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Wiesbadener Tsgblstt

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Mo. 557. Ncdaltions-Fernsprechcr Ro. 52.

Freitag, den 29. November.

Verlags-Fernsprecher No. 2266.

1901.

Borgen -Ausgabe.

^tür öen Monat Dezeinbor

auf das

„Wiesbadener Tagblatt

ZU abonniren, findet sich Gelegenheit

im Uerlag Langgasse Ä7. bei den Ausgabestelle», den Zmeig - Expeditione«

der Nachbarorte,

und bei sämurtliche» deutschen Rrichspostanstalten.

We Eehllmitiki »is ZeitmgslLsmtk.

I.

Durch eine Reihe von Verordnungen, die in den ver­schiedenen deutschen Staaten über die Ankündigung von Arznei- und Geheimmitteln ergangen sind und die schon zahlreiche Prozesse und Verurtheilungen inl Gefolge ge­habt haben, ist eine derartige Unsicherheit und Ver­wirrung auf diefenr Gebiet herbergeführt worden, daß der Verein deutscher Zeitungsverleger in seiner am 18. Juni dieses Jahres in Köln abgehaltenen Gmeralversanun- lung den Beschluß gefaßt hat. bei den zuständigen Stellen eine reichsgesetzliche Regelung des Gehennmittellvefens anznregen. In einer Broschüre, die den Titel trägt: Die öffentliche Ankündigung der Arznei- und Geheimmittel und die Gesetzgebung, hat mmmehr der Geschäftsführer des genannten Vereins, Gustav Schmidt. Redakteur des .Zeitungsverlags", alles ihm erreichbareMaterial in über- sichtlicher Bearbeitung zusammengestellt und damit einen außerordentlich dankenswerthm Beitrag zur Wurwgung dieser ganzen Frage gegeben, bei der nicht nur che Inter­essen des Zeitungsverlags, sondern ganz erhebliche ewter essen der in Deutschland zu so hoher Blüthe gelangten chemischen, insbesondere der pharmazeutischen Industrie und aller damit im Zusammenhang stehenden Grwerbs- zweige. so namentlich der Drogenhandlungen, aufs Em^ pfindlichste berührt werden. Ein erhöhtes Gewicht et halten aber die Ausführungen des Verfassers oadurch, daß eine Autorität wie der Reichsgerichtsrath a. D. Stmglein in einem im Wortlaut in der Broschüre mit- qetheilten Gutachten ganz zu denselben Ergebn,ßen kommt wie der Verfasser der Broschüre selbft. nämlich zu einer ganz entschiedenen Vcrurtheilung der gegenwärtigen Praxis Wir suchen im Folgenden den Kern aus den für Jedermann interessanten Darlegungen zu schälen.

Alle die Verordiinngen, betreffend das Verbot der öffentlichen Ankündigung bon Arzneimitteln und die Be­schränkung des Geheimmittelhandels, gehen von einem

Gedanken aus, der an sich als richtig und berechtigt an­

erkannt werden muß. Es soll nämlich einersintt verhütet werden, daß unkundige Personen sich verleiten lassen, Arzneimittel zur Verwendung in nicht geeigneten Fallen anzukaufm, statt eincil Arzt zu Rathe zu ziehen, und m soll andererseits das Publikum vor materiellen lleber- vortheilungen geschützt werden. Aber es heilst das Kmd rnit dem Bade ausschütten. wenn man das Verbot auch auf die Ankündigung absoiut unschädlicher, oft fogar ge­sundheitlich werlhvoller pharmazeutischer Präparate aus­dehnt. Da kommt es denn zu so geradezu lächerlichen Vorkommnissen, wie eines dem Verfasser der Schrift be- kannt geworden ist. Der Polizeipräsident einer nord­westdeutschen Großstadt mußte ein Strafmandat gegen einen Zeitungsverleger wegen Ankündigung der Brandt- scheu Schweizerpillen (die bekanntlich vielfach von Aerztcn ihren Patienten empfohlen werden) bestätigen, therlte aber dabei dem Verleger mii, daß er selbst die Pillen mrt sehr gutem Erfolg benütze.

