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49. Jahrgang.

Erscheint in zwei Ausgaben. — Bezugs Preis: durch den Verlag L« Pfg. monatlich, durch die Post 1 Mk. «6 Pfg. vierteljährlich für beide Ausgaben zusammen.

Verlag: Langgasse 27.

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für die Adenv-Nusgabc bis 11 Uhr Vormittags, für die Margen. AnSgade bis 3 Uhr Nachmit ^nzergen g»lliuil|nic llächsterscheinenden Ausgabe wird keine Gewähr übernommen, jedoch nach Möglichkeit Lvrge getragen.

~iu. 86.

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Dienstag, den 23. Januar.

Fernsprecher No. 52.

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Morgen-Ausgabe.

§?ür ^eOrttctr und März

auf das

„Wiesbadener Tagblalt"

ZU abonniren, findet fich Gelegenheit im Verlag Lauggaffe 27 , bei den Ausgabestelle», den Zweig-Expeditionen in den Nachbar­orten und sämmtlichen deutschen Reich-xostanstalten.

Die UoveUe

zu den Unf»illversrchrnings-Geselzerr,

welche dem Reichstag zugegangen ist, bildet die Fortsetzung des großen socialpolitischen Werkes, welches mit der am 1. d. M. in Kraft getretenen Reform der Invaliden- und Altersversicherung begann und in der nächsten Session des Reichstags mit der Reform der Krankenversicherung einen freilich nur vorläufigen Abschluß finden dürfte. Die Regierung hat sich für diesen Weg der Einzelrcformen ent­schieden und den Gedanken einer Zusammenlegung der ver­schiedenen Versichernngszmeige fürs Erste völlig aufgegeben. Diese Zusammenlegung, so heißt es in der Begründung zu dem dem Reichstag zugcgangcncn Gesetzentwurf, bleibt zwar im Grundsatz wünschenSwerth, es ist aber bisher nicht gelungen, dafür annehmbare Grundlagen aufzufinden. Auch die Form der Einzelgefctze für die Unfallversicbernng im Gewerbe, im Baugewerbe, in der Land- und Forftwirth- schaft und in der Seeschifferei und -Fischerei hat die Vor­lage beibehalten, die als neuen und fünften Vcrsichcrungs- zweig die Unfallfürsorge für Gefangene enthält, womit eine fühlbare Lücke ausgefüllt werden wird.

Eine Vereinigung der Unfallversicherung mit der Alters­und Jnvaliditätsversichernng führt die Vorlage nur auf einem einzigen Gebiete herbei, indem sie die Entscheidung über die Berufung gegen die Bescheide der Berufsgenossen­schaften den Schiedsgerichten für die Invalidenversicherung überträgt, also für beide VersichcruugSzweige gemeinsame Schiedsgerichte vorschlägt, welche den Namen Schiedsgerichte für Arbeitcrversichcrung führen sollen. Diese Neuerung ist willkommen zu heißen, da es auf diese Weise möglich sein wird, die Bezirke der Schiedsgerichte zu verkleinern und so eine schnellere Urtheilssprechung zu ermöglichen.

Von großer praktischer Bedeutung und nicht minder gut- zuheißcn ist die in der Vorlage vorgesehene Ausdehnung der Unfallversicherung auf diejenigen Handwerksbetriebe, mit denen eine besondere Betriebsgefahr verbunden ist. Den ursprünglichen Plan, das gcsammte Handwerk in die Ver­sicherung einzubeziehen, hat die Regierung hauptsächlich in­folge des Widerstandes der Betheiligteu aufgegebcn, doch ist es immerhin erfreulich, daß zunächst wenigstens die gefähr­lichsten Betriebe der Versicherung unterworfen werden sollen. Die Vorlage will die Unfallversicherung auf die gcsammte Thäligkeit aller Betriebe (Tischler,Maler, Glaser,Klempner?c.) ansdehnen, welche sich überhaupt auf Bauarbciten erstrecken, also nicht nur so weit, als sie thalsächlich mit Bauarbeiten beschäftigt sind. Die Unfallversicherung soll ferner aus­gedehnt werden auf die Schlossereien, auch wenn sie sich nicht auf Bauten erstrecken, auf den Gewerbebetrieb der Schmiede, der Fensterputzer, der Fleischer, sämmtlicher gewerblichen Brauereien (nicht nur der fabrikmäßig betriebenen), ferner auf die Lager- und Fuhrwerksbetriebe, auf dieHolzfällungs- betricbe und auf die der Versicherung noch nicht unter­worfenen Zweige der Seefischerei und auf den Kleinbetrieb der Seeschiffahrt mit Segclfahrzengen von nicht mehr als 50 Kubikmeter Brutto-Raumgehalt. Endlich wird eine fühl­bare Lücke durch die Bestimmung ausgefüllt, daß die Unfall­versicherung sich auf alle Dienste erstreckt, zu denen eine Person, welche überhaupt unter die Unfallversicherung fällt, neben der gesetzlich versicherten Beschäftigung von dem Arbeit­geber oder dessen Beauftragten herangezogen wird, wobei also auch häusliche Dienste in Betracht kommen.

