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«8. Jahrgang.

Erscheint in zwei Ansgaben. - Bezugs-Preis: N den Verlag L« Pfg. monatlich, durch die Post L Btk. 60 Pfg. vrertehährlich für beide Ausgaben zusammen.

Verlag: Langgasse 27.

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Jüdinnen die Petitzeile für Wiesbaden SO Hm

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Iüv öas 1. gmarfaC 1901

auf das

„Wiesbadener Tagdlatt"

ZN abonilire», findet sich Gelegenheit in, Verlag Langaasse 27 bei den Ausgabestellen, den Ziveig-Lrpeditionen in den Nachbar­orten und fäinmtlicheil deutschen Reichspostanstalten.

Das Erbbaurecht.

Von Dr. jur. W. Branvis.

heiii^«Erhöhung der Miethpreise in vielen Theilen des ^Elches hat die allgeineine Aufmerksamkeit auf ÄkL-^"AVamrlrenoater und Geschäftsmann sehr W^^euerung eines unentbehrlichen Bedürf- LN' der Wohnung, gelenkt. Miethervereine und gar ^fietherhartelen bilden sich. Unter den dort gemachten - Ö , £tt i“ r ^^ I | e erscheint nur einer als besonders Ss? toet r 'u am o^ der der Rückkehr zu einer alten, ZÜti Seglaribten Rechtseinrichtung, dem Erbbaurechte. Davselbe gewahrt die Befugniß, auf einem Grundstücke, weZe» fnmdeS Eigenthnm bleibt, eit, Gebäude oder Bauwerk z. B. eine Brücke, herzustellen und s ^eick nach Belieben zu veräußern und zu vererben. ^.?er Regel wird eine solche Berechtigung nicht unent­geltlich von dem Grundstücksbesitzer ertheilt werden Er rann Mit einer einmaligen Kapitalzahlung abgefunden werden, es kann auch jährlich eine Vergütung, ein Zins oder wie man früher sagte, ein Kanon zu zahlen sein. In letzterem Falle nennt man das Rechtsgeschäft auch wohl

iwS H U ^L-.Ä re ?st in diesen Wochen dem sts^E tion dem Mitgliede der amtlichen Centralstelle I « ^b^ter-Wohlfahrtseinrichtungen in Berlin, Pro- fessor Albrecht, empfohlen worden. In einem Vorträge E die Wohnungsfrage auf der Pariser Weltausstellung empfahl derselbe, Boden m Ecbbaupacht gegen einen jähr­lichen Zins von zwei vom Hundert des Werthes, welcher von zehn zu zehn Jahren festgesetzt werden sollte, zu qe- wahren. Bisher habe der Staat seine Grundstücke ver­kauft und dadurch verloren. Auch die dafiir einae- nommenen Millionen würden verzettelt und schließlich mutzten die Staatsbedürfnisse aus erhöhten Steuern ge­deckt werden. Auf dem verkauften Boden säßen Wucherer, iverramgesellschaften rc., welche durch immer sich steigernde Miethen beit Bewohnern Saft und Kraft aus- preßten. Die Armuth steige bei Vielen, der Reichthnm bei Wenigen. — Es ist unverkennbar, daß auf diesem Wege es vielen Personen, deren Mittel zum Ankauf eine« eigenen Grundstücks nicht ausreichen, ermöglicht würde Ilch seßhaft zu machen. Denn außer der Zahlung der ge­ringen jährlichen Grundrente läge dem Inhaber nur noch ob, die Baukosten für die Errichtung des Grundstücks zu zahlen, was im Wege der üblichen Verzinsung mit hinzu- kommender Amortisation, insgesammt also 6—7 Procent whrlich, „ch erreichen lassen wird, sodaß er kaum theurer wohnen wird als gegenwärtig.

