Einzelbild herunterladen
 

«8. Jahrgang.

Erscheint in zwei Ausgabe». — Bezngö-Preis: durch den Verlag 50 Pfg. „umailich, durch die Post L Mk. «O Pfg. vierteljährlich für beide Ausgaben zusammen.

Verlag: Langgasse 27.

RN, ZOO Abonnenten.

Anzeigen-PrciS:

Die einspaltige Petitzeile für locale Anzeigen 15 Pfg., für auswärtige Anzeigen 25 Psa. — Reklamen die Petitzeile für Wiesbaden 50 Pfg., für Auswärts 1 Mk.

-SVltltrtiJUtE lür die Slbc»d - Sluegave bis 11 Uhr Vormittags, für die Morgen-Ausgabe bis 3 Uhr Nachmittags. — Für die Ansnahme später eingereichter Anzeigen zur „achstcrsche,»enden Ausgabe wird keine Gewahr übernommen, redoch nach Möglichkeit Sorge getragen.

Mo. 652. Redaktions-Fernsprecher No. 52.

SRoirgen-Ausgabe.

I»iti»1i»-A»!rägk im Reichstag.

Während das Centrum durch den Mund des Abg. Lieber den Grafen Bülow im Reichstag bei jeder Gelegenheit um­schmeichelt, sorgt es zugleich für die Aufstellung der Kosten■ rcchnling, die der neue Reichskanzler begleichen soll, auf das; er das angeboleue Wohlwollen der ausschlaggebenden Partei fürderhin sich erhalten könne. Der vom Abg. Lieber und Genossen eingcbrachie Antrag auf Sicherung der Religions­freiheit im Deutschen Reiche ist, wenn er denn überhaupt etwas Anderes als ein überflüssiges Bekenniniß zu Selbst­verständlichkeiten sei» soll, ein regelrechtes Programm der Loslösnng der Kirche vom Staat. Die freie Religionsausübung ist schon jetzt im Deutschen Reiche Keinem verwehrt. Das weiß das Centrum auch, aber es kommt ihm, wie gesagt, ans sehr praktische Forderungen an, vor Allem darauf, den Grafen Bülow zu bestimmter Stellungnahme gegenüber den großen Kirchen- und Schulfragen zu nölhigen. Graf Bülow ist ja auch preußischer Ministerpräsident, und es empfiehlt sich dem Centrum somit doppelt, die erste Ge­legenheit zum Auschueiden der Kirchenfrage zu benutzen. Wenn man den eingebrachien Gesetzentwurf als Versuch bezeichnet, die während des Kulturkampfes gestrichenen preußischen Verfassungsarlikel über die Freiheit der Kirchen in die Reichsoerfassnng anfzunehmcn, so mag das zwar im Wesentlichen richtig sein, aber der Antrag bezweckt sicher noch mehr: er will nämlich gleichzeitig eine sormulirle gesetz­liche Durcharbeitung des Grundsatzes der Religionsfreiheit verwirklichen, er will ein kirchenpolitisches Reichsgrundgesetz schaffen. Der Inhalt des Antrages kann nach vielen Rich­tungen hin als sehr wohl erwägcnswerth gelten, aber es ist etwas Anderes, ob solche Forderungen von Parteien erhoben werden, denen ausglcichende Gerechtigkeit auf dem Gebiete der Gewissensfragen am Herzen liegt, oder ob die An­regung von einer Partei ausgeht, die wie das Centrum rücksichtslos herrschen will. Schaden kann es gewiß nichts, daß das Centruin wie auch andere Parteien jetzt mit aus­gedehnten Jnilia ivanträgen kommt. Dem neuen Reichskanzler wird so die beste Gelegenheit geboten, sein noch immer nur höchst ungenau bekanntes politisches Programm zu entwickeln. Deshalb darf man mit besonderem In­teresse seiner Stellungnahme zu dem zweiten, vom Centrum eingebrachten Gesetzentwurf entgegensehen, zu dem Antrag auf Errichtung eines Staatsgerichtshofs für das Deutsche Reich. In diesem Antrag ist Verschiedenes so bunt durcheinander gemischt, daß man einen gewissen Respekt vor der Fähigkeit der Verfasser bekommen kann, die Sauer und Süß zusammenzukochen verstehen. Der Antrag ist theils austichtig billigenswerth, theils zeigt er den parliku-

Dienstag, den 27. Movemder.

