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48. Jahrgang.

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flfoendUlUiggafoe.

Gesetzentwurf «der die Waarenhaussteuer.

rvb. Kerlin, 12. Februar. Die Berliner Korrespondenz meldet: In dem, dem Abgeordnetenhaus zugegangenen Gesetzentwurf über die Einführung einer Waarenhaussteuer entschloß sich die Re­gierung trotz mannigfacher Bedenken, die Besteuerung nach dem Umsatz vorzuschlagen. Der Gesetzentwurf unterscheidet vier große Waarengrnppen: A. Material-, Kolonialwaaren, Eß- und Trink- waaren, Tabak und Drogen rc., 6. Manufaktur- und Modemaaren, Wäsche, Konfektion ec., Ö. Haus- und Küchengeräthe, Glaswaaren, Möbel rc., v. Edelmetalle, Kunst-, Luxus-, Kurz- und Galanteric- waarcn.

Z 1 bestimmt: Wer das stehende Gewerbe des Kleinhandels in mehr als einer der vorstehenden Waarengrnppen betreibt, unter­liegt, wenn der Jahresumsatz einschließlich desjenigen der in Preußen belegeuen Zweigniederlassungen 500,000 Mk. übersteigt, einer nach Vorschrift dieses Gesetzes zu entrichtenden, den Gemeinden zu- stießcnden Waarenhaussteuer. Vereine, eingetragene Genossenschaften und Korporationen unterliegen nicht der Waarenhaussteuer, falls sie auch der Gewerbesteuer nicht unterworfen sind. Bei einem Jahresumsatz von mehr als 500,000 bis 550,000 Mk. beträgt der Steuernmsatz 7500 Mk.. bei 550,000 bis 600,000 Mk. 8500 Mk. rc. bis 850,000 Mk., für jede 50,000 Mk. mehr 1000 Mk., von 850,000 bis 900,000 Mk. betragt 15,000 Mk., von 900,000 bis 950,000 Mk. 16,500 Mk.. von 950,000 Mk. bis 1,600,000 Mk. ist der Steuersatz 20,000 Mk. rc., für jede 100,000 Mk. mehr sind 2000 Mk. Steuer mehr zu zahlen, höchstens aber 20 pCt. des Ertrags. Die Ver­anlagung zur Waarenhaussteuer erfolgt für jedes Steuerjabr im Anschluß an die Veranlagung zur allgemeinen Gewerbesteuer. Jeder bereits zur Waarenhaussteuer veranlagte Gewerbetreibende ist zur Angabe der Höhe seines steuerpflichtigen Jahresumsatzes verpflichtet. Me Waarenhaussteuer ist von den Gemeinden (Gutsbezirken) in vierteljährigen Beträgen zu erheben.

Die Waarenhaussteuer zielt auf die sogenannten Großbazare ab, d. h. auf Dctailgeschäftc, welche mehrere miteinander verwandte, oben in die vier Kategorieen einaetheilten Waarengruppen feil­halten. Betreffend der Höhe der Steuersätze wird nach Meinung der Regierung daran festzuhalten sein, daß die nach dem Gesetz­entwurf zu erhebenden 20 pCt. des Ertrages die äußerste zulässige Grenze der Steuerbelegung darstellen sollen. Eine noch höhere Steuer würde gegenüber manchen Betrieben prohibitiv wirken. Eine solche Tendenz wäre mit den Grundsätzen einer richtigen Steuer- und Socialpolitik unvereinbar. (Es qualifizirt den Ent­wurf zur Genüge, daß schon die offiziöse Kundgebung seiner Grundzüge mit gewissen Verwahrungen cingekleidct wird. Eine Steuer dieser Art ist keine „Waarenhaussteuer", sondern — wie vorauszusehen war — eine Sonder-Gcwcrbesteuer für große Detail­geschäfte überhaupt. Inwiefern dieser Entwurf mit einer „richtigen Steuer- und Socialpolitik" nicht in Einklang steht, wird sich zeigen, sobald Vorlage und Begründung erschienen sind. Red.)

Keltisches Reich.

Die Waarenhaussteuer.

lü. Kerlin, 12. Februar.

