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N».».
Redaktions-Fernsprecher No. 52.
Freitag, den 3. Januar.
Berlags-Fernsprecher No. 2266.
1902.
Morgen-Ausgabe.
AiU-— J - -
Iie Aktion gegen Uenemeln.
Berlin, 1. Januar.
defxt das Vorgehen Deutschlands gegen Venezuela sind in den letzten Tagen allerlei sensationelle und abenteuerliche Gerüchte verbreitet worden., die sich bis zu der Ubernen Meldring der „New°I)ork Times" über den angeblich bevorstehenden Krieg zwischen Deutschland und den Vereinigten Staaten von Amerika verstiegen, eine Blödsinnsmel'dllng, welche das Blatt gestern feierlich widerrufen hat. Thatsächlich ist Alles, was über ein Zerwürfnis; zwischen Deutschland und der nordamerika- üschen Republik aus Anlaß der Venezuelafrage berichtet uird, uirzutressend. Wenn auch die deutsche Regierung selbstverständlich derr Anspruch der Vereinigten Staaten oon Amerika, in allen amerikanischen Fragen das entscheidende Wort zu sprechen, nicht anerkennen kann, so hat sie doch der amerikanischen Regierung auf diplomatischem Wege Kenntniß voll ihrem Vorgehen gegen Venezuela und den dabei verfolgten Absichteil gegeben, und diese Aufklärung hat in Washington durchaus befriedigt. Deutschland will in Venezuela nichts, als den Schutz des deutschen Eigeilthums und die Durchsetzung der Entschädigungsforderungen der deutschenL>taatsangehörigen. Was Wer den angeblichen Plail Deutschlands, sich an der südamerikanischen Küste festzusetzen, gefabelt wird, ist natürlich eitel Humbug,
Auch über den Stand des Konfliktes zwischen Deutschland und Venezuela sind viel falsche Gerüchte im Umlauf. Thatfache ist, daß die diplomatischen Verhandlungen zwischen dem deutschen Geschäftsträger in Caracas, von Pilgrim-Baltazzi, und der venezolanischeil Regierung bisher noch fortdauern, wenn auch ein befriedigender Ausgang derselbeil schr zweifelhaft geworden ift Die Verhandlungen werden eben dadurch außerordentlich er- schwert, daß Präsident Castro durch das Fortschreiten der Revolution nur noch in sehr eingeschränkter Weise Herr im Lande ist, und daß er andererseits durch Nachgiebigkeit gegen Deutschland seine ohnehin schwache Position ■ noch mehr zu erschüttern fürchtet. Uiüer diesen Umständen wird jedenfalls mit der Möglichkeit einer Mel- leicht sehr nahe bevorstehenden Flottendenlonstration gerechnet werden inüssen. Dieselbe würde in einem ganz respektablen Maße ausgeführt werden können, da wer deutsche Kriegsschiffe, der große Kreuzer „Vineta", der kleine Kreuzer „Falke" und zwei Schulschiffe berelts im Hafen von La Guayra liegen und der kleine . Kreuzer „Gazelle" in einigen Wochen dort eintreffen wird. .
Die Forderungen, welche Deutschland gegenüber Venezuela vertritt, bestehen erstens in Schadenersatzforde- rrmgen aus den Bürgerkriegen der drei letzten Jahre, zweitens in Forderungen deutscher Gesch äftsleute, an die
Feuilleton.
Amerikanisches Schulwesen.
