*8. Jahrgang.
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Ml». 378. Fernsprecher 'Jlo. 52. DvNNeVstag, dkN 16. AttgUst. Fernsprecher No. 52. 1900.
(Nachdruck verboten.)
Gegen die Trunksucht.
Petersburg, August 1900.
Ob die Einführung des Spiritnsmonopols in Rußland aus philanthropischen Gründen geschehen sei, oder um dem Staate größere Einkünfte zu verschaffen, darüber ist selbst hier vielfach diskutirt worden. Im Auslande hegt man wohl meistens letztere Ansicht, theilweise, weil man der sehr falschen Meinung ist, daß die Negierung sich um das Volkswohl nicht allzuviel kümmere, theilweise, weil Monopole ja allerdings fast stets errichtet werden, um den Staatssäckel zu füllen.
In diesem Fall ist aber in der That das vorwiegende, ja man kann sagen, einzige Motiv für die Einführung das Streben gewesen, die Trunksucht, die so schreckliche Verheerungen im russischen Volk aurichtct, nach Möglichkeit zu beschränken. Schon im Jahr 1885 tauchte der Vorschlag auf, die Regierung möchte die Kontrolle über den Verkauf berauschender Getränke übernehmen. Aber die Einkünfte aus diesem Verkauf beliefen sich damals auf 275,000,000 Nudel per Jahr und man meinte, ein Monopol würde dieselben so bedeutend schmälern, daß dies der Staatsschatz nicht auS- halten könne. So geschah denn nichts. Als ,abcr in 1891 die furchtbare HungerLnoth ausbrach, die grauenhaften Zustände, die unter der Landbevölkerung herrschten und die ja zum großen Theil durch das Laster des Trinkens verursacht sind, voll vom Licht der Oeffenilichkeit beschienen wurden, da griff man wieder auf die erste Idee zurück und die Errichtung eines Spiritusmonopols wurde beschlossen.
Außerhalb Rußlands dürfte man meinen, daß ein solches der Trunksucht kaum Einhalt thun, den Arbeiter kaum hindern könne, sich täglich eine bestimmte Quantität Schnaps zu erstehen und sein Geld dafür, statt für die nothwendigen Bedürfnisse für sich und seine Familie auszugeben. Anderswo mag dies auch richtig sein, in Rußland aber nicht. Der hiesige Arbeiter oder Bauer ist kein regulärer Trinker. Er wird tagelang ganz nüchtern bleiben, um aber daun am Sonn- oder Feiertag unaufhörlich einen Schnaps nach dem anderen zu sich zu nehmen. Er setzt dies fort, bis nicht nur jeder Pfennig ausgegeben, den er in der Tasche hat, nein, so lange ihm noch etwas zu verpfänden übrig bleibt, seine Kleider, seine Möbel, seine kommende Ernte. So verläßt er die Schenke häufig als ein völlig ruinirter Mann.
Einer der ersten Schritte zur Verhinderung der unbeschränkten Abgabe von Schnaps war die Maßregel, den Verkauf nur dann zu gestalten, wenn mit jeder Bestellung darauf auch stets Essen verabreicht wurde. Dies verthcnerte die Sache sehr und das Getränk richtete eine weniger schädliche Wirkung an. Außerdem ward unter strengen Strafen der Verkauf auf Kredit ünd gegen Pfänder, sowie gegen später zu leistende Arbeit verboten. Schenken, die sich gegen diese Vorschriften vergingen, verloren die Konzession. Die Regierung errichtete auch eine Anzahl Läden in den verschiedenen Theilen der Städte, wo das Trinken im Räume selbst nicht gestattet ist. Die Spirituosen werden dort in verkorkten Flaschen feil gehalten, der Kunde ersteht eine solche, begiebt sich hinaus, entfernt den Pfropfen, leert die
Flasche und gicbl sie dann zurück. Die Zahl solcher Läden richtet sich nach der Bevölkerung. Die Konzession für Schenken wurde von 150 Rubel auf 1100 erhöht, wodurch die Hälfte derselben eingingen.
