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Wiesbadener Tsgblatt.

«8- Jahrgang.

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Mo. 172.

Fernsprecher No. 52.

Donnerstag, den 12. April.

Fernsprecher No 52

1800.

Morgen-Ausgabe.

Aus Stadt und Land.

Wiesbaden. 12. April.

Der Freibrief der katholischen Gemeinde zu Wiesbaden.

Ein Jubiläumsblatt zum 12. April von Dr. C. Spielmann.

Die fürstlich nassau-usingische Ncgicruugssiadt Wiesbaden war aeaeu Ende des vorigen Jahrhunderts von etwa 2000 Seelen bewohnt, die meist evangelisch-lutherisch waren. Wir haben in einem früheren Aufsatze (Altnassau Nr. 12, 1899) gesehen, wie viele Mühe es ver­ursachte, daß die reformirten Evangelischen Aufnahme und Gleich­berechtigung finden konnten. Da läßt es sich denken, daß solches den Katholiken viel schwerer wurde. Nachdem im großen Kriege unter der vorübergehende» mainzische» Herrschaft der Katholizismus in unsere Stadt eingesührt, beim Frieden aber wieder entfernt worden war, sahen Landesherr und Bürgerschaft aufaierksam zu, daß kein Bekenner des alten Glaubens sich in Wiesbaden niederließ. Auf die Dauer war das aber doch nicht zu verhindern, und als dann im vorigen Jahrhundert beim Aufschwünge der Kur viele katholische Kurfremde die Stadt besuchten,da mußte man die katholische Konfession gewissermaßen als religio licita zulassen. Aber ttire Mit­glieder waren lange Zeit hindurch in einer paria-ähnlichen Stellung; sie mußten zum Gottesdienste zwei Stunden weit nach dem mainzischen Frauenstein laufen, und nur wenn Frau Aebtiu von Tiefenthal sich zum Kurgebrauche in der Stadt aufhielt, durfte ein aus­wärtiger Geistlicher eine stille Messe täglich lesen. Diese Er- laubniß erweiterte um 1750 der aufgeklärte Fürst Karl, der Jeden gern „nach seiner Fagon selig werden" ließ, dahin, daß, wenn ein katholischer Priester in Wiesbaden zum Knrgebrauche weilte, es solchem gestattet war, den Badegästen im Saale des Badhauses „Zum Bären" eine stille Messe zu halten. Fürst Karl Wilhelm zing »och weiter. Er erlaubte den katholischen Bürgern, an diesem tillen Gottesdienst theilzunehmen, und gab schließlich den Bitten jener nach, der katholischen Gemeinde Anerkennung und Kvnstitnirung zu gestatten.

Am 12. April 1800, im letzten Jahre des vorigen Jahrhunderts also, ertheilte der Fürst den Katholiken Wiesbadens den Freibrief, der in 21 Paragraphen Folgendes bestimmte: 1. Der Gemeinde wird gestattet, ein Bethaus ohne Thurm zu errichten oder auch zu erwerben, auch eine Orgel darin anfzustellen und alle Andachtsiibungm sowie Sakramentfeieru vorzunehmen. 2. Außer dem Bethause dürfen keinerlei Cercmonien noch Umzüge stattfinden; auch soll der Priester nicht im Ornat über die Straße gehen. 9. Die Gemeinde darf alle Feste feiern und ist nur gehalten, außer an den Sonntage», auch an den evangelisch-lutherischen Fest- und Buß- und Bettagen nicht zu arbeiten. 3. Die Präsentation des Geistlichen findet durch die gräflich waloerdorff'sche Familie statt. 5. Der Geistliche ist von allen Personalabgaüe» und anderen Lasten frei;

Besoldung hat die Gemeinde aus einem besonders dazu zu er­richtenden Fonds zu besorgen. 6. Der Geistliche hat sich vor dem Amtsantritte der Bürgerschaft vorzustellen und einen Revers zu unterschreiben, wonach er alle seine Obliegenheiten erfülle», dabei aber nichts gegen die Evangelischen und deren Lehre unternehmen soll. 7. Der Geistliche untersteht in Civil- und Polizeisachcn dem weltlichen Regiment; er kann seine Stelle nicht eigenmächtig ausgebm oder verlassen. 8. Der Gerichtsstand der katholischen Burger ist, sofern nicht das „eigentliche Wesen der Religion" dabei

