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(Nachdruck verboten.)
Religiöse Toleranz in der Türkei.
(Von unserem K o r r e s p o n d e n t c n.)
Konstantinoprl, 4. März.
Fast immer, wenn von den vcrroltclen Zuständen die Rede ist, die in der Türkei herrschen und die in unserem Zeitalter in Europa wie eine kaum noch zu duldende Anomalie erscheinen, dann wird dagegen als ein Beweis, daß die dortige Regierung neben manchen Fehlern auch ihre sehr guten Seiten hat, die Toleranz angeführt, die sie allen Andersgläubigen gegenüber übt. Besonders für die vielen Federn, deren Dienst die Pforte sich durch klingeitde Argumente zu versichern wußte, ist dieses Thema ein unerschöpf- liches, das sie in allen möglichen Variationen zu behandeln wissen. Schließlich haben sogar unabhängige Schriftsteller sich durch dieses fortwährende Betonen der liberalen Ideen die die Türkei in dieser Beziehung entwickelt, von der Wahrheit dieser Behauptungen überzeugen lassen und ihrerseits lobend über die Gewissensfreiheit gesprochen, die die ottomanische Regierung Jedem zugesteht.
Nun wäre ja aber die Befolgung derartiger Prinzipien den Gesetzen des Islam absolut entgegen, dessen oberster Grundsatz es von vornherein war, allen Völkern die Segnungen der neuen Religion zu bringen, und zwar, da diese sich gutwillig dazu meist nicht verstanden, mittels Feuer und Schwert. Ucberall, wo die Muhammedaner Sieger blieben wurden die Bewohner der eroberten Länder stets vor die Alternative gestellt, ihren Glauben abzuschwören und sich zum Islam zu bekehren oder in einem Zustand der Unterdrückung zu leben, der von Sklaverei nicht weit entfernt war. Auf diese Weise breitete die Religion Muhammeds sich während längerer Zeit ganz außerordentlich aus. Alle Kriegsgefangenen hatten nur die eine Wahl, als Waare aus dem Markt verkauft zu werden oder ihre Freiheit durch chren Uebertritt zurück zu erlangen. Unter den hochgestelltesten Persönlichkeiten in der Türkei, den Paschas und selbst Großvezieren, findet man eine große Zahl, die von Renegaten abstammen, und mehr als ein Sultan hat zur Mutter eine Sklavin gehabt, die freiwillig oder gezwungen sich zum Islam bekehrte.
Es kam dann aber eine Zeit, wo die Türken, statt an Eroberungen zu denken, darauf bedacht sein mußten, ihre Besitzungen gegen die Christenheit zu vertheidigen, und damit hörten auch die zahlreichen Konversionen auf, die durch die „überzeugende Gewalt der muhainmedanischen Lehren" herbe,geführt worden waren. Man konnte aber diese Gewalt nicht mehr ausüben, oder doch nur in sehr beschränktem Maße, indem man ab und zu in Armenien, Kurdistan rc Knaben und Mädchen - besonders die letzteren - entführte und sie dann zwang, überzutreten. Letzteres geschieht nicht nur aus Glaubcnseifer, sondern weil der Räuber dann sicher ist, die Entführten behalten zu können und sich vor jeder gerichtlichen Verfolgung zu schützen. Das Gesetz der Scheria, dem selbst der Sultan sich unterwerfen muß besagt, daß, wer einmal den Glauben Muhammeds angenommen auf welche Weise dies auch erfolgt sei, denselben bei Todesstrafe nicht wieder aufgeben darf. Wenn Jemand in der Trunkenheit die Worte wiederholt, deren Hersagen genügt, um ein Anhänger des Propheten zu werden, so wird er von da ab als ein solcher betrachtet und verfällt
kehren will ' " 8 “ * eincr früheren Religion zurück-
, Diese Vorschriften lassen es begreiflich erscheinen, daß bei dem jüngsten Konflikt, der anläßlich der Entführung eines 15-)ahrigen Mädchens durch einen Bey zwischen der Pforte und der italienischen Regierung entstand, erster- die Herausgabe des Kindes verweigerte, bis ein Bruch der diplomatischen Beziehungen direkt vor der Thür stand. In der That hatte der Gesandte Italiens bereits alle Vorbereitungen zur Abreise gerroffen, als man sich doch endlich herbeiließ, das Mädchen dem Konsul zuzuführen. Allerdings bezeigte dieses selbst sich durchaus nicht erbaut davon erklärte, daß es aus freiem Willen Muhammedanerin geworden sei, und daß es sich nichts sehnlicher wünsche als wieder m den Harem des Bey zurückzukchren. Ehe es aber majorenn ist, was ja noch 6 Jahre dauert, wird ihm das indeß nicht frcistehen und bis dahin dürfte sich der Bey und vielleicht auch es selbst die Sache anders überlegt haben.
