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«8. Jahrgang.

Erscheint in zwei Ausgabe». Bezugs-Preis: durch den Verlag 5® Pfg. monatlich, durch die Post » Mk. «® Pfg. vierteljährlich für beide

Verlag: Langgasse 27.

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U«. 55?. Redaktions-Fernsprecher No. 52.

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Iüv öen Monat Dezember

aus das

Wiesbadener Tagblatt"

zu abounire», findet sich Gelegenheit im Verlag Langgasse 27. bei den Ausgabestellen, den Zweig-Expeditionen in den Nachbar- orten und sämmtlichen deutschen Reichsxostanstalten.

Der Pnykß gegen die Harmlosen.

(Bon unserem Berliner ^-Korrespondenten.)

Keriin, 28. November.

Das Prozeßverfahren gegen die Häupter des ehemaligen Klubs der Harmlosen spielt sich diesmal erheblich schneller ab als eS bei der ersten Auflage dieses Prozesses vor drei­zehn Monaten der Fall war. Wenn nicht ganz unerwartete Zwischenfälle eintreten, wird der Prozeß morgen oder spätestens übermorgen sein Ende erreichen. Auch die Personen der Angeklagten haben, ebenso wie die Vorgänge in diesem Prozeß überhaupt, diesmal die öffentliche Meinung nicht mehr so intensiv beschäftigt, als bei der früheren Ver­handlung, denn die öffentliche Meinung sah sich damals zum Theil vor ganz neue Thatsachen von nicht zu unter­schätzender socialer Tragweite gestellt.

In erster Reihe wurde bei der früheren Auflage des Harmloseu-Prozesses die öffentliche Meinung durch die ver­blüffende Thatsache beschäftigt, die durch die Verhandlungen des Prozesses fcstgestellt wurde, daß das Hazardspiel trotz aller Verbote des obersten Kriegsherrn in den Reihen des Offiziercorps noch immer eine recht bedenkliche Anhängerschaft zu verzeichnen hatte. Es ist bekannt, daß Kaiser Wilhelm von jeher mit außerordentlicher Energie darauf gedrungen hat. das ebenso bedenkliche wie gefährliche Laster des Hasardspiels aus dem Offizi-rcorps zu verdrängen. Schon in der ersten Zeit seiner Regierung, am 26. März 1890, erließ der Kaiser eine Kabinettsordre, worin er cs »ls seinen Willen aussprach, daß bei der Infanterie ein Offizier mit höckstens 45 Mk., bei der Kavallerie mit höchstens 150 Mk. monatlicher Zulage zu seinem Gehalt auskommen müsse. Ausdrücklich hieß es in der Kabinetts­ordre, daß die Kommandeure dem überhandnehmenden Luxus mit allem Ernst und Nachdruck entgegentrelen sollten.

' Wie wenig durchschlagende Wirkung der Erlaß gehabt hat, zeigte der Hannover'sche Spielerprozeß vom Jahre 1893, der noch in aller Erinnerung ist. Der unterdeß im Zucht­haus verstorbeneolle ehrliche Seemann" spielte damals ungefähr dieselbe Rolle, wie jetzt derSpielerwols", und die übrigen Akteure in dem Prozeß bildete die Mehrzahl der Offiziere von der Hannover'schen Reitschule, von denen ein Theil kassirt wurde. Infolge des Prozesses erging eine

Donnerstag, den 29. November.

neue kaiserliche Kabinettsordre, worin ausdrücklich auf die Verordnung vom 2. Mai 1874 Bezug genommen wurde, welche den Offizireu insbesondere alle Ausschweifungen, Trunk- und Hazardspicl verbietet. Die Wirkung dieser neuen Kabinettsordre zeigte sich im Harmlosen-Prozeß, wo unter den Zeugen und Theilnehmeru am Harmlosenklub eine recht stattliche Anzahl aktiver Offiziere auftrat. Es ist bekannt, daß infolge der ersten Auflage des Harmlosen- prozesscs abermals eine Kabinettsordre gegen die Spiel- und Verschwendungssucht erging. Ueber die Wirkung dieser erneuten Kabinettsordre konnte selbstverständlich nichts in die Oeffcutlichkeit dringen, doch ist allgemein die Ansicht -ver­breitet, daß die Enthüllungen des Harmloscnprozesses eine starke, abschreckende Wirkung ausgeübt haben.

