«8. Jahrgang.
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„Wiesbadener Tagblatt"
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Das Reichsverficherunssgesetz.
Neffen Entwurf soeben dem Bnndesrath zugegangen ist, svieli in der deutschen Gesetzgebung die Rolle des „Mädchens aus der Fremde". Seit eiiligen Jahrzehnten erscheint dieses Gesetz „mit jedem jungen Jahr, sobald die ersten Lerchen schwirrten", in den Spalten der offiziösen Organe, um, bevor cs zur Wirklichkeit wird, unter den bekannten „grünen Tisch" zu fallen — „und schnell war seine Spur verloren, sobald das Mädchen Abschied nahm!" Schon die Verfassung des Deutschen Reiches stellte in Artikel 4 die reichs- gesetzliche Regelung des Versicherungswesens in Aussicht. Seitdem sind wiederholt Versuche gemacht worden, diese Gesetzgebungsniaterie in Angriff zu nehmen, und verschiedene Gesetzentwürfe haben bereits das Licht der Welt erblickt, um ihm ebenso schnell entzogen zu werden. Im Laufe dieser Versuche wurde das Ziel, welches man sich ursprünglich gesteckt hatte, erheblich tiefer gerückt. Aus dem Reichs- versicherungSgesetz, welches die Verfassung angekündigt hatte, wurde infolge des Widerspruchs mehrerer Bundesregierungen allmählich ein Gesetz über die privaten Versicherungs- Unternehmen, und auch auf diesem beschränkten Gebiet begnügte man sich damit, zunächst die öffentlich-rechtliche Seite des Versicherungswesens zu regeln.
Wenn diese Gesetzgebungsarbeit trotz der Abneigung einzelner Regierungen dagegen, auf diesem Gebiet die staatsgesetzliche Regelung durch die reichsgesetzliche ablösen zu lassen, endlich doch in Fluß gekommen ist, so liegt dies an der allgemein verbreiteten Erkenntniß, daß der jetzige Zustand der gesetzlichen Regelung des Versicherungswesens absolut unhaltbar ist. Die jetzige landesgesetzliche Regelung weist eine Buntscheckigkeit auf, die bei der Ausbreitung der Thätigkeit dieser Versicherungsgesellschaften über das ganze Reich als unerträglich empfunden werden muß. Nicht nur in den verschiedenen Staaten, sondern selbst in den Provinzen einzelner Staaten herrscht eine trostlose Mannigfaltigkeit der gesetzlichen Vorschriften,die Jrrthümern und Benachtheilignngen Thür und Thor öffnet. Für einen großen Theil der Versicherungsmaterie aber fehlt es überhaupt an praktisch brauchbaren gesetzlichen Normen.
Der letzte Entwurf eines Gesetzes über die Beaufsichtigung der Privatvcrsicherungsanstalten — auf den Namen Neichs- verstcherungsgesetz hat dies engbegrenzte gesetzgeberische Vorgehen thatsächlich keinen Anspruch — wurde zu Ende des Jahres 1898 veröffentlicht. Eine Anzahl Bestimmungen des Entwurfes stieß jedoch in den betheiligten Kreisen auf lebhaften Widerstand, sodaß die Vorlage alsbald, ebenso wie die früheren Entwürfe, spurlos in der Versenkung entschwand. Der jetzt dem Bundesrath zugcgangene Gesetzentwurf stellt sich als eine Umarbeitung des im Jahre 1898 veröffentlichten Entwurfes dar. Aus den theelöffelweise verzapften offiziösen Mittheilungen läßt sich mit Hülfe von Rückschlüssen auf die früheren Gesetzentwürfe einigermaßen feststellen, welches die Grundsätze und der hauptsächlichste Inhalt des Gesetzentwurfes sind.
Der Entwurf beschränkt sich, wie schon erwähnt, auf die privaten Versicherungsunternehmungen, während die auf Grund landesrechtlicher Bestimmungen errichteten öffentliche» Versicherungsanstalten nicht unter das Gesetz fallen. Dagegen fallen unter dieses selbstverständlich die auf Gegenseitigkeit beruhenden Versichcrungsvereine, deren Bedeutung sich offenbar in aufsteigender Linie befindet und die bisher fast ganz einer gesetzlichen Regelung entbehrten. Der Gesetzentwurf behandelt nur die öffentlich-rechtlichen Verhältnisse der Privatversicherungsanstalten; die privatrechtliche Materie ist einem besonderen Gesetz Vorbehalten und hier nur so weit berührt worden, als dies durch den Zusammenhang mit dem öffentlichen Recht geboten war.
