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^ 5 ‘^ Redaktions-Fernsprecher R°. 52. Kttwstag, den 9 . Uovembee. Berlags-Fernsprecher No. 2266. 1901 .

Kjorgesi-fkig gäbe»

Ehre und Trunkenheit.

Wenn die Vorgänge bei dem Jnsterburger Offiziersduell sich so abgespielt haben, wie es übereinstimmend berichtet wird, dann stehen wir aber- mals vor einem bedauerlichen wie tragischen Ereigniß, vor einem Ereigniß, welches außerordentlich stark an den bekannten Mörchinger Fall erinnert. Nur mit dem Unterschied, daß in Insterburg Alles „kommentsmäßicst verlief, während m Mörchingen die Sache sich „vor fchnftswidrig" entwickelte. Dort erschoß der Leutnant Rüger den Hauptmann Adams, welcher in der Trunken­heit, ganz ähnlich wie jetzt in Insterburg, den Bruder des Leutnants, den Oberstabsarzt Rüger, ins Gesicht ge­schlagen hatte, und cr verhinderte auf diesem ungewöhn­liche Wege das Duell.

In Insterburg dagegen ging Alles korrekt inld regel­recht zu. Der Leutnant Blaskowitz, der Sohn eines Pfarrers in Walterkehmen, der noch dazu verlobt war und dessen Hochzeit in den nächsten Tagen stattsinden sollte, hatte sich, so wird der Vorgang übereinstimmend dargeftellt, einen schweren Rausch angetrunken. Er wird von einem Kameraden heimgebracht, sträubt sich jedoch dagegen und verletzt dein hilfreichen Beschützer einen . Schlag. Der Ehrenrath entscheidet, daß Blaskowitz die Ehre des Anderen in einer Weise verletzt habe, daß sie imr durch Blut wieder reparirt werden könne. Diese Reparatur wird vorgenommen, uird zwar mit blutigem Erfolg. Der Leuürant Blaskowitz fällt und die Ehre des Anderen ist wieder hergestellt!

Freilich wir, und mit uns die Mehrzahl der ver­nünftig Denkenden, werden derMeinung sein,daß dieEhre des Offiziers durch die Handlung eines sinnlos Be- .runkenen, der seine That am nächsten Morgen, Ivo er sich übrigens auf dieselbe nicht mehr besonnen haben soll, bitter bereute, in keiner Weise verletzt werden kann.

Wir wollen hier garnicht die ja schon genugsam er­örterte Duellfrage überhaupt aufrollen. Das aber scheint uns jedenfalls zweifellos zu sein, daß es der Gipfel des Widersinns ist, etnen Kampf auf Leben und Tod wegen einer Handlung herbeizuführen, die in sinnloser Trunkenheit, also im Zustande der Bewußtlosigkeit be- gangen und von dem Thäter bitter bereut wird. Wird doch sogar in der Rechtspflege die sinnlose Trunkenheit zumeist als mildernder Umstand in Anrechnung gebracht. Und da sollte ein Ehrengericht, welches über in ihren An­lässen ja fast durchweg recht unbedeutende Reibereien zwischen Standesgenossen entscheidet, rigoroser als das Gesetz und tyrannischer als der Tyrann fein?

Die Anschauung, daß aus einer in der Trunkenheit begangenen Handlung ein Konfliktsfall konstruirt werden darf oder gar soll, der nur im blutigen Zweikampf seine

Erledigung finden kann, muß mit der riicksichtslosesten Entschiedenheit bekämpft werden. Sind die betheiligten tikreise der Meinung, die wir nicht verstehen, daß eine in sinnloser Betrunkenheit begangene Handlung nicht durch aufrichtige Reue und Abbitte gesühnt werden kann, oder daß eine solche Abbitte mit der sogenannten Ehre nicht vereinbar sei, dann, meinen wir, muß eine ganz andere Folgerung gezogen werden. Dann sollte nicht dem Zu­fall oder der Kunst des Schießens überlassen bleiben, die Sühne für diese Beleidigung herbeizuführen, sondern dann sollte man Denjenigen aus dem Offiziercorps'ent­fernen und ihn satisfaktionsunfähig erklären, der in sinnloser Betrunkenheit eine Handlung begeht, die nach heutigem Gebrauch das Lebensglück eines oder zweier Menschen zu vernichten im Stande ist.

