Seite 2. 4. Juni »90».
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Amtliche Anzeigen deS Wiesbadener Tagblatts.
».Jahrgang. No. 67.
Preise für Naturalien und andere Lebensbedürfnisse z» Wiesbaden
vom 26. Mai bis einschl. 1. Juni.
l. Arnchtmarkt.
Hafer . . . . . p. 100 K.
Stroh . . . ,100 .
Hrii .... , 100 ,
II. Miebmarkt.
Ochsen: JL Qualität . p. 50 5t.
tt „ . „ 30 .
Kühe: I. Qualität p. 50 „
U- , 50 ,
Schweine . *:& . p. „
Kälber . . :,
Hammick ....... „
m. Iictimlien.
Butter ....... p. K.
Eier . . . °. ‘. . p. 25 St. Handkäs« . . . „ 100 „
Fabrikkäse .... „ 100 „
Eßkartofseln ... p. 100 sc.
Kartoffeln . . 7. . . p. K. — 8
Zwiebeln. . . . — 16
Zwiebeln. . . *. \ . p. 50 St 5 50 Blumenkohl . ... p. St. — 60
Kopfsalat. , , -12
Wiesbaden, den 1. Juni 1901
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Gurken . . . . Spargel . . . . Grüne Bohnen . Grüne Erbse» . . Wirsing . . . . Rothkrant . . . Gelbe Rüben . . 'Neue gelbe Rüben Kohlrabi, obererd. Kohlrabi . . . . Grün-Kohl . . . Römisch-Kohl . . Petersilien . . .
Borre.
Sellerie . . . . Kirschen . . . . Erdbeeren . . . Stachelbeeren . . Trauben . . . . Aepfe! . . . . Birnen . . . . Kastanien . . .
p. St. p. K.
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Eine Gans..
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Eine Ente.
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Eine Tande.
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Ein Hahn.
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Ein Hase .
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Hecht .
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Schwarzbrod: Langbrod p. 0,s K.
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Weißbrod: a. 1 Wasserwerk. .
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Weizenmehl: No. 0 . p. 100 K.
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Roggeniuehl: No. 0 . p. 100 „
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V. Attisch.
Ochsenfleisch: von der Keule p. K.
Banchfleisch . , . Kuh- oder Rindfleisch ...» » Schweinefleisch . . . ,
Kalbfleisch . . . . , .
Hammelfleisch . . . y. , „
Dmw^eis^ch
Solberfleisch . . . . /. .. .
Schinken.. . , ,
Speck (geräuchert). . . . » »
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Nierenfett Schwartrnmageil frisch. . .
. geräuchert. Brativnrst .......
Fleischwnrst . . . . V . . Leber- u. Blutwurst: frisch . " ' - LkBuchert .
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Städt. Aceise-Amt. ..
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Verkehr in der Kochbrnurren- Anlage.
8 57 der Straßenpolizei - Verordnung vom 18. September 1900 bestimmt Folgendes:
1. Kinder unter 10 Jahren ist ohne Begleitung erwachsener Personen, Kindcrwärterinnen jedoch, die stch in Ausübung ihres Berufes befinden, über-' Haupt der Aufenthalt in der Kochbrmmcn-Anlage und der Trinkhalle daselbst untersagt.
2. Personen in unsauberer Kleidung, ferner solchen Personen, welche Körbe oder Traglasten irgend welcher Art mit sich führen, ist der Ansenthalt in der Kochdrunnen-Anlage und Trinkhalle, sowie »er Durchgang durch die Anlage nicht gestattet.
3. In der Zeit vom 1. April bis 1. November ist das Rauchen in der Kochbrunnen-Anlage bis L Uhr Vormittags verboten.
4. Das Milbringen von Hunden in die Kochbrunnen-Anlage und Trinkhalle ist verboten.
5. Während der Brunnenmusik darf die
Verbindungsstraßc zwischen Taiinusstraße und Kranzplatz mit Fuhrwerk jeder Art nur im Schritt befahren werden. *
Beschluß.
