«8. Jahrgang.
Erscheint in zwei Ausgaben. — BezngS-PreiS: durch den Verlag 5« Pf», monatlich, durch die Post » Mk. «r« Pfg. vierteljährlich für beide Ailsgabcn zusammen.
Verlag: Langgasie 27.
19,000 Abonnenten.
Auzeigen-P rrisr
Die einspaltige Petitzeile für locale Anzeige» 15 Pfg., für auswärtige Anzeigen 25 Pfg-.-" Reclamen die Pctitzeile für Wiesbaden 50 Pfg-, für Auswärts 75 Pfg.
c\ für die Abend-Slusgabe bis 11 Uhr Vormittags, für die Morgen-Ans-abe bis 3 Uhr Nachim
nächsterscheinenden Ausgabe wird keine ubernonlmen, jedoch nach Möglichkeit Sorge üklragen^
Nachmittags. — Für die Aufnahme später eingereichter Anzeigen zur
Uv. 131. Fernsprecher No. 52. DtlMlOg, KSN (9, Mül)
Fernsprecher No 52.
1 »««.
ftbend-Auagabe.
Die Obstruktion hat gesiegt, lex Keiu;e ist gefallen.
L. Kerti». 17. März.
Die Obstruktion hat gesiegt, die unglückselige lex Heinze kann als gescheitert angesehen werden. Es steht einzig im Belieben der Minderheit, ob sie Gesetz werden soll. Was sich in den letzten Tagen im Reichstag ereignet hat, kann in jedem Augenblick wieder versucht werden, und es giebt, man must das aufs Schärfste wiederholen, für die Mehrheit keine Möglichkeit, dieser Obstruktion beizukommen, die sich in der gesetzmäßigsten Weise unter strengster Jnnehaltung der Geschäftsordnung vollzieht. Die heutige Sitzung war ein einziges zähes Ringen um Leben und Sterben der lex Heinze, vielmehr, sie war ein Ringen um die zweckmäßigste und schnellste Todesart; denn daß dies Gesetz nicht zum Leben werde geboren werden, das stand schon mit dem Augenblick fest, wo die Socialdemokratie auf den klugen Gedanken verfallen war, immer neue Anträge einzubringen. So lange wir das Deutsche Reich haben, hat der Reichstag noch keine geheime Sitzung abgehalten, und daß dies jetzt zum ersten Mal geschah, daß es sich gewissermaßen zwanglos in den Nahmen aller dieser Seltsamkeiten einfügte, dies giebt dem hartnäckigen Kriege um das thörichleste aller Gesetze eine weitere merkwürdige Nuance zu den vielen, die der Kampf schon aufweist. Während der geheimen Sitzung entwickelte sich in den Räumen außerhalb des Saales ein bewegtes Treiben. Nur ein paar Posten ließen die Fraktionen im Saale zurück, da an der Berathung des Antrags, betreffend die Bestrafung gewisser Handlungen von Geschlechtskranken, selbstverständlich Niemand ein sachliches Interesse nehmen konnte. Der Antrag war ja nur als Kriegsmittel gedacht; er mag an und für sich einen Kern enthalten, der unter ailderen Umstanden der näheren Prüfung werth wäre, aber er ist in seiner vorgclegten Form von monströsester Leichtfertigkeit, er würde, wenn er Gesetz werden könnte, eine Rcchtsunsicherheit erzeugen, gegen die der fallengelassene Arbeitgeber-Paragraph kaum aufkäme, so schlimm auch er in dieser Hinsicht war. Daß die Socialdemokraten ihren Antrag selber nicht ernst nahmen, bewiesen sie hinterher bei der Abstimmung, die mit 230 gegen 9 Stimmen die Verwerfung des Antrags ergab. Diese 9 Stimmen gehörten einigen Antisemiten und sonstigen Mitgliedern der Mehrheit für die lex Heinze an. Aber, wie gesagt, es lag und liegt nichts an der Berathung über den Antrag, obwohl sich die Abgeordneten Stadthagen und Bebel immerhin mit äußerster Gründlichkeit in die Materie selbst vertieften. Stadthagen brachte dabei Dinge zur Sprache, die den Ausschluß der Oeffentlichkeit allerdings hinreichend rechtfertigen mußten, er berührte auch gewisse Unerhörte Verfehlungen von Geistlichen gegen ihre Gemeiude- mitglieder, und wenn cs dabei im Hause doch verhältniß- mäßig ruhig zuging, so geschah es eben nur, weil so gut wie Niemand da war, der sich über den socialdemokratischen Redner hätte entrüsten können. Während diese Scheinverhandlung im Saale vor sich ging, während die Berathung sich durch lauge Reden und zwei "imentliche Abstimmungen von 12 bis 3 Uhr hinschleppte, konnten