«8. Jahrgang.
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Die bedingte Kegnadignng.
Kerlin, 28. März.
Die schon früher angekündigte Denkschrift über die Er. oebnisse der bedingten Begnadigung in den deutschenBnndeS- staaten ist dem Reichslag jetzt zugegangen. Die ,n der Denkschrift mitgetheilten Ergebnisse bieten jedoch nur einen beschränkten Vergleichswerth gegenüber den in anderen Ländern gemachten Erfahrungen, denn einerseits M die bedingte Begnadigung in den deutschen Bundesstaaten erst sett 1895 bezw. 1896 in Kraft und leidet in Folge dessen noch an mancherlei Kinderkrankheiten und andererseits hat man sich bei uns nur zu einem halben Schritt, zu dem der bedingten Begnadigung, entschlossen, während in den anderen Ländern, wo man sich zu dem Grundsatz des bedingten
Straferlasses entschloß, sofort das weitergehende unkonsequenrere
Sustem der bedingten Verurtheilung gewählt wurde.
Ueber die Berechtigung des Prinzips der bedingten-oer urtbeiluna besteht heute kaum noch irgend welcher Streit. Dieses Prinzip besteht darin, daß der Strafvollzug für eine bestimmte Zeit ausgesetzr und der Vcrurlheilte nach Ablauf dieser Zeit endgültig außer Verfolgung gesetzt wird, wenn er sich während dieser Zeit keine weiteren strafbaren Haud- lungen zu Schulden kommen ließ. Aber während rn den anderen Ländern, in denen die bedingte Verurtheilung besteht (England, Belgien, Frankreich, Norwegen rc.) diese den Charakter einer rechtlichen Institution tragt, b. h. der Entscheidung des Richters unterliegt, hat man sich bei uns nur zu einer halben Maßregel enischlosseu, indem man den Straferlaß nicht zu einem Akt des Rechtes, sondern zu einem Akt der Gnade machte und milhm die Entscheidung über den Eintritt der bedingten „Begnadigung nicht dem Richter, sondern der Justizverwaltung ubenrug. Demgemäß ist auch diese Materie nicht gesetzlich, sondern nur auf dem Verwaltungsweg geregelt, indem die obersten Just ^Verwaltungsbehörden durch landesherrliche Anordnung ermächtigt sind, einen Aufschub der Strafe zu bewilligen, die bei guter Führung des Vernrtheilten endgültig erlassen, im anderen Falle aber nach Ablauf der „Bewahrfrist vollstreckt wird. Auch erstreckt sich die bedingte Begnadigung bei uns im Gegensatz zu der viel weiter gehenden bedingten Verurtheilung in den anderen Ländern nur auf Freiheitsstrafen (mit Einschluß der an die Stelle einer nicht einzutreibenden Geldstrafe tretenden, Freiheitsstrafe). Auch wird die bedingte Begnadigung bei uns zum überwiegend größten Theil nur auf jugendliche Personen angewandt, während Erwachsenen gegenüber nur selten ein Versuch tmt dieser Institution gemacht worden ist.
Unter diesen Umständen konnte man dem bei uns gemachten Versuch mit der bedingten Begnadigung, deren straf- rechllicher Werth eben weit hinter dem der bedingten Ver- uriheiluug zurücksteht, nicht mit allzu übertriebenen Hoffnungen entgegensehcn. Trotzdem ist die Probe auf das Exempel so zufriedenstellend ausgefallen, wie es unter den gegebenen schwierigen Umständen nur möglich war. Im Ganzen ist in den deutschen Bundesstaaten bisher rn mehr als 25,000 Füllen von der bedingten Begnadigung gebrauch gemacht worden und bei 67,1 pCt. dieser Fälle konnte die endgültige Begiiadiquiig in Kraft treten. Das heißt, rn mehr als zwei Drittel Fällen hat die bedingte Begnadigung einen vollen Erfolg aufgewiesen, indem die bedingt Begnadigten sich durch ihre Führung während der Bewährfrist des Straferlasses würdig machten. Es hat sich also hierbei gezeigt, baß durch die Nichtverhängung der drohenden Strafe ein größerer Erfolg erzielt wird, als wenn der Thäter alsbald in das Gefängniß gewandert wäre, in welches er nach der alten Erfahrung meist nur zu bald wieder den Weg zu finden pflegt, nachdem er einmal mit ihm in Berührung kam.