Angesichts der in England und in anderen europäischen Ländern brennend gewordenen Fragen der Schulreform und auch im Hinblick auf die Art, wie die lunge Illvtion der Vereinigten Staaten sich im wirthschaftuchen und politischen Leben der Völker Geltung verschafft, ist ein Artikel der „Monthly Review" von ^nterefse, m dern das amerikanische Unterrichtssystem aus bet Vogelschau betrachtet wird und der für manche Erscheinungen Aufklärung giebt, die in den Vereinigten Staaten zu Tage treten. Es kommen in der Union bret verschiedene Gebiete mit besonderen Eigenthümlichkeiten ihres Unterrichtswesens in Betracht, nämlich:
1. Die Oststaaten, wo ein geordnetes Unterrichtswesen schon lange bestand und wo daher die Organisation urrd die Lehrmethoden eine gewisse Abgeschlossenheit und Stabilität erlangt haben. 2. Der Westen mit einer übertriebenen Energie und seiner Sucht nachNeuem und der Leidenschaft für Experimente, die oft ichereilte Schritte zur Fblge hat, aber auf Unterrichtsfragen sehr belebend wirkt. 3. Der im Vergleich zu den obigen beideii Gebieten stagnirende Süden, m dem sedoch auch ein gewisser, wenn auch langsamer Fortschritt bemerkbar ist
Es' ist kennzeichnend, daß von 28,000,000 Dollars freiwilliger Beiträge zu Unterrichtszwecken nur eme Million südlich der Linie des Mason und Dixie, welche die Grenze zwischen deni Norden und dem touoen der Staaten bildet, beigesteuert worden ist. Daneben giebt es noch in diesen Gebieten selber große Verschiedenheit der Aufncht, Organisation und Lehrmethoden. Eine staatliche Ober- sckulbehörde giebt es eigentlich nicht. Das „Lureau of
venezolanische Regierung, und drittens in Zinsforde
rungen für die fünfprocentige Aiileihe von 1896, die zur Ablösung der von der venezolanischen Regierung übernommenen siebenprocentigen Zinsgarantie auf das Baukapital der Nordbahn ausgegeben worden ist und die noch nicht einmal für 1898 voll bezahlt sind. Zn diesen Forderungen, deren die deutsche Regierung sich angenommen hat, ist jetzt noch der Protest gegen die willkürliche Einstellung des Verkehrs auf der deutschen Eisenbahn in Venezuela getreten. An der Frage der Verzinsung der 1896er Aiileihe ist übrigens auch die englische mW die französische Regierung insoferm betheiligt, als ein Drittel der Anleihe auch auf englische und französische Interessen entfällt, doch ist bisher nicht bekannt geworden, daß die beiden Regierungen einen Schritt in dieser Angelegenheit gethan haben.
Ob die zur Zeit noch schwebenden Verhandlungen zum Ziele führen werden, ist, wie schon betont, sehr ungewiß. Sollte es nicht der Fall sein, so dürste die erste Maßregel Deutschlands in einer Blokade der Häfen von La Guayra und Maracaibo, die zweite in einer Beschlagnahme der dortigen Zollämter bestchen. Ein ernsthafter Widerstand ist schwerlich zu erwarten, denn das eine Bataillon Artillerie, über welches Venezuela verfügt, ist ebenso wenig im Stande, eine Blokade der Häfen abzuwehren, wie die 3000 Mann Infanterie, welche die venezolanische Regierung dort zusammenziehen könnte, einen ernsthaften Versuch machen dürsten, einen etwaigen Landungsversuch deutscher Truppen zu verhindern. Noch weniger wird aber die venezolanische Regierung daran denken, mit ihrer aus vier unbedeutenden Dampfschiffen, einer kleinen Galeotte und zwei Torpedobooten bestehenden Flotte dem deutschen Geschwader zu nahe zu treten, da dies für Venezuela ein ebenso aussichtsloses wie kostspieliges Vergnügen wäre. Im klebrigen wird man noch immer hoffen dürfen, mag die Hoffnung auch schwach sein, daß bei den verantwortlichen Männern in Venezuela zum Schluß doch die gesunde Vernunft über die Abenteurerlust und Händelsucht den Sieg davon tragen werden. Es wäre dies schon in Anbetracht der starken Interessen, mit denen Deutschland in Venezuela vertreten ist, dringend zu wünschen. ___
Haftung für fremde Schuld.
Von Dr. jur. W. Brandts, Berlin.
An der Spitze unsers Strafrechts steht der Satz: Ohne Schuld keine Strafe. Für das bürgerliche Rechr würde der entsprechende Satz lauten: Ohne Schuld keine
Schadenersatz- oder Haftpflicht. Hat schon unser Strafrecht jenen Satz nicht ausnahmlos durchgeführt, sondern mehrfach die bloße Thatsache, daß eine Vorschrift nicht befolgt ist, ohne Rücksicht cmf subjektives Verschulden, als ausreichendeir Anlaß eine Strafe zu verhängen, angesehen, so ist noch viel weniger im Civilrecht der obige Satz zur strengen Durchführung gelangt.
