4. Mlane ;um Wiesbadener TagbilM.
_ — ----— " I v... ei'v ^rrm ' 40. Jahrgang. 1901«.
Ans dem Gerichtstag!.
LvniS Kühne vor Gericht.
2 ,, tt 9e ; Suia 24 Januar. Heute gelangt zunächst der Fall 'eiS Kindes^Prießer zur Verhandlung das Kühne von einem Brand geheilt haben will. Der erst Z^ Sendet: ist der praktische Arzt Dr. med L'ndner-Leipz g. ^
Das stark rhachttrsche und WW, “ ^ u( * erlitten, den
Priester hatte einen komplrzrrten Ob-rscheniewrug,
ich unter Mitwirkung nnes ^her n Assistenten Proze^^
Dr. Friedrichs in einen und^ Schwellungen und die
zeigten sich an d-r Fuhsohl Blasen und vqw ^hromben-
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Kindes und die schlecht- Ernährung zu der Versommerung da TuLrkeL nicht mtt blastem Auge zu sehen sind.
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erwidern,' daß der 'Bruch innerhalb der 14 Tage die ich ihn m Be« bandluna hatte, unmöglich heilen konnte, und daß d.r Brand nur durch die schlechten Blutverhältniffe des Kindes entstand.
££■ 52 Zufälligen Ereignisse kann mau den Arzt nicht ver- antwortllch machen. Rechtsanwalt Hofmann- Aus Jhrer.Aus- saae entnehme ich jedenfalls die Thatsache, daß ein Patten, statt durch die M-dtzinärzte d-r Heilung entgegengefuhrt zu werden eüie solche Verschlimmerung semes Zustandes erlitt, da^ man ihm eine Operation, eine Amputation, in Aussicht stellte, die später durch Kühnes Behandlung umgangen wurde. Zeuge Wenn Sie solche Schlüffe ziehen wollen. muffen Sre doch auch nach den Gründen forschen, und da wurden Sie auf Konst - lutionsfehler kommen. Rechtsanwalt Hofmann: Dann frage ich Sie ob der Brand auch entstanden wäre, wenn der Bruck, nicht vorhanden war. oder weshalb d-r Brand dann nicht am Kopf, an den Armen rc. des Kindes entstand, i°vdern gerad^ an "dem Fuß, an dessen Oberschenkel sich der Bruch befand- Zeuge: Nun, es ist selbstverständlich daß der Brand dmt entstehen mußte. Vertheidiger: Also ist es auch selbstverstand, .ch, daß er im Anschluß an den Bruch und seine Behandlung entstand, das sagt uns der gesunde Menschenverstand. Die Aerzte mögen ja -inen besseren Verstand haben. Der Vater des K-ndcs. Arbeiter Prießer, bekundet, daß ihm von dem behandeliiden Arzt Dr. Georgi im Krankenhaus gesagt worden sei: Wir müssen ein Stückchen von dem Bein abnehmen. Er, Zeuge, habe dann gesagt: Was für ein Stückchen.- die kleme Zehe oder
mehr? Dr. Georgi habe erwidert: Wir werden doch em ganze. Stück weiter schneiden muffen. Darauf habe er, Zeuge,^ gesagt: Was soll ich mit einem Krüppel? ^ch habe 6 Kinder und muß sehen, daß es mir gesund erhalten blerbt. Er habe das Kind dann sofort aus der Klinik herausgenommen und zu Kühne gebracht, der es innerhalb 6 Wocyen geheilt habe, ~-r Sachverständige Geh. Rath Trendelenburg bemerkt, daß er daS Kind wiederholt gesehen und den Eindruck einer allmählichen Besserung des Befindens gehabt habe, sodatz er keine Amputation empfohlen haben würde. Rechtsanwalt Hofmann: Demgegen-
üb-r bleibe die Thatsache bestehen, daß der Vater sich veranlaßt aesehen babe, das Kind Hals über Kopf aus der Klinik zu nehmen. ' Der Angeklagte giebt an, daß das Kind bei der Em- liefcrung in sein Institut sehr viel über Schmerzen ge lagt habe, und daß der erkrankte Fuß dick mit Watte umwickelt gewesen sei, eine seiner Ansicht nach ganz unzulässige Maßnahme, da hierdurch der Brand befördert werde. Er habe sofort Waschungen des vollständig vereiterten, stark riechenden Fußes, von dem da- Fleisch in Stücken herabgehangen