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itsbadener Sagblatt

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Werkag des „Wiesbadener Tagvkali".

Mn Katholtscher Staalsnumall gegen die lex Heinze!

Aus Freibnrg i. Br. wird unS geschrieben: Ein vom

liberalen Verein einberufencr Bürgerabend in den ©eilen her Larmaniegesellschaft beschäftigte sich an dem gleichen Abend an dem der Reichstag die §§ 184 a und b annahm, mit der lex Heinze. Bei dieser Gelegenheit ergriff der rko.balische) Staatsanwalt am Großherzogl. Landgericht in Freiburg, Herr Junghanns, das Wart.

Der Redner legte dar, wie bedenklich es sei, Gesetze so ,u fassen daß sie vom Richter in verschiedener Weise aus- aelcat werden können, — der eigenen Lebensanschaunng an- aevabt Bei dem 8 184 habe er, Redner, sich vergeblich aefraat was Abbildungen seien, die, ohne unzüchtig zu sein, das Schamgefühl gröblich verletzten. Auch der Staatssekretär Nieberding sei die Antwort hierauf schuldig geblieben. Aus den Antworten des Ccntrums, namentlich des Abg. Raercn, könne man aber die Quintessenz so formuliren: unzüchtig ist in der bildenden Kunst jede Darstellung des Nackten und in der Litteratur jede Besprechung von Dingen, die mit dem Verkehr zwischen Mann und Weib Zusammen­hängen. Angesichts solcher Anträge und Beschlüsse erinnere mau sich beispielsweise Rafaels, der, ein vom Papst be­günstigter Künstler, seine Gestalten zuerst nackt gemalt habe. Es sei ein Zeichen von Barbarismns, wenn man das Nackte nur einfach aus der bildenden Kunst verbannen wollte. Da könate es soweit kommen, daß, wenn der Vatikan seine Sammlungen in Deutschland ausstellte, die lex Heinze wegen Verletzung des Schamgefühls in Anspruch genommen werden dürfte. In katholischen Kirchen Italiens sei die Dar­stellung der Madonna, die dem Jesuskinde die Brust reiche, üblich Auch das könnten manche Herren bei uns als die Sittlichkeit verletzend ansehen. Wenn der Reichskanzler auch gesagt habe, die Gesetzesbestimmungen würden sich vor Allem nicht beziehen auf öffentliche Denkmäler und dergleichen, so sei doch nicht außer Acht zu lassen, daß diese Worte für die Gesctzanslegung nicht mehr bindend seien, als die Anschauungen des Herrn Roeren. Die so viel angefochtenen Paragraphen würden gesetzgeberische Monstren sein. Im Allgemeinen sei doch die Sittlichkeit z. B. im Schwarzwald nicht besser als in großen Städten; die Bauern aber seien doch gewiß nicht durch Kunstausstellungen nachtheilig be­einflußt. Wenn man willkürlich folgern wollte wie das Centrum, so dürfte man auch sagen: der Procentsatz un­ehelicher Kinder sei in specifisch katholischen Gegenden am höchsten und da bleibe zu prüfen, ob nicht junge Leute durch verfängliche Fragen gelegentlich der Beichte zu zeitig erregt würden. (So viel wir aus Berlin erfahren, wird die Obstruktion sich dieser Frage auch annehmen und eventuell einen Antrag stellen, wonach katholische Geistliche, die durch Fragen im Beichtstuhl das Scham- gesühl gröblich verletzen, mitunter die lex Heinze fallen. D. R.) Er fuhr fort: Kunst und Litteratur können nicht leben, ohne den wichtigsten Faktor, die Beziehungen zwischen Mann und Weib, zu berühren. Das hieße die Kunst entmannen, wenn man ihr das verbieten wollte. Er, Redner, sei kein über­mäßiger Freund mancher modernen Dichter, doch sie bildeten die Erscheinungen einer Uebergangsperiode, der Zeit eines Sturmes und Dranges, und die Schlacken würden von selber verschwinden. Mit der Kunst könnte das Kunsthandwerk oder der Handel durch das Gesetz Schaden leiben. Hier könnte ein Aschenbecher, gehalten von einer zum Theil ent­blößten Karyatide, eines Schutzmanns Anstoß erregen; dort könnte ein Cigarrenhändler Kisten geschickt erhalten aus einem Lande ohne lex Heinze, und auf der Kiste könnten Neger abgebildet sein in einem Kostüm, das den An­forderungen des Ceutrums durch nichts entspräche als durch seine Schwärze. Was nun den Sachverständigen zur Einschätzung von irgendwie beanstandeten Gegenständen be­treffe, so könnte der Staatsanwalt unter Umständen ge- nöthigt werden, beim Ministerium zu beantragen, einen großherzoglichen Normalmenschen zu schicken. In Berlin sei auch darauf hingewiesen worden, daß Stellen der heiligen Schrift unter die lex Heinze fallen könnten. — Herr Staatsanwalt Junghanns ging dann des Näheren

