Uitsba-kim iagMatf.
«8. Jahrgang
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Uo. 43.
Fernsprecher R». 52.
Frrilag, btn 26. Januar.
Fernsprecher No. 52.
1900.
Abend - Ausgabe.
(Nachdruck verboten.)
Der Prozeß der Assomplioniste».
Unser Pariser w-Korrespoudent schreibt uns: Wer kennt nicht die lustige Operette „Die Musketiere im Kloster" ? Ein Gegenstück zu diesem Schwank bilden die Mönche vor dem Zuchtpolizeigerichl, nur daß es sich hier nicht um eine Dichtung, sondern um reale Wirklichkeit handelt. Die Assomptiouisten unterscheiden sich in Frankreich dadurch von den bekannten anderen Klosterorden, den Dominikanern, Kapuzinern, Maristcn, Jesuiten re., daß sie einerseits niemals vom Staate die Erlaubniß, Niederlassungen zu errichten, erhalten haben, und daß andererseits, was noch wesentlicher ist, die päpstliche Kurie, trotz aller in Nom von dem Orden unternommenen Schritte, niemals die Satzungen desselben sanktionirt hat. Trotzdem vermochte sich diese religiöse Gemeinschaft in den letzten Jahrzehnten mächtig über ganz Frankreich auszudehnen, ein ungeheures Vermögen zu erwerben und eine geschäftliche und politische ThätigkeN zu entfalten, welche sie in den Vordergrund der kirchlichen Bewegung stellte und einige der anderen, approbirten und staatlich zugelasscnen Orden geradezu lahmlegte. Wahrend einige Bischöfe die Assomp- ttonisten offenkundig begünstigten und die politischen Gegner der Republik sich gänzlich mit ihnen verbanden, erblickte die reguläre Geistlichkeit im Allgemeinen in der Wirksamkeit dieses Ordens eine Gefahr; weil sie den Anschein erweckte, als sei die Kirche als solche eine Feindin der bestehenden Staatseinrichtungen, und dadurch einen großen Theil des Volkes dem Einfluß der Kirche unzugänglich machte.
Der augenblicklich gegen die Assomptkonisten verhandelte Prozeß wegen Bildung eines geheimen (d. h. nicht an- gemeldeten) politischen Vereins zeigt, daß diese Bedenken nicht unbegründet waren. Die Verhandlung hat siereiks festgestellt, daß die von den Asfomptionisten in allen T^Aete- ments, meist unter dem Titel „Das Kreuz" (La üfuix), herausgegebencn, in Millionen von Abzügen verbreiteten Blätter systematisch und keineswegs mit reinen Mitteln das Ziel verfolgten, die Republik und ihre Leiter in der öffentlichen Meinung herabzusctzen und bei den Wahlen die Interessen der Monarchisten, Nationalisten und Antisemiten zu fördern. Das für religiöse und wohlthätige Zwecke gesammelte Geld und die Erträge der aus ihm gewonnenen Grundstücke und Kapitalien, über welche die Brüder trotz ihres Gelübdes der Armuth verfügten, wurde zu einem großen Theil für diese Zwecke verwendet. Der Orden unterstützte bei den Wahlen auch die Konservativ-Republikaner Meline und seine Freunde, welche heimlich ihre Dienste dafür dem Orden zusagten.
Man sicht arrs diesen und anderen durch den Prozeß gebotenen Enthüllungen, daß die Gefahr, in der die Republik angesichts der Verschwörung ihrer Gegner schwebte, keine eingebildete, sondern eine höchst bedenkliche war, und daß die Republikaner, um die Freiheit der Nation und den Frieden zu vcrthcidigen, klug handelten, indem sie den socialistischen ArbeitcrnZugeständnisse machten und sie zu dem Verthcidigungs- werke heranzogcn, ebenso wie es klug von diesen war, an der Negierung praktischen Antheil zu nehmen. Nun begreift man auch, wie glücklich die Chefs der Verschwörung waren, im Inland und Ausland „Revolutionäre" zu finden, welche den Bund der Vertheidiger des allgemeinen Wahlrechts zu Lrreißen suchten, und welchen Sinn es hat, wenn ein Rochefort den „alten ehrlichen Guesde" und ein Hungersnoth- Meline den „Scharfblick Liebknechts" preist und den französischen Arbeitern Beide als beschämende Muster von Prinzipientreue vorhält. Die ehemaligen Kommunarden, die unter dem Tisch mit den Assomptionisten gemeinsame Sache machten, sind in der That kompetent, Diplome der Prinzipientreue und des Scharfblicks auszutheilcn!
Die Novelle zum Fisttengesetz.