Unter dem jetzt bestehenden System schreibt die Regierung die Quantität und Qualität des zu fabrizirenden Spiritus vor, kauft eineu großen Theil der Produktion und wacht darüber, daß der andere nicht mit allen möglichen schädlichen Substanzen vermischt werde, wie dies früher gewöhnlich der Fall mar. Bis jetzt erstreckt sich das Monopol auf nur ungefähr die Hülste des Reiches, d. h. 35 Provinzen mit ca. 61 Millionen Einwohnern. Ar fast all diesen sind unter der Aegide dcS Herzogs von Oldenburg, dem bekannten hier lebenden Philanthropen, Temperenzgescllschaften entstanden. Diese haben Lesezimmer mit Bibliotheken und Restaurants in der Nähe von öffentlichen Gärten und Plätzen errichtet, wo die arbeitende Bevölkerung in Mengen hinströmt, da sie dort für billiges Geld gut zubereitete Speisen erhält. Spirituosen werden nicht verabreicht, sondern nur solche Getränke wie Milch, Thee, Kwaß, der aus Preiselbeeren und Schwarzbrod hcrgestellt wird. Eine dieser Gesellschaften hat zwei „schwimmende Restaurants" eingerichtet mit Platz für 600 resp. 300 Personen. Diese Boote werden nach den Stellen der Newa gesandt, wo Arbeiter in größerer Anzahl beschäftigt sind. Ans der Petrowsky-Jnsel ist ein Theater im Freien eröffnet worden, in welchem gegen ein nominelles Eintrittsgeld gute Stücke zu scheu sind, andere derartige Etablissements bestehen in den verschiedenen Provinzen und ihre Zahl wächst von Jahr zu Jahr. Die Negierung unterstützt diese Gesellschaften durch Subventionen; für 1900 sind 2,506,250 Rubel für dieselben ausgcworfeu. Man hofft, daß Ende 1902 alle 78 Provinzen Rußlands, einschließlich Sibiriens, in das Thätigkeitsbereich dieser Gesellschaften gezogen sein werden.
Ob das Monopol die Wirkungen, welche man von demselben erwartete, schon voll oder auch nur theilweise aus- gcübt, d. h. ob sich eine Abnahme der Trunkenheit dadurch bemerkbar gemacht hat, ist angesichts der sehr widersprechenden Berichte darüber sehr schwer zu sagen. Groß scheint sein Einfluß jedenfalls noch nicht gewesen zu sein, doch dürfte es bessere Resultate ergeben, wenn es sich erst über ganz Rußland erstreckt und längere Jahre in Kraft ist.
Aus Stadl und Kund.
Wiesbaden, 16. August.
Veanstandnng der Steuererklärungen.
