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Wiesbadener Tsgblstt.

«8. Jahrgang.

Erscheint in zwei Ausgaben. — Bcziigs-PreiS: durch den Verlag Le Pfg. monatlich, durch die Post 1 Mk. «O Pfg. vierteljährlich für beide Ausgaben zusammen.

Verlag: Langgasse 27.

LT,TOO Avonnenterr.

Anreigen-PreiSr Die einspaltige Petitzeile für locale Anzeige» 15 Pfg., für auswärtige Amzcigen 25 Pfg. — Üieclanie» die Petitzeilc für Wiesbaden 50 Pfg., für Auswärts 1 Mk.

% ttnrtltmi* für die Abend «SluSgabe bis 11 Uhr Vormittags, für die Morgen-Ausgabe bis 8 Uhr Nachmittags. — Für die Aufnahme später eingereichter Anzeigen zur uächstcrscheineudcn Ausgabe wird keine Gewähr übernommen, jedoch nach Möglichkeit Sorge getragen.

Uv 332. Redaktions-Fernsprecher No. 52. Mittwoch, deil 14. ZLovri»l»er. Vcrlags-FerusP-echer No. 2266. 1900.

Arteigen

Morgen-Ausgabe.

Ein Merteljahrlaiisriih-Inbiinl»».

Am 14. November 1660 ist Wilhelm III. geboren, der größte der Oranier, der siegreiche Gegner Ludwigs XIV., erst der Befreier Hollands, dann der Retter Englands. Auf seinen Schultern ruht da? ganze 18. Jahrhundert mir dem befreienden Geiste, den die Niederwerfung Ludwigs XIV. ihm in die Wiege gelegt hat. Nicht am wenigsten haben wir Deutsche Anlaß, dankbar des Mannes zu gedenken, ohne den auch das Lebenswerk des großen Preußcnkönigs unmöglich gewesen wäre. Am Geburtstage dieses Mannes ziemt es sich, sein Lebenswerk in Erinnerung zu rufen, das den dritten Versuch der Papstkirche zur gewaltsamen Niederwerfung des Protestantismus ebenso siegreich zurückwarf, wie einst Wilhelms III. Ahn Wilhelm I. den Versuch Philipps II. und Gustav Adolph den Ferdinands II. Ludwig dem XIV., dem Vertilger der Reformation im eigenen Lande, schien lange Zeit auch für das übrige Europa das, was Philipp II. und Ferdinand II. vergebens erstrebt hatten, gelingen zu sollen. Und während alle Nachbarvölker vor ihm zitterten, machte sein blendendes Vorbild die Versailler Hofsitle zum Muster aller übrigen Höse! — Was war es, das den Siegeslauf Ludwigs XIV. endgültig hemmte, in einem Moment, wo sogar das kriegs- tüchtige Bern Wälle zur eigenen Vertheidigung nöthig er­achtete; ja wo der englische Hof selber in der schnödesten Art von Frankreich abhängig war? Es war jene rasche Fahrt über den Kanal zwischen Holland und Eng­land! Allerdings eine Fahrt des gleichen Oraniers, der bereits — »nd von dem großen Brandenburger Kurfürsten gestützt — sein niederländisches Heimathland vor der fran­zösischen Invasion gerettet hatte. Er wurde zugleich der Erbe und der Träger der gewaltigen Bewegung, die bis dahin allein Cromwell zu leiten gewußt Halle. Es ist die eigenthümliche Gestaltung, die bleibende Kraft der englischen Doppclreformation, die durch Wilhelm III. ihre Sanktion erhielt und damit auch für die gesammte übrige Welt die Zukunft des Protestantismus sicherstellte. Nach den lang­wierigen Gebnrtswehen der Bürgerkriege erhielt durch ihn der auf das Gleichgewicht der Gemalten begründete Rechts­staat seine feste Gestaltung. Und unter dem Schutze dieses Staates lernten die verschiedenen Kirchenbildungen der Reformation ihre gemeinsame Aufgabe finden.