Die Novelle zum Flottengesetz ist gestern vom Bundesrath dem Reichstag zuaegangen.
8 1 bestimmt, daß der Schiffsbcstand der deutschen Flotte gegen den bisherigen Bestand vermehrt wird um a) verwendungs- Vcccit: 1 Flottciiflaggschiff, 2 Geschwader zu je 8 Linienschiffen,
2 große und 8 kleine Kreuzer als Aufklärungsschiffe der heimischen Schlachtflotte, 5 große und 5 kleine Kreuzer für den Anslandsdienst; b) als Materialrescrve: 2 Linienschiffe, 1 großer und 2 kleine Kreuzer für den Auslandsdienst. Vermindert wird der Bestand um das Küstenpanzergeschwader, doch kommen diese 8Schiffe bis zu ihrem Ersatz als Linienschiffe auf den vermehrten Soll- Lestand in Rechnung. .
8 2 der Novelle setzt für die Jndiensthaltungcn der heimischen Schlachtflotten als Grundsätze fest, daß das erste und zweite Geschwader die aktive, das dritte und vierte Geschwader die Rescrve- Ulachtflotte bilden. Von der aktiven Schlachtflotte werden sämmtlichc Schiffe, von der Reserve die Hälfte dauernd in Dienst gehalten.
8 3 lautet: Die Bereirstellung der infolge dieses Gesetzes erforderlichen Mittel unterliegt der jährlichen Festsetzung durch den Reichshaushaltsetat.
Die Begründung des Entwurfs verweist zunächst auf die Noth- Hcndigkcit der Verstärkung der Kriegsmarine. Der Aufschwung der i
deutschen Seeintercssen, der gerade in den letztcnJahren beispiellos geworden sei, erheische ebenso wie die politische Weltlage eine starke deutsche Flotte, damit Deutschland einen Frieden in Ehren auch dein seemächtigsten Gegner gegenüber aufrecht erhalten könne. Z u diesem Zweck genüge die Flottedcs Gesetzes vomJahr 1898 nicht. Eine zweite Schlacht- flotte und eine Vermehrung der AuslandSschisfe sei nöthig. Diese Verstärkung könne einschließlich der in diesen Zeitraum fallenden zahlreichen Ersatzbanten innerhalb von 16 Jahren durchgeführt werden, indem der Regel nach jährlich drei größere und drei kleine Schiffe auf Stapel gelegt werden, wie dies schon in den letzten Jahren geschehen sei.
Um möglichst bald die aktive Schlachtflotte, die stets die neuesten und besten Schiffe enthalten solle, auf die volle Höhe der Kraft zu bringen, sollen zuerst die Vcrmehrungsbauten (Linienschiffe und Kreuzer) für die aktive Schlachtflotte, dann erst die Ersatzbautcn für die Rcserveflottc in Angriff genommen werden. Die Kosten für Schiffsbauten und Armirungen erreichen die Gesammthöhe von 1600 Millionen, die für Hasen, Werste, Kasernen und Anlagen 261 Millionen.
Von diese» 186) Millionen, die im Laufe von 16 Jahren als einmalige Ausgaben in Betracht kommen, sollen 769 Millionen durch Anleihen und 1092 Millionen aus den laufenden Mitteln gedeckt werden. Die fortdauernden Ausgaben steigen durchschnittlich jährlich »m 5,4 Millionen: dazu tritt' noch der Pensionsfonds, 8er jährlich um 360,000 Mark anwächst, und die Steigerung der Schuldzinsen. Die jährlichen Gesammtauf- wendunacn für die ManUe würden von 169 Millionen im Jahre 1900 aus 323 Millionen im Jahre 1916 steigen. Die bisherige Entwickelung der Rcichsfinanzen lasse erwarte», daß sich diese Ausgaben ohne neu: Steuern decken ließen.
Die gesetzliche Festlegung des Sollbestandes durch die Novelle sei die Konsequenz des Flottengesetzes vom 10. April 1898. Nur wenn ein Gesainmtplan durch Gesetz festgelegt worden sei, lasse sich für die Durchführung eine feste Garantie, eine rationelle Verwaltung und Baudisposttion, sowie die Sicherung des Personal-
! »ganges gewinnen. Vor Allem werde der eimnüthig bekundete este Wille der gesetzgebenden Faktoren, die Kriegsflotte zu verdoppeln, für das Ansehen des deutschen Namens im Auslände und für unsere acsammte politische und wirthschaftlichc Entwickelung von größter Bedeutung sein.