Zn der vielerörterten Frage der allgemeinen Zuverlässigkeit der abgegebenen Einkommensteuererklärungcn und der Nothwcndigkeit ihrer sorgfältigen Prüfung durch die VeranlagungSbehördcn findet sich in dem jüngst erschienenen, auch im Buchhandel (v. Deckers Verlag) käuflichen Hefte 40 der „Mittheilungen aus der Verwaltung der direkten Steuern im preußischen Staat" ein bisher nicht veröffentlichtes beachtenswerthes Material, welchem nachstehende Angaben entnommen sind. Von den im ganzen Staat 1899 abgegebenen 482,526 Steuererklärungen sind 120,894 oder 25,1 v. tz. förmlich beanstandet worden. Außerdem sind noch vor der förmlichen Beanstandung 29,727 oder 6,2 v. H. der Steuererklärungen Infolge der von den Steuerbehörden erhobenen Bedenken von den Steuerpflichtigen berichtigt worden. Von den förmlichen Beanstandungen haben 96,358 oder 79,7 v. H. zu einer Abänderung der Stcuer-
angaben geführt, während nur 24,536 oder 5,1 v. H. derselben trotz erfolgter Anfechtung bei der Veranlagung unverändert geblieben sind. Im Bcrichtignngsverfahren sind 209,811,000 Mk. oder 28 v. H. mehr an steuerpflichtigen Einkommen und 7,160,000 Mk. oder 34,1 v. H. mehr an Einkommensteuer festgestcllt worden. Die weiteren statistischen Nachweisungen bestätigen die bekannte Thatsache, daß die Zahl der Berufungen und Beschwerden gegen die Einkommen- und Ergänznngsstener zurückgeht, obgleich die Zahl der Censiten anwächst. Wegen Zuwiderhandlungen gegen die Einkommensteuergesetze sind in dem dreijährigen Zeitraum vom l. Oktober 1896 bis zum 30. September 1899 3986 Straffälle anhängig gemacht worden, bei denen an Strafen 1,191,161 Mk. und an Nachsteuern 443,659 Mk., zusammen also 1,634,820 Mk., festgesetzt worden sind. Welche Vorgänge zur Strafverfolgung Anlaß geben können und mit welchen Schwierigkeiten die Prüfung der Steuererklärungen unter Umständen zu kämpfen hat, ergiebt sich aus einer Zusammenstellung von Beispielen, die in der obenerwähnten amtlichen Quelle mitgetheilt werden. Einige Fälle seien hier aufgeführt:
Ein Gewerbetreibender, welcher sein Einkommen für zwei Steuerjahre auf 13,041 Mk. angegeben hatte, während dasselbe in Wirklichkeit 66,264 Mk. betrug, führte neben den eigentlichen Geschäftsbüchern drei kleinere Bücher mit unrichtigen Angaben, lediglich zur Begründung der von ihm alljährlich erhobenen Einkommensteuer-Berufungen. Er ist zu 11,984 Mk. Strafe verurtheilt worden. AehnlicheVnchführungsmanövcr sind wiederholt aufgedeckt worden. — Zwei Viehhäudler wurden mit je 4000 Mk. Strafe belegt, weil sie in vier Steuerjahren 80,000 Mk. Einkommen zu wenig deklarirt hatten. Gegen zwei Bierbrauereien wurden Strafen von 30,000 und 25,000 Mk. verhängt, weil ihre Steuerangaben entsprechend hinter der Wirklichkeit zurückgeblieben waren. — Ein höherer Komnmnalbeamter hatte sein Einkommen aus Kapitalvermögen auf 600 Mk. angegeben; thatsächlich war das Einkommen sechsmal so groß. Nach seinem Tod ist die Nachsteuer eingezogen worden. — Ein Rentier, welcher sein Einkommen aus Kapitalvermögen auf 14,200 bezw. 19,500 Mk. angegeben hatte, während cs sich auf 65,314 bezw. 75,905 Mk. bezifferte, wurde zu einer Geldstrafe von 17,250 Mk. verurtheilt. — Einem hochangcsehencn Fabrikanten, welcher sich zuerst „mit Entrüstung" gegen jede Beanstandung seiner Steuerdeklaration