MM Wiesdaüener Taglilatt.
Uo. 312. Abend-Ausgabe.
Montags den 8. Juli.
43. Jahrgang. 1301.
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«Mes ist Gold, was der Frühling begläuzt, Wd wem die Sonne die Seele durchlcuzt, Der darf als König sich träumen.
A. v. Haustein.
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K, .Fortjeßuug.)' (Nachdruck Verboteu.)
Gut genäht.
Allgäuer Erzählung von Arthur Achleitner.
<ttHi wie Frau Fleschhut vermochten sich das Ge- bahrm Nuefs, seine plötzliche, unfaßbare Flucht nicht zu erklären, und beide schrieen vor Schreck, als der Schaffer der Meinung Ausdruck gab, ob nicht etwa der Säg- müller vor dem Gericht Angst habe.
Gegen Mittag kam, bleich vor Erregung, Eugen in seiner Eigenschaft als Untersuchungsrichter, vom Aktuar begleitet angefahren. Sein schmerzerfüllter Blick galt dem niederaebrannten Hause, dann der gebeugten, weinenden Braut, welcher er stumm die Hand drückte, ebenso der Mutter. Nach der Bitte um Entschuldigung begann Fleschhut tiefernst und mit größter Aufmerksamkeit die Untersuchung, die aber trotz aller eifrigen Bemühungen kein weiteres Resultat hatte als den Vorgefundenen Zuuderstreifen. Als der Gendarm dann dienstlich von der Flucht Ruefs Meldung erstattete, war e3 dem Amtsrichter, als stehe ihm das Herz stille. Der Schwiegervater selbst der Brandstifter? Das wäre entsetzlich und unmöglich dann der Bund mit Cilli!
Trocken, streng dienstlich rapportirte der Gendarm, daß auch ihm Kenntniß von der schier wahnsinnigen Spielwuth des Sägmüllers geworden sei.
«Jscht .der Sägmüller hoch versichert?" fragte der Richter.
Das wußte der Gendarm nicht.
Uni dessen Recherche der armen Braut zu ersparein begab sich Eugen selbst zu Cilli, und ächzend sprach er: »Liebe Cilli! Verzeih' mir, ich kann itt' anders, als Untersuchungsrichter rscht es meine beschworene Pflicht, zu fragen, ob der Vater seine Gebäude versichert batte!"
Mit zuckenden Lippen stammelte das Mädchen: „Ja!"
„Hoch?" . '. '• ~ ' •
„Ja!"
«Hascht Du eine Ahnung, warum der Vater die Flucht ergriffen hat?"
ülli schüttelte den Kopf und warf sich weinend in die
entsetzlich, aber nieine
Arme der Mutter Fleschhut.
«Verzeih'! Es ischt mir Pflicht muß ich erfüllen!"
Eugen trat hinweg und begab sich zum Gendarm, dem er nun schweren Herzens Befehl zur Verhaftung deS Sägmüllers für den Fall ertheilte, daß Ruef auf bayrischen» Boden Betroffen werden sollte.
Der Gendarm fragte nach Befehlen wegen weiteren Verbleibens und ob an die nächste österreichische Gendarmerie dienstlich telegraphirt werden sollte.
Eugen bejahte die letztere Frage und bemerkte, daß ein Verbleiben aitf der Brandstätte nicht nöthig sei.
Sorgsam nahm Eugen den langen Zunderfaden zu sich, Icaf dann mit dem Aktuar ins Haus und diktirte dichem das Protokoll über die stattgefundene Untersuchung.