Dagegen sei die Thaksache zuzngeben, daß es große Bedenken habe, für ein Programm, das zu seiner Durchführung einen laugen Zeitraum brauche, eine Vollenlmngssrist gesetzlich ’ zu bestimmen. Die verbündeten Regierungen haben hiervon Abstand genommen in der Zuversicht, daß der Reichstag, wenn er die Verstärkung der
S lotte angenommen habe, auch scm Möglichstes thun werde, dies iel nach Maßgabe der finanziellen Leistungsfähigkeit des Reiches seiner Vollenöimg entgegenzusub«».
Der Begründung sind ansMrliche Anlagen über die Organisation der Schlachtflotte», über das Bauprogramin, die finanziellen Anforderungen und über das gewaltige Anwachsen der deutschen Seeinteressen seit 1896 beigegeben.
* Deutscher Reichstag.
G Kerstin, 25. Januar.
Am Bundesrathstisch: Staatssekretär Nicberding. Auf der Tagesordnung steht die zweite Lesung der sogenannten lex Heinze (Novelle znm Strafgesetzbuch). Die ersten Bestimmungen 8 180 bis 181b handeln von der Kuppelei. 8 180 verschärft die bisherigen Strafen erheblich (Gefängnißstrafeii nicht unter einem Moimt und zugleich Geldstrafen bjs zu 6000 Mk.), setzt aber bei mildernden Umständen eine Ermäßigung der Gefängnißstrafe bis auf cinm Tag fest. Diesen Paragraph hat die Kommission unverändert in der Fassung der Vorlage angenommen. 8 181 der Regierungsvorlage, den die Kommission ebenfalls in unveränderter Fassung angenommen hat, erhöht die Strafe für qualisizirte Kuppelei (Anwendung hinterlistiger Kunstgriffe, Verwandtschafts-Verhältniß zwischen demSchuldigen und den Verkuppelten) und dehnt diese Strafen auch auf den Ehemann aus, der seine Ehefrau verkuppelt. 8 181 a richtet sich gegen das Zuhälterwesen. Ein 8 181b der Vorlage endlich, der das Vermiethen an Dirnen straffrei erklären wollte, wofern damit „keine Ausbeutung des unsittlichen Gewerbes der Mietherin verbunden sei", ist von der Kommission abgelchnt worden. Nachdem der Referent de Witt zunächst einen längeren Bericht über die Beschlüsse der Kommission erstattet, wird ß 180 debattelos ein- müthig angenommen. Zn 8 181 beantragt Abg. Himburg (kons.) die Zulassung mildernder Umstände einzig und allein zu beschränken ans den Fall, daß es sich um Verkuppelung Verlobter handelt. — Abg. Stadthagen (Soc.), der nebenbei benierkt, daß mehr als 80 pCt. der Kinder in den ersten 6 Monaten der Ehe geboren werden, befürwortet einen Antrag, in den Fällen, wo cs sich um ein verwandtschaftliches beziehungsweise erzieherisches Verhältniß, in Sonderheit aber um ein eheliches Verhältniß handelt, die auf gualifizirtc Kuppelei gesetzte Strafe nur cintreten zu lassen, wenn die Kuppelei „aus Eigennutz betrieben oder auf den Willen der zu verkuppelnden Person zur Vornahme oder Duldung der unzüchtigen Handlung" eingcwirkt ist. Ferner empfiehlt Redner noch einen neuen Absatz dahin, daß „die Duldung eines geschlechtlichen Verkehrs zwischen Verlobten nicht als Kuppelei zu erachten ist". — Abg. Himburg (kons.) ändert seinen Antrag dahin ab, daß es heißen muß: miteinander Verlobte. (Stürmische Heiterkeit.) — Geheimrath v. Tischen vorn bittet dringend, sämmtlichc Abändernnasanträge anzunchmcn. — Abg. Rören (Centr.) spricht sich in demselben Sinn aus.—Abg. Beckh (freist Volksp.) bekämpft zunächst das konservative Verlangen, die Zulassung mildernder Umstände zu beschränken auf die Fälle eines Verlobtcii-Verhältuisse?. Es seien durchaus auch andere Fälle denkbar, z. B., wo bittere Roth vorliegt, welcher Fall einer milderen Beurthcilung zu unterliegen hätte. Entschieden bitte er aber anch, die socialistischen Anträge abzulehnen.— Aba. Stö cker (bei keiner Fraktion) lehnt gleichfalls die socialistischen Anträge ab. Auch dem Antrag Himburg könne er nicht zustimmen. Es solle nicht in den betreffenden Kreisen die Anschauung noch mehr Platz greifen, die Verkuppelung Verlobter sei nicht so schlimm.