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#8. Jahrgang.

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Uergeffene Beamte.

Zu dcnjeingen Beamten, bei denen infolge der letzten Gehalts­erhöhungen noch mehr Ilnglcichhciten geschaffen und vorhandene Härten bestehen geblieben sind, gehören auch die Königlichen Kanzlei­beamten der preußischen Mouarchre.

Da die Postkanzlisten, mit denen dic Provinzial-Kauzleibeamten im Rang wie im Gehalt früher stets gleichstanden, 1897 um 300 Mk. gehaltlich aufgebessert wurden und die dienstliche Thätigkeit der Kanzleibcamten bei allen Behörden im Reich wie in der preußischen Monarchie nach gleichen Grundsätzen geregelt ist, so sehen sich die Provinzial-Kanzl'eibeamten bei dieser Zurücksetzung mit Recht in ihrem Standesgefllhl verletzt. Außer jener Gehaltsaufbesserung wurden die Gehaltsstufen der Postkanzlistcn noch von,15V auf 200, bezw. 300Mk. erhöht, während diejenigen derProoinzial-Kanzlrsten auf 150 Mk. stehen blieben. Ferner gelangen die Post-Kanzlisten bereits nach einjähriger Probedienstlcistuna zur etatsmaßigen Air- stellung, während die preußischen Kanzleibeamten vor ihrer etats- mäßigen Anstellung bei mehreren Behörden noch eine 6-bis 8-jährige Kanzleigehülfen- und anschließend hieran eine 6- bis 8-jährige Diätarienzeit zurückzulegen haben, ehe die etatsmäßige Anstellung, welche der Regel nach daher erst im 40. bis 45. Lebensjahre ein- tritt, erfolgt.

Bei der 1897er Gehaltsaufbesserung betonte insbesondere der Finanzminister, daß er nicht wolle, daß die entsprechenden Bcgmten- klassen in Preußen schlechter oder besser gestellt sein sollten, als die­jenigen im Reich. Hier ist dies aber thatsächlich der Fall und ein Ausgleich scheint daher nur billig. Das hat das Haus der W- gcordneten auch bereits in seiner Sitzung vom 24. Februar 1898 anerkannt, leider hat die Staatsregierung sich zur Behebung der anerkannten Härten und Ungleichheiten noch nicht entschließen können.

In einer noch mißlicheren Lage befinden sich die Eisenbahn- Kanzlisten, welche 1890 in zwei Klassen gethellt wurden, und zwar derart, daß die eine Klasse den Gehaltssatz der Provinzial- Kauzlisten, die andere nur das Gehalt der Lokal-Kanzlisten erreicht. Begründet wurde diese Klassentheilung mit der Behauptung, daß die Eisenbahn-Kanzlisten erster Klasse schwierigere und verantwort­lichere Arbeiten zu verrichten hätten, als die Eisenbahn-Kanzlisten. Die Haltlosigkeit dieser Behauptung ist in mchrercn Petitionen nachgewiescn und die Staatsregierung ging insofern von ihrem bisherigen Standpunkt ab, als stc in der Sitzung am 23. Marz 1898 durch den Berichterstatter im Haus der Abgeordneten folgende Erklärung abgcocn ließ: „Vor der Neuordnung, der Staats­eisenbahn - Verwaltung seien bei der Staatseiscnbahn - Ver­waltung Kanzlisten 1. Klasse, sowie Kanzlisten beschäftigt worden. Die Beamten 1. Klasse ständen im Gehalt den Kanzlisten bei den Regierungen gleich, während die Eiscubahn-Kanzlitten ein geringeres Gehalt bezögen. Diese Festsetzung sei erfolgt, weil nur die Eifen- bahndirektlonen zu den Provinzialbehörden gehörten, nicht auch die vormaligen Eisenbahnbetriebsämter. Nachdem bei der Neuordnung der Stantseisenbahn-Verwaltung die Äetriebsämter aufgehoben seien und es durch Vereinfachung im inneren Geschäftsbetrieb mög­lich geworden sei. bei den Eisenbahninspektionen die Kanzleiarbciten auf ein geringfügiges Maß zu beschränken, würden künftig etats- mäßige Kanzleibeamte — von seltenen Ausnahmen abgesehen — nur noch bei den Eisenbahndircktionen beschäftigt werden. Es fet deshalb in Aussicht genonnnen, künftig dem gesammten etatsmaßigen

Personal die Gehaltssätze der Kanzleibeamten bei den Regierungen zu gewähren. Diese Maßnahme werde durch die im Etat vor­gesehene Vermehrung der Stellen 1. Klasse um 111 eingeleitet. Diese Maßnahme bedeute eine Verbesserung der Stellung der Eisenbahn-Kanzlisten. Das für die künftige Bemessung der Etats- stellcn in Aussicht genommene Verhältniß von 3 /s des Gesammt- personals entspreche deni Verhältniß, welches für die technischen Eifcnbahnsekretärc maßgebend sei."