Bei der Berathnng des neuen bürgerlichen Gesetzbuchs

bestanden Zweifel, ob man das Erbbaurecht überbauvt noch zulasten solle oder nicht. Man war im Allaemeinen jungen des Grundeigenthums abgeneigt, s baö Eigenthum auf die Dauer in weitem Ilmfange schwachen, za erschöpfen und zur Bildung selbständiger an Dauerhaftigkeit gleichkommender VeL Ul a ° bl iA ^ ren ' ..Da man jedoch anerkennen mußte

^nststut M? simprf° mtWen f | ed) r t vorhandenes Rechts- ^ Ns Mut, 0le 8uperriei^8, sich trotz nfier 9fFmpmimrr

e0 ft en r f ° weitgehende Belastungen

die"rechtlicbe°Anpi^'^ tatsächlich bestehenden Wünschen oie rechtliche Anerkennung zu versagen. Diese Wünsche

damit van Unternehmern von Bauwerken aus, welche, Unternehmen auf einer festen wirthschaftlichen E"-Ndlage ruht, einer langen, nicht durch den Tod ihrer

D§ErÄunn'iS“ Dochts gewiß sein wollen.

aj ri ? ns Etlicher Unternehmungen auf nur eine kurze Re-He von Jahren lohnt sich nicht. Andererseits I te F e J?.. ,l f a) Ankäufe Schwierigkeiten in der Person oeÄ Käufers oder des Verkäufers entgegen. Da tritt die superbere« oder das Erbbaurecht helfend ein.

hp° re! 12 ®-Ü- ee für die Dauer der Benutzung

,1 ^"ndstucks schreibt das bürgerliche Gesetzbuch nicht

Dauer ^C?itebt'a,wferinerfte noch eine längste ^auer. Es steht also frei, dem Grund-Eigenthümer ein Widerrufsrecht schon nach kurzer Zeit aus bestimmten Gründen zu gestatten — ein seltener Statt —ate mf*

bS n glt e urpL Üßer[5nUdt nichts zu vereinbare,i, 'sodaß w Essbbaurecht ein ewiges ist. Dem Eigenthümer aiebt

den Ä 2 ^owtzbuch auch kein Vorkaufsrecht ' für

j OU FaH der Veräußerung des Erbbaurechts. Der Griind l JL i)ei ' vaß ein Vorkaufsrecht den Erbbauberechtigten schwer bedrucken würde, weil es die Veräußerung seine?

rbbaurechts sehr erschwert, andererseits würde es dem LSumer doch nur eine geringwerthige und ungewisst

verschaffen Wül ^^aung des freien Eigenthums

orrsusamn. Will oer Eigenthümer also vorkaufsberecbtiat fem, so muß er sich dies ausdrücklich ausbedingen ^ Was nun die rechtliche Stellung des Erbbauberechtigten

flÄGÄ?" uon d°m KL

Kr s” ^vuudsatze gemacyt, wonach die Gebäude als Theil des Grund und Bodens gelten und im Eiaentbum des Grundbesitzers stehen. Das von dem rechtlgten errichtete Gebäude wird vielmehr sein !? e , nt m ’■ während der Grund und Boden in der Hand des bisherigen Eigenthümers verbleibt Als Einen-

übe^dadn kann der Erbbauberechtigte frei

Äff dasselbe chalten und walten. Er hat nicht die

inl hl» 21 " ®r1 en ^"Ikandhaltung wie ein Nießbraucher, auch dann mcht, wenn das Erbbaurecht nach einer be-

urckäll?^8o??!!? Eigenthümer des Grundstücks ^suFallt. L-oll etwas anderes gelten, so muß es aus-

ÜR ninr D°s Erbbaurecht braucht

sich nicht zu beschranken auf die „zu bebauende" Fläche sondern es kann auch auf unbebaute Theile, z. B.^eirien eine sonstige, für die Benutzung des Bau- Q C jh vortheilhafte fläche erstreckt werden. — Stand zur "O c der Einrauw.ung des Erbbaurechts schon ein Gebäude

des Grundbesitzers.^ ^ * iefc ® ^ bem ^igenthum

gegSüö| rM b a e r e to?r f/p? fe IL n Recht dritten Personer eigenen Mittel nicht aus^eichen, um ^dst B^kosten^zü

Z?LyLm^tAne^S^

-LLÄ 'L-s-KblchLL LKS

bleibt das Grundstück gleichfalls noch stehen jedoch mit dem Berinerke, daß es mit einem Erbbaurecht belastet ^ Erbbauberechtigte eine einmalige Zahlung eine zahrlich wiederkehrende, einen sogen

