Wiksba-kNkr Tnglilätt.
«8. Jahrgang.
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Verlag: Lailggasse 27.
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Ms, 242. Fernsprecher No. 52.
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Rach der Schlacht.
Kerlin. 23. Mai.
In einer wunderlichen Lage sind die Scharfmacher aller Grade, die zu viel Klugheit besitzen, um gleich den eigentlichen Konservativen auf den Centrumsleim zu kriechen, die aber der Minderheit nicht gegönnt haben, einen so vollen und schönen Sieg über die klerikale Finsterniß davonzutragen. Die Abschlachtung der lex Heinze gefallt ihnen als Männern, die immerhin von einem Hauche modernen Geistes angeweht sind, ausnehmend gut, aber das angewendete Mittel behagie ihnen nicht, was sich gewiß begreifen läßt. Jetzt, wo die Obstruktion ihre trefflichen Dienste gethan hat, möchte das Scharfmacherthum doch auch etwas von den jüngsten Ereignissen haben und stürzt sich deshalb mit Begeisterung ans die Frage, ob die Geschäftsordnung nicht doch abgcändert werden sollte, damit Vorgänge, wie die durchlebten, sich nicht wiederholen können. Diese Sehnsucht nach Knebeln und Fesseln ist wohl der denkbar ausschweifendste Exceß einer Phantasie, die sich nicht in die Wirklichkeit und ihre Nothwendigkeiten zu schicken versteht. Wenn nach Zuchthausgesetzcn und dergleichen verlangt wird, so kann das unter Umständen einen praktischen Sinn insofern haben, als die Möglichkeit garnicht geleugnet werden kann, daß sich eine Mehrheit für derartige Gesetze zusammenfindet. Wie man aber, sei es auch nur im Spiel einer verirrten Träumerei, an die Möglichkeit denken kann, daß im Reichstag eine Mehrheit für die Verschlechterung der Geschäftsordnung vorhanden wäre, ist ein psychologisches Rüthsel. Man kann sicher sein, daß es nicht einmal der Wiederaufnahme der Obstruktion bedürfte, um ein solches Vorhaben zu vereiteln. Wahrscheinlich würden sich im Ernstfall für Anträge auf Abänderung der Geschäftsordnung nicht viel mehr Stimmen sammeln lassen, als nachher bei den Abstimmungen für diese Anträge selbst zu erwarten wären. Aber es bleibt nun einmal deutsche Art oder vielmehr Unart, bei jeder Gelegenheit nach neuen Gesetzen, Verordnungen. Geschäftsordnungen zu rufen. Wie die Heinzedebatten und der Straßenbahnausstand gleichzeitig die stärkste Bewegung in der Bevölkerung hervorriefen, so muß jetzt der beendigte Ausstand ebenso wie die begrabene lex Heinze dazu dienen, um Forderungen auszusprechcn, deren Befriedigung zum Glück ausgeschlossen ist. Der Ruf nach einem Zuchthausgcsetz wagt sich aus Anlaß des jüngsten Streiks zwar nur schüchtern hervor, aber man kann nicht wissen, ob er nicht ein Echo erweckt, das alsdann wieder die Rufer selbst zu kräftigeren Tönen ermuntern würde. Freilich ist nicht gut an- znnehmen, daß dies Echo aus dem Rcgierungslager kommen könnte. Dort hat man >vohl genug und übergenug an dem verfehlten Versuch vom vorigen Jahr, und gerade wie gegenwärtig die Regierung der Minderheit innigen
Samstag, den 26. Mai.
Dank schuldet für die prompte Abwägung der verrückten lex Heinze, so mag es in ihren Reihen so manchen Mann gegeben haben, der nichts weniger als ungehalten darüber war. daß der Reichstag mit der Zuchthausvorlage seiner Zeit so schnell aufgeräumt hat. Andererseits ist nicht außer Acht zu lassen, daß sich im Ccntrum jetzt ein tiefer Groll gegen die Socialdemokratie angehünft Hai, eine Empfindung, die ja gebührend erwidert wird. Es könnte sein, daß' diese beiden Parteien sich fortan seltener als früher verschämte und nicht verschämte Wahlhülfe leisten, und daß diejenige Richtung im Centrnm, die immer schon mißtrauisch aus den socialpolitisch so stark angeregten Hitze'schen Flügel gesehen hatte, jetzt die Oberhand gewinnt und für die Socialpolitik die Parole des Stoppens ausgiebt. Wie sehr sich plötzlich die Kluft zwischen Centrnm und Socialdemokratie erweitert hat, lehren die Vorgänge in Offcnburg-Kehl, wo der socialdemokratische Wahlvorstand anläßlich der dort nöthig gewordenen Rcichstagswahl zur Unterstützung des nationalliberalen Kandidaten gegen das „verrätherischc Centrnm" anfforderte! Der Fall ist wohl ohne Beispiel in der Geschichte der Reichstagswahlen. Man muß sich selbstverständlich vor solche» Schlüssen hüten, die über die Erregung des Augenblicks allzu weit hinausgehen; aber das Verhältniß des Cenlrums und der Socialdcmokratie auf der einen Seite, der Socialdcmokratic zu den liberalen Parteien auf der anderen Seite hat sich denn doch infolge der letzten Ereignisse verschoben. Hier kommen die Imponderabilien in Betracht, die in der Politik oft eine um so größere Rolle spielen, je hartnäckiger sie von Denen geleugnet werden, die eben nicht sehen wollen.