Die jetzige zweite Auflage des Prozesses hat selbst­verständlich neue Enthüllungen nicht bringen können. Während uns das vorige Mal die persönliche und die sociale Seite des forensischen Dramas mehr intercssirtc, beansprucht diesmal naturgemäß die juristische Seite der Frage ein stärkeres Interesse. Denn wenn die Angeklagten bei der ersten Verhandlung von der Beschuldigung des gewerbsmäßigen Glücksspiels frcigesprochen wurden, so ver­danken sie dies dem Umstand, daß diese Frage zu den heikelsten Materien der Rechtsprechung gehört. Paragraph 284 des Strafgesetzbuchs, der hier in Betracht kommt, lautet: Wer aus dem Glücksspiel ein Gewerbe mach!, wird mit Gefüngniß bis zu zwei Jahren bestraft, neben welchem auf Geldstrafe von 300 bis 6000 Mk., sowie auf Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte erkannt werden kann."

Wer aber macht aus dem Glücksspiel ein Gewerbe, das ist die Frage. Nach der Rechtsprechung des Reichsgerichts erfordert der gewerbsmäßige Betrieb des Glücksspiels als ständige Einnahmequelle" die Absicht des Handelnden, eine fortgesetzte, wenn auch nur gelegentliche, nicht dauernde oder regelmäßige, auf Erlangung von Vermögensvorthcilen oder Erwerb gerichtete Thätigkeit auszuüben. In einer noch heute maßgebenden Entscheidung vom 23. November 1886 ließ sich das Reichsgericht hierüber wie folgt aus:

Aus dem Glücksspiel macht Derjenige ein Gewerbe, welcher mit dem Willen und der Absicht spielt, eine fortgesetzte, auf Gewinn gerichtete Thätigkeit auszuüben. Nicht in den objektiven Erfolgen des Spielens, sondern .in dem Willen des Spielers liegt die Voraus­setzung des Thatbestandes der Gewerbsmäßigkeit ....

Dagegen ist nach der Rechtsprechung des Reichsgerichts nicht ein gewerbsmäßiger, sondern nur ein gewohnheits­mäßiger, also nicht strafbarer Spieler Derjenige, welcher ohne Rücksicht auf Gewinn oder Verlust der Spielleidcnschaft fröhnt. Aus diesen Ausführungen, welche zum Verständniß des Urtheils in dem jetzigen Harmlosen-Prozeß dienen mögen, geht hervor, wie schwer die Grenze festzustellen ist, wo der Gewohnheitsspieler aufhört und der gewerbsmäßige Spieler anfüngt, und wie sehr die Entscheidung von dem Urthcil des Richters über die begleitenden Umstände abhüngt. Jeder

Ferrilletsn.

Künstserör^ucke.

(Eigener Aufsatz sür dasWiesbadener Tagblatt".)

Es mag im ersten Augenblick unnütz erscheinen, sich noch einmal über diese Kategorie der Drucke zu verbreiten, da ja in diesen Tagen genügend darüber geredet und geschrieben worden ist. Auch will ich nicht noch einmal vom alten Senefelder erzählen, auch nicht für Maschinen und das technische Verfahren zu erwärmen versuchen. Es erscheint mir vielmehr angebracht, an der Hand der Ausstellung in Bangers Kunstsalon einmal auf die k ü n st l e r i s ch e Seite und Bedeutung der Schwarz- Weiß-Kunst, insbesondere der Künstlerdrucke, zurückzukommen. Warum hat der Künstler ein intimes Interesse an dem Original­druck seiner Werke? Welchen Werth hat diese neu aufblühende Volkskunst gehabt, und welchen Werth hat sie für uns?

Was die Maschinen in der Kunst des Druckes gesündigt haben, erfahren wir täglich, und das mögen die Herren Erfinder einst mit den Künstlern abmachen, was sie der Kunst mit der Wohlfeilheit der Herstellungsverfahren genutzt oder geschadet haben. Homo sapiens hatte Alles klug erdacht, um billig und schnell liefern zu können, denn wer heute billig liefert, hat das größte kaufende Publikum für sich. Die Originale waren noch nicht billig genug und der Künstler konnte nicht billiger liefern. Oeldrucke, Aquarelldrucke, Helio- und andere Gra­vuren überschwemmen den Kunstmarkt und werden maffenhaft gekauft, aber meist was? Man frage die Kunsthändler, welche Sachen am meisten gehen,Das Geheimniß",Bien-6tre", Parzen",Leflers Kinderbilder",Plockhorst" rc.

Es wäre jedoch verfehlt, diese geistvollen Erfindungen zu bedauern, im Gegentheil haben unternehmende Leute sich die­selben zu Nutze gemacht und hervorragende Prachtwerke sind entstanden, wie die Galleriepublikationen von Braun, Hanf- staengel, die herrlichen Photogravuren der Photographischen Gesellschaft, hie vor jedem kritischen Auge bestehen und den

Verlags-Fernsprecher No. 2266.

