Witsbsötner TsglilM.
«8. Jahrgang
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Fernsprecher R». 52.
Samsterg, den IV. Marx.
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1900 .
Abend-Ausgabe.
Denisches Kelch.
A u s dem Reichstag.
L. Keriin, 16. März.
Sceneii wie heute hat es im Deutschen Reichstag noch niemals gegeben.. Die Obstruktion ist nach allen Regeln des parlamentarischen Kriegsrcchts angekündigt worden, und die Minderheit ist entschlossen, sie durchzuführen. Sie hat eine seltene Gunst der Umstände auf ihrer Seite. Die lex Heinze nennt sich einen Gesetzentwurf zur Ergänzung und Abänderung des Strafgesetzbuchs. Daraus folgt, daß, die genügende Unterstützung vorausgesetzt, jeder Abgeordnete jede beliebige Aenderung oder Ergänzung des Strafgesetzbuchs beantragen kann, und von diesem Mittel macht die Minderheit jetzt Gebrauch. Wenn sie nicht selber aus
Großnmth oder aus irgend welchen anderen Beweg
gründen den Kampf einstellt, giebt cs keine geschäfls- ordnungsmäßige Möglichkeit, sie an der Einbringung
von Anträgen bis ins Unendliche zu hindern. Wenn sonst eine Minderheit zur Waffe der Obstruktion
greift, so hat sie damit zu rechne», daß sich die Debatte erschöpft, und daß endlich einmal die Mehrheit doch ihren Willen durchsetzt, da eben der Berathungsstoff ausgeht und selbst die ausgedehnteste Verschleppung der Einzelberathung jnletzt durch Schlußanträge beendigt werden kann. Diesmal aber, und hier liegt es völlig anders. Wohl hat die Mehrheit heule ihre Macht zur Beendigung der Debatte über diesen oder jenen Pa^qraphcn angewendet, und es mußte daraufhin die Abstimm, g stattfinden, aber die Zahl der Abstimmungsmöglichkeiten ist einfach unerschöpflich, und wenn sämmtliche bisher gestellten Anträge verworfen sein sollten, so .werden neue gestellt werden, falls die Minderheit das will. Eine Obstruktion dieser Art hat es auch in andern Parlamenten bis zur Stunde nicht gegeben. Sie vollzieht sich in den ruhigsten Formen des parlamentarischen Anstands; sie hält sich durchweg in den Grenzen der (Sc schäftsordnung, sodaß weder das Präsidium, noch die Mehr- heitsparteien eine Stelle finden, wo sic der Minderheit Halt gebieten können. In Bezug auf die Einzelheiten der heutigen Vorgänge dürfen wir wohl auf den an anderer Stelle befindlichen Bericht verweisen; hier kann es nur die Aufgabe sein, die Stimmung im Hause zu schildern. Gewiß war sie erregt, aber, wie gesagt, cs wurden die Grenzen ge wahrt, sodaß mancher unkundige Tribünenbesuchcr nicht geahnt haben mag, welch ein schwerer Kampf hier in den ungewöhnlichsten Formen auSgcfochten wurde. Da war z. V. die Berathung über den 8 184 o, wonach die Wiedergabe von Gerichtsverhandlungen unzüchtigen Inhalts strafbar sein soll. Herr Stadthagen bestieg die Tribüne, bewaffnet mit einem dicken Packet von Zeitungen und Schriften, und er sprach gute l'/s Stunden, um von seinem Freunde Heine für eine ebenfalls längere Rede abgelöst zu werden. Wie langweilig! Zumal da Niemand zuhörte und ein fortwährendes Stimmengebrause den Saal erfüllte. Aber es lag den beiden Herren nichts daran, ob sie gehört wurden oder nicht. Nur sprechen wollten sie, ins Endlose, wenn es hätte sein müssen. Es folgte die Abstimmung. Selbstvev stündlich war sie eine namentliche, obwohl die Mehrheit fest- stand. Aber es kam auch hier nicht daraus an, die Neugier nach der Zusammensetzung der Mehrheit zu befriedigen, sondern es sollte Zeit gewonnen werden, vielmehr es sollte die Zeit verschleppt werden. Während der socialdemokratischen Reden arbeitete eine Kommission von socialdemokratischen Abgeordneten an der Abfassung von Anträgen. Einer dieser Anträge, der gewisse Handlungen von Geschlechtskranken in oen Bereich des Strafrechts zieht, kann hier nur angedeutet werden. Kommt er zur Berathung, so soll die Räumung der Tribünen, ausgenommen die Journalistentribüne, be antragt werden, und über diesen Antrag wieder soll ebew falls namentliche Abstimmung erfolgen. Weitere sociasi demokratische Anträge betreffen andere Fragen der Sittlichkeit und ihrer Wahrung, betreffen auch die Sicherung des Koalitionsrechts, betreffen endlich die Kunst- und Theater- Paragraphen der lex Heinze selber, und hier wird die L>ache m höchstem Maße heiter. Denn nichts Geringeres will der Antrag, als daß die beiden Paragraphen keine Anwendung finden sollen auf Produktionen
und Darstellungen, die ein höheres Interesse der Kunst oder Wissenschaft betreffen. Zu diesem Anträge ^^n bereits siebzehn Redner gemeldet. In Vorbereitung befindlich sind Anträge, betreffend die Streichung des Mazestätsbeleidigungsparagraphen und die Bestrafung des Duells mit Zuchthaus. Man muß es wiederholen: Das Eigenthümliche der Lage besteht darin, daß die Minderheit >n Bezug auf Einbringung von Anträgen machen kann, was ste will, und daß es nur von ihr abhängt, ob die Ver ymidlung Wochen lang hingezögert werden soll, was gleich usend mit dem Fehlschlagen dieses kunst- und kultur lerndlichen Gesetzes sein würde.