Alle diese Verordnungen haben gegenüber anderen Gesetzen den Nachtheil, daß sie nur allgemeine Be- stimmungen enthalten und Niemandem die Möglichkeit bieten, Verbotenes von Erlaubtem zu unterscheiden. Ent­scheidungen hierüber zu treffen, bleibt den ordentlichen Gerichten Vorbehalten; es ereignet sich daher sehr oft, daß die Ürtheile derSchössen- und Landgerichte vom Kamrner- und Reichsgericht wieder umgestotzen werden. Es mag ja sehr schmeichelhaft sein, wenn man von dem Zertungs- Verleger erwartet, daß er die Erkmntnlßsähigrei.t der höchsten Gerichtshöfe besißeir wird und klüger sein nmß als ein aus fünf gelehrter. Herren zusammengesetzter Ge­richtshof der Strafkammern: aber er muß sich sur das m ihn gesetzte Vertrauen bedanken, wenn er dann jedesmal, wenn ihm diese höchste Erkenntniß abgeht, in Geldstrafe genommen wird. Tas ist durchaus I&xi Schorf, sondern die Verhältnisse liegen thatsächlich so, wie in einer Reihe von Fällen nachgewiesen wird. Die herrschender: Rechts- zustände werden aber noch zerfahrener dadurch, daß rn jeder Provinz, in jedem Staat andere Bestimmungen gelten, daß das, was an einem Ort für erlaubt gilt, anderswo verboten ist. Infolgedessen fällt es selbst dem Juristen schwer, aus den Entscheidungen der höchsten Gerichtshöfe für die allgemeineAnkündigung der Geheim- mittel die praktische Nutzanwendung zu ziehen, um wie viel mehr aber erst den nicht juristisch vorgebildeten Heil mittelhandleru und Zeitnngsverlegern! (Zu was für merkwürdigen, für den Laienverstand einfach unsaßlichm Urtheilm auf Grund von ungeschickt abgefaßten polizei­lichen Verordnungen Gerichtshöfe, und zwar auch oberster Instanz, hin und wieder kommen, dafür ein drastisches Beispiel Ein Molkereibesitzer wurde berurtheilt. weil er volle Milch aus einem, mit der Aufschrift Halbmilch versehenen Gefäß abgegeben, also dem Käufer eine bessere Qualität geboten hat. als dieser zu verlangen berechtigt war. Die polizeiliche Verordnung, daß Inhalt und Be-

zeichiiung übereinstimmen müssen, lallte doch offenbar nur den Zweck haben, den Käufer davor zu beschützen, daß er nicht Halbmilch als volle Milch bezahlen muß!)

Hin und wieder wird allerdings von einer Klage» erhebung gegen die verantwortlichen Redakteure abgs- chen und nur der Inserent zur Verantwortung gezogen, aber die gelegentlich sich äußernde wohlwollende Ansicht eines Staatsanwalts mildert die Härten der Gesetze im Allgemeinen ebenso wenig, als sie eine gerechte Hand­habung derselben verbürgt. Wenn Jemand eine Broschüre ankündigt, in der Gcheimmittel empfohlen werden, ohne daß das sofort aus der Ankündigung, also aus dem Inserat zu ersehen ist, so darf unmöglich der Redakteur in Strafe genommen werden, wie dies eine Ent­scheidung des preußischenKammergerichis vom 1. Februar 1894 verlangt. Darin liegt eine Belästigung der Presse die ganz beispiellos ist. Dann rnüßte man, um ein Bei- spiel zu gebrauchen, auch von der Post verlangen, daß sw jede von ihr zur Beförderung übernommene Zeitschrift oder Drucksache einer eingehenden Prüfung unterziehe, um sich nicht der Vertreibung von Beleidigungen, Geheim-! Mittel-Anzeigen w. schuldig zu machen. Durch eine dev- artige Anwendung des Gesetzes wird die Presse Zwangs, weise in den Dienst der Polizei gestellt; denn dieser allein kommt es zu, zu untersuchen, ob eine öffentlich ange- kündigte Broschüre Geheimmittel anpreist oder nicht. Daß die in dieser Hinsicht an die Presse gestellten 2te< sorderungen von einsichtigen Polizeiverwaltungen selbst als Uninöglichkeiten betrachtet werden, bezeugt der Medv- zinalassessor beim Kgl. Polizeipräsidium zu Berlin, Dr. Springfeld, in seinem umfassenden Werke „Rechte und Pflichten der Drogisten und Geheimmittelhändler". In seiner Schilderung über die Beaufsichtigung des! Geheimmittelhandels durch das BerlinerPolizeiprasidiuM schreibt vr. Spcingseld:

