Wiesbadener Tsgblsti.
4». Jahrgang.
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Fernsprecher No. 62.
1900.
Abend -Ausgabe.
Dir Hungersnoth in KrMsch-Indten.
Uufct Londoner n.-Korrespondent schreibt uns: Im britischen Riesenreiche gehr die Sonne nicht unter, aber wo sie in demselben auch immer hinscheint, da beleuchtet sie neben üppigstem Reichthum stets das Elend in seiner grauenhaftesten Gestalt. So ist es in London, wo die Geburtsund Geldaristokratie in dem einen Stadtviertel mit dem Golde förmlich um sich wirst, während die Menschen in einem anderen thalsächlich verhungern, so in Südafrika, wo die Minenmagnatcn in größter Seelenruhe dem Blutvergießen zuschauen, das sie angerichtct, und so in Indien, wo Englands offizielle Vertreter im Luxus mit den eingeborenen Prinzen wetteifern, dieweil_ Millionen bitterer Hungersnoth preisgegeben sind. Daß in letzterem Lande eine solche drohte, wußte man schon lange, aber der Umfang, den sie inzwischen angenommen, übersteigt die ärgsten Befürchtungen, und dabei hat die Krisis noch lange nicht ihren Höhepunkt erreicht. Die Zahl derer, die von Tag zu Tag für ihren Lebensunterhalt ausschließlich auf behördliche Unterstützung angewiesen sind, stieg in der Woche, die am Donnerstag, 23. Januar, endete, um 305,000 auf 3,483,000. Von der eigentlichen Größe der Kalamität vermag mau sich aber erst dann einen ungefähren Begriff zu machen, wenn man vernimmt, daßdervon derselben befallene Distrikt 445,000 englische Meilen im Geviert umfaßt und 61,000,000 Seelen enthält, die alle mehr oder minder Roth leiden, aber zumeist noch über bescheidene Ersparnisse oder Güter verfügen, mit denen sie vorläufig bezahlen können, was sie an Lebensmitteln erhalten. Jeder Tag sieht indeß Tausende zu Bettlern werden. Lord Curzon, der Vicckönig von Indien, besprach in einer vor dem indischen, sogenannten legislativen Rath in der vorvorigen Woche verlesenen Botschaft die Hungersnoth. Bemerkenswerth war in derselben aber eigentlich nur ein Passus, der folgendermaßen lautete: „Ich fürchte, es wäre zu viel, dieses Mal von England die. Hülfe zu erwarten, die es Indien in 1897 in so großherziger Weise gewährte, oder von irgendwo anders außerhalb dieses Landes auf mehr denn passive Theilnahme zu rechnen." — Curzon war dabei von der Voraussetzung geleitet, daß nun, wo die Freigebigkeit des englischen Publikums aus Anlaß des Krieges bereits in so ungeheuerem Maße in Anspruch genommen wurde, dasselbe für die armen Verhungernden nichts übrig haben dürfte. Danach wäre also deren Geschick zum Tbeil wenigstens gewissermaßen jenen .Leuten mit ins Schuldbuch zu schreiben, die das blutige Ringen in Südafrika heraufbeschworen haben, um ihre eigennützigen Zwecke zu fördern. Ob Mr. Cecil Rhodes sich wohl ruhelos auf seinem nächtlichen Lager wälzt, weil in wilden Träumen Kriegerschaaren mit klaffenden Todeswuuden und Skelette mit schlotternder brauner Haut vor ihm para- diren? — England kann selbstredend nicht Wunder wirken und den Elementen gebieten, die die Noth in erster Linie heraufbeschworen haben, aber es versäumte bis zum heutigen Tage in mehr als einer Richtung die Erfüllung seiner moralischen Verpflichtungen Indien gegenüber. Es hat dem Lande eine ungeheure Schuld anfgeladen, nicht um öffentliche Arbeiten vorzunehmen, durch die sich der Volkswohlstand zu heben vermochte, sondern lediglich, um es durch gewisse Mittel, wie z. B. ungeheuer kostspielige strategische Bahnen, dem britischenReiche zu sichern. Die englischen Soldaten und die Hochbesoldelen Beamten müssen die armen hungernden Indier erhalten, ebenso wie sie die Zinsen für die ungezählten Millionen aufbringen, die „ihnen" englische Kapitalisten geliehen. Durch eine unsinnige Währungspolitik sind dir Aermsten unlängst der Hälfte ihrer, nach alter kindlicher Sitte, in Silber- schmnck angelegten Ersparnisse beraubt worden, und Geld hat mau, um den Rupiekurs cmporzutreiben, künstlich so knapp gemacht, daß viele Theile Indiens zum primitiven Tauschhandel zurückzukehren genöthigt waren. Es mußte das natürlich unendlich viel dazu beitragen, die diesmalige Hungersnoth zu der sürchterlichsten seit langer Zeit da- zewcsenen zu wachem___
Deutsches Deich.