—Abg. Bebel (Soc.) tritt nochmals dafür ein, die Kuppelei eines Ehemannes gegenüber der Ehefrau nur im Fall Eigennutzes beziehungsweise Einwirkung auf den Willen der Frau überhaupt resp. so streng zu bestrascii. Reduer weist auf die Konsequenzen einer unveränderten Annahme des Paragraphen hin, auf das Dulden der Hausfreunde. Unter Umständen könnte recht vornehm« Gesellschaft in die Zuchthäuser kommen. (Heiterkeit.) — Geheimrath Lenthe führt aus, cs handle sich üü:rhnupt nicht um einfache Duldung, sondern um Kuppelei, die genau gerichtlich festgestellt werden mußte. Die „Tradition" des Geschlechtsverkehrs der Verlobten sei jedenfalls nicht anzucrkennen. — Abgeordneter Stockmann (Rcichsp.) stimmt Namens seiner Freunde für die
unveränderte Negierungs-Vorlage. - bckämvit die iocialististlieu Auträa
._Abg. R inte len (Centrum)
bekämpft die socialistischen Anträge, ebenso Abgeordneter Esche. Nach weiterer kurzer Debatte wird der Paragraph in der Fassung der Regierungsvorlage angenommen. Beim 8 181» werden verschiedene Anträge eingcbracht, die aber abgelchnt werden. 8 181 a wird unverändert angenommen. Es folgt 8 181b, betreffend Ver- miethung von Wobnnnge» an Dirnen. Die Kommission hat diesen Paragraphen abgelehnt. Abg. Beckh (freist Volksp.) beantragt Wiederherstellung dieses Paragraphen, eventuell in etwas anderer Fassung, welche den Vermiether straffrei macht, sofern der Mieth- prcis und Vergütung für sämmtliche Anschaffungen das Maß des gemeinsam lieblichen nicht überschreitet. Ein socialistischcr Antrag zu dem Paragraphen will diesen in ungefähr derselben Fassung wiederherstellen, jedoch mit dem Hinznfügen, daß die Polizei nicht berechtigt sein soll, anznordnen, daß Perfoncn, die gewerbsmäßige Unzucht treiben, nur in bestimmten Stadttheilen Wohnung nehmen. — Staatssekretär N i e b e r d i n g erklärt, die verbündeten Regierungen ständen nach wie vor auf dem Standpunkt: daß der Paragraph der Regierungsvorlage das Lokalisircn und Kaserniren zur Folge babe, sei in keiner Weise erwiesen. Auf die Straße setzen könne man solche Personen nicht. Er bitte, den Antrag Beckh anzunchmen. Morgen 1 Uhr: Fortsetzung der Debatte. Schluß 7 Uhr.
Preußischer Landing.
Abgeordnetenhaus.
KorUrr, 25. Januar.
Das Haus setzte die zweite Berathung des Landwirthschasts- Etats fort. Abg. Gothen: (nat.-lib.) wendet sich in längerer Rede gegen die gestrigen Ausführungen Wangenhcims. Wenn die Landwirthschaft immer über Arbeitermangel klage, so sei diese Klage ja berechtigt; aber auch die Industrie war im letzten Jahre schon aus denffclben Grunde genöthigt, viele Arbeit liegen zu lassen. Redner weist darauf hin, daß trotz des Arbeitcrmangcls die Produktion der Landwirthschaft gestiegen sei. Die Hauptsache sei, daß die Landwirthschaft für sich selbst arbeite. — Abgeordneter v. Zedlitz (kons.) führt aus: Die rasch steigenden Produktionskosten brachten die Landwirthschaft in die jetzige Lage. Deshalb kann die Landwirthschaft sich nicht anders helfen, als wenn sie für ihre Produkte erhöhte Preise erzielt. Das Hauptgewicht des Schulunterrichts auf dem Lande sec auf das Winterhalbjahr zu legen. Redner betont, er habe mehr Vertrauen zur Regierung, namentlich zuni Staatssekretär v. Posadowsky. daß bei den nächsten Handels Verträgen unser Interesse mehr gewahrt werde. Hierzu sei aber nöthig, daß eine fest geschlossene Bevölkerung hinter der Regierung stehe. Deshalb müßten Industrie und Landwirthschaft solidarisch behandelt werden. — Abg. Klose (Centr.) bespricht den Arbeitermangel und macht Vorschläge Uber die Zulassung ausländischer Arbeiter. Redner sagt, der Landwirthschaft müßten niedrige Tarife für den Transport imJnlnnde und nach außen Schutzzölle helfen. — Abg. Pohl (freist Ver.) bemängelt dieTnberkulosebestimmnngcn und