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«8. Jahrgang.

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Anzeigen -Annahme

Donnerstag, den 3. April

Fernsprecher No. 52.

Fernsprecher No. 52.

mcindeu am Rhein, darunter aus der Stadt Worms, ein. Dieselben lvurden von deni nationalliberalen Reichstags- Abgeordneten Frhrn. v. Hehl in der Plenarsitzung am 13. März 1899 energisch vertreten und dessen Antrag zur Bildung einer entsprechenden Kommission dazu angenommen.

Während nun der Buudesrath immer noch zögert, ein betreffendes Gesetz vorzulegen, wird das Verlangen um ein Fluß-Schutzgesetz immer lauter. Aller Orten regt sich die Agitation dafür. Neuerdings wurden von den Anwohnern der Elbe und ihrer Neben­flüsse zahlreiche Petitionen dem Reichs­tage übergeben. Dieselben sind von Hunderten namhafter Männer, da­runter besonders viele Aerzte und auch Schiffsrheder, unterzeichnet. Die An­wohner der Unter-Elbe beklagen skch über die ekelhaften Gerüche von dem an dem Ufer des Flusses immer mehr sich ablagernden Schlamme, sowie über zunehmende Typhusfälle, welche auf bas Baden in der Elbe zurückgeführt werden; dieSchiffsrheder von Hamburg selbst beschweren sich über die widerlich« kothige Beschaffenheit des Flußwaffers, in welchem sie ihre Schiffe halten müssen. Als Ursache dieser Uebelstä'ud« wird die Einleitung der bedeutenden Menge von Schmützstoffeu nebst den Fäkalien von Hamburg-Altona in die

Wiesbadener Neubauten.

Die Prachtbauten Wiesbadens haben durch beit Neubau Lang­gasse 43 eine Bereicherung erfahren, die nicht gering einznschätzen ist. Jedem Architekten und jedem kunstfreundlich gesinnten Laien muß der Bau, von dessen Schönheit nebenstehende Abbildung natur­gemäß mir ein annäherndes Bild geben kann, zur rechten Freude gereichen. Für die Schönheit eines Bauwerkes ist die äußere Architektur bestimmend, und diese ist bei dem von Herrn Architekt C. A. Jacobi errichteten Hause von großer Wirkung.

Das ganze Haus ist für den Betrieb eines feinen Wein- und Bier-Restaurants bestimmt. Auf diese Bestimmung hatte der Architekt selbstverständlich schon bei der Gruudrißdisposition Rück­sicht zu nehmen. Die in moderner Auffassung auss Glänzendste ausgestatteten Restauratiousräume sind im Parterre und in der ersten Etage unteraebracht und dernrt gruppirt, daß das Parterre als Wein- und Bier-Restaurant, der vordere Theil der ersten Etage, welcher über die Haupttreppe auch direkt von der Straße aus er­reichbar ist, als Weinsalon und die übrigen Räume daselbst für .Billard- und Spielzwecke benutzt werden können. Das zweite Ober­geschoß enthält elegante Gesellschafts- und Wohnräume, sowie die für den Betrieb des Restaurants erforderlichen Wirthschastsräume. In dem Mansardenstock sind weitere

Wohn- und Schlafzimmer unter­gebracht.

Das Restaurant, welchem von Seiten des Pächters, Herrn G. Stark aus Frankfurt a. M., der für Restaurants feineren Stils bereits typisch gewordeneNamc „Malepartus" beigelegt worden ist, soll demnächst eröffnet werden. Dasselbe ist mit vor­züglichen Ventilationseinrichtungen versehen, die, wenn sie den an sie gestellten Erwartungen entsprechen, Wiesbaden.zu einem vollständig „rauchlosen Lokal" verhelfen. Mit Hinzuziehung des sich anschließcnden Gärtchens lassen sich sämmtiuche Parterreräume in ein einziges großes Gartenrestaurant umwandeln, welches durch Vermittelung der mit versenk­baren Spiegelscheiben versehenen riesigen Fenster mit der Straße in direkte Verbindung gebracht werden kann. Das Gebäude ist durchaus massiv in Stein, Eisen und Beton errichtet; Holz ist nur zu der Dach­konstruktion zur Verwendung gelangt. Die Straßenfront ist durchweg in bestem rothen Sandstein massiv anf- gesührt. Sie ist in modern anf- gefaßten, aothischen Formen errichtet und enwickelt sich in eleganter Linien­führung aus den Parterrepfeilern heraus bis zu dem schlanken, durch­brochenen Dachgiebel hinauf. Siebietet einen bemerkenswerthen Beitrag zur Lösung der Frage der bestmöglichsten künstlerisch wirkungsvollen Durch­bildung schmaler Straßenfronten.

Elbe bezeichnet. Diese Verhältnisse sind in einer Schrift des I),-. med. Bonne in Klein-Flottbeck ausführlich geschildert. Dieselbe wurde gleich­zeitig allen Mitgliedern des Reichs­tags übergeben.

