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#8. Jahrgang.

Erscheint in zwei Ausgabe». — Bezugs-Preis: durch den Verlag so Pfg. monatlich, durch die Post 1 Mk. «« Pfg. vierteljährlich für beide Ausgaben ziisammeil.

Verlag: Langgasse 27.

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~~ T c* " i . für die Abend-Ausgabe bis 11 Uhr Vormittags, für die Morgen - AnSgabe bis 8 Uhr Nachmittags. AjtHtlgkN -Anttnyme nächsterscheincnden Ausgabe wird keine Gewähr übernommen, jedoch nach Möglichkeit Sorge getragen.

Für die Aufnahme später eingereichter Anzeigen zur

134.

Fernsprecher No. 52.

Morgen-Ausgabe.

(Nachdruck verboten.)

Nerwaltirngs-Aiigrlrgerihelleir der Stadt Wiesbaden.

i.

Wir haben die Absicht, über die Verwaltung der städtischen Gemeinde-Angelegenheiten öfter in zwangloser Folge Berichte zu bringen, welche zwar in sich abgeschlossen sind aber doch im Zusammenhang stehen. Wir beginnen heute mit der Finanz- und Kassenverwaltung der Stadt Wiesbaden und wollen zunächst über das städtische Vermögen die erforderlichen Mittheilungen machen. —Das städtische Ver- mögen besteht aus Aktivkapitalien, die sich auf 6,636,990,55 Mk. belaufen. Dieselben zerlegen sich in folgende Fonds: Grundzins- und Pflastcrgcld-Ablösungsfonds . 58,946 Mk.

:: ::::: SiSS '

In nae auf Girokonto bei der Reichsbank

Thunes'sche Nnchlaßfonds.

Stuber'sche Nachlaßfonds.

Master-Erneuerungsfonds. . . ... ber Fonds zur Ausschmückung des Rathhauses der Fonds für die 5-jährige Theaterversicherung der Fonds zur Unterhaltung von Grabstellcn 75,200 Mk. und des Kolumbariums 1000 Mk.

1,000

169,500

152,282,91

61,022,44

24,916,12

41,939,58

der Schulfonds

76,200

2,500

Armenfonds . .• . • • • • • • • 2 qM9k' 88

jjJJ __

ber Betriebsfonds des Armen- und Arbeitshauses

Amalie Sulzcr'sche Stiftung . ..

Sanitätsrath Dr. Harting'sche Stiftung . . die John Smith'sche Stiftung zur Unterstützung dramatischer Schriftsteller

36,245

20,000

210,950

20,000

Fonds des Krankenhauses . . . . . . . . „

Geh. Sanitätsrath vr. Roth'schc Stiftung . . 25,->,144,21 „

Wittwe Würth'sche Stiftung . . . . . . . 100,180

der Leihhausfonds incl. 136,009 Dik. Aus- rnA

stände auf Pfänder ........ l82,->09 „

Reservefonds des Gaswerks. 330,000

Reservefonds des Schlachthauses. 140,000 „

der Kurfonds.2,86o,135,44 „

der Bachmaher'sche Nachlahfonds.1.034,267 .

der Fonds für späteren Straßenausbau . . . 55,880,81 ,

der Fonds der Fcuerwehr-Loskaufgelder . . ._6,9 99,43 „

Sa. wie oben . 6,636,990,55 Mk.

Der Werth der städtischen Gebäude und Grundstücke beläuft sich auf insgesammt 22,927,333 Mk. Dieser setzt sich folgendermaßen zusammen:

Am 1. April 1898 waren 54 städtische Gebäude

vorhanden im Taxwerth von. 16,237,80o Mk.

m welcher Summe der Grundwerth noch enthalten, aber der Brandkassenwerth des niedergelegtcn Accifeamts- und Leihhaus­gebäudes mit 89,140 Mk. abgezogen ist.

In Zugang kommen infolge Wertherhöhung durch die Aufnahme neuer Baulichkeiten in die Brandkasse, und zwar:

die Neroberg-Restauration um. 66,900 „

die Ober-Realschule um. 55,740

die neue Gasfabrik um.. • *

WSBMStSti -®«»< ».-,<«> •» i»Jö o:

Gesammtsumme der Gebäude am 1. April 1899 . 16,561,045 Mk.