Frage kommt, ebenfalls weltlich. 9. Alle Amtshandlungen werden zu verwalten erlaubt, auch die stille Beerdigung auf dem Burgermchhof wie bisher, bis ein besonderer Begräbnißpiatz er­worben sein wird. 10. Bei gemischten Ehen sollen von den daraus pervorgegangene» Kindern vis zur Konfirmation die Knaben in oer Konfession des Vaters, die Mädchen in derjenigen der Mutter Mgen werden: von genanntem Zeitpunkt ab soll ihnen die Wahl Mstehen. ii. Wenn zwischen den Lerlobten, d. h. also vor der k? e ; e ue andere Vereinbarung über die Konfession der küirftigen wtnber getroffen worden ist, so kann solche unter Dispens durch °>e Regierung gestattet werden. 12. Wenn die Eltern überein- mmmen, die Kinder lutherisch erziehen zu lassen, so ist dies ohne -werteres erlaubt. 13. Das uneheliche Kind wird in der Konfession

Kunst und Keven.

5-i Vsta»>re»-A!l>i«os. Die Erscheinungen des Albinismus snff„7 Cll ' c ,en T liieren sind wohl bekannt, weniger die bei den Manzen voikommenden. Für die Thiere besteht der Albinismus m ('l"? vollständigen Weißfarbung des Haarkleides, gewöhnlich in .vng mit einer röthlichen Färbung der Auge», und ganz die Ansicht, daß solche Eigenschaften bei Mensch eine Herabsetzung der Körperkraft und des geistigen »Oi Leuten. Bei den Pflanzen hat ninn solche Exemplare

bezeichnet, bei denen die sonst grünen Theile weiß ge- sm- ■ ® ,e,e Definition ist insofern mcht genügend, als sich ftrprf»,, f §mu8 btt den Pflanzen auch auf nicht grüne Theile cr- alln 1 ä ' auch auf die Blüthen. Pflanzcu-Albinos werden ft.Lt.,,,' Allgemeinen solche Gewächse sein, bei denen die normale Ißrpn an ewige» oder allen Theile» vermindert oder gänzlich ver- A>i,i,u°^ngen ist. Man kann danach vollständigen und theilweisen wenn -«^^"^rscheiden, daneben auch unvollständigen Albinismus, eine frfU'? '"eist um eine völlige Entfärbung, sondern nur um Sllbiitr,s»i ac ^ ere Färbung der Pflanzeittheile handelt. Wie der Werv-,, ^er unter den Menschen, der Schimmel unter den EcijEN weniger lebenskräftig sind, als die dunkelgefärbten ein? Ki?' f° bedeutet auch der Albinismus iin Pflanzenreich fai.z^bwachung der körperlichen Energie. Der Botaniker Bsdel wöi>nt!»7ü '!i!"!."en einer großen Zahl von Exeniplnren der ge- weit»e!?e"t drunelle, einer in der nördlichen gemäßigten Zone aewövnii!-!von Lippcnblüthlern, zwei Stöcke, die statt der Der p)L i en violetten Blüthen solche von weißer Farbe hatten. anL !"* * vvvon war 85 Millimeter hoch und trug 56 Blüthen, der unoere „laß 78 Millimeter »,nr

hip Millimeter und hatte 49 Blüthen.

StanvnÄk Wanze mit violetten Blüthen, die sich auf w!?«; ' 120 Millimeter hoch und wies im Gan

Dagegen war an demselben l Ganzen 77 Blüthen

Auf xi - ,v wnuuuciti uilu iuic» uu issnmjui «*

NflnnÄvkfdem stellte sich heran», daß bei den Albinos unter diesen . .Rvhre des Kelches enger und länger, die Unterlippe icbwp^.y^^lt war, wodurch eine Befruchtung der Blüthen er- nn löClöJn mugte rtluiU4m iUAAU.i<4ittino ltmfp hrrfrthr