der Berecktiate^as zahlen braucht, weil ihm

her Berechtigte das Erbbaurecht unentgeltlich einräumt

ist ohne Emfliiß auf den Charakter des Erbbaurechts Dadurch, daß das Bauwerk untergeht, erlischt das Erbbaurecht nicht. Dem Berechtigten steht es frei nach Beüeoen rot neues Bauwerk zu errichten oder nicht! Bau! er mcht, so wurde der Eigenthümer das Grundstück bis rahm, daß lener ein Bauwerk errichtete, benutzen dürfen Wenn dav Erbbaurecht als Ersatz frir Wobnunatz miethe benutzt werden soll, so würde es sich wohl em- psehlen, es entweder m seiner Dauer unbeschränkt zu lassen oder doch Mindestens für so lange Jahre zu be- messen, als voraussichtlich das Gebäude sich erhält also auf öO bis 100 Jahre. Nach Ablauf d str Zeit L dem Grundeigenthumer das Recht einzuräumen etwa ^^/"Oahrlger Frist zu kündigen, wobei er dann'zu ver- P, lichten ist, die vorhandenen Gebäude, Gartenanlagen rc. zu ihrem derzeitigen Werthe zu übernehmen. Der Erb- banbereastigte seinerseits muß natürlich etwa bestellte

ung bringro* 6 ” °" ® rBBaurec ^ t vorher zur Lösch-

Arrsland.

FerüUeton.

Aus Kunst und Lrben.

* Die Renten- und Pensionsanstalt für bildende rrunstlcr in Weimar, der ältere Bruder der für Berufsschrift- steller nicht warm genug zu empfehlenden Pensionsanstalt Deut­scher Journalisten und Schriftsteller in München, wird nach längerem Bestehen jetzt in eine lebhafte Propaganda eintreten da cs leider scheint, datz die sociale Einsicht der Künstler noch nicht so weit vorgeschritten ist, daß ste von selbst und auf die bloße Kunde von der Begründung der Anstalt die Nothwendiq- leit empfunden haben, sich ihr anzuschließen. Der stellvertretende Vorsitzende, Regierungsrath Dr. Heydenreich, hat im Düssel­dorfer „Malkasten" vor einer Versammlung von Künstlern die Ziele und die Organisation der Anstalt auseinandergesetzt. Wir geben die wichtigsten Punkte seiner Ausführungen wieder. Die Arbeiter auf dem Gebiete des Geisteslebens seien heute noch die einzigen Unversicherten, denen Alter und Invalidität noch ein Schreckgespenst sein müssen. Diese Lücke habe vor längeren Zähren schon die Renten- und Pensionsanstalt der Genossen­schaft deutscher^ Vühnenangehöriger auszufllllen gesucht, indeni sie ihren Mitgliedern die Sorge ums Alter abgenommen habe und nach diesem bewährten Vorbild sei auch die von ihm ver­tretene Anstalt für bildende Künstler organisirt worden, deren Rachfolger, die Pensionsanstalt der Lehrerinnen und Erziehe­rinnen und die der Journalisten und Schriftsteller, wohlsituirte Institute jetzt seien. Leider sei die Bethciligung der bildenden Künstler noch lange nicht die erhoffte, weshalb auch eine größere Propaganda für die Anstalt jetzt vorgenomnien werde. Wer L Mk. 60 Pf., 6 Mk. oder 10 Mk., je nach Vermögen monatlich

un?-niJ?Äm durch die Anstalt eine sichere Reite für Alter und invalid,ta garantirt, die höher bemessen werden könne als

unterstüüend?M-fr "'^ a M 1 R-nt-n- und Pensionsanstalt viele unterstützende Mitglieder und Gönner habe, auch sonst für die

wnde di ! 0 Eltfrf W ^gesetzt bemühe. Zudem haU tin fflSar KK '- 4 aIfo unentgeltlich, verwaltet, w m r Geschaftslokal in Weimar umsonst zur Verfüquna ae- und besäße in ihren Ortsverbänden unentgettlich arbeitende Lokalorgane. Redner ging dann auf die besonderen Einrichtungen der Hinterbliebenen-, Waisen- und Wittwen-Ver- . b ?‘ ^^"i^E^f'chErung als Nebenversicherung ? noch daß die Renten- und Pensionsanstalt für

Rldenden Künstler mit und neben den Kllnstler-Unter-

vwlle und müsse, da nur so aller Roth im Kunstlerstande gesteuert werden könne.

