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Wiksbsöentr Saablati

eüfcint in Verlag: Langgasse 27, A.,zeiac..-Pr-isr

«»• Jahrgang.

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K«. 121. 52. Mittwoch, de,, 13. Mär,. BerlagS.Frri,spreche, Ae. 2266. 1901.

Morgen>Ausgsbe B

Die Grenze» der Dertheidigung.

Seit dein Sternberg-Prozetz hat sich in der juristischen Fachpresse eine lebhafte und theilweise sehr erregte Er­örterung darüber entsponnen, wie weit die Rechte und Pflichten des Vertheidigers gehen. Es sind hierbei die verschiedensten und zum Theil recht extreme Ansichten an den Tag getreten. So ist u. A. von mehreren Seiten mit aller Entschiedenheit die These verfochten worden, daß kein Anwalt die Vertheidiguug eines Klienten übernehmen dürfe, von dessen Schuld er überzeugt sei, daß der An­watt die Vertheidigung niederlegen müsse, wenn er sich erst im Laufe der Verhandlung von der Schuld seines Klienten überzeuge, und daß er endlich nicht auf Nicht­schuldig plaidiren dürfe, sobald er nicht selbst von der Unschuld seines Klienten überzeugt sei.

Diese Sätze, die in juristischen Fachblättern von an­gesehenen^ Rechtsanwälten verfochten werden, haben auf den ersten Blick etwas Bestechendes an sich, aber doch nur auf den ersten Blick. Und mit vollem Recht hat sich als- bald innerhalb des Anwaltsstandes und der Juristen­welt überhaupt ein sehr entschiedener Widerspruch gegen jene Auffassung der Rechte und Pflichten des Ver­theidigers geltend gemacht. Ist es doch kein Geringerer als der berühmte Strafrechtslehrer v. Liszt, der bei aller idealen Auffassung des Anwaltsberufes den Standpunkt vertritt, daß der Anwalt durchaus berechtigt sei, die Frei­sprechung seines Klienten zu beantragen, auch wenn er selbst nicht von der Schuldlosigkeit desselben über­zeugt ist.

Wir finden es durchaus verständlich und begreiflich, wenn ein Anwalt sich auf den Standpunkt stellt, daß er sich nur mit Sachen befassen wolle, die klipp und klar liegen und deren Anständigkeit über allen Zweifel er­haben ist. Aber diese Forderung gleichsam als ein Gebot des Anwaltsstandes hinzustellen, das heißt doch den Be­ruf des Anwattsstandes verkennen und das heißt die praktische Handhabung der Rechtssprechung verkennen. Die allgemeine Anschauung ging bisher dahin, daß die Anständigkeit und das Ansehen eines Anwalts nicht durch dieStrafsachen bestimmt werde, die er übernimmt, sondern durch die Art und Weise, wie er, gleichviel in welcher Sache, die Vertheidigung führt.

Man soll eben nie vergessen, daß der Anwalt Anwalt und nicht Richter ist. Das Amt des Richters ist es, sich lediglich durch seine Ueberzeugung von der Schuld oder Unschuld des Angeklagten leiten zu lassen. Hätte der Vertheidiger nur dieselbe Aufgabe, dann wäre das Amt der Vertheidigung in der Hauptsache überflüssig. Aber ebenso wie das Amt des Anklägers, des Staatsanwalts, ein nothwendiges Glied der Rechtspflege bildet, so bildet auch das Amt des Vertheidigers das nothwendigeCorrelat hierzu. Wie es in der Natur der Sache liegt, daß der Staatsanwalt in erster Linie auf diejenigen Momente

Werth legt, welche zur Belastung des Angeklagten dienen, so liegt es in der Natur der Sache und ist sogar dringend nothwendig, daß der Vertheidiger Alles das zur Geltung bringt, was zur Entlastung des Angeklagten beitragen kann.

Allerdings hat erst unlängst einStaatsanwalt in einer Verhandlung das große Wort gesprochen, daß die Staats­anwaltschaft die „objektivste Behörde der Welt" sei. Außer

dem betreffenden Herrn selbst werden dies Wort nicht Viele geglaubt haben. Objektiv soll und muß der Richter sein. Es liegt in der Natur der Sache, daß der Staats­anwalt, welcher das Anklagematerial sammelt, nicht ob­jektiv sein kann, sondern daß er in Bezug auf die Schuld­srage einer sehr pcssiinistischen Anschauuiig huldigt. Es ist ebenso natürlich und es ist nothwendig. daß der Ver­theidiger dem kriminellen Pessimismus des Staats­anwalts einen kriminellenOptimismus entgegenstellt. Die Dreitheilung in Ankläger, Richter und Vertheidiger zeigt ja, daß es sich hier um ganz verschiedene Aufgaben und Berufspflichten handelt. Dadurch, daß der Ankläger das

Belastungsmaterial und der Vertheidiger daS Ent- lastungsmaterial stärker betont, ist die Sicherheit ver- hältnißmäßig groß, daß die zumeist in der Mitte liegende Wahrheit gefunden wird, welche der Richter ver­künden soll.

