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N0. 301. Redaktions-Fernsprecher No. 52. Diettstttg, de» 2. Ittli. lerlazs-Fernsprechcr No. 2266. 1.901.

IMorgen*Ausgabe.

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Die Nesarm der Gemerüegerichre.

Was lange dauert, wird gut." Länger als zwei Jahre hat sich der Reichstag und einundeinhalb Monate hat sich der Bundesrath mit der Novelle zum Gesetz über die Gewerbegerichte beschäftigt, bis nach inancherlei wesentlichen Differenzen das jetzt vorliegende Ergebnis; zu Stande kam. Wenn das vorhin erwähnte Sprüch- wort zutrifft, und die Erfahrung spricht dafür, dann wird man von der nach heftigen Kämpfen zu Stande ge­kommenen Reform der Gewerbegerichte und ihrem weiteren Ausbau als Einigungsämter lvohlthätige Wirkungen erlvarten dürfen.

Ueber die Wirkung der Gewerbegerichte besitzen wir nahezu elfjährige Erfahrungen, denn das Reichsgesetz über die Gewerbegerichte datirt vom 29. Juli 1890. Die Erfahrungen, ivelche wir mit den Gewerbegerichten und besonders auch mit ihrer einigungsanrtlichen Thätigkeit gemacht haben, sind nach nahezu allgemeinem Urtheile durchaus günsttge. Aber inimer stärker hatte sich der Uebelstcmd geltend gemacht, daß die Gewerbegerichte in ihrer einigungsamtlichen Thätigkeit allzu sehr beschränkt waren. DieseErkenntniß führte zu den Initiativanträgen, aus denen der Gesetzentwurf hervorging, welcher ani 13. Mai d. I. vom Reichstag mit allen Stimmen gegen die der größeren Hälfte der beiden konservativen Parteien angenommen wurde.

Es zeigte sich nunmehr die sehr nierkwürdige Er­scheinung, daß nach der vom Reiche beschlossenen An­nahme des Gesetzentwurfes die Agitation gegen denselben plötzlich weit stärker als früher und zum Theil geradezu maßlos und mit den stärksten llebertreibungen betrieben wurde. Diese Agitation eines Theiles der Industriellen gegen den Gesetzentwurf blieb denn auch auf die Re­gierungen nicht ganz ohne Wirkung, und so verzögerte sich die Beschlußfassung im Bundesrath. Erfreulicher Weise hat sich derBundesrath durch diese kurz vor Thores- schluß entfaltete Agitation nicht abhalten lassen, dem Ge­setzentwurf seine Zusümmung zu ertheilen, der gegen den bisherige»» Zustand wesentliche Verbesserungen mit sich bringt, während die gegen ihn erhobenen Bedenke»! fast durchweg auf irrthümlichen und übertriebenen Auf­fassungen beruhen. Am 24. Juni hat der Bundesrath das Gesetz angenommen, eine Thatsache, die auffallender Weise erst am 29. Juni amtlich bekannt gegeben worden ist. ' Am 1. Januar 1902 wird das neue Gesetz in Kraft treten.

Die wesentlichste Neuerung, welche Sas neue Gesetz mit sich bringt, ist die, daß, während die Errichtung der Gewerbegerichte bisher fakultativ war, dieselbe jetzt für alle Orte mit 20,000 und niehr Einwohnern obligatorisch gemacht wird. Die Bedeutung dieser Neuerung ist von den Gegnern des Gesetzes übertrieben worden, da die meisten der in Betracht kommenden Gemeinden schon jetzt Gewerbegerichte besitzen und der Zwang zur Er­richtung derselben thatsächlich nur ungefähr dreißig Gemeinden betrifft. Wir betrachten diesen Zwang als durchaus gerechtfertigt, denn in Genieinden von 20,000

und mehr Einwohnern wird das Bedürfniß nach Ge­werbegerichten fast durchweg kaurn zu bestreiten sein.

Weit heftiger jedoch als diese Neuerung ist von den Gegnern des Gesetzes die Erweiterung der einigungs­amtlichen Thätigkeit der Gewerbegerichte bekünchft wor­den. Während die Gewerbegerichte bisher nur dann als Einigungsämter fungiren konnten, wenn ihre Anrufung durch beide streitenden Theile erfolgt, bestimmt der 8 62a des neuen Gesetzes, daß, wenn die Anrufung des Gewerbegerichtes nur von einer Seite erfolgt, der Vor­sitzende dem anderen Theile oder dessen Stellvertretern oder Beauftragten Kenntnis; geben und zugleich nach Möglichkeit dahin wirken soll, daß auch dieser Theil sich zur Anrufung des Einigungsarntes bereit findet. Ferner ist der Vorsitzende nach §62c befugt, zur Einleitung der Verhandlung und in deren Verlauf an den Streitigkeiten bctheiligte Personen vorzuladen und zu vernehmen. Er kann hierbei, wenn das Einigungsanit von einer Seite angerufen worden ist, für den Fall des Nichterscheinens eine Geldstrafe bis zu 100 Mark androhen.