Was in dieser allgemeinen Charakteristik nur kurz an­gedeutet ist, das hat zur rechten Zeit eine gründliche Specialbehandlung erfahren in der für den heutigen Jubel­tag bestimmten Monographie von vr. W. K. A. Nippold (Sohn des Jenaer Kirchenhistorikers): „Wilhelm III., König von Oranien, Erbstatlhalter von Holland, König von England, 1650—1702" (Berlin, C. A. Schwetsche u. Sohn). Die Dreitheilung des Titels entspricht den drei Perioden von Wilhelms Leben. Aber jede dieser Perioden ist zugleich

Feuilleton.

Die Maske in den franM scheu Gefängnissen.

Unter den vielen Räthseln, die die Geschichte uns auf- giebt und deren Lösung häufig niemals gefunden wird, kennt man wohl wenige, welche so viele Gemüther erregt, jo zahlreiche Federn in Bewegung gesetzt haben, als das­jenige, welches unter der Bezeichnung „Der Mann mit der eisernen Maske" bekannt ist. Die verschiedensten Er­klärungen sind dafür gegeben, die merkwürdigsten und romantischsten Deutungen gefunden worden, mit denen allerdings die Wahrheit kaum im Einklang stehen dürfte.

Ja, es ist sogar sehr die Frage, ob diese Maske, die in den Chroniken des 18. Jahrhunderts so häufig als riesiges Fragezeichen erscheint, wirklich die einzige ihres Genres gewesen oder ob nur Nebenumstände gerade die Aufmerksamkeit auf dieselbe lenkten, doch wild mich be- dünken, daß das letztere der Fall war und daß diese Art der Bestrafung, die in Wahrheit nicht als eine solche, sondern vielmehr als eine besondere Rücksicht gelten sollte, im 17. Jahrhundert öfter zur Anwendung kam. Dieser Gebrauch hat sich in Frankreich sogar bis auf den heutigen Tag erhalten und noch jetzt werden hier von Gefangenen Masken, allerdings nicht aus Eisen, sondern aus einem baumwollenen Gewebe getragen. Es sind wohl weniger vornehme Gesichter als das, welches der Tradition nach die eiserne Maske gedeckt haben soll, die unter diesen ver­schwinden, und wenn sich je künftige Geschichtschreiber mit ihnen beschäftigen sollten, so wird es jedenfalls nicht die Maske sein, die ihnen zu derrken geben dürfte.

Diejenigen Verurtheilten nämlich, welche ihre Strafe in den Zellengefängnissen, d. h. in Einzelhaft verbüßen, sind verpflichtet, eine Maske zu tragen. In ihrer Zelle, die 3% Meter lang, 2 Meter 40 Zentimeter breit und 3 .Meter hoch ist, dürfen die Gefangenen mit unbedecktem

eingeleiiet durch einen Rückblick auf die bisherige Ent­wickelung. So gewinnen wir durch die ersten Abschnitte dcZ ersten Theils ein genaues Verständniß sowohl der früheren Geschichte des oranischcn Hauses wie der Herrschaft der Brüder de Witt, während dcr viertc Abschnitt daS Bcfreiungs- jahr 1672 vorführt. Der zweite Thcil setzt in der Regierung Karls II. ein und stellt in den sechs ersten Abschnitten die holländische und die englische Entwickelung in stetige Wechsel­beziehung. Erst der siebente wendet sich dann speziell dem anderen großen Jahre in Wilhelms Geschichte zu, dem der „glorreichen Revolution" von 1688. Im dritten Buche be­handeln die drei ersten Abschnitte die gemeinsame Negierung Wilhelms und seiner Gemahlin Mary, der letzte Abschnitt die Alleinregicrnng Wilhelms III. bis zu seinem — in der kurzen Pause zwischen dem Ryswykcr Frieden und dem spanischen Erbfolgekrieg erfolgten — Tode.

