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«8. Jahrgang.
Erscheint in zwei Ausgabe». — Bezngs-PreiS: durch den Verlag L» Pfg. monatlich, durch die Post » Mk. ««» Pfg. vierteljährlich für beide Ausgaben zusammen.
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Uo. 12.
Fernsprecher R». 52.
Dienstag, den 9 Januar.
Fernsprecher No. 52.
1900.
jüorgjeBB-MMsggafee.
Die englische Keebente.
Unser Londoner u-Korrespondent schreibt uns unterm 6. d. M.t Durch die englischen Zeitungen ging soeben eine Notiz, derzufolge hier vorgestern Abend eine Persönlichkeit aus der nächsten Umgebung des Kaisers als Ueberbringer eines von demselben an die Königin gerichteten Schreibens eingetroffen sein soll. Ueber dessen Inhalt bestehen natürlich nur Vermnthnngen, doch laufen dieselben übereinstimmend darauf hinaus, daß das Kapern der deutschen Schiffe die Veranlassung der Korrespondenz bilde. Der Gedanke, cs könnte sich dabei um einen Appell wegen Fürsprache der Königin bei der Regierung handeln, schmeichelt der englischen Eigenliebe ungemein, und man fühlt sich so recht als das souveräne Volk, denn es sind ja seine Regierung und seine Minister, an die sich die greise Victoria im Namen des kaiserlichen Enkels bittend zu wenden hätte, denn im demokratischen England kommen vom Throne keine Befehle. Es ist aber sehr wahrscheinlich, daß die kaiserliche Bittschrift desselben Ursprunges ist, wie all die englischen Siegcs- nachrichten aus Südafrika, d. h. also, daß sie auf Erfindung beruht, und daß man sie nur annoncirte, um die öffentliche Meinung auf eine voraussichtlich nachgiebige Haltung der Prisenfrage vorzuberciten. Man ist übrigens hier in
weiteren Kreisen tief entrüstet, daß es gerade diejenige Nation sein mußte, von der Mr. Chambcrlain erst ganz kürzlich als dem lieben Stammverwandten und Verbündeten Englands sprach, die sich eines Neutralitätsbrnches schuldig macht. Es werden nämlich hier täglich zahlreiche deutsche Prcßänßerungen anti-englischer Tendenz über die Beschlagnahme der bewußten Schiffe veröffentlicht, aus denen man die moralische Mitschuld des deutschen Volkes an den angeblichen Vergehen der Dampfergesellschaflen folgert. Es giebt indeß, so wenig man das auch nach dem Ton der hiesigen Tageszeitungen vermuthen sollte, selbst in England noch Leute, die Zweifel hegen, ob das Vorgehen Großbritanniens oom Standpunkt des internationalen Rechts aus gebilligt werden könne. Diese wenden z. B. ein, daß die Dclagoa- Bucht portugiesisches, also neutrales Gebiet ist, und Portugal allein befugt, respektive verpflichtet sei, den Transitverkehr von Kricgsartikcln für den Transvaal durch seine Besitzung zu wehren. Vernachlässigt es diese Verpflichtung, so hat ""England sich an Portugal, nicht aber an eine Dampfer- gescllschaft zu halten, diezwischen zwei neutralen Häfen verkehrt. Diese Anschauung erscheint durchaus logisch. Bemerkenswerth ist es übrigens auch, was Alles die Engländer als Kriegsartikel behandeln wollen. So haben sie mehrere amerikanische Mehlsendnngen mit Beschlag belegt und damit einen Sturm der Entrüstung in den Vereinigten Staaten angefacht. Wenn es sich mit dem internationalen Gesetze vertrüge, Lebensmittel als Kriegsartikcl zu behandeln, so wäre das eine neue Gefahr, mit der Großbritannien in der Zukunft zu rechnen hätte. Es ist doch bekanntlich fast vollständig auf die Zufuhr landwirthschaftlicher Erzeugnisse, namentlich aber Mehl und Getreide, aus dem Auslande angewiesen, das es zumeist aus Rußland und Amerika empfängt. Würde cs nun mit irgend einer Großmacht in einen Krieg verwickelt, so hätte diese nur auf die strikte Neutralität all der englischen Lieferanten zu dringen und vermöchte John Bull so binnen wenigen Monaten auszuhungern. Es ließe sich das mindestens dann sofort bewirken, wenn die englische Marine nicht absolut siegreich bliebe. Es hieß übrigens ganz kürzlich, England habe in den Vereinigten Staate», wie in Deutschland und Frankreich Kanonen bestellt. Der französische Fabrikant soll den Auftrag abgelehnk haben, weil ihm nicht gestattet sei, länger an den Transvaal zu liefern, und er nicht geneigt wäre, um England willen einen Neutralitätsbruch zu begehen. Gutem Vernehmen nach wurden die Bestellungen jedoch in Amerika und Deutschland angenommen. Der Transvaal könnte höchstens gegen die Lieferung protestiren, doch nur tauben Ohren gegenüber, und so sehen wir denn wieder einmal, daß Macht allein Recht bedeutet.