S9'ntnnip‘.“'' ll " : V ,UBte - Eine ähnliche Beobachtung machte derselbe trpiv-k-,^ "" Exemplaren der Kornrade in zwei benachbarten Ge- violpu-Die Pflanzen in dem einen Felde hatten dunkel­hak «. « wthen hie nn anderen Blüthen von so schwacher Färbung, 0 n« fast weiß erschienen. Auch hier zeigte sich ein deutlicher

der Mutter erzogen; heirathet der Vater die Mutter, so finden die §§ 10—12 Anwendung. 14. Der Gerichtsstand der Katholischen in Ehesachen ist der 'weltliche; doch wird die Regierung dabei nach den Grundsätzen der katholischen Kirche verfahren. 15. Wenn bei Heirathen beide Parteien oder der Bräutigam katholisch sind, so hat der Eheversprnch und die Kopu­lation durch den katholischen Geistlichen zu erfolgen, die Proklamation aber in beiden Kirchen stattzufinden. 16. An jedein Sonn- und Festtage dürfen in dem Betsaale Almosen gesammelt werden ; die Gemeinde kann solche zu ihren Zwecken verwenden, muß aber jährlich der Regierung Rechnungsablage erstatten. 17. Die allgemeine» Laiideskollekten werde» auch bei den katholischen Gemeindegliedern durch deren Kirchenvorstand erhoben und an die Regierung abgeliefert. 18. Die Stolgebühren der evangelischen Geistlichen und die Gebühren für Schul- und Kirchendiener und Organisten müssen von den Katholiken mitgeleistet werden; ebenso haben diese alle Lasten der evangelischen Pfarrangehörigen zu theilen. 19. Die Geistlichen sollen die verstatteteten Amtshandlungen bloß innerhalb der Stadt und nicht in deren Umgebung verrichten und dürfen nur kranke auswärtige Konfessionsimtglieder besuchen, wobei das Hochwürdigste verdeckt getragen werden muß. 20. In allen im Vorhergehenden nicht vorgesehenen eigenartigen Fällen ist die Regierung zu befragen. 21. Bei boshafter Zuwiderhandlung gegen diese Lestimmnngen oder bei absichtlicher Verwickelung der Negierung in Konflikt mit auswärtigen geistlichen oder westlichen Gemalten wird die Zurücknahme der Privilegien Vorbehalten. An demselben Tag verstattete der Fürst außerdem, da der Ban oder Kauf eines Bethauses ans eigenen Mitteln unmöglich sei, eine Kollekte in den außerusingischen Gebieten.

Sogleich konstituirte sich der Kirchenvorstand ans den Bürgern Franz Cetlo (einem eingewanderten Italiener), Friedrich Gottron und Konrad Zimmermcinn. Man war mit dem österreichischen Kammerherrn Grafen Franz Philipp Wilderich von Walderdorff in Berbindung getreten und hatte durch dessen Vermittelung die Zu­wendung eines Legats von 12,000 Gulden erhalten. Dieses war von dem Domkapitelherrn und Propst des sankt Alban-Stiftes zu Mainz, Grafen von Stadion zu dem Zweck der Erbauung einer katholischen Kirche in der Umgebung von Mainz gestiftet worden. Sobald die Zuwendung für Wiesbaden durch den Testaments­vollstrecker, eben jenen Grafen von Walderdorff, erwirkt worden war, trat der Kirchenvorstand mit beni Rathssreund und Rothgerber I. PH. Hoffman» in Verbindung wegen Ankaufs des diesem gehörigen Gasthauses zum Rappen an der Marktstraße, dem heutigen Hause Nr. 34, der Frau Wittwe Seiler gehörig. Die Besitzung wurde um den Preis von 6666 Gulden erworben. Den Saal im Hofe, die frühere Freimaurerloge, gestattete man z» einem Betsaale um; das Vorderhaus ward zur Pfnrrerwohnung ein­gerichtet, zum Theil vermiethet. (Es wohnte eine Zeit lang der Rcgierungsrath Neidhardt, dann dessen Nachfolger Jbell darin.) Am 24. Juli 1801 trat der erste Pfarrer, Michael Kreiuer aus Neudorf, vom Grafen Wnlderdors präsentirt, sein Amt au. Die Besoldung war gering, aber der wackere Mann versah seine Pflicht auch unter mannigfachen Entbehrungen. Die neue Pfarrei unter­stand dem Landkap'itcl Ellfeld; nicht lange nachher aber vcranlaßte bekanntlich der Reichsdeputationshauptschluß die Aufhebung der alten Kirchenprovinzen, und es trat für eine Zeit lang ei» ziemlich regelloser Zustand ein. Nun wurde dem Wiesbadener Geistlichen auch die Seelsorge zu Schierstein und Georgeuborn aufgetrageu. Fürst, später Herzog Friedrich August, verstattete daher und weil es der Gemeinde sehr an Geld gebrach, unterm 16. August 1803 in seinen neuen katholischen Landesttzeilen eine Kollekte, die ziemlich befriedigend im Ertrage war. Aber all das war doch nur ein Nothbehelf; zumal die Gemeinde immer größer wurde. Unter den nach Wiesbaden übersiedelndcn Beamten .des neuen Herzogthunls Nassau (seit 1806) befanden sich viele Katholiken; außerdem zogen auch viele Andere zu; denn der Herzog hatte, um seinen Regierungs­sitz zu vergrößern, ben Zuzug von Bewohnern ohne Konfessions- Unterschied gestattet und befördert.

