Einzelbild herunterladen
 

WiksbgKkner Tsgblsü.

IO. .n y n M» /\n

*». Jahrgang

Erscheint in zwei Ausgaben. Bezugs-Preis durch den Verlag 5» Pfg. monatlich, durch die Post S Mk. S» Pfg. vierteljährlich für beide Ausgaben zusammen.

Verlag: Langgasse 27.

Abonnenten:

Anreißen-Ammirme bis 11 Uhr Vormittaas, für die Morgen-Ausgabe bis 8 Uhr Nachmittags,

s»r nächster, che,ncndcu Ausgabe wird kein« Gewähr übernommen, jedoch nach Möglichkeit Sorge getragm.

Anzeigen-PreiSr Die einspaltige Petitzeile für locale Anzetger.

15 Pfg., für auswärtige Anzeige» 25 Pfg.

Rcclamcu die Petitzeile für Wiesbaden 50 Pfg, für Auswärts 1 Mk.

Für die Aufnahme später eingereichter Anzeigen zur

N». 314. »«-»-ul»,,«-, ». 52 . Dienstag, de» 9. Inli. s>««,mc. 1901,

Abend-Ausgabe.

1M - « >' -- ..

Die Gerverbemlfsicht

int DegrerungsbesirK Wiesbaden 1900.

Der von dein Regierungsbezirks - Getverberath Dr. Lehmann erstattete Bericht beinerkt im Eingänge, daß das Verhältniß der Gewerbeaufsichtsbeamten zu den Arbeitgebern in den Inspektionen Wiesbaden und Frank- surt a. M., abgesehen von seltenen Ausnahmen, durchaus befriedigend lvar. Die Zahl der Besucher, die persönlich . auf dem Amtszimmer Rath in gewerblichen Angelegen­heiten einholten, hat nicht unerheblich zugenoinmen. Der persönliche Verkehr mit den Arbeitnehmern hat zwar etwas zugenommen, aber sich trotz der dafür eingerichteten besonderen Sprechstunden an den Samstag-Abenden, so­wie an den Sonntagen noch nicht in der gelvünschten Weise entwickelt.

Die Zahl der revisionspflichtigen Betriebe war 4453 mit 76,969 Arbeitern. Erhebliche Aenderungen in der Zahl der jugendlichen Arbeiter, 5263 in 1026 Betrieben, bem Vorjahre gegenüber sind in der Gewerbeinspektion Frankfurt a. M. nicht festgestellt, in der Gewerbein­spektion Wiesbaden hat eine Zunahme stattgefunden. Ein direkter Vergleich mit dem Vorjahrs ist aber mit den in dem allgemeinen Artikel erwähnten Gründen möglich. Die Zahl der von den Gewerbeaufsichtsbeamten er­mittelten Zuwiderhandlungen hat erfreulicher Weise ab­genommen. Dieselben waren in früheren Jahren meist formeller Art. Die Einführung der Lohnzahlungsbücher geht langsam von statten, einzelne Unternehmer klagen darüber, daß die. rechtzeitige Einziehung der Bücher vor dem Lohnzahlungstermine Schwierigkeiten verursache. Auch über den Werth dieser Einrichtungen sind die An­sichten sehr getheilt, in einem Falle allerdings konnte einem Vater, der sich iiber den angeblich geringen Ver­dienst seines Sohnes beklagte, durch das Lohnzahlungs­buch nachgewiesen werden, daß der Junge einen Theil seines Lohnes zurückbehalten hatte.

Bei den Arbeiterinnen hat eine Zunahme der Zahl stattgefunden. Es wurden in 641 Betrieben 8319 Ar­beiterinnen ermittelt. Auf Grund des § 138a. Abs. 2 (Ueberarbeit für mehr als 2 Wochen) wurde von dem Re­gierungspräsidenten in 6 Fällen Ueberarbeit für Ar­beiterinnen über 16 Jahren genehmigt, während das Gesuch einer Danrpfwäscherei, welche die Arbeiterinnen an den Wochentagen 14 Stunden und an Sonntagen noch 3 Stunden beschäftigen wollte, abgewiesen wurde. Von den unteren Verwaltungsbehörden wurden auf Grund von 8 138a, Abs. 1 a. a. O. Genehmigung für Ueber­arbeit für weniger als zwei Wochen für 7 Fabriken er- theilt, während zwei Gesuche abgelehnt wurden. Aus­nahmen auf Grund des 8 139 der Gewerbeordnung oder derÄekanntmachung des Bundesraths vom 16. Juli 1900 sind nicht nachgesncht.