Spieler verschwendet zuerst, weil er gewonnen hat, dann aber will er gewinnen, um seine verschwenderische Lebens­weise fortzusctzcn. Zuerst scheint er nur zu leben, um zu spielen; dann aber spielt er, um zu leben!

Deutsches Deich.

* Hof- und Personal-Nachrichten. Der deutsche Bot­schafter in Paris, Fürst M ü n st e r . ist. wie dieNorddeutsche Allgemeine Zeitung" hört, von seinem Posten mit Rücksicht auf sein hohes Alter zurückgetreten.

* Berlin, 29. November. Wie dasBerliner Tageblatt" berichtet, hat Rechtsanwalt Dr. Werthauer, sowie die Staats­anwaltschaft gegen dieStaatsbürger-Zeitung" wegen ihres gestrigen Artikels Strafantrag gestellt.

* Das Ncichstagspräsidinm beim Kaiser. Das Reichstagspräsidium wurde gestern vom Kaiser in Audienz empfangen. Der Kaiser, der Generalsuniform angelegt hatte, begrüßte die Herren auf das Freundlichste. Er wies darauf hin, daß auch der gegenwärtigen Tagung des Reichstags wieder be­deutungsvolle Aufgaben gestellt seien und gab der Zuversicht Ausdruck, daß deren Erledigung zum Segen Deutschlands er­folgen werde. Besonders erwähnte der Kaiser die Forderungen für die China-Expedition. Gern hätte er den Reichstag beim Ausbruch der Wirren um sich versammelt, das sei aber nicht an­gängig gewesen, weil sich die zu lösenden Aufgaben und die finanziellen Konsequenzen zunächst nicht übersehen ließen. . Er vertraue, daß die patriotische Gesinnung des deutschen Reichs­tags sich auch diesmal bewähren werde. Unmittelbar darauf wurden die Herren von der Kaiserin empfangen, welche ebenfalls in liebenswürdigster Weise, besonders mit Graf Ballestrem, sich längere Zeit unterhielt und bei Herrn v. Frege sich theilnehmend nach dem Befinden des sächsischen Kötzigs- poares erkundigte. Durch Hofequipagen wurden die HMen wieder zur Bahnstation zurückgebracht. (Nach einer MitthWng derNational-Zeitung" soll diese Meldung über den Enlssfang des Reichstagspräsidiums durch den Kaiser vollkommen unzu­treffend sein. Der Kaiser war überaus liebenswürdig und plauderte über die verschiedensten Dinge, aber von Politik, vom Reichstag und dessen Arbeiten hat der Kaiser kein einziges Wort gesagt. D. R.)

* Ueber die Dispositionen des Reichstags schreibt ein Berichterstatter: Wie uns von gut unterrichteter Seite ver­sichert wird, ist man fest überzeugt, daß die China-Vorlqge noch vor dem Eintritt in die Weihnachtsserien erledigt werden wird, denn der Budgetkommission werden voraussichtlich nur dr§i oder vier Sitzungen zur näheren Prüfung des Nachtrags-Etckss Vor­behalten werden. Die Ablehnung der vom Abg. Richter in Aussicht gestellten Anträge, die bisher noch nicht cingegangen sind, ist als gewiß anzusehen. Die zweite und dritte Lesung im Plenum könnte sich glatt vollziehen, nachdem bie Jndemni- tätsfrage in der Kommission glücklich gelöst sein wird. Es ist als sicher anzunehmen, daß der Senioren-Konvent dem 10. Dez. als dem Termin für die erste Etatsberathung in Ueberein- stimmung mit der Budgetkommission zuneigen wird.

anspruchsvollsten Kunstfreund befriedigen können Meister­werke ihrer Art. Doch sind diese alle keine Kunstwerke im Sinne der Künstlerdrucke, denn jene Reproduktionen entstanden nicht auf spezielle Veranlassung der schaffenden Künstler selbst, sondern sind meist, wie oben gesagt, von unternehmenden Leuten ver­öffentlicht werden, theils mit Zustimmung der Gallerieen, theils auch mit Zustimmung der noch lebenden Künstler.