Education" dient nur als Sammelplatz für Statistiken und Ertheilung von Auskünften. Der Gegensatz zwischen den einzelnen Gebieten kennzeichnet sich besonders in dem Geist, mit dem die verschiedenen Staaten der Schulreform gegenüber treten. Während in Massachusetts dw gesetzgebende Körperschaft nur zu billigen hat, was von der privaten Initiative bereits in Angriff genommen wurde, ist in New-Dork und Pennsylvania das Vertrauen auf das Parlament ein stärkeres, und es sind dort Unterrichtsgesetze angenommen worden in der Hoffnung, die öffentliche Meinung zu leiten. Der Verfasser schreibt das dem Charakter der Bevölkerung in den einzelnen Staaten zu. Die unabhängige Bevölkerung von Massachusetts lege mehr Gewicht auf private Anregung und ziehe losere Formen der Autorität vor; die deutsche und keltische Bevölkerung von New-Uork vertraue der Allmacht des Staates und einer mehr centralisirten Regierungsform. Aber bei Alledem sei doch der gemeinsame Zug in der amerikanischen Schulwelt, der unerschütterliche Glaube der amerikanischen Demokratie an ihre Schülern vorhanden. Diese Wirkung und Rückwirkung von Schule und Gemeinwesen aufeinander sei einer der denkbar größten Hebel des Fortschrittes. Diese Ueberzeugung findet in der gemeinsamen Form der Schulen, vom Kindergarten und Primär- und Hochschule bis zum College und der Universität, ihren Ausdruck. Der Elementar- uiid Sekundärunterricht ist unentgÄtüch, entsprechend deni demokratischen Gruiidsatz, daß bei gleichen Chancen der Tüchtige vorwärts kommeii wird. Diese „Politik der offenen Thür im Schulwesen", infolge welcher Kinder der ärmeren Klassen zu angesehenen Stellungeii („posu tions of wealtli", einträgliche Stellungen, sagt der Amerikaner) gelangeii können u,rd gelangt sind, hat zweifellos zum Aufschwung Amerikas viel beigetragen.
Der Verfasser weist daim auf Deutschland hin, in welchem so schnell sich eirtwickelnden Lande sogar der Staat verpflichtet sei, die Anzahl der Beriife zu organü
Schon auf den frühesten Stufen der Entwickelung der
menschlichen Gesellschaft finden wir, daß nicht immer ein Einzelner in Beziehung zu einem Einzelnen tritt, sondern eine Mehrheit von Personen läßt sich eine Leistung von einen! Einzelnen versprechen oder verspricht sie. Auf der-, selben Stufe steht der Fall, wenn ein Einzelner Leistungen übernimmt, die er allein unmöglich vollbringen kann, sondern wobei er der Mithülfe fremder Hände und vielleicht auch Köpfe bedarf. In unserm bisherigen Recht finden wir nur vereinzelte schüchterne Versuche, für solche Fälle den Unternehmer für fremde Schuld verantwortlich zu machen, z. B. der Frachtführer haftete unbedingt für seine Leute, nach französischem Rechte jeder Unternehmer. Unser neues Recht hat diesen Gedanken wester verwirklicht. „ „ t r , „ ..
Im § 278 des bürgerlichen Gesetzbuchs findet sich dre grundlegende Bestimmung:
„Der Schuldner hat ein Verschulden seines gesetzlichen Vertreters und der Personen, deren er sich zur Erfüllung seiner Verbindlichkeit bedient, in gleichem Umfange zu vertreten, wie eigenes Verschulden."