die Mitglieder der Journalistentribüne auch nichts Besseres lhun, als die draußen spazierengehenden Abgeordneten; sie amüsirtcn sich auf ihre Weise, und mit behaglichem Humor half man sich über die unerwünschte und doch wahrhaftig nicht unwillkommene Ruhepause hinweg. Wie natürlich, waren auch die Thüren znr Journalistentribüne verschlossen; der Hausinspektor erschien in Uniform und übernahm von den Dienern die Schlüssel, aber es war dafür gesorgt, daß man jederzeit prompt erfuhr, was im Saale geschah. Die beiden namentlichen Abstimmungen mährend der geheimen Sitzung mochten an sich gleichgültig sein, immerhin zeigten sie, daß die Mehrheit anfing, zusammenzuschmelzen. Zahlreiche Abgeordnete waren schon Freitag Abend abgereist, da sie sich verständiger Weise sagen konnten, daß die Obstruktion überhaupt nicht niedergeworfen werden könne. Andere folgten ihnen heute, und mit den Nachmittagszügen fuhren wieder mehrere Centrumsmitglieder nach ihrer Heimath, unwillig darüber, daß der Uebereifer ihrer Führer sie in diese Schwierigkeiten gebracht hatte, bei denen sie ihre Privatangelegenheiten vernachlässigen sollten, ohne daß es ihrer politischen Sache etwas hätte nützen können. Mitglieder der Obstruktion machten gar kein Hehl daraus, worauf ihre Taktik hinausging. Sie wollten die erste Gelegenheit benutzen, um bei weiterem Hinschwinden der Mehrheit eine namentliche Abstimmung herbeiznführen, die infolge der Entfernung der Opposition aus dem Saale die Beschlußunfähigkeit des Hauses ergeben mußte. Man rechnete, daß ungefähr die fünfte Nachmittagsstunde die angemessenste Zeit für die Ausführung dieses Planes sein dürfte. Bis dahin mußte weiterverhandelt werden, und so wurde die öffentliche Sitzung mit der Berathung eines neuen social-
demokratischen Antrags begonnen, wonach der Grobe Unfugsparagraph auf die Erzeugnisse von Kunst und Presse nicht angewendet werden darf. Wieder sprach Herr Stadthagen stundenlang, ohne daß man ihm zuhörte, und ohne daß ihm am Gchörtwerden etwas gelegen war. Während dieser Rede zeigte die Mehrheit deutlichere Spuren einer Art von zähneknirschender Nachgiebigkeit. Es war nichts mehr zu machen, das mußten schließlich auch die Herren Gröber und Roeren cinsehen; Herr Gröber gewiß mit doppeltem Ingrimm, da er noch am Freitag so pathetisch versichert hatte, die Mehrheit werde ausharren. Man wußte jetzt also int Saal und auf den Tribünen, daß der Kampf aufgegeben werde. Aber bevor er sich entschied, wie er sich eben entscheiden mußte, erlebte das Haus noch eine außerordentliche Ueberraschung. Nach Stadthagen nahm Prinz Alexander Hohenlohe, der Sohn des Reichskanzlers, das Wort. Seine Rede war kurz, aber jedes Wort wirkte wie ein Schlag, und während die Konservativen und das Centrum sich von ihrer maßlosen Verblüffung kaum erholen konnten, .genoß Prinz Hohenlohe die Ehre freudiger Zustimmung der angenehm überraschten linken Seite des Hauses. Der Redner erklärte sich gegen den erwähnten Paragraphen, weil, wenn er angenommen iverden sollte, die Socialdemokratie einen neuen Erfolg zu verzeichnen haben werde, diese Partei, die es verstanden habe, die Führerschaft aller gegen die lox Heinze anf- trctenden Elemente zu übernehmen, was u. A. die in ihrer Art vorzügliche Rede des Abg. Vollmar beweise. Er, Prinz Hohenlohe, sei nicht ohne Bedenken gegen daS ganze Gesetz. Man sollte sich hüten, dem Beispiel einer Nachbarnation zu folgen, wo in einer großen Frage alle Intellektuellen gezwungen gewesen seien, an die Hülfe der Socialdemokraten zu appelliren. Man kann sich vorstellen, wie diese Worte cinschlugen; man kann sich vorstcllen, daß der Sohn des Reichskanzlers, indem er so sprach, auch die Gesinnungen seines Vaters ausdrückte. Wenn die lex Heinze
noch ein Grabgeläute brauchte — in dieser Rede wurde es ihr zu Theil. Und nun folgte der