Aber die nn Jnsterburger Fall ergangene Entscheidung des Ehrenraths, der sich auf den Standpunkt stellte, daß er, wie die Formel lautet, „sich nach Lage der Sache außer Stande sehe, einen Ausgleich vorzuschlagen, und daß ein ehrengerichtliches Verfahren nothwendig sei", welches in diesem Fall zu dem blutigen Zweikampf führte, widerspricht, wenn di. Dinge sich so abgespielt haben, wie sie berichtet worden sind, in schroffer Weise der Kabinetts- odre über die Offiziersduelle, die der Kaiser am Neujahrs­tage 1897 erlassen hat.

In dieser Kabinettsordre, die acht Monate nach den Reichstagsverhandlunge,i über das Zweikampfunwesen ergangeii war, heißt es wörtlich:

„Ich will, daß Zweikämpfen meiner Offiziere mehr als bisher vorgebeuat wird. Die Anlässe sind oft ge­ringfügiger Natur, Privatstreitigkeiten und Beleidi­gungen, bei denen ein g ü t l i ch e r A u s g l e i ch ohne Schädigung der Standesehre möglich ist. Der Offizier muß es als Unrecht erkennen, die Ehre eines anderen a n z u t a st e n. Hat er hiergegen in Uebereilung oder Erregung gefehlt, so handelt er ritterlich, wenn er an seinem Unrecht nicht festhält, sondern zu g ü t l i ch e m Aus­gleiche die Hand bietet. Nicht minder muß Derjenige, dem eine Kränkung oder Beleidigung wider­fahren ist, die zur Versöhnung gebotene Ha n banne h men, so weit Standesehre und gute Sitten es zulassen."

Der Reichstag wird sich zweifellos mit der Frage be­schäftigen, ob diese Besümmungen durchweg so aufgefaßt und beachtet werden, wie es verlangt werden muß.

Mmckerkiklmtheken.

Die Gesellschaft für Verbreitung von Volksbildung hat im Laufe der letzten Jahre eine große Zahl von Volks­bibliotheken in allen Theilen des Reiches ins Leben ge­rufen. Vom 1. Januar 1898 bis zum 12. Oktober 1901 ind von ihr 1261 Bibliotheken neu begründet und 734 Bibliotheken unterstützt und dafür insgesammt 93,783 Bände unentgeltlich abgegeben worden.

Ein großer Theil dieser Bibliotheken eiitwickelt sich in der erfreiilichsten Weise. Die Gemeinden und Vereine machen aus eigenen Mitteln theilweise recht erhebliche Aufwendungen für die Vergrößerung urid bessere Aus­stattung der Bibliotheken. In midereii Gemeinden ist leider das Interesse für dieses wichtige Bildungsinstitut noch zu gering, oder es sind die verfügbaren Mittel nicht ausreichend, um die Bibliotheken so zu vergrößern, daß das Lesebedürfniß hinreichend befriedigt werden kann.

Daß ein großer Theil der von der Gesellschaft be- gründeten Bibliotheken aus eigenen Mitteln nicht ge», nugend vergrößert werden kann, geht u. A. daraus her, vor, daß iiie Mittel der Gesellschaft in immer größerem Maße für die Unterstützung der von ihr begründeten Bibliotheken in Anspruch genommen werden. Während die Gesellschaft 1897 nur 1829 Bände für Unterstützung solcher Bibliotheken unentgeltlich abgab, hat sie im lausen- Jahre (1901) bis zum 12. Oktober bereits 9037 Bände für tlnterstützungen abgegeben, während in deinselben Zeiträume für Neugründungen 14,887 Bände abgegeben wurden. Die Neubegründung von Bibliotheken wird da, durch wesentlich beeinträchtigt.