ans den Theater-Paragraphen ein. Wenn beim Auftreten der Chimay und der Barrisons in Berlin nach neuen Be­stimmungen gerufen worden sei, so liege die Schuld au der Polizei, die das vorhandene Gesetz nicht anzuwcnden ver­standen habe, falls das nöthig gewesen sein sollte. Kann man nun aber auf Grund des jetzigen Gesetzes schon alles Bedenkliche verbieten, so muß man annchmen, daß das Centrum etwas Anderes will. Und es will etwas Anderes; es will die jetzige Kunst nicht, die auch Manches bringt, was muckerischen An­schauungen nicht paßt. Mau hat schon wirk­liche Zoten nicht verhindert; doch die wirk­liche Kunst solle nicht thun, was Diesem oder Jenem nicht passe. Leider habe die Negierung den angefochtenen Paragraphen zugcstimmt; es sei jedoch zu hoffen, daß das Gesetz bei kräftiger Agitation beim Bundesrath oder an anderer, höchster Stelle zu Fall komme. Diese Hoffnung stütze sich darauf, daß ein ähn­liches Gesetz, die Schulvorlage, gefallen ist, nachdem der Kaiser von den eigentlichen Absichten der Mehrheitsparteieu erfahren hatte. Das sei die letzte Hoffnung. Die Annahme des Gesetzes würde zur Folge haben, daß sich Deutsch­land vor der ganzen Welt lächerlich machte. Die Regierung wäre nicht auf das Gesetz gekommen, wenn nicht das Centrum im Reichstag ausschlaggebend wäre; das Regiment derartiger Finsterlinge dürfe nicht andanern.

Die Folge dieser staatLanwaltlichen Ausführungen war die einstimmige Annahme einer Protest-Eingabe an den Bun desrath. ^ _

Deutsches Deich.

Die Obstruktion.

h. Kerlin. 19. März.

Die Wuth der geschlagenen Mehrheit für bie_ lex Heinze macht sich immer noch in heftigen Ansfällen auf die sieg­reiche obstruklionistische Minderheit Luft, aber alle Drohungen damit, daß das Gesetz doch zu Stande kommen werde, und daß die Konservativen und das Centrum nicht Nachlassen werden, bis es zu Stande gekommen, sind ohnmächtige Redensarten. Nachdem die Mehrheit schon am Samstag mitten in der Siedehitze des Kampfes. zusammengeschmolzen war, wird sie cs später ebenso wenig wie in der vorigen Woche fertig bekommen, einen beschlußfähigen Reichstag aus ihren eigenen Reihen zu sichern. Hiermit allein ist schon die Bürgschaft dafür gegeben, daß die Obstruktion zu jedem beliebigen Zeitpunkt erfolgreich bleiben muß. Auch die Drohungen der erbitterten Konservativen und Klerikalen mit einer Aenderung der Geschäftsordnung brauchen nicht so ernst ge­nommen zu werden, wie sie sich selber hinstellen möchten. Die besonneneren Centrumsblätter selber erklären bereits, daß Herr Gröber mit der Ankündigung solcher Maßregeln nur für seine Person gesprochen habe. In der Thal werden es sich die meisten Centrunismitglieder im Ernstfälle ivohl sehr- reiflich überlegen, ob sie durch Aenderung der Geschäfts­ordnung einen Zustand ermöglichen sollen, bei dem sie selbst unter Umständen die Leidtragenden werden könnten. Ein derartiges Vorgehen müßte sich überdies schon aus der einfachcn Erwägung verbieten, daß die Parteien der Linken cs bei solchen' Anträgen noch leichter hätten als bei der lex Heinze, durch endlose und entschiedene Obstruktion jeden Versuch einer Vergewaltigung der Minderheit zu durch­kreuzen. Die Lage ist nach alledem sehr klar:. Die Mehrheit für die lex Heinze muß ihre Niederlage tragen, sie kann nichts mehr an ihrem Schicksale ändern. Aber die Rückwirkung der aufregenden letzten Reichstagsverhandlungen ans die innerpolitische Lage könnte doch ziemlich weitgehend sein, und es ist namentlich nicht ausgeschlossen, daß sich die Ver­stimmung des Centrums bei der Berathung der Flotten­verstärkung Luft macht und daß die Konservativen, die sich über mangelnden Eifer der Regierung in Bezug auf die Durchsetzung der lex Heinze beklagen, diese Verstimmung eher fördern als beseitigen, zumal das Ostelbierlhum wegen der ablehnenden Haltung der Regierung gegenüber den Be­schlüssen in Sachen der Fleischbeschau grollt. Was die Ob­struktion im Einzelnen noch anlangt, so glauben wir nicht, daß dies gefährliche Kampfmittel bei andern Vorlagen wiederholt werden könnte. Man kann die