„Da die Redaktionen cst beim besten Willeii Nicht eM scheiden können, ob die angcbotene Annonce eine gesetz- widrige ist oder nicht, hat sich das Polizeipräsidium be- reit erklärt, auf Verlaiigen jederzeit umgehend Auskunft zu geben und wird nicht sofort Strafantrag gejMLt. sondern die Redaktion wird zunächst auf die Gesetzwidrig- keit aufmerksam gemacht. Gleichzeitig werden aber sämmtliche andere Redaktionen von der Warnung unter Weglassung des Namens der verwarnten Nedaktwn ver. ständigt."

Dies Verfahren ist durchaus anerkennenswerth, aber es verhindert naiürlich nicht die materielle Schädigung der Verleger. Die humane Anwendung der Polizei. Verordnung durch das Berliner Polizeipräsidium scheint aber leider bei dm übrigen dmtschen Polizeibehörden noch wenig Nachahmung gesundm zu haben, so daß die Zeitungsverleger resp. die Redakteure die ganze Harte der Berordnuiigen empfinden müssm. (Ersteres geschieht auf unsere Vorstellung auch hier in Wiesbaden. Ob auch letzteres, wissen wrr nicht. D. R.) _

Feuilleton.

Alpen-Verein.

„B er gfahrt e n im DauPhin 6 : Pelvoux -

L e s E c r i n s - L a Meise" war das Thema, über welches Herr Direktor Schwartz aus München am letztm Dienstag m der bis aus den letzten Platz gesulltm Aula der höherm Mädchenschule einen ganz besonders interessantm Vortrag hielt. — In uneigmnutzrger, selbst­loser Weise zu diesem Zweck hierher gekommen, wusste er unter Vorführung von fast 100 Lichtbildern, die ferne Rede in der wirksamsteir Weise unierstutztm, den Zu­hörern ein lebendiges Bild jenes, von dm Deutschen noch mmig bejuchtm Hochgebirges zu entwerfen, welche^ reich ist an herrlichen, kühnen Bergm. die m dm Aether ragen, in welchem sich südliche Klarheit mit durchsichtiger Rein­heit der Hochgebirgslust vereinigt. — Nachdem der Herr Vortragende früher bereits die „bösesten" Gipfel der Savoyer-, Walliser-, Berner-Alpen, sowie der Dolomiten unter sich" gehabt, hatte er vor zwei Jahren nn Dau­phins Erholung gesucht von dm Anstrengungen seiner vielseitigen Berufsthätigkeft als Direktor der weit über die dmtschm Grenzen hinaus bekannten Bruckmann schm Verlagsanstalt in Münchm, als Redakteur der „Kunst für Alle" und Mitinhaber der Photographrschm Union. — Herr Direktor Schwartz war begleitet von emem Freunde und zwei Führen:. In geistreicher Werse schilderte er die Besteigung des Mont Pelvour (3938 in), der Ecrins (4193 m), die auch einem tüchtigen Berg- steiaer recht bedmtmde Schwierigkeiten mtgegmsiellen und gelangte so zum Ausgangspunkt für die Ersteigung der Meise von Süden her. nämlich nach La Bckrarde. Von hier führt der Pfad durch das Vall6e d'Etantzons zur letzten Nachtstation vor Besteigung des Berges, der Chatelleret-Clubhütte. V o r ihnm der Rwsmwall der Meije Was liegt nicht Alles für dm kühnen Bergsteiger

