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Aeite S. jo. März 1801.

Wiesvadcner Tagblatt (rvlvrgen-Aüsgä-e). Verlag: Langgasse 27.

4S. Jahrgang. No. iSÜi

Vorkommen, die in ihrem Zusammenhang mit der Epilepsie nicht immer klar zu erkennen sind. Am einfachsten liegen noch die Fälle, wo ein solches Stadium von Bewußtlosigkeit, in dem die Kranken oft die wunderlichsten Handlungen vornehmen, als Vorläufer (sog. Aura) des epileptischen Anfalles anzusehen ist. Angeblich soll auch der Bremer Attentäter unmittelbar nach seiner Verhaftung in Krämpfe verfallen sein. In anderen Fällen treten die Störungen des Bewußtseins überhaupt an die Stelle eines epileptischen Anfalls. In solchen Fällen ist bei etwaigen strafbaren Handlungen ganz besonders schwer zu ent­scheiden, ob der Thäter mit oder ohne Bewußtsein gehandhabt hat, da oft jeder Anhaltspunkt für die Annahme eines Zu­sammenhanges zwischen der That und der epileptischen Er­krankung fehlt. Gerade mit Rücksicht auf diese Fälle ist man heute immer mehr geneigt, Epileptikern den Schutz des § 51 zu gewähren, auch wenn absolut sichere Grundlagen für die An­nahme der Bewußtlosigkeit bei der Begehung der strafbaren Handlung fehlen. Immerhin aber wird es sich gerade bei solchen Personen um eine genaue Betrachtung des einzelnen Falles handeln.

Aus Stadt und Zand.

Wiesbaden, 15. März.

ä. Bezirksausschuß. Der Königliche Polizeipräsident zu Frankfurt a. M. hat den Antrag gestellt, der dortigen Gesinde-Vermietherin Ehefrau Karl Friedrich Specht den Ge­werbebetrieb als Gesinde-Vermietherin auf Grund des § 35 der Gewerbeordnung zu untersagen, nach welchem einer Ver- mietherin, gegen die Thatsachen vorliegen, welche ihre Unzuver­lässigkeit vermuthen lassen, das Handwerk gelegt werden kann. Neben der Begründung durch § 35 der Gewerbeordnung führt der Herr Polizeipräsident aus, daß die Beklagte in Unter­suchungshaft gewesen sei, weil dringender Verdacht Vorgelegen, oaß sie der Unzucht Vorschub geleistet habe. Sie solle Dienst­boten, welche bei ihr im Haus gewohnt und zum Theil bei ihr entbunden worden seien, an unter Sittenkontrolle stehende Dirnen vermiethet, den unsittlichen Verkehr von Mädchen in Ihrem Hause geduldet, Schutzleute fortgesetzt durch Verabreichung von reichlichen Schnäpsen und Trinkgeldern zu ihren Gunsten gestimmt und noch manches Andere gethan oder versäumt haben, was man von einer ordentlichen Gesinde-Vermietherin nicht er­warten und was sie nicht versäumen sollte. Die beschließende Strafkammer des Landgerichts Frankfurt a. M. hat die von der Staatsanwaltschaft gegen die Beklagte erhobene Anklage mangels Beweises abgewiesen. Trotzdem hält der Königliche Polizeipräsident seinen Antrag aufrecht; er meint, wenn sich vielleicht auch nicht der Verdacht aufrecht erhalten laste, daß die Angeklagte sich strafbarer Handlungen schuldig gemacht habe, so laste der Inhalt der Untersuchungsakten doch seinen Antrag gls berechtigt erscheinen. Die Beklagte macht dagegen geltend, daß Alles, was die Akten Nachtheiliges über sie enthielten, durch die Bosheit nicht sehr glaubwürdiger Mädchen und Frauen bineingekommen sei. Der Bezirksausschuß untersagt der Be­klagten den Gewerbetrieb als Gesinde-Vermietherin, weil dieselbe In Bezug auf ihren Gewerbebetrieb unzuverlässig sei. Wenn auch der Inhalt der Akten nicht zur Bestrafung der Beklagten hingereicht habe, so habe er doch, hingereicht, die Unzuverlässig­keit der Beklagten zur Genüge darzuthun. Der Gerichtshof hielt die verschiedenen Zeugenaussagen für nicht unbegründet. — Der Gastwirth Johann Stubenrauch von hier betreibt in dem Hause Bahnhofstraße 18 eine Schankwirthschaft mit un­beschrankter Schankkonzession. Er hat nunmehr auch um die Konzession zum Betriebe der Gastwirthschaft nachgesucht und, nachdem man an zwei Stellen seinem Gesuch geneigt war, hat der Stadtausschuß dasselbe abgewiesen. Der Kläger hat, in der sicheren Voraussetzung, daß ihm die fragliche Konzession ertheilt würde, bereits einige Zimmer im oberen Stockwerke des von ihm bewohnten Hauses gemiethet und sie mit einem Kostenaufwand von mehreren 1000 Mk. zum Logirgebrauch Herrichten lasten. Der Bezirksausschuß ertheilt dem Gastwirth die nachgesuchte Konzession. Der Bezirksausschuß ist der An­sicht, daß gerade in der Bahnhofstraße ein Logirbedürfniß für

