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Reform de» Seekriegsrechts.
Wie der bedauerliche und unmoralische Krieg zwischen der länderhungrigen Großmacht England und den beiden kleinen, ihre Selbständigkeit und Freiheit rühmlich ver- theidigcndcn Burenrepubliken ausgehen und welche Folgen er zeitigen wird, vermag heute noch Nicniand zu sagen. Eine Folge aber wird er nothwendig haben müssen, nämlich die gemeinsamen Bemühungen der an der Seeschiffahrt interessirten Mächte, mit allen verfügbaren Mitteln eine Reform des noch völlig unfertigen und in Wahrheit barbarischen Seekriegsrechts zu betreiben. Das Vorgehen Englands gegen die Schiffe verschiedener Mächte, und zivar in erster Linie gegen deutsche Schiffe, hat aufs Neue gezeigt, daß auf dem Gebiet des Seekriegsrechts unhaltbare Zustände herrschen. Wenn England auch in dem Konflikt, den cs Deutschland gegenüber provozirt hatte, zum Schluß nachgegeben und sein Unrecht, welches cs eingestehen mußte, wieder gut gemacht hat, so kann uns doch das nicht über die Erkenntniß hinwegtäuschen, daß die Möglichkeit ähnlicher Konflikte auch für die Zukunft vorhanden ist. In der gleichen Lage wie Deutschland aber befinden sich alle andern Mächte, welche über eine Handelsflotte verfügen.
lieber die Nothwendigkeit einer Reform des Seckriegs- rechts kann ein Zweifel kaum bestehen. Es ist beschämend, daß die heutigen Formen des Seekriegsrechts auf den Beschlüssen des Pariser Kongresses vom Jahre 1856 beruhen. Ju dem halben Jahrhundert, welches seitdem verflossen ist, haben sich Handel und Verkehr und vor Allem der Weltverkehr der Nationen unter einander in ganz ungeahnter Weise gehoben, aber man hat es völlig verabsäumt, die Formen des Seekrieges, das Seekriegsrecht diesen veränderten Verhältnissen auzupassen. Wenn das Privat- eigenthum auf dem Lande auch im Kriege geachtet wird, wenn hier Raub, Diebstahl und Plünderung als Verbrechen betrachtet und bestraft wird, so ist es unerfindlich, weshalb nicht auch das Privateigenthum auf der See diesen Schutz genießen soll.
Der Grund, weshalb es bisher nicht gelungen ist, den den Forderungen der Civilisation entsprechenden Schutz des Privateigenthums zur See durchzusetzen und das auch sonst durchaus lückenhafte und unzureichende Seekriegsrccht im modernen Sinn zu reformiren, liegt in der Weigerung Englands, bei diesem civilisatorischen Werk mitzuarbeiten. Schon auf dem Pariser Kongreß von 1856 weigerte sich England, den Schutz des Privateigenthunis zur See anzuerkennen. Auf der von Rußland berufenen Konferenz von 1874 zur Weiterbildung des Kriegsrechts erhob England überhaupt gegen jede Einbeziehung des Seekriegsrechts in die Berathungen Einspruch und dieser verwerflichen Haltung ist es auch auf der Friedenskonferenz von 1899 treu geblieben. Die Versuche, auf dieser Konferenz die Frage des Privateigcnthnms zur See und einige andere Fragen des Seekriegsrechts zu lösen, scheiterten in erster Linie an dem Widerstand Englands.
Auf der Friedenskonferenz im Haag, deren Ergebnisse auch sonst recht dürftig waren, tröstete man sich damit, daß die Regelung des Seekriegsrechts einer späteren Konferenz Vorbehalten bleibe. Diese Vertröstung ist damals nur als eine schöne, aber nichtssagende Redewendung angesehen worden. Aber die Ereignisse im südafrikanischen Kriege haben gezeigt, daß es sich hier um eine dringliche und unaufschiebbare Aufgabe handelt, an der alle Seeschiffahrt treibenden Mächte in gleicher Weise interessirt sind. England freilich bestreitet dies und behauptet, kein Interesse an der Regelung des Seekriegsrechts und vielmehr ein Interesse daran zu haben, daß im Seekriege nach wie vor die Barbarei herrsche. Vielleicht täuscht man sich in England. Die Behauptung, Englands wirksamste Waffe sei die, den Handel seiner Gegner durch Kreuzer zu zerstören, trifft heute kaum uoch zu, da unter dem Kreuzerkriege keine Handelsflotte so viel zu leiden hätte, als die englische, eben weil sie die größte ist und weil ihre Schiffe alle Weltmeere durchfurchen. Es muß eben bedacht werden, daß die Kraft der englischen Marine nicht so sehr in den schnellfahrenden Kreuzern, als vielmehr in den Schlachtschiffen liegt. Durch den Kreuzerkrieg könnte England in eine außerordentlich prekäre Lage gerathen, da seine Landwirthschaft höchstens so viel Getreide produzirt, als für ein Drittel des Jahres ausreicht. Freilich, alles dies hat zur Voraussetzung, daß England sich einem t
ebenbürtigen Gegner gegenübersche, und dies wäre nur dann der Fall, wenn die Flotten wenigstens zweier Großmächte sich gegen die englische vereinigten.