Die Zahl der erwachsenen männlichen Arbeiter betrug 66577. Der in den Vorjahren überall empfundene Ar­beitermangel hat nachgelassen, und vielfach ist bereits ein Ueberangebot von Arbeitskräften bemerkbar geworden. Erfreulicher Weise sind im Berichtsjahre Entlassungen

von Arbeitern nur in ganz seltenen Fällen uöthig ge­wesen, dagegen haben am Ende desselben mehrfach Ver­kürzungen der Arbeitszeit stattgefund'ön. Die Prüfung der Arbeitsordnungen und ihrer Nachträge gab vielfach zu Beanstandungen Veranlassung, weil die Bestimmungen über Lohneinbehaltungen, Strafen, Lohnzablungen, Arbeitszeit, Kündigungsfristen, Schadenersatz häufig nicht den gesetzlichen Vorschriften entsprachen. Ein Arbeitgeber wollte die Strafen zur Beschaffung von Werkzeug ver­wenden. Mehrere Arbeitgeber tvollten für einen'ihnen entstehendenSchaden die ganzeBetriebsabtheilung haftbar machen, falls der Schuldige nicht ermittelt werden konnte.

Im Berichtsjahre sind 4103 leichte, 114 (110) schwere und 36 (33) Anfälle mit tödtlichem Ausgange zur Anzeige gelangt. Die meisten entfallen, wie immer, auf die Bauwerke- und Eisen- und Stahlber'ufsgenossen- schaftcn. Alle bedeutenden Unfälle wurden an Ort und Stelle untersucht. Der Bericht erwähnt namentlich die verschiedenen im Berichtsjahr vorgekommenen Explo­sionen: in der chemischen Fabrik Griesheim-Elektron, in den Höchster Farbwerken, in den Adlerfahrradwerken in Frankfurt a. M. und in einer Acetylen-Beleuchtungs­anlage einer kleinen Bäckerei in Heddernheim. Diese letzte Explosion gab Veranlassung zu einer Verfügung des Herrn Regierungspräsidenten, daß sämmtliche Acetylen­apparate durch die Gewerbeaufsichtsbeamten untersucht werden sollen.

Was die gesundheitsschädlichen Einflüsse einzelner Industriezweige anbelangt, so haben Bleierkrankungen in den beiden Akkumulatoren- und den beiden Bleiweiß­fabriken des Bezirks in Folge der strengen Ueberwachung abgenommen. Der Betrieb einer Bleiweißfabrik und einer Akkumulatorenfabrik mutzte zeitweise polizeilich ge­schlossen werden. Die Bleierkrankungen im eigentlichen Betriebe der Braubacher Blei- und Silberhütte' sind auf 26 (21) mit 647 (349) Krankentagen gestiegen. Diese wenig erfreuliche Erscheinung ist Wohl auf den llmbau der ganzen Hütte und die damit verbundmen Störungen der ganzen Arbeitsverhältnisse, sowie auf den häufigen Wechsel der Arbeiter zurückzuführen. Die Zahl der Blei­erkrankungen unter den Arbeitern, welche mit dem Aus­räumen des Flugstaubes beschäftigt werdm, ist dagegen auf 18 (31) mit 290 (663) Krankentagen zurückge­gangen. Dies günstige Verhältniß ist anscheinend auf die ausgedehntere Verwendung von Wasser zum Anfeuchten des Flugstaubes vor dem Ausräumen zurückzuführen. Die Untersuchungen über die Wirkung des in den Hut- stofffabrikm verwendeten Quecksilbers auf die Gesundheit der daselbst, sowie in den Hutfabriken beschäftigten Ar­beiter sind beendigt und haben ergeben, daß in den ge- nannten Betrieben Erkrankungen, und zwar besonders unter den Arbeiterinnen Vorkommen, welche auf die Einwirkung des Quecksilbers zurückgeführt werden müssm. In dem Berichtsjahr sind ferner durch die Ge­werbeaufsichtsbeamten Untersuchungen über die Haupt­erkrankungen in den elektrolytischen Betrieben, sowie über die Bleierkrankungen in den Bleikapselfabriken ausge­führt. Die Untersuchungen über die Hauterkrankungen in den elektrolytischen Betrieben haben ergeben, daß die sogenannten Chlorakne nur in den eigentlichen elektro­chemischen Betrieben auftritt. In dmr einzigen im Be­zirke vorhandenen Betriebe dieser Art sind die Er-