Ein Viertelstündchen widmete Eugen der Mutter und Braut, um Leide zu trösten, dann fuhr er mit dem Aktuar, mch Sonthofen zurück. (
IV. " '
In seiner kahlen Kanzlei am Schreibtisch sitzend, klingelte Eugen und befahl dem eintretenden Amtsdiener,.
den Sägmüller Ruef aus der Untersuchungshaft vorzu- führen. In der Zwischenzeit betrachtete der Amtsrichter immer wieder den Zunderstreifen, dessen Einzeltheile mit schmritzigem, ehernals weiß gewesenem Zwirn zu- sammengenäht sind. Ist es denkbar, daß Ruef selbst Feuer gelegt hat? Und ist es denkbar, daß sogar das zweite Objekt, das Sägewerk, durch die Vorgefundene Zündschnur dem Verderben bestimmt war? Angesichts des Umstandes, daß Ruef schon das Wohnhaus hoch versichert hat, müßte ihm doch die Auszahlung für diesen Brandschaden genügen und eine respektable Summe flüssig machen. Wozu also der Versuch einer Vernichtung auch des Sägewerkes? Und hätte das Feuer die Holz- vorräthe ergriffen, der Schaden wäre enorm, Ruef ruinirt trotz der Hansversicherung.
Der Sägmüller wurde vorgeführt, ein gebeugter, todtenbleicher Mann, ein Schatten seiner früheren Gestalt, hohläugig mit brennendrothen Lidern, zitternd, unsicher in Gang und Bewegungen.
Eugen krumpfte das Herz zusammen bei diesem Anblick des ruinirten, schwer verdächtigen Mannes, der sein Schwiegervater werden sollte. Zur Ersparung jeder Qual überging Eugen die Formalitäten der Personalfeststellung und begann sogleich das unvermeidliche Verhör: „Wann bemerkten Sie den Brand Ihres Hauses?"
„Die Cilli hat mich geweckt! Ich weiß itt'!"
„Wie hoch sind Sie versichert?"
„30,000 Mark!"
„Alle Gebäude?"
„Nur das Wohnhaus! Die Bloch' und die Säg' itt'!"
„Auf dem Dach des Sägewerkes ist dieser Zunderstreifen gefunden worden!"
„Itt' möglich?" schrie in maßloser, ehrlicher Ueber- raschung der Verhaftete. „So ein Lunip!"
„Wer das wohl gethan haben mag?"
„I weiß itt'! Aber ein Schandkerl muß es gewesen sein! Wärs Werk und Holz o hin, ns wärs und i ruinirt!" *
„Habt Ihr irgendwelchen Verdacht?"
Ruef schüttelte das ergraute Haupt.
„Weshalb sind Sie am Morgen nach der Einäscherung des Wohnhauses zur österreichischen Grenze geflohen?"
„Muß i das sage?"
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„I mog itt'!" , . ' .
„Dann bleibt Ihr so lange in Haft, bis Ihr Antwort gebet!"
„Herr! I geb'Ihn'die Cilli itt'I"
„Die Angelegenheit mit Ihrer Tochter kommt hier nicht in Betracht! Ihr seid verdächtig der Brandstiftung! Verschlimmert Euer Loos nicht selbst und sprecht offen die Wahrheit! Warum seid Ihr nach Tirol geflohen?"
Ein scheuer Blick streifte den Richter, zögernd sprach Ruef: „Ich bin itt' durch, ich han den Einsatz z'ruckhole wollen!"
Ueberrascht rief Eugen: „Wie? Ihr wolltet zur Lottokollektur und den Einsatz zurückverlangen?"
Der Alte nickte.
„Ja, aber Lotto-Einsätze werden doch nicht zurückerstattet!"
„Freilich itt'! Ich Han 's aber doch probire wollen! Ich brauch doch als Abbrändler Vaargeld zum Aufbauen!"
„Ihr habt also, wie zu erwarten war, vom Einsatz nichts zurückerhalten. Was habt Ihr alsdann gethan?"
„Springgiftig bin ich heimzu, und an der Grenz' hat der freundliche Gendarm schon auf mich gepaßt und. niich nach Sonthofen begleitet. Mehr weiß ich itt' I"
Je mehr Eugen den Fall überdachte, desto mehr' ward ihm klar, daß von einer Flucht keine Rede, die Im-' haftirung nicht aufrecht erhalten werden konnte. Dev fluchtähnliche Marsch über die Grenze zur österreichischen Lottokollektur ist aufgeklärt, das Motiv zwar albern, tnü Kopf des Abbrändlers aber möglich, zumal wenn man den Schrecken über das Brandunglück in Betracht zieht.