Der Verfasser hatte bereits in einer früheren Schrift: „Die Regierung der Königin Mary Stuart von England, Gemahlin Wilhelms III., 1689 bis 1695" dargestellt. Die gleichen Eigenschaften, welche eine darin durchweg über­einstimmende Kritik dieser Schrift znerkannte, sind bei dem neuen Werk in noch höherem Grade zu finden. Auf gründ­licher Kenntniß der einschlägigen (meist außerdeutschen Quellen) baut sich ein mit echt dramatischer Kunst ge­zeichneter Pebensgang ans. Wie der Held selbst, so finden auch die übrigen handelnd eingeführten Persönlichkeiten — der frühverstorbene Vater Wilhelm II., Cromwell, Karl II. und Jakob II. — eine wahrhaft intuitive Charakteristik. Der wechselvolle Gang der Ereignisse aber tritt in einer Reihe abgcänderter Scencn vor das Auge des Lesers.

Ein besonderes Interesse erweckt das dem Buche bei­gegebene Originalbild Wilhelms, von ihm seinem Feld- hauptmami, dem Berner Albrecht von Mnlincn, persönlich geschenkt. Die zwar weder schön noch gesund aussehenden, vielmehr von schwerem Leiden zeugenden, aber ungewöhnlich bedeutenden, den thatkräftigen Denker verrathendcn Züge stimmen zu Allem, was uns aus den Tagen seiner Jugend wie seines Mannesalters bekannt ist. Frappirend wirkt die unverkennbare Verwandtschaft des Gesichtes mit der Groß« Herzogin Sophie von Weimar. Das Bild ist ein eben­bürtiges Pendant zu dem schon der früheren Schrift bei­gegebenen Porträt von Wilhelms Gemahlin.

Die vorliegende Jubiläumsschrift über Wilhelm III., der von Holland ans England befreite, mahnt uns an die volle Tragik des gegenwärtigen Zeitpunktes, wo die Lands­leute des Befreiers Englands in Südafrika von dem heutigen britischen Reiche in einer Weise behandelt werden, die dem Stande der sogenannten christlichen Civilisation das denkbar ungünstigste Zcugniß ausflellt. Die große Mehrzahl der Zeitnngsleser hat dabei nicht einmal eine Ahnung davon, unter welchen Verhältnissen zu Anfang des 19. Jahrhunderts England seine Hand anf die holländische Kapkolonie legte. Der da­für gebrauchte Vorwand war ja der, daß sie für den Prinzen von Oranien geschützt werden sollte, solange Holland von Napoleon occupirt bliebe! Schon gleich nach Napoleons

Gesicht sich aufhalten, sobald aber ein Beamter, ein Wärter, ganz besonders aber ein Fremder eintritt, schlagen sie die Maske, „Cagoule" genairnt, über dasselbe. Diese Cagoule ist ein feinmaschiges Gewebe, welches gleich einem Capuchon hinten an: Halsausschnitt befestigt ist und mit der Hand über Kopf und Gesicht gezogen wird. Auf diese Weise wird der Gefangene vollständig unkennt­lich und dieses ist es, was man bezweckte, als diese humane Vorschrift erlassen wrirde. Solange er sich in seiner Zelle befindet, ist es in das Erniessen des Verurtheilten gestellt, ob er derart seine Züge verbergen will oder nicht, verläßt er dieselbe jedoch, um seinen täglichen Spaziergang an­zutreten, um sich nach dem Sprechzincmer oder in das Büreau des Oberaufsehers, kurz irgend wohin zu begeben, wo er auf seinem Wege andere Gefangene treffen könnte, dann ist das Tragen der Cagoule Verpflichtung.