Schlußakt der Tragikomödie, die letzte namentliche
Abstimmung des Tages, die, da nur zwei Posten von der Linken im Saale blieben, die Beschlußunfähigkeit des Hauses ergab. Was jetzt geschah, übertraf denn aber doch alles Vorangegangene. Mit zornbebender Stinnue nahm Graf Ballestrem das Wort zu seiner Ansprache, die man an anderer Stelle lesen mag. Stürmische Zurufe von rechts und links unterbrachen ihn, begleiteten seine Worte, erstickten einander gegenseitig, um sich an der Wuth der geschlagenen Mehrheit, dort an dem Jubel der siegreichen Minderheit aufs Neue zu steigern. Die nächste Sitzung wird dem Etatsgesetz gelten, was soviel heißt, als daß die lox Heinze in absehbarer Zeit nicht wiederkehrt. Denn dies ist das Entscheidende: Was soll die Mehrheit für das Gesetz machen, wenn sie, was sie natürlich leicht vermag, den Gegenstand wieder ans die Tagesordnung bringt? Selbstverständlich ivurde innerhalb der Mehrheit während dieser Tage hin und her überlegt, wie die Obstruktion zu überwinden sei. So wurde vorgeschlagcn, daß über sämmtliche socialdemokratischen Anträge gemeinsam berathen und abgestimmt werden soll. Auch dieser Modus hätte Tage zu seiner Ausführung in Anspruch genommen, aber er war nicht ausführbar, da die Socialdemokraten ihre Anträge einfach zurückgezogen und statt des jetzigen Bündels immer nur je einen Antrag überreicht hätten. Wie unerschöpflich die Antragsmaschincrie arbeitete, bewiesen einige neue, heute gestellten Anträge, u. A. der, daß über die.Zulässigkeit der Stellung unter Sittcnkontrolle der Strafrichter zu entscheiden haben soll, und daß gegen die Unterstellung unter die Sittenkontrolle der Klageweg eröffnet werden soll. Auch der heitere Antrag, den Kunst- und Theater- Paragraphen erst am 1. Januar 1920 in Kraft treten zu lassen, lag in seiner ganzen anmuthigen Schönheit gedruckt vor. Noch einmal: es war nichts zu machen. Erleichtert wurde die Obstruktion durch eine ganze Anzahl von Momenten. Es ist ja gar keine Frage, daß die Negierung dieser lex Heinze mit zwiespältigen Gefühlen gcgenübersteht. Sie wünscht das Centrum bei guter Stimmung zu erhalten, aber es ist ihr nicht wohl bei dem Gesetz. Jetzt hat die Regierung den Vortheil, daß das Unternehmen fehlschlügt, ohne daß das Centrum für die erlittene Niederlage irgend wen und was Anders als die eigene Ungeschicklichkeit und die überlegene Taktik seiner Gegner verantwortlich machen kann. Auch auf den Bänken der Rechten sitzt so Mancher, der innerlich gar nichts dagegen hat, daß das Centrum seinen Versuch, die Herrschaft über die geistigen Strömungen in Deutschland zu befestigen, so kläglich scheitern sehen muß. Zum Gelingen der Obstruktion hat cs ferner bcigetragen, daß die Umstände cs ermöglichten, sich durchweg in den Grenzen der Ordnung zuhalten.unddaßGrafBallestrem.derseinenUnwillen über die Thorheiten seiner politischen Freunde keineswegs verborgen gehalten hat. die Verhandlungen mit musterhafter Objektivität leitete. Ueberblickt man die Vorgänge dieser Woche, so darf zusammenfassend gesagt werden, daß das
treffendste Wort vom Prinzen Alexander Hohenlohe ausgesprochen worden ist. In der That hat es sich so gefügt, daß die Socialdemokratie die Führung übernehmen konnte, und wenn der Erfolg auch uns Allen, die wir Gegner dieses brutalen Vergewaltigungsgesetzes sind, reichlich zu Gute kommt, so fällt in den Freudenbecher ein Tropfen deS »Mißwuchs darum, weil es jener Partei allzusehr gestattet wurde, sich an die Spitze zu stellen. Auch hieraus, also daraus, daß dies geschehen konnte und vielleicht unvermeidlich war, mag die Regierung entnehnieu, daß sie immer noch Fehler begehen kann, an die sie bis dahin nicht gedacht hatte. Und ihr größterFehler war und ist es, daß sie dem Centrum eine Macht eingeräuult hat, die solche beispiellos kräftige Abwehr von der Gegenseite her erzwang.
