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Freitag, 21. Mai 1915.
Abend-Ausgabe.
Nr. 234. » 63. Jahrgang.
Oie „Kündigung" des Oreibund- vertrages.
Die deutsche Antwort auf das italienische Grünbuch.
W. T.-B. Berlin, 20. Mai. (Nichtamtlich.)
Die „Nord-deutsche Allgemeine Zeitung" veröffent- licht folgenden Artikel: Der DreDundoertrag be
stimmte, baß der Casus foederis gleichzeitig für die drei Lertrvgs-mächle eintrete, wenn einer oder zwei aiwere Vertragsschließende ohne direkte Provokation ihrerseits von zwei oder drei Großmächten angegriffen und in einen Krieg verwickelt würden.
Als nach dem Attentat von Sarajewo Öfter- reich-Ungarn gezwungen war, gegen Serbien vorzu- gehen, um der dauernden Bedrohung seiner Lebensinteressen durch die grohserbischen ILmtriebe ein Ende zu bereiten, fiel ihm Rußland in den Arm. Während noch Deutschland a-ns Anrufen des Zaren be- lnüht war, den zwischen Wien und Petersburg drohenden Konflikt friedlich zu schlichten, machte Rußland seine gesamte Militärmacht mobil und entfesselte so den Weltkrieg. Die Provokation lag also ans russi- / cher Seite.
Gleichwohl erachtete die italienische Regierung nrit der Behauptung, daß Österreich-Ungarn aggressiv gegen Serbien vorgegangen sei und dadurch das Ein- greifen Rußlands veranlaßt habe, den Casus foederis nicht für gegeben. Auch machte sie geltend, die österreichisch-ungarische Regierung habe sich, indem sie Italien von dem beabsichtigten Ultimatum an Serbien vorher nicht in Kenntnis gesetzt habe, eine Verletzung des Artikels 7 des Dreibnndvertrages zuschulden kommen lassen. Dieser Artikel verpflichtet Österreich-Ungarn und Italien zu vorheriger Verständigung und gegenseitiger Kompensation für den Fall, daß sich eine der beiden Mächte genötigt sehe, den Status quo ans dem Balkan durch eine zeitweilige oder dauernde Okkupation zu ändern.
Die Berufung auf Artikel 7 wäre begründet gewesen, wenn Österreich-Ungarn auf einen Macht- Zuwachs auf dem Balkan ausgegangen wäre. Wien hatte jedoch schon vor Kriegsausbruch in Petersburg und in Rom erklärt, daß Österreich-Ungarn keine Gebietserweiterungen auf Kosten Serbiens erstrebe.
Die beiden im Kriege stehenden Zentralmächte wären daher berechtigt gewesen, die Einwände Italiens gegen seine Bündnispslicht nicht anzukennen. In loyalem Verständnis für die nicht gleiche innere und äußere Lage Italiens zagen sie es jedoch vor, eine einseitige Auslegung des Dreibundvertrages hinznnehmen und sich mit der Erklärung wohlwollender Neutralität, zu der der Vertrag unzweifelhaft vervflichtet, zu begnügen. Obgleich der Artikel 7 ans Kompensationen nur für den Fall eines Machtzuwachses am Balkan abzielt, erklärte sich doch die österreichisch-ungarische Regierung wegen der mit Ausbruch des Krieges eingetretenen Möglichkeit einer Machtverschiebung grundsätzlich bereit, eventuelle Kompensationen ins Auge zu fassen. Mehr und mehr stellte sich im weiteren Verlaufe nach dem Tode des Ministers Marchese di San Giuliano heraus, daß m Italien starke Kräfte ani Werke waren, um fiir die Bewahrung der Neutralität noch einen besonderen Vorteil von der Donaumonarchie herauszu- schlagen. Die italienische Regierung fing an, zu rüste n, und mit den Rüstungen stiegen die Forderungen der Jrredentisten, Republikaner, Freimaurer und sonstigen Franzosensreunde. Bald handelte es sich nicht mehr uni Forderung des Trentino, sondern um den Erwerb noch anderer alter österreichischer E r b l a n d e qu den südlichen Grenzen der Monarchie als Preis dalfür, daß Italien den in heißen Kämpfen fechtenden Bundesgenossen nicht in den Rücken falle.