gewehrt hatte, wurde nachgewiesen, daß er in drei Stenerjähren nicht, wie von ihn: angegeben, 142,000, sondern 197,000 Mk. Einkommen gehabt hatte. Er zahlte 20,800 Mk. Strafe. — Ein hochangeschener Weinhändler, welcher voller Entrüstung gegen die Anzweiflung seiner Steucrangabcn protestirt hatte, hat letztere mit Bewußtsein und Vorbedacht abweichend von den Bilanzen gemacht. Er hatte für 6 Jahre zusammen 590,000 Mk. deklarirt, während sein wirkliches Einkommen über eine Million betragen hatte. Gegen den Kontravenienten sind zusammen 130,000 Mk. an Strafen festgesetzt worden. — Ein Rentier, der seine Einnahmen ans Spekulationsgewinnen völlig verschwiegen und dadurch 447,099 Mk. der Besteuerung entzogen hatte, mußte 18,966 Mk. Nachsteuer und 14,000 Mk. Strafe zahlen. — Ein Oberlehrer hatte durch falsche Angaben über sein Zinseinkommen 374 Mk. Steuer hinterzogen und mußte das Vierfache nachzahlen. — Ein Commis hatte die alljährlich erhaltenen Provisionen verschwiegen, auch sei» Gehalt zu niedrig angegeben und mußte gegen 5000 Mk. Nachsteuer und Strafe zahlen. — Die Erben eines Bankdircktars, welcher mehrere Jabrc hindurch je 140,000 Mk. zu wenig deklarirt hatte, mußten 33,035 Mk. Nachsteuer zahlen. — Zur Zahlung von Nachsteuern und beträchtlichen Strafen wurden u. A. verurtheilt: ein Kaufmann, der sein steuerpflichtiges Reineinkommen willkürlich gekürzt hatte, ein Arzt, der das ihm durch Beerbung seines Schwiegervaters zugefallenc Vermögen verschwiegen hatte, zwei Kaufleute, die alljährlich die gesammten Kosten ihres Haushalts von ihre»! steuerpflichtigen Einkommen abgerechnet hatten, ein Rechtsanwalt, der die seiner Ehcfrail alljährlich zufließenden Kapitalzinsen nicht angegeben hatte, ein Fabrikdirektor, der den Staat um 23,060 Mk. Einkommensteuer verkürzt hatte rc. rc.
Die angeführten Beispiele mögen genügen zum Nachweis, daß eine gründliche Prüfung und Erörterung der Steucrerklärungeir nicht nur zur Erreichung einer gerechten mib gleichmäßigen Veranlagung
Aus Mdmarschnll Doyens Denkwürdigkeiten.
Ein hochinteressantes Buch ist kürzlich erschienen. Es ist rin Memoircnwcrk, das in seiner ursprünglichen Gestalt bereits vor 10 Jahren herauskam, aber insofern nicht vor die Oeffenilichkeit trat, als infolge des hohen Preises des Buches und gewisser schwerfälliger Anhängsel desselben es nur wenigen Bevorzugten zugänglich wurde. Jetzt hat die Verlagshandlung (Robert Lutz in Stuttgart, der Verleger der Mciiioiren-Bibliolhek) eine ganz neugestaltete zweibändige Ausgabe zu billigem Preis (9 Mk.) hergestellt, weiche alle Eigenschaften besitzt, um ein gutes Volksbuch zu werden. ES sind die „Denkivürdigkeiten und Erinnerungen des General-Feldmarschalls Hermann v. Boyen."
Mit der Geschichte der preußischen Wehrkraft ist der Name Boyen ebenso eng verknüpft, wie der Scharnhorsts, mit welchem Boyen in verständnißinniger Eintracht zusammenwirkte. Nachdem Scharnhorst bei Beginn des großen Befreiungskampfes gefallen, blieb es Boyen allein Vorbehalten, die allgemeine Wehrpflicht in Preußen durchznführen. Seit 1808 war er neben Scharnhorst die Seele der Militär-Reorganisations-Kommissiou. Er war auch später als Kriegsminister der entschiedenste Verfechter der kühnen, viel angefochtenen Reform, welche die allgemeine Volksbewaffnung zur Wirklichkeit machte.