Von dem Feldweg« zwischen den Distrikten »Auf der Bain" und Jan den Nußbänine»",
No. des LagerbnchS, wird der mit No. ^^2
bezeichnet« Theil von 64 gm nach ordnungsmäßiger Durchführung des gemäß § 57 des Zuständigkeits- Gesetzes vom 1. August 1883 eingeleitctci! Verfahrens, hierdurch eingezogen.
Wiesbaden, den 22. Mai 1901.
Der Oberbürgermeister. In Vertr.: Körner.
Bekanntmachung,
betr. An- und Abmeldung von Gewerbebetrieben.
Me hiesigen Gewerbetreibenden werden zur Vermeidung von Verstößen gegen die bestehenden gesetzlichen Bestimmungen darauf aufmerksam gemacht, daß gemäß § 52 des GeiorrbesteuergesetzeS vom 24. Juni 1891 und der dazu ergangenen Anweisung des Herrn FinanzministerS vom 4. November 1895, Abschnitt VI, Artikel 25, ei» Zeder, welcher hier de« Betrieb eines be- ftehemden Gewerbes anfängt, dem Magistrat vorher oder spätestens gleichzeitig mit dem Beginn des Betrieber Anzeige davon zu machen hat. Di« Anzeige hat schriftlich zu erfolgen; sie kann auch im Rathhans, Zinimer No. 5, mündlich während der üblichen Vorniittags-Dicnststun- ben zu Protokoll gegeben werden.
Die Verpflichtung trifft auch Denjenigen,welcher a) das Gewerbe eines Anderen übernimmt und sortsetzt,
neben seinem bisherigen Gewerbe oder an Stelle desselben ein anderes Gewerbe anfängt.
die gesetzliche Verpflichtung zur Anmeldung eines steuerpflichtigen Gewerbes innerhalb der dorgeschriebencn Frist nicht erfüllt, verfällt nach 8 70 des Gewerbestcuergesetzes in eine dem doppelten Betrag der cinjährigen Steuer gleichen Geldstrafe, daneben ist die vorenthaltene Steuer zu entrichten.
Das Anfhörcn eines steuerpstichtigen Gewerbes ist dagegen nach § 10, Absatz 2 der Gesetzes vom 14. Juli 1893 und dem Artikel 23 der clt. Anweisung bei dem Herrn Vorsitzenden der für die Veranlagung zuständigen Steuerausschüsse der Geiverbesteuerklassen 1 und 2 und 3 und 4 schriftlich abzumcldcn.
Wird ein Gewerbebetrieb eingestellt, aber nicht rechtzeitig abgemeldct, so ist die Gewerbesteuer nach 8 33 des Gewerbesteuergesetzes fortzuentrichten. * Der Magistrat. — Stcuerverwaltung.
Hetz.
b)
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Hundesteuer.
Unter Bezugnahme aus unsere Bekanntmachung vom 80. März d. I. werden diejenigen Besitzer von Hunden, welche dir Hundesteuer für das Rechnungsjahr 1901 bi« jetzt nicht gezahlt haben, hierdurch anfgefordert, die Anmeldung der Hunde und die Zahlung der Hundesteuer bis spätestens »um 15. Juni d. I. an unsere Steuerkaffe im Rathhause, Zimmer No. 17 zu bewirken, widrigenfalls mit Ordnungsstrafe bis zu 30 Mk. vor- gegangcn iverden muß.
Hierbei bemerken wir, daß auch diejenigen
S unde wieder anzumelden sind, weiche im vorigen ahre schon versteuert waren, sowie diejenigen, für welche Steuerbefreiung beaniprucht wird. * Wiesbaden, den 24. Mai 1901.
Der Magistrat. In Vertr.: Hetz.
Bekanntmachung.
Hier oder auswärts wohnhafte Familien, welche bereit find, kleine Kinder auf unsere Kosten in Pflege zu nehmen, werden ersucht, sich unter Angabe ihrer Bedingungen im Rathhau«, Zimmer Bo. 14, alsbald zu melden.
Wiesbaden, den 15. Mai 1901.
Der Magistrat. — Armenverwaltung.
Bekanntmachung.