habe, vorgenommen, und dadurch dem Kind große Erleichterung verschafft. Bei der dann folgenden Behandlung des Kindes mit Badern und reizloser Diät sei eine Abkühlung und Reinigung des Blutes emgetreteix, die erkrankten Theile an den Zehen wurden abgestoßen und m wenigen Wochen sei die Wunde, welche sich bis an das Schienbein hinzog, vernarbt gewesen. Er habe m der Wunde 8 bis 10 Tuberkeln bemerkt. (Heiterkeit bei den Sachverständigen.) Sachverständiger Trendelenburg bemerkt, dieser Erfolg wurde auch bei der Behandlung in der Klinik erzielt worden fern, und die Amputation würde, falls sie überhaupt geplant gewesen sei. sich auf die brandigen Theile beschränkt haben. Der Sachverständige führt dann das Kind vor und legt dar, daß die Wundschlecht verheilt sei. da die Narbe, die drei steh-ngebliebenen Zehen in unzulässiger Weise anspanne. Rechtsanwalt Hofmann Es fragt sich nur, ob in der Klinik diese drei Zehen überhaupt stehen geblieben wären. Der Sachverständige Dr. Lahmann b - merkt, daß der Angeklagte auch in diesem Fall unbewußt die richtige Behandlungsweise angewandt habe, da er der Gefahr einer inneren Blutvergiftung entgegengetreten sti. Daß der Angeklagte absolut nicht gewußt habe, um was es sich handelte zeige seine naive Bemerkung von den Tuberkeln. Angeklagte Kühne: Ich unterscheide drei Arten von Tuberkeln: schwarze, roth- und graue. Bei dem Kind waren schwarze vorhanden es war als/em tuberkulöser Brand. (Heiterkeit.) Rechtsanwalt Hofmann: Ist der Sachverständige Dr. Lahmann nicht der Am icht, daß, seine Richtung vielleicht ausgenommen, alle Ärztin diesem Fall geschnitten hätten? Sachverständiger: ^ch weiß nicht, ob ich zur Abkürzung des Verfabrens nicht vielleicht auch operirt hätte. Das ist ja eben das Tremnge, daß da- Publikum heute so verhetzt ist - meistens durch gewisse Di-lschneider - daß es überhaupt von Operationen nichts wissen will ^m vorliegenden Fall muß ich zugeben. daß em eifriger M-ss-r- frmnd jedenfalls den ganzen Fuß abgenommen haben wurde Rechtsanwalt Hofmann beantragt sodann die Hmzuziehung de- Oberstabsarztes Sanitätsrath Dr. Katz-Deyerbach bei Stuttgart als Sachverständigen. Präsident: Was soll er uns bekunden? Vertheidiger: Er ist der Einzige, der d,e Reibesitzbäder praktisch erprobt hat. Präsident: Das können Sie doch nicht sagen, ich habe sie auch angewandt. (Heiterkeit) Ver- iheidiaer: Ich meine natürlich, der einzige Medizmarzt, der sie praktisch erprobt und angewendet hat Der vegetarische Sp-lse- wirth Hauq giebt an, daß er (ahr-lang erfolglo- auf Gehirnentzündung, Krebs, Nierenwaffersucht u. A. m. xn Leipziger Krankenhäusern behandelt worden sei und daß 'hm Meßlich Kühnes Kur Heilung gebracht habe. Für die Behandlung ha Kühne nichts, für die Bäder nur eine ganz geringe Summe verlangt. Schreiber Hoppe hat täglich 6 bis 8 briefliche Rath^ schläge" im Auftrag Kühnes schreiben müssen. Die Anfragenden hätten zunächst ein fast gleichlautendes Schreiben erhalten, und erst beim zweiten Schreiben sei eine Jndividualisirung vorgenommen worden. Während der Hochzeitsreise des zungen Kühne, der"m Briefschreiben zu helfen pflegte und. iefe . aUm ordinirt", habe er wiederholt selbständig die Bneft verfaßt. Äenderungen in der Temperatur und Anzahl der Bader nur getroffen, wenn Frauen, Kinder und Schwächlinge m Betracht kamen. Längere Zeit nimmt dann die Vernehmung des „He,l- künstlers" Brockmann in Anspruch, der früher mit Kühne zusammenarbeitete und nach seinem Ausscheiden eine Broschüre.