Die Forderung, daß ein Anwalt nur eine völlig klar­liegende Rechtssache übernehnien solle, käme in vielen Fällen einer Rechtsverweigerung gleich. Wem würde es einfatlen, von eineni Arzt zu verlangen, daß er einem anrüchigen Kranken die Hülfe verweigern soll. (Dieser Vergleich unseres verehrten Herrn Mitarbeiters scheint uns ein wenig zu hinken, denn Arzt und Vertheidiger sind im Wesen ganz verschiedene Helfer. Vor Allem sucht der Arzt eine Besserung des Kranken herbeizuführen. D. R.) Sehr oft kann der Schein gegen den Angeklagten sprechen und auch der Anwalt kann ihn für schuldig halten, während sich vielleicht in der Verhandlung die Schuld­losigkeit desselben herausstellt. Auch die Frage, ob der Vertheidiger _ für die Schuldlosigkeit seines Klienten plaidiren darf, ohne daß dies seiner innerenlleberzenguug entspricht, läßt sich in der Praxis zumeist nicht so schroff aufstellen wie in der Theorie. Entscheidend ist hierbei weniger die persönliche Ueberzeugung des Anwalts, die unter Umständen eine irrige sein kann, als die Thatsache, ob der Schuldbeweis gelungen ist oder nicht. Im Uebrigen ist es ja nicht schlechthin die Aufgabe des Vertheidigers, die Freisprechung des Angeklagten zu bewirken, sondern er hat dafür zu sorgen, daß die etwaigen mildernden Um­stände zur vollen Geltung gebracht werden und daß vor Allem dem Angeklagten gegenüber das Recht nicht verletzt werde. Wie weit der Vertheidiger in der Vertheidigung gehen kann, das wird er in der Hauptsache mit seinem juristischen und seinein menschlichen Gewissen abmachen müssen. Bestimmte Normen werden sich hierfür nicht so leicht und schön gefaßte Paragraphen sicherlich nicht auf­stellen lassen. Dr. j. r.

Pas neue lmkgMWge Gepirck unserer Arme.

Eine durchgreifende Aenderung macht sich in letzter Zeit in der Ausstattung unsrer Truppen bemerkbar. Während man bezüglich der Kleidung Probeversuche init einem graubraunen Stofs statt des blauen anstellte, sind die mit den neuen Tornistern und der Patronentaschen- Ausrüstung endgültig abgeschlossen. Unser Bild veran­schaulicht diese neuen Tornister und das Tragen derselben. Einen wesentlichen Vortheil bei diesen bildet ein verschieb­bares Doppelkissen, welches, unter denselben angebracht, das Tragen erheblich erleichtert. Außerdem wird aber vor Allem die so lästig empfundene Schweißbildung behoben, da infolge dieser neuen Einrichtung der Luft von allen Seiten Zutritt gewährt ist. Die Kissen sind aus starkem aber weichem Leder gefertigt, gepolstert und oval geformt. Rechts und links vom Tornister befindet sich je eine Patronentasche, während sich am Gürtel sechs weitere be­finden, von denen jede fünfzehn Patronen enthält, so daß auf den Mann 120 Stück kommen.

Fenilieton.

Wm Paljoieljimmösncrraöacn der Were.

Daß die Thiere, ähnlich den Wilden und vielleicht aus deinselben Grunde — nämlich daß ihre Gedanken sich nicht auf so vielerlei richten, wie bei dem civilisirteu Menschen, ihre Sinne nicht durch zu zahlreiche Em­pfindungen abgestumpft werden — oft ein besonders feines Wahrnehmungsvermögen bekunden, dürfte gar Vielen bekannt sein. Vielleicht achten sie auch nur weit aufmerksamer auf mancherlei, das uns im Geräusch des Tages verloren geht, das sich uns ebenfalls kund giebt, ohne daß wir, in Anspruch genommen, es genügend be­merken. So zeigen z. B. in Ländern, die unter Erdbeben zu leiden haben, wie Japan, das ja ein „gesegneter" Boden dafür, die Thiere oft eine heftige Unruhe, ehe die Stöße eintreten. Nachher würde dies Niemand in Er­staunen setzen, vorher jedoch, das erscheint verwunderlich. Und doch ist nichts Erstaunliches dabei, die Thiere sind weder Propheten, noch besitzen sie die Gabe derTelepathie.