laristischen Pferdefuß. Seine Berührung mit dem social- demokratischen Gesetzentwurf, betreffend die Sicherung der verfassungsmäßigen Verantwortlichkeit des Reichskanzlers durch einen besonderen StaalZgerichtshof, ist im Nebligen nur von sehr oberflächlicher Natur. Dieser socialdemokratische Antrag braucht dem Reichskanzler den Schlaf nicht zu rauben, da er offenbar nur dazu dienen soll, neue Anlässe zur Kritik des Kaisers und der kaiserlichen Politik von der Reichstags- tribünc her zu schaffen. Indessen muß man sich doch fragen, wie eine gesetzliche Verwirklichung des „Prinzips" der Kanzler- und Minister-Verantwortlichkeit aussehen soll, wenn sie überhaupt Sinn und Verstand haben soll, und wie sie cs in diesem Falle fertigbringen könnte, kein Miß­fallen dort zu erregen, wo man sich heute über den social- demokratischen Antrag entsetzt. Entweder bleibt die Ver­antwortlichkeit ein todter Buchstabe, wie sie es heule ist, oder sie muß durch die Androhung von Strafen und durch Einsetzung eines Spezialgerichtshofs gesichert werden. Immer wird ein derartiger Versuch etwas Verblüffendes für die harmlosen oder harmlos thncnden Ge­mächer haben, die sich nicht vorstellen können, daß ein Minister wegen politischer Handlungen oder Unterlassungen zur gerichtlichen Verantwortung gezogen werden kann. Der socialdemokratische Antrag steckt zweifellos voller Unmöglich­keiten, und doch möchten wir ihn nicht als bloße Spielerei bewachten, wie das anderseits geschehen ist. Eine Spielerei mag er freilich insoweit sein, als die Antragsteller nicht er­warten können, mit ihrer Forderung durchzudringen, aber das, woraus sie Hinausmollen, ist immer ein Programmpnnkt des Liberalismus, auch des sehr gemäßigten, gewesen und sollte es bis dahin bleiben, wo die Verwirklichung möglich ist.

Ein polnischer ErMschos.

Es scheint, daß die Reichstagsersatzwahl in M e s e r i tz - B o m st den Anlaß geben soll, den Einfluß und die Thätigkeit des Erzbischofs v. S t a b l e w s k i in den ihm unterstellten Gebieten einer genaueren Prüfung zu unter­ziehen, und wir meinen, daß eine solche Prüfung ebenso noth- wendig wie nützlich sein wird. Daß Herr v. Stablewski auf die Wahlen in der Provinz Posen von jeher einen Einfluß ansgeübt hat, der nicht nur nichts mit seinem Amte zu thun hat, sondern vielmehr in kraffem Gegensatz zu diesem steht, war seit Langem ein offenes Geheimniß. Aber so rücksichtslos und skrupellos, wie diesmal bei der Reichstagserfatzwahl in Meseritz- Brmst, hat sich der Herr v. Stablewski doch noch niemals in das Wahlgeschäft gemischt. Und so ist es denn nur natürlich, daß sich jetzt auch diejenigen Kreise, welche den Verhältniffen in der Provinz Posen ferner stehen und bisher die Gefahr der dortigen, von dem polnischen Klerus geleiteten „polnischen Be­wegung" verkannten, für die Thätigkeit des Herrn v. Stablewski und seiner politischen Organe, nämlich der polnischen Geistlich­keit, zu interessiren beginnen.

Verlags-Fernsprecher Ro. 2266. 1900»

Die Vorgänge in Meseritz-Vomst sind ja allgemein be- ■

könnt. Die deuischen Katholiken hatten sich erlaubt, dem

polnischen Kandidaten einen Gegenkandidaten in der Person des Propstes v. Krzesinski entgegenzustellen. Dieser Propst mit dem polnischen Namen hatte den Muth, sogar in der Provinz Posen, die ja unter dem geistlichen Regiment der Säule des Polenthums, des Erzbischofs v. Stablewski, steht, seine deutsche Gesinnung zu bekunden. Aber Herr v. Krzesinski

mochte die Rechnung ohne Herrn v. Stablewski. Herr

v. Stablewski hat seit den 9 Jahren, die er bereits Erzbischof von Gnesen und Posen ist, eine umfangreiche Thätigkeit zu Gunsten des Polenthums entfaltet und daran keinen Anstoß genommen. Aber freilich, wenn ein katholischer Propst zu Gunsten des Deutschthums wirken will — ja, Bauer, das ist ganz was And'res! Herr v. Stablewski griff mit seinem bischöflichen Machtwort zu Gunsten des polnischen Kandidaten in die Wahlbewegung ein und erreichte es auf diese Weise, daß die überwiegende Mehrzahl der Katholiken dem polnischen Kandidaten ihre Stimme gaben. Der Deutsche und deutsch denkende Propst v. Krzesinski wurde kalt gestellt und noch weiß man nicht, welches Strafgericht die bischöfliche Gewalt des Herrn v. Stablewski über den Mann verhängen wird, der es gewagt hat, im Machtbereich des Herrn v. Stablewski sich als Deutscher zu fühlen. Ein Gutes aber wird diese Bethätigung des Erz­bischofs zu Gunsten der polnischen Propaganda jedenfalls haben, daß sie nicht nur die öffentliche Meinung, sondern auch die Re­gierung darüber aufklären wird, welcher Fehler es war, einen Polen, und zwar einen Nationalpolen, zum Erzbischof von Gnesen und Posen zu machen, und weffen sic sich auch in Zu­kunft von dem Herrn v. Stablewski zu versehen hat.

