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Wo. 31.
Fernsprecher No. 52.
Mittwoch, den 31. Iammr.
Fernsprecher No. 52.
1900.
^Nachdruck verboten.)
Wieder einmal kommt aus dem fernen Osten, und zwar gerade aus dem Lande, das sich so lange dagegen wehrte, daß über Vorgänge in seinem Innern etivas über seine Mauern hinaus drang, jetzt uns aber so häufig Ueber- raschungen bereitet, ans China, eine sensationelle Nachricht: Der Kaiser ist zur Abdankung gezwungen worden und ein anderer, ein neunjähriger Knabe, an seine Stelle getreten. Entspricht diese Meldung nun der Wahrheit oder nicht, lebt der bisherige Kaiser Kwang-sü, hat er durch Selbstmord geendet oder aber ist er heimlich beseitigt worden, das läßt sich vorläufig mit Sicherheit nicht sagen.
^ Schon vor einigen Monaten wurde berichtet, die Erbfolge sei geregelt, der 16-jährige Sohn des Herzogs Tsailan, der seinerseits ein Sohn eines jüngeren Bruders des Kaisers Hsienfuug (1850—1861) ist, wäre zum künftigen Herrscher bestimmt. Kaiser Kwang-sü ist — oder vielleicht muß man nun sagen war — bekanntlich kinderlos und auch keinerlei Aussicht auf Nachkommenschaft vorhanden. Ob die damalige Meldung falsch gewesen oder ob die Kaiserin-Negentin zu bald die Herrschaft aus den Händen zu geben müssen fürchtete und darum nun lieber statt eines 16-jährigen einen 9-jährigen Knaben wählte ?
Ein bestimmt geregeltes Erbfolgcrecht giebt es in China nicht, doch herrscht gewöhnlich der Brauch, daß ein Kind aus einer jüngeren Generation des regierenden Hauses von dem noch lebenden Kaiser adoptirt, oder falls dieser es unterlassen, nach seinem Tod als adoptirt erklärt wird, um dann den Thron zu besteigen. Als nun in 1875 Tung Tschi starb, _ war die Ernennung eines Nachfolgers nicht erfolgt. Seine Mutter, die jetzige Negcntin, hatte eben schon während seiner Minderjährigkeit und auch in den zwei Jahren, da er angeblich herrschte, die Zügel vollständig in den Händen und wollte zum künftigen Kaiser nur ein Kind, und zwar ein Kind, von dessen Anhang sie keine Einschränkung ihrer Macht zu fürchten hatte.
Es gab damals im Palast zu Peking eine mächtige Partei, die die Negenliu beseitigen und den Sohn des Prinzen Kong auf den Thron haben wollte, der auch das meiste Anrecht auf denselben hatte, soweit von einem solchen überhaupt gesprochen werden kann. Prinz Kong war bis dahin der Kaiserin vertrautester Rathgeber gewesen, aber gerade darum fürchtete sie seinen zu großen Einfluß, falls sein Sohn zum Herrscher ernannt würde. Sie wandte sich also an Li-Hung-Tschang, dem Vicckönig der Provinz Tschili, und dieser begab sich mit 4000 Mann heimlich nach Peking, erreichte die Stadt in der Nacht, bemächtigte sich der Wachen und besetzte den Palast. Inzwischen hatte die Kaiserin den vierjährigen Sohn einer ihrer Schwestern, die an einen Prinzen vierten Ranges verheirathet war, herbeiholeu lassen, legte ihn in das Bett des verstorbenen Kaisers und ließ ihm durch die Garden und Mandarinen huldigen. Prinz Kong erfuhr den Vorgang erst,nachdem der neue Herrscher bereits proklamirt war.
So ward denn wieder ein unmündiges Kind Besitzer des Thrones und die Kaiserin, seine Tante, behielt die Herrschaft. Es spricht für die entschieden ungewöhnliche Be
deutung dieser Frau, daß es ihr all die laugen Jahre hindurch gelungen — sie hat sich ja nur, als Kwang-sü mündig wurde, scheinbar für kurze Zeit zurückgezogen — dieselbe zu behaupten, besonders da nach den Lehren des Coufucius die Frau eine höchst untergeordnete, ja geradezu verachtete Stellung in China einnimmt. Vielfach ist denn auch daraufhin versucht worden, ihre Stellung zu erschüttern, vor Allem von dem Mitglieds des Staatsraths und Lehrer des bisherigen Kaisers, Weuglungho. Nach dem unglücklichen chinesisch-japanischen Kriege erklärte er und sein Anhang die die Regentin, wie überhaupt die Weiberpolitik, für allein an all dem Unheil schuld, das über das Land gekommen. Aber statt die Macht der Kaiserin zu brechen, gelang es ihr, trotzdem sie sich damals nominell von den Staatsgeschäften zurückgezogen hatte, durchzusctzcn, daß Weugtungho und alle seine Anhänger, die irgend welche hervorragende Stellungen bekleideten, entlassen wurden.
