Wiesbadener Tsgblstt
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«8. Jahrgang.
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Uo. 13. