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Sonntag, 13. Juni 1913.

Morgen» klusgabe.

Nr. 269. ♦ 63. Jahrgang.

Oie amerikanische Antwortnote.

Jur'Anschluß an den bereits in der Abend-Ausgabe ge­brachten ersten Teil der amerikanischen Note, der schon zur Besprechung des „L u s i t a n i a"-Falles überge- gangen war, lassen wir nun den weiteren Wortlaut der Note folgen:

WaS immer auch die Behauptung der kaiserlich deutschen Regierung hinsichtlich der Besiirdernng von Kriegs- konterbande an Bord der „Lnsitania" oder hinsichtlich der Explosion dieses Materials durch den Torpcdoschust sein möge, so braucht nur gesagt zu werden, daß nach Ansicht der amerikanischen Regierung diese Behauptungen für die Frage der Gesetzmäßigkeit des von den deutschen Marinebehörden bei Beffenkung des Schiffes angewandten Verfahrens unerheblich sind.

Allein die Berfenknng von Paffagierdompfern berührt Grundsätze der Menschlichkeit, denen gegenüber die besonderen einzelnen Umstände, die in den BersenkungS- fällen mitsprechen könnten, in den Hintergrund gedrängt wer­ben; Grundsätze, die eine solche Versenkung, wie die kaiserlich deutsche Regierung zweifelsohne ungesäumt erkennen und anerkennen wird, aus der Reihe der gewöhnlichen Gegensätze diplomatisch« Erörterungen oder international« Streitfragen herauSheben. Was immer die sonstigen Tatsachen im Falle d« „Lnsitania" sein mögen, die Hauptsache bleibt, daß ein großer Dampfer, der in erster Linie und vorzugsweise als Beförderungsmittel für Paffagiere diente und über 10110 Menschen beförderte, die keinerlei Anteil an der Kriegs­führung hatten, torpediert und versenkt wurde ohne gering st rn Anruf oder Warnung, und daß Männer, Frauen und Kind« unter Umständen, für die eS in d« nockernen Kriegführung kein Beispiel gibt, in den Tob gesandt wurden. Die Tatsache, baß mehr als 100 ameri­kanische Bürg« unter denen waren, die zugrunde gingen, macht eS der Regierung der Bereinigten Staaten zur Pflicht, von diesen Dingen zu sprechen, und erneut mit feier­lichem Nachdruck die Aufmerksamkeit der kaiserlich deut­schen Regierung auf die schwere Verantwortung zu lenken, die sie nach Ansicht der Regierung der Vereinigten Staaten bei dieser tragischen Begebenheit auf sich geladen hat und auf den unanfechtbaren Grundsatz, worauf diese Ber- antwortnng beruht.

Die Regierung der Bereinigten Staaten bemüht sich um etwas Größ«es als bloßes Eigentumsrecht oder Handels­privilegien. Sie bemüht sich um nichts weniger Erhabeneres und Heiligeres als die Rechte der Menschlichkeit durch d«en Achtung sich jede Regierung ehrt und auf die keine Regierung im Jnt«effe der in ihrer Obhut und ihrer Gewalt Befindlichen verzichten darf. Nur tatsächlicher Wide»- stand gegenüber der Kaperung oder die Weigerung, anzuhalten, wen« dies zur Durch­suchung zwar befohlen war, hätte dem Führer des Untersee­bootes eine Berechtigung geben können, das Leben der an Bord Befindlichen in Gefahr zu bringen. Die Regierung der Bereinigte» Staaten ist der Ansicht, daß die ausdrücklich am 8. August 191t durch die kaiserlich deutsche Admiralität an ihre Seeoffizi«e erlassenen Instruktionen diesen Grundsatz «»«kennt und zur Geltung gebracht hat, wie dies auch die Prisenordnung aller anderen Nationen tut, und Reisende und S«männ« hatten ein Recht, sich darauf zu verlaffen. An? diesem Grunde der Menschlichkeit sowohl als auch ans dem Gesetz, das sich darauf gründet, müssen die Bereinigten Staaten bestehen. Die Regierung der Bereinigten Staaten nimmt mit Vergnügen wahr, daß Ew. Exzellenz No?e mit der Andeutung schließt, daß die kais«lich deutsche Regie­rung jetzt nach wie vor geneigt ist, die guten Dienste der Ber­einigten Staaten anzunehmen bei dem Versuch, mit der Regie­rung von Großbritannien zu einer Berständigung über eine Änderung des EharakterS und der Bedingungen des See­krieges zu gelangen. Die Regierung der Bereinigten Staaten würde es als einen Borzug betrachten, aus diese Weiß: ihren Freunden und der Welt einen Dienst leisten zu können. Sie ist jederzeit bereit, jeder der beiden Regierungen Andeutungen oder Anregungen zu übermitteln, die die andere zu Übermitteln wünscht, und ladet die kaiserlich deutsche Regierung herzlich ein, von ihren Diensten nach dieser Rich­tung nach Belieben Gebrauch zu machen. Die ganze Welt wird mit bettoffen von allem, was auch nur einen teilweise» Ausgleich der Interessen herbeizuführen oder irgendwie die Schranken des gegenwärttgen unseligen Konflikts zu mildern geeignet ist.