Aus Ktadt nnd §,nrd.
-Wiesbaden, 9. Januar.
Die Aenderungcn im Invalide,r-Verficherungsgesetz.
Am 1. Januar 1900 trat das neue Jnvaliden-Verstcherungs- gesetz in Kraft. Da von ihm die weitesten Kreise der Bevölkerung berührt werden, ist es nöthig, daß nian sich allgemein mit den wichtigsten Aenderungen der gegenwärtigen Rechtslage vertraut mache. Es sind die folgenden: 1. Es sind versichernugs- P flcchtig, sofern ihr regelmäßiger Jahresarbeitsverdienst 2000Mk. nicht übersteigt: Werkmeister, Techniker (gleichgültig, ob mit oder ohne Hochschulbildung), sonstige Angestellte, deren dienstliche Beschäftigung ihren Hauptberuf bildet (z. B. Sekretäre der Berufs- zenossenschafteu, Krankenkassen und Rechtsanwälte, Verwalter bei gemeinnützigen Stiftungen, Hausväter von Wohlthätigkcitsaustalten, Prwatsekretare, Gesellschafterinnen, Repräsentantinnen, Hausdamen), rrehrer und Erzieher (männliche nnd tveibliche mit Ausnahme der nn öffentlichen Schulen mit Pctisionsberechtignng Angestellten. Ner Perstcherungspflicht unterliegen auch Lehrer, welche, wie zum *
Beispiel Mnsiklehrer nnd Sprachlehrer, aits dem Stundengcben ein Gewerbe machen und zwar gleichgültig, ob die Stunden in dem Hause der Eltern oder in der eigenen Behausung ertheilt werden). Neben bisherigen Marken für eine Woche werden Marken für zwei Wochen nnd für dreizehn Wochen ansgcgeben; diese letzteren Marken müssen jedoch unmittelbar nach ihrer Verwendung cnt- werthet werden. Die Entwerthnng erfolgt in der Weise, daß handschriftlich mit Tinte oder durch Stempel der Entwerthnngstag in Ziffern angegeben wird, z. B. für den 15. Marz 1900: 15. 8. 00. Die Verwendung der Marken bat wie bisher bei der Lohnzahlung zu erfolgen. Für die neue Lohnklassc V (bei einem Jabres- arbeitsverdienst von mehr als 1150 Mark) ist eine neue Marke zu 36 Pf. cingeführt. Für die Einreihung in die einzelnen Lohnklassen ist m Allgemeinen, wie bisher, nicht der wirkliche Jahres- arbcitsverdicnst maßgebend, sondern der 300-fache Betrag des für den Krankenknsscnbcitrag des betreffenden Versicherten maßgebenden durchschnittlichen Tagelohnes. Wenn aber der Arbeitgeber mit dem Versicherten int Voraus für Wochen, Monate, Vierteljahre oder Jahre (also nicht für Tage) eine feste baarc Vergütung vereinbart hat, die höher ist als der erwähnte 300-fache Betrag des durchschnittlichen Tagelohns, so ist für die Einreihung in die Löhnklasse die verabredete Vergütung maßgebend. Ist also mit den Versicherten ein fester baarcr Wochenlohn von 30 Mk. vereinbart (was einen Jahrcsarbeitsverdienst von mehr als 1150 Mk. crgicbt) und beträgt der für den Krankenbcitrag dieses Versicherten maßgebende durchschnittliche Tagelohn 3 Mk (mithin der 800-fache Betrag: 900 Mk.), so gehört der