In dem natürlichen Bestreben, Italien voui Kriege fcrnzuhalten und die österreichisch-italienischen Beziehungen aus eine neue freundschaftliche Grundlage zu stellen, hat die d c u t s ch e R e g i e r u n g nichts unversucht gelassen, um eine Einigung zwischen Öfter- reich-Ungarn und seinem italienischen Bundesgenosse herbeizusühren.
Die Verhandlungen nahmen langsam ihren Gang. Erschwert wurden sie von vornherein durch das Verlangen der italienischen Regierung, daß die zu vereinbarende Gebietsabtretung sofort in Kraft treten müßte. Um den in diesem Verlangen liegenden Argwohn zu zerstreuen, wurde am 19. März 1915 die Garantie der deutschen Regierung für die Durchführung der Vereinbarungen unmittelbar nach dem Kriege zugesagt. Aus das erste bestimmte Angebot Österreich-Ungams zu Ende März 1915, das bereits die Abt ret-umg des italienischen Sprach-
Wlte. isa die
italienische Regierung nicht ein, sondern gab ihre eigenen Forderungen erst am 11. April der österreichisch-ungarischen Regierung, wie folgt, bekannt:
Die absolute Preisgabe des Trentino auf Grund der im Jahre 1811 festgesetzten Grenzen, d. h. mit Einschluß des weit außerhalb des italienischen Sprachgebietes urdeutschen B o z e n, eine Grenzberich- tigung zugunsten Italiens am Jsonzo nrit Einschluß von G ö r z und Gradisca und M o n s a I c o n e, die Umwandlung Triests mit seinem bis an die Jsonzo- grenze vorgeschobenen Hinterland nebst Capo d'Jstria und Pirano in einen unabhängigen Freistaat, die Abtretung der Curzvlari-Inselgruppe mit Lissa, Leistna, Curzola, Lagosta, Dazza und Meteda. Alle diese Abtretungm sollten sofort vollzogen und die aus den abgetretenen Landesteilm stammenden Angehörigen der Armee und Marine sofort entlassen werden. Femer beansprucht Italien die volle Souveränität über Valona und S a s e n o mit Hinterland und völliges Desinteressement Österreich- Ungarns in Albanien. Hingegen bot Italien eine P a u s ch a l s u m m e von 200 Millionen Franken als Ablösung aller Lasten und die Übernahme der V e r- pflichtung an, während der ganzen Dauer des Krieges neutral zu bleiben. Auf Geltendmachung von weiteren Kompensationsforderungen aus dem Artikel 7 des Dreibundsvertrags wollte cs für die Dauer des Krieges verzichten und erwartet von Österreich-Ungarn einen gleichen Verzicht in bezug auf die italienische Bevölkerung -des Dodekanes.
Obwohl diese Forderungen über das llll-aß dessen weit hinausgingen, was Italien selbst zur Befriedi- giung seiner nationalen Aspirationen verlangen konnte, brach doch die K. u. K. Regierung die Verhandlungen nicht ab, sondern versuchte weiter mit der italienischen Regierung zu einer Verständigung zu gelangen. Die deutscheRegierung tat alles, was in ihrer Macht stand, um die italienische Regierung zu einer Ermäßigung ihrer Ansprüche zu bewegen, deren bedingungslose Annahme die berechtigten Interessen und die Würde 'der österreichisch-ungarischen Monarchie schwer verletzt hätte.