Der Gesetzentwurf baut sich auf zwei Grundsätzen auf, die mit einander in engem Zusammenhang stehen, auf den Grundsätzen der Konzessionirnng und der Staatsaufsicht. Zwar üben die Einzelstaaten schon bisher den Privatgesellschaften gegenüber das Recht der Konzessiousertheilung aus und sie hatten sich das Aufsichtsrecht Vorbehalten. Aber das Kor.essionsrecht, wie es bisher ausgcsuyrt wurde, halte zu ma nigfachen Mißständen geführt und von dem Aufsichtsreck . wurde nur in verschwindendem Maße Gebrauch gemacht. Nach dem jetzt dem Bundesrath vorliegenden Gesetzentwurf erfolgt die Zulassung zum Geschäftsbetrieb für den ganzen Umfang des Reiches, sodaß die Versicherungsunternehmungen nicht mehr mit den mannigfaltigen Vorschriften in den ein
zelnen Bundesstaaten zu rechnen brauchen. Die Konzessio- nirung erfolgt unabhängig von der Bedürfnißfrage, und sie darf nur bei mangelnder Sicherheit und bei Bedenken gegen die Zwecke des Unternehmens versagt werden. Diese Freiheit des Versicherungsbetriebes ist jedoch unbedenklich, da der Entwurf einschneidende Vorschriften in Bezug auf die finanziellen Unterlagen und die Leitung der Versicherungsunternehmungen trifft.
Von noch größerer materieller Bedeutung als die Konzessionsertheilung aber ist die eingehende Aufsicht, unter die der Entwurf die Versicherungs-Unternehmungen stellt. Diese Aufsicht beschränkt sich nicht darauf, die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften zu kontrolliren, sondern cs ist eine dauernde Kontrolle des gesummten Geschäftsbetriebes vorgesehen. Während die Aufsicht über jene kleineren Versicherungsanstalten, deren Thätigkeit sich auf das Gebiet eines Bundesstaates beschränkt, bei den Behörden desselben verbleiben soll, wird die Aufsicht über die größeren Anstalten, die über das Gebiet eines Bundesstaates hinausreichen, dem Reich übertragen, und zwar sieht der Entwurf "zu diesem Zweck die Schaffung einer Reichsbehörde ^vor. Dringend wünschenswerlh wäre die rechtzeitige Veröffentlichung des Entwurfes, "damit die fachmännischen Kreise ihre Anschauungen und Wünsche zur Geltung bringen, vr. P.
Deutsches Reich.
Das Centrum.
Man kann nur wiederholen: Die sinnlose Wuth des CentrumS über die in der vorigen Woche erlittene Niederlage wird keine anderen Folgen haben und haben können, als daß diese Herrschaften eben weiter ihre Wuth in ebenso tönenden wie unschädlichen Schimpfworten anstoben. Es ist kein Gedanke an eine Aenderung der Geschäftsordnung, es ist auch kein Gedanke an die Durchsetzung der lex Heinze. Daß das Centrum sich in die Lage nicht schicken will, läßt sich verstehen. Daß es aber leere Drohungen ausstößt, denen keine That folgen kann, spricht neben manchem Anderen für eine Direktiouslosigkeit, deren Enthüllung mit zu den angenehmsten Erscheinungen in dieser Komödie der ohnmächtigen Verlegenheit gehört. Man braucht vor Herrn vr. Lieber keinen übertriebenen Respekt zu haben, und man darf doch sagen, daß die Dinge wahrscheinlich nicht so ungünstig für das Centrum verlaufen wären, wenn er auf dem Posten hätte sein können.
Zur Obstruktion und lex Heinze.
Die „Kölnische Zeitung" schreibt über die parlamentarische Lage:
„Die Verhandlungen des Reichstags nehmen unter der jetzigen agrarkonservativ-ultramontanen Führerschaft einen Verlauf, der dem Ansehen der deutschen Volksvertretung den schwersten Abbruch thut. Ist es schon im hohen Grade beklagenswerth, daß das Niveau der Steden auf die Leistungen eines vr. Hahn, vr. Oertel, Liebermann v. Sonnenbera, vr. Arendt, Dasbach und Stadthagen gesunken ist, so haben die Ausschreitungen der letzten Tage leider noch mehr in Vordergrund gerückt, wie sehr unter dem Druck der politischen Leidenschaften auch die anständigen Umganasformen in die Bruche gegangen find. Wir müssen leider feststellen, daß in dieser Hinsicht gerade die Konservativen es gewesen sind, die in den letzten Jahren immer mehr und mehr durch unhöfliche und ungezogene Unterbrechungen zur Verschlechterung des parlamentarischen Tones beiqetragen haben. Wir brauchen nur daran zu erinnern, daß selbst der Graf Caprivi und im Abgeordnetenhaus der Handelsminister sich über solche Ungezogenheiten auf der Rechten öffentlich beklagen mußten." An einer andern Stelle heißt es: „Schließlich drohte sogar der sich nicht gerade durch feinen Takt auszeichncndc Abgeordnete Groeber mit einer Aenderung der Geschäftsordnung, und diese Drohung war um so aufreizender und ungeschickter, weil sie von einem deutschen Richter und von dem Mitglied einer Fraktion ausging, die in früheren Jahren als parlamentarische Minderheit aufs Ausgiebigste den Schutz der Geschäftsordnung für sich ausgenntzt hatte. In der That liegt für eine solche Aenderung der Geschäftsordnung nicht der allergeringste Grund vor."