lrankungm m Folge der zur Verhütung derselben ge- troffenen Maßnahmen sehr zurückgegangen. Die Er- Hebungen über die Erkrankungen unter dm Arbeitern der Flaschmkapsel-Fabriken haben ergeben, daß die Zahl der eigentlichen Bleierkrankungen nicht sehr groß ist, da in den 6 Fabriken des Bezirks Frankfurt a. M. mit 120 männlichen und 226 weiblichen Arbeitern im Jahre 1900 nur ein Fall von Bleikolik mit 36 Krankheitstagen fest- gestellt ist. Dagegen war die Zahl der an Magen- und Darmleiden behandelten Personen verhältnißmäßig hoch, und es ist wohl anzunehmen, daß dies auf die Einwirkung des Bleies zurückzuführen ist. In 4 Betrieben mit zu­sammen 87 männlichen und 160 weiblicksen Arbeitern sind^im Jahre 1900 im Ganzen 122 Krankheitsfälle mit 1407 Krankheitstagen vorgekommen.

Der große Mangel an Arbeiterwohnungen hat die Thätigkeit der Vereine und Privaten auf diesem Gebiete sehr gesteigert. Neu errichtet ist auf den Farbwerken in Höchst ein Wöchnerinnen-Asyl, in welchem die Frauen der Arbeiter und Aufseher während ihrer Entbindung und für die vom Anstaltsarzt noch als wünschenswerth be- zeichnete Zeit nach derselben Aufnahme und Verpflegung finden. Die Firma übernimmt % der Kosten der etwa erforderlichen Vertretung der Wöchnerinnen. In der Anstalt können gleichzeitig 16 Wöchnerinnen Aufnahme finden.

Die AWfiWWbeWMMil ?iii Meingefeh.

Die Ausfllhrungsbestimmungen zum Weingesetz wurden am Samstag unter dem Datum des 2. Juli veröffentlicht. Sie lauten:

1. Zu § 2 Nr. 4: Für die Beurtheilung der Beschaffenheit und Zusammensetzung gezuckerter Weine nach der im § 2 Nr. 4 (zweiter Halbsatz) bezeichneten Richtung gelten folgende Grund­sätze: u) Bei Beurtheilung der Beschaffenheit ist auf Aussehen, Geruch und Geschmack des Weines Rücksicht zu nehmen; b) die chemische Untersuchung hat sich auf die Bestimmung aller Be- standtheile des Weines zu erstrecken, welche für die Beurtheilung der Frage von Bedeutung sind, ob das Getränk als Wein im Sinne des Gesetzes anzusehen und seiner Zusammensetzung nach durch die Zuckerung nicht unter den Durchschnitt der unge­zuckerten Weine des Weinbaugebiets herabgesetzt worden ist, dem es nach seiner Benennung entsprechen soll; c) insbesondere darf durch den Zusatz wässeriger Zuckerlösung bei Wein, der nach seiner Benennung einem inländischen Weinbaugebiet entsprechen soll, und zwar: bei Weißwein der Gesammtgehalt an Extrakt­stoffen nicht unter 1,6 Gramm, der nach Abzug der nicht flüchtigen Säuren verbleibende Extraktgehalt nicht unter 1,1 Gramm, der Gehalt an Mineralbestandtheilen nicht unter 0,13 Gramm, bei Rothwein der Gesammtgehalt an Extraktsthffen nicht unter 1,7 Gramm, der nach Abzug der nicht flüchtigen Säuren verbleibende Extraktgehalt nicht unter 1,3 Gramm, der nach Abzug der Gesammtsäuren verbleibende Extraktgehalt nicht unter 1,2 Gramm, der Gehalt an Mineralbestandtheilen nicht unter 0,16 Gramm in einer Menge von 100 Kubikcentimeter Wein herabgesetzt sein. Bei der Feststellung des ExtraktgehalteS ist die 0,1 Gramm in 100 Kubikcentimeter Wein übersteigende Zuckermenge in Abzug zu bringen und außer Betracht zu lassen, 2. Zu Z 6. Die im § 6 des Gesetzes vorgeschriebene Kenn­zeichnung von Schaumwein, der gewerbsmäßig verkauft oder feilgehalten wird, hat wie folgt zu geschehen: a) Das Land, in welchem der Schaumwein auf Flaschen gefüllt ist, muß in der Weise kenntlich gemacht werden, daß auf den Flaschen die

Feuilleton.

(Nachdruck verboten.)

Die Hohenlohes.

Das alte fränkische Geschlecht der Hohenlohes trägt seinen Namen von der Burg Holloch (Hohloch, Hohenloch), die zwischen Creglingen und Uffenheim (an der württembergisch-bayrifchen Kreuze) sich erhob und im Bauernkrieg 1526 vollständig zerstört wurde. Hohenlohe bedeutet so viel wie Hohenwald, denn loh, loch, niederdeutsch loo Wald. (Vergleiche die Ortsnamen Haigerloch Häherwald und Degerloch Degerwald in Schwaben, Waterloo Wasserwald in Belgien u. A.) Ist auch die uralte Ueberlieferung, wonach die Hohenlohes den Herzog Eberhard von Franken (gest. 938, Bruder Kaiser Konrads I.) als ihren Ahnherrn betrachten, nicht erweisbar, so steht doch ge­schichtlich fest, daß das Geschlecht in ältester Zeit schon dem hohen eldel der Dhnastenfamilien angehörte und sehr früh große Ve- Mungen im Kocher-, Jagst-, Tauber- und Gollachgau hatte. Nach dem von Karl Weller im Auftrag des Gesammthauses Mt Fürsten Hohenlohe herausgegebenenH o h e n l o h i s ch e n a r k u n d e n b u ch", dessen erster Band (mit Urkunden von 1163 ors 1310) im Herbst 1899 bei W. Kohlhammer in Stuttgart er- jchienen ist, tritt das Geschlecht 1153 erstmals aus dem Dunkel in der Person Konrads von Weikersheim-Hohenlohe. Bald darauf gewann es bereits großen Einfluß und wichtige Be­deutung für die Reichsgeschichte. Im Kampf zwischen Kaiser­tum und Papstthum erwiesen sich die drei Brüder Gottfried, Äonrad und Heinrich von Hohenlohe als Stützen des Staufen­hauses in Deutschland und Italien. Vergeblich suchte Papst Hnnocenz IV. auf Gottfried von Hohenlohe einzuwirken, dem er in einem Schreiben nachrühmt, daß er das Laster verschmähe,