Während diese Verhandlungen noch schwebten, -gab der italienische Botschafter in Wien am 4. Mai der österreichisch-ungarischen Regierung unerwartet die Erklärung ab, daß Italien den Bündnisvertrag mit Österreich-Ungarn als durch dessen Borgehen gegen Serbien im August vorigen Jahres als gebrochen ansehe. Gleichzeitig erklärte der Botschafter, daß er alle von seiner Regierung bis dahin gemachten Angebote zurückziehe. Diese söge- nannte .Kündigung des noch bis 1920 lausenden Vertrages ging also bis in die kritischen Julitage des vorigen Jahres zurück und stand im Widerspruch nicht nur mit wohlwollenden Und freundschastlichenErklärungen des Königs von Italien vom August 1914 und seiner damaligen Regierung, sondem auch mit den inzwischen von der gegenwärtigen italienischen Regierung auf den Artikel 7 des Vertrages künstlich aufgebauten Kampe n s a t i o n s a n s p r ü ch e n. Es muß dahingestellt bleiben, ob die maßgebenden Personen des italienischen Kabinetts bei diesem Schwenken einer inzwischen durch geheime Abreden verstärkten Hinneigung zu den Feinden der mit Italien Verbündeten solgtm oder ob sie dem Druck der öffentlichen Meinung nach- gaben, die fick unter dem fortgesetzten Anfeuern der in fremdem Solde stehenden Blätter immer mehr gegen die Zentralmächte erhitzt hatte. Dem Deutschen Reiche gegenüber beschränkte sich die italienische Regierung darauf, die in Wien am 4. Mai abgegebene Erklärung in Berlin zur Kenntnis mitzuteilen.
Ein letzter Versuch, den Übertritt des bisherigen Bundesgenossen in das feindliche Lager zu verhindern, wurde am 10. Mai mit den noch beträchtlich erweiterten Zusagen der österreichisch-ungarischen Regierung gemacht, die der Reichskanzler am 18. Mai im Reichstag verlesen -hat. So weit der geschichtliche Hergang.
Nach dieser sachlichen Darlegung wird keinGrün- buch etwas daran ändern können, daß, wenn die italienische Regierung zu den Waffen gegen die bisherigen Bundesgenossen riese, sie dies unter Bruch von Treu und Glauben um einen Machtzuwachs tun würde, der dem italienischen Volke mit allen Garantien
freiwillig und ohne Blutvergießen dargeboten war
*
Die berechtigte Erbitterung in Deutschland.
Eine Mahnung zur Besonnenheit.
lVon unserer Berliner Schriftleitung.)
S- Berlin, 21. Mai. (Eigene Meldung.) Obwohl die formelle Kriegserklärung Italiens noch nicht er
folgt ist, macht sich natürlich auch in Deutschland bereits eine Erregung geltend, die nichts mit Furcht oder Schwäche zu tun hat, wohl aber das Gefühl maßloser Erbitterung, nicht zu sehr gegen das italienische Volk, als vielmehr gegen die italienischen Kriegshetzer, denen es gelungen ist, die Kamm er- Mehrheit und damit das Volk an den Rand eines farchtbaren Kriegs zu führen. In diesem Augenblick tut uns Deutschen doppelt Besonnenheit not. Besonnenheit insbesondere auch gegen den noch in unserer Mitte weilenden italienische» Staatsangehörigen. Es würde nicht der Würde des deutschen Volkes entsprechen, wenn irgend einem Angehörigen des italienischen Volkes auch nur ein Haar gekrümmt werden soll. Es bedarf wohl kaum dieser Mahnung, um irgendwelche Ausschreitungen jetzt oder in dem Augenblick der Kriegserklärung zu verhüten.
Deutsche pressestimmen.
Berlin, 21. Mai. (Ktr. Mn.) ..Italien will den Krieg", schreibt die „Nationalzeitung". Tic Beschlüsse der beiden Kammern drücken nur das amtliche Siegel unter die ?U>- machnng, die von der Regierung schon seit längerer Zsit getroffen worden sind. Es hat gar keinen Zweck mehr zu leugnen oder zu beschönigen, daß der Abfall Italiens vom Dreibund schon vor Wochen erfolgt ist und daß es sich für die Regisseure, Salandra und Sonnino, nur noch darum gehandelt hat, den rechten Augenblick für den Theaterstreich zu finden, dessen Schanvlatz nunmehr das Parlament geworden ist. Die gestrigen Parlamentsbeschlüsse waren der Totenschein fiir den Dreibund. Besser heute eine klare Entscheidung und offene Ankündigung des Krieges als versteckte Heuchelei und treulose Worte, die bei uns doch niemand mehr fiir Wahrheit nimmt.