Der Werth der Grundstücke setzt sich zusammen aus Bau­plätzen, Ackerland, Wiesen, freien Plätzen, Mangan- und Eisenerzgruben, dem Stadtwald, den Kastanienplautagen, Todtenhöfen in den Gemarkungen von Wiesbaden, Biebrich, Sonnenberg, Bierstadt, Dotzheim, Rambach und Naurod.

Die noch vorhandenen, nicht verkauften Bauplätze repräscntiren

einen Werth von. 96,894,50 Mk.

das Ackerland von .•

die Wiesen von .1.634,369,3o „

die freien Plätze von.. . . . . ^38,000 „

dieGruben(Mangan- u.Eisenerzgruben o. Werth) v. 2,741,40 „

der Stadtwald von.l/i°8>385 ,

die Kastanienplantagen von. 16,679 „

die Todtcnhöfe sind nicht taxirt,

die Grundstücke in der Gemarkung Biebrich von 127,025 .

das Eigenthum der Stadt in der Gemarkung

Sonnenberg. 80,814,52 „

der Besitzstand in Bierstadt, Dotzheim, Rambach

und Naurod zusammen von .... . 69,739,68 „

Gesammtwerth des städtischen Grundbesitzes . 22,927,333,59 „ das Mobiliarvermögen der Stadt hat einen

Werth von . 1,477,070 .

das Rohrnetz des Gaswerks einen Buchwerth von 394,621,92 „ dasjenige des Wasserwerks desgleichen von . . 2,096,409,31 „

dasjenige des Elektricitätswerks ist noch nicht festgestellt,

der Kassenbetriebsfonds beträgt. 150,0 0 0 „

zusammen . 4,118,101,23 Mk.

Das Gesammtvermögen der Stadt beträgt daher 33,682,425,37 Mk. die städtischen Schulden, bestehend in verschiedenen _

Anleihen k., beziffern sich auf insgesamm t 16,772,05 7,61 „ sodaß ein Vermögen verbleibt von . 16,910,867,76 Mk Zur Erzielung der laufenden Einnahmen dient da städtische Sieuerwesen. Für das Rechnungsjahr vom 1. April 1899 bis 31. März 1900 werden an direkten Gemeindesteuern 90 pCt. Zuschlag zur Staats-Einkommen­steuer und an Gemeinde-, Grund-, Gebäude- und Gewerbe- (Beiricbs-)Steuer 112*/a pCt. Zuschlag zu den staatlich veranlagten Realsteuern erhoben.

Mittwoch, de« 21. Mürz.

Der wirkliche Betrag der Grund-, Gebäude-, Gewerbe-, Ein- ■ kommen- und Betriebssteucr hat sich im letzten Rechnungsjahr

auf. 2,074,059 Mk.

die Wanderlagersteuer auf. 300 „

die Hundesteuer auf. 38,091 „

die Lustbarkcitsstcuer auf. 18,506 „

und die Abgabe vom Gruudbesitzwechfcl auf . . 226,644 „

belaufen, zusammen . 2,357,600 Mk.

Die indirekten städtischen Steuern zerfallen in die Lebensmittel-Verbrauchssteuer (Accise), die Wicgeabgabe und die Aichabgabe. Wir wollen diejenigen acciscpflichtigen Gegenstände hier aufführen, welche die größte Einnahme ergeben haben. Die Accise auf Wein für Wirthe und in Flaschen beträgt 17 Pfennig für 2 Liter und hat im letzten Rechnungsjahre 105,995,34 Mk. ergeben. Der Wein für Private wird nur mit 8 Pf. für 2 Liter verabgabt und hat 18,231,84 Mk. aufgebracht. Auf Branntwein und Spiritus zu 50 pCt. (17 Pf. für 2 Liter) hat sich die Accise auf 32,507 Mk., für Bier (3 Pf. für 2 Liter) auf 124,746 Mk., für Ochsen (13 Mk. per Stück) auf 53,976 Mk., für Kälber (1 Mk. per Stück) auf 18,206 Mk., für Kühe (6,50 Mk. per Stück) auf 22,698 Mk., für Schweine (2 Mk. per Stück) auf 68,590 Mk., für Fleisch und Wurst (5 Pf. das Pfund) auf 79,926 Mk., für Roth- und Schmarz- wildpret (8 Pf. das Pfund) auf 7550 Mk., für Hasen (40 Pf. das Stück) auf 6556 Mk., für Gänse (40 Pf. das Stück) auf 7937 Mk., für Hähne, Hühner, Birk-, Hasel-, Schnee- und Feldhühner (10 Pf. das Stück) auf 16,438 Mk., für Mehl (42 Pf.für 1 Doppelccutner) auf24,389 Mk. belaufen.