Einer solchen Frau war der schwächliche, indolente, wenn auch, wie es heißt, intelligente Kwang-sü nicht gewachsen. Daß sie ihn bei Seite schob, weil er Reformen einführen wollte, ist nur insofern richtig, als sie darin eine zu eigenmächtige Handlungsweise sah, die sie nicht dulden mochte. Denn in Wirklichkeit ist die kluge, ja bedeutende Frau allen Aenderungen durchaus nicht abhold, nur sollte sie es eben sein, die dieselben einführte, und darum hat sie die Bestrebungen des jungen Kaisers als zu gewaltsam erklärt, die den bestehenden Verhältnissen nicht Rechnung trügen. Nun ist er ja, wie cs scheint, endgültig beseitigt.
Ob mit diesem neuen Gewaltsstreich wirklich der englische Einfluß eine Niederlage erlitten, die russische Politik einen Sieg davougetragcn hat? Falls wirklich angenommen werden darf, daß eine Reformen abholde Regierung den Plänen des Czarenreichs günstig ist, so muß dies zu- gestanden werden, doch ist die britische Niederlage dann schon seit längerer Zeit erfolgt. Daß Kwang-sü dieser Kaiserin gegenüber seinen Willen nie wieder würde geltend machen können, unterlag wohl keinem Zweifel. ■ Allerdings ist sie nun eine alte Frau und der Tod wird sie vielleicht bald aöbernfen. Besitzt aber dann die Reformpartei genügende Macht, so dürfte sie sich an die Einsetzung des nunmehr zum Kaiser bestimmten Knaben nicht kehren und Jemand auf den Thron erheben, der ihren Ansichten entspricht.
Deutsches Reich.
Befähigungsnachweis im Baugewerbe.
Es vergeht keine Reichstagssession, in der nicht Petitionen um Einführung des Befähigungsnachweises eiugebracht werden. Durch Beschlüsse des Reichstags vom 12. Februar 1896 und vom 29. April 1898 sind frühere Petitionen dieses Inhalts den Verbündeten Regierungen „als Material" und „zur Berücksichtigung^ überwiesen worden. Jetzt lag der Petilions- kommission eine Eingabe der vereinigten Bauhandwerker- Jnnung aus dem Kreis Löwenberg vor. Hiernach sollen Maurer, Zimmcrleute, Steinhauer, Dachdecker, Brunnenbauer fortan die Meisterprüfung bestanden haben, bevor sie den selbständigen Betrieb ihres Gewerbes beginnen dürfen. In der Kommission erklärte der Bundesraths-Kommissar Dr. Wilhelm!, daß zunächst die Durchführung und die
Wirkung des Gesetzes von 1897 über die Errichtung von Handwerkskammern abgewartet werden müsse. Bis dahin sei cs nicht rathsam, den Befähigungsnachmeis für das Baugewerbe ivieder einznführe». Uebrigcns sei man auch in den Kreisen der zunächst Bethciligten sehr getheilter Meinung darüber, in welcher Weise der Befähigungsnachweis näher auszugestalten sei. Jedenfalls erscheine der von den Petenten vorgelegte Gesetzentwurf, der von der Voraussetzung ausgehe, daß das gesammte Handwerk im Reiche innungsmäßig orgauisirt sei, nicht wohl als geeignete Grundlage für die gewünschte gesetzliche Regelung. Es empfehle sich daher, die Petition den verbündeten Regierungen als Material für die Gesetzgebung zu überweisen. Die Kommission konnte es nicht für ihre Aufgabe halten, über die viel erörterte und viel umstrittene Frage der Einführung des Befähigungs- uachweiscs im Baugewerbe in eingehende Verhandlungen, insbesondere an der Hand des der Petition beigcgebenen Gesetzentwurfs, einzutreten. Dennoch traten auch in der nun folgenden Diskussion die verschiedenen prinzipiellen Gegensätze zu Tage, die in den einzelnen Anträgen: Uebergang zur Tagesordnung, Neberweisung als Material und Ucberweisung zur Berücksichtigung, ihren Ausdruck fanden. Der letztere Antrag wurde, soweit die Einführung des Befähigungsnachweises in Betracht kommt, gegen eine starke Minderheit angenommen, wogegen betreffs des der Petition beigegebcnen Gesetzentwurfs beschlossen wurde, dessen Neberweisung als Material zu beantragen. Eine salomonische Entscheidung! Das eine Stück der Eingabe soll nur Material sein, das andere soll berücksichtigt werden. Wenn der Befähigungsnachweis im Baugewerbe wirklich einmal durchgcführt werden sollte, so wird er wahrscheinlich sehr viel anders anssehen, als die Petenten sich ihn vorstellen.