Bald darauf nahm er auch die junge Gemeinde in seine Ob­hut. Der Graf von Walderdorff trat 1811 sein Patronatsrecht an Nassau ab, und der Herzog ging in vielen Stücken über die Bestimmungen von 1800 hinaus. Nachdem er der Gemeinde einen Altar aus dem Kloster Eberbach (er steht jetzt in der Taufkapellc der Bonifatiuskirche) geschenkt hatte, überwies er

ihr nunmehr erst ein Meßglöckchen von Tiefenthal und dann zwei Glocken aus dem Kloster Gottesthal im Rheinqan (bei Mittel- Heim). Die Glocken waren aiisänglich in einem Holzstalle »eben dem Betsaale angebracht; später beförderte man sie auf ein Holz­gerüst und endlich erlaubte der Landesherr, der das Unwürdige der Lage einsah, die Anbringung eines Thnrmes auf d«i Betsaale, so- daß dieser nunmehr auch äußerlich einer Kirche ähnlich sah. Dieses alte Gotteshäuschen mit dem rotbcn Ziegeldache und dem Thürmchen steht noch im Hofe des Seiier'schen Hauses, heute Oekonoiiiiezwecken dienend. Bevor das neue Jung'sche Hans am Manritinsplatze er­baut wurde, konnte man es von diesem aus sehen. Schon in den ersten Jahren seines Bestehens war der Bctsaal zu klein geworden; die Leute mußten beim Gottesdienste bis in den Hof hinaus stehen. Wie die Gemeinde anmnchs, sagt uns die Anzahl.der Taufen, von denen 1801: 5, 1811:14, 1821:48 stattfauden. Aber den Bau einer entsprechenden Kirche verhinderte der Mangel an Mitteln. Ans demselben Grunde ging 1818 der bejahrter gewordene erste Pfarrer Kremer als Frühinesser nach Ellfeld, einer jüngeren Kraft Platz machend. Er hatte noch die Freude zu erleben, daß manche der theilweise harten Bestimmungen des Privilegs von >800 stillschweigend gemildert oder aufgehoben wurde. Die Zeiranschauung war versöhnlicher in Glaubenssache» geworden; die evangelische Union von 1817 hatte auch den Katholiken gegenüber die Wirkung, daß man letztere nun als berechtigte Cbristen neben sich sah. Die weitere Entwickelung des Kirchenbaus der katholischen Gemeinde ist seiner Zeit mehrfach im „Wiesbadener Tagblatt" vor­geführt worden. Sie ist bekanntlich im Anfang eine rechte Leidens­geschichte gewesen, und es hat lange gedauert bis die schöne Bonifatiuskirche vollendet dastand. Schneller ist es mit der Maria- hilfkirche gegangen. Das alte Kirchlein im Rappen ist erst >849 aufgegeben worden. Die katholische Bevölkerung Wiesbadens hat seitdem stetig zugenomme». Eigenthümlich ist, daß sie seit vierzig Jahren stets nahezu ein Drittel der Gesammtbevölkernng betrug. Die Evangelischen machen volle zwei Drittel, die Katholiken mit den Andersgläubigen zusammen das andere Drittel aus, und das Perhältniß ist unter allem Wechseln und Zunehinen der Bevölkerung ziemlich dasselbe geblieben bis heute.