Versicherte in die V. Lohnklasse, welcher ein Jahrcsarbeitsverdienst von mehr als 1150 Mk. entspricht, nnd nicht in die IV. Lohnklassc, welcher ein Jahrcsarbeitsverdienst von 900 Mk. entspricht. Lehrer nnd Erzieher müssen in derLohnklasselV versichert werden, sofern nicht ihr Jahrcsarbeitsverdienst höher als 1 50 Mk. ist, in welchem Falle sic in Lohnklasse V zu versichern sind. Die freiwillige Versicherung kann in jeder beliebigen Lohnklasse erfolgen; die Doppelniarken kommen indessen in Wegfall. 8. Der Versicherte ist verpflichtet, für die Ausstellung seiner Ouittnngskarte Sorge zu tragen; er kann hierzu durch Geldstrafen bis zu 10 Mk. angehalten werden. Ist der Versicherte mit einer Quittungskarte nicht versehen oder weigert er sich, dieselbe zwecks Einklcbnng der Marken vorzulegcn, so ist der Arbeitgeber berechtigt, auf Kosten des Versicherten eine Quittnngskarte zu beschaffen. Für die Sclbstversichcrung werden besondere Karten ans grauem Papier ansgcgeben; die Karten für die Versicherungs- Pflicht haben nach wie vor die gelbe Farbe. Für Versicherte, welche im Laufe der Woche bei verschiedenen Arbeitgebern beschäftigt sind (z. B. Aufwartefrauen, Näherinnen), ist derjenige Arbeitgeber zur Verwendung der Marken verpflichtet, welcher den Versicherten zuerst in der betreffende» Woche beschäftigt hat. Hat aber dieser Arbeitgeber seiner Verpflichtung nicht genügt — und hat der Versicherte nicht etwa selbst die Marke verwendet — so ist der nächstfolgende Arbeitgeber zur Verwendung der Marke verpflichtet, indeß berechtigt, von dem ursprünglich verpflichteten Arbeitgeber Ersatz zu verlangen. 4. a) Anspruch ans Invalidenrente hat derjenige Versicherte, dessen Erwcrbsfähigkeit dauernd auf weniger als ein Drittel herabgesetzt ist. Des weiteren hat Anspruch auf Invalidenrente derjenige Versicherte, welcher während 26 Wochen (bisher 52 Wochen) ununterbrochen erwerbsunfähig gewesen ist, für die weitere Dauer seiner Erwerbsunfähigkeit. Die Carcnzzeit für versichernngspflichtige Personen ist von 235 ans 200 Wochen herabgesetzt worden. Für Zeiten, die länger als ein Jahr vom Eingänge des Rentcnantrags an zurücklicgen, wird Rente nicht gewährt; cs liegt also im Interesse der Versicherten, den Renten- antrag rechtzeitig zu stellen, b) Ein Anspruch auf Rückerstattung der Halste der Beiträge steht auch solchen Versicherten zu. welche durch einen Unfall dauernd erwerbstinfähig werden und keine Invalidenrente erhalten. 5. Der Antrag ans Bewilligung einer Rente ist bei der für den Wohnort oder Beschäftigungsart zuständigen unteren Verwaltungsbehörde» anzumclde». Bei derselben Behörde erfolgt auch der Antrag auf Rückerstattung der Beiträge, also nicht wie bisher beim Vorstand der Versicherungsanstalt.
