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«8. Jahrgang.

Erscheint in zwei Ausgaben. — Bezngs-PrciS: durch den Verlag st» Pfg. monatlich, durch die Post * Mk. «» Pfg. vierteljährlich für beide Ausgaben zusammen.

Verlag: Langgasse 27.

Ü'IMOO Adormcrrterr.

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Wo. 393. Fernsprecher No. 52. Samstag, den '25. August.

Fernsprecher No. 52. 1900.

Abend 'Ausgabe.

Deutsches Deich.

Das Gewerbegericht als Einigungsamt.

Einer der wichtigsten unter den socialpolitischen Anträgen an den Reichstag in der letzten Session war derjenige, der den Gewerbegerichten eine erweiterte Zuständigkeit in ihrer Eigenschaft als Einigungsämtcr verleihen wollte. Wie man weiß, können die Gewcrbegerichte gegenwärtig solche Thätig- keit nur ausüben, wenn bei Lohnstreitigkeitcn beide Theile, Arbeitgeber und Arbeitnehmer, eiiwerstandcn mit der An­rufung dieser Gerichte sind. Eine Verpflichtung, sich dem Schiedsspruch zu fügen, besteht nicht, und sie würde selbst­verständlich auch in Zukunft nicht durch das Gesetz ausgesprochen werden können. Aber auch ohne daß die Einrichtung irgendwie gesetzlich ansgestaltet worden ist, hat sie wiederholt schon zum Nutzen des socialen Friedens wirken können. Man könnte sogar fragen, ob nicht das Moment der Freiwilligkeit ersprießlich daran mit­gearbeitet hat, daß die Gewcrbegerichte so manchen Lohnstreit schnell und glatt beilegen konnten. Nament­lich das Berliner Gewerbegericht kann auf zahl­reiche Erfolge in dieser Richtung zurückblicken. Es hat in seiner Eigenschaft als Einigungsamt den Manrerstreik und die Ausstünde der Möbeltischler, der Töpfer, der Stein­setzer beendigen helfen, um von den vielen hiesigen Streik­bewegungen nur diese wenigen zu nennen. In den jüngsten Tagen ist wieder ein Ausstand beigelegt worden, nämlich der der Fliesenleger von Berlin und Umgegend. So gering die in Betracht kommenden Zahlen sind (es handelt sich nur um 17 Firmen als Arbeitgeber und um etwa 200 Arbeiter), so bezeichnend ist der Verlauf der Sache. Die „Sociale Praxis" berichtet Näheres darüber. Das Einigungsamt hielt eine Sitzung ab, die mehr als elf Stunden in An­spruch nahm. Es zeigte sich hier, wie schon öfter, daß ein lange anhaltender Streik die Parteien immer weniger geneigt zur Versöhnung macht. Die Arbeitgeber wollten von Zu­geständnissen nichts wissen und machten den Arbeitern den erbitterten Vorwurf, den Tarifvertrag von 1899 gebrochen zu haben. Diese Beschuldigung wurde von den Arbeitern zurückgewiesen. Schließlich gelang es dem Einigungsamt aber doch, eine Verständigung auf mittlerer Grundlage herbeizuführcn. Der Verfasser des Berichts in der „Socialen Praxis" erwartet, daß „eine gewisse" Presse bald wieder einmal behaupten wird, die Arbeitgeber seien vom Gewerbe­gericht vergewaltigt worden. Solche Vorwürfe sind nichts Seltenes. Nach der Beilegung des Maurcrstreiks wurde von dem „berüchtigten" Schiedsspruch des Einigungsamts und von der „sogenannten Unparteilichkeit" dieser Behörde gesprochen. Das Gewerbegericht kann solche Herabsetzungen ertragen im Bewußtsein, nicht bloß dem socialen Frieden, sondern gleichzeitig auch der socialen Gerechtigkeit zu dienen.

Die Post und die Zeitungen.

Eine den Zeitungen zugehende Erklärung der Neichs- postverwaltung lautet: „Die kürzlich erfolgte Neuregelung des Zeitungsbestellgeldes vom 1. Januar k. I. ab hat mehreren

