«8. Jahrgang.
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Der nackte Steuerzahler.
Die Handhabung des preußischen Einkommensteuergesetzes hat eine verzweifelte Aehnlichkeit mit der Procedur der Soldatenaushebung. Wie sich der künftige Rekrut splitternackt dem untersuchenden Auge der Militärbehörde zeigen muß, so verlangt die Finanzbehörde von dem künfligcti Steuerzahler, daß vor ihr jede Hülle von den wirthschaft- lichen Verhältnissen des Einzelnen fallen müsse.
Das Gesetz selbst übte noch einige Rücksicht. Es überließ dem Einzuschätzenden die Aufgabe, sein Einkomnien nach bestem Wissen und Geivissen selbst anzugeben. Allgemein wurde angenommen, daß eine Beanstandung dieser Erklärungen nur dann staltfindcn dürfte, wenn der Behörde ganz bestimmte Dinge bekannt wären, durch welche die Richtigkeit der Angaben des Steuerzahlers stark in Zweifel gezogen werden müßte. Wenn ein Gesetz den Bürgern eines Landes vorschreibt, nach bestem Wissen und Gewissen über sich selbst ausznsagen, so müssen, schreibt das „Berliner Tageblatt" sehr richtig in einer Auslassung über diese Frage, die sich mit unseren s. Zt. entwickelten Ansichten vollkommen deckt, die Hüter und Ueberwacher eiites solchen Gesetzes auch so lange an die Ehrlichkeit der Ccnsitcn glauben, bis sie das Gegentheil Nachweisen können. Handeln sie anders, so ähneln sie einem Richter, der jeden Zeugen zunächst für einen Meineidigen halten und seine Angaben unglaubhaft finden würde. Die Ausführung eines Gesetzes darf sich nicht mit dem Grundgedanken dieses selben Gesetzes in Widerspruch bringen. Die preußische Steuerbill ging von der Voraussetzung ans, daß die Staatsbürger ehrliche Leute seien. Die Finanzbehörde, welche die Einschätzungen beanstandet und den Beweis ihrer Nichtigkeit verlangt, statt ihrerseits den Beweis der Unrichtigkeit zu führen, verneint die Voraussetzung des Gesetzes, welches sie ausführen soll. Wer nach bestem Wissen und Gewissen zu handeln aufgerufen wird, darf nicht der Beleidigung ausgesetzt sein, daß man ihn ohne Weiteres für einen Lügner hält, wenn er der Aufforderung nachgckommcn ist.
Die Klagen über die Fülle der durchaus ungerechtfertigten Beanstandungen von Seiten der Steuerbehörde haben selbst das miquelfromme Abgeordnetenhaus in eine gewisse Erregung gebracht. Man hat in der Bevölkerung dasGefühl, es sei für einen Regierungsassessor ein verdienstliches Werk, welches die Augen der Vorgesetzten wohlwollend auf ihn lenke, wenn er es durchsetze, durch die Anzweiflung der Einschätzungen ein Plus von Steuern in die Staatskasse zu bringen. In vielen Fällen gelingt ihm dies auch, ohne daß darum die Anzweiflung begründet ist. Denn cs giebt immer Leute, welche gegen eine höhere Summe, die ihnen der Stencrassessor zudiktirt, nicht reklamiren, weil sie lieber zu Unrecht zahlen, als ihre Nacktheit noch weiteren Vertrauensmännern zeigen wollen, wie sie die nothwendige Begleiterscheinung einer Reklamation bilden.
Die Vcrtranensmünner sind zwar ebenso wie die Behörde zur Diskretion verpflichtet. Aber man hat instinktiv eine Abneigung gegen die Mitwissenschaft vieler Personen. Geheimnisse, die einer ganzen Anzahl von Menschen bekannt sind, hält man nicht mehr für Geheimnisse. Man hat doch vielleicht einen Buckel, den man durch Toilettenkünste bisher verdeckt hat und weiter verdecken will.