Derjenige, für welchen ein Vertrag geschlossen wird, haftet also für das rechtswidrige Verhalten seines gesetzlichen Vertreters, z. B. des Vaters, in dessen ellerlicher Gewalt er bis zu seiner Großjährigkeit steht, desgleichen des Vormunds oder des Pflegers. Hat ein Vormund einen ungünstigen Vertrag für sein Mündel abgeschlossen, z B einen Gegenstand zu billig verkauft oder für den Fall der Nichterfüllung einer Namens des Mündels übernommenen Verpflichtung eine Vertragsstrafe versprochen, so mutz der Mündel den Kauf gegen sich gelten lassen und die Vertragsstrafe aus seinem Vermögen bezahlen. Einen Anspruch auf Erstattung gegen feinen Vormund wird er nur haben, wenn er diesem eine pflichtwidrige Nachlässigkeit Nachweisen kann. Ebenso mutz eine juristische Person, also z. B. eine Genossenschaft, ein rechtsfähiger Verein, für das rechtwidrige geschäftliche Verhalten ihrer Ver« tretet aufkommen, z. B. für die unbefugt geschehene Ent, lassung eines Angestellten.
Von größerer praktischer Bedeutung ist die Haftpflicht für freinde Personen, deren man sich zur Erfüllung seiner Verpflichtung bedient, insbesondere also die Haftpflicht der Handwerker, Kaufleute, Fabrikanten und sonsstgen Unternehmer für ihre Gehülfen, Angestellten, Bediensteten und auch Angehörigen. Zum Beispiel die Hülfsnäherin einerDamenschneiderin, welcher ern seidener Stoff zur Anfertigung eines Kleides übertragen ist, zerschneidet den Stoff derart, daß ein Kleid daraus nicht mehr gefertigt werden kann. Die Schneiderin hastet für den Stoff, obwohl sie persönlich Mit Verschulden trifft. Diese Haftpflicht hat nun aber nicht zur Voraussetzung, daß der Schade unmittelbar an den Sachen zugefügt ist, welche dem Handwerker rc. zur Bearbeitung übergeben find oder welche den Gegenstand der ihm übertragenen Arbeit bilden So z. B. haftet ein Malermeister auch dann, wenn sein mit dem Streichen der Decke beschäftigter
siren, um zur Ausscheidung der Untauglichen eine Ueber- füllung der gelehrten Berufe zu verhindern oder zu verringern. Aber in den Vereinigten Staaten seien, wie der Verfasser zugeben muß, viele kompetente Leute der An- sicht, daß die Gelegenheit, vorwärts zu kommen, künftig und heute schon nicht annähernd so groß sei, wie vor 30 Jahren, selbst wenn das Land weiter wie jetzt gedechen sollte. Er fragt denn auch, welchen Zweck es habe, die Schulthore weit geöffnet zu halten, wenn die Thüren in die Welt hinaus sich schließen. Die vortrefflichste Schule könne keine Chancen schaffen, sondern nur ihre Schüler darauf vorbereiten, sich bietende Chancen zu er- greifen. Es sei die Frage, ob bei weiterem Beharren auf dem jetzigen Wege nicht ein gebildetes Proletariat herangebildet werde. (Thatsächlich kennt man in den amerikanischen „Colleges" Studenten, die ihren bemittelten Kommilitonen des täglichen Brodes halber als Diener, Kellner rc. dienen. Viele derselben vermögen bei der Sorge unis täglicheBrod dm einmal begonnenen Studien nicht die nöthige Zeit zu schenken.) Allerdings wahrt die Einführung von Handarbeiten in die Unterrichtsgegenstände vor Ueberschätzung der rein litterarischen Studien. Das Unterrichtsproblem gewinnt dadurch eine ganz andere Gestalt, wie in Europa. Der Handel wird als Weg zum Erfolg betrachtet. Der amerikanische Schüler ist sehr anpassungsfähig. Man findet inAmerika stets Männer, die einen Beruf ftudirten und einen andern ergriffen haben. Die höchsten Universitätsehren halten Niemanden ab, sich dem Handel zu widmen. Das rege Interesse der besitzenden Klassen für das Schulwesen, das sich in den großen Zuwendungen der Millionäre für Unterrichtszwecke äußert, wird illustrirt durch die Thatsache, daß, während die englische Universität Cambridge 60 000 Lstr. an Zuwendungen nufweist, Harward über fi/> Millionen und Aale 2 Millionen Dollars aufzuweisen haben. In der Art, wie die Schulen die Kinder der Ausländer aufnebmeu und mit Leib und Seele zu