Wir meinen freilich, daß es solcher Aufklärung garnicht bedurft hat. Freilich, als Herr v. Stablewski am 12. Januar 1892 dem Kaiser seinen Eid als Erzbischof von Gnesen und Posen schwor, da gab man sich Seitens der Regierung einer optimistischen Auffassung hin, die von den Kennern der Ver­hältnisse im „Posenschen" nicht getheilt wurde. Herr v. Stab­lewski erklärte damals in seinem Eide wörtlich, er wolle dahin streben, daß in den Gemächern der seiner bischöflichen Leitung anvertrauten Geistlichen und Gemeinden die Gesinnungen der Ehrfurcht und Treue gegen den König, die L i e b e zum B a t e r l a n d e, der Gehorsam gegen die Gesetze und alle jene Tugenden, die in dem Christen den guten Unterthan bezeichnen, mit Sorgfalt gepflegt werden, und daß er nicht dulden wolle, daß in der ihm untergebenen Geistlichkeit im entgegengesetzten Sinne gelehrt und gehandelt werde.

Man nahm damals an, daß unter der von Herrn von Stablewski proklamirten Liebe zum Vaterland? die zum deutschen Vaterlande zu verstehen sei. Aber bereits drei Jahre später mußte sich das preußische Abgeordnetenhaus mit den Beschwerden über die antideutsche Haltung des polnischen Klerus beschäftigen, und in den Debatten hierüber wurde un­widerleglich festgestellt, daß diese Haltung ihren Rückhalt und ihre Stütze an dem Erzbischof v. Stablewski hatte. Die Ant­wort auf diese Verhandlungen im Abgeordnetenhause war ein Erlaß des Erzbischofs v. Stablewski vom 18. März 1895, wo-

Feuilleton.

Das englische Unleii'ichtsivrsen.

(Von unserem Korrespondenten.)

London, November i960.

Es H; eine Zeit gegeben und dieselbe liegt noch gar­nicht sehr lange hinter uns, in welcher in England das Lernen als ein Privilegium der Reichen und derer ange­sehen wurde, die es für ihren Beruf brauchten, also es ge­wissermaßen als eine Kapitalsanlage betrachteten. Wer für sein Fortkommen arbeiten mußte und dies in anderer als einer gelehrten Karriere zu thun beabsichtigte, für den wurde Alles, was über das elementarste Wissen hinaus­ging, als unnützer Ballast angesehen, mindestens hielt man es für einen nicht zu rechtfertigenden Luxus, einen Knaben länger in einer Schule zu belassen, als bis er lesen, schreiben, rechnen und vielleicht ein klein wenig Geographie gelernt, während für Mädchen, selbst aus wohlhabender Familie, diese Kenntnisse, durch etwas Klavierspielen und Tanzen vervollständigt, für mehr als ausreichend galten.

Seit mehreren Jahrzehnten bereits ist jedoch darin ein völliger Umschwung eingetreten, und wenn vielleicht auch jetzt noch die Durchschnittsbildung des Deutschen die des Engländers überragt,.so wird doch Wissen hier auch in den einfacheren bürgerlichen Kreisen als eine Macht an­erkannt, als eine Waffe, die im industriellen Kampf der Völker miteinander einen nicht zu unterschätzenden Werth besitzt.

Was den Unterricht in England so lange auf einem recht niedrigen Niveau erhalten hat, war, daß er absolut eine Privatsache, vollständig ohne jegliche Ueberwachung Seitens der Machthaber ist. So entstanden einerseits BoardiuA 8chool8 — noch jetzt die häufigste Form, unter welcher Lehranstalten für die besseren Klassen ge­führt werden — deren einziger Zweck darin bestand, für Jine möglichst große Summe ein möglichst geringes

Aegnivalent an Unterricht und Nahrung zu gewähren, andererseits die sogenannten großen öffentlichen Schulen, „Great Public Scliools", wie Rugby, Eton, Harrow, , die allerdings öffentlich insofern sind, als wohl Niemand, der sich zur Aufnahme meldet, ausgeschlossen wird, abev nicht in dem Sinne, daß sie nichts kosten; sie stellen sich im Gegentheil außerordentlich theuer. Außerdem bestanden und bestehen noch die Local Eudowed Schools, die von frommen Wohlthätern z. Zt., als die Erziehung noch sehr eng mit der Religion verknüpft waren, geschaffen wurden, um dem Volke einen weniger langdauecnden und billigeren Unterricht zu gewähren, deren Zahl aber eine zu geringe ist, um einen eingreifenden Einfluß auszuüben.