A u s d e ui Reichstag.
Ob die lex Heinze wenigstens thcilweise Gesetz werden soll, wird ausschließlich vom Verhalten des Centrums in der dritten Lesung der Kommissionsbeschliisse abhängen. Bleibt diese Fraktion dabei, den sogenannten Arbeitcrparagraphen durchaus in dem Gesetz haben zu wollen, so ist das ganze Unternehmen wieder einmal gescheitert. Deutlicher und, so darf man hinzufügen, erfreulicher, als cs der Staatssekretär Nicberding gethan hat, kann man diesen unseligen Paragraphen nicht znrückweisen. Wenn der Abgeordnete Rocren darüber sehr ungehalten wurde, so wird die Entrüstung ihm und seinen Freunden zum Glück nichts helfen. Möglich bleibt es ja, daß das Centrum sich für die dritte Lesung Mm irgend eine Fassung bemüht, mit der es das Wesent
lichste seiner Forderung durchzusetzen versuchen könnte, aber wie schwer es immer sein und bleiben muß, für eine grundsätzlich zu verwerfende Ncueinführung eines bedenklichen Prinzips in unser Strafrecht die angemessene Form zu finden, das zeigt der socialdemokratische Antrag, mit dem die Sache eben auch nicht schmackhafter werden konnte. Es bleibt dabei, daß eine Bestimmung, die den Arbeitgeber vor die unaufhörliche Gefahr der schlimmsten Erpressung stellt, selbst dann abzulehnen wäre, wenn auf diesem Gebiete die Uebelstände größer sein sollten, als siethatsächlich sind. Die Befürworter des sogenannten Arbeitgeber-Paragraphen verschweigen es mit anerkennenswerther Geschicklichkeit, daß das Strafgesetz- bnch schon heute die geeignete Vorsorge in hinreichendem Grade trifft. Die Beschlußfassung des Reichstags zu Gunsten des Arbeitgeber-Paragraphen erfolgte ohne namentliche Abstimmung, was soviel heißt, als daß das Haus beschlußfähig war. Den seltenen Anblick hatten die Rührigkeit des Centrunis und die in wenigen Tagen bevorstehende erste Lesung der Flottenvorlage verschafft.
Staat und Provinzialverbände.
Hülten nicht die Nationalliberalen im Abgeordnetenhaus beantragt, aus den Ucberschüssen des vorigen Jahres 50 Millionen zur besseren Ausrüstung der Provinzial- verbände abzuzweigen, so würden vielleicht die Konservativen den guten Gedanken gehabt haben. Da sie ihn aber nicht hatten, so folgt von selbst, daß sie den Antrag bekämpfen. Gewiß läßt sich den Provinzen auch auf andere Weise und besser noch helfen. Man kann die Aufgabe, wie der beliebte Ausdruck lautet, „organisch" anfassen; man kann es verhindern, daß den Provinzen durch die Ausführung von Staatsgesctzen immer neue Lasten auferlegt werden, wie das schon beim Schullehrer-Reliktengesetz verhindert worden ist und jetzt beim Gesetz über die Zwangserziehung verwahrloster Kinder voraussichtlich wieder verhindert werden wird. Man kann sodann sagen: Die staatliche Schuldentilgung ist eine so wichtige Pflicht, daß sie den Provinzen zu Liebe nicht unterbleiben darf. Wollen Negierung und Landtag die Absicht des nationalliberalen Antrags auf andere Weise verwirklichen, so wird sich wohl Keiner auf diesen Antrag allein versteifen. Aber solange nichts Besseres da ist, muß die Forderung Jedem zusagen, der hier Abhülfe schaffen will, und ein Nein aus bloßem Fraklionsgeist wird von den Provinzialverbänden schwerlich als eine That betrachtet werden, niit der man sich abspeisen lassen soll.
Neue Pariser Treibereien.