Von großer Bedeutung könnte bei entsprechender An­wendung ' die Bestimmung werden, welche den Bernfs- grnosscnschaften das Recht einräumt, Haftpstichtversicherungs- vcrbände zu bilden und vor Allem Arbeitsnachweise ein- zurichlen. Die letzteren sollen, was sehr zu billigen ist, "unter gleichmäßiger Theilnahme der Arbeitgeber und Arbeit­nehmer verwaltet werden. Es wäre sehr zu wünschen und könnte von segensreichen Folgen begleitet sein, wenn die Bcrufsgenossenschaften auf diesem Gebiet in umfassendem Maße vorgingen. Weitere Bestimmnngen bezwecken Ver­einfachungen der becufsgenossenschaftlichen Verwaltung und eine gerechtere Festsetzung der Rcntenansprüche.

Von großer Bedeutung für die Rentenempfänger^ ist endlich eine wesentliche Erleichterung der Berufsgenossen­schaften. So wird bestimmt, daß der Genossenschafts- Vorstand die Theilrente vorübergehend bis zum Betrag der Vollrente erhöhen kann, so lange der PÄetzt^ infolge des Unfalls thatsächlich und unverschuldet e s ist. Der

Kreis der entschädigungsberechtigten Hinterbliebenen soll auf die vom Getödteten unterhaltenen elternlosen und bedürftigen Enkel ausgedehnt werden. Neben etlichen anderen, ähnliche Ziele verfolgenden Bestimmungen soll auch vor Allem dafür gesorgt werden, daß Enlschädigungsbercchligte infolge ' von Streitigkeiten über die Haftpflicht nicht einstweilen ohne Unterstützung gelassen werden, und daß sie diese nicht infolge von Jrrthümern bei der Einlegung von Rechtsmitteln verlieren. _ Die von vielen Seiten erhobene Forderung, die Earenzzcit, d. h. die Verpflichtung der Krankenkasse, bei einem Betriebsunfall in den ersten 13 Wochen die Fürsorge für den Verunglückten zu übernehmen, abzuschaffcn und diese Fürsorge denBerufs- genosscnschaftcn aufzuerlegen, erfüllt der Entwurf nicht, sondern bestimmt nur, daß die Berufsgcnossenschaften schon vordem Ablauf der 13. Woche überall da ciugrcifen sollen, wo die Krankenkassenunterstützung fortfällt, der Unfallverletzte seine Erwerbsthütigkeit aber noch nicht erlangt hat. Diese Frage der Earenzzcit wird bei den Debatten im Reichstag den tzaupt- streitpunkl bilden. Für den Fortfall der Karenzzeit wird geltend gemacht, daß eine Entlastung der Krankenversicherung dringend nothivendig ist, um diese auf 26 Wochen ausdehnen zu können und so die Lücke auszusüllcn, welche jetzt zwischen der auf 13 Wochen bemessenen Krankcnfürsorge und der Jnvalidenversorgnng besteht, welche mit der 26. Woche be­ginnt. Die Regierung strebt ebenfalls in dem für die nächste Session auge'kündigtcn Krankenversicherungs - Gesetzentwurf diese Ausdehnung der Krankenfürsorge an, erklärt aber, eine finanzielle Stärkung der Krankenkassen hierbei auf anderen Wegen erreichen zu wollen. Jedenfalls dürfte diese Frage in den zu erwartenden umfangreichen Debatten die pieee äs rssistancs bilden.

Ans Atadt und Land.

Wiesbaden, 23. Januar.