Das Gesetz nahm hierauf wohlweislich Rücksicht. Die Behörde sollte die Stellung eines Arztes, Rechtsanwalts oder Beichtvaters einnchmcn, mit denen man offen Alles bespricht, weil man weiß, daß ihr Amt sie zur absoluten Verschwiegenheit verpflichtet. Ohne diese Diskretion wäre das Steuergesetz geradezu unerträglich. Es scheint aber, daß auch dieses letzte Schutzmittel fallen soll. Wie wir bereits mittheilten, will die „Berliner Aerzlekorrespondenz" zuverlässig erfahren haben, daß der Finanzminister sich bereit erklärt habe, für den Fall, daß die Aerztckainmer eine procentuale Besteuerung der Aerzte nach dem Einkommen für ihre Zwecke beschließen sollte, dem Vorstande vertrauliche Auskunft überdas Einkommen der betreffenden Herrenzu geben.
Vorläufig wollen wir, schreibt das citirte Blatt, noch an der Richtigkeit dieser Jnformalion zweifeln. Denn es ist uns keine einzige Bestimmung des Gesetzes bekannt, die den Minister ermächtigte, solche Mitthcilungen zu machen. Die Behörde ist im Gegentheil verpflichtet, über diese Steuer- Verhältnisse der Einzelnen Schweigen zu beobachten. Wir würden eine derartige vertrauliche Mittheilung zunächst für eine Verletzung des Gesetzes halten, gleichzeitig aber den Betroffenen die Frage zur Erwägung geben, in welcher Art sic sich gegen dieses indirekte Manifeslalionsverfahrcn schützen wollen.
Eine solche Praxis, durch welche der Steuerzahler nicht nur der Behörde, sondern auch noch allen seinen Berufsgenoffen in seiner ganzen Nacktheit gezeigt wird, wäre das Ende der ganzen Miguele!. Denn was heute den Acrzten „vertraulich" gesagt wird, kann uiorgen den Anwälten, übermorgen den Banken, dann den Cigarrrcnhändlern rc. ebenso gut über ihre Gewerbsgcnossen mitgetheilt werden. Niemand hat jemals, ohne unzüchtig zu sein, das persönliche Schamgefühl des Staatsbürgers so arg verletzt, wie eine solche Gcbnhrung der Finanzvermaltnng cs verletzen würde.
Aus Stadt uns
Wiesbaden. 28. Juni.
Konferenz der Vorstände der preuß. LirndWirtl-schaftS- Kammern.
Gestern traten unter dem Vorsitze des Herrn Grafen ».Schwerin- Läwitz die Vorstände der prenß. Landwirthschaftskainmern im Civilkasino dahier zu einer Konferenz znsnniiucn. Jnsgcsamint waren bODelcgirte ans allen Provinzen der preutzischen Monarchie vertreten. Als Vertreter der Staatsregiernng wohnten der Konferenz Herr Reg.-Präsident Dr. Mentzel- Wiesbaden und Herr Rcq.-Asscssor Dr. zur Red den-Cassel bei. Der Herr Landwirth- ichaftsminister Excellenz Frhr. v. Ha m m c rst ein-Loxten, der Herr Obcrpräfident Excellenz Graf v. Zedlitz-Trützschler und Herr Landeshauptmann v. Noeder-Brcslau halten die Mittheilung ergehen lassen, daß sie zu ihrem Bedauern verhindert feien, an der Konferenz theilzunehmen. — Nach Erledigung der geschäftlichen
Angelegenheiten erstatteten die Koininissionen und Ccntralstellcn der Kammern ihre Berichte. Namens der Kreditkommission: Prinz Georg von Schönnich-Carolath, Namens der Kommission zur Vorbereitung der einheitlichen Organisation der Arbeitsnachweise: Landes-Oekonomie-Rath v. M e n d cl - S te in fe ls,