Welche Vereinbarungen auch immer zwischen den krieg- füh«nden Parteien getroffen werden mögen, was auch immer nach Ansicht der deutschen Regi«ung in der Bergangenhekt für die Handlungsweise ihrer Seebefehlshaber als Aufforde­rung oder als verhältnismäßige Rechtfertigung in Bettacht kommen mag, die Regierung der Bereinigten Staaten «- wartet zuversichtlich, daß die Gerechtigkeit und Menschlichkeit der deutschen Regierung in allen Fällen, wo Amerikaner geschädigt od« ihre Rechte als Neutrale ver­letzt worden sind, zur Geltung gebracht werden wird. Die Regierung^« Bereinigten Staaten «neuert deshalb e r n st -

lich und feierlich die Vorstellungen, die sie in ihrer Note an die kaiserlich deutsche Regierung vom 15. Mai erhoben hat, und stützt sich bei diesen Forderungen auf die Grundsätze der Menschlichkeit, die allgemein anerkannten Anschauungen des internationalen Rechtes und die alte Freundschaft mit der deutschen Regierung.

Die Regierung der Bereinigten Staaten kann nicht zu­geben, daß die Proklamierung einer Kriegszone, vor der neu­trale Schiffe gewarnt worden sind, irgendwie als eine Ver­kürzung von Rechten amerikanischer Schiffseigentümer oder amerikanischer Bürger ansgelegt werden kann, die sich auf erlaubten Reisen als Passagiere an Bord von Handels­schiffen einer kriegführenden Macht befinden. Sie glaubt »richt, daß die kaiserlich deutsche Regierung als außer Zweifel stehend die Grundsätze einnimmt, daß das Leben von Nicht- käutpfern gesetzlich oder rechtmäßig nicht in Gefahr gebracht »oerden darf durch Kaperung oder Zerstörung eines Handels­schiffes, das keinen Widerstand leistet, und daß die kaiserlich deutsche Regierung die Verpflichtung anerkennt, die notwen­dige Vorsicht anzuwenden bei der Feststellung, ob ein ver­dächtiges Handelsschiff tatsächlich einer kriegführenden Ration angehört oder tatsächlich Kriegskonterbande unter ucnttttler Flagge führt. Die Regierung der Bereinigten Staaten darf erwarte«, daß die kaiserlich deutsche Regi«u»g die notwendigen Maßnahmen ergreifen wird, um diese Grundsätze hinsichtlich der Sicherung amerikanischen Lebens und amerikanischer Schiffe zu verwirklichen, und bittet um die Sicherung, daß dies geschehen werde.

Ich benutze diesen «»laß, um Ew. Exzellenz die Ver­sicherung meiner ausgezeichneten Hochachtung zu erneuern.

Gez. James W. G erard.