Der Mehrerlös von den bis 15. März 1901 einschließlich bei dem städtischen L-ihhanse hier verfallenen und am 22. April er. versteigerten Pfänder No. 98 119 1937 2584 3568 8573 8574 3593 8603 8750 8789 8798 3809 3818 3823 8856
8911 3913 3984 3349 3952 3979 4056 4001 4104
4106 4107 4155 4157 4179 4180 4193 4263 4346
4347 4877 4378 4379 4418 4427 4428 4486 4487
4488 4555 4556 4574 4575 4610 4660 4676 4689
4706 4759 4783 4796 4824 4850 4859 4890 4892
4893 4894 4895 4896 4897 4898 4905 4907 4951
4952 4953 4954 5011 5028 5041 5171 5185 5188
5257 5263 6269 5286 5357 5367 5383 5389 5397
5406 5483 5447 5468 5464 5474 5475 5476 5477
5478 5479 5496 5497 5575 5576 5584 5628 5638
5647 5666 5664 5678 5723 5733 5777 5833 5835
5836 5842 5856 5860 5866 5870 5877 5878 5879
5880 5881 5916 5922 5923 5940 5942 5943 5948
5949 5950 5951 5965 5989 6000 6006 6017 6019
6050 6051 6071 6082 6120 6134 6171 6179 6216
6243 6250 6254 6255 6280 6295 6297 6298 6314
6317 6350 6353 6417 6424 6439 6440 6443 6477
6508 6512 6524 6525 6550 6552 6588 6589 6592
6601 6604 6608 6609 6613 6615 6623 6632 6633
6638 6649 6659 6666 6709 6711 6727 6742 6750
6758 6765 6770 6787 6790 6793 6849 6874 6922
6947 6955 6958 6959 6967 7001 7004 7023 7053
7056 7072 7104 7123 7135 7147 7150 7167 7192
7193 7217 7248 7255 7256 7303 7307 7333 7334
7337 7389 7894 7399 7404 7418 kann gegen Aushändigung der Pfandscheine bei der Leihhauskassc hier i» Empfang genommen werden, was mit dem Bemerken bekannt gemacht wird, daß die bis zum 22, April 1902 nicht erhobenen Beträge der Leihhaus-Anstalt anheimfallen. *
Wiesbaden, den 18. Mai 1901.
Di« Leihhaus-Deputation.
Bekanntmachung.
Die Betheiligten werden davon in Kenntniß gesetzt, daß während der Sommermonate April bis einschl. September der Fruchtmarkt um i> Uhr Morgens beginnt. Städt. Accrsc-Ätmt. *
Bekanntmachung.
Bei Revisionen von HanSciitwässerungS- Anlagen wurde mehrfach wahrgenommen, daß die Wafferverfchttiffe unter den Küchenspülsteinen, Badewannen und sonstigen Ausgüssen die sogenannten BleisyphonS, ungenügend gereinigt werden. Das Aussteigen schlechter, gesundheitsschädlicher und übelriechender Lust aus den in den SyphonS sich ansammelnvcn, in Fäulniß übergehenden Stoffen ist die Folge hiervon.
Es wird deshalb unter Hinweis auf die Bestimmrengen des 8 5 der Polizei- Verordnung vom 1. Augnf11K89, wiederholt auf die Wichtigkeit und Rothwendig« keil einer sorgfältigen und regetmätzigen Reinhaltung der W.rfferverschlüffe unter den Spülsteinen, Badewannen »nd Ausgüssen besonders aufmerksam gemacht.
Die Reinigung soll in der Regel monatlich ein- bis zweimal vorgenommen und dabei folgendermaßen verfahren werden:
Nachdem man zunächst in den Shphou von oben heißes Wasser eingegossen hat, um die Fettansätze zu lösen, stellt man direct unter den Syphon einen leeren Eimer, öffnet durch Aufdrehen mit einer gewöhnlichen Zange oder einem anderen geeigneten Werkzeug die am tiessten Ende des Wasierverschlusse« eingebrachte Schraube und reinigt durch die entstandene untere Oeffnung, am besten mittelst einer geeigneten biegsamen Bürste mit Drahtstiel durch mehrmaliges Auswischen die gekrümmten Rohre. Der Kopf der Schraube ist ebenfalls von Schmntzbestandtheilen zu befreien. Hierauf gießt man nach Schließung der Schraubenöffnung eine genügende Menge Wasser, am beste» heißes ’ Wasser, in die Ablauföffnung des Spülsteines oder Ablaufbeckens, damit die etwa noch zurückgebliebenen Schmutztheilc ans dem Waffer- verschluffe entfernt werden.