Leute geringeren Standes vorhanden, und daß in der Person des Antragstellers genügende Garantie zur ordnungsmäßigen Führung der Wirthschaft gegeben. — Der Vorstand der Orts­krankenkasse Frankfurt a. M. hatte beschlossen, den Schluß- absatz des § 43 des Kastenstatuts zu streichen. Dieser Absatz spricht dem Vorstand das Recht zu, mit Aerzten und Apothekern rc. zu lontrahiren, Beamte anzustellen rc. Die An­stellung der Beamten soll darnach aber nur unter der Be­dingung der vierteljährigen Kündigung erfolgen. Verschiedene Ortskrankenkasten größerer und kleinerer Städte haben nun schon lange die Einrichtung getroffen, daß ihre Beamten mit Pensionsberechtigung auf Lebenszeit angestellt werden können, und der Vorstand der sonst überaus gut geordneten und ge­leiteten Frankfurter Ortskrankenkaffe wollte durch Streichung des besagten Absatzes dasselbe erreichen. Der Magistrat er­hob indesten gegen die Streichung Widerspruch. Er meinte, eine feste Anstellung der Beamten läge nicht im Jntereste der Kasten; finanziell würde dieselbe dadurch über Gebühr in An­spruch genommen. Der Vorstand ist gegentheiliger Ansicht. Er meint, im Interesse der über 50,000 Mitglieder zählenden Kasse liege es, wenn sich dieselbe für eine tüchtige Beamtenschaft sorge, das könne sie aber nur, wenn sie die Beamten nach einem ge­wissen Zeitraum auf Lebenszeit anstelle. Der Vorstand be­absichtige, seine Beamten auch fernerhin zunächst mit viertel­jähriger Kündigung anzustellen, nach Verlauf von 5 Jahren aber auf Lebenszeit mit der Bedingung, daß sie nunmehr nur dann entlasten werden könnten, wenn sie sich Untreue, irgend eine entehrende Handlung, Vernachlässigung ihrer Dienst­pflicht rc. rc. zu Schulden kommen lassen. Der Bezirksausschuß genehmigte die Abänderung des betreffenden Paragraphen in diesem Sinne.