Kaum ist das französische Manöver, Deutschland und England miteinander zu verhetzen, an der einen Stelle und auf dem einen Operationtzfelde fehlgeschlagen, so wird es an einer zweiten Stelle wieder ausgenommen, diesmal aber in so auffallend plumperWeise, daß der Mißerfolg schon da ist, ehe die Thorheit sich ganz zu entfalten brauchte. In allerlei geheimnißvollen Andeutungen, bald lockend und werbend, bald mit versteckten Drohungen und hämischen Herabsetzungen wird von Paris aus jetzt daran gearbeitet, daß die deutsche Politik den Franzosen in Egypten die Kastanien aus dem Feuer hole. Was einige französische Blätter in der Betreibung dieses Planes leisten, ist kindisch bis zum Verblüffenden. Es wird da ansgeführt, daß die Regierung in Berlin die Ansichten Rußlands und Frankreichs über die Nothwcndigkeit einerNeutralisirung des Suezkanals kenne, daß die öffentliche Meinung Deutschlands einer Politik des Zusammengehens der drei Kontinentalmächte gegen England günstig sei, daß aber die Unthütigkeit Kaiser Wilhelms annehmen lasse, er könne nicht frei handeln. Entweder sei er durch geheime Verträge oder durch Familienbeziehungen gebunden, oder aber er ziehe eine „kleinliche Geschäflspolitik" vor. Man weiß nicht, was mit solchen Ausstreuungen bewirkt werden soll. Die Kabinette selber brauchen doch nicht erst durch Pariser Blätter über den wahren Stand der Dinge belehrt zu werden, und eine Beeinflussung der deutschen Politik durch französische Stimmungsmache kann nur angenommen werden, wenn man der naiven Meinung ist, daß hier eine unbezwingliche Sehnsucht besieht, sich Frankreich z» Liebe mit England zu Überwerfen. Wundern aber muß man sich, daß deutsche Zeitungen solche Gcschichtchen ohne ein Wort des Widerspruchs gegen ihre innere wie äußere Glaubwürdigkeit aufnchmen können. Es wird auf diese Weise der nicht ungefährliche Schein erzeugt, als sei es unter Umständen möglich, Deutschland aus einer sehr nnbestimmten und ziellosen anti-englischen Stimmung heraus in Verwicklungen zu stürzen, in denen unsere wahren Interessen die verhängnißvollste Störung erleiden müßten.
Der Kampf um das Siebengebirge.
Ein lebhafter Kampf wird seit Jahren für die Erhaltung der landschaftlichen Schönheit des Sicbengebirges geführt. Der Swinbruch-Betrieb hat hier arge Verunstaltungen gerade der reizvollsten Punkte zur Folge gehabt, und wenn der Vcrschönerungsverein, unterstützt durch die Provinzialvcrwaltung, auch fortwährend Gebictstheile
des Gebirges käuflich erwarb und der Ausbeutung entzog, so konnte er doch nicht alle Steinbrüche erwerben, da die Besitzer den Verkauf vielfach ablehnten. Indessen ist der Verschönerungsverein neuerdings durch das ihm vom Kaiser verliehene Entcignungsrccht, durch die Genehmigung zur Veranstaltung einer Geldlotterie und durch bedeutende Beiträge der Provinz und mehrerer Städte (soBonn,Köln,Düsseldorf)indie Lage versetzt, seine Aufgabe in größerem Umfang zu erfüllen. lieber all Dies kann man sich aufrichtig frcnen. Jetzt aber hat sich die Sache in der unangenehmsten Weise durch ein Zuviel geändert, nämlich durch eine am 26. Oktober 1899 erlassenePolizeiverordnung des Regierungspräsidenten zu Köln, Frhrn. v. Richthofen, wonach innerhalb eines Umkreises von nahezu 60 Kilometern die Nen- anlage von Steinbrüchen, industriellen Werken, Kalköfen, Ziegeleien rc. verboten ist und die bestehenden industriellen Werke nicht erweitert werden dürfen. Ueber das, was nun folgte und folgen mußte, berichtet ein Aufsatz in der „Soc. Praxis" in sehr anschaulicher Weise. Als die Verordnung hcrauskam, erkannten die Mitglieder der Erwerbsstände im und am Siebcugebirge, wie unabsehbar ihre Tragweite ist. Die Bonner Handelskammer fand bei Prüfung der Verordnung, daß dadurch die ganze Industrie im Schutzgebiet lahm gelegt und der Grund und Boden bedeutend im Preise sinken werde. Sie wünschte deshalb vom Regierungspräsidenten eine Milderung der erlassenen Bestimmungen, bisher jedoch vergeblich. Da nun die Erwerbsstände, vor Allem die Arbeiter, Handwerker und Geschäftsinhaber, sehen, daß ihnen eine unberechenbare Schädigung droht, ja ihre Existenz in Frage gestellt wird, so ist es erklärlich, daß sie sich tüchtig rühren. Ackerbau und Weinbau bringen dort wenig ein, die kleinen Leute sind also auf andern Erwerb mit angewiesen. Der Fremdenverkehr oder die Ansiedlung reicher Rentner kann unmöglich vollen Ersatz schaffen, der Verschönerungs-Verein kann nicht alle beschäftigungslos werdenden Arbeiter als Waldaufseher, Promenadenhüter rc. anstellen; ein großer Theil btt jetzt seßhaften Arbeiter würde also zur Abwanderung gezwungen werden. Bereits sind seit Erlaß der Polizeivcrordnung die Arbeitslöhne gesunken, sodaß auch die Handwerker und Geschäftsleute, die auf die Arbeiter angewiesen sind, den Nachtheil ebenfalls schon verspüren. Vortheil, großen Vortheil haben einzig die Steinbruchbesitzcr, die hohe Entschädigungen erhallen, und die Besitzer von industriellen Werken, die keine Konkurrenz mehr in ihrer Nähe zu fürchten brauchen. Ob die Polizei- verordnnng überhaupt rechtsgültig ist, erscheint sehr streitig. Wenn die Bonner Handelskammer mit ihrer Eingabe a;t Herrn v. Nichthofen keinen Erfolg erzielen sollte, wird sie an die höhere Instanz gehen, die bedrohten Arbeiter aber haben sich neuerdings organisirt, um geschlossen für ihre Interessen einzutretcn. Der ganze Vorgang ist ein sprechender Beweis dafür, wie gutgemeinter Uebereifer eine vortreffliche Sache schädigen kann.