Wenn die bedingte Begnadigung trotzdem nicht solche Ergebnisse erzielt hat, wie man sie in weiten Kreisen von dieser Reform der Strafvollstreckung erwartet hat, und wenn diese Ergebnisse hinter den in anderen Ländern erzielten zurückbleiben, so liegt dies eben daran, daß man sich bei uns nur zu der halben Maßregel der bedingten Begnadigung entschlossen hat. Bessere Ergebnisse wird man eben nur dann erzielen, wenn derjenige die Entscheidung über die Strafaussetzung zu fällen hat, der das zutreffendste Urtheil darüber hat. Das aber ist nicht die Justizverwaltung, sondern der Richter, welcher die Verhandlung geführt, das vrtheil gefällt und Einblick in die Persönlichkeit und die
Verhältnisse des Jnculpaten gemoniieu hat. Bei uns aber hat nur in Amts- und Schöffengerichtssachen der Amtsrichter nicht etwa die bedingte Begnadigung zu verfugen, sondern nur der Justizmiiiister über den Fall zu berichten. In allen übrigen Fällen aber berichtet der Staatsanwalt dem Justizmiiiister, der über den Eintritt der bedingten Begnadigung entscheidet. In der Praxis hat sich dies bei uns dahin gestaltet, daß das Eintreten der bedingten Be- gnadigung in den meisten Fällen tatsächlich von der >luf- fassung des Staatsanwalts abhängt, während doch der erkennende Richter hier die allein zuständige Instanz wäre.
Der Staatssekretär vr. Nieberding hat am 28. November 1896 ausdrücklich erklärt, daß die Einführung der bedingten Begnadigung nur einen Versuch bedeute, der es uns ermöglichen solle, eigene Erfahrungen zu machen, und er erkannte an daß eine einheitliche Regelung durchaus erwünscht sei, und daß eine solche nur auf dem Wege der Reichsgcsetz- gcbuiig herbeizuführen wäre. Wir meinen, daß nunmehr genug.Erfahrungen gesammelt sind, und daß diese Erfahrungen dafür sprechen, daß nunmehr nach der Bewahrung der 'bedingten Begnadigung auf reichsgesetzlichem Wege die bedingte Verurtheilung einzusührcn sei. Es wäre dringend wünschenswerlh. daß Sellens des Reichstags die Imitative zur Herbeiführung dieses gesetzgeberischen Vorgehen^ ergriffen würde. _ Dr - P-
* Dur Knnalvorlage. Die „NorddeiitfcheAllgem. Zeitung-
erklärt in offiziöse,» Sperrdruck,, daß die Regierung messt daran denke den Gesetzentwurf über j>ie Regnlrrung der unteren Oder, der Spree und der Havel getrennt von den übrigen Entwürfen an den Landtag gelangen zu lasse». Sic werde allen Versuchen, die Grundlagen der neuen Kanalvorlage zu ver'chleben, auf das Be- stii'imtestc cntgegentrete». Das Ziel der letzteren sei weder eine Bevorzugung des Ostens noch eine solche des Weste»«, sondern Anc möglichst gleichmäßige Berücksichtigung berechtigter Jntmssen mögen sie von Westen oder von Osten, von der Laudwirthschaft oder der Industrie geltend gemacht sein.
* Herr Slaatvanwalt Jungt,an,rs. dessen Aussuhruiigen zur lex Hcinze wir vor einigen Tagen Wiedergabe», giebt durch eine öffentliche Erklärung jetzt einige Erläuterungen, ^-sonders zu der Stelle über die Beichte. Dazu erklärt der Herr Staatsanwalt letzt öffentlich: „Ich habe bemerkt (in der Rede), daß btc an und für sich doch sehr merkwürdige Zusammenkoppclung der sogenannten Kunstpnraqraphen mit den Gesetzesbestimmungen gegen das Zu- hältcrthum von den Freunden der >ex Heinzc bannt erklärt werde, daß angebliche Ausschreitungen auf künstlerischem Gebiete Hauptursache der angeblich ziinehmendcn Unsittlichkeit in den Städten seien, ^zch
i bade sodann diesen Schluß für bedenklich erklärt, für ebenso bedenklich, wie wenn man den hohen Prozentsatz der unehelichen 1 Geburten in spezifisch katholischen Gegenden mit den ungeschickten Fragen i» Zusammenhang brächte, d>e von einzelnen, namentlich jüngeren Geistlichen ab und zu in der Beichte gestellt wurden, und die geeignet seien, die Gedanken von unreifen Personen oUgu fruf) auf Vge chlechtliche Gebiet zu lenken. Daß solche ungeschickten - einen anderen Ausdruck habe ich nicht gebraucht - F agen häufig Vorkommen, dürfte den ultrau,ontancn Blattern wohl be- kanntscin. Klagen hierüber bekommt man alleAugen- blicke von katholischen Familienvätern zu Horen. Der Ausdruck „ungeschickt" schließt die Annahme der Absichtlichkeit aus."
Deutsches Deich.
Centrum und Flottenvorlage.