HK. Handelssnchverständige. Bei mehreren deutschen Konsularbehörden im Ausland wirken bekanntlich in neuerer Zeit Handelssachverständige, welche berufen sind, die dem Generalkonsul auf wirthschaftlichem Gebiet zugewiesene Thätigkeit zu ergänzen und praktisch auszubauen. Die be­sondere Aufgabe des Handelssachverständigen besteht darin, dem heimischen Handel und seinen nach dem Ausland entsandten Vertretern durch praktische Rathschläge und Fingerzeige die Wege zu zeigen und zu ebnen, auf denen sich eine erfolgreiche Bethätigung der Absatzbestrebungen der deutschen Industrie im Ausland nach der jeweiligen Lage der wirthschaftlichen Ver­hältnisse ermöglichen läßt. Auch hat der Handelssachverständige auf die Gefahren aufmerksam zu machen, die dem deutschen Ge­werbe etwa durch das Fortschreiten ausländischen Gewerbe- fleißes drohen, und auf beachtenswerthe Neuerungen, wie das Aufkommen neuer Rohstoffe, ihre Bearbeitung, neue Er­findungen, vervollkommnet? Arbeitsmethoden und sonstige be- merkenswerthe wirthschaftliche Erscheinungen des Auslandes, die in seinem Bezirk hervorgetreten, hinzuweisen; überhaupt ist es seine Pflicht, über alle Vorgänge im Ausland zu berichten, die für die deutsche Industrie und den deutschen Handel von Nutzen und Interesse sein könnten. Ebenso hat er die Aufmerk­samkeit der ausländischen Abnehmerkreise auf die Leistungen und die Leistungsfähigkeit der deutschen Jndustrieen, sowie auf die geltenden Bezugsbedingungen und die günstigen Bezugsgelegen­heiten hinzulenken. Demnach besteht die Aufgabe des Handels­sachverständigen darin, sich allen handelstechnischen und sonstigen unmittelbar praktischen Fragen der Förderung und Erweiterung des Absatzes der heimischen Ausfuhrerzeugnisse, unter Hinweis auf die Absatzmöglichkeiten, Absatzbedingungen und Absatzwege zu widmen. Zur Zeit befinden sich Handelssachverständige bei den Generalkonsulaten in Buenos-Aires, Konstantinopel, New- Aork und St. Petersburg, und zwar sind als Handelssachvcr- ständige berufen worden, für Buenos-Aires: der Königl. preuß. Regierungs- und Gewerberath Beckmann, für Konstantinopel: Dr. Georg Quandt, für New-Iork: der Königl. preuß. Ge­werbeinspektor Waetzoldt und für St. Petersburg: Dr. Alfred List.

HX. Einziehung von geschäftlichen Erkundigungen über Firmen im Ausland. Im Interesse der heimischen Handelskreise, und auch der Geschäfiserledigung bei den deut­schen Konsulaten erscheint es als wünschenswerth, daß die deut­schen Firmen, welche sich um Namhaftmachung von Firmen,

Vertretern rc. an die Konsularbehörden wenden, stets gleich­zeitig angeben, ob. und welche Geschäftsverbindungen oder Ver­treter auf dem betreffenden Gebiet sic daselbst etwa bisher be­reits gehabt, und welche Erfahrungen sie mit denselben gemacht haben. Auf diese Weise würde sich nicht allein manche, anderen Falles nöthigc Rückfrage vermeiden lassen, sondern cs würde auch dadurch, daß die Interessenten den Konsularbehörden die Namen des von ihnen als nicht leistungsfähig oder zuverlässig erkannten Firmen und Vertreter mittheilen, am ehesten^ ver­hütet werden können, daß letztere von den Konsularbehörden nochmals anderweit benannt werden.