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* Hof- und Personnl-Unchrichte». Der neu ernannte Erzbischof vo» Köln, vr. Simar, ist in Berlin elngetroffen, um sich dem Kaiser und den Ministern vorzustellcn.
* Eine Erhöhung der prenflischen Eivilliste in Form eines Reichszuschusses für den König von Preußen als deutscher Kaiser soll nach der „Berliner Börscnzeitnng" beabsichtigt sein. Die „Freis.Ztg." hält diese Nachricht nicht für glaubhaft. Einmal hat eine Erhöhung erst im Jahre 1389 um 3h, Millionen Mark in Preußen stattgefnnden, gerade im Hinweis auf die in de» folgenden Jahren erwachsenden größeren Bedürfnisse für die Kinder des Kaisers. Die Rente des KronfideikommißsondS beträgt in Folge dessen gegenwärtig 15,700,000 Mk. Dazu kommt das Einkommen aus den Kronsidcikommißglltcrn, zu denen beispielsweise ein Forstbesitz mit 15 Obcrförstereien gehört, zahlreiche Pachtämter in den Provinzen Brandenburg, Pommern, Schlesien und Sachsen, sowie ein größerer Besitz in nutzbringenden Effekten. Sodann auch hat man cs bisher grundsätzlich nicht für angemessen erachtet, wegen einer Eivilliste für den König von Preußen das Reich und den Reichstag anzugehcn.
Deutscher Reichstag.
G Kerlin, 6. Februar.
Tagesordnung: Fortsetzung der Beraihung der Novelle zum Strafgesetzbuch (lox Heinze) und zwar bei §18‘2n, dem sogenannten Arbeitgeber-Paragraphen. Ein Antrag Alvrccht (Soc.) will erstens die Bestimmung m diesem Paragraphen streichen, wonach die Strafverfolgung nur auf Antrag erfolgt. Weiter aber soll die Strafverfolgung ans ß 182» innerhalb eines Jahres verjähren. Ein Antrag Beckh (sreis. Bolksp.) will es nicht als straffälligen Mißbrauch der Stellung als Arbeitgeber angesehen wissen, wenn der Arbeitgeber seinen unsittlichen Zweck durch „Zusagen oder Gewährung von Beschäftigung, Lohnerhöhungen oder sonst sich aus dem Arbcits- oder Dienstverhaltuis; ergebenden Vortheilen" zu erreichen sucht. — Abg. v. TrcnenfelS (kons.) ersucht um Annahme des Paragraphen. Die Gemeinheit der Gesinnung, die in der Ausbeutung des Arbeitgeber-Verhältnisses zu Tage trete, müsse streng bestraft werden. -- Abg. Beckh (frei,. Volksp.) macht auf die Bedenken aufmerksam, tvelche der Paragraph an und für sich wachrufe, indem er zu erpresserischen Zwecken ansgenutzt werden würde. Er bitte um Annahme seines Antrages. — Abg. Heine (Soc.) führt aus: Im Allgemeinen versprächen sich seine Freunde keine Besserung der socialen Zustände von solchen Strafgesetzen. Sie fänden daher, auch wenn sie für diesen Paragraphen stimmten, darin nur ein erforderliches Noth- gesetz. Die Strasbeslinunungen seien eigentlich in diesem Paragraphen »och viel zu niedrig, doch verzichteten seine Freunde darauf, eine üöherr Strafnorm zu beantragen. Um Erpressungen möglichst aus-
