Wsbckemr Tsgblstt.
4». Jahrgang.
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jljltf. 310. Redaktions-Fernsprecher No. 52,
Samstag, den 6. Juli.
Verlags-Fernsprecher No. 2266.
W01.
Abend-Ausgabe.
! (Nachdruck verboten.)
Die DmWhr>W des DmiWMks.
Unser Pariser >v-Korrespondcnt schreibt uns unterm 4. ds.:
Das Vereinsgesetz ist seit gestern iir Kraft getreten. Zugleich mit demselben wurde ein Ministerial-Erlaß herausgegeben, der die näheren Bedingungen enthält, unter welchen die Kongregationen die bekanntlich vom neuen Gesetz vorgeschriebene Bewilligung verlangen rnüssen.
Ich habe in einem frühereir Artikel darauf aufmerksam gemacht, daß dieses Gesetz, welches mit Recht als ein großer Triumph des Waldeck-Rousseau-Ministeriums betrachtet werden muß, kaum benierkenswerthe oder irgendwie radikale Folgen nach sich ziehen dürfte. Dasselbe durchgeführt zu haben, bedeutet ohne Zweifel eine Ehre für Waldeck-Rousseau, da seit dein Jahre 1871 nicht weniger als zweiunddreißig Versuche gemacht wurden, ein Vereinsgesetz zu schaffen. Versuche, die selbst Staatsmännern wie Jules Ferry nicht gelangen. Es stellt einen Triumph für den Minister-Präsidenten dar, dies Gesetz trotz der höchsten Anstrengungen einer zu Allem entschlossenen und zahlreichen Opposition mit einer Majorität, die aus den verschiedenartigsten Elementen zusammengesetzt war, in immerhin kurzer Zeit und ohne die geringste Erregung im Lande durchgesührt zu haben.
Jetzt aber, da es sich darum handelt, die Früchte so vieler Kämpfe, so vieler Arbeit und Jutriguen zu ernten, fragt man sich unwillkiirlich, was denn eigentlich die Sieger zu erlvarten, die Besiegten zu befürchten haben werden. Nach denr Wortlaute des Gesetzes müssen alle geistlichen Orden, die bisher' ohne Autorisation bestanden, innerhalb dreier Monate uin dieselbe beim Parlament nachsuchen. Solange die Kammer nicht in ablehnendem Sinne entscheidet, dürfen sie unbehelligt weiter bestehen, dasselbe gilt auch, so lange eine Entscheidung nicht gefallen. Wie stehen nun die Dinge in Frankreich in Betreff der gesetzlich anerkannten und der nicht autorisirten Kongregationen? — Fast die Hälfte aller Orden haben um diese Bewilligung nachzusuchen. Wenn dieser Schritt wirklich von allen unternommen werden sollte, so werden Hunderte von Gesuchen die Kämmer zu beschäftigen haben. Seit einigen Tagen bildet nun die brennende Frage, ob die Leiter der verschiedenen geistlicher Vereinigungen sich an die Kanimer wenden werden, den Gegenstand zahlreicher Zeitungsbesprechungen. Aus den von den Vertretern der Blätter oorgenommenen Interviewen geht es hervor, daß fast alle bereit sind, sich dem Gesetze zu unteriverfen und bei oen allernreisten unterliegt es keinem Zweifel, daß sie die Lrlaubniß erhalten. Kurz, das Ministerium wird von einer Fluth von Gesuchen überschwemmt werden. Alle diese gleich vor die Kammer gebracht, würde die ganze parlamentarische Arbeit ins Stocken bringen und die heftigsten politischen Leidenschaften in steter Erregung
Feuilleton.
(Nachdruck verboten.)
Meine Erbschaft.
Skizze von Schulte vom Brühl.
Ich saß an meinein Redaktionstisch und war grade Sannt beschäftigt, die letzte Landtagsverhandllmg für ineine Leser mundgerechter zu machen, indem ich die Reden der Volksvertreter so viel wie möglich zusammenstrich, als ein Brief von verdächtigem Aussehen bei mir abgegeben wurde. Mein Schreck war nicht geringe, als ich am Kopfe des Umschlags in würdevollen gothischen Buchstaben die Firma aufgedruckt erblickte: Königliches Amtsgericht.