Im Ganzen sind im laufenden Rechnungsjahre als Accise auf­gekommen . 673,883,55 Mk.

Die Wiegeabgabe hat betragen. 7,159 „

die Aichabgabe. 9,132_„_

die indirekte städtische Steuer überhaupt . 690,174,55 Mk.

Für alle aus der Stadt ausgeführten Gegenstände mit Ausnahme von Fleisch wird der erhobene Accisebetrag voll zurückgezahlt. Für Fleisch beträgt die Rückvergütung 8 /s Pf. pro i Kilogramm für Ochsen-, Kuh-, Kalb-, Hammel­oder Schaffleisch und 8 /s für Schweinefleisch.

Die städtischen Abgaben haben mithin insgesammt be­tragen 3,047,744 Mk. 55 Pf.

Gegen diesen Gesammtbetrag berechnet sich die direkte städtische Steuer, welche einschließlich der Wiege- und Aich­abgabe 2,373,891 Mk. beträgt, auf 78 pCt. und die Accise, welche zusammen 673,883 Mk. ausmacht, auf 22 pCt. der gesammten städtischen Abgaben. Wenn die Accise nicht be­stände, so müßten diese 22 pCt. der städtischen Abgaben anderweit aufgebracht werden. Müßte aber der Betrag von 673,883 Mk. durch direkte Steuern ersetzt werden, so würde diese Erhöhung des Zuschlags zur Staatseinkommen- rc. Steuer von einem großen Theil der Einwohner schwer empfunden. Vor mehr als 25 Jahren, als noch der Frei­handel das Streben einer mächtigen politischen Partei war, die auch in der Staatsrcgierung ihre Vertreter hatte (Delbrück), wurden die bestehenden Mahl- und Schlacht- steucrn in Preußen als Staatssteuern aufgehoben und nur einzelne Städte behielten die Schlachtsteuer als .Kommunal­abgabe bei, wie z. B. Aachen, Potsdam und Breslau. Durch die Aufhebung der Mahl- und Schlachistcucr er­wartete man allgemein einen Preisrückgang für Mehl, Backwaaren und Fleisch. In Wirklichkeit wurden die

Brode und die Brödchen, für welche übrigens der näm

licke Preis bestehen blieb, gleich zu Anfang etwas schwerer und größer, aber diese Erscheinung hat höchstens einige Monate, an den meisten Orten nur einige Wochen an­gehalten. Dann trat das alte Gewicht für das nämliche

Geld wieder ein. In den Fleischprciscu hat man nach Auf­hebung der Schlachtsteuer überhaupt keine Aenderung be­merkt, als höchstens die Versicherung der Schlächter entgegen­genommen, daß die Qualität des Fleisches eine bessere ge­worden sei. Dies war aber eine bloße Farce. In Wirk­lichkeit hat die Aufhebung der Mahl- und Schlachtsteuer

dem Publikum absolut nichts genutzt — das muß Jeder zugeben, der die Sacke mitgemacht und beobachtet hat sondern insofern geschadet, als dasselbe dadurch in der direkten städtischen Steuer entsprechend erhöht werden mußte. Die Aushebung der Mahl- und Schlachtsteucr war nichts weiter als ein Geschenk an die Müller, Bäcker und Schlächter. So würde es auch hier gehen, wollten wir die städtische Accise abschaffen, welche nicht allzu hoch ist, deren Erhebung sich einfach gestaltet und mit wenig Belästigung des Publikums zur Durchführung kommt.

Ueber die Organisation der Erhebung und Verwaltung wollen wir uns in einem nachfolgenden Artikel verbreiten. 8.

Fernsprecher No. 52

1900.

Die „gute Stube" in der Gemeinde der Hiilfesuchenden.

(Aus den Erfahrungen eines Armenpflegers.)