Bedenken verstehen, mit denen auch die entschiedenen Gegner der lex Heinze auf die Methode blicken, die zur Zurückweisung eines kunst- und kulturfeindlichen Attentats so ausgezeichnet geholfen hat. Indessen dürften, wie gesagt, die Besorgnisse, daß ähnliche Zustände etwa auch bei der Berathung der Flcischbeschauvorlage oder gar der Flottenvorlage eintreten könnten, ohne Grund sein. Was die Fleischbeschauvorlage betrifft, so ist eS ja keines­wegs sicher, daß sie den Reichstag noch einmal beschäftigen wird. Aber die Hauptsache ist doch, daß es sich bei wirth- schaftspslitischen Gesetzen wie bei solchen, die Heeres- und Marinefragen betreffen, um Fragen handelt, zu deren Er­ledigung die Gesetzgebung und vor Allem der Reichstag ihrer Natur nach verpflichtet sind. Hier muß die Minderheit sich der Mehrheit fügen, so hart ihr das ankommen mag. Bei einem

1 so nutzlosen, widersinnigen, schädlichen Gesetze jedoch, wie es die lex Heinze mit ihrem Knnstparagraphcn ist, stellt sich von selbst das Gefühl ein, daß der Reichstag hier seine Be­fugnisse überschreitet. Er hat sich nicht um das zarte Gebiet der Kunstgesetze zu kümmern, und es ist eine Anmaßung, wenn er es doch thut. Die lebhafte Gcnugthuung, mit der die bedrohten Kreise der Kunst und Litteratur die rücksichts­lose Niederwerfung einer übermüthig gewordenen Mehrheit ausgenommen haben, bleibt der schönste Beweis dafür, daß die Obstruktion eine sittliche Pflicht gewesen ist.

Der Kaiser und die Akademie.

In seiner Ansprache au die Mitglieder der Akademie der Wissenschaften rühmt es der Kaiser, daß die Akademie es stets verschmäht hat, in das Gewühl der politischen Leiden­schaften hinabzusteigen. Einen ähnlichen Gedanken drückte der Kaiser aus. als Helniholz und Virchow zur selben Zeit ihren siebzigsten Geburtstag feierten; Helmholz wurde belobt, weil er der politischen Arena ferngeblieben sei. Es steht dahin, ob die jetzt den Akademikern ausgesprochene An­erkennung nur eine allgemeine Auffassung des Kaisers wiedergcben oder vielleicht nach dem Willen des Redners eine Beziehung zu Ereignissen des Tages haben soll. Im letzteren Falle wäre zu bemerken, daß sich unter Anderen Mommsen mit an die Spitze der Bewegung gegen die lex Heinze gestellt hat.

Vom R c i ch s e i s e n b a h n a m t.