Bei Gott! ich bin kein schlechter Mensch, aber in unserem Lande der Preßfreiheit empfängt null mal ein Journalist kein gerichtliches Schreibe, ohne daß ihm nicht sogleich der Gedanke an eine Anklage wegen Majestätsbeleidigung, Verächtlichmachung von Staats- einrichtungen, wegen groben Unfugs oder dergleichen schwer auf die Seele fiele. Mit zitternden Händen riß ich daher den Umschlag auf. Gottlob, nichts dergleichen! Nur eine Vorladung ins Zinuner Nr. soundso „in Sachen: Erbschaftsangelegenheit".
Sorgsam untersuchte ich, ob ich mich nicht etwa verlesen habe, aber es stand ganz deutlich da, das bedeutungsvolle Wort: „Erbschaftsangelegenheit". Ich sprang auf und lief erregt im Zimmer auf und nieder. Was, zum Teufel, hatte ich denn mit einer Erbschaft zu thun? Mein Bvter leider schon lange todt, meine Mutter zuni Glück noch lebend und gesund, und in der weiten Welt Keinen- dp« zu beerben ich hätte Hoffnung liegen dürfen.
erhalten. Es darf als sozusagen sicher angenommen werden, daß die Regierung dies nicht riskiren, sondern die Gesuche ruhig in den Archiven schlummern lassen wird, währenddessen die Mönche ungestört weiter Branntwein destilliren und sich ähnlichen kleinen, für die Menschheit nützlicheil Geschäften hingeben werden. Kommt aber einmal das Gesuch wirklich vor die Kammer, so wird man wohl in den meisten Fällen die Bewilligung nicht verweigern; denn gerade diejenigen, gegen die das Gesetz ganz besonders gerichtet ist, entgehen ihm gänzlich. Ich meine die Jesuiten. Dieselben besitzen nichts — offen und direkt — sie unterhalten keineSchulen — unter ihrem Namen. Ihnen kann das Gesetz nicht viel anhaben, wenn sich die Regierung nicht zu einer außerordentlichen Energie aufrafft. Unter solchen Umständen erscheint eine vielbesprochene Bestimmung der Ministerialverordnung bezüglich der Gefüllte von problematischem Werthe. Die Kongregation muß sich nämlich im Vorhinein verpflichten, sich in Allem der Jurisdiktion des Bischofs der Diözese zu unterwerfe,,. Dadurch hofft man nämlich, die Orden ein wenig dem direktm Einflüsse Roms zu entziehen und leichter in Gewalt zu haben.
Wie es denn auch sei, man kann es als Schlußfolgerung sagen, daß das Vereinsgesetz von großer Wichtigkeit war, so lange es nicht durchgeführt wurde, und sofort den größten Theil seiner Bedeutung verliert, als es Gesetzeskraft gewann und durchgeführt werden sollte. So ist es mit großer Wahrscheinlichkeit vorauszusehen, daß sich bald tiefes Stillschweigen um dasselbe lagern wird, umso mehr, als der Papst nicht gesonnen ist, trotz seiner zuerst angenommenen drohenden Haltung das Anathema über die allezeit getreue Tochter der alleinseligmachenden Kirche auszusprechen. Aus dem Erzbischof von Paris nahestehenden Kreisen verlautet, daß der Papst beabsichtigte, die diplomatischen Beziehungen mit Frankreich zu unterbrechen. Jedenfalls wird aber der Nuntius Lorenzelli seinen Posten Hierselbst verlassen.
Fürst Hohenlohe f.
Aus Ra ga z wird uns depeschirt: Vergangene
Nacht starb hier, 82 Jahre alt, der ehemalige Reichskanzler Fürst Hohenlohe.