Die Reproduktionen sind direkt von den Künstlerdrucken zu trennen. Es handelt sich bei diesen Werken mehr um eine per­sönliche Note des Künstlers, da derselbe das Bild direkt auf die Platte zeichnet und womöglich den Druck selbst überwacht. Da­rum wirkt solch Blatt auch viel persönlicher und unmittelbarer, da es gleichsam vom Künstler inspirirt wurde. Jede Zeichnung ist nun nicht für den Druck bestimmt und oft überhaupt nicht dafür gedacht, um als solche befriedigend zu wirken. Der zeichnende Künstler ist ein anderer als der malende, es leiten ihn andere Gesichtspunkte. Sei es nun, daß er den Griffel zur Zeichnung von Kartons oder Entwürfen für seine späteren Ge­mälde benutzt, oder für illustrative Zwecke, oder aber, und das interessirt jetzt am meisten, er zeichnet direkt. für ^ die Radirung, direkt für den Stein. Also Arbeiten, die, ich möchte sagen, schon beim Entwurf als Drucke gedacht sind. Dem Maler war es darum zu thun, eine Idee dem Publikum zu­gänglich zu machen, die gemalt unmöglich oder doch reizlos ge­wesen wäre. Je mehr ein Kunstwerk trotz seiner anspruchs­losen Machart und simplen Zuthaten wirkt, umso größer und anerkennenswerther, glaube ich, ist es. Im Oelbild Einfach­heit zu erzielen, ist weit komplicirter und undankbarer. Die Zeichnung soll nicht etwa Hauptzweck und Ende alles Malens sein. Leider gab es eine Epoche in Deutschland, da Leute wie Carstens und seine Nachbeter nur auf den Karton schworen, als die alleinseligmachende Kunst, nur Linie; sogar farbig zu zeichnen, war beinahe verpönt, Farbe überhaupt unmöglich, und doch hatten diese Leute den Endzweck der Zeichnung nicht er­faßt. Wie langweilig wirken solche Sachen gegen die geist­vollen und technisch hervorragenden Werke von Rops, Klinger, Thoma rc., im Raffinement der Technik als auch der geistvollen Erfindung, wohl die größten der letzten Decennien. Ein Klinger- Cyklus gemalt, wäre einfach ein ppb er ist einfach

schwarz-weiß gedacht, ebenso wie viele Thoma-Lithographieen sicher den Reiz durch die ausgesprochene Farbe einbüßen würden. Der Künstler hatte eben kein Verlangen nach der Farbe, ihm genügte das einfachere, anspruchslosere Material zur Ver­wirklichung seiner Idee. Er gab mehr durch das Wenige, er ließ zu denken übrig. Die Ideen häuften sich, um dieselben los zu werden, griff er nach einem leichteren Material, er konnte Vieles auf kleinerem Raum vereinigen, was gemalt aufdringlich und abstoßend hätte wirken können. Man denke nur an Rops, Es ist nicht Jedem gegeben, schwarz-weiß zu empfinden, trotz der auch dieser Farbe innewohnenden vielen Nüancirungen kann doch nicht jeder Künstler sie für seine Ideen als ausgiebig ge­nug erachten. Z. B. kann es Thoma oft und entbehrt man dann der Farbe nicht, im strikten Gegensatz zu Böcklin, der direkt farbig empfindet in Linie und Farbe, Alles klingt und singt bei ihm, er schwelgt in seiner Tonscala den göttlichen Hymnus der Farbenfreudigkeit.

Bei diesen modernen Künstlerdrucken ist es nun mcht absolut nöthig, nicht farbig zu sein, je einfacher in der kolo­ristischen Wirkung, je delikater; sie sollen nicht realistisch fern, sondern sind entweder dekorativ gedacht, oder aber leicht sich an die Natur anlehnend, die Farben sür das Material übersetzend. Durch diese wenigen Mittel ist der Reiz mehr ein poetischer, da ein realistischer Druck leicht brutal wirken könnte. Die Milderungen und Abstufungen wie beim Malen stehen beim Druck nicht so zu Gebote, da der Druck wegen der Unzahl der Platten, die Verwendung finden müßten, . sehr komplicirt werden würde. Einfachheit des Kolorismus ist also in jedem Falle geboten. Auch besteht die Aesthetik der farbigen Litho­graphie mehr in dem Andeuten der gedachten Stimmung durch geschickt gewählte wenige Farbenklänge, die neben- oder über­einander gedruckt doch den gewünschten Farbenaccord geben. Es handelt sich, wie auch oben gesagt, meist um Sujets, die gemalt theils unerreichbar im Ton, oder die als ausgeführte Gemälde allen Reiz einbüßen würden. Eben deshalb wirken auch farbige lithographische Reproduktionen nach Gemälden nicht halb so intim und originell, wie solche Künstlerdrucke, für deren Material der Künstler direkt seine Motive gedacht hat.