- Geschichtslrulcudcr. 12. April. 1896; f Dr. Karl

Human» in Suitzrna, der benitzmie Entdecker der Skulpturen von Pergamon. 1885: ff Karl Stieler zu München, hervorragender bayrischer Dialekldichter. 1851: Rückkehr Pius' IX. »ach Rom. 1812: * Kardinal Girolanio Andrea zu Neapel. 1798: Die Schweiz wird durch eine von den Franzosen okt. Konstitution „Helvetische Republik". 1796: Sieg Napoleons über die Oesterreicher bet Montenotte. 1772: Vertrag zu Aranjnez zwischen Frankreich und Spanien. 1692: * Gniseppe Tartini, beriihmter italienischer Violin­spieler und Komponist. 1684: f Nicola Amati, berühmter Geigen- mncher. 1500: * Joachim Cninerarins zu Bamberg, einer der größten Gelehrten und Huiiiainsten des 16. Jahrhunderts.

— Kortl>ild«»sssch»>« für Mädchen. Je allgemeiner man die Hülfe der weiblichen A»gestelltci> im Geschäftsiebeil zu schätzen weiß, je mehr die Bedeutung derselben für den Gewerbe­treibenden durch Unterstützung in der Buchführung, im Verkauf der Waaren und im Verkehr mit dem Publikum anerkaniit wird, desto berechtigter erscheint wohl auch die Forderung tüchtiger Ailsbildiing der aus der Schule eiitlasscneii Mädchen znm Zweck wirth- schafllicher Besserstellung Darum er&ebeit sich auch immer mehr Stimmen für die Einführiiiig des Fortbildiings- Schulzwawies für Mädchen, mid Vereine, die vorwiegend wirthschaftliche Interessen verfolgen, wie die kaufmännischen Vereine in Berlin, Breslau, Leipzig, München u. a., sowie auch die hiesige Handelskaiiiiner erklärten dieselbe wiederholt für durch­aus nothwendig. Der Volksbildungs-Verein zu Wiesbaden unter­hält bekalintlich seit Jahren eine „Fortbildungsschule für Mädchen". Wir mache» Elter», Voriuniider und Lehrherren auf die demnächst beginnende» neuen Kurse aufmerksam. Als Unterrichtszeit sind die frühen Nachmittagsstiliiden ge­wühlt. Dadurch ist es den Herren Geschäftsilihabern möglich, ohne erheblichen Nachtheil für ihr Geschäft ihren Lehrmädchen die Zeit zur Theiliiahiiie a» diesem Unterricht, welcher mit größter Sorgfalt auf die Bedürfnisse des praktischen Lebens Bezug nimmt, frei­zugeben. Möchten doch rechtViele die gebotene Gelegenheit beiiutzen l Die im §76 des Handelsgesetzbiichs allsgesprochene Verpflichtung der

Unterschied in der Größe und der Zahl der erzeugten Blüthen. Die Exemplare auf dem einen Acker waren doppelt so hoch und hatten auch durchschnittlich doppelt so viele Blülhen, als die de? andere». Beiuerkenswerth mar die Beobachinng, daß auch das Getreide auf dem einen Felde uiiiso viel höher stand, und die Ursache dieses Umstandes sowohl als der Verschiedenheit in der Entwickelung der Kornrade lag ohiie Zweifel in einer verschiedenen Zusaiiluielisetzulig des Ackerbodens, indem das eine Feld reichlich gedüngt war. das andere garnicht. Auch bei dem bekniinten Fiiigerhnt (Digitalis purpuren) kann ein Albinismus in ähnlicher Weise gefunden werden, der sich in einer Verminderiiiig der Größe, Zahl und Färbung der Blutben äußert. Noch eine andere Aehnlichkeit ergiebt jich zwischen de» Pflanzen und den Thierm und, wenn mail will, auch mit den Menschen in dieser Hinsicht. Mit dem Alter wird jeder Niensch ein Albino, indem ferne Haare bleiche», und auch bei den Pflanzen nimmt mit dem Alter die Färbung ge- wöhiilich ab. Die Blütheii des gewöhnlicheil Wiesenklees sind in der Jngeiid lebhaft roth, im Alter blaßrosa, die Blüthen des dem Fiiigerhnt verwandten Wachtelweizens (Melampynim), die zunächst oben gelb und unten weiß sind, werdeii später oft ganz weiß. Die Beispiele einer derarligen Eiitfärbling der Blüthen »nt dein Alter der Pflanzen ließen sich noch ui» Vieles vermehre», jedoch giebt es alldererseits auch Blütheii, die mit dem Alter dunkeler werden, zum Beispiel die des Haideröschcus (Lpilobium). Jliiinerhiil kailu cs als allgemeine Regel für die Pflanzen gelte», daß der AlbinisinilS auch bei ihnen eine Schwächling der Lebenskraft bedeutet, zunial bei einer Berringernng der Zahl und Größe der Blüthen auch die Zahl der Samen und dauiit die Aussicht ans Fortpflanzung geringer wird.