Namens der Notirnngsstclle und Vcrkehrsstelle: Nittmeifter v. A r n i m - Gntcrberg und Namens der Centralstclle für Viehverwcrthnng: Herr Oberamtmann Ring-Düppel. — Hierauf verhandelt die Konferenz über die Errichtung einer Central-Landwi rthschaftskammer und die anderweitige Organisation der verschiedenen Centralstcllcn der Landwirthschasts- kammern und beschloß hierzu: DieVerkehrsstelle und Notinmgs- stellc der Hanptstelle zu unterstellen. — Sodann wurde in die Be- rathnng über den „Schutz des deutschen Rapsbanes durch Maßnahmen der zukünftigen Handelspolitik' cingetretcn und folgender Beschluß gefaßt: „Den Herrn Minister für Landivirthschaft zu ersuchen, derselbe möge mit aller Entschiedenheit dahin wirken, daß in den neuen deutschen Zolltarif ein höherer Zollsatz als bisher für Oelfrüchte ausgenommen werde". — Nunmehr folgt: Die Wahrnehmung der Einheitlichkeit der Verwendung der öffentlichen Mittel zur Förderung der Landwirthschaft in den Bezirken der einzelnen Landwirthschaftskamniern. Beschluß: In Erwägung, daß ») das Gesetz Über die Landwirthschaftskamniern vom 39. Jmn 1894 den Landivirthschaftskammern gemäß § 2 des Gesetzes die Wahrnehmung der Gesammtintercssen der Land- und Forstwirthschaft ihres Bezirks zur Pflicht gemacht hat, b) die Verwendung von öffentlichen Mitteln zur Forderung der Landwirth- schaft, ohne daß die Landwirthschaftskammer des betreffenden Bezirkes Kenntniß davon hat, dem Wortlaut und dem Sinne des genannten Gesetzes widerspricht und zu Unznträglichkeitcn führen muß, beschließt die Konferenz, den Herrn Minister für Landwirthschaft, Domänen und Forsten zu ersuchen, für diejenigen Maßnahmen zur Förderung der Land- und Forstwirthschaft, welche anerkanntermaßen in das Bereich der Thätigkeit der Landwirthschaftskammer fasten, öffentliche Mittel nur nach vorheriger Anhörung der Land- wirthschaftskammcr bereit zu stellen und von allen Bewilligungen, soweit ihre Auszahlung nicht durch die Kasse der Landwirthfchäfts- kammcr erfolgt, der Landwirthschaftskammer Kenntniß zu geben. Die Verhandlungen der Konferenz sind im Allgemeinen vertraulicher Natur und werden auch den heutigen Tag noch in Anspruch nehmen. Am Nachmittag d:s ersten Sitznngstagcs machten die Theilnehmer an der Konferenz einen Ausflug nach Geisenheim ur Besichtigung der Kgl. Lehranstalt für Obst-, Wein- und Gartcn- au und des Gartens des Herrn Generalkonsuls v. Lade. Von dort ging cs nach Rüdesheim und zum Niederwald-Denkmal.
— Geschichtostalendeu. 28. Juni. 1866: Treffen bei Münchengrätz und Treffen bei Skalitz. 1849: Niederlage der Ungarn bei Raab. 1848: Wahl des Erzherzogs Johann zum deutschen Reichsverweser. 1823: * Oskar, Freiherr von Redwitz, zu Lichtenau bei Ansbach, deutscher Dichter (Epos Amaranlh). 1815: * Robert Franz zu Halle, einer der größten Liederkomponisten. 1813: ch Gerhard v. Scharnhorst zu Prag, Reorganisator der preuß. Armee (* zu Bordenau in Hannover). 1712: * Jean Jacques Rousseau zu Genf, einer der größten und einflußreichsten Schriftsteller des 18. Jahrhunderts. 1675: Schlacht bei Fehrbellin. 1577: * Peter Paul Rubens zu Siege», der. belg. Maler.
o. Militärisches. Nach dreiwöchiger Abwesenheit auf dem Schießplätze zu Griesheim bei Darmstadt ist die hiesige 2. Ab- thcilung des Nasiauischen Fcld-Artilleric-Regiments wieder hierher zurückgckehrt. Sie wurde von dem Offiziercorps und der Musik des Füsilier-Regiments v. Gersdorff (Hefs.) Nr. 80 vor der Stadt erwartet und unter klingendem Spiel in die Kaserne geleitet.