— Welches Licht ist das beste für die Augen? Bei der Einführung der elektrischen Beleuchtung haben sich gegen deren Wirkung auf die Augen zahlreiche Einsprüche geltend ge­macht, und noch heute giebt es eine Legion von Gegnern des elektrischen Lichtes, die behaupten, es sei von allen Beleuchtunzs­arten die schädlichste für das Auge. Es hat sich nunmehr, lvie der Pariser „Electricien" berichtet, ein russischer Gelehrter da­rum bemüht, diese Vorwürfe zu entkräften. Er ging von der Annahme aus, daß das unfreiwillige Blinzeln der Augen von deren Ermüdung herrührt, die eine Lichtquelle auf die Netzhaut ausübt. Er unterwarf daher verschiedene Personen der Be­leuchtung mit verschiedenen Lichtquellen und zählte die Häufig­keit des Schließens der Augenlider. Nach zahlreichen Versuchen dieser Art rechnete er folgende Durchschnittswerthe heraus: Bei Kerzenbeleuchtung werden die Augenlider etwa siebenmal in der Minute bewegt, bei Gaslicht beinahe dreinial, bei Sonnenlicht mehr als zweimal und bei elektrischem Licht nicht ganz zweimal. Wenn man die Voraussetzung, daß das unfreiwillige Schließen der Augenlider auf die durch das Licht hervorgerufene Er­müdung der Netzhaut zurückzuführen wäre, als zutreffend an­nehmen könnte, so ließe sich aus diesen Beobachtungen aller­dings der Schluß ziehen, daß das elektrische Licht für die Augen noch zuträglicher wäre, als sogar das Sonnenlicht. In der Thai dürfte es jedoch noch viele Umstände geben, die auf das Blinzeln der Augen hinwirken, sodaß der an sich unwahrscheinlich er­scheinende Schluß noch zu bezweifeln sein möchte. Bemerkens- werth in diese Art der Untersuchung jedoch zweifellos, und sie wird vielleicht auch dazu beitragen können, Manchen über die Schädlichkeit des elektrischen Lichtes für die Augen zu beruhigen.

— „Tagblatt"-Sammlungen. Dem „Tagblatt"-Ver- lag gingen ferner zu: Für die Frauen und Kinder

der Buren: Vom Stammtisch des Hotel Weins, 111 Mk., vom Sparverein „Zukunft" 6 Mk. 10 Pf., Jos. Berberich 5 Mk. Für den armen arbeitslosen Wittwer mit 7 un­mündigen Kindern auf dem Westerwald: Von Clemens und Clementine 2 Mk., M. B. 5 Mk., Frau v. Gr. 2 Mk., L. und L., Sonnenberg, durch die Post in Briefmarken 1 Mk. Verbindlichen Dank. Weitere Gaben werden gern ent­gegen genommen.

— Für die bedrängte Dame sind weiter eingegangen: Von L. §..10 Mk., M. M. 10 Mk., v. Z. H. 7 Mk., M.' D G. 6 Mk., L. D. 3 Mk., zusammen 36 Mk. Gott Vergelts! Prälat

Dr. Keller. __________

* Ans der Umgebung. In Mai uz ist beim Abrüsten der dort beschäftigte 33-jährige Maurer Adam Gerhart aus F r a u e n st e i n, in Nieder-Olm wohnhaft, aus der Höhe des 2. Stockwerkes abgestürzt und so unglücklich gefallen, daß er einen schwwen Schädelbruch erlitt und gestorben ist. — Herr Bürgermeister Schneider zu Steinfischbach wurde als Mitglied des Kommunallandtags gewählt. — Dem Schmiede- meister Jakob Sartorius zu Freiendiez wurde das All' gemeine Ehrenzeichen verliehen. — Die Nachricht, daß bei Braubach die Leiche von der Binger Kahnkatastrophe, Fräu- lein Ritter aus Winkel, gelandet sei, bestätigt sich vicht. Die dort gefundene Leiche ist bereits als die einer anderen Person erkannt worden. — Die am 6. d. M. in Braubach geländete Mannesleiche ist, obgleich nur noch das Gerippe vorhanden, als die Leiche des am 29. Juni 1899 bei Niederheimbach vom Schiff gefallenen und ertrunkenen Steuerhülfsaufsehers Warlich aus Koblenz erkannt worden. Die Größe der Leiche, sowie dir Zähne lassen ebenso mit Bestimmtheit die Identität erkermen.

eine ungeheure große, zerstörende Wirkung hervor­zubringen; sie besitzt dabei einen Zünder, der es ermög­licht, sie gefahrlos zu verfeuern. Interessant ist der eine Versuch mit diesen Geschossen, wobei auf das Meer ge­feuert wurde. Der Erfolg war der, daß die Granaten beim Aufschlagen auf die Oberfläche krepirten. Immer­hin wird sich, nach den Kommissionsberichten derVersuchs- stationen, die Gathmann-Granate noch bedeutend aus­bilden und erweitern lassen. Das Gathmann-Geschütz selbst ist auf 45,7 Centimeter konstruirt.