Hält niau aber in England eine solche Vereinigung wirklich für völlig ansgeschiossen? Aber wenn England auch bei seiner Weigerung bleiben sollte und sich gegen jede Reform des Seckriegrechts sträubte, so wird das die übrigen Mächte nicht daran hindern dürfen, nach der Beendigung des südafrikanischen Krieges diese Frage mit aller Entschiedenheit anzuschneiden. Ist nur zwischen den anderen Mächten eine Einigung zn erzielen, so wird man abwartcn können, ob England offen eingesteht, daß seine Ziele nicht der Civilisation, sondern der Barbarei gelten. Vielleicht trägt man aber auch in England, dessen kriegerische Machtmittel sich soeben als recht mindermerthig erwiesen haben und dessen Machtstellung schwer erschüttert ist, Bedenken, sich dem ein- müthigcn Willen der Mächte zu widcrsetzen. Es wäre beschämend, wenn auch im zwanzigsten Jahrhundert die Worte Mephistos Geltung behalten sollten:
Krieg, Handel und Piraterie,
Dreicimg sind sie, nicht zu trennen!
Dr. P.
Deutsches Reich.
Aus dem Osten.
Berlin, 23. Januar.
Mit der einen Hand arbeitet die Negierung immer neue Pläne zur Eindämmung des Polenthnms und zur Kräftigung des Deutschthums ans, mit der anderen Hand zerstört sie das kaum begonnene Werk, indem sie den Einwanderungsstrom ans den polnischen Grenzgebieten förmlich organisirt. Die Landwirthschaft des Ostens hat es mit ihren lebhaften Klagen über die Leutenoth längst schon dnrchgesetzt, daß russische und galizische Arbeiter in immer steigendem Maße über die Grenze gelassen werden, um in den landwirthschast- lichen Großbetrieben Verwendung zn finden. Bisher indessen mußten diese Leute nach Beendigung der Erntearbeitcn wieder in ihre Heimath zurückkehren. Wenn sich eine Mittheilung bestätigt, die auf einer Versammlung des Bundes der Landwirthe in Jnowrazlaw der Major a. D. Endell gemacht hat, so stände eine bedeutsame weitere Erleichterung der Zuwanderung bevor. Der genannte Herr erzählte, der Oberprüsident der Provinz Posen habe ihm zugesagt, daß fortan die Landarbeiter aus Russisch-Polen und Galizien für die Zeit vom 1. Januar bis 15. Dezember in Preußen verbleiben dürfen. Dies käme auf dasselbe hinaus, wie wenn die dauernde Zulassung der Fremden ausgesprochen würde. Man muß natürlich die Bestätigung der auffälligen Nachricht abwarten, aber abgesehen von allein Andern würde die Maßregel sehr unpraktisch erscheinen, da die Polen und die Galizier bloß der Form halber auf vierzehn Tage nach Hause geschickt werden müßten, eine Vertheuerung ihrer Verwendung, die ganz von selbst dahin führen würde, daß die Leute zuletzt auch diesen halben Monat noch bei uns verblieben. Hier heißt cs: Wenn schon, denn schon. Was es aber für einen Sinn hat, Rentengutsbauern anzusctzen und von der „Hebung" des Deutschthums zu sprechen, wenn gleichzeitig die slavische Bevölkerung noch schneller zum Wachsen gebracht wird, als dies durch ihre natürliche Vermehrung geschieht, die ohnehin stärker als die der Deutschen ist, das zu entschleiern sehen wir uns außer Stande. Die Sache ist genügend wichtig, um im Abgeordnetenhause zur Sprache gebracht zu werden.
Die Bergarbeiterlöhne.