*

Nun wissen wir, wie der Inhalt der Note beschaffen ist/ die ihre ganz besondere Geschichte hat und der darum auch in den Büchern über die Ereignisse dieses Weltkrieges ein Ausnahmeplatz angewiesen werden wird. Ist es doch dasjenige Schriftstück diplomatischen Verkehrs, öa§ in den letzten Tagen soviel Staub auf- wirbelte, über das hinweg ein ausländischer Minister seinen, die ganze Welt überraschenden Abschied nahm und um das sich noch in den letzten Tagen ein fövm- licher Kreis geheimnisvoller Mutmatzungen und Leigen­den zu weben begann. Während die einen behaupteten, auf ihre Sehergabe bauend, «daß der Inhalt urohr oder weniger einem verschleierten Ultimatum gleichkamme, dachten andere optimistischer und wollten wissen, daß die Note in ganz besonderem und über Erwarten ruhi­gem und höflichem Tone ab gefaßt sei. Die Dritten aber verlegten sich überhaupt nicht aufs Rätselraten, eingedenk der Erfahrung, daß schon mancherlei Gerüchte durch die schmutzigen Kanäle Routers geflossen sind und daß dieser schon einmal durch gefärbte Auszüge den Inhalt einer amerikanischen Note an Deutschland gründlich entstellt hatte.

Nun jedoch brauchen wir uns keinerlei Vermutun­gen mehr hinzugeben, das Raten um -das Geschenk kann ein Ende haben, denn die Note, die bereits am Freitag durch Herrn Gerard ans dem Auswärtigen Amte über­reicht wurde, liegt jetzt auch in ihrem Wortlaut der Öffentlichkeit vor. Dreimal ist ihr Inhalt an der- schiedene. Instanzen und zu verschiedenen Zeiten über­mittelt worden, so daß jeder Zweffel darüber ausge­schlossen ist, daß auch nur der kleinste Buchstabe _fln irgendeine andere als die ihm zugehörige Stelle gerückt worden sei, wo er etwa sinnenfftellend hätte wirken können. Nach dem ganzen Gang der Ereignisse der letzten Wochen und Tage und was aus Andeutungen von Berlin her schon am Freitagabend und Samstag­morgen durchsickerte, haben wir uns keinen Illusionen mehr hingegeben, daß das amerikanische Rechtsbewutzt- sein und die amerikanische Rechtsauffassung mit den deutschen, sich streng auf die Abmachungen der Haager Konvention gründenden Anschauung übereinstimmen könnten. Das haben nicht nur die vorhergehenden Noten der Vereinigten Staaten-Regievung bewiesen, sondern das tritt auch jetzt wieder in -die Erscheinung. Über­gehen wir die zu Anfang der Note erwähnten Fälle der Dampfer „Cushing" und „Gulflight", in denen der Rechtsstandpunkt der deutschen Regierung ohne wei­teres anerkannt wird, so drücken die nächstenZeilen doch schon ihr Erstaunen aus, daß von der deuffchen Regie­rung -die Auffassung vertreten werde, daß das Bestreben eines Handelsschiffes, -sich der Kaperung zu entziehen und Hilfe ihevbeizurufen, die Verpflichtung des die Kaperung ansirebenden Offiziers zur Sicherung -des Lebens der an Bord befindlichen Passagiere ändere. Und doch wissen wir aus zahlreichen Beweisen und

Zeugnissen, wie die „Falaba" auch nicht -nur nicht dem Zurufe des Befehlshabers des Unterseebootes Folge -leistete, sondern es augenscheinlich sogar zu rammen ver­sucht hat. -<■' t