Wenn auch nicht verkannt werden soll, daß durch die Ver­mehrung der Stellen 1. Klasse eine kleine Verbesserung der Stellung der Eisenbahn-Kanzlisten eingetreten, so ist dieselbe doch so gering­fügig, daß dies für die letzteren bei den geaenwärtigen Verhält­nissen absolut nicht ins Gewicht falle» kann. 269 Stellen Kanzlisten 1. Klasse stehen 395 Stellen von Eisenbahn-Kanzlisten gegenüber. Sollen letztere bei natürlichem Abgänge auf Beförderung warten, so wird die größte Mehrzahl, bei durchschnitPich 10 Abgängen jährlich, niemals in die Stellung einrücken können. Diejenigen aber, die thatsächlich die Ernennung erleben, werden eine etats- mäßige Dienstzeit von 27 bis 34 Jahren durchlaufen müssen, um in das Höchstgehalt von 2700 Mk. einrücken zu können. Durch­schnittlich wird der Eisenbahn-Kanzlist als Propinzialbeamter, ein­schließlich 12-jähriger Militärdienstzeit und 5-jähriger Diätarien- zeit, mindestens 64, andere sogar über 70 Jahre alt werden, wenn er das Höchstgehalt erreichen will.

Besonderes Befremden erregt in den betheiligten Kreisen die Erklärung, daß diese Festsetzung erfolgt sei, weil nur die Eisen­bahndirekttonen zu den Proinnzialbehörden gehörten, nicht auch die vormaligen Eiscnbahubetriebsämter. Wenn dem thatsächlich so ist, so dürfte die Frage am Platze sein, warum denn nicht alle die­jenigen Eisenbahn-Kanzlisten, die von Anfang ihrer Beschäftigung, also schon vor der Organisation bei den Eisenbahndircktionen be­schäftigt wurden, zu Kanzlisten- 1. Klasse ernannt worden sind, und ferner, wenn die Scheidung der Behörden (Eisenbahndirektion und Vctriebsgmt) die Schlußfolgerung des verschiedenen Gehalts- bezugeS zulaffen sollte, warum dies dann nur bei den Kanzlei- beamten Anwendung findet, nicht aber auch bei den Eisenbahn- »ud Betriebssekretären zur Durchführung gelaiigt ist. Die bisher beabsichtigte Regelung dieser mißlichen Verhältnisse nach der Er­klärung des Delichterstätters steht zwar auf dem Papier, in der Praxis wird aber wohl noch eine Generation ausstcrben müssen, ehe die Beseitigung in hem bisherigen Tempo erfolgt ist.

Nicht minder ungünstig liegen die Verhältnisse der Kanzlei- beamtcn bei den Lokalbehör'den (Land- und Amtsgerichten, Polizei- direktioucn re.). Diese Beamten stauben vor der Gehaltsaufbesserung gehaltlich höher, als die Assistenten dieser Behörden, jetzt erhalten letztere 5,00 Äk. mehr als die Kanzleibcaniten. (Staatsb. Ztg.)

Ans Kt,rdt und Zand.

Wiesbaden, 22. Februar.

— Grschschtskalrndrr. 22. Februar. 1889: Regiernngs- folge Alexanders l. von Serbien. 1849: Kündigung des Waffen­stillstandes durch Dänemark. Beginn des deutsch-dänischm Krieges. 1837: * Leopoldine, Fürstin zu Hohenlohe-Langenburg. geb. Prinzeß und Markgräfin von Baden. 1788 : * Arthur Schopenhauer zu Danzig, berühmter Philosoph. 1766: Eniverleibnng Lothriiigens in Frankreich. 1757: Das Deutsche Reich erklärt die Acht über Friedrich den Großen. 1737: * Gras v. Salckreuth zu Sotters- hauseu, preußischer Feldmarschnll. 1732: * George Washington, Begründer der Unabhängigkeit der Vereinigten Staaten von Nord- ainerika. 1558: Eröffnung der Universität Jena. 1512: chAmerigo Vcspncci, Kosmograph. 1403: * Karl VII., der Siegreiche, König von Frankreich.