Den Inhalt der vor der Reinigung unter den Wasserverschluß ausgestellten Eimer schütte man in das Closet ans. *
Stadtbanamt, Abth. für Cairalisalionswescu.
Frensch.
Bekanntmachung.
Ans dem städtischen Kehricht-Lagerplatz im District „Kleinfeidchen", recht« der Dotzhcimer Landstraße, werden zwecks schnellerer Räumung bis ans Weiteres ca. 380 obm Compost, aus sortirtem HauSkehrickt und dem Inhalt der Sand- uud Fettfänge hergcftellt, nncntgettlich, auch in kleineren Quantitäten, abgegeben.
Der Compost eignet sich hinsichtlich seiner Be- standtheii« und Zusammensetzung vorzüglich zur Düngung von Garten- und Feldland. *
Wiesbaden, den 7. Mai 1901.
DaS Stadtbauamt.
Abtheilung für Canalisationswesen.
Fremdenloqe.
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Sperrsitz 1.—10. Reihe.
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Sperrsitz 11.—14. Reihe.
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Nummeririer Balken.
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Theatev-Gintrittsrtprrse.
König!. Theater.
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11. Ranggallerie 1. n. 2. Reihe, 3. bis
6. llleihe Mitte. .
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II. Nanggallerie 8. b.
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Residenz-Theater.
UpviranMeiierr f. Uostlnerthzeichen
des Postamts Wiesbaden (Freimarken, Postkarten, Postanweisungen, Formulare zu Post-Packet- Adressen, Post-Aufträgen ec.): bei F.Alexi, Michelsberg 9; I. Beer, Wwe.. Gcisbergflr. 16; Fritz Bernstein, Wellritzstraße 25; I. Birck, Roonstr. 12; Job. Conradi, Waldstr. 38 (Gemeinde Biebrich); I. Diehl, Wilhelmstr. 22; K, Erb. Adclheidstr. 76; I. .Hartmann, Hellmiiudstraße 17; Th. Hendrich, Dambachthal 1; K. Henk, Große Lnrgstraße 17; C. Hofheinz, Platterstr. 102; El. Jhl, Waldstr. 63 (Gem. Biebrich); H. Kilian, Eleonorenstr. 3; F. Klitz, Rhcinstraße 78; A. F. Knefcli, Langgaffe 45; PH. Krauß, Albrcchtstraße 36; I. Losem, Riehlstraße 2; K.Lotz, Herderstraße 8; C, Menzel, Lahnstraße 1»; F. A. Müller, Adelhcidstraßc 82; H. Schicker, Moritzstr. 50; H. Schindiing, Neu- gasse 1; A. Sonmier, Uorkstr. 11; O. Unkelbach, Schwalbachcrüraße 71; A. Venn, Kranzplatz 2; Carl Vorpabl, Webergasse 45/47; Ehr. Wcyers- häuser, Kassircr, Schlachthaus; Hch. Zboralski, Römerberg 2/4.