Berlin, 17. März. Die „Nordd. Allgem. Ztg." schreibt: Von einer Reihe von landwirthschnftlichen Vereinigungen sind an den Kaiser Telegramnie gerichtet worden, welche zum Zweck der Aufrechterhaltiing der zu den, Fleischbeschauacsetz von der Rcichs- tagskommission beschlossenen Vereinbarungen die Hülfe des Kaisers aurufeu. Es könne umso weniger vorausgesetzt werden, daß in dieser schwebenden Frage der Kaiser eine persönliche Initiative ergreifen würde, als die verbündeten Regierungen zu den vom Reichstage gefaßten Beschlüssen Stellung zu nehmen noch nicht in der Lage gewesen sind. Wie wir hören, sind alle diese Kundgebungen ohne Beantwortung geblieben.
In hiesigen unterrichteten Kreisen wird, der „Natioual-Zeitung" zufolge, angenommen, daß die Entschäd ignngsfrage aus Anlaß der Beschlagnahme deutscher Schiffe durch englische Kriegsschiffe in befriedigender Weise gelöst werden wird. Die Regelung dieser Angelegenheit ziehe sich naturgemäß länger hin, da es sich nicht bloß um die unmittelbaren Ansprüche der betreffenden Rhedereien, sondern auch um private Forderungen einzelner Passagiere handelt. Wenn letztere Ausländer seien, verwickele sich die Prüfung der erhobenen Forderungen »och mehr, zumal, da diese zunächst der Rhedcrei vorgelegt werden müssen, die dann in der Lage ist, an zuständiger Stelle den gesammten erlittenen Schaden zu liqnidiren.
Dem Bundesrath ist ein Nachtragsetat fürdasRechnnngs- lahr 1900 zugegangen. An einmaligen Ausgaben werden 5,881,057 Mk. gefordert, für die Kolonialverwaltung 997,300 Mk. und für Kamerun 865,300 Mk. Der Etat für Samoa balancirt mit 222,000 Mk. und soll durch Einnahmen aus Zöllen, direkten Steuern und sonstigen Abgaben gedeckt werden.
Die Versuche, ein Kompromiß, betreffend da« F l e i s ch b e s ch au berbeizuführen, sind, wie die „Natioual-Zeitung" meldet, vorläufig gescheitert. Infolge dessen ist die ursprüngliche Absicht, die dritte Lesung für morgen auf die Tagesordnung des Reichstags zu setzen, aufgegeben worden und die Angelegenheit auf un- bestlinmte Zeit vertagt. Es werde aber weiter gearbeitet, um etwas von dem Einfuhrverbot zu retten.
Die Verschiebung der Berathung der Flotten-Vorlage in der Budget-Kommission auf die übernächste Woche wird, nach der L?sat.-Ztg.", im Reichstag nicht als nugünstiges Zeichen betrachtet. Dre Aussichten auf eine Verständigung sollen sich im Gegeutheil verbessert habe».
* Brstlrnastme von Samoa. Unter festlicher Betheiliguug der gesammten weißen Bevölkerung und von 5000 Samoanern ist gestern in Mulinuu, dem früheren Sitz der samoanischen Regierung, die deutsche Flagge gehißt worden.