Der Gesetzentwurf, betreffend die Besteuerung der Waarenhäuser, bedeutet eine Nachgiebigkeit der Negierung gegen Forderungen, deren Berechtigung und Zweckmäßigkeit sie selber nicht anerkennt. Es ist das ein Zustand, der seines Gleichen bisher nicht gehabt hat. Die Regierung fließt zu, daß die Besteuerung des Jahres-Umsatzes der Waarenhäuser mannigfache Bedenken Hervorrufen müsse. Trotzdeni schlägt sie gerade diese Steuerform vor; sie hat sich dazu „entschlossen". Die jahrelangen Wünsche der Kleingewerblreibendcn haben denn also zu dem angestrebten Ziele geführt. Als diese Wünsche zuerst laut wurden, sprach der GeneralsteuerdireklürBurgharlvoneiner„Erdroffclungsstcuer", der man die Großbazare unterwerfen wolle; als im vorigen Jahr Herr v. Miguel nach dem Stand der Sache befragt wurde, erwiderte er, die Staatsregierung habe sich noch kein zu­treffendes Bild von der neuen Steuer gemacht, die Sache habe ihre Schwierigkeiten. Sie hat sie heute üatürlich auch noch und wird sie behalten. Dem Gesetzentwurf aber merkt man es an, daß er nur gemacht morden ist, damit der er­müdende Lärm endlich aufhöre. An den Nutzen der Umsatz­steuer glaubt ja doch Keiner, Herr v. Miguel am wenigsten. Der einzige Erfolg wird sein, daß einige Gemeinden, die es nicht im Geringsten nölhig haben, vor Allem Berlin, ein Paar Hunderttausend Mark jährlich an Umsatzsteuer be­ziehen werden. Wäre eine Prämie darauf ausgesetzt worden, diese Vorlage so mangelhaft wie nur möglich zu gestalten, so hätte die Aufgabe nicht besser, oder viel­mehr nicht schlechter als jetzt gelöst werden können. Es ist die äußerste Ungerechtigkeit: Frei bleiben sollen

die Offiziers- und Beamtenwaarcnhäuser; frei bleiben sollen die Geschäfte, die nur eine einzige zusämurengehörende Gruppe von Maaren führen. In Berlin beispielsweise werden hier­nach von der Steuer nicht getroffen werden die Häuser Hertzog, Israel, Jordan, die sich sämmtlich auf Textil- waaren aller Art, Wäschekoufektion, Teppiche rc., beschränken. Dagegen werden die Häuser Gerson und Wertheim die Steuer zu zahlen haben. Was nützt es nun dem Klein- gewerbtreibenden, daß die Offiziers- und Beamtcnwaaren- häuser, deren Wettbewerb er ja doch ebenso hart wie den irgend einer Privatfirma empfindet, vom Gesetze geschont werden sollen, daß ferner die riesenhafte Konkurrenz der drei erstgenannten großen Häuser ihn weiter bedrängen darf, und daß dagegen ein paar andere Bazare eine Sondersteuer zahlen sollen? Der Kleingewerbtreibende wird zwar nicht vom

Regen in die Traufe kommen, aber er wird im Regen und unter der Traufe zugleich ganz wie bisher stehen bleiben müssen. Bei so ungeheuren Umsätzen, wie sie die Waarenhäuser machen, bei Umsätzen, die bis zu 50 und mehr Millionen Mark im Jahre gehen, kommt's auf die Höhe der Unkosten erfahrungsgemäß nicht so viel an, wie sich der geistvolle Er­finder der neuen Steuer vorstellen mag. Es wird wahr­scheinlich eine Kleinigkeit für die betroffenen Gesellschaften sein, die Steuer auf die Käufer abzuwälzen, wie dies auch in Paris geschehen ist, wo einzelne Bazare weit über eine Million Francs jährlich an Umsatzsteuer zahlen, ohne daß dadurch der natürliche Drang zur Ausbildung des Groß­betriebs im Waarenhandel gehemmt worden wäre. Bei den Parteiverhältnissen im Abgeordnetenhaus ist kaum daran zu zweifeln, daß die Vorlage unverändert durchgehen wird, wenn man nicht gar annehmen soll, daß sie noch verschärft werden wird. Die Regierung, die keinen Anstand nahm, diese Vorlage zu machen, wird vielleicht nicht viel dagegen haben, sie noch mehr nach den konservativen Wünschen um- wandeln zu lassen.

Der Bund der Landwirthe.

Beim Bund der Landwirthe hat Herr Diedrich Hahn durch seine böse Niederlage in der Samstagsitznng des Reichstags weiter keinen Schaden genommen. Er durfte gestern im Cirkus Busch unter dem üblichen Beifall eine lange Rede halten, als sei er in dem peinlichen Streite mit dem Abg. Szmula um die Wahrheit Sieger geblieben. Die Reden im Cirkus Busch waren um nichts sanfter, eher noch ge­hässiger als die der früheren Jahre. Aber da es der Laud- wirthschaft wirklich besser geht, welche Thatsache höchstens verschwiegen und nicht weggeleugnet werden kann, so wirkien die heftigen Angriffe der Herren Roeficke, Hahn, v. Wangenheim umso demagogischer; denn beim Fehlen von genügend realen Unterlagen bekommen sie jetzt den Charakter einer leidenschaftlichen Wuth, die sich an sich selbst berauschen möchte. Vor Allem ärgert es die Bundeshäupter, das; die Hoffnung, bei der Flottenvorlage im Trüben fischen zu können, zu entschwinden droht. Was das Ostelbierthum gern möchte, verricth mit gewohnter diplo­matischer Gewandtheit der nie erblassende Herr v. Frege, indem er der Sehnsucht nach einem Reichskanzler Ausdruck gab, der zu der vermeintlich aufgegebenen Wirthschaftspolitik des Fürsten Bismarck zurückkehren werde. Was solche Redensarten bedeuten sollen, weiß man genügend. Nach dem „starken Mann" geht das Verlangen, und es kümmert die Rufer nicht, daß Fürst Bismarck der starke Mann in ihren: Sinne gar nicht gewesen ist. Nur auf eine brauchbare Formel kommt e§ ihnen an, auf einen Namen, den man wie eine Fahne schwingen kann.

* * *

* Hof- nnd Personal-Nachrichten. Im Befinden des Abgeordneten Di-. Lieber ist eine Besserung eingetreten. Das

f teber hat abgenommen, der Kräfteznstand bat sich geboben. Die erzte erklären den Zustand für nicht mehr hoffnungslos.

* Kerlin, 13. Februar. Gestern fand im Cirkus Busch die diesjährige Generalversammlung des B u n d e s d e r L a n d w i r t h e statt. Die Betheiligung war sehr groß. Gegen 10'/» Uhr eröffnet- der Vorsitzende, Reichstagsabgeordncter v,-. Rösicke, die Versamm­lung mit einer längeren Ansprache. Alsdann erstattete der Direktor des Bundes, Abgeordneter 0,-. Diedrich Hahn, den Geschäftsbericht über das Jahr 1899. Demselben ist zu entnehnien, daß der Bund der Landwirthe zur Zeit 206,000 Mitglieder zählt. Hierauf sprach Freiherr v. Wangenheim über die politischen Ereignisse des letzten Jahres. Alsdann sprach der Vicepräsident des Reichstags, Freiherr v. Frege.

* Zur Flottenfrage. Ohne befriedigende Regelung der Deckungsfrage, so schreibt die „Köln. Volksztg.", „lassen wir (das Centrum) uns auf ilichts ein — ist das nicht so klar und deutlich wie nur möglich? Ist die Deckungsfrage erledigt, dann werden wir weiter sehen, was nothwendig und möglich ist. Wir denken, eine Partei, die es ernst mit ihrer Pflicht nimmt und nicht die Aufgabe einer Volksvertretung darin erblickt, lediglich die Verantwortung zu übernehmen für Alles, was die Regierung zu thun für gut findet, kann gar nicht anders handeln. Vor seinen Wählern' wird das Centrnm jedenfalls damit bestehen können."

* picht Rotz, nicht Reisige. Bekanntlich wird in national- liberalen Blättern die an einige» höheren Lehranstalten, auch in Köln, erfolgte Streichung der zweiten Strophe der Nationalhhmne als gleichgültiger Zufall behandelt. Da ist es nun interessant, daß von anderer Seite die Maßnahme in aller Form vcrtbeidigt wird. Der „Elsässer Kurier" schreibt nämlich: „Wir finden cs vom'Stand­punkte einer wahrhaft geläuterten Pädagogik ans durchaus erklär­lich, daß den Kindern nicht eine geringschätzige Ansicht über den staatserhaltenden Werth von recht vielen Rossen und Reisigen bei­gebracht wird; die Knaben werden dereinst als Wähler über Militär- Vorlagen zu urtheilen haben, und da könnte sich eine Unterschätzung der Bedeutung des militärischen Apparats recht unliebsam bemerk­bar machen. Vollends bedenklich ist es, die Kinder daran zu ge­wöhnen, sich einen „freien" Manu als Ideal vorzustellen." Auch ein Standpunkt!

* Mißbrauch der portofrrihrit. Vor Kurzem waren Beschwerden darüber laut geworden, daß ein ostpreußischer Land­rath Empfehlungen eines konservativen Blättchens an die Lehrer verschickt hatte oder durch die Schulinspektorcn hatte verschicken lassen, und zwar unter Mißbrauch der Portofreiheit. Ein social­demokratisches Blatt, der „Landbote", der wohl das Verfahren des Landraths besonders scharf gekennzeichnet haben wird, war hierauf verklagt worden, aber nur mit dem Erfolg, daß das Köniqsberger Schöffengericht auf Freisprechung erkannte mit der Begründung, daß die Verschickung von Zeitungsempfchlungen nicht zu den dienstlichen Obliegenheiten des Landrath« gehöre und daß daher mit der Portofrechcit Mißbrauch getrieben worden sei.

Deutscher Reichstag.

G Kerlin, 12. Februar.

Auf der Tagesordnung steht die Vorlage, betreffend die Freundschaftsverträge mit Tonga, Samoa und Sansibar. Die Vorlage enthält die Ermächtigung, durch kaiserliche Verordnung die Vorschriften der Verträge mit Tango und Samoa, sowie die auf die Exlerritoritälsrechte bezüglichen Vorschriften des Vertrags mit Sansibar ganz oder theilweise aiißer Anwendung zu setzen. — Staatssekretär Graf Bülow begründet die Vorlage, wobei er unter Anderem ansführt, daß die von ihm früher als erwünscht bezeichnete reinliche Scbeidunn auf Samoa nunmehr erfolgt sei. Das Recht Englands auf Sanioa sei formell ebenso begründet gewefin, wie dasjenige Deutschlands. Letzteres hätte deshalb an England die Ansprüche auf die Salomousinseln abgetreten und Deutschland sich nur die tzauptinsel Vorbehalten. Die exterritorialen Rechte, die Deutschland auf Sansibar besessen, seien nicht mehr wie eine leere Schale ohne Nuß. Ueberdies gebe Deutichland dieses Recht erst auf, sobald dies auch Seitens der anderen betheiligten Mächte geschehen. Was das besondere Abkomme» mit England und Amerika über die Schadenersatz-Ansprüche in Samoa betrifft, so wolle er bemerken, daß der Schaden, welchen Deutschland dort erleide, auf 400,000 Mk geschätzt wird. Das^Abkommen liege zur Zeit dem amerikanischen Senat vor. Als Schiedsrichter sei der König von Schweden in Aussicht qenoinmen. Redner verbreitet sich noch über den wirthschaftlichen Werth von Upolii und Sawaii. — Abg. Hasse (nai.-lib.) meint, es wolle ihm scheinen, daß Deutsch­land bei seinem Vertrag mit England außerordentlich hohe Kauf­preise zahle. Eine Anomalie müsse er darin erblicken, wenn der Reichstag nur berufen werde, um bei Abkommen minderen Werthcs mitzuwirken, während er über wichtigere Verträge nicht mitzu­bestimmen habe. — Untcrstaatssekretär v. Richthofen: Auch der Schiedsgerichtsvertrag werde bent Reichstag zugehen, sobald der amerikanische Senat den Vertrag genehmigt. Ebenso werde in nächster Woche dem Haus der Ergänzungs-Etat für Samoa vorgelegt werden. Hiermit endigt die Debatte und die Vorlage wird gleich in zweiter Lesung genehmigt. Es folgt die Jiiterpellation Czarlinski, foetv. Auf­hebung des § 1Ö7 des Gerichtsverfassungs-Gesetzes (Dolmetscher bei Gerichtsverhandlungen). — Staatssekretär Nieberding erklärt sich zu sofortiger Beantwortung bereit. — Abg. v. Czarlinski (Pole) begründet die Interpellation. Die polnische Bevölkerung werde schwer beeinträchtigt durch die praktische Anweudung, ivelche jener Paragraph finde. (Präsident Graf Ballestrem ersucht den Redner, solche Ausdrücke zu unterlassen.) Redner, fortfahrcnd, macht Mittheilungen von einer Reihe von Fällen, in denen eine Zuziehung eines Dolmetschers von den Gerichten verweigert worden sei, obwohl die Betheiligten thatsächlich außer Stande gewesen seien, sich der deutschen Sprache zu bedienen. — Staatssekretär Nieberding führt ans, es sei dem Ncichskaiizler nicht bekannt, daß Z187 des Gerichtsversassungsgesetzes eine Auslegung Seitens