— Karneval in Mainz. Aus Mainz wird uns ge­schrieben: Nach den bisherigen Vorbereitungen für die Fastnachts­festlichkeiten zu schließen, dürften die drei Fastnachtstage ihren Vor- gängeriniieii an Originalität und Hnmor bedeutend über sein. Nach beui' offiziellen Fastnachtsprogramin sind, außer dem herkömmlichen Rekruten - Einzug am Samstag, vorgesehen: Sonntag, den 26. Februar, Vormittags: Umzüge der Garden durchs die Straßen der Stadt, große Parade auf den Lagerplätzen,

Besuch des närrischen Ministeriums bei den Garden, Empfang der auswärtigen Schützenbrüder an den Lahnhöfen und' Schissen'und Zug derselben durch die Stadt. Nachmittags 2 Uhr bis Abends 11 Uhr: großes Volksfest in der „Närrhalla" (Stadthalle) mit Absingen von Chorliedern. Theater-Variötös und sonstige urkoklige Aufführungen, „Schützenfest uss'm Blocksberg", die Festrede hält hierbei der preisgekrönte Schützenkönig Jean Dremmel. Abends zwangloses großes Maskciiteeibcn in der Stadt. Montag, den 26. Februar, Vormittags 11 Uhr 11: große ko st ü mir te Kappenfahrt uub Bl umenkorso durch die Hauptstraßen der Stadt Zu dieser Kappenfahrt, welche in diesem Jahre au Stelle des Zuges tritt, sind bereits 24 Gruppen, die hervorragend Originelles bieten, angemeldet, dem Zuge folgt dann großes Maskentreiben in den Straßen und Restaurationen der Stadt. Abends 7 Uhr 11 Min. folgt dann in der Stadthalle der beliebte erste große Maskenball mit zwei Ballvrchestcr». Dienstag, 27. Febr., Morgens: Gencralmnrsch der Garden, Paroleausgabe an dieselben auf dem Schillerplatz, Umzug der Prinzen und Rcmzen- garde. Großes Maskentreibcn in der Stadt und in de» Hotels. Abends 7 Uhr 11 Minuten in der Narrhalla (Stadthalle) zweiter großer Maskenball mit zwei Ballorchestern. Mittwochs feierlicher Einzug des allgemeinen Katzenjammers. Wir können Allen, welche sich einmal im Jahr recht vergnügte und heitere Stunden bereiten wollen, den Besuch während der Fastnachtstagc in Mainz und be­sonders der großen Maskenbälle nur wärnistcns empfehlen.

- Eine «tirkliri* amrrikanischr Erbschaft ist in den

Kreis Hersfeld gefallen und die bisher nnaiiffindbaren „lachenden Erben" werde»' vom Landrath Freiherr o. Schleinitz gesucht. Auf seiner Farm in Sacramento County in Kalifornien starb nämlich im vorigen Jahr ein Deutscher, Johann Heinrich Opfer, urwer- heirathet, mit Hinterlassung eines Vermögens von etwa 120,000 Mk. Der Erblasser hat über seinen Nachlaß zu Gunsten einer angeblich in einem Dorfe Ansbach ansässig gewesenen, inzwischen aber eben» falls verstorbenen Anna Antonie Jddler (Jckler) verfügt. Etwa vorhandene Erben dieser Verstorbenen werden nun gebeten, beiitt Landrath zu Hersfeld ihre Erbanspriichc geltend zu machen.

De. T. Wovon hängt die Heizfiihigkrit «uj 1 rer Ziunnep

ab? Diese Frage wurde von Hofrnth Meidinger in der „Badische» Gewerbezeitung" eingehend behandelt. Obgleich die tzeizfähigkeK einer Wohnung im Wesentlichen von der Bauart des Hauses uns dessen Umgebung abhängig ist, sodaß die Bewohner selbst wentF Einfluß aus deren Besserung haben, so ist es doch gewiß für Jeden interessant, zu erfahren, wie sich die Heizung eines Zimmers volk­zieht und von welchen Umständen die erzielte Temperatur abhängig ist. Zunächst ist zu beachten, daß bei der Heizung die Temperatur jedes Zinune-rs anfangs schnell ansteigt, dann immer langsamer, bis nach einigen Stunden ein Beharrungszustand eintritt. DK dann noch weiter durch den Ofen erzeugte Wärme geht durch die Wände, die Decke und den Fußboden, die Fenster und die Tyüren nach außen fort, und eine weitere Steigerung der Wärme tritt dann nicht ein. Der Fußboden erwärmt sich am langsamsten, uttj hier dauert es infolge dessen auch am längsten, bis die höchste er­reichbare Temperatur erzielt ist, über die hinaus die Wärme durch den Fußboden hindurch nach außen tritt. In jedem geheizte» Zimmer jedoch sind die Temperaturen in den verschiedenen Thene» recht verschieden, und zwar sind sie an der Decke stets höher als am Boden, weil die warme Luft dauernd die Neigung hat, in die Höhe zu steigen. Je stärker das Zimmer geheizt wird, desto größer wird der Temperaturunterschied zwischen Decke und Boden sein, desto geringer übrigens, je höher das Zimmer ist. Zuweilen kann der Unterschied in der Temperatur an der Decke und nm Fußboden über 10 Grad Reaumur betragen. Es ist ferner selbstverständlich, daß bei strenger Kälte die Temperaturunterschiede im Zimmer größer sei» werden, als bei mildem Wetter, da in erstem Falle mehr künstliche Wärme erzeugt werden muß, damit in Kopfhöhe, in der gewöhnlich das Thermometer angebracht wird, die uns an­genehme Temperatur von 15 bis 16 Grad erreicht wird. Die Form des Ofens hat wenig Einfluß auf die Temperaturnntcrschiede fit verschiedenen Höhe»' des Zimmers, wenigstens in der Luft­schicht zwischen unserem Kopf und dem Fußboden, d. h. also in der Region, in der wir Menschen uns gewöhnlich anfhalten. Die

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(Nachdruck verboten.)

Amerikanische Mädchen.

(Von unserm New-Aorker Korrespondenten.)

Daß das amerikanische junge Mädchen seinen Schwestern in Europa im Allgemeinen nur wenig gleicht, ist eine fest­stehende Thatsache, auf die stolz zu sein dasselbe indeß kaum Ursache hat. Natürlich ist es aber in dieser Beziehung ganz anderer Meinung und blickt auf die junge Europäerin, die „am Güngelbande geleitet wird", mit wenig verhehlter Verachtung herab.

Im Allgemeinen wird ja die größere Selbständigkeit, zu der die Amerikanerin erzogen wird, wenn letzteres Wort überhaupt Anwendung finden kann, wo von einer eigentlichen Erziehung so wenig die Rede ist, ja manchen Vortheil mit sich bringen. Ans sich selbst gestellt, wird es ihr leichter, ihren Weg zu finden, ob derselbe sie nun mit einem ge­füllten Beutel durch anderer Herren Länder führt oder das Schicksal sie zwingt, einen Beruf zu ergreifen, durch welchen sie den Lebensunierhalt erwirbt. Aber in dieser Beziehung haben die letzten Jahrzehnte auch in Europa eine bedeutende Aenderung hervorgebracht, eine imiiier wachsende Zahl junger Mädchen findet es von vornherein als selbstverständlich, daß auch sie hinaus muß, um für ihren Unterhalt zu sorgen, und damit hebt sich das Gefühl der Selbständigkeit und Verantwortlichkeit. Wenn sich so in mancher Beziehung die junge Europäerin der anierikanischen Schwester mehr nähert, so thut dies letztere leider umgekehrt in keiner Hinsicht, sie wird sich doch nicht Jemand zum Beispiel nehmen, dem sie sich in jeder Hinsicht überlegen glaubt!