Zeitungen Veranlassung gegeben, in unzutreffenden Uebcr- lreibnngen über die Vertheuerung des Postzeilungsbezugs die Reichspostvcrwaltung einer „unerhörten Plusmacherei" zu bezichtigen. Bei der Aufstellung des neuen Bestellgeld­tarifs ist, entsprechend der vom Reichstag gefaßten Resolution, lediglich die Absicht maßgebend gewesen, die Häufigkeit des Erscheinens der Zeitungen mehr als seither zu berücksichtigen. Für sämmtliche bis fünfmal wöchentlich erscheinende Zeitungen und Zeitschriften ist das Bestellgeld znm Theil sehr wesent­lich ermäßigt worden, znm Beispiel für Zeitungen, die seltener als wöchentlich einmal bestellt werden, von 60 Pf. auf 24 Pf. jährlich, für Zeitungen, die wöchentlich zweimal bestellt werden, von 1 Mk. auf 72 Pf. rc. Daß znm Aus­gleich der hieraus entstehenden Mindereinnahmen das Bestell­geld für häufiger erscheinende Zeitungen eine Erhöhung erfahren mußte, liegt in der Natur der Sache. Die Steigerung ist jedoch bei der weitaus größten Zahl aller Blätter recht unbedeutend und beträgt z. B. bei den wöchentlich sechs-und siebenmal erscheinenden Zeitungen vierteljährlich nur 2 Pf. Eine Milberücksichligung des Gewichts der Zeitungen bei Auf­stellung des neuen Tarifs hat sich ans den schon von dem Staatssekretär des Reichspostamts in der Sitzung des Reichstags vom 18. November 1899 erörterten Gründen als nnthunlich erwiesen. Daß die Rcichspostverwaltnng durch die neuen Zeitungstarife eine Mehreinnahme erzielen werde, ist völlig ausgeschlossen. Die Neuregelung wird viel­mehr zweifellos für die NeichSkasse eine erhebliche Einbuße ergeben." Warum es in der Natur der Sache liegen soll, daß häufiger erscheinende Zeitungen auf einmal mehr be­zahlen müssen als bisher, wenn wöchentlich nur einmal er­scheinende weniger bezahlen als bisher, ist uns, schreibt die „Tägl. Nundsch.", unerklärlich. Es sei denn, die Post- Verwaltung erachte es für die beste Einrichtung der Natur, daß die Menschen recht wenig Zeitungen lesen. Giebt es denn hierbei gar keine anderen als mathematische Er­wägungen?

Die Wohnungsbeaufsichtigung im Deutschen Reiche.

Die Frage der WohnungSbcanfsichtignng im Deutschen Reiche, welche einen wichtigen Punkt der Wohnungsreform bildet, ist jüngst auch von dem Centralvcrbande der städtischen Haus- und Grundbesitzer auf dem 22. Verbandstage in Erfurt besprochen worden. Der Berichterstatter, Baumeister Hartwig aus Dresden, wies wiederholt die gegen die Haus­besitzer gerichteten Angriffe zurück und bemerkte u. A., daß die Wohnungs- und Schlafstellensrage mit einem Schlage gelöst wäre, wenn die vielen Leute, die jetzt nichts Besseres zu thun wüßten, als dieHauswirthe zu schmähen, die Schlafslellenmiether veranlaffcu würden, von ihrem Lohne so viel für die Wohnung auszugebcn, als letzterer in den letzten Jahren gestiegen sei. Der Redner wandte sich im Weiteren gegen die diesbezüglichen Beschlüsse des Deutschen Vereins für öffentliche Gesund­heitspflege. Die Wohnungsbcaufsichtigung wäre nicht noth- wendig, wenn von den Miethern selbst Ordnung und Rein­lichkeit geübt werden würde. Ec ersuche, folgenden Leit­sätzen zuznstimmen: „1. Der Ccntralverband billigt im Prinzip durchaus alle auf Herbeiführung einer dauernden Wohnungsbeaufsichtigung gerichteten Bestrebungen. Er hält

aber für nöthig, daß die Art und Weise der Einrichtung dieser Beaufsichtigung sich immer den örtlichen Verhältnissen anpasse. 2. Der Centralverband hält für nöthig, daß bei der Handhabung der Wohnnngsbeaufsichtiguiig neben den behördlichen Organen in jedem Falle auch Personen aus den Kreisen der Hauswirthe, Mielher und Aerzte mitzuwirkcn haben. 3. Der Centralverband steht der Frage, ob die Wohnnngsbeaufsichtigung durch Reichs-, Landes- oder Ortsgesetze zu erstreben sei, gleichgültig gegen­über und wünscht nur, daß die Einführung einer solchen Beaufsichtigung so bald wie möglich allgemein ins Werk gesetzt werde." In der Besprechung fanden die Leitsätze vielfachen Widerspruch. — Schuldirektor Krüger-Hamburg beantragte, dem Leitsatz 1 des Berichterstatters hinzu­zufügen: „Die Wohnungsbeaufsichtignng ist von ehren­amtlich gewählten Bürgern auszuüben." — Rechtsanwalt Dr. Hühnerbein - Elberfeld: Er sei auch nicht grnnd- sätzlicher Gegner der Wohuungsbeaussichtigung, dieselbe müsse mir derartig ausgeführt werden, daß sie von allen polizeilichen Härten entkleidet werde. Es dürfe nicht Vorkommen, daß eiu Miethcr infolge eines Familienzuwachses gcnöthigt sei, die Wohnung zu räumen, weil letztere vielleicht nicht mehr vollständig den vorgeschriebenen Raumverhältnissen entspreche. — Baumeister Hartwig bemerkte: Es sei durch­aus unklug, sich grundsätzlich gegen die Wohnungs-Beauf­sichtigung auszusprcchen. Wenn der Ccntralverband den Gegnern den Wind aus den Segeln nehmen wolle, dann empfehle es sich, seinen Leitsätzen zuzustimmen. — Leitsatz 1 und 2 des Berichterstatters gelangten schließlich mit dem Znsatzantrage Krüger zur Annahme. — Leitsatz 3 und alle anderen Anträge wurden abgelehnt.