L. Kerlin, 28. März.
In der heutigen Fortsetzung der Floltcndebaite in der Budgetkommission des Reichstags gaben die Centrums- Mitglieder Erklärungen ab, die trotz aller Zurückhaltung deutlich genug erkennen lassen, daß die Fraktion geneigt ist, auf ein Kompromiß einzugehen, wenn ein solches zu haben wäre. So führte der Abg. Müller-Fulda aus, die Be- antmorlung seiner Fragen durch den Grafen Bülow weise ihn bei nüchterner Auffassung darauf hin, daß Deutschland den fremden Flottenrüstungen nicht ruhig zusehen könne. Allerdings sei für ihn nicht erwiesen, daß die verlangten AuLlandsschiffe nothwendig seien; hierin scheine ihm die Vorlage über das Ziel hinauszuschieben. Weiterhin bemerkte der Abg. Gröber, auch auf ihn hätten die Aeußerungen dcS Grafen Bülow beruhigend gewirkt, aber die Vermehrung der Auslandsflotte steigere die Möglichkeit von Konflikieii. Wenn er oder andere Kommissionsmitglieder zu einem zustimmeuden Volum gelangen sollten, so seien im Nebligen die Parteien selbst nicht gebunden, sondern behielten völlig freie Hand. Der dritte Ceutrumsredner Abg. Noeren wies allerdings die Annahme Bebels zurück, daß das Centrum für die Schlacht- flotte bereits gewonnen sei; er für seine Person habe sich von deren Nolhwendigkeit noch keineswegs überzeugt. Dagegen erklärte endlich Prinz Arenberg, der Gegensatz des neuen zum alten Floltengesctze habe keine Bedeutung, man müsse die vorliegenden Verhältnisse und die Gegenwart in Betracht ziehen, womit gesagt sei, daß ein starker ^mpuls bestehe, für die Vorlage eiuzutreten. Aus allen diesen Reden geht trotz ihrer Widersprüche doch im Großen und Ganzen hervor, daß das Centrum eine Zerstandlgung sucht. Indessen ist die vorläufig angebolene Grundlage eines Kompromisses derartig, daß die Regierung nicht bereit sein dürfte, sich auf Verhandlungen in dieser Richtung einzulassen. Zum Aiindesten ist wiederholt mit äußer,lcr Bestimmtheit erklärt worden, daß eine Vermehrung der Au-- landsflotte ebenso unvermeidlich sei wie die Verstärkung der Schlachifloite. Allerdings wird eS im Weiteren darauf ankommen, ob diese Stellungnahme wirklich so fest gewählt ist, wie sie bis dahin zu sein schien. Andererseits wird es nicht weniger darauf ankommen, ob das Centrum, nachdem e» einmal A gesagt hat, den Entschluß, auch B zu sagen, nicht finden kann oder will. Die Fragelust des Eentrums in der Kommission ist so groß, daß die Regierung es bei hinreichend geschickter Taktik in der Hand haben durste, durch Antworten, von denen das Ccntrum befriedigt zu fein wünscht, so manche Schwierigkeiten zu beseitigen. Dies gilt vor Allem von der Kostendeckuugsfrage uub von der Frage der zukünftigen Handelspolitik. Kann das sseiitrum sich oder vielmehr seinen Wählern sagen, daß die Regierung auch nach diesen beiden Beziehungen die „Beruhigung geschaffen habe, die besonders Herr Gröber heute in den Erklärungen des Grafen Bülow gefunden haben wollte, so stände weiteren Bewilligungen nichts mehr entgegen, immer vorausgesetzt, daß das Centrum eine Lage herbeigefuhrt sehen will, in der es Ja sagen kann.
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* Kerli». 29. März. Die Aussichten der Flottenvorlage werden, dem „Lokal-Anzeiger" zufolge, von, unbefangenerParlamentarischer Seile als günstig betrachtet. Dieses Urtheil wnd auch durch den Verlauf der zweitägigen Verhandlungen in der Budget- Kommission bestätigt. In den Regi-rnngskre.senistman! dnAm Meinung, zumal an den maßgebenden Stellen nicht die minbene
Beiürcbluna besteht, daß es wegen der Deckungsfrage zu keiner Verständigung kommen könne. Die Kommission hofft, heute die General- debatte zu beendigen.
