rechtswidrige Verhalten seines gesetz­lichen Vertreters, z. B. des Vaters, in dessen ellerlicher Gewalt er bis zu seiner Großjährigkeit steht, desgleichen des Vormunds oder des Pflegers. Hat ein Vormund einen ungünstigen Vertrag für sein Mündel abgeschlossen, z B einen Gegenstand zu billig verkauft oder für den Fall der Nichterfüllung einer Namens des Mündels über­nommenen Verpflichtung eine Vertragsstrafe versprochen, so mutz der Mündel den Kauf gegen sich gelten lassen und die Vertragsstrafe aus seinem Vermögen bezahlen. Einen Anspruch auf Erstattung gegen feinen Vormund wird er nur haben, wenn er diesem eine pflichtwidrige Nachlässig­keit Nachweisen kann. Ebenso mutz eine juristische Person, also z. B. eine Genossenschaft, ein rechtsfähiger Verein, für das rechtwidrige geschäftliche Verhalten ihrer Ver« tretet aufkommen, z. B. für die unbefugt geschehene Ent, lassung eines Angestellten.

Von größerer praktischer Bedeutung ist die Haftpflicht für freinde Personen, deren man sich zur Erfüllung seiner Verpflichtung bedient, insbesondere also die Haftpflicht der Handwerker, Kaufleute, Fabrikanten und sonsstgen Unternehmer für ihre Gehülfen, Angestellten, Be­diensteten und auch Angehörigen. Zum Beispiel die Hülfsnäherin einerDamenschneiderin, welcher ern seidener Stoff zur Anfertigung eines Kleides übertragen ist, zer­schneidet den Stoff derart, daß ein Kleid daraus nicht mehr gefertigt werden kann. Die Schneiderin hastet für den Stoff, obwohl sie persönlich Mit Verschulden trifft. Diese Haftpflicht hat nun aber nicht zur Voraussetzung, daß der Schade unmittelbar an den Sachen zugefügt ist, welche dem Handwerker rc. zur Bearbeitung übergeben find oder welche den Gegenstand der ihm übertragenen Arbeit bilden So z. B. haftet ein Malermeister auch dann, wenn sein mit dem Streichen der Decke beschäftigter

siren, um zur Ausscheidung der Untauglichen eine Ueber- füllung der gelehrten Berufe zu verhindern oder zu ver­ringern. Aber in den Vereinigten Staaten seien, wie der Verfasser zugeben muß, viele kompetente Leute der An- sicht, daß die Gelegenheit, vorwärts zu kommen, künftig und heute schon nicht annähernd so groß sei, wie vor 30 Jahren, selbst wenn das Land weiter wie jetzt gedechen sollte. Er fragt denn auch, welchen Zweck es habe, die Schulthore weit geöffnet zu halten, wenn die Thüren in die Welt hinaus sich schließen. Die vortrefflichste Schule könne keine Chancen schaffen, sondern nur ihre Schüler darauf vorbereiten, sich bietende Chancen zu er- greifen. Es sei die Frage, ob bei weiterem Beharren auf dem jetzigen Wege nicht ein gebildetes Proletariat heran­gebildet werde. (Thatsächlich kennt man in den amerika­nischen „Colleges" Studenten, die ihren bemittelten Kommilitonen des täglichen Brodes halber als Diener, Kellner rc. dienen. Viele derselben vermögen bei der Sorge unis täglicheBrod dm einmal begonnenen Studien nicht die nöthige Zeit zu schenken.) Allerdings wahrt die Einführung von Handarbeiten in die Unterrichts­gegenstände vor Ueberschätzung der rein litterarischen Studien. Das Unterrichtsproblem gewinnt dadurch eine ganz andere Gestalt, wie in Europa. Der Handel wird als Weg zum Erfolg betrachtet. Der amerikanische Schüler ist sehr anpassungsfähig. Man findet inAmerika stets Männer, die einen Beruf ftudirten und einen andern ergriffen haben. Die höchsten Universitätsehren halten Niemanden ab, sich dem Handel zu widmen. Das rege Interesse der besitzenden Klassen für das Schulwesen, das sich in den großen Zuwendungen der Millionäre für Unterrichtszwecke äußert, wird illustrirt durch die That­sache, daß, während die englische Universität Cambridge 60 000 Lstr. an Zuwendungen nufweist, Harward über fi/> Millionen und Aale 2 Millionen Dollars aufzu­weisen haben. In der Art, wie die Schulen die Kinder der Ausländer aufnebmeu und mit Leib und Seele zu