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Seite 8.

Morgen-Ausgabe. Erstes Blatt.

Wiesbadener Tagblatt»

Mittwoch, 28 . April 1915 .

Nr. 195.

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Bekanntmachuna.

Die diesjährigen Impftermine fin­den an den nachstehend angegebenen Tagen im Gebäude der ehemaligen Offizier - Speiseanstalt, Dvtzheimer Straße 3, von nachmittags 5 Uhr ab statt, und zwar:

») bezüglich der Wiederimpfung: am 1. Mai für die Knaben der Schule an der Luisenstraße, am 3. Mai für die Knaben der Schulen an der Riederberg- und Castellstraße,

am 4. Mai für die Knaben der Schulen an der Blurnentalstraße und Schulberg,

am 5. Mai für die Knaben der Schule am Blücherplatz, am 6. Mai für die Knaben der Schul« am Blücherplatz, am 7. Mai für die Knaben der Schule am Gutenbergplatz, am 8. Mai für die Knaben der Schule an der Lehrstraße, am 10. Mai für die Knaben der Schule an der Lorcher Straße u. alle Kinder von Klarenthal, Mainzer Straße u. Rettungshaus, am 11. Mai für die Mädchen der Schule an der Rheinftratze, am 12. Mai für die Mütchen der Schule an der Rheinftratze (Rest) und Blumenthalstraße, am 2. Juni für die Mädchen der Schulen an der Riederberg- und Stiftstraße,

am 4. Juni für die Mädchen der Schule an der Bleichstraße, am^ 5. Juni für^die Mädchen der ' üstraste.

der

Schule an der m T/Ji

am ?. Juni für die

hule am Gutenbergplatz, am 8. Juni für die Mädchen der Schule an der Castellstrabe, am 9. Juni für die Mädchen der Schulen an der Castellstraße (Rest) und Lehrstraße,

am 10. Juni für die Mädchen der Schule an der Lorcher Straße, am 11. Juni für die Mädchen der Schule auf dem Schulberg, am 12. Juni für die Knaben des Reform-Realgymnasiums, am 14. Juni für die Knaben der Oberrealschule,

am 15. Juni für die Knaben der beiden Gymnasiums und Kaders Institut,

am 16. Juni für die Mädchen der höheren Schulen und Institute, d) bezüglich der Erstimpfung: am 17. und. 18. Juni für die im Monat Januar geborenen Kinder, am 21. und 22. Juni für die im Monat Februar geborenen Kinder, am 23. und 24. Juni für die rat Monat März geborenen Kinder,, am 25. und 28. Juni für die im Monat April geborenen Kinder,, am 29. und 30. Juni für die im Monat Mai geb. Kinder, am 1. und 2. September für die im Monat Juni geborenen Kinder, am 3. und 6. September für die im Monat Juli geborenen Kinder, am 7. und 8. September für die im Monat August geborenen Kinder,

am 9. und 10 .September für die im Monat September geb. Kinder, am 13. und 14. September für die im Monat Oktober geb. Kinder, am 15. und 16. September für die im Monat November geb. Kinder, am 17. und 30. September für die im Monat Dezember geb. Kinder. Die Nachschautermine finden All­gemein eine Woche später nachmitt. 5% Uhr statt. Ausgenommen am 12. Diai, an welchem Tage die Nach­schau für die am 6. Mai geimpften Kinder um 6 Uhr nachmittags statt­findet.

Für Kinder aus Häusern, in wel­chen ansteckende Krankheiten, insbe­sondere Scharlach, Masern, Diph- theritis, Krupp-, Keuchhusten, Fleck­typhus und rofenartige Entzündun-

a im Lause der Jahres geherrscht en, zurzeit der Impfung aber erloschen find, finden dre Impfungen statt:

am 28. September für Erftimpfinge, am 29. September für Wiedermupf. linae.

Nachfchauternnne wie vor ange­geben.

Auf die Vorschrift, nach welcher die Eltern des Impflings oder deren Vertreter dem Jmpfarzt vor der Ausführung der Impfung über frü­here oder noch bestehende Krankheiten des Kindes Mitteilung zu machen haben, und die Kinder «rat Impf­termine mit rein gewaschenem Kör- per und mit reinen Kleidern ge­bracht werden müssen, wird noch be-

_ alle im Jahve geborenen Kinder, soweit fte nicht bereits mit Erfolg

S ft worden sind oder nach ärzt- Zeugnis die natürlichen Blat- tern überstanden haben, ferner die­jenigen Kinder, welche in früheren Jahren wegen Krankheit zurückge­stellt oder der Impfung vorschrifts­widrig entzogen worden find.

Wiederimpfpflichtig sind alle im Jahre 1903 geborenen Kinder, so­fern sie Zöglinge einer öffentlichen Lehranstalt oder einer Privatschule sind, unter denselben Voraussetzun­gen wie vorstehend.

Schließlich mache ich daraus auf­merksam, daß Abimpfungen von Arm zu Arm nicht stattfinden und daß der zur Verwendung gelangende Impfstoff aus dem staatlichen Jmpf- instttut zu Cassel bezogen wird. Wiesbaden. 10. April 1915.

Der Polizeipräsident. ». Schenck.

Wird veröffentlicht.

Der Magistrat.

Bekarurtmtuhurrg.

Der Fruchtmarkt beginnt während der Sommermonate April bis einfchl. September um 9 Uhr vormittags.

Wiesbaden, den 16. März 1918.

Stadt. Mzifeamt.

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Danksagung.

Herzlichen Dank allen, welche unserer geliebten Mutter, Schwiegermutter und Großmutter

Marie Steiger, geb. Unding.

die letzte Ehre erwiesen haben.

Wiesbaden, den 28 April 1915.

Die trauernden Hinterbliebene«.

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