* * *
* fiof- »nd Persoxal-Uachrichtrtt. Das Befinden des Reichstags-Abgeordneten Dr. Lieber ist von vorgestern ans gestern wieder ein fortschreitend sich besserndes. Die Lebensgefabr wird als überwunden betrachtet.
* Rundschau im Reiche. Nach einer Meldung aus Dessau wurde bort der Bankier Herzbcrg wegen Beleidigung des Ministers v. Koseritz in Sachen der Entziehung desKomnierzienrathstitels zu 3000 Mk. Geldstrafe verurtheilt. Der Staatsanwalt hatte 2"- Monate Gefängniß beantragt. — Die zweite sächsische Kammer beschloß, die Justiz möge unschuldig Bernrtheilte für Vermögens- Verluste entschädigen.
Deutscher Reichstag.
2 Krrliu, 30. Januar.
Tagesordnung: Fortsetzung der Berathung des Post-EtatS, Ausgabelitel Staatssekretär. Abg. Singer (Soc.) bedauert, daß der Staatssekretär noch immer nicht das verfassungsmäßige Koalitionsrecht seiner Beamten brachte. Der llnterbcanitenverband sei geradezu erdrosselt worden durch einen Erlaß des Staatssekretärs vom Mai v. Js. Derselbe enthalte eine unbedingte Verletzung des Rechts der Untcrbealnten-Vereine. Es gebe keine Bestimmung, welche die Verwaltung berechtige, gegen solche Verbände
vorzngehcn. Die Erdrosselung des Verbandes-(Präsident
Graf Ballcstrem bittet den Redner, solche Kraftansdrucke zu unterlassen.) Redner schildert alsdann weiter, wie den llnter- bcamten gar ein Eintreten für ihre wirthschaftlichen Interessen nicht gestattet werde und wie sie dagegen zur Theilnahmc an anderen Bestrebungen, die nüt ihrem Dienste gar nichts zu thun hätten, geradezu genöthigt wurden, so z. Ä. durch einen Flotten-Agitationserlaß des Obcrpo.stdirektors Großkopf in Königs-
(Nachdruck verboten.)
Berliner Theater-Brief.
Auf der dramatischen Kredenz des Januarius waren das Beste die Import-Delikatessen. Die eine ein raffinirt gc- tküffeltcs und gewürztes Ragout Pariser Küche, bei dem der Gaumen an die Genüsse Paillards und des Cafö anglais dachte, die andere eine Südfrucht von berauschendem Aroma, die im dicken, trüben Berliner Winternebel schmerzlicher denn je die Sehnsucht nach den Orangen und Mandelbäumen, nach seiduer Himmelsbläue und fernschimmernder Meeresweite weckte.
Charakteristisch beide und als Persönlichkeiten glänzend gelungen, wenngleich sie abgrundtief verschiedenen Wesens sind, „La dame de chez Maxime“ von Feydeau und die „Gioconda" von Gabriele d'Annunzio.
_ Die Dame von- Maxime zeigt in virtuos verwegenem Spiel, daß der Esprit gaulois, den manche Unglücksraben todtkrächzen "wollen, immer noch in lachender Herrlichkeit blüht und daß der equilibristische Geist der Schwauk- komponisten an Kautschukelastizität den Caneanheroinen von Moulin Rouge nichts nachgiebt.
Bei Feydeau wird diesmal wirklich mit dem Geist und den Beinen cancanirt, nur daß für die Berliner Naturalisirung des leichtgeschürzten Dämchens sowohl die geistigen als die beiniichen Sprünge durch eine moralfürsorgliche Censur etwas kürzer an der sittlichen Leine gehalten werden.
