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jljtü« 531 « Redaktions-Fernsprecher No. 52.
Mittwoch» den 13 . November.
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Berlags-Fcrnsprecher Ro. 2266.
1901 «.
IHorgen«flusgabe»
Pie Nerbreiluug und KeKampsung der Ueblaus- Uraniitjcit in DeuWlmd im M)xt 1899 .
DaS Kaiserliche Gesundheitsamt hat nunmehr die 22. Denkschrist über die Organisation der Reblausbekämpfung und den Stand der Reblauskrankheit im Deutschen Reiche, über die Thätigkeit der Rebenveredlungsstationen in Preußen, über die Beobachtungen des biologischen Verhaltens der Reblaus und über den Stand der Reblauskrankheit im Auslande veröffentlicht, die sich mtf das Jahr 1899, in ihrem sinanzstatistischen Theile aus das Haushaltsjahr 1898/99 (in Preußen, Württemberg. Hessen und Elsaß-Lothringen) bezw. ebenfalls auf das Kalenderjahr 1899 (in Bayern, Sachsen und Baden) bezieht. Nach dieser Denkschrist haben die in Reblausangelegenheiten von deutschen Einzetstaaten in dem genannten Jahre aufgewendeien K o st e n 716,440 Mk. betragen. Jnsgesammt sind bis zum Schlüsse des Berichtsjahres für jene Zwecke von den Einzelstaaten 8,812,360 Mark und außerdem vom Reich seit dem Jahre 1879/80 bis zum Schlüsse des Rechnungsjahres 1898 59,950 Mk. ausgegeben worden. Von dem Gesammtbetrag der Seitens der Einzelstaaten im Berichtsjahre aufgewendeten Kosten (716,440 Mk.) entfallen auf P r e u ß e n 384,290 Mark — ohne die mit den Versuchen zur Anpflanzung amerikanischer Reben verbunden gewesenen Kosten, welche sich im Etatsjahr 1898/99 auf 24,665 Mk. beliefen —, auf Bayern 9517 Mk., auf das Königreich Sachsen 6648 Mk., auf Württemberg 68,533 Mk., auf Baden, wo ein Auftreten, der Reblaus auch im Berichtsjahre nicht beobachtet wurde, 3770 Mk., auf Hessen 16,146 Mk. und aus Elsaß-Lothringen 247,541 Mk.
Der Umfang der im Berichtsjahre der Vernichtung unterworfenen Flächen beträgt 25,4639 hu und zwar in Preußen 12,406 hu, in Württemberg 0,4450 hu, und in Elsaß-Lothringen 12,6121 hu. An Entschädigungen für vernichtete Reben rc. wurden im Berichtsjahre insgesammt 174,497 Mark gezahlt; davon entfallen auf Preußen 70,069 Mk., auf Sachsen (als nachträglich bewilligte Entschädigung aus Anlaß einer früher bewirkten Desinfektion eines Reblausherdes) 75 Mk., auf Württemberg 2843 Mk. und auf Elsaß-Lothringen 101,510 Mk.
Im Jahre 1899 sind 5 zur Bestrafung gebrachte Fälle der Zuwiderhandlung gegen die auf den Verkehr mit Reben bezüglichen Vorschriften der Reichsgesetzgebung bekannt geworden. Zuwiderhandlungen gegen die zur Abwehr und Unrerdückung der Reblaus erlassenen polizeilichen Vorschriften sind in 82 Fällen zur Bestrafung gelangt. Es handelte sich dabei zumeist um in dem Re- gierungsb^irk Köln ohne polizeiliche Erlaubniß ausgeführte Anpflanzungen von Weinreben.