der Ge­richte gefunden hätte, welche zu Beschwerden und Erregungen Anlaß gegeben hätte. Dem Reichskanzler sei nur bekaniit, daß die Gerichte die Zuziehung eines Dolmetschers ablehnen, wenn sie glauben, daß der Betheiligte der deutschen Sprache mächtig sei. Der Reichs­kanzler könne nur einschreiten, wenn es sich um eine falsche Gesctzes-Auslegung handle. Hier aber handle es sich nicht um Ün- zuträulichkciten infolge einer irrigen Auslegung eines Reichs­gesetzes, sondern alle diese Unzuträglichkellen beruhten regel­mäßig in einer vielleicht irrthumlichen Auffassung der that- sächli'chcn Frage, ob der Betheiliatc der deutschen Sprache mächtig sei. Ans Antrag des Abgeordneten CeglielSki wird Besprechung der Interpellation beschlossen. — Justizminister Schönstedt führt aus, daß ihm die Beschwerde der Interpellanten vollständig unvorbereitet komme. Eine Berathung derselben könne also keinen sachlichen Erfolg haben, weil eine materielle Prüfung uniuöglich sei. Die Verhandlung hier »iöge sich ja vielleicht zu agitatorischer Ailsbcutung eignen (Unruhe), aber eine sachliche Be­rathung könne hier in der That nicht stattfinden. Der Minister geht daun auf einzelne ihm zufällig bekaniite Fälle ein. In einem derselben hat ein 18-jähriger Bursche, der acht Jahre die Schule besucht und deutsch gesprochen habe, einen Dolmetscher verlangt. Als derselbe bestraft ivorden sei, habe er sich nicht einmal beschwert. — Abg. Dziembowski (Pole) wendet ein, daß die Beschwerde bezw. die Entscheidung darüber sich in der Regel zu lange hinziehe, sodaß der Betheiligte schließlich lieber seine Strafe absitze. — Abg. Bassermann (nat.-lib.) weist den vom Vorredner gegen die deutschen Richter erhobenen Vorwurf der Parteilichkeit zurück. — Abg. Rören (Centr.) wahrt zunächst die Zuständigkeit des Reichs­tags und giebt sodann den Interpellanten auch materiell Recht, was die streitige Gerichtsbarkeit nnlange. Das sei allerdings zugegeben, daß die Ungebühr, daß Jemand seine Kenntniß der dcntfchcn Sprache verleugne, Vorkommen könne, aber ihm scheine doch, als ob die Ge­richte manchmal zu rigoros urtheilten. Jedermann auf der Welt besitze das natürliche Recht, sich seiner Muttersprache zu bedienen. — Staatssekretär Nieberding bestreitet dem Reichstag das Recht, sich mit preußischen Angelegenheiten zu beschäftigen. Die Interpellation spreche gar' nicht von der freiwilligen Gerichtsbarkeit, sondern nur vom Gerichts- verfaffungsgesetz. — Abg. Motty (Pole) stellt die Einbringung eines Gesetz-Vorschlags in Aussicht, um auch in dem Gcrichts- verfassnngsgesctz zu bestimmen, daß auf Verlangen stets ein Dol­metscher hinzugezogen werden nrüssc. — Jnstlzmiilistcr Schön­stedt erwidert, ein solches Gesetz werde wohl niemals die Zu- stiniinung der verbündeten Regierungen finden. Damit ist die Be­sprechung der Interpellation beendet. Der dritte Gegenstand der Tagesordnung (Gültigkeit des Mandats des Abg. Jacobskötter) wird wegen schwacher Besetzung des Hauses von der Tagesordnung abgesctzt. Morgen 1 Uhr: Dritte Lesung der Samoa-Vorlage, dann Kolonial-Etat. Schluß 6 1 /* Uhr.

Preußischer gnuMitg»

Ab ge ordnetenhaus.

Kertin. 12. Februar.

Da» Abgeordnetenhaus war heute auffällig leer. Für die rechte Seite des Hauses war eine Erklärung hierfür darin zu suchen, daß gleichzeitig im Cirkus Busch eine Sitzung des Bundes der Landwirthe stattfand, in der man über den peinlichen Fall de« BundesdUektors vr. Hahn zu Gericht sitzen wollte. Wiederum war die linke Seite des Hauses an der auf der Tagesordnung stehenden Berathung des Etat« der direkten und indirekten Steuern wenig interessirt, weil der Flnanzminister v. Miguel noch immer durch Krankheit am Erscheinen verhindert war. Die Einnahme au« der Einkommensteuer ist aus 159 Millionen Mark v«.