Für die Geschichte und die Militärwissenschaft sind Boyens Denkwürdigkeiten, die in einer wunderbar klaren, leicht flüssigen Sprache geschrieben sind, von größter Wichtigkeit. Diesem ernsteren Theil des Werkes in ausführlicher Weise gerecht zu werden, kann jedoch nicht die Aufgabe des Berichterstatters sein. Vielmehr sollen hier nur einzelne
kleine Züge feiner Beobachtung und eines gewissermaßen künstlerischen Erfassens von Momenten und Zuständen dem Leser näher gerückt werden, damit er veranlaßt wird, selbst bas bedeutsame Buch zu lesen. — Hochinteressant und in dieser Weise noch kaum von einem Militär geschildert, der selbst zu den Offizieren der Armee gehörte, welche die unselige Niederlage bei Jena erlitt, sind die Bilder, welche Boyen von dem Leben dieser Soldateska aufrollt. Rohheit und Unbildung waren unter den höheren und niederen Offizieren der preußischen Armee allgemein. Ein General v. Usedom, der sehr schwach im Briefschreibcn war, übergab die zu beantwortenden Briefe gewöhnlich einem seiner Wachtmeister mit den Worten: „Wachtmeister, schricw he ein scharfen Brief, aber klcid er in bisken mit französisch nt." Einem General v. Wildau wurde häufig der Morgenrapport in seiner Küche abgestattet, wo er mit Schlachten und Wurstmachen eifrig beschäftigt war. Ein Original war der General v.Favrat, ein geborener Savoyer, ein Mann von herkulischem Körperbau und fabelhafter Muskelkraft. Als er das Zeughaus in Danzig besuchte, hob er einen Mörser mit Leichtigkeit in die Höhe, einem Spitzbuben, der ihm im Gedränge des Schauspiels den Geldbeutel stehlen wollte, zerbrach er, als er dessen Hand in der Tasche fühlte, die Finger, und noch als alter Mann hob er seinen mit 6 Pferden bespannten Reisewagen, der sich in einem Sumpfloch festgefahren hatte, mit feiner Schulter so in die Höhe, daß die Pferde wieder anziehcn konnten. Er war auch darin ein Original, daß er mit ausdrücklicher Genehmigung Friedrichs des Großen, um ein früher gegebenes Ehcversprecheu wieder gut zu machen, zwei Frauen zugleich hatte, die in seiner Garnison Neiße beide friedlich mit ihin lebten. Bei solchen Führern war es kein
Wunder, daß Unfähigkeit und Unwissenheit bei Jena und Anerstüdt das Verderben der preußischen Armee wurden, deren damaligen Zustand Boyen sehr richtig mit den Worten charakterisirt: „Ein Chaos bewaffneter Männer unter dem Namen einer Armee." Die Sorglosigkeit der Generale illustrirt folgende Thatsache: Vor der Schlacht bei Jena trieben sich in den thüringischen Kantonirnngen eine Menge ivohlgeklcideter, gewandter Weinhändler herum, die die Generale und Offiziere mit ihren Preiscouranten verfolgten, und die, wie man nachher erfuhr, verkleidete französische Offiziere waren.
Wenig bekannt dürfte eine von Boyen berichtete Thai- sache sein, welche sich auf den bedeutendsten Feldherrn der Befreiungskriege bezieht. Kurz vor dem Ausbruch derselben verfiel der volksthümlichste aller Heerführer, der alte, damals fast 70-jährige Blücher, in eine Geisteskrankheit. Er glaubte damals, daß er zur Strafe für seine Sünden einen Elephanten im Leibe trag«. Ein andermal wähnte er, daß seine Bedienten von Napoleon bestochen mären und ihm die Fußböden seiner Zimmer so heizten, daß er sich die Füße verbrennen müsse. Infolge dessen saß er entweder nur mit aufgehobenen Beinen, oder er sprang auf den Zehenspitzen herum. In der Rhein-Campagne hatte Blücher einen pflichtvergessenen Offizier kassirt und ihn zu mehrjährigem Festungsarrest verurthcilen lassen. Zur Zeit jener Geisteskrankheit hörten nun Blüchers Leute in einer Nacht einen ungewöhnlichen Lärm in seinem Schlafzimmer. Sie stürzen herein und finden den allen Blücher mit Anstrengung seiner letzten Kräfte einen Faustkampf gegen die Mauern seines Zimmers führen. Er hatte nämlich plötzlich die Idee be- kommeli. daß jener Offizier ihn überfallen wolle und an der