Der greise Fürst hat seine Ruhe, er trat am 17. Oktober vorigen Jahres vom Reichskanzleramt zurück, nicht lange genossen. Ohne daß man von einer Unpäßlichkeit vernommen hätte, kommt plötzlich und unerwartet die Todesnachricht. Seine Rüstigkeit hatte ja schon im letzten Jahre seines Amtes so nachgelassen, daß seine Verwandten ihn zum Rücktritt drängten, und so wird sein hohes Alter auch die Ursache des plötzlichen Hinscheidens gewesen sein. Was der allezeit pflichtgetreue, liberal gesinnte Mann, der trotz seines Reichthums und seiner Stellung sich niemals viel Ruhe im Leben gegönnt hat, in seiner letzten hohen Stellung, die er 6 Jahre inne hatte, seinem Volke gewesen oder auch nicht gewesen ist, das ist bei Gelegenheit des letzten Kanzlerwechsels so ausgiebig erörtert worden, daß wir heute von seinem Hinscheiden nur Mt zu nehmen brauchen mit Ausdruck der Sympathie für den Verstorbenen, der sich, mag die Reichspolitik unter seiner Aegide auch noch so starken Schwankungen unterworfen gewesen sein, doch allgemeiner Liebe und
Ich stürzte ins Nebenzimmer und trug einem Kollegen den Fall vor. Er gratulirte mir sogleich in Fonn Rechtens.
„Das ist ja Unsinn", sagte ich grob. „Das Gericht irrt offenbar. Sie lverden sehen, ich bin nur das Opfer eines Justizirrthums."
„Na, schließlich wär's d<mn nur ein Justizmord einer getäuschten Hoffnung, und das ist wohl nicht allzu tragisch zu nehmen", sagte der Kollege. „Für mich unterliegt es jedenfalls keinen: Zweifel, daß Sie geerbt haben. Sie sind ein Erbe und die Redaktion hat somit die Anwartschaft auf ein opulentes Champagnersrühstück."
Die Geschichte war mir doch zu dumm. So setzte ich mich denn hin und ließ ein Schreiben an das Gericht los, worin ich wegen Behinderung um eine Hinausschiebung des Termins bat und dabei der Hoffnung Ausdruck verlieh, daß sich bis bahnt vielleicht auch der Jrrthum aufgeklärt habe, denn ich wüßte positiv, daß ich keinerleiErb- schaft zu erwarten hätte.
Diesen Brief übergab ich unserm Gerichtsrescrenten zur Besorgung, zugleich mit dem Aufträge, bei dem betreffenden Gerichtsschreiber doch einmal zu horchen, was denn eigentlich los sei. Inzwischen harrte ich ungeduldig seiner Rückkehr. Es siel nur in den Sinn, was mein Freund Max bei meiner Uebersiedelung nach Wiesbaden, das er aus langer Erfahrung kannte, gesagt hatte. „Lieber Freund", hatte er gesagt, „und zu allen Annehmlichkeiten dieser dreifach gebenedeieten Stadt kommt noch hinzu, daß nian dort meuchlings erben kann, wenn man das Wohlgefallen irgend einer alten, alleinstehenden Dame oder eines solchen Herrn zu erringen weiß: es giebt deren viele dort." Ja, so hatte er gesagt. Aber ick fühlte mich frei von jeder erbschleicherischen Bemühung.
Verehrung erfreute. Chlodwig, Karl Victor, Fürst zu Hohenlohe-Schillingsfürst Prinz von Ratibor und Corvey, wurde geboren zu Rotenburg am 31. März 1819 als Sohn des Fürsten Franz Joseph (geboren 26. November 1787, gestorben 14. Jan. 1841) und der Constantia, geborene Prinzessin zu Hohenlohe- Langenburg (geboren 23. Dezember 1792, verm. 30. März 1815, gestorben 25. Juli 1847). Er folgte seinem Bruder, dem Fürsten Philipp Ernst, am 12. Februar 1846 vermöge des mit seinem älteren Bruder Victor am 15. Oktober 1845 abgeschlossenen Vertrags. Er war erblicher K. Rath des Königreichs Bayern, Dr. jur., Königlich bayr. Kron-Oberst.-Kammer- und Staats- Rath im außerordentlichen Dienst. Er vermählte sich zu Frankfurt a. M. am 16. Februar 1847 mit Marie, Prinzessin zu Sayn-Wittgenstein-Berleburg, geboren 16. Februar 1829. Bevor er zum Reichskanzler ernannt wurde, bekleidete er das Am: des Kaiserlichen Statthalters in Elsaß-Lothringen, in dem er durch seine Gerechtigkeit, Schlichtheit und Milde, die stets mit Klugheit gepaart erschien, viel Gutes zur Ausgleichung der Gegensätze bewirkte.