Der Präsident des Rcichseisenbahnamts, Dr. Schulz, ist seit langen Jahren ein Mann der Resignation. Er hat sich vielleicht nicht ohne Kämpfe in diese Rolle der Entsagung gefunden, aber was sollte er Anderes machen, als sich hinein­finden? Im Reichstage stand heute der Etat der Reichs­eisenbahnverwaltung zur Berathung, und diese Debatte bedeutet bei jeder Wiederkehr dasselbe, nämlich Klagen aus dem Hause darüber, daß die Behörde so wenig Befugnisse hat, und Klagen des Präsidenten selber darüber, daß jene Beschwerden aus dem Hause nur allzu berechtigt sind. Heute drückte Herr Schulz seinen Kummer sogar in etwas leb­hafteren Formen als früher aus. und seine unwirsche Stimmung bekam stellenweise einen Stich in die Ironie. Es handelte sich um die Beantwortung der Frage des Ab­geordneten Pachnicke, was aus der P-rsonentarifreform werden solle. Die Antwort hätte sich Herr Pachnicke selber geben können. Präsident Schulz gab sie mit aller Deutlichkeit dahin, daß er und das Reichseisenbahnamt im Grunde nichts zu sagen haben, daß gegen die Heber* * macht der preußischen Staatseisenbahnverwallung nicht aufzukommen ist. Von allen Einrichtungen im Reiche ist die Form, in der der Schein einer Reichseisenbahnhoheit verwirklicht werden sollte, die am meisten mißlungene. Das Reichseisenbahnamt ist ein geradezu abschreckendes Beispiel einer Behörde, wie sie nicht sein soll. Das Amt hat keine ausführenden Organe, es ist eine Anstalt, die Vorschläge machen darf, weise Rathschläge, denen die StaatScisenbahn- Verwaltuugen folgen können, wenn cS ihnen beliebt, denen sie meistens aber nicht folgen. Das Aergerlichste an diesem Zustande ist, daß auf diese Weise ein sonst vielleichr eher sich durchsetzendes Bedürfniß nach Verwirklichung des Artikels 4 der Reichsverfassung, betreffend die Reichs- eiseubahnhoheit, jetzt zum Schweigen gebracht wird. Wäre statt des Reichseisenbahnamts überhaupt nichts auf diesem Gebiete da, so würde die Lücke stärker empfunden werden. * ... *

* Berlin, 20. März. Die „Nordd. Allgein. Zig." bezeichnet die dnrch eine rheinische Zeitung neuerdings verbreitete Nachricht, daß inNegicrnngskreisen die Absicht bestehe, die Steuerfreiheit des Branntweins aufzuheben, insoweit derselbe zur Bereitung de? Speise-Essigs dient, als völlig unbegründet.

* Die 200 Jahr-Feier? der Akademie der Mtffcn- schaften in Berlin hat Samstag Abend mit einer Begrüßung der Gäste im „Hotel de Rom" ihren Anfang genommen. Die eigentliche Feier fand gestern Mittag im Weißen Saal des Königlichen 'Schlosses in Gegenwart des Kaisers statt und ging mit großem Pompe vor sich. Uni den Einzug des Kaisers zu erwarte», hatten sich em- gefnndcn: der Reichskanzler, die Staatsminister und Staats,ckretare, die Spitzen der Militär- und Civilbehörden des Staates, die ,remden Botschafter, die Gesandten der deutschen Staate», Vertreter der Provinzial- und städtischen Behörden, die Direktoren verschiedener Kiiiist-Jnstitiite, zahlreiche Professoren, sowie fremde Deputationen. Nachdem die Versammlung geordnet war, zog der Kaiser mlt Fansaren- klänqen, gefolgt vom Kronprinzen und den Prinzen des königlichen Hauses und 'einer großen Suite, in den Weißen L>aal et». Als der Kaiser auf dem Throne Platz genommen hatte wurde der Fest­akt mit einem Chorgcsang eröffnet. Alsdann hielt der Vorsitzende Sekretär der Akademie eine Ansprache, in welcher er auf die Be­deutung des Tages hinwies, an welchem vor 200 Jahren Kurfürst Friedrich 1*11. seine Entschließung zur Errichtung einer Akademie der Wissenschaften kundgcben ließ. Der Kultusminister brachte einen Erlaß des Kaisers zur Verlesung, wonach die Zahl der Stellen für ordentliche Mitglieder der Akademie m jeder Maß­voll 27 auf 80 erhöht wird. Weiter wurde mitgetheilt daß der Kaiser an eine Anzahl um die Arbeit der Akademie besonders verdienter Männer Ordensauszeichnnnaen verliehen hat. U. A. wurde Professor Theodor Mommsen der Rothe Adlers eben 1. Klaffe verliehen. Weiterhin sprach der Vorsitzende Sekretär der Akademie deren Dank für die derselben gewährten Bewiktigungen und die den Mitarbeitern verliehenen Auszeichnungen aus urld ver­kündete die von der Akademie anläßlich ihrer Jubetfeicr vollzogene Ebrcnwahl. Zu Ehrenmitgliedern ernannt wurden u. A. Red