— Die Erdnuß. Eines der zukunftsreichsten Produkte der deutschen Kolonieen ist die Erdnuß, deren Oel an Güte dem Olivenöl kaum nachsteht und sich bereits mehr und mehr an Stelle des letzteren einzuvürgern beginnt. Jedoch ist das Oel nicht der einzige wcrthvolle Bestandtheil dieser Frucht. In Amerika wird die Erdnuß in großen Mengen und in verschiedenen Zubereitungen gegefsen.
(Nachdruck verboten.)
Itreiftiigk durch die Pariser Weltausfleilung.
Von Paul Lindeuberg.
XI.
rankreich in de» Palästen der Invaliden Esplanade. — er Kaufmarkt des französischen Knnstgelverbes. Kirchliche und dekorative Knust. — Wohnungseinrichtungen. — Jahrhundert-Rückblicke. — Erinnerungen an den erste» Napoleon. — Bronren und Goldschmicdc-Lachen.
In den rechter Hand gelegenen Palästen der Jiwaliden- Esplanadc tummelten wir uns meist auf internationalem Gebiet umher, jene links liegenden sind ausschließlich Frankreich gewidmet, und zwar den dekorativen Künsten, den Wohunngscinrichtungen, den verschiedenen Zweigen des Knnstgewerbes. Bekannt ist ja, was gerade in dieser Hinsicht Frankreich und namentlich Paris leistet, aber an vielen Slellen werden die weitgespannten Erwartungen doch noch übcrlroffcn, hier feiert ein seit Jahrhunderten ausgcbildcter Geschmack, eine seit eben so langer Zeit emsig geübte Technik ihre höchsten Triumphe, und mit der Freude, all das Schöne und Herrliche zu sehen, verbindet sich die Bewunderung über den Reichthum des Kunstgcwerbcs und den Reichthum des Landes, welches dieses Kunstgcwerbe so zu hätscheln, so zu pflegen, so zu beschäftigen vermag, wie es in Frankreich noch immer der Fall.
Nicht daß wir gerade viel Neues sehen, denn dieses von so vielen politischen Umwälzungen hcimgesnchte und sonst die Abwechslung so liebende Land ist ja in anderen Beziehungen das konservativste der Welt, aber was uns in so überraschender Fülle geboten wird, ist fast Alles ersten Ranges und verdient die größte Anerkennung, billige, minder- werlhige Sachen fehlen gänzlich. Kein Wunder — wer Gelegenheit halte, sich in Frankreich umzuschauen, weiß, daß selbst der wohlhabende Mittelstand weit weniger behaglich
und freundlich eingerichtet ist, als bei uns die ärmeren Kreise, der Durchschnitts-Franzose giebt mehr auf ein zinstragendes Pqpier, wie auf ein gemüthlichcs Heim; in den wirklich begüterten und reichen Ständen aber findet man einen desto größeren Luxus in den Wohnstätten, wobei auf Vornehmheit, ans Gediegenheit gesehen wird — nach Gips- figurcn, nach Buiudrnckbildcrn, nach Brüsseler Teppichen, nach Gegenständen auL unächtcm Porzellan, aus Zinkguß und Alfcnide wird man vergeblich Umschau Hallen. Nicht daß unser Kunstgewerbe heule etwa nicht das Gleiche und zu denselben Preisen zu leisten vermöchte, wie das französische, nein, denn daß es dazu im Stande ist, haben wir ja in den fremden Abthcilungen gesehen, aber um seine volle Leistungsfähigkeit entfalten, um mit dem französischen würdig wetteifern zu können, dazu fehlt ihm noch immer die genügende Unterstützung jener Klassen, welche die Mittel dazu haben, aber nicht den Trieb, sie geeignet zu verwenden!