Diese Bestimmungen sind auf Grund der von allen Gewerbegerichten geinachten Erfahrungen getroffen worden, daß es sehr häufig nur der Gelegenheit zur Aus­sprache bedarf, um bei den streitenden Parteien die Auf­regung zu mildern und die Neigung zum Entgegen­kommen zu verstärken. Von den Gegnern des Gesetzes ist diese. Bestimmung vielfach ganz übertrieben aufgefaßt worden. Ter Vorsitzende des Einigungsanits kann die Betheiligten nicht etwa zurVerhandlung, geschweige dtnn zu einer Einigung, sondern eben lediglich zum Erscheinen vor dem Einigungsamt zwingen, und es steht den be- theiligten Parteien nach wie vor frei, den Eintritt in die Verhandlungen ohne Weiteres abzulehnen.

Auch die sonst noch geltend geniachten Bedenken zweiten Ranges können wir nicht als stichhaltig ansehen. Die bisher mit den Gewerbegerichten gemachten Er­fahrungen berechtigen zu der Hoffnung, daß sie nach ihrer Neugestaltung noch mehr als bisher im Sinne des Ausgleichs zwischen den Interessen der Arbeiter und Arbeitgeber im Sinne des socialen Friedens wirken werden.

9. Mstmiischer Mdletng in Dillenburg

mu 28. und 29. Iuui 1901.

w. Dillenburg, 29. Juni.

Unser Bericht vom ersten Tage in voriger Nummer schloß mit der Erwähnung des gemeinschaftlichen Spazierganges nach der Kaiserlinde. Nach der Rückkehr von dort nahm bald nach 7 Uhr das F e st m a h l im Kurhaussaale seinen Anfang. Im Verlaufe desselben folgte Toast auf Toast bei auimirtester Stimmung, die nicht unwesentlich gehoben wurde durch die treff­lichen Spenden aus Küche und Keller des Kurhaus-Restaura­teurs. Das erste von dem Vorsitzenden des Nassauischen Städte­tags, Herrn Oberbürgermeister Dr. v. I b e l l - Wiesbaden, ausgebrachte begeistert aufgenommene Hoch galt Sr. Majestät unserem allverehrten Kaiser, als dem obersten Schirmherr» der Städte. Bald darauf nahm Herr Bürgermeister Dr. Barren- trapp- Frankfurt das Wort. Sein Hoch galt den Dillen- burgern. Herr Bürgermeister G i e r l i ch - Dillenburg dankte für die liebenswürdigen Worte des Vorredners und brachte ein Hoch auf die Gäste aus, in das die anwesenden Dillenburger

kräftig einstimmten. Herr Stadtverordneter Dr. Humser- Frankfurt toastete auf die Gäste vom Hessischen Städtetag, auf die anwesenden zwei hessischen Brüder: Oberbürgermeister Dr. Antoni-Fulda und Bürgermeister Strauß-Hersfeld. Herr Oberpräsidialrath Fromme- Cassel gedachte der freundlichen Beziehungen, die ihn von seinem langjährigen Aufenthalt hier in Dillenburg mit dem Nassauer Land und speziell mit Dillen­burg verknüpften. Sein Hoch galt dem Vorstand drS Nassauischen Städtetages. Herr Oberbürgermeister Dr. A n t o n i - Fulda betonte in humoristischer Weise, sie seien zwar nurblinde Hessen", hätten deshalb aber doch ein tiefes Empfinden und ein klares Auge für die Schönheiten der Natur, die ihnen Dillenburg als Perle unter den naffauischen Städten erscheinen ließen. Redner toastete schließlich auf den Nassauischen Stähtetag. Herr Bürgermeister Wolfs- Biebrich, als letzter in der Reihe der Sprecher, brachte ein Hoch auf die Damen aus, der Aufforderung dazu kam die Festversammlung natürlicher Weise mit Freuden nach. Lange noch bis in den jungen Tag hinein blieben die Theilnehmer am Festmahl und die später ein­getroffenen Einwohner Dillenburgs feucht-fröhlich vereint. Am heutigen zweiten Tage begannen gegen MO Uhr die Ver­handlungen im Kurhaussaale. Als erster Punkt stand auf der Tagesordnung ein Vortrag über:Die Vergebung