- Weschichtskalender-. 23. Januar. 1896: ff Ferdinand

Schichau zu Elbing, Begründer des berühmten Schichauwerks (Torpedos) (* 30. Januar 1814 zu Elbing). 1883: ff Frtednch v Flotow z» Darinstadt, Opernkomponlst („MaUha u. A.) (* 26. April 1812 zn Tentendorf). 1871: Jules Favre kommt nach Versailles wegen Abschlutz eines Waffenstillstandes 1871: Gefecht mit Garibaldiancrn bei Dijon. 1813: ff Friedrich Freiherr de la Motte-Fouquö zn Berlin, deutscher Dichter („Undine n. 31.J (* 12 Februar 1777 zu Brandenburg). 1837: * Karl Muuckel z» Pyritz, Justizrath in Berlin, Milgl. d. Reichst. (Fr.). 1820:

t Eduard verzog von Keilt, der Vater der Königin Viktoria (* 2 November 1707). 1806: f William Pitt, beb. engl. Staats­mann (* 28. Mai 1759). 1761: * Friedrich v. Matthisson zu

Hohendodelebe bei Magdeburg, deutscher Dichter (ff 12 Marz 1831 SU Wörlitz). 1746: Schlacht bei Falkirk. 1662: Schlacht gegen die Türken bei Nagtz-Szöllös. Kemeny, Fürst von Siebenbürgen, fällt 1579: Utrcchtcr Union, Vereinigung der sieben nieder­ländischen Provinzen. 1536: Hinrichtung der Wiedertäufer Joh. v. Leyden und Knipperdollings zu Münster. 1002: ff Karser Otto III. zu Pateruo.

- Kofnachrichte». Ihre Hoheit Frau Herzogin von Anhalt-Dessau. Mutter der Frau Erbgrotzherzogur von Meckienburg-Strelitz, traf zu mehrtägigem Aufenthalt hier ein und hat im „täiötcl Hohenzollern" Wohnung genommen. — Ihre Kaiser­liche Hoheit Frau Grotzfürstin Konstantin von Rußland hat nach mehrmonatlichem Aufenthalt Wiesbaden wieder verlassen.

— Walhalla. Für den II. Walhalla-Maskenball giebt sich bereits allgemeines Interesse kund, sodaß er, wie rn den Vorjahren, wieder das Rendezvous aller Freunde eines un­gezwungenen, echt karnevalistischen Treibens werden durste. Die Äallvorschrift (Herren: Frack oder schwarzer Gcsellschüitsanzng, weiße Binde und karnevalistisches Abzeichen, Damen: Maske oder Balltoilettc) wird diesmal strengstens durchgefuhrt werden.

— Lungenheilstätte. Aus Raurod, 22. Januar, wird uns geschrieben: Der Vorstand des „Rassanischen Luilgeuheilstalte- Vcreius" verhandelte in den letzten Tagen mit hiesiger Gemelnde- vertretnuq wegen Ueberlassung bestimmter Ouclten für die hier zn errichtende Anstalt. Die Verhandlnugeu haben einen befriedigenden Abschluß gewonnen; in nächster Woche schon werdcii die Schürfungen nach Wasser in den Distrikten „Jndenhag", „Schlicht" ec. be­gonnen. Es ist für den Verein selbstverständlich von Nutze», das zum Bau nothwendige Wasser in der Nähe der Baustelle zu haben. Der Ban selbst wird mit Beginn der Bauperiode in Angriff ge­nommen; da auch die Behörde der Sache dankbarer Weise großes Wohlwollen entgegen bringt, so ist ein rasches Fortschreiten des Werkes gesichert. Mögen sich allezeit warme Herzen finden, die Hand und Börse öffnen für das Werk barmherziger Menschenliebe!

— Transparttahf rüder. Auf Grund der Polizeiverordnung des Regierungspräsidenten zu Wiesbaden vom 11. Februar 1896 war ein Strafbefehl gegen den in Dünsten einer Wild- und Geflngcl- hnndlung in Frankfurt a. M. stehende» Ausläufer Wirth ergangen. Dieser war ans einem Transport-Fahrrad, ans dem sich ein 75 cm breiter und ebenso hoher Kasten befand, am 13. Juli 1899 in den Straßen der Stadt gefahren, ohne eine Fahrkarte bei sich zu führen, und ohne daß an dem Rad eine Rnmmerplatte angebracht war. In Z 8 der Polizeiverordunng ist bestimmt: „Nur der Besitz enter vorschriftsmäßig ausgestellten Radfahrkarte und einer vorschrifts­mäßig angebrachten Rummerplatte berechtigt ziir Benutzung eines Fahrrads auf den öffentlichen Straßen und Plätzen im Regierungs­bezirk Wiesbaden, soweit nicht im 810 Ausnahinebestimniungeii ge­troffen sind." Gegen die Strafverfügung trug Wirt!, ans richter­liche Entscheidung an. Das Landgericht sprach in der Berufiiiigs- instanz den Angeklagten frei. Es nahm an, daß die Polizei- verordiimig nicht auf Transport-, sondern nur ans Pecsonen-Fahr- räder Anwendung finde; sie wolle den Verkehr mit solchen Rädern regeln, die mit besonderer Schnelligkeit f.ortbewegt würden. Hierfür spreche u. A.der §19, weicher lautet: Die Bestimmnngen dieser Ver­ordnung finden auch Anwendung ans Fahrräder, welche durch Motoren getrieben, werden, vorbehaltlich der bezüglich dieser Motorräder bestehenden bcsondereu Vorschriften." Die Staatsanwaltschaft focht