der Tugend nachstrebe und an ehrfurchtsvoller Liebe des gött­lichen Namens seine Freude habe. Tapfer im Streit, war dieser Gottfried auch ein Mann von feiner Sitte und versuchte sich auch als Dichter. Die nächste Generation der Hohenlohe unterstützte Rudolf von Habsburg in der Festigung der deutschen Herrschaft gegen die Tschechen in der Ostmark. Auch zu den Hohen- z o l l e r n, die durch die Erwerbung der Burggrafschaft Nürn­berg ums Jahr 1191 ihre Nachbarn geworden waren, traten die Hohenlohe frühzeitig in nahe Beziehungen. Der Codex Erz­bischof Balduins von Trier vom Jahre 1314 enthält ein Bild, das den zwei Jahre zuvor erfolgten Angriff Kaiser Heinrichs VII. auf einem festen Thurm bei dertrefflichen Bruck" Pont« molle bei Rom darstellt. Da sieht man unter den Stürmenden neben einander kämpfend einen Ritter mit weiß- quadrirtem Schild und einen anderen, dessen Schild in Weiß zwei übereinanderschreitende schwarze Leoparden zeigt. Gute Kameraden sind Burggraf Friedrich II. von Zollern- Nürnberg und Graf Gottfried II. von Hohenlohe. Seitdem sind die Hohenzollern Kurfürsten von Brandenburg, Könige von Preußen und deutsche Kaiser geworden, während ihre Nachbarn von 1312 die Bedeutung ihres Hauses durch Theilungen schwächten und schließlich ihre fürstliche Selbständig­keit unverschuldet verloren. Aber immer wieder, wie vor sechs Jahrhunderfen, treffen wir die Hohenlohe bei den Hohenzollern, sei es im Kriegsdienst, sei es als Berather und Gehülfen in Staatsgeschäften.

Die alten Urkunden weisen nach, wie sich die Hohenlohes schon im frühen Mittelalter in der Schlacht und im Turnier auf deutschem und welschem Boden hervorthaten, wie sie daneben aber auch die Werke des Friedens förderten. Oft fungirten sie als Vertrauensmänner, Schiedsrichter und Vermittler, als Rath­geber bei Hofe, als Landvögte an der Tauber und an der Pleiße. Warm schlug ibr Herz für die Ideale der Zeit, für die frommen

Fahrten ins heilige Land, für die Wallfahrt zur Schwelle der Apostel, wohin Gottfried und Konrad 1223 zogen, für den frommen und doch echt deutschen Kulturbcruf des Deutsch­ordens, dem das Haus unter großen Opfern eine Heimath auf fränkischem Boden (in Mergentheim) gründete, und dem es später zwei Hochmeister gab. In milden Stiftungen bethätigten die hochgemuthen Herren ihren frommen Sinn; das Kloster Frauenthal ist eine hohenlohische Gründung. Aber bei aller Frömmigkeit wankte dieses Geschlecht nicht in der Kaisertreue, als der Papst mit seinen Bannstrahlen gegen das Staufenhaus und seine Anhänger vorging. Würdevoll harrte Gottfried von Hohenlohe im Banne aus, bis der Papst Jnnocenz IV. den Gebannten nach dem Tode Konrads IV., Unter Anerkennung seiner Frömmigkeit und Rechtschaffenheit, zur Rückkehr in den Schooß der Kirche mit eigenhändigem Schreiben einlud.

Bei der Einführung eines Hohenzollern in der Mark Brandenburg halfen die Hohenlohes. Hans von Hohen­lohe war der Feldherr des ersten Hohenzollern i n d e r M a r k. Er stand an der Spitze der Truppen des Burggrafen Friedrich, als der märkische Adel, die trotzigen Quitzows voran, im Bündniß mit den Pommernherzögen gegen Friedrich zog. In dem heißen Kampfe auf dem Damm bei Kremmen am 24. Oktober 1412 fiel Hans Hohenlohe im treuen Dienste für die Hohenzollern. AlsHeld vom Kremmer Damm" lebt er in der Geschichte und im Liede fort. Ein Kreuz, das 1846 erneuert wurde, bezeichnet auf dem Kremmer Damm die Stelle, wo er den Heldentod fand. Eine bildliche Darstellung seines Todes im Kampfgewühl enthält die Klosterkirche in Berlin.

Graf W o l f g a n g von Hohenlohe trat mit Eifer für dre Reformation ein und war der Erste seines Landes, der sich öffent­lich zur evangelisch-lutherischen Kirche bekannte. Er starb 1646. Si-gmund Hohenlohe, Domdechant zu Straßburg, ver­öffentlichte 1526 das sogenannte KreMbüchlein. das neben ernste