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Die lex Heinze,
wie sie jetzt im Reichstage zur Aunahnic gelaugt ist, hat folgenden Wortlaut:
Entwurf eines Gesetzes, betreffend Aendernngeu und Ergänzungen des Strafgesetzbuchs.
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden deutscher Kaiser, König von Preußen k ., verordnen im Namen des Reichs, nach erfolgter Zn- stimmung des VundeSraths und des Reichstags, was folgt: In dem Strafgesetzbuch werden die §§ 180, 181, 184 und 362 durch nachstehende, unter den gleichen Zahlen aufgefiihrte Bestimmungen ersetzt und die folgenden 8§ 181a, 184a und 184b neu eingestellt:
§ 180. Wer gewohnheitsmäßig oder aus Eigennutz durch seine Vermittelung oder durch Gewährung oder Verschaffung von Gelegenheit der Unzucht Vorschub leistet, wird wegen Kuppelei mit Ge- fängniß nicht unter einem Monat bestraft; auch kann zugleich auf Geldstrafe von einhnndertfiiufzig bis zu sechstausend Mark, aus Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte, sowie auf Zulässigkeit von Polizeiaufsicht erkannt werden. Sind niildernde Umstände vorhanden, so kann die Gefänguißstrafe bis ans einen Tag ermäßigt werden.
§ 181. Die Kuppelei ist, selbst wenn sie weder gewohnheitsmäßig noch aus Eigennutz betrieben wird, mit Zuchthaus bis zu 5 Jahren zu bestrafen, wenn 1. um der Unzucht Vorschub zu leisten, hinterlistige Kunstgriffe angewendet werden, oder 2. der Schuldige zu der verkuppelten Person in dem Verhältniß des Ehemanns zur Ehefrau, von Eltern zu Kindern, von Vormündern zu Pflegebefohlenen, von Geistlichen, Lehrern oder Erziehern zu den von ihnen zu unterrichtenden oder zu erziehenden Personen stedt. Neben der Zuchthausstrafe ist der Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte
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anszv.sprechen; auch kann zugleich auf Geldstrafe von 150 bis zu 6000 Mk., sowie auf Zulässigkeit von Polizeiaufsicht erkannt werden. Sind im Fall des Absatz 1 Nr. 2 mildernde Umstande vorhanden, so tritt Gefängnißstrafe ein, neben welcher auf Geldstrafe bis zu 3000 Mk. erkannt werden kann.
8 181». Eine männliche Person, welche von einer Frauensperson, die gewerbsmäßig Unzucht treibt, unter Ausbeutung ihres unsittlichen Erwerbs ganzoderthcilweisedenLebensuntcrhalrbezieht oder welche einer solchen Frauensperson gewohnheitsmäßig oder aus Eigennutz in Bezug auf die Ausübung des unzüchtigen Gewerbes Schutz gewährt oder sonst förderlich ist (Zuhälter), wird mit Gefängniß nicht unter einem Monat bestraft. Ist der Zuhälter der Ehemann der Frauensperson, oder hat der Zuhälter die Frauensperson unter Anwendung von Gewalt oder Drohungen zur Ausübung des unzüchtigen Gewerbes aiigehalten, so tritt Gcfängniß- strafc nicht unter einem Jahr ein. Neben der Gefängnißstrafe kann auf Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte, auf Zulässigkeit von Polizeiaufsicht, sowie auf Uederwcisung an die Landespolizeibehörde mit den iin 8 362, Absatz 3 und 4, vorgesehenen Folgen erkannt werden.