Eine merkwürdige Aeußerung hat in der Budgetkommission des Abgeordnetenhauses ein Kommissar des Handelsministers gethan. Der Referent der Kommission bemängelte es, daß die Einnahmen aus den staatlichen Kohlengruben mit 141 Millionen allzu niedrig in den Etat eingestellt worden seien. Die Beschwerde selbst mußte der Rcgierungsvertreter gelten lassen, wenigstens sagte er nichts zu ihrer Widerlegung. Dafür aber begründete er den Voranschlag mit der eigenthümlichen Wendung, wenn die Arbeiter erführen, daß die inzwischen gestiegenen Preise den Etatsberechnungen zu Grunde gelegt würden, so würden sie sofort ihre Lohnforderungen erhöhen. Man kann die Korrektheit dieser Erklärung stark bezweifeln. Die Thatsachen sind denn also diese: Die Verkaufspreise sind gestiegen, die fiskalischen Gruben dürfen demgemäß auf größere als die im Etat angesetzten Ueberschüsse rechnen, aber der Voranschlag wird trotzdem niedrig gehalten, weil sonst der Gewinn wenigstens theil- weise wieder draufginge, indem die Arbeiter einen Bruch- theil in der Form von Lohnerhöhungen für sich haben möchten. Daraus folgt, daß höhere Löhne gezahlt werden könnten, ohne die Ertragsfähigkeit der Gruben zu beeinträchtigen. Nun ist es aber doch klar, daß die Arbeiter selbst dies ebensogut wissen, und wenn sie es bisher noch nicht gewußt haben, so werden sie es jetzt durch einender Geheim- räthe aus dem Handelsministerium erfahren. Vielleicht gefallen die Offenherzigkeiten des Regierungsverlreters Herrn Brefeld und seinen Kollegen nur wenig.
* Hof- und Nersonal-Uachrlchtrn. In dem Befinden der Herzogin Friedrich von Schleswig-Holstein ist eine wesentliche Aenderung nicht eingetreten. Das seit vorgestern etwas bessere Befinden der Herzogin ist nach den gestrigen Meldungen aus Dresden unverändert.
* Krrlin, 24. Januar. Die „Natlonal-Zcitung" bezweifelt die Richtigkeit der Meldung eines hiesigen Blattes, wonach der Kaiser sich sehr ernsthaft mit dein Plan trage, das höhere Schulwesen in Preußen einer griindlichen Reform zu unterziehen.
Deutscher Reichstag.
G Berlin. 23. Januar.
Tagesordnung: Fortsetzung der ersten Berathung der Vorlage, betreffend Abänderung der Itnfall-Versicheruiigsgesetze. Abg. Fi sch - deck (freis. Volksp.) erklärt, im Allgemeinen nähmen seine Freunde zu dem vorliegenden Entwurf eine frenndlichc Stellung ein, im Einzelnen allerdings wichen sie von den Ansichten der Herren Trimborn und Röficke etwas ab, namentlich insoweit dieselben auch hier den örtlichen Unterbau verlangten, beziehungsweise die Benutzung der lokalen Rcntenstellen der Jnvaliden-Versicherimg. Seine Freunde pflichteten dem Herrn Staatssekretär darin durchaus bei, daß dies unterbleibe. Redner geht hierauf die Entwürfe iin Einzelnen durch und bekämpft schließlich das Verlangen des Abgeordneten Stadthagcn nach Festsetzung der normalen Rente in Höhe einer Vollrente, d. h. des vollen Arbeitsverdienstes. Was die vom Abgeordneten Stadthagen behauptete mangelhafte Unfallverhütungs- Thätigkeit der Berufsaenosfenschaften anlange, so stehe fest, daß gerade die Unfallverhütungs-Einrichtungen bei den Arbeitern vielfach ganz unpopulär seien und sogar nicht selten von ihnen entfernt würden. Er bitte um wohlwollende Berathung in der Kommission. — Abg. Paasche (nar.-lib.t beleuchtet die Art, wie Alles, was für die Arbeiter geschehe, vom Abgeordneten Stadthagcn nur als Almosen hingestellt wurde. Glaube die Socialdemokratie wirklich, daß ihr mit einem Male das gewährt werde, was ihr das bürgerliche Gesetzbuch biete? Nun, weshalb nehme man denn da solche Gesetze wie das Jnvaliden-Versichernngsgesetz an? (Ruf: Das wenige Gute.) Nameits der Nationalliberalen erkennt Redner sodann an, daß die vorliegenden Entwürfe wesentliche Fortschritte brächten. Zu wünschen sei, daß auch die kleinen Unternehmer, deren Arbeiter jetzt vcrsicherungspflichtig gemacht werden sollten, ebenfalls demselben Zwange unterworfen würden. Wenn irgend angängig, sollte der Begriff der Erwerbssähigkeit beziehungsweise Unfähigkeit ini Gesetz dcfinirt werden, denn das Gesetz solle ja Niemandem Vortheile zuwendcn, sondern nur Schaden ersetzew — Abg. Eckart (südd. Volksp.) vertheidigt die Bcrufsgenossen- schaftcn