Me * ^arösignale. Durch dieVlätter geht eine eigenthiim- an s? °°u °-ner Botschaft vom Mars, die einem ameri­kanischen Astronomen geworden ist. Ein See auf dieseni Planeten, dessen Vorhandensein den Gelehrten längst bekannt sc auf eine mehrere hundert Kilometer lange Linie längere Zeit

? U 1 b bciä ' Ert der Astronom, wäre geschehen wnl die Bewohner des Mars denen der Erde ein Zeichen geben wollten. Daß dieselbe speziell Mr. Douglas geworden, nüe es

nebmen fo ^ allerdings kaum anzu-

J“ vorgeschritten die Bevölkerung des Sterns auch sein mag. daß sie von den einzelnen Erdbewohnern Kenntniß hat ist denn doch aum anzunehmen. An und für sich klingt die Sache

lickkeit' jSr 1 } nicht, daß ihre völlige Unmög­lichkeit erklärt werden muß, wenn — die ganze Meldung nicht

^ berühmten Muster verfaßt wäre. Der bekannte

ndnefK f cklj ( te ' .^unrille Flammarion, bat nämlich vor mehreren Jahren in einem Artikel den Vorschlag gemacht, wir

K o n ll anürt bekanntlich, so wird uns aus

onitantinopel geschrieben, mit Munir Vev dem hm,

b-figmrten Nachfolger Caratheodoris als Gesandten für Belgien und bie Schweiz, kein Glück gehabt. Der Mann ist ' vne man zu sagen pflegt. Er bekleidet bekannt-

KL f: AkniSiÄ

alj solcher gleichzeitig in Brussel und Bern-accreditirt sein. Diese Dreieinigkeit soll den Zweck haben, ihm die alleinige Verfüauna über d-e Gelder, welche zur Unierdrückung der junqMrkischen Propaganda in den drei Ländern ausgeworfen sind zu v r

NL'"d.?L«"L 'A- ff-,UsÄ

"....8 °br Aufsicht über die Reformturken im Auslande van größtem Vortheil sei. Belgien l- nie nun in sehr feiner W °s- °b' Nidem es erklärte, es könne keinen Gesandten^ acceptiren »M r'l-s ? 8 rinderen Staaten beglaubigt wäre da

rustel bisher stets einen bevollmächtigten türkischen Minister

7r K SS 7i a 6 rl aBe - • $ei Schweizer Bundesrath mach! ral! r ^ t Schwierigkeiten aus „politischen Gründen"

® gleichzeitige Accreditirung in Belgien habe er nichts'

°uch neutraler Staat sei, aber -ine Konnivenz mit F^Ee-ch - _ quod n on ! Nichtsdestoweniger ha? die turk-sche Regierung Munir Bey seine Beglaubigung chreiben fü die Schweiz ausfolgen lassen, doch wird die eigentlich! L-ituna

GeneMkonsuls7n^R v7 B ^v Beys. des bisherigen

sstEveralkonsuls rn Neapel und neu ernannten Botschaftsraths

* Tegen ~ gr übrigens ein Enkel des Großvezirs ! 0

auf der Erde möchten doch Riesenfeuer entzünden Ho den

Sfnbenfeh? Jii6t baräui ^ n - daß wir von'ihrem Vor­handensein wußten und gern eine Verbindung mit ihnen an-

knupftn mochten. Daß nach dieser anderen Welt hin der Auf- satz Flammanons gedrungen und das Projekt daher dort zur Zus uhrung gelangt ist. kann kaum angenommen Herden L

K ^egt die Vermuthung viel näher, in dem neuen brdidl»:/ hrrtio der Artikel in dem Kopf des b-tre senden^^ ^ tlstimliche Vorstellungen hervorgerufen und dieser die «!- würdige Erscheinung beobachtet bat — oder ^ ^ J"*

glaubt. Jedenfalls dürste sich bald ze! !n oh?ie emen thatsachlichen Hintergrund besitzt ^ denn' es b ""^

nehmen, daß die Marsbewohner sich mit der schaft begnügen, und sie werden hoffentlich dann Manai?

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'st nn Schreiben der Gräfin Margarethe von Nass ^'"uenhand,

Verwandte, die Gräfin M!chthild von Cleve. M-stlbe °sÄr!ibt be, Beginn des Jahres 1367 : Aucki so J •! J“

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5Eurfü r ftin Anna von Brandenburg einem nachträglichen Neu- iah sgeschenk m, ihren Gemahl Albrecht Achilles fo?g°L Zstle»

^ ^ Lieb ein Perleinschnur zum neuem

PeAein"an d??Sckn"? Lieb hundert guter Jahr, und als manchS ^ allmächtige GRt A" seligs Jahr geb Euch