8 184. Mit Gefängniß bis zu einein Jahre und mit Geldstrafe bis zu 1000 Mark oder init einer dieser Strafen wird bestraft, wer 1. unzüchtige Schriften. Abbildungen oder Darstellungen fcilhält, verkauft, vertheilt, an Orten, welche dem Publikum zugänglich sind, ausstellt oder anschlägt oder sonst verbreitet, sie zum Zweck der Verbreitung herstcllt oder zu demselben Zweck vorräthig hält, ankündigt oder anpreist; 2. unzüchtige Schriften, Abbildungen oder Darstellungen einer Person unter 16 Jahren gegen Entgelt überläßt oder anbietet; 3. Gegenstände, die zu unzüchtigem Gebrauche bestimmt sind, an Orten, welche dem Publikum zugänglich sind, ausstellt oder solche Gegenstände dem Publikum ankündigt oder anpreist; 4. öffentliche Ankündigungen erläßt, welche dazu bestimmt sind, unzüchtigen Verkehr herbeizuführen. Neben der Gefängnißstrafe kann auf Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte, sowie auf Zulässigkeit von Polizeiaufsicht erkannt werden.
8 184». Wer Schriften, Abbildungen oder Darstellungen, welche, ohne unzüchtig zu sein, das Schamgefühl gröblich verletzen, einer Person unter 16 Jahren gegen Entgelt überlaßt oder anbietA wird mit Gefängniß bis zu 6 Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 600 Mk. bestraft.
8 184b. Mit Geldstrafe bis zu 300 Mk. oder mit Gefängniß bis zu 6 Monaten wird bestraft, wer aus Gerichtsverhandlungen, für welche wegen Gefährdung der Sittlichkeit die Oeffentliclfkett ausgeschlossen war, oder aus den diesen Verhandlungen zu Grunde liegenden amtlichen Schriftstücken öffentlich Mittheilungen macht, welche geeignet sind, Aergerniß zu erregen.
8 862. Die nach Vorschrift des 8 861 Nr. 8 bis 8 Verurlheilten können zu Arbeiten, welche ihren Fähigkeiten und Verhältnissen angemessen sind, innerhalb und, sofern sie von anderen freien Arbeitern getrennt gehalten werden, auch außerhalb der Strafanstalt augehalten werden. Bei der Verurtheilnng zur Haft kann zrigleich erkannt werden, daß die verurtheilte Person nach verbüßter Strasc der Landespolizeibehörde zu überweisen sei. Im Falle des 8 361 Nr. 4 ist dieses jedoch nur dann zulässig, wenn der Verurtheilte in den letzten drei Jahren wegen dieserUcbertretung mehrmals rechtskräftig vcrurtheilt worden ist, oder wenn derselbe unter Drohungen oder mit Waffen gebettelt hat. Durch die Ueberweisnng erhält die Landespolizeibehörde die Bcfugniß. die verurtheilte Person bis zn zwei Jahren entweder in ein Arbeitshaus unterzubringen oder zn gemeinnützigen Arbeiten zu verwenden. Im Falle des 8 361 Nr. 6 kann die Landespolizeibehörde die verurtheilte Person statt in ein Arbeitshaus in eine Besserungs- oder Erziehungsanstalt oder in ein Asyl unterbringen; die Unterbringung in ein Arbeitshaus ist unzulässig, falls die verurtheilte Person zur Zeit der Verurtheilnng das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Ist gegen einen Ausländer auf Ueber- weisung an die Laudespolizcibehörde erkannt, so kann neben oder an Stelle der Unterbringung Verweisung ans dem Bundesgebiete eintreten. Urkundlich re. Gegeben re.
(Nachdruck verboten.)
Gin letztes Kapitel.
Von I. Hoechstetter.
Sie stieg die Treppe hinauf. Da war sie plötzlich bei chm in der Briennerstraße, sie, die er noch ganz tief unten in Meran glaubte. Ah — was er wohl für ein Gesicht machen würde, wenn sie so uuvermuthet vor ihm stand? Und ob er wohl schlecht aussah? Er hatte so lange nicht mehr geschrieben, sondern immer nur Telegramme geschickt, welche sagten, daß er unwohl sei — Influenza rc.
Deshalb war sie nun hergekommen. Sie wollte ihn pflegen — o, er sollte bald wieder lustig sein, der schöne Gustav.
Die Flurthür stand offen. Wie hübsch, da brauchte sie garnicht erst zu klingeln. Der Diener war wohl ein wenig hinunter gegangen.
Sie trat ein und schloß die Pforte hinter sich. Man konnte nun nicht gestört werden. Sie lächelte. — Garnichts halte sich bei ihm verändert. Da hingen seine verschiedenen Mäntel, und auf dem kleinen Tischchen lagen die Handschuhe für den MlttagSspaziergang. Der Stock mit der Hirschkrücke stand daneben.
Wo er wohl sein würdtz? Nun — um diese Stunde fand sie ihn sicher in dem Eckzimmer, wo er gewöhnlich arbeitete. Sie warf erst einen flüchtigen Blick in den Spiegel. Er liebte es so, wenn sic Seide trug, und das dunkle Blau stand gut zu ihren lichtbraunen Haaren.