* * *

* Kerlin, 25. August. Die Arbeit auf den Kohlenplätzcn ist gestern nach den Vcschüissen der am Donnerstag abgelialtencn Ber- sammlnng der Streikenden wieder anfgenommeil.morden.

* Dev Saatenstand im Deutschen Deich war lant^,RcichS- anzeiger" im Monat Angnst folgender: Winterwcizen 2,5, Sommer­weizen 2,4, Winterroggen 3,0, Sommerroggen 2,5, Sommer­gerste 2,4, Hafer 2,4, Kartoffeln 2,3, Klee 3,1, Luzerne 2,8, Wiesen 2,8 (wobei 2 gut, 3 mittel und 4 gering bedeutet). Das heiße Wetter im Juli war den Feldfrüchten nicht zuträglich, gleich­wohl sind die ErnteanSsichtcn für Kartoffeln besser als in den letzte» sieben Jahren, für Sommerweizen besser als in den letzten sechs Jahren, für Hafer besser als in den letzten fünf Jahren, für Sommerroggen und Sommergerste besser als in deic letzten vier Jahren. Wesentlich schlechter stehen aber Winterroggen, Klee, Luzerne und Wiesen. Nnr Wintcrweizen hält sich auf dem Durch­schnitt der letzten sieben Jahre.

* Zur Krobirchtnng seines Gristesznstandes und wegen

eines körperlichen Leidens wurde der Hauptmann Kallenberg von der ostafrikanischen Schntztrnppe vom Militär-Arresthans I, wo er sich in Ilntersuchnngshaft befand, nach dem Garnison-Lazareth I in der Scharnhorststraße übergeführt. Dort hat er eine Kranken­stube für sich allein, die durch einen „Arrestantcnposten" bewacht wird. HanptmannKallenberg wird, wie s.Z. berichtet wurde, des Mordes an einer Negerin und an ihrem Kind bc- schuldigt und befindet sich seit Anfang April in Untersuchung.

% Unndscha» im Deiche. EineProtestversammlung polnischer Socialdemokratcn in Berlin bat in Sachen des Verbots des polnischen Sprachunterrichts in den Schulen eine Erklärung be­schlossen, in welcher auf das Allerenergischste gegen die Verordnung des preußischen Kultusministeriums protestirt wird. Gleichzeitig hat der in Berlin domizilireudc Partei-Vorstand der polnischen socialistischc» Partei Deutschlands beschlossen, einen Agitations-

(Nachdruck verboten.)

„Mahrtyana", die Religion Japans.

Von Alfred Schmidt.

Als Buddha noch auf Erden weilte, da gab es keine Sekten, es gab nur einen Buddha und seine Lehre. Tauchten Zweifel auf, so gab Buddha seinen eigenen Worten seine Erklärung, es war die reine Buddha-Lehre. Der Tag aber kam, an welchem Buddha diese Welt verließ, und seine Schüler, die eifrigsten, etwa 1000 an der Zahl, versammelten sich am Saptaparua-Grabe von Magadha in Ceniral-Jndien und schrieben in zwei Mal 45 Tagen die Lehre ihres Meisters nieder auf Blättern der Palmcnpflanze, bestrebt, den denkenden Lebewesen der Nachwelt den Weg zur wahren Erleuchtung zu übermitteln.

Vorbei mar es jetzt mit einheitlicher Lehre, Buddha, der Große, der Einheitliche, er war nicht mehr, er konnte nicht mehr seiner Lehre seine Auslegung geben. Immer neu und immer anders wurde seine Lehre gedeutet, in riesenhafter Weise vergrößerte sich die Anzahl der Sekten, und jetzt nach 3000 fast vollendeten Jahren machen 84,000 verschiedene Sekten Anspruch darauf, die „einzig wahre" Lehre des „Buddhismus" zu verkünden. — 84,000!

Zwei Grnndlehren, Hauplsekten, aber unterscheidet man noch'stets, HinalMa und Mahäyüna.