öffentlicher Arbeiten." Referent ist Herr Ingenieur G ö b e l - Ems. Einführend erwähnte Redner, daß das Sub­missionswesen seit seiner Einführung in fast allen Generalver­sammlungen des Naffauischen Gewerbe-Vereins der Gegenstand mannigfacher Wünsche und Klagen gewesen, daß es der Vor­schläge zur Verbesserung wenige seien, die auch alle wieder ihre Schattenseiten hätten. Die Behörden hätten die Pflicht, aucs an ihrem Theil au der Hebung des Handwerkerstandes beizu­tragen, er mache bezüglich des Submifsionswesens den Vorschlag, von einer Vergebung an den Mindesifordernden abzuschen, da­gegen sei aber die Annahme des Mittelpreises wohl geeignet, eine wirkliche Besserung herbeizuführen. Derjenige solle den Zuschlag erhalten, welcher mit seinen Vorberechnungen dem Durchschnitt am nächsten kommt. Referent bat zum Schluß seiner Ausführungen die anwesenden Vertreter der Städte, die Frage einer guten Lösung entgegen zu führen, wenn der Centralr Vorstand der nassauischen Gewerbe-Vereine mit derselben an sie herantreten würde. Der Korreferent, Herr Stadtrath B c h n k e - Frankfurt a. M., stimmt mit dem Vorredner voll­ständig darin überein, daß die Behörden zur Hebung des Hand­werkerstandes beizutragen hätten, aber nicht auf Kosten der Kommunen. Er halte die Submissionen für ein nothwendiges Uebel. Der Mindcstfordernde könne und dürfe nicht ausge­schlossen werden. Ein Mittel zur Besserung liege in der Hand­habung der Vergebungen. Man müsse mit einem gewissen Ver­dacht dem Mindesifordernden entgegentreten, sorgfältig unter­suchen, ob man ihm den Zuschlag geben soll, das bedeute eine Erziehung der Leute. Die Entscheidung bei der Vergebung darf nicht einer einzelnen Person überlassen werden. Es könne bei dem beantragten Verfahren Vorkommen, daß man den Mindest- sordernden ablehnen müsse, trotzdem man wisse, daß er aner­kannter Maßen die beste Arbeit liefere. Aus der Diskussion, au welcher sich die Herren Ingenieur G ö b e l - Ems, Biirgcr- nieister Vogt- Biebrich, Bürgermeister Schütz- Eltville, Oberbürgermeister Dr. Tettenborn- Homburg betheiligten, ging hervor, daß man es im Allgemeinen für das Beste hält, es bei dem bisherigen Verfahren, Vergebung an den Mindest- fordernden, zu belassen. Herr Bürgermeister Vogt- Biebrich hob hervor, daß man einen Ausweg treffen könne dahin, die Stadtverordnetcn-Versammlung zu ermächtigen, sobald der Preisunterschied nicht mehr wie 1000 Mk. betrage, unter den drei Mindesifordernden zu wählen. Sodann richtete Herr

Feuilleton.

ANS Kunst und Leben.

* Frankfurter Stadttheater. (S p» e l pl ä n.) Schauspielhaus. Dienstag, den 2. Juli:Die Macht der Finsteruiß". Mittwoch, den 3.:Die rothe Robe".

Donnerstag, den 4., Vorstellung bei kleinen Preisen:Ueber unsere Kraft". Zweiter Theil. Freitag, den 6.:Die Macht der -Finsterniß". Samstag, den 6.:Der Biberpelz". Sonntag, den 7., Vorstellung bei kleimn Preisen:Im weißen Rößl".

Montag, den 8.:Die Macht der Finsterniß".

* Die Bibliothek der Pompadour. Französische Blätter berichten: Das städtische Musee Carnavalet ist jüngst in den Besitz eines überaus interessanten Dokuments gelangt, näm­lich desCatalogue des livres de la bibliotheque de feue Mme. de Pompadour, dame du palais de la reine". An den Rändern dieses sehr sorgfältig auf vorzüglichem Papier gedruckten Kataloges sind alle Preise vermerkt, die bei dem Ver­kauf der Bibliothek erzielt wurden. Unsere zeitgenössischen Bücherfreunde müssen außer sich über die Spottpreise sein, zu denen da wahre Meisterwerke der Buchdruckerkunst und einzig dastehend« Exemplare losgeschlagen wurden. Der Katalog ist 1766 in Paris bei Herissant, dem Drucker desGabinet du roy", erschienen und belehrt uns darüber, daß die Mehrzahl der Bücher der Favoritin bei dem Verkauf der Bibliothek des Herrn de Beauchamp erstanden wurde. Ihm zufolge besaß die Marquise de Pompadour 266 Bände theologischer, 76 juridischer, 611 wissenschaftlicher und künstlerischer Werke, 3434 Bände Romane und Gedichte und 4892 Bände Geschichte. DüL 9179.Bäudr erbrachten zusammen 3&141 Livres 16 Sols.