* Zur Wcllanvftellung findeil sich jetzt auch die Führer ein. Der erste, dem wir begegnen, ist Metzers Reisebuch: „Paris und Nordfrankreich", das jetzt in vierter Auflage erscheint (Leipzig, Bibliographische« Jiistitut). Metzers Reijebücher sind mit Recht beliebt, weil sie bei knappster Darstelluiig doch alles WissenSwcrthe enthalten, weil sie mit einem vortrefflichen Karteiunaterial versehen sind und weil sie ein sehr handliches und dauerhaftes Format be­sitzen. Die vorliegende Auflage ist in allen Punkten nuf den neuesten Stand der Dinge' ergänzt und durch Aufnahme mehrerer Routen zu einem Reisebilch für Nordfrankreich erweitert ivordcn; in passender Weise schließt sich daran ein Abschnitt über Brüssel, das gewiß von sehr vielen Reisenden auf der Fahrt von oder nach Paris mit einem

kürzeren oder längeren Besuch bedacht wird. Der Weltausstellung ist ein ganzer Abschnitt gewidmet, der mit einem vortrefflichen Plan und einer Vogelschan-Ansicht ausgestattet ist. Im Ganzen weist das Buch 10 Karten und 30 Pläne auf. Zur Gelegenheit der Ausstellung ist auch der im gleichen Verlage herausgegebcne „Fran­zösische Sprachführer" von Emil Pollal in dritter verbesserter Auflage erschieiien. Die Meyer'schen Sprachführer siild nicht bloß Taschenwörterbücher, sondern auch Koiiversalionsbücher; sie er- möglichcir nicht bloß das rasche Anfsuchen jedes einzelnen Wortes, sondern sie geben auch zu bestimmten Gegenstände» ganze Ärnppen von AliSdrücken und Redensarten, die dem Reisenden das Zu­sammengehörige auch im Zlisammenhang darbieten. Dem deutsch- französischen Theil ist ein gedrängtes frailzösisch-deutsches Wörter­buch beigcgeben. Der Werth dieses Büchleins wird durch seinen guten Drilck bei tleinftem Format wesentlich erhöht.

* Dir Ueimr auf „Wrnfchen". I» der jüngsten Sitzuiig der Berliner Gesellschaft für deutsche Litteratiir theilte Erich Schmidt, der „Voss. Ztg." zufolge, ans einem größere», von ihm in Angriff genonimenen Werke über deutsche Reime die seltenen Neime 'aus „Mensch" mit. Mail muß hier zwischen tzarmlosen und hunioristische» Reimen unterscheiden, auch Miuidartliches ist zu be­rücksichtige»; z. B. im Niederdeiltschen „Menschen" und „wünschen" (.wönscheil") schon vom 16. Jahrhundert an nachweisbar. Die Aleinaniien reimen „Mensch" und „kennscht" (Fischart). Schiller reimte „Wünschen" aus „Menschen" in der Leichenphantasie" und noch in eine»! Dresdener Stainmbiichblatt von 1785. Fränkisch ist der Reim „Menschen-Hänsche»" (d. i. Handschuh) bei Stoltze. Der älteste „Mensch"-Reim findet sich bet Sebastian Braut („Narrenschiff", Kap. 70 Ans.): „wettertrensch", da« heißt unordentlich. Ein Schweizer Dichter reimt „Mensch-lonsch", d. h. Liindisches oder Londoner Tuch; hier liegt schon eine besondere Absicht vor. Die eigentlichen Scherzreimc beginnen erst zur Zeit der Romantiker. Gleim sagte noch; „Ich ließ den Reim auf Mensch, ich ließ ihn liiigefunden". Wilh. Schlegel»nd Brentano verwenden: „wetter-wend'sch". Heine leistet sich „Niederländschen-Menschen", auch „«iage-Mciiicl) . Die Jobstade gebraucht: „Mensch-Korre­spondenz". wie ältere Volkslieder: „Mensch-Pestilenz". Böse reimt der Wiener Halm: „Mensch-athen'sch". Die Beispielsammluug läßt sich leicht vermehreit; auch des Fontane'schen „Menscheii-Beiiticheu" wurde gedacht.