«». Jahrgang.
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U0. 838. Ncdaktions-Fernsprcchcr No. 52. Kttttistng, dkN IT'. UoNemder.
Verlags-Fernsprecher No. 2266. 1900 .
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Das Königliche Statistische Vüreau macht Folgendes bekannt:
Mit dein 1. Dezember d. Js. kehrt in Preußen wie im ganzen Deutschen Reiche der Tag der Volkszählung wieder.
Die Nothwcndigkeit periodischer Anfitahmen dieser Art ist unbestritten. Kein Volk oermag sie zu eittbehren, das sich mit Sicherheit über sich selbst und die ersten Bedingungen seiner Entwickelung und Größe, über Zahl, Geschlecht und Alter, Familienstand, Beruf, Religions- bekenntniß und sonstige persönliche Verhältnisse feiner Angehörigen unterrichten will. Die Ergebnisse der Volkszählung dienen aber bei uns iticht nur als Hülfs- mittel wissenschaftlicher Erforschung wichtiger Verhält- ilisse des Volkslebens, sondern auch zu mancherlei prak- tischeu Zwecken, wie zur Vertheilung gemeinsamer Einkünfte und Lasten der einzelnen Bundesstaaten, zur Regelung der Münzprägung, zur Ordnung vieler Verhältnisse, welche, wie z. V. die Zuständigkeit von Behörden der allgemeinen Landesverwaltuug, die Bildung von Stadtkreisen und Urwahlbezirkcn, die Wahl von Abgeordneten zu den Kreis- und Provinziallandtagen, das Gemeindewahlsystem ec., sich nach der Volkszahl richten.,
Eine Aufnahme von dem Umfange der Volkszählung ist natürlich ohne erhebliche Mühe nicht dnrchzufiihren. Ein Blick auf den allgemeinen Verlauf des Zählverfahrens zeigt aber sogleich, daß der Bevölkerung selbst hieraus verhältnißmäßig nur wenig Arbeit und Belästigung erwächst.
In den Tagen vom 28. bis 30. November d. Js. werden im ganzen Staate Zähler, insgesammt wohl eine Viertelmillion und darüber, bei den einzelnen Haushaltungen vorsprcchen, um für jede vom 30. November bis 1. Dezember d. Js. voraussichtlich dort übernachtende Person eine „Zählkarte A" und für jede Haushaltung ein „Haushaltungsverzeichniß L" zu überreichen. Als Umschlag für diese Papiere, dein zugleich eine „Anleitung C" zu ihrer Ausfüllung, sowie je eine Musterausfüllung für beide aufgedruckt ist, dient ein „Zählbrief D".
Die Haushaltungsvorstände haben nur
a) die Zählpapiere in Empfang zu nehnien,
,b) sie gemäß der Anleitung auszufüllen oder durch geeignete Vertreter ausfüllen zu lassen, c) sie vom 1. Dezember d. Js., Mittags 12 Uhr ab, zur Abholung durch deir Zähler bereit zu halten.
. Die Viehzählungen, welche das nothwendige Material für die Beurtheilung und Bedeutung des Viehbestandes in unserer Volkswirthschaft zu liefern haben, sind der Bevölkerung bereits bekannt und geläufig. Anders ist es mit der Obstbaumzählung. Eine solche hat für das ganze Land bisher nicht stattgefnnden, ist aber auf die Dauer nicht zil entbehren. Das Obst als Nahrungs- und Genußmittel erfreut sich in der Bevölkerung einer steigenden Beliebtheit. Um aber dem Obstbau die
nöthigc Pflege angedcihen zu lassen, muß man zunächst seinen bisherigen llmfang und seine Bedeutung ermitteln, was nur durch eine statistische Aufnahme geschehen kann. Es darf daher erwartet werden, daß vor Allem die Besitzer größerer Gärtnereien und Baum- schnlen, die Obstzüchter, sowie die Mitglieder von Obst- bauvereinen als die zunächst Betheiligten mit allem Eifer an dieser bedeutsamen Erhebung mitzuwirken bereit sein werden. Ihr Gelingen würde ferner wesentlich gefördert, wenn alle Obstbaumbesitzer und deren Vertreter, den Zählungstag nicht erst abwartend, schon jetzt an der Hand einer örtlichen Inaugenscheinnahme sich rechtzeitig genaue Angaben über die Anzahl der ihnen zugehörigen Obstbäume jeder der vier in Betracht kommenden Obstgattungen aufzeichneten, damit sie dieselben am 1. Dezember d. Js. ohne irgend welche Schwierigkeit vollständig in die Zählkarte eintragen oder dem Besitzer des Gehöftes angebcn können.