lieber den Stand der Reblauskrankheit in den einzelnen Weinbaugebieten Deutschlands im Jahre
1899 entnehmen wir der genannten Denkschrift die folgenden Mittheilungon:
In der R h e r n p r o v i n z lieferten die Revisionen der in Öen Vorjahren vernichteten Reblausherde wiederum ein günstiges Ergebniß. Es konnten nur in vereinzelten Fällen an den Herdgrenzen Stockausschläge in geringer Zahl beobachtet werden. Lebende Rebläuse an im Boden nock) verbliebenen Rebentheilen konnten nur in einem einzigen Falle gefunden werden. Es handelte sich dabei um einen früheren Revlausherd, auf welchem infolge besonderer örtlicher Verhältnisse von einer Desinfektion des Bodens seiner Zeit hatte Abstand genommen werden müssen. Me ausgeftihrten engeren Untersuchungen und Begehungen führten zur Auffindungen von 15 Reblausherden mit 548 befallenen Reben. Der Vernichtung unterworfen wurden im Ganzen 51,088 Rebstöcke auf einer Gesammtsläche von 7 hu 66 a 43 qm. In dieser Fläche ist eine Weinbergsfläche von 4 ha 8 a 67 qm enthalten, auf welcher die Reben ohne vorherige Untersuchung und Zählung vernichtet worden sind. In der Provinz Hessen-Nassau ergab die zweimalige Revision der 1890 bis 1898 aufgefundenen Reblausherde weder die Entdeckung von Rebläusen, noch von Spuren solcher. Me Untersuchungen führten in den auch im Vorjahre verseuchten Gemarkungen Diedenbergen, Lorch und Biebrich zur Feststellung von 16 Reblausherden; ein in Wiesbaden ermittelter Herd war auf eine 1887 auf- gedeckte Infektion zurückzuführen. Jnsgesammt waren 379 Reben befallen. Dem Vernichtungsverfahrenwurden im Ganzen 26,252 Reben auf einer Gesammtsläche von 1 ha 86 a 76 qm unterworfen. Die in derProvinz Sachsen ausgeführten Untersuchungen ergaben insgesammt 14 Reblausherde mit 458 verlausten und vernichteten Reben. In der Pfalz sind im Jahre 1899 weder in der Umgebung der alten Herde bei Sausenheim, noch sonst Reblaushorde aufgefunden worden. Dagegen wurden im ersten Anfsichtsbezirk des Königreichs Sachsen während des Jahres 1899 in den Gemarkungen Naundorf, Lindenau, Wahnsdorf, Oberlößnitz und Niederlößnitz im Ganzen 169 Reblausherde aufgefunden, welche zusammen eine Fläche von 64 a 74 qm umfaßten. Die Gesammtzahl der kranken Reben betrug 3055, die der mitvernichteten gesunden Reben 6329. Bei den Arbeiten wurde von dem alten Verfahren nur insofern abgewichen, als anstatt der Einbezirkung eines 3 Dieter breiten Gürtels gesunder Reben in den eigentlichen Herd vorläufig nur ein solcher von 1 Dieter Breite in Anwendung kam. Das hatte einerseits eine Vermehrung der Reblausherde, andererseits eme Verminderung des Umfanges derselben zur Folge. Die im Königreich Württemberg in den Gemarkungen Neckarweihingen, Neckarsulm, Kochendorf, Oedheim, Criesbach und Niedernhall 1899 ausgefnhrten Untersuchungen haben im Ganzen zur Auffindung von 61 neuen Reblausherden mit insgesammt 663 befallenen Rebstöcken geführt. Es sind der Vernichtung anheimgefallen im Ganzen 71,836 Rebstöcke auf einer Gesammtsläche von 7 ha 98 a 96,5 qm. Davon entfallen auf Neckarweihingen 2 Reblausherde von 0,19 a
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Ausdehnung mit 2 a 78,5 qm Sicherheitsgürtel, 18 kranken Rebstöcken nebst 1 Stockausschlag und 281 ge>! sunden Reben; auf Neckarsulm 25 Herde von zusammen' 3 a 90 qm Ausdehnung mit 79 a 17 qm Sicherheitsgürtel und 2 ha 45 a 52 qm weiterer der Vernichtung unterworfener Fläche mit 292 kranken und 23,543 ge» sunden Rebstöcken; auf Kochendorf 2 Herde von zusammen 25 qm Ausdehnung mit 4 a 20 qm Sicherheitsgürtöl und 41 a 94 qm weiterer der Vernichtung unterworfener Fläche, 19 kranken und 4397 gesunden Rebstöcken; aus Oedheim 14 Herde von zusammen 1 a 42 qm Ausdehnung mit 35 a 51 qm Sicherheitsgürtel und 1 ha' 45 a 41 qm