o. Fiie-ner-Feicr. Das König!. Konsistorium veröffentlicht in der neueste» Ausgabe des „Kirchlichen Amtsblatts" die im „Tagblatt" bereits niitgetheilte Ordnung der Feier des hundert- jährigcn Gedächtnisses der Geburt Theodor Fliedncrs am Montag, den 22. Januar c., zu Eppstein nnd veranlaßt gleichzeitig die Geistlichen, am Geburtstage selbst, Sonntag, den 21. Januar, in dem Gottesdienst auf Theodor Flicdncr und das von ihm begründete Diakonisscnwcrk, seine Bedeutung und seinen Segen die Gemeinden hinzuwcisen und zu thätiger Theilnahme an dieser Arbeit zu ermuntern.^ Den Kirchenvorständen ist cs übcrlaffen, die Kirchen- kollektc dieses Tages der Theodor Fliedncr-Stiftung zu Eppstein zuzuwenden.
o. Kirchliches. Die Han
evangelisch - kirchlichen Hülfsverei»
' a in nt lung für soll innerhalb des
den
Kon-
sistorialbezirks Wiesbaden in diesem Jahre im Lauf des Monats Februar, und die übliche Kirchensammlung für den Jerusalem- Verein am Sonntag, den 4. Februar c., zur Erhebung kommen. — Die am 26. Noveniber v. I. (Todtensouulag) in den evangelischen Gemeinden des Kousistorialbezirks zu Gunsten des Diakonissen- Mutterhauses dahier erhobene Kirchensammlung ergab 2572 Mk 86 Pf., wovon auf die drei Kirchen Wiesbadens 443 Akk. 50 Pf. entfalle». — Bewerbungen um die Stiftungsgabe der Dr. E r n st - Stiftung für das Jahr 1900 sind innerhalb der nächsten 14Tage bei dem Vorsitzenden des Kuratoriums, Herrn General superintendenten v. Maurer, hier einzureicheu. — Der Kirche zu St. Goarshausen sind von einer ungenannten Dame eine Kanzelbekleidung, sowie Matten und Läufer für den Fußboden der Kirche geschenkt worden.
— Konservatorium Gibenschiitz. Wie aus unserem Anzeigeutheil ersichtlich, hat das neue Trimester in dem Eibeaschük- Konscrvatorium mit dem 8. Januar begonnen. Neben den rege'l- mäßigen Lehrstunden werden wiederum Uebungs- und Musikabende stattfinden. Letztere, öffentlich, unter Mitwirkung hervorragender Künstler, sollen dem sich dafür inleressirenden Publikum Gelegenheit geben, sich von dem Fleiße und den Fortschritten der Schüler zu überzeugen. — Wir bemerken noch, daß eine Anzahl Schüler und Schülerinnen des Eibenschiitz-Konservatoriums vor Kurzem ein Wohl- thätigkcits-Konzert in Biebrich veranstalteten, welches nicht nur in künstlerischer, sondern auch in finanzieller Beziehung ein sehr befriedigendes Resultat ergeben hat.