Es ist sorgfältig zu beachten, daß, abweichend von dein Verfahren bei den Volkszählungen, die Vieh- und Obstbaumzählung nicht nach Haushaltungen, sondern nach Gehöften ausgeführt werden soll. Das als Zähleinheit geltende Gehöft (Anwesen) kann aus einem oder mehreren Häusern bestehen. Im Nebrigen verweisen wir wegen der Ausführung der Vieh- und Obstbaumzählung auf die besonderen dieserhalb an die Erhebungsbehörden, soivie die Zähler ergangenen „Anweisungen".
Die Vieh- und Obstbaumzählung ist eine selbständige, nach ganz anderen Grundsätzen als die Volkszählung zu bewirkende Erhebung. Wem: es daher aus Mangel an geeigneten Personen auch vielfach nicht zu vermeiden sein sollte, daß ein und dieselben Zähler mit der Ausführung beider Aufnahmen befaßt werden, so sind doch die Zählpapiere einer jeden Erhebung völlig voneinander getrennt zu halten.
Die Fragen der Zählpapiere der Volks- wie auch der Vieh- und Obstbaumzählung sind wenig zahlreich, dabei durchweg einfach und völlig unverfänglich. Niemals werden die durch beide Zählungen ge- w o nn e n e n N a ch r i ch t e n über einzelne Personen und deren Besitz veröffentlicht oder für andere als statistische, besonders auch nicht für steuerliche oder f i s k a l i s ch e Z w e ck e b e n u tz t. Die aus den Zähl- papieren gewonnenen Ergebnisse gehen in allgenieine Tabellen über, in welchen der einzelne Mensch und sein Besitz nicht niehr erkennbar ist. Die Zählpapiere selb st werden nach beendigter Arbeit e i n g e st a m p f t, Jedermann darf darnach insbesondere auch sicher sein, daß die Angaben feiner Zählkarte über Alter, Bekenntniß, Staats - Angehörigkeit, Militärverhältniß, Beruf und Erwerb, etwaige Mängel und Gebrechen rc. n i e - m a l s vor unberufene Augen k o m m e n oder an dieOefferrtlichkeit gelangen w erden.
Auf ein vertrauensvolles Entgegenkommen der Ge- höftbesitzcr und Haushaltungsvorstände wie überhaupt der ganzen Bevölkerung dürfen die Zähler hiernach wohl um so eher rechnen, als diese Männer ihre umfangreiche und mühevolle Arbeit fast sämmtlich freiivillig über- ,
ttommcn haben und dem Gemeinwesen dadurch werthvolle Dienste leisten. Auf bezahlte Zähler wird diesmal hoffentlich nur noch ausnahmsweise zurückgegriffen werden müssen, nachdem die zuständigen Behörden Anordnung dahin getroffen haben, daß den Beamten der verschiedenen Dienstzweige, den höheren und den Elementarlehrern, die für eine rege Betheiligung dieser Kreise an dem Zählgeschäfte erforderlichen Diensterleichterungen zu gewähren sind. Es darf daher erwartet werden, daß alle noch hinreichend rüstigen und in ihrem Amte für einige Tage abkömmlichen Reichs-, Staatsund Gemeindebeamten, sowie die an höheren, Mitteloder Volksschulen angestellten und wegen des Ausfallens des Unterrichts am Zähltage dienstfreien Lehrer einer Aufforderung der Gemeindebehörde, das Ehrenamt eines Zählers zu übernehmen, bereitwilligst Folge leisten werden.