Was aber die Behandlung des Falles der Hauptfach- lich in Betracht kommenden Versenkung der »Lust- iama" anbelangt, jo wind nn Verlaufe der Aus<fü.ynrn- gen wohl immer und imaner wieder auf die Grundsätze der Menschlichkeit hingewiesen, es wird behauptet, daß die deuffche Regierung über den Charakter und die Aus­rüstung des Schiffes falsch informiert gewesen ser, und doch wissen wir aus zcchlveichen und einwand sfreren Belegen, die selbst von Beamten der Cunardunie stammen, diaß die „Luisitania" zweifellos bewaffnet ge­wesen ist, insbesondere versteckte Geschütze führte, daß sie mit ausgebildeten Bedienungsmannschaften für die Geschütze und besonders mit Dttrnition versehen war, Truppen von Kanada beförderte, eine Ladung an Bord hatte, die nach den Gesehen der Vereinigten Smatm für ein Schiff, das auch Passagiere befördert, mcht zu­lässig gewesen sind, und daß sie als Hauptgrund rhrem Wesen nach als H i I f s f ch i f f -der englffchen Seeftrert- kräfte gedient hat. Aber selbst wenn die ,^-Usitanra nur ein feindliches Handelsschiff gewesen wäre, greift das Nottecht des kapernden Kriegsschiffes durch, so zu handeln, wie es die Kriegslage erheischt. Me jKrisgs- lage ist die gewesen, -daß jeden Augenblick «n eng- lrscher Zerstörer herbmeilen konnte, und djatzseimer- auch die Gefahr -bestand, von der „Lufüania" selbst he- .tßiiflmt oder beschossen -zu werden. Das fft dw Logik, die auch aus jedem Warte des Haager aMamtffi; spricht. Aber — so sagt die Note — was -Mmer auch' die deutsche Regierung behaupten mag —»deren Be­hauptungen sich bisher immer als wahr erwtasen hachm, wie wir selbst noch hinzufügen wollen —, die Ansicht der amerikanischen Regierung erachtet alle diese Fragen #ut die Erörterung der Gesetzmäßigkeit der Versenkung-als- unerheblich. Nicht Gesetz, nicht Recht, sondern nur das Gefühl der Menschlichkeit hat bei der EnffcheM«« M sprechen, wie aber unsere Gegner zuerst alle -Mensch­lichkeit mit Füßen getreten haben, wie sie uns dresen Krieg mit dem Unterseeboot durch ihren Aush-mge- rungsplan., dem Millionen deutscher Frauen und Mnder zum Opfer fallen sollten, erst auHgezwupg-Mi haben, davon schweigt des Sängers Höflichkeit.

Me Note erhebt weiter vielmehr noch darMf An- ipruch. daß .hie Regierung der Vereinigten 'Staaten- lihre Wicht erfüllt und chre Gesetze mit gewissenhafter -Wachsamkeit durch ihre-ordnungsmäßig angffteNen- Be­amten zur Anwendung gebracht habe". Aber setzt sie erfreulicherweise noch hinzu, „wenn die deutsche MWre- rung der Auffassung sein sollte, daß sie übarzeugvde Beweise besitzt, wonach die Beamten der Regierung, dev Bereinigten Staaten ihre Wicht nicht gründlich er- füllt haben, so gibt sich die Regierung der WerenrÄen Staaten der aufrichtigen Hoffnung hin, daß die Kaffer­lich deuffche Regierung dieses Beweismaterjal zur-Mu, fung unterbreiten werde".

Dieser Satz ist -maßgebend für den Ton, der duxch die gesamte Note hindurchklingt. Lange:genM to frei ja nach den deutschen Erklärungen vom 28. Mar w-nd vom 1. Juni -auf sich warten lassen, -nachdem-- zuvtz jtftt Washington aus angekündigt worden war, daß fiesin höchstens zwei bis drei Tagen erfolgen werde. Es war sicherlich für den an dergleichen Staatsakte bisher noch' nicht gewöhnten Herrn im Weihen Hause eine nerven- anstrengeNdeSache, ob iu dem Kamps zwischen «der Rück­sicht auf die populäre Stimmung und die Wicht des- Rechtsbewußffeins die erstere oder die letztere die Ober- Hand behalten, ab die schärfere Tonart oder die Aner­kennung -des deuffchen Standpunktes den Sieg ibDönstr tragen sollte. Wenn nun auch Herr Mlson gerade Ntzchh die deutschen Rechtsanschauungen zu den seinigen macht- wenn noch viel zu tun -übrig bleibt, um auch zu einer wirklichen Verständigung darüber zu kommen, wie der; Begriff Neutralität gerade von seiten der ameri­kanischen Regierung aufzu fassen wäre, so läßt die Note doch durchblicken, daß nicht eine unbedingt schroffe Haltung eingenommen wird, daß man nicht brüsk alch eine völlige Aufhebung des Untevseobootskrisges be­steht, sondern -daß noch Düren und Weg? offen sind, die zur Verständigung führen können. Wir können deStzvW auch schon heute die Vermutung ausjprechen, daß die deuffche Regierung diese amerikanische Note benutzen wird, um nicht nur weiteres Beweismaterral für -die. Rechtlichkeit ihres Vorgehens vorzubringen, sondern deni Streiff-all auch auf der Grundlage/der -bisher vprWW«'