* Die 106 verschiedenen drntschen Kolonial-Dost- marlren sind nunmehr erschienen. Während die Marken bis zum Werth von 80 Pf. dieselbe Größe wie die neuen Zehnpfenuig- Gcrmaniamarken haben, siud die im Werth von 1 und 2 Mk. erheblich größer gehalten. Alle Marken weisen das Vilduiß eines deutschen Reichspostdampfers auf, über dem sich auf einem verschlungenen Baud in lateinischer Schrift der Nanie der betreffenden Kolonie befindet. Da da? Deutsche Reich bekanntlich 11 Schutzgebiete besitzt und in drei fremden Ländern deutsche Postanstalten errichtet hat, und da ferner 14 verschiedene Markenwerthe im Umlauf sind, so ergeben sich hieraus 14 X 14 — 196 verschiedene Kolonial-Postmarke».
* Rundschau im Reiche. Kultusminister v. Land mann erklärte im bayrischen Landtag, daß er gegebenen Falls eine Disziplinaruntcrsuchung gegen Professor Lipps wegen dessen Angriffe auf den Richterstaud anläßlich der Protestversainmlung gegen die lex Heinze einleiten werde. — Wegen angeblich ungerechter Arbcitereutlassungen, die in dem großen Dampssägcwerk von Loge- mann und Wardcuburg stattfandcn, sind sämmtliche Holzarbeiter Bremens ausständig geworden. — DerMilitär- bc frei ungs-Prozcß in Elberfeld hat vor der ersten Strafkammer des Landgerichts unter starkem Andrang des Publikums begonnen. In dem Verhör bestreiten sämmtliche Angeklagte ihre Schuld.
Deutscher Reichstag.
Berti», 16. März.
Tagesordnung: Fortsetzung der dritten Lesung der lex Heinze. Zunächst wird über den Antrag auf Debatteschluß (über die Kunst- und Theater-Paragraphen) abgestimmt, welcher gestern wegen der Beschlußnnfähigkcit unerledigt bleiben mußte. — Abg. Singer (Soc.) beantragt namentliche Abstimmung. Dieselbe ergiebt Annahme des Schluß-Antrags mit 196 gegen 82 Stimmen. ' Mit den beiden freisinnigen Parteien, der süddeutschen Volkspartci und den Socialdemokraten stimmten gegen den Schluß noch alle anwesenden Pole», sowie der Antisemit Biudewald. Drei Abgeordnete enthielten sich der Abstimnlung. Zur Geschäftsordnung bemerkt Abg. Schönlank (Soc.), es sei ihm durch den Debatteschluß unmöglich gemacht worden, noch zu dieser wichtigen Frage das Wort zu nehmen. Dasselbe erkläre» die Abqg. Träger (freis. Volksp.), THille (Soc.) und Bindewald (Antis), welch letzterer es hauptsächlich bedauert, weil er der einzige Künstler im Hause sei. (Heiterkeit.) — Auch die Abgg. Oertel-Sachsen (kons) und Müller-Meiningen (freis. Volksp.) beklagen, daß sie nicht mehr zu Worte gekommen seien. Letzterer erklärt, er würde gegen die Angriffe, die man gegen ihn gerichtet, erwidert . . . (Präsident Graf Ballestrem, lebhaft klingelnd: Herr Abgeordneter ! Was Sie erwidert haben würden, ist keine Angelegenheit der Geschäftsordnung.) Es folgt noch eine lange Reihe persönlicher Bemerkungen. — Abg. Stöcker (fraktionslos) wendet sich gegen den Abgeordneten Müller- Meiningen. Derselbe habe in seiner taktlosen Weise (Stürmische Unterbrechung links; Ruf: Zur Ordnung; von rechts erschallt ein Ruf: Maul halten.) — Abg. Müller - Meiningen
(freis. Volksp.) antwortet dem Abgeordnete» Stöcker, derselbe habe mit einem ziemlichen Maße von Grobheit gesprochen. — Präsident Graf Ballest rem bemerkt, cs sei nicht erlaubt, einem Abgeordneten Grobheiten vorzuwerfen. — Abg. Müller- Meiningen bemerkt gegenüber dem Abg. Stöcker: Noch weniger als ein Kapuziner gefalle ihm ein Tartüffc. (Lebhafter Beifall links, Unruhe rechts.) — Präsident Graf Balle st rem kann indem Wort Kapuziner keine Beleidigung finden. (Große Heiterkeit.) Ersehe in den Kapuzinern sehr achtuugswerthe Leute. (Stürmische Heiterkeit.) — Abg. Böckel (Antis.) meint, eine Kapuzinadc sei ihm noch viel lieber als eine Harlekiuade. (Lachen links.) Nunmehr beginnen die Abstimmungen. § 184 wird in einfacher Abstimmung angenommen. Bei 8 184» (Kunst-Paragraph) erfolgt zunächst die Annahme des Kompromiß-Antrags des Grafen Bernstorff-Lauenburg und Genossen in einfacher Abstimmung. Die vom Abgeordneten Singer (Soc.) beantragte namentliche Ab