Diese Empfindung der außerordentlichen Vollkommenheit ist den hiesigen Danien durch die Herren der Schöpfung eingcimpfl ivorden, und ob diese gleich von ihrer Anbetung inzwischen längst zurückgekommen sind, gestattet jetzt die

«Sitte es nicht mehr, daß sie dieser Ansicht Ausdruck geben. Die Verherrlichung der Frau rührt aus der Zeit her, da dieselbe noch in ungenügender Zahl in der neuen Welt ver­treten war und der Mann sie ihrer Sellcnheit wegen als etwas Kostbares beirachlete, das nur dazu da sei, be- wundert zu werden. Das ist ja nun gründlich vorüber, aber die Fra» will die einmal eroberte Stellung nicht anf- gcbe», und obgleich ihr durchschnittlich aufrichtige Aeblung hier weniger enlgcgengebracht wird, als in der alten Welt, wird sie äußerlich mit allen Formen der äußersten Rücksichts- nahme umgeben.

Nalürlich Handel! es sich hier immer nur nm die Frauen und Mädchen ans den wohlhabenderen Familien, da, wo Schmalhans Küchenmeister ist, Hai alles Andere vor ihm znrnckzustehen und einzig und allein die Nvthwendigkcit führt das Scepter. In den reicheren Häusern aber wird die Amerikanerin in keiner Weise dazu erzogen, einmal ein nützliches Mitglied der Gesellschaft zu werden, alle An­strengungen richten sich darauf, sie zu einem „Stern" der Gesellschaft zu machen, die für sic allein in Frage kommt. Die Studien, denen sie obliegt, haben nur den Zweck, ihr eine genügende Bildung zu geben, daß sic sich in der Unterhaltung nicht lächerlich macht, einen Firniß, der ge­nügend widerstandsfähig ist, um bei der Konversation beim Diner oder im Salon nicht gleich Sprünge zu bekommen. Das Hauptaugenmerk wird aber darauf gelegt, daß die jungen Mädchen sich mit Anstand zu bewegen wissen und — daß sie graziös tanzen, ja dieses letztere gilt für weit wich­tiger als irgend ein anderes „accomplishment“ und wird geistreichem Plaudern z. B. bei Weitem vorgezogen.

Es kann »ach dem Gesagten nicht Wunder nehmen, daß die amerikanische Hausfrau die Eigenschaften, welche man in Deutschland von einer solchen verlangt, fast stets vollkommen vermissen läßt, denn sie hält es eben nur für ihre Auf­

gabe, ein „Ornament" zu sein, von dem eine nützliche Be­schäftigung garnicht verlangt werden kann. Darum finbei man in Europa auch so häufig Amerikanerinnen, verheirathett Frauen, die ohne ihre Männer reisen, monate-, ja jahrelang ihrem Heim fcrnbleibcn und dies als etwas durchaus Selbst? verständliches betrachten. Es kostet den Ehemann auch gar- nichts, sie ziehen zu lassen — außer natürlich eine ansehn­liche Menge Dollars, zu deren Eriverbung er ja aber'P- ist — er vermißt sie kaum in seinem Hause, um das die Frau Gemahlin sich doch so gut wie garnicht kümmert.

Daß Ehen dieser Art nicht sehr fest geknüpft sind, ver­steht sich eigentlich von selbst, und da das vorhandene Be- dürfniß, dieselben wieder zu lösen, ein so großes, kommen die Gesetze demselben natürlich entgegen. Nicht alle Staaten zeigen sich allerdings in dieser Beziehung gleich nachsichtig, manche erkennen mehr, manche weniger Schcidnngsgründe an, einige verlangen, daß die beiden Parteien ein Jahr und selbst länger im Staate gewohnt, andere betrachten 30 Tage für ausreichend und die gegenseitige Einwilligung zur Scheidung als genügend, um sie zu gewähren, neben einer Anzahl anderer Motive, die von einer der Parteien gellend gemacht werden können, wenn die andere nicht einverstanden ist. Wenn also zwei Gatten es sehr eilig haben, einander los zu werden, dann begeben sie sich nach einem der west­lichen Staaten, die in dieser Beziehung besonders entgegen- komniend, und imHandnmdrehen sind sie von ihren Fesseln befreit.

Im allen Europa geht dies lange so bequem nicht, unh es ist daher erstaunlich, daß so viele Töchter Amerikas es. wagen, mit Söhnen dieses Erdlheils eine Ehe einzugchen. Aber die Sucht zu glänzen, die ihnen die Erziehung ein- gcimpfi, überwiegt eben alle Bedenken, und um sich den Titel, eitler Herzogin oder Gräfin zu kaufen, wird kein Preis als zu hoch belrachtet, auch der nicht, vielleicht lebenslang an cineu ungeliebten Gallen geschmiedet zu sein. Karl Schenk.^/