Deutsches Deich.
* Hof- und Personal-Nachrichten. Das Befinden der Kaiserin Friedrich ist fortgesetzt durchaus befriedigend: seit der letzten Anwesenheit Kaiser Wilhelms in Fried- richshof und der jüngsten Konsultation durch Professor Renvers- Berlin hat sich keine Verschlimmerung in den Grundleiden eingestellt; auch sind Anzeichen für eine bevorstehende Gefahr zur Zeit nicht vorhanden. Die hohe Frau ist augenblicklich fast vollständig wieder von ihren Schmerzen befreit.
* Berlin, 6. Juli. Entgegen anderweitigen Meldungen erfährt die „Nationak-Zeitung", daß eine Reise des Reichskanzlers Grafen B ü l o w nach Petersburg nicht in Aussicht genommen ist.
* Das Grüßen der Kricgervcreine. Dem Kaiser ist beim Abreiten der Fronten von Kriegervereinen die Verschicden- artigkeit des Grüßens ausgefallen. Die Einen schwenken die Kopfbedeckung, die Anderen behalten sie auf, nehmen eine gerade Haltung an und legen die Hände an die Hosennaht, die Dritten nehmen einfach bei strammer Haltung die Kopfbedeckung ab. Der Kaiser wünscht nun Einheitlichkeit im Grüßen der Kriegervereine, und zwar nach der „Parole" dahin, daß die Kopfbedeckung abgenommen wird.
Ausland.
* Frankreich. Der „Figaro" weiß mitzutheilen, daß der in Lyndon geschlossene Vertrag mit der marokkanischen Gesandtschaft keine politische Klausel oder besondere Paragraphen zu Gunsten Englands enthält. Es soll sich nur. um einen einfachen Handelsvertrag handeln, um die marokkanischen Häfen für den englischen Handel zu öffnen. Aehnliche Verträge sollen in Berlin und Petersburg abgeschlossen werden. Was Frankreich betreffe, so werde es in Marokko immer als meistbegünstigte Nation behandelt werden.
Der Aufstand in Ghiua.
Eine neue Verlustliste des deutschen ostasiatischen Expeditionscorps (die 15.) wird im „Reichs-Anzeiger" veröffentlicht. Danach sind verwundet worden in dem Gefecht bei Joan-
Dann kehrte wein Abgesandter vom Gericht zurück und brachte mir den Bescheid, daß mir die Terminver- schiebung noch amtlich mitgetheilt werden würde, und daß es mit der Erbschaftsangelegenheit ihre vollkonmieite Richtigkeit habe. Es sei die Rede von einer Waldbesitzung oder etwas Derartigem gewesen.
Donnerwetter, also doch was an der Sache! uno em Waldgut gar, der Traum meines Lebens! Mir war plötzlich, als hörte ich den Kuckuck schreien und als sähe ich einen Rehbock durch eine Schonung wechseln. Verwünscht! Warum mußte ich auch so voreilig den Termin hinaus- schiebcn lassen!
Es war mir rein unmöglich, ineine Arbeit zünftig sortzusetzen. Wenn inan den Kuckuck hört und einen kapitalen Bock vor sich sieht, dann sind einem selbst die schönsten Reden der Volksvertreter, ist einein der Kurs der Regierung, sind einen: durchgegangene Droschkengäule und all der andere Zeitungstratsck „Wurst", gänzlich Wurst.
Ich war froh, als ich endlich dem Büreau den Rücken kehren konnte. Aber Ruhe, nur Ruhe! Denen daheim noch nichts verrathen! Die sollten überrascht werden durch unser unerwartetes Glück, vollständig überrascht. Jedoch erst dann, wenii Alles gerichtlich stipulirt ,rnd unantastbar sei.
Schwer wurde es mir ja, zu schweigen, sehr schwer, denn jeder Nerv in mir vibrirte, meine Gedanken gmgen immer im Walde spazieren und selbst das Mittagsmahl, für das ich sonst immer ein starkes Faible entwickle, fand kaum die gebührende Achtung, so daß mich meine Frau mit unverhohlener Besorgniß betrachtete.
„Was hast Du nur. Sckatzi?" trug sie voller Theil- nähme.