weiterer der Vernichtung unterworfene, Fläche, 119 kranken und 14,189 gesunden Rebstöcken'^ auf Criesbach und Niedernhall 18 Herde von zusammen; 1 a 67 qm Ausdehnung mit 76 a 22 qm Sicherheits-! gürtet und 1 ha 60 a 77 qm weiterer der Vernichtung unterworfener Fläche, 215 kranken und 26,762 gesundem Rebstöcken. In Elsaß-Lothringen wurde mr, Jahre 1899 in der bis dahin für reblausfrei gehaltenen Gemarkung Uffholz, Bezirk Ober-Elsaß, ein Reblausherd aufgefunden. Die im Berichtsjahre in der Gemarkung Alt-Thann. Bezirk Ober-Elsaß, aus geführten, Untersuchungen haben ans 8 verschiedenen Parzellen sechs! Reblausherde mit Zusammen 233 von der Reblaus best fallenen Weinstöcken ergeben. In Lutterbach sind 4, inj Rufach 6 Reblausherde mit im Ganzen 207 und 96 vevsi feuchten Reben ermitlelt worden. Seitens der Bezirks" regierung zu Kolmar wurden unter dem 3. Februar und, 18. Juni 1900 Polizeiverordnungen, betreffend di«l Kontrolle der Rebpflanzungen und die Ueberlvachung der- Anlagen von amerikanischen Reben, erlassen. In, Lothringen sind 1899 in den 13 Gemarkungen, Ancy,, Borny, Chlltet-St. Germain, Jauy-aux-Arches, Lesjy, Longeville, Novsant, Rozsrieulles, St. Julien, Scy- Ehazelles, Vallidres, Vcmtoux und Villers l'Orme im Ganzen 168 neue Reblausherde mit zusammen 12,306, von der Reblaus befallenen Weinstöcken ermittelt worden./ Am 7. Februar 1900 ergingen in Lothringen mit dem oberelsässischen Verordnungen vom 3. Februar und; 18. Juni 1900 im Wesentlichen gleichlautende Bezirks" Polizeiverordnungen, betreffend die Kontrolle der Red" Pflanzungen und die Ueberwachung der Anlagen von amerikanischen Reben.
In der Zeit von Mitte August bis gegen Dtitte September 1899 wurden in einem Weinberg der Provinz Sachsen Beobachtungen und Versuche zur Feststellung des, biologischen Verhaltens der Revlaus, ausgeführt. Das Wetter war bis zum 10. September! 1899 im Allgemeinen trocken und warm und daher der' Entwickelung der geflügelten Rebläuse und ihrer Nachkommen günstig. Darauf trat regnerisches und kältest Wetter ein, welches den Abbruch der Beobachtungen va» anlaßte. Im Ganzen wurden in der Zeit vom 21. August bis 12. September 1899 im Freien 186 Exemplare den, geflügelten Phylloxera vastatrix beobachtet. Von diesen zeigte sich die größte Zahl in der Zeit von 2 bis 5 Uhr Nachmittags. Es hat sich demnach ergeben, daß die
Feuilleton.
- Nachdruck verboten.
In der Morgue.
Paris, im November.
Es gab eme Zeit und dieselbe gehört noch nicht sehr lange der Vergangenheit an, in der kein Fremder die Sehenswürdigkeiten der französischen Hauptstadt wirklich alle genossen zu haben glaubte, wenn er nicht der Morgue einen Besuch abgestattet hatte. In den letzten Jahren ist man davon ein wenig Zurückgekommen, weniger wohl, weil man einen größeren Widerwillen gegen den traurigen, ja oft schrecklichen Anblick empfindet, welcher sich meist dort bietet, als weil das Besichtigen der Morgue einfach nicht mehr für modern gilt. Frau Mode spielt ja auf jedem Gebiete ihre Rolle!
Trotzdem mangelt es aber an diesem Orte, der furchtbarer erscheint als das Hospital, das Gefängniß, der Bagno, denn diese haben einen Ausgang, der wieder in die Welt, in das Leben führen kann, nie an Besuchern. Der Pariser und besonders die Pariserin hat eine Vorliebe für alles Dramatische; obgleich gewöhnlich heiter von Natur, übt das Grauenhafte einen eigenthümlichen Zauber auf sie aus und grauenhafte Scenen sind es, die hier sich oft abspielen, wo das Elend, die Schande, das Verbrechen zum letzten Male vor das menschliche Auge treten. In der Morgue finden bekanntlich die gerichtlichen Konfrontationen des muthmaßlichen Mörders mit feinem Opfer statt und' solche Tage sind es natürlich, an denen die Menge sich in Schaaren nach dem düsteren Orte drängt.