Diese Maßregel ist also nicht eine fernere Buße, sondern im Gegentheil von einem rein menschlichen Ge­fühl diktirt, und deshalb sind es auch nur die Zellen­gefangenen, die die Maske tragen. In den Central­häusern, wo die Gefangenen gemeinsam arbeiten, gehören die Verbrecher meist einer Klasse an, die das Erröthen längst verlernt hat, und einmal wieder frei, treibt ihnen das Begegnen mit einem ehemaligen Kollegen nicht das Blut in die Wange. Die Verurtheilten jedoch, welche eine gewisse sociale Stellung einnahmen, und die oft aus diesem Grunde die Erlaubniß erbitten, in Einzelhaft ge­halten zu werden, wissen die Wohlthat der Maske zu schätzen. Denn nicht nur, damit das Schamgefühl sie nicht bedrückt, wenn Jemand ihnen in den Mauern des Gefängnisses begegnet, tragen sie die Maske, sie soll sie auch, wenn sie die Freiheit zurückerlangt und sie sich eine neue Stellung unter ihren Mitmenschen erringen wollen, vor der „Chautage" bewahren. Wie oft kommt es vor, daß ein einstiger Verbrecher, ehrlich bereuend, sich wieder einen Platz in der Gesellschaft zu erobern sucht und durch einen früheren Mitgefangenen daran verhindert wird.

Sturz aber haben die Freiheitskämpfe hüben, die Unter­drückungen der sogenannten „Rebellion" drüben begonnen! Für den Moment sind die „Buren" einer mehr als zehn­fachen Uebermacht erlegen und ihre blühenden Farmen zer­stört. Daß aber aus den Flammen jeder dieser zerstörten Farmen ein Geist ersteigt, der das zukünftige Gottesgericht schon heute vorausahnen läßt, dafür bürgt die Erinnerung an den holländischen Netter Englands, an dessen Lands­leuten dieses den „Dank der Well" abgetragen hat.

Aus Stadt und Fand.

Wiesbaden, 14. November.

— Krschichtslralende»'. 14. November. 1831: ch Georg W. F. Hegel z» Berlin, bedeutender Philosoph. 1826: Eröffnung der Universität Miinclien. 1825: * August Reißmann, Musik­historiker, zu Frankcnstcin. 1825: ch Joh. Paul Friede. Richter (Jean Paul) zu Bapreuth. 1778: * I. N. Hummel zu Prcßbnrg, Komponist und Klaviervirtuos.

— Militärisches. Der kommandirende General des acht­zehnten Arineecorps läßt den bcthciligten Behörden und Gemeinden dafür seinen Dank anssprcchen, daß die Aufnahme der ihm unter­stellten Truppen während der diesjährigen Hcrbstübungen in der Provinz Heffen-Naffau überall eine sehr gute gewesen ist.