Gleichfalls aus Amerika kommt noch eine andere Er­findung auf militär-technischem Gebiete: das Torpedo- Monocycle. Dieses Torpedo — ein Unterseeboot — ist fischartig gebaut und wird von einem einzigen Mann, einem Taucher, hantirt. Das Steuer ist an der Seite an­gebracht und die Schraube wird durch eine Pedal­vorrichtung ähnlich der beim Zweirad in Bewegung ge­setzt. DasBoot selbst ist ausAIuminium und besitzt an einer Spitze eine Glühlampe. Das Geschoß, eine Dynamit­patrone, befindet sich im Bauche des Bootes und kann durch eine besondere Hebelvorrichtung mit ungeheurer Gewalt gegen das feindliche Schiff geschleudert werden. Eine praktische Erprobung und Bewährung dieses Tor- pedo-Monocycles liegt allerdings bis jetzt noch nicht vor. Es heißt also abwarten.

Im Anschluß an den kürzlich verstorbenen Professor der Hygieine, Dr. M. v. Pettenkofer, sei hier kurz auf ein neues Wohnungsdesinfektionsmittel, das Formalin, hin- gewiesm. Für die Güte des Formalins, das zu allen Desinfektionen angewandt werden kann, spricht schon allein der Umstand, daß bei den Arbeitern, die Formalin Herstellen, katarrhalische Erkrankungen der Schleimhäute vollständig unbekannt sind. Das Formalin selbst ist eine Methylalkoholverbindung. Dis Desinfektionswirkung wird dadurch erreicht, daß das in Form kleiner Gramm­tabletten käuflicheDesinfektionsmittel über eine Spiritus- lampe zur Verdampfung gebracht wird, so daß die da­durch entstehenden Gase den ganzen Raum erfüllen. Alle bisherigen Desinfektionsmsttel (schweflige und sal­petrige Säuren, Chlor, Bromkarbol und Sublimat­lösung) sind durch das Formalin sowohl in Frage der Wirkung, wie auch der Billigkeit und Handlichkeit völlig aus dem Felde geschlagen worden.

Schließlich schreitet auch die chemische Wissenschaft auf dein Gebiete der Albumin-Ernährung ungeheuer fort. Man ist bestrebt, das die Nahrungsinittel erweiternde Wasser nach Möglichkeit zu entfernen und alle nutzlosen Substanzen, soweit wie es angeht, in Fortfall zu bringen. Man ist also bestrebt, die Nahrung in Pillen- oder Tab­lettenform zurückzuführen.

So eröffnet sich eine neue Erfindung nach der anderen dem staunenden Auge, und jede Erfindung bringt neue Perspektiven, neue Wege und neue Bahnen. Tausend Wege zweigen von jedein neuen Ausgangspunkte ab; fast alle Wege aber sind Sackgassen und einer führt gewöhn­lich weiter. Derjenige aber, der diesen einen Weg findet, das ist der Sieger und Pfadweiser in die Zukunft des menschlichen Geistes. Deshalb sind wahre Erfinder selten und rar, wie alle großen Geister auf Erden.

Aus Kunst und Leben.

* Spangeuüergs Konservatorium für Musik. (Wil­helmstraße 12). Nächsten Samstag, den 16.. März, Nachmittags %6 Uhr, findet im Konservatorium der vierte und letzte dies- winterliche Musikgeschichts-Vortrag statt. Herr Musikdirektor C. Hochstetter hat folgendes Thema gewählt: „Bülow, Rubinstein und Liszt, die hervorragendsten Pianisten und Pädagogen des 19. Jahrhunderts". Der Eintritt zu dieser Veranstaltung ist, wie immer, frei.