Es lassen sich da allerlei wichtige Betrachtungen von größter kultureller Bedeutung über die Variationen der Moralbegriffe Miellen. In der Pariser Version spielt z. B. im ersten Akt eine Fundamentalrolle ein Bett, ja man kann sagen, «aß diese Bettstelle eine der besten Stellen des Stückes ist.
Die Berliner Siltenkommission hat bedächtig aus dem Bett eine Chaiselongue gemacht! Die kleinen Pariserinnen aus der Bar Maxime würden schön kichern, wenn sie hörten, daß die Chaiselongue in Berlin für tugendhafter gilt als das Bett, und sie würden, da sie alle fabelhaft litterarisch sind, dem Herrn die Lektüre der „eonte morale“ von Crebillon fils, „Le sofa“, warm empfehlen. Mit diesem in die Chaiselongue mctamorphosirten Beit hat es nun aber auch gar keine so schlimme Bewandtniß, als sich eine verworfene Phantasie vielleicht vorstellen könnte. Freilich gab ein Strohwittwer es zu einer nicht ganz legitimen Gastfreundschaft her und freilich kann nicht geleugnet werden, daß dieser Gast eine freche kleine Spitzbübin aus der Bar Maxime war. Aber mildernde Umstände sind die sinnlose Trunkenheit des „gefallenen Mannes" und die Strafe der poetischen Gerechtigkeit, die schreckliche Nacht, die er in seinem Mordsrausch ohne jedes Mitgefühl der lieben Gastfreundin unter jener ominösen Chaiselongue zugcbracht hat. Und die weitere Strafe, die fürchterlichen Verwickelungen, himmclschreiendc» Verlegenheiten, haarstränbenden Situationen, die diese böse Thal mit einer unheimlichen Fecondito fortzeugend gebiert.
Dies. Kaleidoskop der Irrungen hier spielen zu lassen, geht über meine Kraft. Es soll nur flüchtig noch gezeigt werden, wie sich der ausgelassene Ulk des Anfangs zu satirischem Humor steigert.
Daß der Narr des Glücks durch einen unvermuthelen Onkelbesuch in tödtlichste Konfusion gerüth und die Dame von Maxime als seine rechtmäßige junge Frau vorstellen muß, wird Niemand überraschen. Auch nichr, daß er ganz unfreiwillig und unter den schwersten innerlichen Verwünschungen mit dieser theuren Gattin zusammen der Onkel-Einladung in ein entlegenes Provinznest folgen muß.
Aber eine glänzende Idee ist es, den ausgelassenen Pariser Racker, diese Gamine, ans die ehrbare Bühne des versimpelten Landstädtchens zu stellen und sie das Terrain im Flug nehmen zu lasse». Alles, was die „Pariserin" thut, wird tonangebend, und die braven Frauen bemühen sich krampfhaft, ihr den neuesten weltstädiischen Chic abzusehen.
Und etwas Mephistophelisches liegt darin, wie nun die guten Weiber ans diesem Eitelkeitsmarkt in aller Unschuld und Unbefangenheit, mehr oder weniger geschickt, den Slil von Moulin Rouge im Gehen und Reden annehmen und glauben, daß es der letzte Stil des Faubourg St. Germain ist . . .
Die Colombine tritt ab, ihr Kichern verhallt; wie die Saharei, das Tanzphänomeu, grüßt sie zum letzten Mal aus der Coulisse — nicht mit der Kußhand, sondern mit dem Kußfnß, hüchgeschwungcn, patte en l’air. Die Scene verändert sich zu einem stillen Gemach, dessen Fenster leuchtend Florentinische Bilder rahmen und Marmorbilder steh'n und seh'n Dich an . . .
Ich spreche von der „Gioconda" d'Annunzios.
Die jüngste und hoffnungsvollste von den Erben der alten „Freien Bühne", die Secessionsbühne, hat sie in einer Vormittags-Matinee einem litterarischen Kreise dargestellk.
Sie ist das Drama von dem Künstler, der zwischen der sänftigenden, ewig gütevolleu, schlichten und doch großen Liebe seiner Frau und der fieberheißen alle künstlerischen Geister in ihm mit Flammengeißeln aufpeitschenden Leidenschaft der Geliebten steht. Dies Motiv ist in der Behandlung d'Annunzios, und das ist das Originelle, ans der menschliche!» Sphäre ganz heraus in , die künstlerische gehoben. Dieser Künstler Lucio ist nicht eine Variante des alten sinnlichen, charakterschwachen Künstlers, der sein häusliches Glück bis zum Ueberdruß satt hat und nach gesteigerten Reizmitteln