Einzelne derselben würden heute allein diesen Preis erzielen, wie beispielsweise die Original-Ausgabe desTlieätre de Moliere", die für 6 Livres verschleudert wurde. Diegöttliche Marquise" beschäftigte sich mit recht ernsten Dingen. Man findet da8oliloques, meditations et manuel de Sainl- Augustin", einenMachiavel",Recherches sur la nature et linoculation de la petite veröle",Dissertation sur leducation physique des enfants" und eine Encyklopädie von Diderot und d'Alembert, die bei der Versteigerung den höchsten Preis, nämlich 660 Livres 3 Sols, erzielte. Daneben finden sich aber auch außer rein litterarischen Werken, wie den Werken Lafontaines mit Stichen von Cochin nach Oudry, solche, deren Titel allein auf die gewagtesten Pikantericen schließen lassen.

w. Verschiedene Mittheilungen. Ein englischer Chirurg, der offenbar über viel freie Zeit verfügt, hat sich mit der Frage beschäftigt, was ein k ü n st l i ch e r lebensfähiger Mensch kostet: ein Paar Arme 360 Mk., mit künstlichen

Händen 700 Mk.; bewegliche Beine 660 Mk.; eine Nase aus Metall 320400 Mk. Für 520 Mk. kann man ein Paar Ohren mit Trommelfell und Schallleiter bekommen. Ein Gebiß mit Platingaumen kostet 160360 Mk., die Augen 120 Mk. Kurz, die Gesammtkosten für die Wiederherstellung eines Invaliden würden sich auf 24003000 Mk. belaufen.

SudermannsGlück im Winkel" hat bei der Auf­führung durch den Londoner Premierenklub im Coronet-Theater keinen Beifall gefunden.

Eine Johanna Ambrosius des Ueber- b r e t t l s. Im Anzeigentheil desArtist" findet sich folgendes interessante Inserat: Für U-berbrcttls rc.! Traudchen Hund-

gcburth. Die Dorf-Yvette. Dieselbe war bisher in einem rheinischen Dorfe BauernmsLd..und hat nur Sonntaas in den

Bauernkneipen ihre Couplets vorgetragen. Dieselben sind hoch­originell und richten sich ausschließlich gegen das Stadtvolk. Traudchen Hundgeburth nimmt Engagement an ab Juni und erbittet Offerten unter ihrem Namen nach Heerdt bei Neuß am Rhein, postlagernd.

Die Mailänder Behörden beschlossen, das Scala- Theater für die Spielzeit 1901/1902 mit 160,000 Lire zu unterstützen. Die Bürgerschaft soll darüber abstimmen, ob der Zuschuß ein dauernder bleiben soll.

Am Hauptbahnhofe N e w - N o r k s wurden tjt den letzten Tagen 2 Fahrkarten nach Kobe in Japan gelöst. Dabei handelt es sich uni eine Strecke von nicht mehr und nicht weniger als 14,200 Kilometern, und trotzdem brauchen die Reisenden nur dreimal umzusteigen: in Chicago, San Francisco und 2)oko- hama. Die Reise dauert 27 Tage. Vor einiger Zeit wurde auf demselben Bahnhofe eine Fahrkarte nach Christ-Church (Neu-Seeland) gekauft, eine Strecke von 21,000 Kilometern.

Die Erscheinung des Heerwurms, dieser aus Tausen­den und Abertausenden von Mückenlarven gebildeten Schlange, die sich zuweilen über den Waldboden hinbewegt und die Nach­kommenschaft der sogenannten Trauermücke darstellt, ist bei uns zu einem außerordentlich seltenen Ereigniß geworden, häufig ist sie wohl überhaupt nie gewesen. Der in Melbourne er- scbeinendeVictorian Naturalist" macht dagegen in seiner letzten Ausgabe auf ein Vorkommen des Hcerwurms in der australischen Kolonie Victoria aufmerksam, der der Vegetation großen Schaden zugefügt habe. Glücklicher Weise stellte die Natur auch das Gegengift gegen die Plage bald bereit, indeni die Massen von Insektenlarven von einem Pilz befallen und vollständig ver­nichtet wurden. Ob es sich um die Larve einer Trauermücke oder eines anderen Insekts aebandelt habe, wird nicht mitgetbeilt«