Diese Verhältnisse an der Elbe sind umso hezeichnendcr, weil sie die Be­hauptung widerlegen, „man könne einem großen Flusse ungestraft affe Schmutzstoffe der Städte übergeben". Was bei dem gewaltigen Strome der Elbe als verderblich sich erwies, wird bei der unaufhaltsamen Zunahme der Städte das Schicksal aller anderen Flüsse sein. Es ist daher hohe Zeit, daß durch ein Reichsgesetz Seitens des Buudesrathes und des Reichstags der drohenden Gefahr Einhalt geboten wird. Hierzu schreibt die „Wormser Volkszeituug", das einzige Blatt am Platze,welches nicht vom Frhrn. v. Hehl abhängig ist: „Die Reinhaltung der Flusse , so betitelt sich ein Artikel der „Nationalliberalen Korrespondenz" der zur Zeit durch die nationalliberalt Presse geht. Es wird darin besonders der Gefahr der Verseuchung des Rheinjs durch die Einleitung der Abfallstoff« und der Behandlung dieser Angelegen­heit im Reichstag gedacht und energisch ein Flußschntzgesetz verlangt. Wir stimme» diesen Ausführungen Wort für Wort zu. Nur möchten wir ihnen noch etwas hinzufngen. Und das be­trifft die schandcryafte Verseuchung speciell des Rheines mit den von dem Giesen zugeleireten Abwässern der Lederfabriken, wodurch der Fischerei ein unermeßlicher Schaden erwächst. Der Giesen wird von den Fischen zur Vornahme des Laichgeschäftcs aus­gesucht. Sie gehen in den Bach hinauf, .laichen — und ein Strom der Gift- janche kommt und vernichtet die Brut. Im Fischerei-Verein wird die Sache

sehr-rücksichtsvoll behandelt,

denn da ist Herr v. Hehl Präsident, dessen Fabrikabwässer die Fischbrut tödten. Niemand getraut sich etwas zu sagen, ani wenigsten die Ge­schädigten, die Fischer selber, und so geht Alles seinen alten Gang weiter, die Jauche der Lederfabriken ver­nichtet die Brnt centncrweise und Herr v. Hehl hält im Reichstag schöne Reden über die Reinhaltung der Flüsse. Gegen Mannheim wahren wir uns mit Recht. Schützen wir auch hier unsere Fischzuchtl

Reinhaltung der Flüsse.

Als im Laufe der letzten Jahrzehnte allmählich die Anforderungen der öffentlichen Gesundheitspflege sich im kommunalen Leben Bahn brachen und in einer großen Zahl von Städten die großartigen Kanal- und Abwässer- anlage» entstanden, waren es doch nur wenige Gemeinden, die auch für eine geregelte Abfuhr und Verwendung von Fäkalien sorgten. Klärbassins und Rieselfelder blieben als ein kost­spieliger Nothbehelf ans die Minder­zahl beschränkt. Wo es nur anging, wurden die Flüsse als die von der Natur geschaffenen Abzugskanäle be­trachtet und ihnen der ganze Stadt- schmntz zngesührt und die Rücksichten auf Anwohner weiter flußabwärts mit der „wissenschaftlichen Erkenntniß" er­ledigt, daß im Fluß sich ja eine Sclbstreimguug vollziehe. Gegen diese Irrlehren erhoben sich zahlreiche Autoritäten. Unter Anderen trat der „Internationale Verein für Rein­haltung der Flüsse, des Bodens und der Luft" mit Entschiedenheit dagegen auf. Derselbe gab schon 1878 seiner Ansicht Ausdruck in einer Eingabe an die Reichsregiernng mit dem Gesuch uin ein Reichsgesetz zum Schutz der Flüsse und suchte in seinem Organ, der „Gesundheit", die gedankenlose und vcrhängnißvolle Verseuchung der Flußläufe zu bekämpfen.

Die Gefahr der Verseuchung aller unserer Flüsse ist inzwischen, so schreibt die „Wormser Ztg.", immer näher­gerückt, voran die des Rheins. Der genannte Verein hielt es daher für dringend geboten, 1896 in einer aus-

ipigj

Aus Kladt und Fand.

Wiesbaden, 5. März.

— Geschick, tolralrnder. 5. April.

1871: * Herzc ~ ’'

- 7 Friedrich Wilhelm

ff von Mecklenburg - Schwerin. 1863:,

/ • W ß ÄrH * Prinzeß Ludwig von Battenberg, i tF ' \( ' Schwester desregierenden Großherzogs

I • |i // iw von Hessen. 1857: * Alexander I.,

i, VI . Fürst von Bulgarien. 1849: Das

«(,/ Vwf 1 dänische Linienschiff „Christian VIII."

fo. 'lffa bei Eckernförde in Brand geschossen und

Fregatte „Gefion" genommen. 1845: * Ludwig Kolitz in Tilsit, hervorragender Schlachtenmaler, Direktor der Akademie in Cassel. 1840: * Paul Konewka zu Greifswald/ berühmter Ausschneidekünstler. 1813: Treffen bei Möckern, Eugen Beauharnais geschlagen. 1794: Hinrichtung Georges Jacques Danton« zu Parts. 1784: * Ludwig Spohr in Braunschweig, hervorragender Komponist. 1730: * Jean d'Agincouft, hervqp,

führlichen Schrift an die Regierungen

von Hessen, Baden und von Elsaß dieselben zu einem Verbot gegen Einmtung der Fäkalien in den Rhein zu veranlassen Dringenden Anlaß dazu gab die Absicht der Städte Straßbura, Karlsruhe und Mannheim, die Gesammtmenge ihrer Abfallstoffe in den Rhein zu leiten, wodurch die unterhalb liegenden Städte und Ortschaften, die theils ihr Trinkwasser aus dem Rhein beziehen, theils den Fluß zu

ihrem Brauch- und Badewasser nöihig haben, in hohem Grad gefährdet werden. Es war klar, daß in dieser ernsten Angelegenheit nur ein Rcichsgesetz helfen könne, welches überhaupt die Reinhaltung aller deutschen Flüsse sicher stelle. In einer ausführlich begründeten Eingabe an den Reichstag wurde daher von Neuem um ein solches Gesetz ersucht. Gleichzeitig liefen zahlreiche Petitionen von Ge-

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