(yf) Der Wassergehalt der Kutter. Die überall seit der Schaffung des sogenannten Margarinegesetzcs am 15. Juni 1897 energischer betriebene polizeiliche Kontrolle der Nahrungsmittel bat bewirkt, daß Fälschungen der Butter durch Zusatz von Margarine
erheblich seltener geworden sind, weil sic zu leicht festgestelli werden können. Dagegen sind „unternehmende" Geister auf den Gedanken verfallen, sich den hierdurch entgangenen „Gewinn" auf andere Weise zu sichern, und zivar dadurch, daß sie Wasser in die Butler hineinarbeiten. Bekanntlich enthält auch die beste Butter einen gewissen Procentsatz Wasser, dessen Maximalgrenze zwar gesetzlich noch nicht festgesetzt ist, da der Bundesrath an der ihm_ durch den § 11 des Margarinegesetzes vorbehaltcnen Be- fugniß, diese Maximalgrenze zu bestimmen, bisher trotz aller sich aus diesem Mangel ergebenden Schwierigkeiten noch keinen Gebrauch gemacht hat. Durch lokale Verordnungen haben verschiedene Polizeibehörden nur 15 bcziv. 16 pCt. Wasser zugelassen, der Deutsche Milchwirthschaftliche Verein hat sich für eine Maximal- grenze von 18 pCt. Wasser entschieden, und in Berlin wird verlangt, daß Butter 80 pCt. Butrcrfett enthalten müsse, was, wenn man auf Salz, Casein rc. 4 pCt. rechnet, auch euren zulässigen Wassergehalt von 16 pCt. ergeben würde. Nun hat man aber bei den polizeilichen Nahruugsmittclkontrollen häufig Butter gefunden, welche 20 und mehr Proccnt Wasser enthielt. Bei der Hamburger sogenannten Backbntter, die aus verschiedenen Buttersorten geringer Qualität zusammengesetzt ist und häufig den Verdacht erregt, daß sie auch kleine Zusätze an Freindfctten enthält, steigt der Wassergehalt bis ca. 40 pCt. Der Gehalt an Butterfett tft dann natürlich erheblich herabgcinindcrt, und das Publikum erhält eine ganz mindcrwcrthige Waarc, ist also auch erheblich mehr g-schädigt, als wenn es Butter erhält, die mit der etwa gleichnährenden Margarine verfälscht ist. Namentlich stark gesalzene Butter nimmt viel Wasser ans und erleichtert das Eintreten von Wasser sehr. . Derartige Butter ist in der Regel sehr weich, und auch der Laie kann sich leicht dadurch, daß er solche Butter abschmilzt — etwa in eine», Reagenz-Gläschen — davon überzeugen, ob die Butter stark wasserhaltig ist, da hierbei das Wasser sich oom Fett trennt und als besonderer Theil unter dem leichteren Fett stehen bleibt. In Berlin wird jetzt auf derartige Verfälschungen durch Wasser scharf geachtet, und es ist auch bereits gelungen, eine ganze Reihe von Fällen festzustellen und die Fälscher zu bestrafen.
— Kandelsreaister. Im Prokurenregister ist bei der Firma Marcus Berlö u. Co. Hierselbst nachstehender Eintrag gemacht worden: Dem D,-. jur. Fritz Berlö Hierselbst ist in der Weise Kollektiv-Prokura ertheilt, daß er befugt ist, mit einem der früher bestellten Prokuristen: Engen Jacob! Gradcwitz, Eduard Link, Wilhelm Moritz und Eduard Huth, sämmtlich zu Wiesbaden, die Firma per Prokura zu zeichnen.
Dr. T. Froftbiumen. Es wird unter unseren Lesern vielleicht keinen geben, der die Frostblumen einmal gesehen hat. Unter diesem Namen sind nicht etwa die Gebilde zu verstehen, die sich in zuweilen auffallender Pracht bei starker Kälte an den Fensterscheiben zeigen, sondern es ist darunter eineErschcinung verstanden, die mit der Pflanzenwelt zusainmenhängt und sich in freier Natur offenbart. Bisher liegen Nachrichten über die Beobachtung solcher Frostblume» nur ans den Vereinigten Staaten Amerikas vor, wo sie zuerst im Jahre 1824 von cincm Botaniker Stephen Elliott in Süd-Carolina entdeckt wurden. Der