Die Bagdndbahn.
Neber eine schwere Bedrohung der deutschen Bagdadbahn- Gesellschaft durch russische Machenschaften in Konstantinopel kommen von verschiedenen Seiten Nachrichten, die wegen ihres Ursprungs Beachtung verdienen. Nach einer Petersburger Meldung der Londoner „DaichMrmicle" hat Rußland die vollkommene Sicherheit erlaikglTdaß seine Forderungen hinsichtlich der kleiuasiatischen Eisenbahnen vom Sultan zugestanden werde» würden; alle Versuche der Pforte, die Unterhandlungen zu verschleppen, wurden mit der ernsten Drohung beantwortet, daß Rußland gezwungen sein würde, sein Interessengebiet in Kleinasien durch militärische Maßnahmen stcherzustellen, falls seinen Forderungen nicht unverzüglich Folge geleistet würde. Unterstützt und ergänzt werden diese Angaben durch eine bemerkenswerthe Konstantinopeler Korrespondenz der Berliner „Ne uesten Nach richten", in der aufmerksam gemacht wird auf russische Jmtriguen zur Verhinderung des Zustandekommens der Bagdadbahn. Was der Gewährsmann des genannten Blattes mitzuiheilen weiß, macht einen bedauerlich glaubhaften Eindruck. Die Bagdadbahn war überhaupt noch niemals gesichert, denn ihre Verwirklichung hing und hängt davon ab, daß die Pfortenregierung einen bedeutenden Zuschuß leistet, da eine Ver
zinsung des deutscherseits hineinzusteckenden Anlagekapitals sei der geringen wirthschaftlichen Entwickelung der in Belacht kommenden Gebiete eben nur unter der Vor- mssctzung solcher Zuschüsse möglich wäre. Es sollen Beträge ivn 8- bis 10,000 Mark für das Kilometer beantragt verden, und wie denn also jetzt berichtet wird, setzt die mssische Diplomatie alle ihre Machtmittel in Bewegung, um sie Zahlung dieses Zuschusses zu verhindern. Gelänge die Durchkreuzung, so könnte die Bagdadbahn nicht gebaut verden, und die Konzession bliebe ein werthloses Stück Papier. Man sieht, daß hier der deutschen Staatskunst eine ingemein schwierige Aufgabe erwächst. Die Sache erhält hre ganze Bedeutung erst durch die Verbindung, in die riese Angelegenheit mit den sonstigen Schwierigkeiten auf rem Gebiete der internationalen Beziehungen tritt. Augenscheinlich ist die Diplomatie aller Großmächte zur Stunde in einer Bewegung begriffen, deren Wellenschläge nirgends in einheitlicher Richtung verlaufen. Es ist ein großes Jn- iriguiren von Jedem gegen Jeden im Gange. Bald bemüht man sich in Paris, Mißtrauen zwischen Berlin und London zu stiften, bald warten englische Blätter mit Nachrichten auf, mit denen der deutschen Regierung allerlei dunkle Pläne angedichtet werden. Jetzt kommt eine, in Umrissen schon längst erkennbar gewesene Aktion Rußlands in Asien hinzu, eine weitangelegte Thätigkeit. die freilief) zunächst gegen England gerichtet ist, die aber auch, wie diese Bagdadgeschichte zeigt, ihre Spitze gegen die deutschen Interessen kehren kau». Vielleicht war es ein Fehler, die offizielle Politik des Deutschen Reiches sofort und mit starker Betonung in den Dienst der Bagdadgesellschaft zu stellen. Die russische Gegnerschaft wäre allerdings auch bei Vermeidung dieses Fehlers lebendig geworden, aber die Hereinziehung der Reichspolitik als solcher hätte sich unter Umständen eher vermeiden lassen, wenn zunächst nur eine Privatgesellschaft Schwierigkeiten zu überwinden gehabt hätte, die jetzt möglichenfalls der deutschen Diplomatie erwachsen. Man sieht im Uebrigen aus der Wendung, die den deutschen Unternehmungen in Vorderasien droht, was von den anfänglichen Versicherungen zu halten ist, wonach Rußland mit der Konzessionirnng der Bagdadbahn bestens einverstanden war, weil der englische Wettbewerb hier aus dem Feld geschlagen werden konnte. Ans der anderen Seite bleibt indessen zu berücksichtigen, daß die deutsche Position so leicht nicht erschüttert werden kann, da das Jrade des Sultans, wenn es vielleicht auch deutscherseits nicht nutzbar zu machen ist, jedenfalls verhindert, daß eine andere Macht an die deutsche Stelle tritt. Entweder ivird die Bagdadbahn unter deutscher Leitung gebaut, oder sie wird überhaupt nicht gebaut. Somit kann deutscherseits wohl viel verloren werden, aber die Einbuße kann Niemandem sonst zu Gute kommen.