Nicht viele Väter, denen in solcher Weise Kinder entfuhrt worden sind, haben aber wie der von Sylvia Zemelli das Glück, daß eine angesehene Regierung für sie eintritt und sie daher die Geraubten zurückerhalten. So wurde vor einiger Zeit eine junge Bulgarin aus einer Stadt in Anatolien rn der Nacht durch einen Türken, der an der Spitze von 6 Bewaffneien erschienen war, mit Gewalt ent- Nchrt, zum Imam geführt und von diesem, ohne daß er sich um die näheren Umstände irgendwie kümmerte, sofort
ihrem Räuber augclrant. Darauf wandte sich der bulgarische Exarch an die otloManische Negierung, die aber erklärte, daß der Exarch in Anatolien keine Jurisdiktion habe und daher seine Intervention nicht in Betracht gezogen werden könne. Der. Vater richtet nun selbst an den Großvezier eine Petition, er verlangt, daß er seine Tochter sehen und sprechen darf. Es wird ihm aber rundweg abgeschlagen, und sein Kind ist für ihn verloren.
Derartige Fälle stehen nicht etwa vereinzelt da, sondern ereignen sich sehr oft, nur dringen sie meist nicht in die Oesfentlichkeit und die Betroffenen können daher nichts dagegen ausrichken. Bei dem so allgemein bekannt gewordenen der Sylvia Zemelli wäre allerdings anzuführcn. daß sie freiwillig niitgegangen und übergetreten sei, wenn es sich nicht um ein urtheilsloses Kind handelte. Gewöhnlich aber ist auch dieser freie Wille nicht vorhanden, der Islam wird den Geraubten aufgezwungen, die dann ihr Leben als Haremsgcfangene vertrauern.
Deutsches Reich.
Aus dem Reichstag.
L Kerlin, 13. März.
Das Schicksal der lex Heinze ist besiegelt, da die Anträge des Ccntrums und der Konservativen, denen die Regierung zweifellos zustimmen wird, 205 Unterschriften , tragen, also bereits die Mehrheit des Reichstags auf ihrer Seite haben. Man kann nur wiederholen: die kleinen Ab- schwächungen in diesen Anträgen gegenüber den Beschlüssen zweiter Lesung lassen die Gefahren, die dem freien Kunstschaffen drohen, kaum geringer erscheinen als vorher. Der eigentliche Kunstparagraph bleibt in allen Hauptpunkten bestehen, der Thcaterparagraph ist soweit geändert, daß die Negierung leider glauben wird, ihn annehmen zu sollen, er errichtet aber nach wie vor die bedenklichsten Schranken für die dramatische Produktion und die Darstellung auf der Bühne, indem er ausspricht, daß mit Gefüngniß bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bis zu 1000 Mark bestraft werden soll, wer innerhalb öffentlicher Schaustellungen, Aufführungen oder Vorträgen von Gesangs- oder sonstigen Unterhaltungsstücken öffentlich ein Acrgerniß gickst durch eine Handlung, die, ohne unzüchtig zu sein, das Schamgefühl gröblich verletzt. Mindestens ist hier die in zweiter Lesung stattgehabte Etnschmuggeluug einer „Verletzung des Sittlichkeitsgefühls" unterblieben, und es fehlt auch die Androhung von Strafe für die Unternehmer von Theatervorstellungen. Mit der Streichung des betreffenden Abschnitts wollten das Ccntrum und die Konservativen die Bedenken der Negierung gegen die Beeinträchtigung der polizeilichen Theatercensur beseitigen. Die Nachgiebigkeit der Mehrheitsparteicn rückt nach alledem die Gefahr näher, daß ein Gesetz zu Staude kommt, das auf dem Gebiet der Bekämpfung wirklicher Unsittlichkeir nur wenig bessern wird, während Kunst und Littcratur unter die verschärfte Aufsicht der Polizei und des Strafrichters gestellt werden sollen. In der heute bei stark besetzten Tribünen begonnenen dritten Lesung der Vorlage wurde zunächst nur die Generaldebatte zu Ende geführt. Sie brachte drei leidenschaftliche Reden aus der Mitte der Mehrheit. Die Herren Rocren. Grocber und Stöcker überboten sich im Hochgefühl