„Eine „gute Stube" — und Bitte um Unterstützung? Bildet nicht sie, die gute Stube, die Grcnzscheide zwischen dem ärmeren Theil der Bevölkerung und dem Mttelstand? Wo soll das am Ende noch hinaus, wenn auch aus den Reihen Derer, die sich den Luxus eines überzähligen Wohnraums gestatten, noch an die Mrld- thätigkeit Anderer appellirt wird?" Diese und ähnliche Fragen werden sich Ihnen, lieber Leser, auf die Lippen drangen —, und

dies nicht mit Unrecht. Ich bitte Sie aber, mit Ihrem Urtheil noch ein wenig zurückzuhalten und mich vorerst auf einigen Gängen zu begleiten. ’

Auf der Heidestraße Nr. 46 wohnt ein Beamter. Sein Gehalt gestattet ihm, eine größere Wohnung zu bezahlen. An einem Früh« j inqsmorgen werde ich in die Familie gerufen. Seit 14 Tagen (liebt cs ein Jammern in derselben, — der Ernährer ist wegen eines Verbrechens im Amte verhaftet worden. Die Gattin des Beamten führte mich in ein nett, fast behäbig ausgcstattete» Zimmer, die gute Stube. Sie schilderte ihre traurige Lage: DaS Wirthschaftsgeld sei ausgegeben, ein Theil der Kleidungsstücke je» versetzt, die vier Kinder verlangten nach Brod; einen Spargroschen zuruckzulegcn, dazu hätte bei der zahlreichen Familie der spärliche Gehalt nicht ausgereicht. Nirgends eine helfende Hand. Schluchzend erzählte mir die Frau, sie hatte die Möbel des Zimmers, in dem sie sich befänden, verkaufen wollen, um dann eine kleinere Wohnung zu beziehen; aber das Gebot wäre so gering gewesen, daß sie es nicht über sich vermocht hatte, sich von diesen letzten Zeugen besserer Tage zu trennen, stammten sie doch aus der Wirthschaft ihrer seligen Eltern. „Haben Sie es ver­richt, diese hübsche Stube zu vermiethen?" frug ich. „Rem, daran habe ich noch nicht gedacht." „Nun wohl, versuchen Sie es, eia ordentliches Mädchen würde sich als „Chambregarnlstlu wohl bald finden." Eine der schwergeprüften Frau gewahrte kleine Unterstützung ermöglichte es ihr zu inseriren. Nach wenig Tagen ging eine junge Lehrerin dort aus und cm, — die „gute Stube war vcrmicthct. Die tüchtige Hausfrau richtete für ihre Zrmmer- dame und einige ihrer Kolleginnen einen einfachen Mittagstlsch rat, der in der ehemaligen „guten Stube" eingenommen wurde, — ui» die wirthschaftliche Selbständigkeit der Familie wie auch die Reminiscenze» aus den besseren Tagen waren gleichzeitig gerettet.

II.

Es war wenige Wochen vor Weihnachten, als ich im Aufträge des Vereins gegen Armennoth die Wittwe Eitler zu besuchen hatte. Sie gehörte, wie ich aus den Akten ersah, zu Denen, die regelmäßig in der Adventszcit an die Thür de« Vereins klopfen; — die Hand öffnet stch zu Weihnachten leichter zum Geben und zum Empfange« als z>i einer anderen Zeit. Der sonst so peinliche Gedanke, zu de« Almoseiiempfängern gerechnet z» werden, erscheint in den Tagen, an denen die Liebe sich nicht genug thun kann, weniger drückend. — Sind Sie die Wittwe Eitler, die ein Gesuch um Unterstützung zur Miethe eingcreicht hat?" frug ich in etwas bitterem Tone als ich in der Stube stand. Wohlgepflegte Gardinen. Polstermobel von rothem Plüsch, Nippsächelchen aut dem Vertikow — da» waren nicht Attribute der Noth. Das Wohnzimmer der Familie konnte es nicht sein, denn es war nicht gehetzt. .