in diesem Namen! Er ist sinn ein Sinnbild harter, herber Schönheit, über die ein Hauch stolzer Unnahbarkeit ge­breitet liegt. Hinter ihnen, fast tausend Meter hoher, ragt die mächtige, soebm erst bezwungene Nordostwand der Barre des Ecrins aus dem Gletschergrnnde empor. Weiter geht es um Mitternacht von der armseligen Cha- telleret-Sütte dem Riesen mtgegm. nachdem mit dm letztm Hmresten die letztm Spurm der Schläfrigkeit ab­geschüttelt sind. Die Lunge saugt die frische, rwne Berg­luft ein die von den Gletschern ihr mtgegm weht. — Jäh entsteigen die mächtigen Felsflanken dem Etanoons- Gletscher. Rechts zieht sich schimmemd ein weißes Firn­band empor, auf welchem im Jahre 1885 der jugendliche vr. Emil Zsigmonoy beim Aufsuchm eines neuen An­ssiegs auf beit Grat durch Abgleitm einer Serlschlmge und Reißen des Seils dm Tod fand. — Nach zwei­stündiger Geröllwanderung geht es dann ans den ^trrt, dessen feine Eiskrystalle wie Milliarden von Diamanten leuchten und glitzerii. Dann erreicht man das „Promon- toir" und Betritt die Felsen dieses Spoms, der unterhalb des Glacier Carr6 weit aus der Südwand vorspringt und dm Glacier des Etanyons in zwei Hälften Heilst — In den Felsen nun geht es auswätts zu dem kleinen Plateau des „Grand Mur", woselbst eine kurze Rast gehalten wird an der Pyramide Duhamel, so genannt nach dem fraw zöiischm Bergsteiger gleichen Namens, der, wie noch Andere nach ihm bei dm Versuchen, die Meise zu er­steigen. bis zu dieser Stelle vordrang. Hier begreift man daß dieses Bollwerk den verschiedensten Angriffen trotzte, und daß die Meije 17 Jahre hindurch stets alle Angriffe, ihre Zinnen zu erklümncn. siegreich zurückwwS. -- Eine ca. 200 in hohe Wand schießt in einer Flucht, smkrecht und zum Theil überhängmd. fast ungegliedert über ihnen empor. Die ersten 20 m sind ganz besonders schwierig, nach deren Ueberwindung man das Campe- nimt Castelnau erreicht. — Unter . einem Campement pflegt der moderne Mmsch sich allerdings etwas Anderes vorzusteüm. als diese Gmeudl Dm ' ■ neusten Berg­

steiger überkommt ein Gefühl des Unbehagens. wenn ev dmtt. hier auf dein schmalm, kurzen Felsband. 600 nt tiefe Abstürze neben sich, kaum zum Stehen Platz, eine Nacht, wie der Bergsteiger Castelnau, bei 11 Grad Kälte^ verbringen zu müssm. — Schwierige Wände und Tra­versen solgm einander in mannigfachem Wechsel, es gehl über schmale Gesimse und Leisten, und nach weiterer „luftiger" Kletterei erreicht man dm Glacier Carre. Hier geht's über den Firnschnee des Gletschers hman zum! Sattel zwischen dem Pie du Glacier und Grand Prc, wp sich zum ersten Male der Blick nach Norden hindurch­zwängt aus die herrlichen Schneegipfel der MauriennL und Tarantaise. — Nun zur Besteigung des letztm Riesenbollwerks, des Grand Pic, der sich w:e eine Nadelst in die Lüste erhebt. — Von allen Seitm vermag de« Sturm dm frei in die Lüfte ragmdm Thurmbau zu mw tosm, und kann ein Unwetter leicht seine Flankm rasch mit Eis und Schnee umkleide,:. — Während die Berg-, steiger sich bis jetzt an der Westseite des Gipfelthurmess bewegten, gehm sie nun auf die Ikordseite über und zwar mittelst einer heiklm Passage, die dm bezeichiwndMs Namen „Cheval-Rouge" führt, eine kurze Gratpartte,: die rittlings überklettert werden muß, ein Roß von staü^ licher Höhe, eine Art trojanisches Pferd, verglichen mit anderen sterblichen Gäulen. Ohne Sattel und SteM bügel schwingt man sich auf sein scharfes Rückgrat urch mischt behutsam hinüber. Ein eigmartlges PlatzchmL Rechts schaut man in die Tiefe gegen La Bsirarde. links über 2000 in hinab nach La Grave. Das neimt mmr exponirt!" — Bald daraus der Gipfel 3987 in. Der Tag war sonnig und klar, und herrlich die Rundsicht; die Montblanc-Gruppe, die Zermatter-Berge, alle warm deutlich sichtbar. Der weitere Weg führt nun über dm- Meije-Grat zum Pic-Central, ein Bild von wüchsiger, machtvoller Wildheit. Bier Breschm durchsetzm drö scharfe Kante, vier mächtige Gratzackm ragen in ine. Luft und hängen weit über die schroffe Sudwand über, Das wunderlichste Gebilde ist aber der Pic-Central imk