Eugen verfügte dienstlich die Aufhebung des Haftbefehls und besprach dann alsPrivatperson das NöthigftS mit Ruef behufs Wiederaufbau des Wohnhauses und gab ihm Grüße mit für die Mutter und Cilli. Als der Amts- richter wieder allein in der Kanzlei saß, griff er unwillkürlich abermals nach dem Zunderstreifen und marterte sein Gehirn mit Gedanken, wie den: Brandstifter auf die Spur zu gelangen wäre. Was kann der Streifen eigentlich beweisen? Klar und deutlich die Absicht, auch das zweite Objekt in Brand zu bringen, Daraus folgert, daß das Wohnhaus auf die gleiche Weise angezündet worden ist. Der Brandstifter wollte also sicher gehen, doppelten Schaden verursachen, den Sägmüller völlig ruiniren. Wer kann am Ruin dieser Familie ein besonderes Interesse haben? Von eklatanter Feindschaft gegen Ruef ist nichts bekannt geworden, der Sägmüller lebte in völligem Frieden mit Jedermann. Sollte Jemand aber auf die Brandversicherungssumme spekuliren? Und zu welchem Zweck? Oder hatte doch Ruef die Absicht, diese Summe zu erzielen, um weiterspielen zu können?
Eugen verwarf diesen Gedanken als unlogisch; man vernichtet Haus und Hof nicht, um die durch Selbst-, anzündung zweifelhaft gewordenen Assekuranzgelder in der Lotterie zu verspielen. Der Sägmüller ist gewiß kein Kirchenlicht, sicher aber nicht so dumm, um sich auf eine so alberne Spekulation einzulassen. Der Fall ist für Rnef ohnehin finanziell etwas kritisch, denn so lange der wirkliche Brandstifter nicht gerichtsbekannt und des Verbrechens überführt ist, wird sich die Versicherungsgesellschaft weigern, die Brandassekuranzsumme auszu- bezahlen. Des Richters Gedanken erweiterten sich, Eugen iiberdachte sein Verhältniß zu Cilli, das im jetzigen Stadium doch etwas unerquicklich ist und geradezu drängt, des Verbrechers sobald als möglich habhaft zu werden. Ohne Klärung kann und will der Amtsrichter der: Ehebund nicht schließen. Aller Wahrscheinlichkeit nach ist ja Rnef schuldlos, aber Gewißheit besteht nicht, ein Richter kann die Tochter eines trotz Haftentlassung doch noch etwas Verdächtigen nicht freien, bis der Fall endgültig erledigt ist.
Seinem Gefühle folgend, warf Eugen einige Zeilen zu Papier, mittels deren er das Pfarramt in Oberstdorf ersuchte. Beit Trauungstermin zu verschieben. Weniger schnell vermochte Eugen einen Brief an Cilli zu schreiben, worin er die Verzögerung der Hochzeit einigermaßen zu motiviren versuchte, theils durch Vorschützung unauf- fchiebbarer Amtsgefchäste, theils durch das Branöunglück felbst, das ein Freudenfest jetzt doch inopportun erscheinen lasse.
Inmitten dieser wenig angenehmen Schreibarbeit bekam der Amtsrichter den Besuch des Bezirksarztes, eines jovialen, alten und in langer Dienstpraxis erfahrenen Herrn, der denn auch lustig zu fragen begann, wie sich der neue Amtsrichter fühle unter der Aktenlast.
Eugen antwortete etwas gedrückt, daß ihm zur Amtsübernahme der räthselhaste Brandstiftungssall in dev Heimath just noch gefehlt habe.
„So, so! Na, was hat die löbliche Behörde denn schon Alles entdeckt in jenem Falle, von dem ich auch fchon gehört habe?" .
„Weiter nichts als einen Zunderstrerfen auf dem Dache des Sägwerkes!"
(Fortsetzung folgt.)
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