Aus diesem Grunde har der Ceiitral-Ausschuß der Gesellschaft in seiner letzten Sitzung am 13. Oktober d I. einen Beschluß gefaßt, der für die Weiterentwicklung des Volksbibliothekswesens in kleineren und ärmeren Ort­schaften vielleicht von ausschlaggebender Bedeutung sein wird. Es ist beschlossen worden, kleineren Gemeinden, in denen voraussichtlich die eigenen Aufwendungen für die Volksbibliothek nicht ausreichend sein werden, alljährlich eine Kollektion von 50 Bänden im Werthe von 73 Mk. zur Verfügung zu stellen. Die Bücher sollen, wie bisher, aus dem etwa 1600 Nummern umfassenden Katalog dev Gesellschaft vollständig unbeschränkt ausqewählt und im nächsten Jahre bis zum 1. Juni an die Geschäftsstelle der Gesellschaft zurückge,andt werden. Diejenigen Gemeinden, die die Bibliothek fortsehen wollen, haben dann das Recht, eine neue Kollektion von 60 Bänden aus den Katalogen der Gesellschaft auszuwählen. Die Zusendung erfolgt bis zum 1. Oktober. Der Wechsel wird also in denjenigen Monaten vorgenomnien, in denen erfahrungsgemäß auf dem Lande wenig gelesen wird, und jede Gemeinde, die von dieser Einrichtung Gebrauch macht, kann alljährlich 50 neueBücher für sich inAnsvruch nehmen. Es ist Vorairs­zusehen, daß von dieser Einrichtung sehr viele Gemeinden und Vereine Gebrauch machen werden, und daß diese neue Einrichtung der Gesellschaft damit eine Ausdehnung er­hält, die es ermöglichr, die Kataloge derart zu erweitern, daß schließlich jedes Air das allgemeine Bildungsbedllrf- niß in Betracht kommende Buch darin enthalten ist, undl der Bücherbestand so vermehrt werden kann, daß alle Gs- suche Seitens der Gesellschaft befriedigt werden können.

Das Neue dieser Wanderbibliotheken den bisherigen vereinzelt bestehenden ähnlichen Einrichtungen gegenüber besteht darin, daß jede Gemeinde völlig freie Hand in der, Wahl der Bücher behält, und daß, wer einmal eine solche

Feuilleton.

- Nachdruck verboten.

Aus dem Leben der Ameisen.

Wenn man dem jugendlichen Menschen ein Beispiel des Fleißes anführen will, so empfiehlt man ihm gewöhn­lich, die Bienen zu beobachten, zu sehen, mit welch nie er­müdender Emsigkeit diese ihrem Tagewerk nachgehen. Einzelne wenden allerdings ein, daß wenn diese Thierchen so eifrig arbeiteten, sie einem Zwang gehorchten, die Königin gebiete und sie dürften sich nicht widersetzen. Die Ameise sei das richtige Vorbild, denn ob sie zwar in einer Art anarchistischem Staate lebte, wo keine Gesetze herrschten und jeder oder vielmehr jede ihrem Instinkte folgen könne, ruhe sie doch fast nie in ihrer rastlosen Thätigkeit.

Nun entspricht es aber den Thatsachen kaum, daß die Ameisen nicht zu gehorchen brauchen. Die Königin aller­dings befiehlt nicht und die bisherigen Beobachtungen haben nicht ergeben, wer die Anordnungen trifft, doch unterliegt es keinem Zweifel, daß Gebote erlassen werden. Das Prinzip der Arbeitseintheilung in einem Ilmeisen­haufen beweist, daß irgend eine Autorität da vorhanden ist, die für Alle entscheidet. Sehr häufig kann man be­merken, daß die Slrbeiterinnen unter ihnen je nach der Größe in drei Abtheilungen geschieden werden, die sich auch genau gesondert halten, da sie sehr wohl wissen, daß diese Eintheilung nicht einem tyrannischen Willen ent­spricht, sondern zu ihrem Besten getroffen worden ist. Eine kleine Ameise wird nie auf die Idee kommen, die Arbeit einer großen zu machen oder umgekehrt: was Kraft verlangt, ist letzterer, was Geschicklichkeit erfordert, ersterer zugetheilt. So bestimmt es in seiner Weisheit der oberste Häuptling, resp. vielleicht das Comitch welches je nach den Fähigkeiten die Arbeit vergiebst

Ein weiterer Beweis, daß eine Regierung vorhanden sein muß, ist die Ungleichheit, welche unter den Be­wohnern eines Ameisenstaates herrscht. Man hat oft mit Recht gefragt, wer m einem socialistischen Gemeinwesen die niedrigsten Beschäftigungen verrichten würde, da doch Stiem and sie freiwillig übernehmen dürfte. Noch weniger könnte sich aber Jemand und selbst eine Ameise nicht dazu verstehen, das Leben itn Zustande einer Tonne oder viel- rnehr eines Honigschlauches hinzubringen, und wenn einzelne unter diesen Tyieren es doch thun, so geschieht es sicher dem Zwang gehorchend, nicht dem eigenen Triebe.