Die Gänse, welche das Kapitol retteten, waren in keiner Weise infpirirt und die Größe Roms war ihre ge­ringste Sorge. Sie hatten einen leichten Schlummer, vielleicht litt sogar eine von ihnen an Schlaflosigkeit, sie hörten Geräusch, und da sie sehr furchtsam sind und diesem ihrem Gefühl durch lautes Geschnatter Ausdruck zu geben lieben, so verschafften sie der Neuigkeit schnellste Verbreitung. Die Gänse sind ausgezeichnete Wachthunde, nur nicht ebenso tapfer wie diese. Aus ähnlichem Grunde werden die japanischen Fasanen unruhig und schreien, wenn ein Erdbeben naht. Sie empfinden die leichten vorhergehenden Stöße, die der Aufmerksamkeit des Menschen entgehen. Da sie wissen, daß gewöhnlich ein viel schlimmerer Tumult darauf folgt, so geben sie ihre

Unruhe zu erkennen. Ihnen selbst uützt dies allerdings nicht sonderlich, die Menschen jedoch, die ihre Fasanen verstehen, ziehen sich eine Lehre aus dem Geschrei und suchen das Freie zu gewinnen, damit sie nicht unter den Gebäuden begraben iverden.

Die Fasanen besitzen übrigens nicht allein diese Fähigkeit, sie ist gar vielenVögelu und auch Säugethieren eigen. Hühner, gefiederte Bewohner der Käfige zeigen oft die deutlichsten Beweise von Unruhe, schreien und be­wegen sich ängstlich, ehe ein Erdbeben eintritt, weil auch sie eben die kleinen Stöße fühlen, die gewöhnlich wie der Seismograph anzeigt, den ernstlicheren Erschütterungen vorausgehen.

Ein anderer Fall, der öfter als merkwürdig ange­führt wird, ist der, daß die Natten es vorzusehen scheinen, wenn ein Schiff dem Untergange geweiht ist. Mehrere Stunden vorher pflegen sie aus ihren Schlupfwinkeln hervorzukommen und die oberen Theile des Fahrzeuges mit ihrer unwillkommenen Gegenwart zu beglücken. In Wirklichkeit geht es aber mit durchaus natürlichen Dingen zu und die Ratten entwickeln absolut keine specielle Vor­aussicht. Da sie sich im untersten Raume des Schiffes aufhatten, so sind sie eben die ersten, die entdecken, daß Wasser eindringt, das sie zu ertränken droht. Sie fliehen also und ihre Aufregung ist ein Zeichen, dem man Be­obachtung schenken sollte. Es kann keinem Zweifel unter­liegen, daß etwas in den untersten Theilen des Schiffes. nicht in Ordnung ist.

Erstaunlicher schon erscheint der Fall eines Maul­esels, der die Nachhut einer Expeditionskolonne vom sicheren Untergange rettete. Diese Thiere zeichnen sich häufig durch große Intelligenz aus, ein Beweis, das es dem Menschen doch manchmal gelingt, die Natur zu ver­bessern. Der Maulesel, um welchen es sich hier handelt, oder vielmehr die Mauleselin, denn es war ein Thier

weiblichen Geschlechts, hatte in Algier das Licht der Welt erblickt. Sie führte den schönen Namen Pepita und es war im Lande Samorys, wo sie die Franzosen aus ihre Weise in der Kriegssührung gegen dieWilden unterstützte. Sie hatte schon früher mit ihnen zu thun gehabt und augenscheinlich keine gute Erinnerung an die Bekannt­schaft sich bewahrt, denn sie witterte dieselben von Weitem und zeigte stets den größten Widerwillen gegen eine Be­gegnung. Eines Tages ritt sie ihr Herr, ein Offizier, an der Spitze eines Theils seiner Compagnie, welche, wie be­merkt, die Nachhut eines Expeditionscorps bildete. Die­selbe war durch ein Scharmützel mit dem Feinde sehr auf­gehalten worden und befand sich weit vom Hauptcorps entfernt. Ohne daß sie die geringste Ahnung davon hatte, ivar cs einer Abtheilung der Wilden gelungen, sich in einen Graben zu werfen, der von dichtem Laubwerk ge­schützt wurde und am Wege lag. Zu gewöhnlichen Zeiten würde man natürlich nicht vorübergezogen sein, ohne eine derartige Mördergrube zu untersuchen, aber die Kolonne war kurz vorher hindurchgegaugen, man hörte noch von fern das Rollen der Kanonen auf demBodeu und so dachte man nicht, daß irgend welche Gefahr sein könnte. Plötz­lich spitzte aber Pepita die Ohren und drehte sich mit einem Satz um, sodaß der Offizier sich mit dein Gesicht seinen Leuten gegenüber befand. Die Abneigung des Thieres gegen die Wilden war bekannt, man sagte sich so, fort, daß wohl der Feind in der Nähe und zwar in dem. Graben sei, nnd so war es Pepita zu verdanken, daß nicht die ganze Nachhut niedergemacht wurde. Die Maul­eselin hatte sicher eben Geräusche gehört, die die Menschen nicht wahrnahmen, zugleich aber Kombinationsggbe be, wiesen, indem sie sich sagte, daß es sich um Wilds handelte. Es ist auch kein Zweifel, daß die Thiere eine solche besitzen, wie schon öfter an dieser Stelle dargethan, ohne deshalb jedoch mit übernatürlichen Gaben ausgy- stattet zu sein. — - -