stimmung über den 8 184» wird vom Präsidenten abgelehnt. — Abg. Singer (Soc.) bedauert, sich dem fügen zu müssen und erklärt, nunmehr bestehe er aber darauf, daß bei 8 184b, dem Theater-Paragraphen, über jeden der vorliegenden Anträge namentlich abgestimnit werde. 8 184b wird sodann mit 166 gegen 124 Stimmen angenommen. Dagegen stimniten die Social- demokratcn, die süddeutsche Volkspartei, die beiden sreisinnigen Parteien, die Nationalliberalen mit etwa 5 Ausnahmen, sowie die Antisemiten Bindcwald und Böckel. Zu 8 184a, der in völliger materieller Uebercinstimmuug mit dem bestehenden Gesetz und lediglich in etwas anderer redaktioneller Fassung Aergerniß erregende Mitthcilungen aus nicht öffentlichen Gerichtssitzungen oder aus bezüglichen amtlichen Schriftstücken unter Anklage stellt, spricht Abg. Stadthagen (Soc.) über eine Reihe Berliner Kuppelei- Prozesse aus den letzten Jahren. Soll es verboten sein, gemeine Menschen, hochstehende Personen, die in diesen Kuppclciprozessen die Hauptschuldigen siud, zu brandmarken? Dieser Paragraph ist die schlimmste Bestimmung des ganzen Gesetzes. Soll das arme verführte Mädchen nicht mitthcilcu können, daß cS ohne seine Schuld verführt worden ist? Soll ein Mädchen, das sich gegen unsittliche Zumuthungen seines Dienstherrn gewehrt hatte und wegen Beleidigung zu Gefängniß verurtheilt war, später seinem Bräutigam nicht durch Berufung auf die amtlichen Akten beweisen können, daß es unschuldig verurtheilt war? Diese Bestimmung macht den strafbar, der die Behörden, der die Eltern darauf aufmerksam macht, daß der Lehrer, dem sie ihr Kind anvcrtrauen, früher im Zuchthaus gesessen hat wegen Sittlichkeitsverbrechcn. Diese Bestimmung macht strafbar den, der einen Schmutzfink einen Schmutzfink, einen Verbrecher einen Verbrecher nennt. Diese Bestimmung ist das Ergebnis; der schlimmsten Heuchelei. Muß dies nicht das Volk zur Ueberzcugung bringen, daß die wohlhabeiide Bevölkerung, von der ein Theil außerhalb dieses Hauses für Bestimmungen der lex Heinze eingetreten ist, nicht wahrheitsgemäße Mittheilungen haben will über das unsittliche Verhalten ihrer Mitglieder? Das arme, an einen Prinzen verkuppelte Mädchen konnte früher noch die Bestrafung der Kupplerin erreichen, in Zukunft wird es nicht zuin Anwalt geben und ihm aus den amtlichen Akten Mittheilunaen machen dürfen. Gras Oriola lacht! (Graf Oriola springt aus und ruft: Ich küinmere imch gar nicht um Sie! Der Saal beginnt sich allmählich wieder zu füllen.) Durch diese Bestimmung, unter der der Name des Grafen Oriola steht, verhindern Sie, das Gebühren eines solchen Prinzen zu brandmarken, stellen Sie die armen Opfer unter Strafe, die nicht der Prostitution auheimfallcn wollen, sobald sie mittheilen, wozu man sie hat verführen wollen. (Der Redner antwortet auf einen Zuruf des Grafen v. Arnim: Sie rufen Standesgenosse! Ich verbitte mir das ganz entschieden, ich bin nicht Standcsgcnosse des Prinzen Albert von Sachsen-Altcuburg, des Herrn v. Reitzen- stein, des Prinzen Neuß jüngste Linie. ' (Großer Lärm. Rufe: Schluß st Zur Sache! Gegenruf der Socialdemokrateu: Ruhe!