genannte Naturforscher bemerkte an einem kalten Morgen im Fruhwintcr auf einer Pflanze der Art?IueI,ea foetida cigenthllmlich geformte Eisbildungen, die fast wie ein künstliches Filigran aussahen; die betreffende'Pflanze ist eine amerikanische Verwandte des in Deutschland vor- kommendeu Hclenenkrautes (Inul->). Die Beobachtung erregte unter den Botanikern Aufsehen, und es dauerte nicht lange bis zur Entdeckung der gleichen Erscheinung auch an einigen änderen Gewächsen, heute giebt es innerhalb der amerikanischen Pflanren- kunde schon eine ganz ansehnliche Littcratur darüber. Mau fand die Frostblnnie ferner an einer wohlriechenden Mtnzcnart (Cunila organoides), au dem kanadischen Sonnenröschen, an dem ameri- kauischen Flohkraut nnd in der Gegend der pacifischen Küste auch an dem künstlich gezüchteten Heliotrop. Wie die Frostblumen entstehen, ist eigentlich noch ganz räthselhaft, scheinbar handelt cs sich um die Wirkung des Frostes auf das in den Gefäßen des Pflanzen- gewcbes enthaltene und bewegte Wasser. Besonders ist aber der Ilmstand unerklärlich, daß sich das Naturwunder etwa an 26 Pflanzenarten siiidet, an anderen aber nicht. Da sich der Winter wohl auch bei uns noch einmal mit gründlicher Kälte wieder einstellen wird, so wäre die Gelegenheit dazu gegeben, nach solchen Frcst- blnmen Ausschau zu halte», denn es ist durchaus nicht unmöglich, nicht einmal unwahrscheinlich, daß auch einige unserer Pflanzen zu deren Entstehung Veranlassung geben können.
— Ein schuelltvirlrenbes Krechmittei bei Vergiftungen ist, wie der „Praktische Wegweiser" schreibt, folgendes: Ein starker Theelöffel voll gewöhnliches Salz wird mit halb so viel Senf in einer Tasse mit warmem Wasser angerührt und schnell verschluckt. Ein anderes Mittel: Eine starke Prise Schnupftabak wird in einem Trunk Rothivein angerührt. Die Wirkung beider Mittel erfolgt umgehend.
— Klein Uokizen. Heute Dienstag, den 9. d. Mts., Vormittags 11 Nhr, wird eine konfiscirte frische Ochsenzunge bei dem Acciseamt öffentlich gegen Baarzahlung versteigert.
" Ans brr Umgebung. In Oberlibbach sind unter den Kindern die Masern derart stark ausgetreten, daß die Schule geschlossen werden mußte.— In Mainz ist eine gewisse Goldschmitt, die ihr Kind im Walde in der Nähe von Hanau ermordet hatte, ' rhaftct worden. — Die Strafkammer zu Da rm sta d t verurtheilb ocu Kaufmann Heinrich Traupel von Bensheim wegen Wed fälschung zu 1000 Mk. Geldstrafe, eventuell 200 Tagen Gcsängi und Einziehung von zwei Stückfässcrn mit gefälschtem Wein.
In Sindlingen wurde Herr Bürgermeister Hnthmacher auf aa,e Jahre wiedcrgewählt. —Zur Wiederherstellung der historisch werthvollen Kirche zu Caldern bei Marburg hat der Kaiser 4000 Mk. geschenkt. — In Gladenbach (Hessen) brach in dem Haus des Kaufmanns Adriansen ein Schadenfeuer aus, das dessen ganzes Anwesen sammt sämmtlichen Waaren- und anderen Vorräthen total zerstörte. Die Bewohner retteten nur das nackte Leben. — Bei Erbach wurde im Rhein eine Kindesleiche gcländct. Man vermuthet Kindcsmord. — In Aßmannshausen wurde dev Bürgermeister Herr Schmitz festlich in sein neues Amt eingeführt. — In Hochheim ist der Eisenbahn-Stationsvorsteher Gebauer, früher an der Curve bei Biebrich, gestorben. — Nachdem im Vorjahre der Kommunalständische Verband ein Theil der Wiesbadcuerstraße zu Erbenheim mit Kleinpflastcr versehen ließ, wird das bisher chaussirte Stück der Frankfurtcrstraße in Bälde mit ähnlichem Pflaster ausgestattct werden. Dasselbe ist znr Pflasterung von Ortsstraßen wegen seiner vorzüglichen Eigen- chaften besonders geeignet.