spricht sich für eine weitere Ausdehnungder Aufenthaltsfrist ausländischerArbciter aus. Redner hebt die Mängel des Versicherungswesens hervor. — Abg. Hirsch (freist Volksp.) beschwert sich über den Ton, den die Agrarier gegen die Redner der Linken anschlugen und spricht sich gegen die von Zedlitz empfohlenen Hochschutzzölle aus. — Abg. Becker (Centr.) rüth Hirsch, ein Gut zu kaufen und mehrere Jahre zu bewirttzschaften, dann würde er andere Ansichten haben. Redner betont die Nothwendigkeit der Politik der Sammlung. — Abg. L ii d c rs (frei). Volksp.) betont, bei den jetzigen Preisen könne weder der kleine, noch der mittlere, noch der große Besitzer bestehen.—Abg. v. Schwerin (kons.) widerlegt die Behauptung Hirschs,daß die kleinen Grundbesitzer für die Landwirthschaftskammer zwar zahlen müßten, aber keine Vertretung ihrer Interessen hätte». Redner betont, daß die Landwirthe erst von 60 Mk. Grundsteuer zu den Beiträgen herangczoaen würden, die Interessen der kleinen Landwirthe aber in erster Linie berücksichtigt würden. Die deutsche Landwirthschaft würde sehr wohl in der Lage sein, das Doppelte der heutigen Produktion zu leisten und den inländischen Konsum vollkommen zu decken. Schutzzölle seien das einzige Mittel, der Landwirthschaft zu helfen. — Minister v. Hammerstein erklärt, daß seine bisherige Thätigkeit der beste Bürge dafür sei. daß er auch seine weitere Thätigkeit nur nach dem Interesse der Landwirthschaft einrichten werde. Die centrale Lage in Europa zwinge uns, unsere Getreideversorguug vom Ausland unabhängig zu machen. Er hoffe deshalb, daß cs möglich sein werde, eine Regelung dieser Frage zu treffen, welche den Interessen der Land« wirthschast entspricht. — Abg. v. Wangenheim (Bund der Laudw.) bedauert, daß die Führer der Ratioualliberalcn sich so oft gegen den Bund der Landwirthe aussprechen. Der Partei erwiesen sie damit keinen Dienst. Die nationalliberale Partei habe nicht verstanden, rechtzeitig wirthschaftlichc Fragen zu erfassen und habe sich damit die Stellung verscherzt, die sie Härte einnchmen können. Redner tritt sodann den Ausführungen Gotheins und Hirschs entgegen. — Abg. Friedberg (nat.-lib.) tritt den Ausführungen Wangenheims entgegen. Er kritisirt sodann die Aaitations- methode des Äbg. vr. Hahn. Die Nationallibcralen seien gern bereit, bei den Handelsverträgen für den Schutz der Landwirthschaft cinzntrctcn. Weiterbcrathung nwrgen 11 Uhr.
Deittsches Deich.
* Kof- und Pcrsonal-Uachrichte». Das Kaiserpaar
ist gestern Nachmittag mittels Sonderzngs nach Dresden nbgereist. Wahrscheinlich wird dasselbe vor der Beisetzung der Herzogin Adelheid nach Berlin znrnckkchren, um sich dann zu den Traner- fcierlichkeiten nach Dresden zu begeben. Wie der „Reichs-Anzeiger" meldet, fällt wegen des Hinscheidens der Herzogin jcdeGratulatioi und sonstige Feier des kaiserlichen Geburtstagsfestes am königlichen
t ose in Berlin aus. Ans dem dortigen Schloß wurde nach dem intrcffcn der Nachricht vom Tode der Mutter der Kaiserin die Kaiser-Standarte ans Halbmast gehißt. Auf allen anderen königlichen und prinzlichcn Palais wurden die Zeichen der Trauer aufgezogen. Die Militärmusik im Lustgarten wurde abbcstellt. Die Cour am Hofe für gestern Abend wurde abgesagt. Vermuthlich dürften auch die übrigen Festlichkeiten znm Geburtstage des Kaiscc- eine Einschränkung enahren.
* Dir Mutter der Kaiserin, die Herzogin Friedrich von Schleswig-Holstein, ist, wie gemeldet, gestern Vormittag zu Dresden verschieden; sie erlag der Lungenentzündung, die sie bereits längere Zeit ans Krankenlager gefesselt hatte. Einige Tage chindnrch scMi es, als ob eine Besserung noch zu hoffen sei; die Kaiserin, die sich mit den übrigen Kindern der Herzogin an dem Bett ihrer Mutter eingcfunden hatte, durfte beruhigter nach Berlin zurücksihreu. Am