Drillscher Reichstag.
KrrU», 17. März.
Tagesordnung: Fortsetzung der dritten Lesung der lox Heinze. Präsident Graf Ballestrem theilt mit, daß Abgeordneter Heine (Soc.) einen Antrag auf Einfügung eines neuen Paragraphen 527* in das Strafgesetzbuch cingebracht hat, folgenden Inhalts: Wer dw Gesundheit einer Person dadurch gefährdet, daß er, wissend, da« er mit einer ansteckenden Geschlechtskrankheit behaftet ist, den Beb- schlaf ansübt, wird mit Gefängniß bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafen bis zu 1000 Mk. bestraft. Gleichzeitig sei ein genügend unterstützter Antrag eingegangen, die Oeffentlichkeit während der Dauer der Berathung jenes Antrags gemäß § 36 der Gesetzctfts- Oidnung anszuschlicßen. Der Präsident schlägt vor, sich jetzt zu vertagen und eine geheime Sitzung nach einer halben Stunde an- zuberanmcn, in der über den Antrag auf Ausschluß der Oeffentlichkeit Beschluß gefaßt werden soll. Ein Widerspruch erfolgt nicht, das Haus vertagt sich also. Sämmtliche Tribünen, auch die für die Presse, werden geräumt. Etwa um 1'/. Uhr wird bekannt, daß fast einstimmig der Ausschluß der Oeffentlichkeit beschlossen worden sei, und zwar der völlige Ausschluß, sodaß auch den Berichterstatter» der Presse der Zutritt versagt sei. Weiter wird bekannt, daß an den Beschluß über Eintritt der Oeffentlichkeit sich noch eine namentliche Abstimmung über die Frage knüpfe, ob behufs Eintrikk in die materielle Verhandlung über den Antrag Heine eine neue Sitzung mit einer neuen Tagesordnung anzuberaumen sec. Diese Frage 'wurde durch das Ergebniß der Abstimmung verneint, sodaß die geheime Sitzung sofort ihren Fortgang nehmen und in die Berathung d-S Antrags Heine eingctreten werden konnte. Un- qesähr 5 Minuten vor 2 Uhr wurden die Thüren, zu den Tribünen wieder geöffnet und das Resultat der Abstimmung verkündet. Der Antrag Heine ist mit großer Mehrheit abgelebtst worden. Unter außerordentlicher Unruhe des HauscS empstehlt Abg. Stadthagen (Soc.) einen Antrag Heine, dem groben Unfugparagraphen 361 des Strafgesetzbuches folgenden Zusatz zu geben: Diese Bestimmung findet keine Anwendung auf Erzeugnisse der bildenden und reproduzirenden Künste und der Presse. Redner übt stark- Kritik an der Art und Weise der Anwendung des groben Unfugparagraphen. Er sucht darzulegen, daß die unglaublichen Mißgriffe, welche mit dem gvoben Unfugparagraphen bisher schon gemacht worden sind, noch viel bösere Auswüchse zeitigen werden, wenn auch noch die Kantschukbestinimungen der lex Heinze für den Richter maßgebend werden sollen. Die Rechtsprechung sei schon dahin gekommen, daß Jemand aus diesem Paragraphen bestraft . wird, der nichts als die Wahrheit sagt. ^Solchen Anschauungen gegenüber, welche dem gesunden Menschenverstand Hohn sprechen, müsse der Gesetzgeber sich verpflichtet fühlen, bei der ersten sich darbietenden Gelegenheit ein Ende zu machen, und diese Gelegenheit sei an dieser Stelle gegeben. Die große Mehrheit für das Gesetz sei doch auch dafür, der