Hlnahüna lehrt uns, uns loszusagen von der Kleinlich­keit, den» Elend der Geburt und des Todes, ist daher die Lehre, zur wahren Erleuchtung§durch Empfinden des Elendes, der Unbedentsamkeit des Lebens, zu gelangen zur wahren Erleuchtung oder Nirbltna.

In der MahLynna-Lehre aber wird uns bedeutet, daß Geburt und Tod, ja Nirvllna selbst, ein Ganzes ohne Unter­schied bilden, und das Ziel des Buddhismus durch Festhalten

an dieser großen Weisheit zu erreichen, ist ihre Aufgabe.— Mahühüna ist deshalb die Lehre, zur wahren Erleuchtung zu gelangen durch Empfiuden der Nichtigkeit alles Lebens.

Groß aber ist der Gedanke, der beiden Hauptlehrcn zu Grunde liegt, wie ihren Tausenden von Unterseiten — die möglichste Gewöhnung an gänzliche Leidenschaflslosigkeit! Birgt sie nicht schon ihren Lohn in sich selbst?

Mögen auch sonst diese Hauptscklcu, mögen auch ihre Untersekten noch so verschieden von einander sein — zurück­zuführen sind sic alle auf einen Buddha und einen Zweck, einem und demselben Ziel gilt aller Buddhismus — die Menschen von allen Täuschungen, von allen Fälschlichkcilcn zu befreien, sie der wahren Erleuchtung schon auf Erden nahe zu führen.

1501 Jahre nach dem Tode Buddhas oder im Jahre 552 unserer Zeilrechnung wurde der Buddhismus nach Japan gebracht, und Sekte auf Sekle bildete sich auch dort alsbald, MahülMa aber ist die Grundlehre, Japans Religion, geblieben, und alle Sekten in Japan sind Sprossen der

zroßen MahülMa-Weisheit. , „

Eine Hauplsenleuz der Mahnhüna-Ncligion ist „Anatman ,der die Lehre von der „Nicht-Individualität", dazu be- timmt, den Menschen von seiner „Jch"-Eittgenommenhe>t cu entwöhnen. — Wie gut würde diese Lehre auch für rnser aufgeklärtes Zeitalter, für die Kultur unseres weisen Abendlandes, für den egoistischen Geist unserer Zeit passen!

Wohl der schwersten Lehren eine ist Buddhas, und Wenige vohl sind Derer, welche auch nur einen geringen Theil mvon verstehe». Viele allerdings sind Derer, welche die- itlbe au versieben Vorlieben und vielleicht selbst zu verstehen

stauben. „ . _ „ .

Sutrüs, die Lehrsätze Buddhas, sind dem Laien eine zeführliche Grundlage, gefährlicher noch Dem der sich weise

genug dünkt, den SulrLS die rechte Auslegung zu geben. Streben eines jeden Buddhisten sei es, de» Zweck, das große Ziel seiner Religion zu erkennen und Moksha oder Niruüna als unverrückbares Ziel vor sich zu scheu, irregeleitet nnr wird sein Geist, versucht er Buddhas Weisheit zu empfinden. Wie das reine Wasser vergiftet wird, läuft eS durch die Gurgel eines giftigen Reptils, also wird Buddhas reine Lehre getrübt und vergiftet werden, wenn das Gehirn eines Laien seinen großen Weisen Buddha ans sciucn Worten und Sätzen erkennen will, jedes Wort, jeden Satz wird er trüben und vergiften, und finden wird er den richtigen Weg nicht, der zu Moksha oder Nirvüna, der wahren Erleuchtung, führe. — Blind soll der Buddhist nur den Endzweck seiner Religion erkennen, und wohl wissen die Priester diesen Brauch von Alters her zu kultiviren, ihnen kann nicht besser gedient sein, als durch den blinden Glauben der Massen — es erleichtert ihnen ihre Amlsthätigkeit und sichert ihnen Ansehen und — klingenden Respekt.

In großer Anzahl finden wir in Japan die äußeren Zeichen des Buddhismus, viele Tempel von großer Pracht in äußerer und innererAusschmückung. Bon unwillkürlicher Ehrerbietung wird wohl selbst der Uuempfiudlichste durch­drungen, wandelt er durch die weite», ausgedehnten Borhöfe und Räume der Tempel, durch die i» feierlicher Ruhe um­liegenden Waldungen, welche fast stets die bedeutenderen Tempel umgeben, meist die einfach gehaltenen, aber ge­schmackvollen Grabställen der Hohenpriester (Schogen) in sich schließend. Ein Ibis und eine LotoLblume aus Schmiede­eisen mit leichter Vergoldung, angegrünt von dem Zahn der Zeit, so finden wir sie häufig, imposant durch die schlichte, ansprechende Einfachheit.

Hoch auf den Kuppeln der Hügel und Berge finden sich stets die Tempel, und freie, feierliche Atmosphäre umtveht