ihres nahen Erfolges in höhnischen Herabsetzungen der Gegner, in schiefen Schilderungen der Beweggründe, aus denen die edelsten und hochherzigsten Vertreter deutscher Kunst in den Kampf gegen die drohende Schädigung der idealsten Güter eingetreten sind, und bei jeder Beschimpfung, die sich die Veranstalter der zahlreichen Protest - Kundgebungen gefallen lassen mußten, erhoben das Centrum und die Rechte ein wahres Geheul des Beifalls. Besonders Herr Roercn konnte sich nicht genug thun in hcrabwürdigenden Acußerungen gegen jene Männer, die ihre Pflicht erfüllten, als sie gegen ihn und seine Freunde zum Kampf aufriefen, während Stöcker nach seiner Gewohnheit den Thatsachen Gewalt anthat _unb mit widerwärtiger Verdrehung die Gegner des Kunst- und des Theater-Paragraphen zugleich als Gegner der Bestimmungen charakterisirte, die dem Dirnen- und Zuhälterunwesen Schranken setzen wollen. Für die Minderheit sprachen Bassermann, Bcckh und Bebel. Sic wurden von der Mehrheit, die ihrer Sache sicher ist, nur unwillig angehört. Eine eigenthümliche Bemerkung sodann machte der Staatssekretär Nicberdlng. Er behauptete, daß die Künstler und Schriftsteller, mit denen er
sich gestern beim Reichskanzler über die lex Heinze unterhalten habe, die Beschlüsse zweiter Lesung gar- nicht verstanden hätten. Das müssen sich Männer wie Mommsen und Menzel, Begas und Sudermauu sagen lassen. Männer, die neben alledem, was sie sonst sind, auch den Anspruch erheben können, sehr klug und sehr belehrungs- fahig in praktischen Fragen und in Bezug auf jene juristische Logik zu sein, die Herr Niebcrding als das Sonder- eigenthum einer Kaste anzusehen scheint. Die Wahrheit ist offenbar, daß der Staatssekretär seinerseits nicht verstanden hat, worin die ernsten Sorgen der Mitglieder der Ab
ordnung beruhen, die die Güte hatten, ihm und dem Reichskanzler möglichst zum Verstäudniß ihrer Befürchtungen zu verhelfen. Es zeigt sich jetzt, daß sie sich umsonst bemüht haben. Weder Fürst Hohenlohe noch Herr Niebcrding haben begriffen, daß nach der wohlbegrüudeten Meinung derer, die als „Sachverständige" doch etwas davon verstehen müssen, vor Allem der Geist der Engherzigkeit und der prüden Bevormundung als Gegner gilt. Es sind nicht die Zwirnsfäden von einzelnen Paragraphen oder von einzelnen Wendungen in diesen Paragraphen, wogegen sich die Abwehr richtet, sondern eS ist der beispiellose Versuch, auf dem Umwege über eine falsch verstandene „Sittlichkeit" der Kunst selbst an den Lebensweg zu wollen. Aber das Unheil ist ja leider nicht mehr aufzuhalten. Diese entsetzliche loxHeinze wird wirklich Gesetz werden, und das Jahrhundert wird damit in einer Weise cingeleitet werden, von der man sich hundert Jahre zurück, als Goethe und Schiller lebten und schufen, niemals etwas hätte träumen lassen.
* * *
* Kerli», 13 März. Wie die „National-Zeitung" hört, finden Kompromiß-Verhandlungen wegen Abänderung der Fleischbeschau-Vorlage bis jetzt nicht statt. Es dürfte in der Angelegenheit vor der Rückkehr des Kaisers nach Berlin, die in den nächsten. Tagen erwartet wird, überhaupt nichts Entscheidendes
, ..Der Ausstand in der Holz-Industrie hat jetzt eine solche Ausdehnung erlangt, dag außer den Möbeltischlern, Drechs-
... .---.-er an Holzbearbeitungsmaschinen. Hilfs
arbeiter, Tuchler für Kuchenmobel, Laden- und Comptoir-Ein« richtungen re. im Ausftand sich befinden. Hcntc fand auf dem Gewerbegericht an leitender Stelle wieder eine Besprechung mit den betheiligtcn Personen statt. Ueber das Ergebniß wird noch Still,chweigen bewahrt. Es sollen noch Berathungen der verschiedenen Vereinigungen und Verbände stattfinden. (Franks. Ztg.)