In der „Freisinnigen Zeitung" heißt es: Der Krieg, den Italien nunmehr mit den bisherigen Verbündeten zu führen unternimmt, ist der sinnloseste, den die Weltgeschichte je gesehen hat. Das italienische Volk gleicht einem Manne, der um des Sperlings aus dem Dache willen eine Taube aus der Hand frei gibt. Dieser Krieg konnte nur zustande kommen durch verächtlichsten Verrat ander, bisherigen Bundesgenossen.
Das „Berliner Tageblatt" faßt seine Betrachtungen dahin zusammen: Wir glauben nicht, daß ein Volk, das unter
solchen Verhältnissen unter so bösartigem und skrupellosem: Ansporn ins Kanonenfener hineintanmelt, lange im Traum befangen bleiben kann, mit dem man es umsponnen hat. Die vereinten Heere Deutschlands und Österreich-Ungarns werden dafür sorgen, daß das Erwachen beschleunigt wird.
Der „Berliner Lokal-Aozeiger" schreibt: Niemand tu
Italien hat es verhindern können, daß eine gewissen lose Minorität das Recht gewalttätig mit Füßen getreten hat.
*
Die Uriegssitzung der Kammer.
\V. T.-B 1 . Rom, 20. Mai. (Nichtamtlich.) Als die gemeldete Kundgebung zu Ehrett des Kammerpräsidenten endigte, trat Salandra in den Saal, hinter ihm S o n n i n o und die , anderen Kabinettsmitglieder. Die ganze Versammlung steht und man ruft von allen Seiten:
„Es lebe der Krieg!"
Im Zentrum ertönen Rufe: „Es lebe der König! Die
Ovation wiederholt sich. Begleitet von immer mehr wachsen- dem Beifall und unter den Rufen: „Es lebe Italien!" er
neuert sich die Kundgebung.
Salandra bringt darauf einen Gesetzentwurf ein, welcher der Regierung für den Fall des Krieges außer- ' ordentliche Befugnisse überträgt und gibt darauf
8 die Erklärungen der Regierung
ab. Salandra gab folgende Erklärung: Seitdem Italien
sich zu einer Staatseinheit erhoben hat, hat cs sich in der Welt der Nationen als ein Faktor der Mäßigung, der Eintracht und des Friedens bewährt, und es kann stolz vor aller Welt verkünden, daß es diese Aufgabe mit Festigkeit erfüllt hat, die sich nicht einmal vor dem schmerzlichsten Opfer gebeugt hat. In der letzten Periode von mehr als dreißig Jahren hat es das S Y st e m von Bündnissen und Freundschaften a n f r e ch t e r h a l t e n, die hauptsäch- lich den Zweck hatten, ans diese Art das europäische Gleichgewicht und mit ihm den Frieden besser zu sichern. Angesichts der Vornchmhcit dieses Zieles hat Italien sogar nicht allein die Mängel der Sicherheit seiner Grenzen ertragen und diesem Ziele nicht nur die heiligsten natio - nalcti Wunsche untergeordnet, sondern es mutzte auch mit unterdrücktem Schmerz dein methodisch angewandten Versuche zusehen, den i t a l i e n i s ch e n Charakter zu unter« drücken, welche die Natur und die Geschichte diesen edlen Landen unauslöschlich aufgedrückt hat.
Das Ultimatum, das im Jahre 1914 Österreich- Ungarn an Serbien richtete, machte mit einem Schlage die Wirkungen unserer lange andauernden Anstrengungen zunichte, indem es das Abkommen verletzte, das uns mit Österreich-Ungarn verband. Es verletzte dieses Abkommen durch ein Verfahren, in dem es unterlaßen war, mit uns, sei es eine vorgängige Verständigung zil treffen, oder MtS auch nur eine einfache Mtteilnng zu machen, und pet^
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