mit der Revision das Urtheil des Landgerichts an. Der Straf­senat des Kammergcrichts hob dasselbe auf »nd verwies die Sach­au den Vordercichler zurück. Er legte dar, wie die Polizei- verordnung vom 11. Februar 1896 ihrem Wortlaut nach sich allgemein änf „Fahrräder" beziehe. Sie finde hiermit Anwendung auf alle Räder, die durch das Treten ihrer Führer oder motorische Kraft in Bewegung gesetzt würden, gleichviel ob sie zum „Fort­schaffen von Menschen oder Sachen" dienten. Zwar erhelle aus einzelnen die Fahrgeschwindigkeit betreffenden Bestimmungen, daß sic vorzugsweise die Benntznng von Personcn-Fahrrädern im Auge bätten. Hierdurch werde aber nicht ausgeschlossen, daß sie auch für Transport-Fahrräder zur Geltung gelangten. Uebrigens lasse sich im einzelnen Fall schwer zwischen einem Personen- und einem Transport-Fahrrad unterscheidc».

— Sterbelrassen. Die „Allgemeine Sterbekasse', welche am verflossenen Freitag Abend in den „Drei Königen ihre ordentliche Generalversammlnng abhielt, war leider nur von 33 Mit­gliedern besucht. Die Mitgliedcrzahl betrug am 1. Januar 1899 1736, Zugang im Laufe des Jahres 62, Abgang durch Tod 33, Ausschluß und Austritt 10, am Ende des Jahres betragt dieselbe 1755. Aiisgezahlt wurden im Jahre in 33 Sterbefällen ä 500 Mk. — 16,500 Mk., erhoben dagegen 21 Sterbcfälle und die übrige» zwölf Sterbefälle wurden von den erzielten Ueberschüssen gedeckt. Außer­dem sind noch 4000 Mk. zu dem Reservefonds übertragen worden, derselbe beträgt jetzt 21,761 Mk. Der ansscheide,tbe Vorstand, der Vorsitzende H. Kaiser, der Kassirer W. Bickel, PH. Dorn. I. Schwan. PH. Weiß, I. Ekl und PH. Friedrich wurden fast einstimmig wieder- gcwählt und an Stelle H. Fuchs Herr Kaufmann Kirchner. Zur Prüfungskommission wurden die Herren Franz Walter II. und Kirchner gewählt rmd zum Kassenrevisor Herr G. Stahl einstimmig ernannt. Erwähncnswcrth sind noch ans dem Jahresbericht die Leistungen des Vereins innerhalb 14 Jahre. Es wurden 208000 Mk. an 416 Hinterbliebene Familien ausgezahlt, dagegen wurde erhoben in 300 Sterbesüllen und 110 nicht erhoben, da die Summe von 58,000 Mk. niedergeschlagen. Es wäre wünschenSwerth, wenn sich noch immer niehr Familienväter an dieser schonen Ein­richtung betheiligten, denn leichter und besser sind solch kleine Be­träge nicht anzulegen.

— WUitiiril'cheo. Auf eine in den „Amtlichen Anzeigen des Wiesbadener Tagblatls" enthaltene Bekanntmachung des Konigl. Bezirkskommaiidos, worin die Mannschaften des Beurtaubtenstandes auf genaue Beachtung der Kontroll- bezw. Mcldevorschriften hm- gewiesen werden, sei hierdurch besonders aufmerksam gemacht.

— Eint rill ?nr Marine. Bei der Kaiser!. Schiffsjungen- Abtheilnnq in FriedrichSort kann noch, eine grogcre Zahl Frei­willige, welche am 5. April l. I. zur Einstellung gelangen, an- qemeidet werden. Der cinznstellende Junge, soll m der Regel 16 Jahre alt sein, darf jedoch das 18. Lebensiahr noch nicht über­schritten haben. Wer die Ausnahme in eine Schiffsftmgen- Abtheilung wünscht, hat sich alsbald persönlich bei dem Kommandeur des Landwehrbezirks seines jetzigen Wohnortes zu melden. Geburts- zcugniß ist hierbei vorznlcgen.