Das Gelingen beider Aufnahmen hängt wesentlich von dem Zusammenwirken der Zähler mit den Haushaltungsvorständen bezw. Gehöslbesitzern ab. Diese werden deshalb ersucht, den Zählern, deren jeder eine größere Anzahl von Haushaltungen und Gehöften auf- zusnchen hat, ihr Amt nach Möglichkeit zu erleichtern und ihnen unnütze Gänge oder Arbeiten zu ersparen. Sie können dies durch sachgemäße, deutliche Ausfüllung der Zählpapiere, durch bereitwillige Auskunft über einzelne etwa noch verbliebene Lücken oder Undeutlichkeiten in der Ausfüllung und durch die Sorge für sichere und schnelle Empfangnahme der Zählpapiere, sowie deren Bereithaltung zur Wiederabholnng auch für den Fall, daß der Besitzer des Gehöfts und Haushaltungsvorstand selbst nicht zu Hause sein sollte. Die Zähler genießen in der Wahrnehmung ihrer Pflichten den besonderen Schutz der Gesetze. Sie werden diesen aber wohl kaum anzurufen brauchen, sondern überall ohne Weiteres der Rücksicht begegnen, die jeder für das gemeine Beste arbeitende Staatsbürger beanspruchen darf.
Das Königliche Statistische Biireau wird das Seinige Ihn», um die Ergebnisse beider Ausnahmen möglichst schnell zu verarbeiten und sie durch ausgiebige Veröffentlichungen der Nutzbarmachung für Gesetzgebung, Verwaltung, Wissenschaft und Volkswohlfahrt zu erschließen.
Vom Westerwald wird uns geschrieben: Nachstehenden Erlaß des Landraths des Oberwesterwaldes glauben wir den Lesern des „Wiesbadener Tagblatt" nicht vorenthalten zu dürfen. Seitens des Landraths des Ilnterwesterwaldes ist ein Cirknlar in gleichem Sinne erlassen. Das anitliche Marienberger Schriftstück lautet wortwörtlich:
Der Vorsitzende des Kreisausschusses des Oberwesterwaldkreises.
Marienberg, den 31. Oktober 1900.
(Westerwald.)
Die Kreissparkaffe zahlt jetzt für Einlagen 3% pCt. Zinsen. Abgesehen davon, daß es die Pflicht aller Gemeinden und aller Gemeindebeamten ist, die Kreissparkasse als ein Institut des Kreises zu unterstützen, sind diese Zinsen höher, als sie sonst von den für Gemeindegelder anlagefähigen
Femlieton.
Weber das „Asthma".
Von Kr. in eil. Ebing.
Eine der verbreitetsten und quälendsten Krankheiten ist das bekannte „Asthma". Wer kennt nicht aus eigener Erfahrung an sich oder Anderen die quälende, charakteristische Athemnoth. die in längeren oder kürzeren Anfällen auftritt? Vielfach herrscht der Glaube, Asthma sei überhaupt nicht zu heilen, es fei auch keine gefährliche Krankheit, und man könne uralt mit derselben werden.
Alle Ansichten sind im Allgemeinen falsch und gefährlich. Vor allen Dingen giebt es nicht ein Asthma, sondern verschiedene Arten, je nach der Entstehungsursache. Ungefährlich und kaum zu heilen ist nur das Asthma, welches durch Engbrüstigkeit entsteht, welche Sorte von Asthma man auch im Volksmunde Dampf, Dumpf oder Sticken nennt. Bei diesem Asthma kann man wohl Linderungsmittel anwenden, aber keine arzneiliche Heilmittel. Diese Art von Asthma kann nur die Natur durch einen angemeffenen Sport, der den Brustkorb weitet, wie Radfahren oder Rudern, heilen.