Obgleich es niemals vorher bekannt gegeben wird, daß ein derartiger Versuch, dem Verbrecher ein Geständ- niß zu entlocken, gemacht werden soll, verbreitet sicb doch
augenscheinlich die Nachricht davon stets wie ein Lauffeuer und wenn der Wagen von Mazas eintrifft, hat sich bereits eine Riesenvolksmasse angesammelt, welche nicht selten Anstrengungen macht, des Angeschuldigten habhaft zu werden und die Polizisten haben ihre große Mühe, ihn vor dem Lynchen zu schützen.
Ein großer Saal ist es, in welchem dieser nun, stets von 2 Wächtern begleitet, hineingeführt wird. Dort halten die gelehrten Professoren ihre Vorträge über juristische Medizin ab, dort werden die Sezirungen vorgenommen und auf demselben Tische, der mit Zinn bekleidet und mit Löchern zum Slbfließen des Blutes versehen ist, legt man auch den Leichnam, von dessen Anblick man sich einen so großen Eindruck aus dm Angeklagten verspricht. Tie Leiche ist mit einem Tuch bedeckt, man führt ihn vor dieselbe und entfernt dann plötzlich die Hülle, indem man beobachtet, welche Wirkung dies auf den Angeklagten hervorbringt. Ob dieselbe aber als ein Beweis für oder gegen ihn betrachtet werden darf? Das Schauspiel ist stets ein so furchtbares, daß selbst ein Unschuldiger dabei alle Zeichen des Entsetzens von sich geben kann, die dann als die eines schuldbeladenen Gewissens betrachtet werden. Der ganze Vorgang ist ein barbarischer zu nennen, er gleicht den Mitteln, welche bei den Jn- quisitionsgerichten angewendet wurden, es ist eine Tortur im moralischen Sinne.
Daß unter den niederen Volksklassen wenigstens das vorgeführte Schaustsich hauptsächlich als ein solches betrachtet wird, geht daraus hervor, daß nicht selten bei der Verwaltung Bitrschristen eines armen Teufels ein- treffen, in welchen dieser darum fleht, irgend eme Rolle dabei spielen zu dürfen, er würde sich mit der geringsten Bezahlung begnügen. Man hat meistens die größte Mühe den Betreffenden begreiflich zu machen, warum ibr Verlangen nicht erfüllt werden könne.
Nachdem die Konfrontation stattgefunden, wird dev Angeschuldigte in den »all« des magistrats geführt,, um dort sofort unter dem frischen Eindruck einem Versi hör unterworfen zu werden. Er läßt sich hier auf einen der mit grünem Sammet bezogenen Stühle nieder, die. für manche Sammler eine große Anziehungskraft be- sitzen würden, denn dieselben sind auf der Rückseite mit Inschriften bedeckt, die die Namen berühmter Verbrecher verewigen. Verläßt man diesen Saal, so gelangt man durch lange Korridore in den Hof, wo Hunde an der Kette liegen. Auch diese haben eine schreckliche Bestimmung, denn sie sind nicht etwa da um Todtenwacht zu halten, nein, man versucht die Gifte an ihnen, von denen man annimmt, daß sie bei einem Verbrechen zur Anwendung gekommen sind. In einer großen Remise finden sich ganze Ballen von Kleidungsstücken aufgestapelt, hier der feine, zierliche Sftefel einer Frau neben einem großen Holzschuh, dort ein kostbares Spitzenfichu neben einer Arbeiterblouse, auch da hat der Tod sein ausgleichendes Werk geübt. Diese Sachen werden ein Jahr und einen Tag aufbewahrt und falls sich kein berechtigter Besitzen dafür findet, gereinigt und den Wohlthätigkeitsanstalten überwiesen.
Wer wirklich die Morgue gründlich kennen lernen will, der wird sich auch noch die Kammern zeigen lassen, wo die Leichname in Eis liegen, bis zu dem Tage, da sie ihre letzte Bestimmung erfüllt, d. h. dem muthmaßlichen Verbrecher vor Augen gebracht oder falls kein Mord vorliegt, erkannt worden sind und endlich ein Grab finden. Gar Mancher wird allerdings auch zur ewigen Ruhe bestattet, ohne daß man je entdeckt, wer er im Leben gewesen oder welche Hand ihn getroffen hat.
Aus diesen Zimmern gelangt man, vorbei an dem Beamten hinter einem Gitter, durch welches man die ero, fachen und doch so traurig bedeutunasvollen Worte bin-