Grffenttrchc Frrnsprechsteiierr
befinde» sich beim Telcgrapheuamt (Telegramm- Annahmestelle), Rheinsträße 25, beim Postamt 2, Schützenhofstraße 3, beim Postanit 8, Wellritz- stratze 45, und beim Postamt 4, Taunnsstr. 1 (Berliner Hof). Sie sind geöffnet im Soinnier (1. April bis 30. September) von 7 Uhr, im Winter (1. Oktober bis 31. März) von 8 Ubr Vormittags bei dem Telegraphenamt bis 9 Uhr Abends, bei den Postämtern 2, 3 und 4 bis 8 Uhr Abends. An Sonn-und Feiertagen sind die Fernsprcchstellen bei de» Postämtern 2, 3 und 4 geschlossen. Die Gebühr für ein Gespräch mit Theilnehmcrii des Stadtfcriisprcchiietzes bis zur Dauer von 3 Min. beträgt 10 Pf. Im Verkehr mit Tbeilnebmer» in den zum Fernsprechverkehr zugelasscnen Orten iiinerhalb Deutschlands (zur Zeit 360 Orte) beträgt die Gebühr für ein gewöhnliches Gespräch bis zur Dauer von 3 Minuten je nach der Entfernung 20. 25, 50 Pf. u. 1 Alk. Hierzu kommen noch 25 Pf. Eilbotengebühr, sofern die verlangte Person zur öffentlichen Sprechstclle geholt werden muß. Für ein dringendes Gespräch wird die dreifache Gebühr eines gewöhnliche» Gesprächs erhoben. Von aus ländischen Orten sind zum Sprcchverkehr znge- lasse«: Antwerpen und Brüssel. Gebühr für ein gewöhnlicher Dreiminutengespräch 3 Mk., für ein dringende? Gespräch 9 Mk.
Telegrmmm-GrbShve».
Worttaxe innerhalb Deutschlands 5 Pf. Nach Luxemburg und Oesterreich-Ungarn 5 Ps. Nach Belgien, Dänemark, Niederlande und der Schweiz 10 Pf. Nach Frankreich 12 Pf. Nach Italien, Rumänien, Schweden, Norwegen, Großbritannien u. Irland 15 Pf. Nach Algerien und Tunis, Rußland, Spanien. Portugal. Serbien, Bosnien, Herzegowina, Montenegro, Bulgarien »ind Ost-Rnnirlien 20 Ps. Nach Gibraltar 25 Pf. Nach Griechenland 30 Pf. Nach Malta u, Marokko 40 Pf. Nach der Türkei 45 Pf. Nach Tripolis 65 Pf. Mindcstbetrag für ein gewöhnliches Telegramm im Verkehr mit Großbritannien und Irland 80 Pf., im übrigen Verkehr 50 Pf. Für ein dringendes Telegramui wird die dreifache Gebühr eines gewöhnlichen Telegramms erhoben. Für Stadttelegramme beträgt die Worttoxe 3 Pf., di« Mmdestgebühr 30 Pf
Banknote«,
weiche im ganzen Reichsgebiet nmianffätzig sind:
Ncichrbank.
Badische Bank,
Bank f. Siiddeutschland.
Bayerische Notenbank.
Die Banknoten L,, banken werden von den
Frankfurter Banst Sächsische Bank in Dresden.
Württemberg.Notenbaick stender 7 Privat-Notcn- leichSbank-Anstaltw In
Städten mit über 80,000 Einwohnern, unb den jenigcn Aeichsbauk-Anftalten, welche mit der betreffenden Privatbank in Versclbeii Provinz bezw. demselben Bundesstaat oder in deffeir Nachbarschaft gelegen sind, in Zahlung genommen.
Kankuoter»,
weiche nicht im ganzen Reichssebirt umianffatzig sind:
Braunschweigische Bank (nur im Herzogchuin Braunfchweig).
Landstäudischc Bank in Bautzen (nur im Königreich Sachsen).
Kassenscheine der Stadt Hannover (nur in der Provinz Hannover).
Vorstehende Banknoten werden nur von den in dem betreffenden Bundesstaate bezw. der Provinz gelegenen Reichebank-Anstalien in Zahlung genommen.
Rheindampfschifffahrt.
Kölnische und Düsseldorfer Gesellscnaft.
Abfahrten von Biebrioh: Morgens 6.30 bis Coblenz, 8, 9.25 (Schnellfahrt »Borussia und Kaiserin Auguste Victoria“), 9.50 (Schnellfahrt ..Deutscher Kaiser“ und „Wilhelm, Kaiser und König“), 10.20 und 12.50 bis Cöln; Mittags 3.20 (an Sonn- und Feiertagen) bis Bingen; 4.20 bis Coblenz; Abends 6.20 und 6.35 (Güterschiff) bis Bingen; Mittags 1 bis Mannheim; Morgens 10,20 bis Düsseldorf und Rotterdam. — Gepäckwagen von Wiesbaden nach Biebrich Morgens 7 1 /» Uhr. Billets u. Auskunft in Wiesbaden bei dem Agent W. Bickel, Langgasse 20. Telephon 2364. F 307
Biebrich-Mainzer Dampfschifffahrt August Waldmann.