* Lex Keinze. Die Kompromißanträge, von denen so viel geredet wurde die aber von ihren Vätern sorgfältig vor dem llciusten Strahl des Tageslichts gehütet wurden, damit die böse Kr-tik garnicht erst Gelegenheit habe, ihre Meinung zu sagen, sind »st m allerletzter Stunde veröffentlicht worden. Sie find von 205 Abgeordneten unterzeichnet worden und lauten: Der Reichstag wolle beschließen: 1 den § 181 b zu streichen; 2. den § 182 zu streichen; 3. den § 182 a zu streichen; 4. im § 184 Nr. 2 den Wortlaut der Regierungsvorlage wiederherzustellcn; 5. dem 8 184» folgende Fassung zu geben: Mit Gefängniß bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu sechshundert Mark wird bestraft, wer Schriften, Abbildungen oder Darstellungen, welche, ohne unzüchtig zu sein, das Schamgefühl gröblich verletzen. 1. zu geschäftlichen Zwecken an öffentlichen Ltraßcn, Plätzen oder an anderen Orten, die dem öffentlichen Verkehr dienen, in Aergcrniß erregender Weise ansstellt oder anschlägt, 2. einer Person unter 16 Jahren fegen Entgelt überläßt oder anbietet." 6. Dem 8 184b algcnde Fassung zu geben: „Wer innerhalb öffentlicher Schaustellungen , Ansfuhrnngeii oder Vorträgen von Gcsangs- und sonstigen llntcrhaltungsstückeu öffentlich ein Aergerniß Mt durch eine Handlung, welche, ohne unzüchtig zu sein, das Schamgefühl gröblich verletzt, wird mit Gefangnißstiafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bis zu 1000 Mk. bestraft" und diesen Paragraphen als 8. 183 a vor § 184 einzufügcn; 7. den ; 184 o als 8 184 b zu bezeichnen; 8. den Eingang des Gesetzes vlgendermaben zu fassen: „In dem Strafgesetzbuch werden die 08 180, 181, 184 und 362 durch nachstehende unter den gleichen Zahlen anfgcfuhrte Bestinimungcn ersetzt und die folgenden 88181 a. 186 a, 184 a und 184 b neu eingestellt.
' Dun-schn» im Reiche. Die Entmündignng eines Trinkers, der seine Familie ohne Unterhalt ließ und derArmen- vcrwaltung auch selbst anheim zu fallen drohte, ist dieser Tage in Frank,nrt a. M. erstmals voraekommen, und zwar auf Antrag des Arnicnamtes, das sich auf 8 6 des bürgerlichen Gesetzbuches stützte. Die Falle werden sich wohl bald häufen, da derartige Trinker allenthalben Vorkommen. — Wie verlautet, soll Universilatsprofessor Lrpps in München veranlaßt werden, seine Mißtraucnsäußerung in der Heinze-Protestversammlung über die Rechtssprechung zu widerrufen, da unter den Richtern große Aufregung herrscht. Prof. Lipps hatte ii. A. gesagt, er habe das absolute Vertrauen in nnsere Rechtssprechung verloren, worin er übrigens nicht allein steht.
Deutscher Reichstag.
G Kerls», 13. März.
Am Bundesrathstisch Staatssekretär Nieberdinq. Tages- ordnung: Dritte Lesung der lex Heinze. — Abg. No eren (Centr.) erklärt, soviel er wisse, seien die heute vorliegenden Kompromiß- auirage des Ccntrums und der beiden konfcrvativen Gruppen (Streichung des Arbeitgeber-Paragraphen, Streichung des erhöhten Schntzalters für noch unbescholtene Mädchen, sowie Abmilderung des Kunst- und Theater-Paragraphen) gleich am Tage nach ihrer Vereinbarung in der Presse bekannt geworden. Nur die redaktionelle Forniulirung sei erst später erfolgt. Seine Freunde hätten, der Noch gehorchend, um das Ganze zu retten, auf einen großen Theil ihrer Forderungen verzichtet. Aus den an ihn gerichteten anonymen Zusendungen, für die er nur Ekel empfinde, ferner aus den Aeußerungen in der Presse und in Versammlungen schließe er ans eine Periode sittlichen Niederganges. Weiterhin ubt Redner Kritik an den Versammlungen im Saale des Handwerker-Vereins in Berlin und in der Philharmonie-Versammlung, die bekanntlich vereitelt wurde. (Dort seien unaufhörlich Hochrufe au, Heinze ausgebracht worden. (??) Heiterkeit.) Das sei doch em Zeichen, welcher Geist in solchen Versammlungen herrsche? Redner geht nunmehr auf die Münchener Protest-Versammlung ein und lnemt, was da für Ausdrücke gefallen seien, das sehe man schon an dem Ton des Protestes, dcssenthalbcn der Präsident den Protest nach München zuruckgeschickt havc. Die Reichstagsmehrheit wolle durch- aris nicht die Kunst beengen, sondern nur gegen Schamlosigkeiten und Gemeinheiten Vorgehen. (Fürst Hohenlohe betritt den Saal.) Angesichts gewisser Feststellungen im Barrison-Prozeß hätten Künstler und Schauspieler vielmehr Anlaß, gegen solche Gemeinheiten und Schamlosigkeiten zu protestiren und die Kunst und Bühne fäubern zu
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