All diese Anstalten waren vollkommen unabhängig, d. h. sie standen in keiner Weise unter der Kontrolle des Staates, und die auf ihre Freiheiten ja so sehr eifer­süchtigen Briten glaubten auch nie sich an den Gedanken gewöhnen zu können, daß dieser sich in irgend einer Weise in eine Sache einmischen werde, die so ausschließlich Privatangelegenheit des Einzelnen sei. Seit circa 36 Jahren ist darin aber nach und nach ein Umschwung ein­getreten und zeigt sich bei den Machthabern mehr und mehr die Tendenz, nicht sich des Erziehungswesens zu be­mächtigen — das würde die öffentliche Meinung nicht dulden — aber das Volk an die Kontrolle des Staates über die freien Schulen zu gewöhnen, im Interesse jedes Einzelnen sowohl als im allgemeinen Interesse des Landes.

Der Hauptgrund für diesen Umschwung ist wohl in dem Streben der Massen zu suchen, sich im Kampf um die Existenz einen Platz zu erobern, der sie den bevorzugten Klassen gleichstellt oder doch näher bringt. Dies Ziel, das haben sie erkannt, ist nur durch die Entwicklung des Unterrichtswesens zu erreichen, wenn es auch den Leuten aus dem Volke möglich wird, eine Bildungsstufe zu er­langen, die sie aus ihrer Sphäre emporhebt. Zugleich sah man aber auch ein, daß nicht durch das Bemühen Einzelner, sondern nur durch ein Gesammtvorgehen, also durch ein parlamentarisches Eingreifen der großen Menge Lehranstalten entstehen könnten, die ihnen gleiche

Vortheile gewährten, wie sie sonst nur den privilegirten Klassen zugänglich sind.

Unter dem Einfluß dieser Stimmung wurde zuerst in 1869 der „Eudowed Schools .Lei" votirt, infolge dessen die oben erwähnten durch Philanthropen ins Leben gerufenen Schulen eine bessere Organisation erhielten und besonders die vorhandenen Summen in zweckent­sprechenderer Weise verwendet werden können. In 1870 ging das Gesetz über die Board Schools durch, das den Unterricht obligatorisch macht und vorschreibt, daß er um­sonst gewährt wird. Weitere Gesetze folgten in den nächsten Jahren betreffs des technischen Unterrichts, für den bedeutende Summen ausgeworfen wurden, den Bürgerschulen sind Subventionen zugewendet, dafür aber natürlich auch verlangt worden, daß sie sich den Vor­schriften des Science and Art Departement unter­werfen. Am 1. April d. I. endlich ist ein Gesetz in Kraft getreten, welches Inspektoren schasst, die die freien schulen „auf Verlangen der Leiter derselben" zu besuchen haben.

Trotz dieser Einschränkung erscheint diese Maßregel als eine weittragende, ein fernerer Schritt aus dem Wege der Kontrolle durch den Staat. Es ist keine Frage, daß dieseJnspektioneu mit der Zeit obligatorische werden. Ihr einziger Zweck liegt darin, in den so zahlreichen Privat- schulen der Jugend einen Unterricht, Methoden, Lehrer zu sichern, die einer großen Nation würdig sind. Es dürfte nur wenige Besitzer von Schulen geben, die die Dienste der Inspektoren nicht in Anspruch nehmen werden, die einen, weil sie wissen, daß dieselben nicht eingesetzt wurden, um sie zu belästigen, sondern um ihnen mit Rath und That zur Seite zu stehen, die anderen, um zu be­weisen, daß sie eine Inspektion nicht zu scheuen haben und toeil die Garantie, die so gewissermaßen der Staat für sitz, leistet, ihrer Anstalt nur nützen kann.

Wie dem aber auch sei, das Unterrichtswesen gelangt so mehr und mehr unter die Kontrolle des Staates, was mit den hier vorwaltenden Ideen von Freiheit allerdings garnicht ;m Einklang steht, der Natiotl aber entschieden zum Segen gereichen wird. H. L an d.