— Gegen den Keuchhusten, diesen Quälgeist der Kinder und Schreckgespenst aller Eltern, ein wirksames Heilmittel zu finden, soll der Wissenschaft jetzt endlich gelungen senil Die,es neue Mittel, welches schon nach seiner ersten Anwendung die Husten­anfälle in ihrer Heftigkeit und Anzahl ganz erheblich vermmocrt und hierdurch den kleinen Patienten schnell Llnderung und dadurch die denselben so nöthige Nachtruhe verschafft, ist kein Gcheimmittel, sondern eine von den Aerztcn verordnete Salbe, welche, ans die Kaut gerieben, in die Poren eindriugt und dann vermöge, ihrer Zusammensetzung (Difluordipheuyl) eine derartig rasche Wirkung auf alle Hals- und Nachenkrankheiten ausiibt, daß nach einer soeben veröffentlichten wissenschaftlichen Abhandlung in einem unserer ersten medizinischen Fachblätter schon nach ein bis z,vei Tagen der Erfolg zu sehen ist. Das ncne Präparat wird unter dem Namen „Autitussiil" von der Chemischen Fabrik Balentiner u. Schwarz in Leipzig-Piagwitz in den Handel gebracht midist durch alle Apotheken oder direkt zu beziehen. Da diese schreckliche Kinderkrankheit gerade jetzt stark grasstrt, dürste vielen Eltern obiger Hinweis recht erwünscht sein.

<K> Dir Gr.cäUimgrn bilden das Leiden des Winter?. Seine Mnslk ist mit der Husten der Kinder. Im Allgemeinen kann mail behaupten, man erkältet sich nicht während der Bewegung, z. B. auf der Eisbahn, dagegen beim Stehen und Zusehen oder beim Sitzen auf zugiger Bank. Dem Schlittschuhläufer thut auch dieses nichts wenn ' er sich durch sofortige Wiederbewegmig tu Warme bringt. Jli Ruhe erkältet man sich am leichtesten, tote ist um so gefährlicher, in je größerem Wärmezustand fich der Körper vor der Rübe befand, wegen des Extrems. Am nachtheitigsten wirkt das Litzen im Kalten oder an zugigen Fenstern; auf Schlitten ist die erste Be­dingung: warmeKleiduiiq. Was beim Gehen m der dicke» Bekleidung o,t zuviel gethan, fehlt oft beim Schlittenfahren. Ebenso, ist im Winter eine warme Slube nöthiger, als das Essen und Trinken. Kmoer erkälten sich gar nicht soviel, weil sie bei Schnee drautzen sich stets lustig bewegen. Nur die, welche ruhig auf dem Lchlitten sitzen, müssen gut eingepackt werden. Der öftere Husten der Kinder stammt fast immer von nassen Füßen. Auch im Winter ist das öftere Wechseln der Strümpfe vonBedeutuiig, weil der Schilee das Lede^ dmchdrillgt. Wieviel man sich erkältet, das zeigt das vielt

no •iijeuui. iaui a/iv »iw./ v,*, ‘-v* 71, 1.

Stimme hört; der Husten ist zwar selbst nicht immer .gefährlich, aber immerhin der Verkünder, daß dem Körper eine Gewaitthat widcrfahreii ist.

vr 1 Dcr Maikäfer im Winter. Manche Leute wundern sich in jedeill Spälhcrbst darüber, wenn sie beim Aufgrnben des Bodens Viaikäfer darin finden, und doch entspricht dies der gc- wöb>l!iÄ-n Eiilwickelimg des uniiebsnm berühmten Insekts, die eigentlich jeder Laiidwirth keiiilen sollte. Die Larve des Malkasers, der berüchtigte Engerling, bleibt bis zum Monat Oktober nahe an der Erdoberfläche, um sich dann vor dein Frost in «ne größere Tiefe zmückzuzichen, die zwischen einem halben und einem Meter schwankt. Dann verwandelt sich die 3 Jahre alte Larve tn die Puppe, und diese wird imierhalb eines Vionats zum Muitäser. Die Maikäfer, die man im Mai imiherschwirren sieht, bestehen also schon voll entwickelt seit dem November und warten im Boden nur die günstige Jahreszeit ab. Wenn man daher im Späiherbst den Boden ein wenig tiefer bearbeitet, so stößt man fast stets auf Mai­käfer, besonders^ wenn ein sogenanntes Maikäserjahr m Aussicht steht. Während seines Winteraufenthaltes i»t Erdboden fingt der Maikäfer garnichts, sondern verharrt in einer Art von Starre, blK er den Eintritt der linden Witterling spürt und sich dann all»