o. Kezirks-Zynode. Die achte ordentliche Bezirks-Synode wird sich u. A. mit folgenden Vorlagen der Kirchenregierung zu beschäftigen haben: a) Entwurf eines KirchengcsetzeS, betreffend Ruhegehalts-Ordnung für die Geistlichen des Konsistorial- bezirks Wiesbaden. Der Entwuif beabsichtigt eine Regelung der Fragen, unter welchen Voraussetzungen ein Ruhegehalt zu bewilligen und wie hoch dasselbe zu bemessen ist, ordnet das bei Emeritirungen cinzuschlagendc Verfahren und trifft Be stimmungen über die Auf­bringung der erforderlichen Mittel. Die vorgesehene Regelung der Kostendeckung würde die Gemeinde mit 29,632 Mk. und die Geist­lichen mit 21,548 Mk. belasten, während an Zuschüssen aus dem Ccntralkirchenfonds, der Bezirkssynodalkasse rc. 57,678 Mk. zur Verfügung stehen, b) Entwurf eines Kirchengesetzes, betreffend Abänderung der K i r ch e n g e m e i n d e- und S y n o d a l - O r d n u ug für die evangelischen Gemeinden im Amtsbezirk des Konsistoriums zu Wiesbaden vom 4. Juli 1877. Der Entwurf beabsichtigt nach der bcigcfiigten Begründung, das für den Geistlichen nicht angemessen erscheinende Abhängigkeitsvcrhältniß zu beseitigen, in welchem derselbe sich zu dem Kirchenvorstand bei Zuriickivetsung eines Gemeindegliedes von einer von ihm zu vollziehenden Amtshandlung befindet. Der Pfarrer soll nicht mehr, wie bisher, ausnahmslos an die Znstinimung des Kirchenvorstandes gebunden sein, wenn er ein Gemeindeglied von der Theilnahmc an einer seiner Amtshandlungen zurückweisen will; der Pfarrer soll vielmehr mir auf Verlangen desvondcrZuriickweisnng Betroffenen den Fall dem Kirchenvorstand zur Berathnng und Beschluß­fassung vorlegeu. Das Konsistorium stellt dcnAutragaufEiiifiihrung einer regelmässigen, wenigstens von 2 zu 2 Jahren wicderkehrenden Kirchensannnlung zu Gunsten des Evangelisch-kirchlichen Hülfsver- eins. Die Kreissynode Herborn beantragt die Herausgabe eines neuen Gesangbuches mit größerem Druck auf etwas stärkerem Papier. Die Krcissynode Wiesbaden-Stadt stellt den Antrag: Synode hält den durch die Verfügung des Königlichen Konsistoriums vom 20. Dezember 1894 geschaffenen Zustand be­züglich der Mitwirkung der Geistlichen bei Feuerbestattungen den Interessen der Kirche und der Gemeinde für gleich wider­sprechend und für unvereinbar mit der Würde des Geistlichen und beantragt: Hochwürdige Bezirkssynode wolle bei dem Königlichen Konsistorium auf Aufhebung der Verfügung vom 20. Dezember 1894 hinwirken."

Derselbe haftet sich au feine Fersen, er saugt ihn aus, er droht dem Herrn Mittheilung zu machen, bei dem der Aermste arbeitet, der Familie vielleicht, aus der er sich, durch jahrelanges Streben rehabilitirt, ein Weib geholt, und hat er erst einmal das Schweigen des Schurken er­kauft, so ist er verloren.

Vor all dieser späteren Oual, die oft schwerer zu er­tragen, als selbst die Strafe es war, schützt den Ge­fangenen die Maske. Geschichtsforscher, die in der „Eisernen Maske" einen Herrn von Bulonde, einen ehe­maligen Offizier, sehen, behaupten, daß Ludwig XIV. durch diese Maßregel die Soldaten des Forts von Pignerol verhindern lvollte, ihren einstigen Chef zu er­kennen und zu insultiren, und so wäre auch sie nicht auf ein Gefühl der Grausamkeit, sondern der Menschlichkeit zurückzuführen.

Uebrigens ist es nicht nur, seitdem das System der Zellengefängnisse in Frankreich in Kraft trat, d. h. seit dem Jahre 1876, daß die Maske für Gefangene häufiger Anwendung findet, unter dem ersten Kaiserreich mußten Diejenigen, welche auf Befehl Napoleons, d. h. ohne Urtheil und Richterspruch in Haft behalten wurden, die Maske tragen, le loup, wie man sie damals nannte. Nächtlich durch die geheime Polizei aus den Betten ge­holt und fortgeschleppt, zwang man diese Unglücklichen den „loup" anzulegen, den sie bis zu der manchmal nie für sie schlagenden Stunde ihrer Befreiung tragen mußten. Mitleid war es aber damals nicht, weshalb man die Gefangenen veranlaßte, sich das Gesicht derart mit der Maske zu bedecken, daß nur Augen, Nasenlöcher und Mund frei blieben, das Erkennen sollte dadurch er­schwert werden, aber allein, damit etwaige Freunde nicht herausfanden, wo der Verhaftete schmachtete. In Sachen der Staatsraison ließ sich der große Napoleon durch Ge­fühlserwägungen nie beeinflussen, noch weniger, wie es scheint, als der sicher nicht allzu skrupellöfe und weich- ■ mütüiae Roi Soleil. .W. Waldau^ .