* Die Bulle gegen Tolstoi. Leo Tolstoi ist, wie schon mitgetheilt, von der heiligen russischen Synode aus der ortho­doxen Kirche außgestoßen worden. Die Bulle, die ihn mit dem Banne belegt, führt aus: „Auch in unseren Tagen ist nach Gottes Willen ein neuer Jrrlehrer erstanden, der Graf Leo Tolstoi. Ein in der Welt bekannter Schriftsteller, Russe von Geburt, der Taufe und Erziehung nach Orthodoxer, ist Graf Tolstoi in der Verblendung seines hoffärtigen Verstandes frech gegen den Herrn und seinen Christus und gegen sein heiliges Erbe aufgestanden, hat sich offen vor Allen losgesagt von seiner Mutter, der orthodoxen Kirche, die ihn genährt und erzogen, und hat seine litterarische Thätigkeit und das ihm von Gott verliehene Talent der Verbreitung von Volkslehren gewidmet, die mit dem Christenthum und der Kirche unvereinbar sind. In seinen Werken und Briefen, die von ihm und seinen Schülern über die ganze Welt, besonders aber innerhalb der Grenzen unseres theuren Vaterlandes, verbreitet werden, predigt er mit

dem Eifer eines Fanatikers die Vernichtung aller Dogmen der orthodoxen Kirche und des wirklichen Wesens des Christen­glaubens. Er verwirft den lebenden persönlichen Gott, der in der heiligen Dreieinigkeit verehrt wird, den Schöpfer und Er­halter des Weltalls, er leugnet den Herrn Jesus Christus, ven Gottmenschen, den Heiland und Erlöser der Welt, der um der Menschen und unserer Errettung willen gelitten hat und von den Todten auferstanden ist, er leugnet die unbefleckte Em- pfängnitz bei der Menschwerdung Christi des Herrn und die Jungfrauschaft der heiligen Mutter Gottes, der heiligen Jung­frau^ Maria vor und nach der Geburt, er glaubt nicht an ein Leben nach dem Tode und an eine Vergeltung, er verwirft alle Sakramente der Kirche und die segensreiche Wirksamkeit des heiligen Geistes in diesen, und er hat, indem er die allerheiligsten Glaubensgegenstände des orthodoxen Volkes verspottet, sich nicht gescheut, das größte der Sakramente, das heilige Abend­mahl, dem Spotte zu unterziehen. Alles das predigt Graf Leo Tolstoi ununterbrochen in Wort und Schrift zum Anstoß und Schrecken der ganzen orthodoxen Welt, und ist dadurch nicht im Geheimen, sondern offen vor Allen, bewußt und absichtlich von jeglicher Gemeinschaft mit der orthodoxen Kirche abgefallen. Versuche, die zu seiner Bekehrung gemacht wurden, blieben ohne Erfolg. Die Kirche erkennt ihn daher nicht als ihr Mitglied und kann ihn nicht als solches erkennen, bevor er nicht Buße thut und nicht seine Gemeinschaft mit ihr wieder herstellt. Viele von den ihm Nahestehenden, die den Glauben wahren, denken mit Kummer daran, daß er am Ende seiner Tage ohne Glauben au Gott und unseren Heiland verbleibt, indem er die Segnungen und Gebete der Kirche und jegliche Gemeinschaft mit ihr verwirft. Indem wir somit seinen Abfall von der Kirche bezeugen, beten wir zugleich, der Herr möge ihm Buße geben, die Wahrheit zu erkennen (2. Tim. 2, 25). So beten wir denn, daß der barmherzige Gott, der den Tod des Sünders nicht will, uns gnädig erhöre und ihn wieder seiner heiligen Kirche zuführe. Amen."

* Verschiedene Mittheilungcn. Wegen Erkrankung des Herrn Kammersängers Hans Buff-Gießen wird des für Freitag, den 15. März, festgesetzte K o n z e r t auf e i n i g e Tage verschoben. Tagangabe erfolgt morgen. Die Billets behalten ihre Gültigkeit.

Die polnisch« Tragödin v. Modrzyiewska plant mit einer Reihe polnischer Künstler und Kapitalisten die Errichtung einer ständigen polnischen Bühne in Chicago. In Chicago leben über 100,000 Polen; es erscheinen dort ein halbes Dutzend polnischer Blätter.