Preßfreiheit ihr Recht zu wahren, bezichinigsweise wicderzuschaffen. Und selbst der Herr Staatssekretär Nieberding habe die dringliche Rcforinbcdürftigkeit des groben Unfug-Paragraphen zugegeben. Es gebe ja so viele Paragraphen des Strafgesetzbuchs, an denen alle Augenblicke hernmgedoktert werde; hier aber liege ein Anlaß vor, Auswüchse, die von der gesammtcn Nation als solche empfunden werden, endlich auszurotten. Nach der Entstehung des Paragraphen sei seine Anwendung auf die Presse einfach ein Nonsens; dennoch habe die Praxis dahin geführt, daß gerade die Presse nnterdiesem Paragraphen furvogel- frci erklärt worden sei. Man gehe einer Rechtsprechung entgegen, die absolut nicht mehr Gelvähr dafür bietet, daß die Wahrnehmung der Arbeiterinteressen auf dem Wege der Presse noch möglich bleibe weil die Ausdeckung von öffentlichen Schäden durch die Presse auf dem von der polizeilichen und strafgcrichtlichen Praxis betretenen Wege mehr und mehr verhindert werde. Man möge durch die Annahme des Paragraphen die Menge der tiefen Schäden, die die lex Heinze de», deutschen Volke schlagen werde, wenigstens ein klein wenig abznmildcrn suchen. Man befreie den Richter von der bösen Aufgabe, daß er nochmals den groben Unfugparagraphen dahin prüfe, ob Erzeugnisse der Künste und der Presse, dieschon den Stempel der lex Heinze erhalten hätten, auch noch unter den groben Unfugparagraphen fallen. (Während der Rede des Abg. Stadthage» ist der Staatssekretär Gras Posadowsky am Bundesrathstische erschienen.) — Abg. B eckh (freis. Volksp.) übt ebenfalls scharfe Kritik an der Auslegung, welche die Rechtsprechung dem Begriff des groben Unfugs gegeben habe. Verschlimmert habe man in Bahern die Sache damit, daß man die Presse beziehungsweise die Preßvergehen, welche sonst iN Bahern vor das Schwurgericht gehörten, vermittelst des groben Unsuq-Paragraphen vor die Schöffen gebracht habe. — Abg. Prinz zu Hohenlohe (kons.): Ich werde gegen den Antrag stimmen. Ich halte es nicht für richtig, gewissermaßen durch eine Hinterthür dem § 360, 11 R.-Str.-G.-B. zu Leibe zu gehen, ich möchte demselben auch schon deshalb entgegentreten, weil ich darin nichts Anderes sehe, als ein weiteres Glied in der Kette der Versuche von Seiten der Socialdemokratie, Kreise für sich zu gewinnen, die ihr bisher fremd gewesen sind. Daß solche Versuche jetzt mehr als früher Aussicht auf Erfolg, haben, muß ich au meinem Bedauern konstatiren. Jeder, der die von seinem Standpunkt meisterhafte Rede des Abg. v. Vollmar gestern gehört, kann keine» Zweifel darüber haben, daß die Socialdemokratie mit offenen Armen darauf wartet, diese Kreise, die bisher nicht zu ihr gehörten, liebevoll aufzunehmen. Freilich bin ich fest davon überzeugt, daß, wenn einmal der socialdemokratische Zukunftsstaat der Herren Bebel und v. Vollmar zur Wirklichkeit werden sollte, nicht nur ore Künstler, sondern auch die Kunst schlechte Geschäfte machen werde. Wer die Jdealistenkrelle van denen ick ivrecke, werden darüber durch