Im Anschlüsse an die Wiesbadener Strasscnbahn (alle 7'/-Min.) Fahrplan ab 28. April 1901.
Von Biebrich nach Mainz: 9"» 10°®i’ 11°° 12°®+ löo 2°° Zoo 400 500 goa 700 go» 900*.
An und ab Station Kaiserstrasse-Centralbahnhof je 16 Minuten später.
Von Mainz nach Biebrich: 8 30 9°°i' 10®° ll^si 1200 100 200 300 400 500 600 720 820*.
An und ab Station Kaiserstrasse-Centralbahnhof je 5 Minuten später.
+ Nur Sonn- und Feiertags.
* An Wochentagen ab 3. Juni bis 1. September.
Sonn- und Feiertags ausserdem Kxtratouren. Extraboote für Gesellschaften.
Frachtgüter Mk. —.35 per 100 Kg.
Dampfer-Fahrten.
Hamburg-Amerilta-Linie. (Generalvertr. der Gesellschaft: L. Rettenmayer, Rheinstrasse 21.) F 308
D. „Andalusia“ 80. Mai in Suez; D. „Ambria“
28. Mai in Tsingtau; D. „Arcadia“ 30.Mai 6 Uhr Vm. von Kobe; D. „Artemisia“ 29. Mai 7 Uhr Ym. von Philadelphia nach Hamburg; D, „Assyria“ von Philadelphia nach Hamburg,
30. Mai 6 Uhr Vm. Lizard passirt; D. „Athen“ 80. Mai in Paranagua; S.-D. „Auguste Victoria“ von Newyork nach Hamburg, 3l. Mai 7 Uhr Vm. Dover passirt; D. „Bulgarin“ von Hamburg nach Baltimore, 30. Mai Vm. von Halifax; D. „Calabria“ von Hamburg via Antwerpen nach Westindien k
29. Mai 6 Uhr Nm. Cuxhaven passirt; D, „Cliristiania* 29. Mai 6 Uhr Km. von Genua via Keapel nach Newyork; S.-D. „Columbia“ 30. Mai 12 Uhr Mittags von Newyork via Plymouth und Cherbourg nach Hamburg; D. „C. Ferd. Laeisz“
29. Mai in Penang; S.-D. „Deutschland“ von Hamburg via Southampton und Cherbourg nach Newyork, 31. Mai 4 Uhr Vm. Dover passirt; D, „Frisia“ 30. Mai 5 Uhr 30 Min. Nm. in Hamburg; D. „Georgia“ von Newyork via Neapel nach Genua, 29. Mai 2 UhrYm. Gibraltar pass.; D. „Hercynia“ von St. Thomas nach Hamburg,
31. Mai 6 Uhr Vm. Dover passirt; R.-P.-D. „Kiautschou“ 31. Mai in Colombo; D. „Lady Armstrong“ von Newyork nach Stettin, 80. Mai 6 Ulir Nm. von (Kopenhagen; D. „Lydia“ 30. Mai in Rosario; D. „Nassevia“ 30. Mai 7 Uhr Vm. von Philadelphia nach Newyork weiter; D. „Numidia“ 80. Mai 9 Uhr Vm. in Galveston; D„ „Pennsylvania“ 30. Mai Vm. auf der Elbe an- gekommen; D.-T. „Prinzessin Victoria Luise“ 80. Mai 7 Uhr Nm. von Queenston; D. „Saxonia“
30. Mai 7 Uhr Vm. von Singaporo; D. „Suevia“ 30. Mai 6 Uhr Vm. in Singaporo; D. „Yaldivia“ von Bahia kommend, 31. Mai 8 Uhr 40 Min. Vm Cuxhaven passirt; D. „Valencia“ von Hamburg nach Westindien, 29. Mai 1 Uhr 30 Min. Nm Dover passirt; D. „Westphalia“ 29. Mai 10 Vm. von Montreal nach Hamburg.
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