gegen den vom Abgeordneten Stadthagen erhobenen Vorwurf der Knauserei. Für nothwendig hält Redner eine Verdoppelung der vorgeschlagenen Berufungsfrist. — Abg. Dörkscn (freis. Volksp.) erblickt in der Vorlage einen großen Fortschritt, wünscht aber in der landwirthschaftlicheu Versicherung einen anderen Maßstab für die Beiträge. — Abg. Molkenbuhr (Soc.) wendet sich gegen die Ausführungen des Abgeordneten Fischbeck, wobei er unter Anderem bemerkt, daß die Fälle, in denen ein Arbeiter, der eine Unfallrente bezieht, gleichwohl noch denselben Lohn bezieht, wie vor dem Unfall, sehr selten seien. Daß die Unternehmer durch das gesninmte Versicherungswesen übermäßig belastet würden, werde schon allein durch die seit Jahren unablässig gestiegenen Dividenden dcr Akliengcsellschasten hinreichend widerlegt. Die Unfallrente bleibe thatsächlich nicht nur uni ein Drittel, sondern wegen der Art der Feststellung des Jahres- Arbeits-Verdicnstes um zwei Drittel hinter dem wirklichen Arbeits- Verdienst zurück. Man soll deshalb doch endlich einmal anfhöre», von 66^/s pCt. Rente zu sprechen, und gewährten denn die Äcrufs- genossenschaften die sogenannte Vollrente? — Abg. Hocffel (Reichsp.) schildert den Einfluß der Trunksucht auf die Unsall- qcfahren. — Staatssekretär Posadowsky bemerkt gegenüber dem Abg. Molkenbuhr, was die Löhne der landwirthschastlichen Arbeiter betreffe, so niüsse doch erst der Beweis erbracht werden, daß in irgend einem Falle die Festsetzung des Lohnes zu niedrig gewesen sei. Herr Molkenbuhr müsse sich in solchem Falle an die Behörde wenden, um Remedur zu schaffen. Die Debatte wird geschlossen und die Vorlage geht an eine besondere Kommission. Alsdann setzt das Haus die in voriger Woche begonnene Berathung des Etats des Reichs-Justizamts fort. — Abg. Pachnickc (freis. Vcr.) kommt zurück auf die Ucbertragnng obligatorischer Befugnisse speziell in Vormnndschaftssachen in Mecklenburg auf die Gutsherren. Mecklenburg sei eben in staatsrechtlicher Hinsicht in der Entwickelung zurückgeblieben, was auch der Wortlaut der Proklamation des gegenwärtigen Herzog-Regenten bei seinem Regierungsantritt beweist. In der Proklamation sei die Rede von gehorsamen Dienern gegen seine Person, statt von Staatsbürgern gegen das Gesetz. Wenn das Reich nicht einschrciie, sei an eine Aenderung der Zustände in Mecklenburg in absehbarer Zeit nicht zu denken. Er, Redner, bitte, wen» er wieder mit seinem bekannten Antrag komme, demselben zuzustimmen. — Abg. Kirsch (Centr.) erklärt, seine Freunde seien bisher nicht geneigt gewesen, in das Versaffungs- wesen der Einzelstaatcn einzugreifcn, aber Alles habe doch seine Grenze und er glaube, daß diese Grenze in Mecklenburg erreicht sei, und daß seine Freunde bereit sein würden, gegebenenfalls ihre Stellungnahme einer Revision zu unterziehen. — Abg. Schmidt- Marburg (Centr.) kommt auf den Spruch des Berliner Landgerichts in Sachen des „Vorwärts" zurück. Die Kritik, daß das Landgericht Berlin zu Unrecht dem „Vorwärts" den Wahrheitsbeweis zugelasscn habe, sei durchaus unzutreffend. Nach weiterer kurzer Debatte wird der Etat des Justizamtes bewilligt. Morgen 1 Uhr: Etat des Rclchs- schatzamts, Etat des Rechnungshofes und Nachtrag zum Berggesetz. Schluß 5"- Uhr. * # *
Berlin, 23. Januar. In der Reichstags-Kommission für die Münzgesetz-Novclle entwickelte sich heute in Anknüpfung an Artikel 4, betreffend Neuprägung von Silbermünzen und Einziehung der Thaler, eine ausgedehnte Münz- und Währungs-Debatte. Ein Beschluß wurde nicht gefaßt.
In der Budget-Kommission des Reichstags stand heute der Kolonialetat zur Berathung. Referent Prinz Arenberg berichtete über die dem Etat beigefügte Denkschrift, betreffend die andcrweite Regelung der Bezüge der Kolonialbeamten in den afrikanischen Schutzgebieten. Kolonialdirektor v. Buchka legte eingehend dar, welche Reformen er in der Kolonialverwaltung durch- zusühren gedenke. Hierauf ging die Kommission zur Berathung des Etats für das ostafrikanische Schutzgebiet über und genehmigte zunächst bei den Einnahmen den ini Titel 1 angesetzten Betrag von 660,000 Mk. für direkte Steuern. Die weitere Debatte wurde alsdann auf niorgen vertagt.