Auf den Inhalt dieser linksseitigen Paläste deutet schon der monnmciitale Hnuptcingang hi», dessen Balkon von Karpalidcn getragen wird, während in der hocbbvgigen Einlriltshalle Slaluen und Brunnen ausgestellt sind und schwere Vorhänge zu beiden Seiten der breiten, zum oberen Stockwerk führenden Treppe herabfallcn. Links öffnet sich der Zugang zur Abtheilung der kirchlichen Kunst mit zahlreichen, mehr oder minder sorgsam ausgcführtrn Kruzifixen, mit Altären, deren Marmor-Reliefs Sccucn aus der HeilandSgeschichte darstellen, mit kunstvoll geschnitzten hölzernen Kanzeln, mit Heiligenfiguren und schließlich mit einer sehr wirksamen, die ganze Schmalseite eines Saales einnehmenden plastischen Gruppe, deren Einzelgestalten in Lebensgröße gehalten sind: Christus, von römischen Soldaten vor Pilatus geführt, gelästert von den durch die Legionäre zurück- gedrängten Juden — das Ganze von großer, bewegender Lebenswahrheit. Mehr nach rechts öffnen sich in langer Flucht die lichten und freundlichen Räume, in denen wir
zunächst auf all das stoßen, was zur kunstvolleren Ein- richlung der Häuser und Wohnungen verwandt wird, von den farbigen Mvsaikböden der Flure, von Tapeten an bis zu schmiedeeisernen Zierrathen der Dächer und mächtigen dekorativen Kaminen mit Holz- und Marmor-Gruppen als Krönung; an den Figuren der Jungfrau von Orleans in allen nur möglichen Metallen fehlt es ebenso wenig wie an Zimmer- und Gartenbrunne», an gewaltigen Portalen, an Vasen, Kroneuleuchtcrn rc. in mannigfachster Gestaltung.
Von echt künstlerischem Reiz sind die oft von Meisterhand (so von Puvis de Chavanne) stammenden Entwürfe zu malerischen Darstellungen bestimmter Erzeugnisse, u. A. des Cidre, des Benediktiner-Likörs, und gleich Gemälden wirken viele der waudbreiten, meist aufgespannten Teppiche, wie Gobelins mit auffallend zahlreichen graziösen Scenen aus der Maintenon- und Watlcauzeit, lockere Idyllen des Versailler Hoflcbens veranschaulichend. Stoffe — darunter wunderbare Brokade, Seiden und Damaste, ein Meter bis zu 3—400 Francs —, die zu Tapeten und Dekorations- zwccken, wie zur Bekleidung von Sitzmöbeln dienen, Leder- tapclcn, Stickereien rc., dann eine sehr stark beschickte Aö- theiiung dcS Beleuchtungswcsens mit häufiger Verwendung der Stilmuster Ludwigs XIV. und XV. leiten allmählich zu denMöbeln und ganzen Zimmer- wie Wohnungs-Einrichtungen über, die zum Theil auch im oberen Geschoß Aufnahme gefunden.
Welch ein Genuß, langsam diese Säle zu durchwandern und vor de» einzelnen Kojen in freudiger Betrachtung zu verweilen! Hier vor diesem hellgelb getönten Schlafgemach mit dem Bett aus Rosenholz, über dessen Kopfende sich Ranken mit elektrischen Flämmchen hinziehen und sich ein von goldenen Libellen gehaltener gelbseidener Baldachin spannt, dem mit dem Fuß des Belts in Eins verbundenen Divan, sowie mit dem breiten Spiegel-Garderobenschrank, der von Guirlanden mit Uhr und elektrischen Lichtchen umrahmt
