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1. Beilage mm Miesbaüener Tagblatt.

Uo. 30. Moegen-Ansgabe.

(21. Fortsetzung.) (Nachdruck verboten.)

Der Geheimpolizist.

Kriminalerzählung von H. v. Krwakd.

Und würden Frau Marquise vielleicht auch die Güte haben, mir zu sagen, wo diese Gräfin wähnt?"

Schon seit mehreren Jahren auf dem KirchhofMontmatre mcm Lieber. Sie starb an einer Lungenentzündung, die sie sich bei einem ihrer tollen Ritte geholt hatte. Kann ich Ihnen sonst noch mit etwas behüiflich sein?"

Wenn Frau Marquise vielleicht noch so freundlich sein wollen, mir zu sagen, wer die Gräfin de Roseille beerbt hat?"

Die gesainmte Erbschaft cs mag wohl eine Million gewesen sein fiel nach ihrem plötzlichen Tode ihrem Bruder, dem General, zu, der, da er damals als Oberst in Tonkni war, Alles vetkaufen ließ. Warten Sie, ich glaube, cs war Steiner, der große Kommissionär, der den Verkauf leitete. Wenn Sie also durchaus darauf bestehen, Ihren Fund in legitimer Weise los werden zu wollen, so müssen Sie sich an diesen wenden."

Weltli dankte höflich und verabschiedete sich.

Einen Augenblick kam ihm der Gedanke, daß vielleicht der Komplize, der ja infolge der Schwatzhaftigkeit des Vaters Halbundhalb von dem Fund des Ohrrings wissen mochte, ihn mit Hülfe des Julveliers ans eine falsche Fährte geführt hatte. Aber dann wäre es viel einfacher gewesen, wenn dieser ihm gesagt hätte, er wisse nicht, woher das Kleinod stamme. Auch trug die Art und Weise, in welcher die ihm als so schlimm geschilderte Marquise auf seine Fragen Auskunft gegeben hatte, in so hohem Grade den Stempel der Aufrichtigkeit, daß er jene» Gedanken ebenso rasch wieder verwarf, als er ihin gekommen war.

Jedenfalls war es das Nächstliegende, zu dem Kommissionär Steiner zu gehen und den Versuch zu machen, bei diesem Näheres über de» Verbleib der Ohrringe zu erfahren.

Der Anblick des Ohrrings weckte bei dem Konimissionär, diuch dessen Hände jährlich für Millionen Juwelen gingen, keine Erinnerung. Auch in seinen Büchern, welche das Verzeichniß des Nachlasses der Gräfin de Roseille bis zu nahezu werthlosen Gegenständen herab enthielte», fand sich keine diesbezügliche Notiz.

Wahrscheinlich wird die Gräfin die Ohrringe noch bei Lebzeiten weiter gegeben haben!" sagte er.Daß sie bei ihrem Tode nicht mehr im Besitz derselben gewesen ist, darauf möchte ich fast einen Eid leisten. In meinen Büchern finden sich Gegenstände von 50 Cent. Werth, und so ein werthvolles Objekt sollte vergessen worden sein? Unmöglich!"

Das mußte auch Weltli anerkennen, und um eine schöne Hoffnung ärmer, kehrte er zurück, weitere Nachforschungen nach dieser Richtung hin nolhgedrungen auf spätere Zeit verschiebend.

Nun blieb ihm nur noch der Brief Ballandayes übrig.

Er besuchte verschiedene Cafes des Boulevard Söbastopol. Im dritten oder vierten derselben erkannte der Wirth den Briefbogen als einen der seinigen.

Kennen Sie einen Herrn Namens Ballandaye, wenn ,ch fragen darf?"

Ist mir völlig unbekannt!"

Auch einige deswegen befragte Stammgäste wußten sich

Freitag» den 10. Januar.

csiies Herrn Ballandaye nicht zu erinnern, auch nicht, als Weltli angab, daß derselbe ein früherer Schauspieler sei. Nachfragen, die Weltli bei allen Pariser Theatern anstellte, blieben ebenso erfolglos. Weder die Direktoren, noch die Schauspieler erinnerten sich des Namens.

Mit wenig Hoffnung im Herzen vcranlaßte Weltli den Ilntersuchungsrichler, Schreiben an die Polizeidirektorcn der Provinz zu erlassen, in denen sie ersucht würden, die gleiche Frage den Theaterleitern ihrer Bezirke vorzulegen. Vater Halbundhalb, von seinem nutzlos gebliebenen Posten vor der Thür der jungen Frau Clupet abgelöst, wurde mit der Aufgabe betraut, die Fremdenregister der letzten Jahre zu durchsehen ohne Erfolg! Entweder war Ballandaye nicht der richtige Name des Gesuchten oder dieser pflegte sich eines andern zu bedienen.

Die Bemühungen des Untersuchungsrichters, ebenso rast­los wie diejenigen Weltlis, waren ebenso erfolglos geblieben. Der Angeklagte, die Wittwe Clupet, deren Sohn, dessen Frau, auch Madame Borsatte, die Eigenthümerin des Hotels, in deni Mais ein Zimmer genommen haben sollte alle wurden wiederholt vernommen, alle Vernehmungen blieben ohne das mindeste Resultat I

7. Kapitel.

Der Untersuchungsrichter sowohl als Weltli befanden sich in einem Zustand, den man nahezu als einen verzweifelten betrachten konnte. Das Geheimniß, welches diesen Menschen umhüllte, schien undurchdringlich. Tag auf Tag. Woche auf Woche verging, ohne daß es gelungen wäre, auch nur einen Schritt vorwärts zu kommen.