Ferner kann aber das Asthma seinen Grund haben in Erkrankungen der Athmungsorgane, des Kehlkopfes oder der Lunge. Diese Arten von Asthma sind zu heilen und verschwinden sofort, wenn das erkrankte Organ geheilt wird. Viele Menschen aber halten Asthma für ein und dieselbe Krankheit und kümmern sich nicht um die Entstehungsursache. Das ist falsch und gefährlich. Jeder Asthma-Leidende sollte sich sofort von einem erfahrenen Arzte untersuchen lassen, damit derselbe die Entstehungsursache feststellt, wenn es ihm möglich ist,denn
leicht ist dieses selbst für den Arzt nicht immer. Für den Laien aber ist die Feststellung der Entstehungsursache fast ganz unmöglich, denn äußerlich zeigen alle Asthma-Anfälle dasselbe Bild. Der Betroffene hascht ängstlich nach Lust, er athmet krompfhaft mit vorgebeugtem Körper und zurückgebogenem Haupte, wobei das bläuliche oder bleiche Gesicht verzerrt ist und sich die Halsmuskeln zum Zersprengen anspannen. Dabei ist das Athemholen keuchend, mit zischendem, pfeifendem oder raffelndem Geräusch. Die Haut des Leidenden fühlt sich kühl an und ist mit kaltem Schweiß bedeckt, ganz das unangenehme Bild eines Erstickungsanfalles. Die Gefahr ist allerdings nicht so groß, wie es den Anschein hat, nur bei ausgebrochenem Herzleiden könnte direkte Lebensgefahr eintrcten. Aber auf die Dauer wirkt das Asthma stets auf das Herz ein und macht es krank, sodaß viele Asthma-Leidende vorzeitig an einem Herzleiden oder an einem Herzschlag zu Grunde gehen. Man sieht also, daß kein Asthmaleiden ungefährlich ist. Um einen Asthmaanfall abzukürzen, befreie man den Leidenden sofort von allen beengenden Kleidungsstücken und bringe ihn in sitzende Stellung. Ist ein Arzt nicht gleich zur Stell-, dann öffne man die Fenster des Zimmers und lasse warme Hand- und Fußbäder nehmen. Liegt kein Herzleiden vor, dann thut starker, schwarzer Kaffee auch sehr gute Dienste. Auch erweisen sich Klystiere von warmem Wasser oder Kamillenthee als vorzügliche Linderungsmittel
Bei allen Asthmaanfällen bringt gute, reine Luft Erleichterung. Im Zimmer verbessert und ozonirt man die Luft am besten und billigsten durch Verbrennen von Salpeter, wodurch die Luft mehr Sauerstoff oder Ozon erhält. Das bequemste Mittel hierzu ist das bekannte Salpeterpapier, nur muß dieses wirklich gut sein, das heißt wirklich mit Salpeter getränkt, sonst belästigt es mehr, als es hilft.
Auch innerlich genommen thut Salpeter gute Dienste. Man nimmt dasselbe aber nicht während des Anfalles, sondern vor
und nach demselben, lange Zeit hindurch. Man löst 15 Gramm Salpeter in einer halben Weinflasche voll Wasser und nimmt von dieser Lösung, besonders an Tagen, wo man sich beengt und beklommen fühlt, alle zwei Stunden einen Eßlöffel voll.
Mit Hülfe dieses einfachen und billigen Mittels und durch fortwährenden Aufenthalt in reiner Lust, schwindet schließlich, jedes Asthma mit Ausnahme desjenigen der Engbrüstigkeit. Diese Heilung erscheint leicht glaubhaft, wenn man bedenkt, daß durch andauernden Aufenthalt in der Seeluft nicht nur viele Krankheiten des Kehlkopfes und der Athmungsorgane, sondern auch die Schwindsucht im ersten Stadium geheilt wurden. Was aber bei der Seeluft heilt, das ist die Reinheit derselben, das Freisein derselben von Staub und sonstigen Verunreinigungen.
Das Asthma der Engbrüstigkeit kann, wie gesagt, nur durch methodischen, ärztlich überwachten Sport geheilt werden, wodurch der Brustkorb und die Lunge erweitert und gestärkt wird.
Jede Heilung eines Astmahleidens dauert naturgemäß lange Zeit, und man wird immer Linderungsmittel beim Anfall anwenden müssen, obwohl beim innerlichen Gebrauch von Salpeter die Anfälle immer schwächer und seltener werden. Außer dem Verbrennen von Salpeter wendet man auch das Einathmen von Acther oder Chloroform an. Beide Arzneien aber sind Betäubungsmittel, die leicht gefährlich werden können, und die ohne Arzt nicht in Anwendung gebracht werden sollten.
Manchen Asthmatikern hilft auch das Rauchen von Stra- monium-Cigarren, doch bringen solche nur selten Linderung, niemals aber volle Heilung.
Alle Asthmakranke müssen ihren Verdauungsapparat sorgsam beobachten und regeln. Alle Unregelmäßigkeiten und Unmäßigkeiten, jede Blähsucht, jede Verstopfung müssen vermieden