Entlarvter Unsinn" betitelt, erscheinen ließ, in welchem er das Kuhne'sche Verfahren verurtheilte und seine eigene, neue sieilmethode empfahl. Während der Zeuge behauptet, daß er von Kühne geschieden sei, weil ihn dessen Kur vollständig heruntergebracht habe, giebt Kühne an. daß Brockmann ihm ferne Erfindung" und die Anstalt habe entreißen wollen. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft gelangt die Broschüre des Zeugen zur Verlesung. Er nennt darin Kühnes Betrieb einen automatischen. da gegen Einwurf von 5 Mk. dieselbe Verordnung herauskomme, und konstatirt, daß der Heillehre Kühnes zede wissenschaftliche Begründung fehle. Die Broschüre enthalt ferner em Gutachten des bekannten „Wolle-Professors_ Dr. J.^gsr-Stutt- _ qart in dem dieser die Reibesitzbäder verwirft weil sie emmal unzulässige geschlechtliche Reizungen Hervorrufen und andererseits „die ewige Wasserplantscherei" den Menlchen zum Frosch mache. (Heiterkeit.) Gleichzeitig empfiehlt Jaeger fern „Woll- snstem", für das u. A. die Thatsache spreche, daß Papst Leo XITI. sich dazu bekannt und den „Wafferplant^cher Kneipp wohl zum Prälaten, aber nicht zu seinem Leibarzt gemach habe.^ Auf Befragen erklärt der Auge Brockmann, daß er mcht annehme Kühne handele wider besseres Wissen._ Der nächste Fall betrifft den geisteskranken Kaufmann Hellwing-Hamburg. der aus dem Irrenhaus als unheilbar entlassen worden war^ und in der Behandlung mit der Kuhneschen Methode, nach Aussage seiner Verwandten, eine deutlich wahrnehmba e Besserung seines körperlichen Befindens erzielte. Der Sachverständige Trendelenburg bemerkt, daß solche vorübergehende Besserungen im Befinden von Geisteskranken durchaus mch Seltenes^ seien. Rechtsanwalt Hofmann: Der Herr Sachverständige Will also bestreiten, daß Kühne °uch Geisteskranke heilen konnte? Sachverständiger: Selbstverständlich. Rechtsanwa
Hofmann: Dann überreiche ich hiermit R-'he von Br'° -n des Ob-rjustizraths Weißke in Dresden und dessen Familienangehörigen. in denen dem Angeklagten bestätigt wird daß er den fietrn Oberjustizrath vor der Irrenanstalt bewahrt und wieder gesund gemacht hat. Die Verlesung der Briefe ergiebt. daß Kubm in diese« Fall nach Dresden gernftn wurde und wie er anaiebt in dem Augenblick emtrof. als der Patimt von den Aerzten als an Paranoia dementa (Gehirnerweichung) feibenb bezeichnet und seine Ueberführung xn °we ^r-nanstal. angeordnet worden war. Er habe sofort em Reibesitzbad - orbnet das an dem Patienten mit Gewalt vorgenommen wer mußte! Nach einstündiger Behandlung habe der Kranke bereits lichte Momente gehabt, und nach zehntägiger Behandlung s er vollkommen wiederhergestellt gewesen, wofür Oberzuf iz ) mi°ikke dem Angeklagten mit den Worten dankt, daß er ihn als Kinen Lebensretter betrachte. Zum weiteren Beweis dafür »a frrh um einen Fall von Geisteskrankheit handelte, fuhrt
Lne ak d7ß Ä7 Oberstaatsanwaltschaft bereits die Mt-n
des Patienten auf Unregelmäßigkeiten hm hatte durch sehen afl . Sachverständiger Dr. Lahmann erklärt den Fall damit daß offenbar eine schwere Neurasthenie Vorgelegen habe, dxe eme falsche Diagnose durch die Dresdener Aerzte veranlaßt-. That- säckilich sei auf beginnende Gehirnerweichung diagnostizirt wmden und solibe Fälle seien ein gefundenes Fressen für Leute wie Kühne der nunmehr mit gutem Gewissen sagen könne, r habe einen'von den Aerzten als unheilbaren Geisteskranken be^ zeichneten Mann geheilt. Im Anschluß daran entspmnt sich eine lange und lebhafte Kontroverse zwischen dem Vertheidiger und dem Sachverständigen über die Frage d°r Heilbarkeit b » Krebses. Dr. Lahmann: Es mag zugegeben fern, daß der Angeklagte dem Kranken Linderung verschaffte, es 'st aber nothxg daqeaen zu protestiren. daß er Krebs zu heilen behauptet. und sich solcher Art mit dem Glorienschein_ eines Wohltäter- der Menschheit umgiebt. — Hierauf wird die wertere Verhandlung, 2 für'die nächsten Tage der Sachverständige Trendelenburg am Erscheinen verhindert ist, auf Montag Früh vertagt.
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Ä Geueral-Versammiung hierdurch «8^^^
Wiesbaden, den 26. Januar 1901.
Tagesordnung:
1 Bericht über die Thätigkeit des Vereins im verflossenen Bahre.
2. Rechnungslegung. p 201
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unter Mitwirkung der erprobtesten Kräfte aus carnevalisnichem Geviele, Absinge» von kreuzsidelen Liedern rc. rc., m,t daraussolgenbem
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