So geht es nicht weiter!" sagte eines Tages der Untersuchungsrichter zu Weltli.Es wird mir kaum noch etwas Anderes übrig bleiben, als unser Unvermögen, der Sache auf den Grund zu kommen, cinzugestehcn und Mais unter diesem Namen vor Gericht erscheinen zu lassenI"

Aber er ist nicht Mais!"

Davon bin ich eben so überzeugt wie Sie. Aber Beweise! Beweise!"

Wir müssen sic finden!"

Wo und wie?"

Ein Mittel gäbe es noch!"

Welches?"

Den Gefangenen entweichen zu lassen, ihm genau »achznspüren, ihn nicht aus den Augen zu lassen und auf diese Slrt seinen Komplizen zu entdecken!"

Sind Sie toll?"

Es ist nicht das erste Mal, daß die Justiz sich eines solchen Mittels bedient!"

Nie werde ich meine Zustimmung zu einem solchen Mittel geben!"

«Dann werden wir auch nie die Wahrheit erfahren!"

Es ist unmöglich!"

Unmöglich nicht, denn es hängt nur von dem Herrn Untersuchungsrichter ab. Es ist ja nicht das erste Mal, daß man dieses Mittel anwendet. Sie erinnern sich des Falls Monlibeau? Bei dem Banquier Naguerre war eine Summe von scchsmalhunderttansend Frcs. gestohlen worden. Daß Monlibeau der Dieb war, konnte mit einer jeden Zweifel ausschlicbenden Gewißheit bewiesen werden. Aber wo war das Geld? Er hütete sich wohl, es zu sagen,

denn er hoffte augenscheinlich darauf, daß, nachdem er seine Strafe für den Diebstahl überstanden haben würde, er in Ruhe seinen Raub würde genießen können. Man machte damals auch von dem Mittel Gebrauch, das ich jetzt vor­schlug. Man ließ Monlibeau entwischen, und einige Tage nach seiner Entweichung wurde er in dem Augenblick wieder festgenommen, als er das gestohlene Geld in' einem Stein­bruck) bei St. Denis ansgrub l"

Es ist ein verzweifeltes Mittel!"

Aber in diesem verzweifelten Fall am Platz! Ist die Aufklärung eines dreifachen Mordes nicht wichtiger als die eines Diebstahls? Stehen wir hier nicht Gegnern gegen­über, die bewiesen haben, daß sie alle unsere Bemühungen zu vereiteln verstehen? Ein außergewöhnlicher Fall fordert außergewöhnliche Mittel. Gerade hier sind sie, glaube ich, um so mehr angebracht, als ich mich des Argwohns nicht entschlagen kann, daß der angebliche Mais noch jetzt Ver­bindungen mit der Außenwelt unterhält."

In der Jsolirhafi? Ach, daran ist gar nicht zu denken!"

Weiin unsere Vermuthung richtig ist, daß es sich um einen vornehmen Herrn handelt, diese Vermuthung, die der Herr Untersuchungsrichter selbst nach dem ersten Verhör in der bestinimtesten Weise anssprachen, dann dürfte es nicht zu verwundern sein, wenn jener unermüdliche Komplize sein Streben dahin gerichtet hätte, einen der Gefangenenaufseher zu bestechen. Diese armen Teufel bekommen einen Jahres- gchalt von durchschnittlich etwa 1200 Francs; wenn der Komplize ihnen eine bessere Anstellung und ein paar tausend Francs baar verspricht ich glaube, er findet den einen oder den andern, der nicht lange zögert, auf ein solches Anerbieten einzugehen!"

So ganz unmöglich wäre das freilich nicht!"

Durchaus nicht! Und wer weiß, ob er nicht »och weiter geht, ob er nicht mit Hülfe großer Geldsummen selbst die Befreiung des Gefangenen in Scene setzt!"

Bah! Sie werden mir noch cinreden wollen, daß die Vorbereitungen zu dieser Befreiung schon getroffen seien!"

Unmöglich ist das nicht!"

Aber ein solcher Streich ist unausführbar!"

Durchaus nicht! Er ist im Gegeuthcil, wenn man einmal ein Eiuverstäudniß mit dem Aufseher voraussetzen will, gar nicht schwer ausznführen."

In welcher Weise?"

In ztveierlei Art, am Tage und bei Nacht."

Am Hellen Tage?"

Am Hellen Tage! Im Büreau jedes Untersuchungs­richters befinden sich Formulare zu Vorführungsscheinen, nicht wahr?"

Allerdings!"

Nun wohl. Ein solches Formular zu erlangen, ist nicht gerade schwer für einen Gefangenenaufseher, der ja täglich mehrmals Angeklagte vorzuführen hat und den, wenn er sich im Büreau des Untersuchungsrichters befindet, Niemand beargwöhnt. Ebensowenig schwer ist es, das Formular auszufüllen und Ihre Unterschrift nachznahmen I"

Ich verstehe!"

Auf dieses Formular hin wird der Gefangene Seiten- der Direktion dem Aufseher übergeben und dieser führt ihn, statt in das Büreau des Richters, in die Freiheit!" (Fortietzung folgt.)

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