In Mexiko, wo ganz besonders intellektuell vorge­schrittene Ameisenrassen leben, findet man manchmal 'nt einer Behausung derselben bis zu 600 Kugeln, die in speziellen Kammern in Reihen aufgestellt sind. Das Komische ist, daß diese Kugeln, welche vielleicht einen Durchmesser von mehr als 1 y 2 Centimeter haben, mit einem Kopfe und 6 Füßchen versehen sind, es handelt sich eben um Ameisen, lebende Ameisen, die vielleicht als Strafe für ein Verbrechen in Honigfässer verwandelt wurden.

Die Arbeiterinnen, welche so zu Haushaltungsgegen­ständen hinabsinken, wurden von den anderen, die die Lebensmittel zu besorgen haben, mit Honig angefüllt. Nach und nach dehnen sie sich dadurch aus und werden so enorm, daß sie sich nicht mehr rühren können. Unbeweg­lich verbringen sie ihre Tage, ohne andere Zerstreuung als die Besuche der Ameisen, welche durch irgend eine Ur­sache verhindert sind, ihre Mahlzeiten außerhalb zu nehmen. Diese begeben sich dann zu einem der Schläuche, welcher sofort einen Tropfen Honig herausgiebt, worauf er sich wieder schließt. Bemerkenswerth ist, daß der in diesen lebenden Gefäßen aufgespeicherte Honig sich sehr lange Zeit hält, ohne sich im Geringsten zu ver­ändern.

Noch weniger vielleicht als das eines Honigfasses dürste eine Ameise aber freiwillig das Loos einer Köniain

wählen. Die Kindheit der letzteren allerdings verläuft recht angenehm, sie wird gepflegt und gehätschelt. Zur jugendlichen Prinzessin herangewachsen, gebraucht sie ihre Flügel, um dem Nest zu entschlüpfen. Sofort um­schwärmt sie ein Haufen Männchen, die alle die Ehre haben wollen, ihre Gatten zu werden. Es ist dies der Hochzeitsflug, ein Fest, dem jedoch kein schöner Morgen folgt. Nach Verlauf einiger Stunden sind die Männchen, die eins nach dem andern zur Erde herabfallen, von den Arbeiterinnen getödtet worden, die Königin verliert ihre Flügel, wird in ihr Zimmer zurückgebracht und führt nun ein trauriges Dasein. In gekrümmter Stellung auf dem Rucken liegend, legt sie durchschnittlich alle 2 Minuten ein. Ei. Eine Anzahl Arbeiterinnen steht ihr bei, bedient sieF giebt ihr zu essen, sie indes bleibt unbeweglich, ihr Schicksal ist, fortwährend Eier zu legen, bis ihr Leben nach 10 oder 12 Jahren erlischt.

Die Königin ist es also nicht, welche Befehle ertheilt, sondern sich solchen fügt, aber eine Autorität muß vor­handen sein. Schon die ganze Anlage der Behausung der Thiere, die Sauberkeit, die darin erhalten wird, be­weisen dies. Die reinlichsten Städte begnügen sich damit, einmal des Tages die Abfälle zu entfernen, bei den Ameiseir geschieht dies unausgesetzt durch zahlreiche Auge- stellte von früh bis Abends. Sie würden auch nicht vor den Thoren ihrer Stadt oder gar innerhalb derselbeu Kirchhöfe dulden, wie wir es thun. Man hat sich gefragt, weshalb sie in ihren Nestern kleinen Insekten dm Aufent­halt gestatten, die ihneir auf die Köpfe klettern und sich so in der Behausung umhertragen lassen. Man weiß jetzt, daß diese ihnen Dienste leisten. Befindet sich irgendwo ein Leichnam, so steigen sie herab und saugen ihn aus,' bis nur noch die Haut verbleibt, worauf sofort eine Arbeiterin diese hinausschleppt, wo sie, ohne Geruch zu verbreiten, vertrocknet. All dies ist der Beweis für ein geordnetes und sogar durch große Intelligenz geleitetes Staatswesen.