uc. Katholizismus und Protestantismus ,n Druttch- land. Ueber den Stand und die Bewegung der evangelischen und der römisch-katholischen Konfession ur Deutschland nnd ihr Ver- bältnik au einander aiebt cm ausgezeichnetes, kürzlich erschienenes U rk des emeüürte» Pfarrers Pnper: Kirchliche StaNstii Deutschlands", aussübrlicbe Auskunft. Danach vermehrten sich von 1871 bis 1890 die Evangelischen um 21,29, die Katholischen um 18,88 pCt. Unter 10000 Bewohnern des Deutschen Reichs waren evangelisch 1871: 62M7189M E- katholisch 1871: 3621; 1890 : 3516 Das Nerbältniß in dem nnqegcbcnen Zeitraum war also für die Evan- aelischen ein steigeudes. Ebeusogünstig für den Protestantismus liegt die Sache in Bezug auf die Kindcrerziehung aus Mischehen, worüber allerdings nur für Preußen, Hessen und Baden, also etwa zwei Drittlheile der Bevölkerung Deutschlands, eine Staistikvo^ liegt. 1895 gab es in den genannten Landern ungefähr 340 000 Mischehen, und von denen aus ihnen hervorgcgangencn Kuidern wurden 81,600 mehr evangelisch als katholisch.
* Au» Kamerun. Rach den neuesten Depeschen die über nas Mmacictuck der Straf-Expeditio» des Hauptmanns Besser ans dem Gouvernement Ka.ncn,n au das Kolonialamt in Berlin eiiigelaufeu sind, stellt sich das Gerücht von der N>edcrmetzelu»g de/ Expedition als unzutreffend heraus. Der ^Assistettzarzt 1)r. Dillmar, der in dem Gefecht mit den Eingeborenen schwer ver wu'ndet wurde, ist inzwischen seinen Verletzungen erlegen.
Deulschrr Reichstag.
Kerttn, 28. März.
Taaesordnung: Fortsetzung der dritten Lesung des Etats, Kverial-Etat des Reichsamts des Innern. Die Debatte wird fort- g/etzt über die Resolution Rembold (Centrum), betreffend Ncvlswn der Schutzmaßregeln gegen die Maul- und Klauenseuche, namentlich zum Zwecke möglichster Einschränkung der inneren Sperrmaßreaeln, des Marktverbotes rc. Die Resolution wünscht, daß die Noth- wendigkeit dieser Maßregeln nochmals^ aufs^„Sm»falt>gste ge- prüft werde. Ein Amendement Bockel (Anti,euitt) hierzu will biiutifüaen: unter Hinzuziehung von Landwirthen. — Abg. Warner (Antis.) beantragt zur Oleschäftsordnung. angesichts der Geschäftslage diese Resolution nebst Amendement von der Tagesordnung abzusetzen, damit der Etat erledigt werden könne. Dieser wichtige Gegenstand solle dann fllctd) werden. Das Haus beschließt demgemäß Der Rest des Etats de« Reichsamts des Innern wird debattelos erledigt. — Beim Militär-Etat läßt sich Abg. v. Jazdzewskt (Pole), nochmals über die Versuche aus, Soldaten über die Sprache n> der sie beichten zu kontrolliren. Er bitte den Minister, solche Mrßgrlffe nickt mehr zuzulaffeu. - Kricgsministcr v. Gotzlcr erwidert, ein Gewissenszwang werde auf die Soldaten nicht ausgcubt. Er habe sich mit dem Feldprobst geeinigt, dem Kaiser eineit Erlaß Vorschlägen, damit solche Mißbräuche nicht mehr vorhime - Abg Pa ch nicke (freis. Ver.) bemerkt, die Erklärung des MnustetS beider zweiten Lesung über Hiuansschlebung d^,»estungsgt.ttelS bei Metz und andere» Festungen sei allgemein lebhaft vermerkt worden Dringend geboten sei auch eine Hinausschlebnng der tlm- wallungen in Spandau. - Minister v. Goßler erwidert er habe wegen Spandau dem Kaiser bereits Vortrags gehalten unddie Er- nlächtiauna erlangt, mit der Stadt in Verbindung zu treten.
Abg Thiele (Soc.) bringt nochmals die »iilitarische Botzkottlrung von Mi th chaMokalen ... Halle und die M'gabe solcher B° > ° - liste» an Soldaten und Reservisten zur Sprache. - M'mster v Goßler entgegnet, er halte nach wie vor den Siandpunkt der Kommandeure 'für richtig, die Soldaten> dufften ^nicht m Lokalen verkehren, wo socialdemotratische Versammlungen stottländen - Beim Extra-Ordinarlum verbreitet sich Abg. S,o kk meist er (freis? Ver.) über die wirthschastlichen Sebädiauiigen vieler Fcstungsstädte durch, die Umivallungen. Er bittet den Minister, angemessene Summen in den Etat einzustellen, damit die Umwandlung der Festungsanlagen mogltchst schleunigst erfolaen könne. - Minister v. Goßler meint, die Festungsstadte hätten doch auch große Vortheile gehabt, und sie hatten auch große Vortheile davon, wenn die Umwallungen jetzt wieder sielen. Aba Müll er-Sagau (freis. Volksp.) legt Verwavung dagegen