„Wieviel zahlen Sie Miethe? frug ich. — »bOO Mk., ant­wortete sie. — „Wieviel Räume haben Sie? — „Diese Stube, zwei Kammern und Küche." - „Wo wohnen Sie? -„Wir halten uns in der Küche auf." — „Warum vermiethen Sie hier diräs immer nicht?" — „Eine Stube muß man doch haben. — „Sie t für Sie aber doch überflüssig, wenn sie nicht bewohnt wird, m* haben Sie noch nicht bedacht, daß der Miethertrag derselben Sie der Unannehmlichkeit überheben würde, um Unterstützung nachsuche« zu müssen?" Eine Antwort erhielt ich nicht. In der nach Norde« gelegenen kleinen Küche hockten zwei Mädchen über ihren ah* (ahmen. Der Mangel einer gesunden Luft kam in ihren welke« Gesichtern zum Ausdruck. Sie erhoben sich, als ich eintrat, drängte« sich aber sofort wieder an das nur spärliches Licht spendende Fenster. Durch das Wohnzimmer drüben fluthcte die Mittagssonne und erhob förmlich Anklage gegen die. die sie so mißachtetem Ich war im Bilde. Man wollte sich den Luxus einer guten Stub^ auch gönnen und beu von Zeit zu Zeit sich einstcllenden Besuch über die wahren Verhältnisse hinwegtauschen. Die Eitelkeit \mt es, die sich in diesem Raum breit machte, lene Eitelkeit, die sich heute vor Anderen spreizt, morgen mit ruhiger Hand in einemi Blt^ gesuch sich als verschämte Armuth bezeichnet. Frau Eitler bat mich nochmals, mich ihrer anzunehmen, — mein Entschluß aber war gefaßt. Wer sich den Luxus einer „guten Stube. gestattet, fette) sich dem Mittelstand an; — dieser aber öffnet feine Hand nicht, um zu empfangen, — er gicbt.

Aus Stadt und §rmd.

Wiesbaden. 21. März.

— Geschichtslinlender. 21. März. 1887: »LudwigPhilipps Kronprinz von Portugal. 1871: Eröffnung des ersten deutschen Reichstags. 1864: Die letzten freien Kaukasier, die Ubichen, durch Rußland unterworfen. 1862: t Alfred Fürst'zu Windilckaratz in Wien, bedeutender österr. Feldmarschall (* 11. Mai l787 zu Brussel). 1849: Sieg der Qcsterreicher über die Italiener bet Mortara. 1848: Abdankung Metternichs. Bildung eines neuen österreichischen Ministeriums. 1821: * Gustav zu Putlitz in Retzm, bedeutender Lustspicldichter (ff 9. September 1890). 1801: Sieg der Engländer über die Franzosen bei Alexandria. 1799: Sieg Erzherzogs Karl über die Franzosen bei Ostrach. 1795: ff C. Kaufmann, hcrrn- hutischer Arzt, der „Apostel der Geniezeit" (* 14. August 1753 zu Winterthur). 1763: * Jean Paul zu Wunsiedel. berühmter deutscher

S umorist (ff 14. November 1825 zu Bayreuth). 1685: * Johann ebastian Bach zu Eisenach. 1683: * Ludolf o. Bismarck zu Pr. Holland, russischer General, ein Vorfahr des Fürsten Blsmar« (ff 1750). 1521: * Moritz. Herzog und Kurfürst von Sachsen, zU Frciberg (ff 11. Juli 1553). 1418: Konkordat nnt der deutschen Nation. 541: ff Benedikt von Nursia, der Heilige, der Begründer des Benediktiner-Ordens.

- Königliches Theater. Mit Rücksicht auf die technisch» und scenischen Vorbereitungen zu der am Sonntag, den 25. d. Abends, zur Aufführung kommenden Oper „Undine fallt oje für Sonntag Nachmittag in Aussicht genommene Volks Vor­stellung „Krieg im Frieden" aus.

o. Keine drei Tage Iiehzeit. Der bevorstehende Quartal­wechsel und der damit verbundene Umzug läßt es angezeigt er­scheinen, wiederum darauf hinzuweisen, daß m Wiesbaden keine eigentliche Ziehzeit weder dem Gesetz noch dem Gebrauch nach be* steht. Jede Wohnung muß am Schluffe des Quartals geräumt werden, denn es fällt ja auch keinem Miekher cm, für ein odzr mehrere Tage länger Miethe zu bezahlen. Der alte Micther zahlt di« Miethe nur oiszum SchluffedesQuartals, hat also auch keine werteren Rechte,und derneuc Miethcr bezahlt vom 1. des neuen Quartals ab, ihm muß also von diesem Zeitpunkt ab die Wohnung zur Berfugima stehen, und wenn der alte Miether dies vereitelt, dann setzt er fich der Gefahr aus, für den Schaden haftbar gemacht zu werden. Die Polizeiverordnung, wonach die zum Möbeltransport bestimmten