Sie klinkte die Thür auf — ganz leise. Dann trat sie ein. Da — da saß er vor dem Schreibtisch. Nur sein dunkler Kopf ragte über die Fauteuillehne, wie aus einem Friedrichsruh-Jnterieur von Allers.
Wenn er ahnte —1
Er merkte gar nicht aus das Geräusch. Sie wollte ihn überraschen. Behutsam schlich sie auf dem weichen Teppich vorwärts. Da — ach wie ungeschickt — entfiel ihr der
Schirm, den sic vergessen hatte abzustellen, und schlug laut an ein Möbelstück. „Wer ist da?" hörte sie eine Stimme.
Wie — war das Gustav? Dieser matte, färb- und glanzlose Ton kam von ihm? Sie zögerte einen Moment — dann lief sie auf ihn zu — und schmiegte ihr Gesicht an seine Haare und sagte leise, lachend, zärtlich:
„Ja, wer ist es?"
Wie im Krampf zog der Mann die Schultern hoch.
„Du?" rief er. „Du? Du bist es?"
Er fuhr in die Höhe und wandte sich zu ihr — und sie hing sich an seinen Hals.
„Schätzet," flüsterte sie, „süßer Schätzet. Könnt' ich denn anders, als zu Dir kommen? Könnt'ich denn? Und krank bist Du gewesen, Du armes Hascherl und ja — wie ist es nun — ist es gut?"
Sie machte sich von ihm los und sah ihm zum ersten Mal ins Gesicht. Da zog — rasch unterdrückt — ein Ausdruck des Schreckens über das ihre.
„Gustav — ja, was ist Dir denn?"
Er strich sich mit einer nervösen Bewegung die Haare in die Stirn.
„Ich bin so krank — gewesen," sagte er mühsam — „und noch so — so elend. Du mußt schon verzeihen, wenn ich —
„Verzeihen? O Du armer, lieber Schatz — verzeihen —
Sie blickte wieder auf ihn — fast zögernd — furchtsam. Gott — ja, wie sah er aus?
Die Unterlippe hing ihm so seltsam vor, und der Schnurrbart war nicht gebürstet und ungepflegt — und über dem ganzen Untergesicht lag jener bläuliche Ton, den schlecht entfernte Barthaare brünetten Gesichtern geben. Wie war es möglich, daß er sich so vernachlässigte? Sie fühlte, wie etwas Häßliches in ihr aufkroch —.
Aber nein — nein.
„Freut es Dich denn gar nicht ein bissel, daß ich da bin?" fragte sie und trat einen Schritt gegen die Thür
hin. „Daun kann ich ja auch wieder gehen — soll ich, Schatze!?"
„Hedwig," sagte er mit einer Stimme, die gequält und heiser klang, „Hedwig!"
„Was ist Dir — Gustav? Du Böser — Böser. Du hast mir noch keinen einzigen Kuß gegeben."
Sie lachte. Es klang leise durch das Zimmer. Da stürzte er auf sie zu. Aber ein kleiner Tisch stand zwischen ihnen, der fiel lärmend zur Seite. Sie trat unwillkürlich einen Schritt gegen das Sopha hin. Und da sah sie, wie er an der Stelle, wo sie eben gestanden, eine, sonderbare, fast lächerliche Armbewegung in die Luft machte. Und dann verzerrte ein Ausdruck von sinnloser Wuth sein Gesicht.
„Ich sehe Dich ja nicht", schrie er, „ich sehe Dich ja nicht. Ich bin ja blind — blind".
Er hielt sich krampfhaft an dem nächsten Stnhl.
„Blind?" rief sie. „Du bist blind? Heilige Maria
- blind?"
Eine Todtenstille lag über dem Zimmer. Sie war un» fähig — ein Wort hervorzubringen. Blind war er — ein Krüppel — ihr schöner, lustiger Gustav blind. Ihr schauderte.
— Da gab sie sich plötzlich einen Ruck. Sie trat zu ihm. Sie schlang den Arm um seinen Nacken — den weichen, jungen Arm.
„Du Lieber — Du Aermstcr", sagte sie und wollte ihn küssen. — Aber da sah sie dies schlecht gepflegte Gesicht und die häßlich verzerrte Lippe — und sie konnte nicht. Heiliger Gott — sie konnte nicht. Ihr graute vor einer Berührung. Ihr war, als sollte sie eine Leiche küssen. — Sie drückte immer feine Hand.
„Es kann doch gar nicht sein — es kann doch nicht. Oder es wird bald wieder gut? Man heilt doch jetzt Alles. Wir gehen miteinander zum Herzog Karl — ach ja, es muß ja zu helfen sein — es muß?"
„Man kann nichts thun," sagte er mechanisch, wie ivcnn er sich das schon unendlich oft vorgesprochen, „gar nichA