* ^ *
* Krrli», 21. März.
eictjcm niißei oei muucmxe uuu ujiui vsmiicu uti ürst Hohenlohe, die Minister Studt, v. Rheinbaben und Schön- cdt, Staatssekretär Tirpitz, zahlreiche Mitglieder des diplomatischen orps und andere hohe Persönlichkeiten beiwohnten. Die Fest- tzung wurde eröffnet mit einer Ansprache des Vorsitzenden Sekretärs
iVOfeffOt £ßflf)lcn l'"l4 PwivMdi* t St*
ach derselben
Sruppeu gegliedert ... .---
je Feier durch den Vorsitzenden Sekretär geschlossen.
Zu der von den Acltesten der Berliner Kaufmannschaft am etzten Sonntag veranstalteten Protestversammlung gegen das Fleisch einfuhrv erbot sind nachträglich noch einige Zu- timmunaS-Erklärungen eingegangen. Darnach sind von insgcsammt 45 deutschen Handelskammern, kaufmännischen Korporationen «nd ihnlichen Körperschaften öffentlichen Charakters 43 in der Ver- ammlnng persönlich vertreten gewesen und 86 haben sich schriftlich >der telegraphisch dem Protest angeschlossen. Die gefaßte Resolution
Pa SfMti übermittelt ft)Arbeit.
chaftlichen zahnärztlichen Vereinigung" unter dem 2. März d. I. zu- ing und besagt: „Der Herr Minister für Handel und Gewerbe at dahin entschieden, daß die Krankenkassen auch bei Zahnkrauk- eitcn verpflichtet sind, die Heilbehandlung der Kassenmitglieder urch npprobirte Zahnärzte vornehmen zu lassen. Eine Ausnahme iervon ist nur dann zulässig, wenn das erkrankte Mitglied sich ist der Behandlung durch, eine nicht approbirte Person (Zahn- echniker) einverstanden erklärt . . . ." ^
Unter den 665,018 Todesfällen, die sich 1898 tn Preußen er* ignctcn, befinden sich nur 12. die durch die Pocken veranlaßt sind.
* Krupp und Stumm. Ein einem Gewährsmanil der Frei!. Ztg." seit Jahren bekannter Großindustrieller. Konkurrent on Krupp, der sich in letzter Zeit von diesem lossagte, theüte auf iner Reise in den letzten Tagen dem ersteren Folgendes mit: In ier Budgetkoiilmisston des Reichstags hat man den Geschaftsgewiun >er Firma Krupp aus den Lieferungen für das Reich noch viel zu >eriuq geschätzt. Vor einiger Zeit lieferte Krupp Rohre zu Feld- icschützen mit 4800 Mk. Die Konkurrciiz erhielt dann cuien Aufrag für die gleiche Sorte init 1950 Mk. Darauf setzte Krupp eine» Preis von 4800 auf 1900 herab. Granaten liefert Krupp nit 8.50 Mk., die Kouknrreuz hat sie mit 5 Mk. geliefert. Es ist em Zrrthnm, daß Krupp allein Nickelstahl für die Flotte liefern könne. Oie Fabrikationsnietdode ist kein Geheimniß und stammt aus Frankreich. Jeder intelligente Fabrikant kennt die Methode. Wenn iur eine Konkurrenz geschaffen würde für Krupp und Stumm, so önnte der Bedarf um die Hälfte billiger gegen den an Krupp gejohlten Preis gedeckt werde». Aber das Reichsmarmeamt stellt Vedingungen, welche das Aufkoinmen einer Konkurrenz unmöglich