verstanden haben, werde ich mich bemühen, durch eine längere ÄuS- "uandersetzung mich Ihnen verständlich zu niachen. (Höhnische Heiter- t der Socialdemokraten.) Der Redner kommt sodann auf jede seiner AeußerungcnnachkurzerZeitimmerwiedermitdenselbenWortenzurück. Als er die Rednertribüne nach 1'/- Stunden verläßt, wird er von seinen Parteigenossen lebhaft begrüßt. Der Saal hat sich wieder gefüllt. — Abg. Heine (Soc.) will, ankuüpfend an die Ausführungen des Vorredners, sich noch einige Ergänzungen beschaffen. (Große Heiterkeit.) Dieser Paragraph sei Fleisch vom Fleische dieses Anti- Fleischgesetzcs. Er, Redner, nehme an diesem Gesetzentwurf vor Allem deshalb Anstoß, weil cs ein Verstoß der Negierung gegen die Grundlagen unserer ganzen Ncichsgcsetzgebuug'sei. In der Kette dieses Systems sei das vorliegende Gesetz nur ein Glied. — Geheimrath v. Lenthe erwidert, die Bestimmungen dieses Paragraphen existirten ja schon seit 1889. Jetzt wird ein Schlußantrag der Majoritätsparteien angenommen. — Abg. Graf Oriola (nat.-lib.) weist persönlich die auf ihn gerichteten Bemerkungen des Abgeordneten Stadthagcu als unqunlificirbar zurück. (Lebhafter Beifall rechts und tut Ceukrum.) — Abg. Stadthagen (Soc.) wird mit den Rufen: Raus! empfangen. Ich verbitte mir diese Rufe. (Präsident Graf Ballestrem: Sie haben sich gar nichts zu verbitten.) Üebcr 8 184o muß auf Antrag des Abg. Singer wieder namentlich abgestimmt werden. Der Paragraph wird mit 196 gegen 73 Stimmen aufrecht erhalten. Von den Socialdemokraten wird jetzt ein 8 184<1 beantragt mit dem Inhalt: „Die Bestimmungen der 88 184, 184» und 184b finden keine Anwendung auf künstlerische Produktionen, bei denen ein höheres Interesse der Kunst oder Wissenschaft obwaltet". — Abg. Strombeck (Centr.) protcstirt gegen die Berathung dieses Paragraphen. — Abg. Singer (Soc.) meint, wenn das Haus sich dem auschlicße, so kündige er schon jetzt einen Antrag auf einen 8 184g an, welcher bestimmt, daß die 88 184 und 184b erst 1920 in Kraft treten 'ollen. (Stürmische Heiterkeit.) — Nach längerer Debatte wird chließlich über die Frage namentlich abgestimnit, ob das Haus den Antrag der Socialdemokraten auf einen neuen 8 184ä für ge- chäftsordnungsmäßig unzulässig halte. Die Unzulässigkeit wird mit 155 gegen 1l2 Stimmen bejaht. — Morgen Fortsetzung der Berathung. — Schluß 7 Uhr.
Preußischer Landtag.
Ab ge ordnetenhaus.
Kerli», 16. März Im Abgeordnetenhaus nahmen bei Fortsetzung der Berathung des Etats der Banverwaltung zunächst mehrere nationalliberale Redner die Wasserbautechniker in Schutz gegen die gestrigen Angriffe v. Kardorffs, wobei v. Eynern der Vermuthung Ausdruck gab, v. Kardorff habe durch diese Angriffe nur eine neue Operationsbasis gegen die Kanalvorlage schaffen wollen. Gleichzeitig forderte er Minister Thielen auf, dem Haus mitzutheilen, ob und wann die Kanalvorlage zu erwarten sei. — Minister Thielen beeilte sich, der Aufforderung nnchzukommen. Ich muß heute nochmals, wie es bereits Seitens der sämmtlichen Mitglieder des Staatsministeriums geschehen ist, betonen, daß das Staatsministerium in der Kanakfrage vollständig einig ist, daß sich der Vicepräsident aufs Eifrigste an der Forderung der Vorlage betheiligte. Von Dissonanzen im Staatsministerium kann absolut keine Rede sein. Was die Preßgerüchte anbelangt, wonach die Abzweigung der Wasserbauverwaltuiig von dem Arbeitsministerium im Werke sei, muß ich erklären, daß mir davon nichts bekannt ist. — Abg. v. Zedlitz (freikons): Seine Partei sei nicht geschlossen Kano.lgegnerin. — Abg. v. Pappen - beim (kons.) betont nochmals, daß sich die Konservativen m die
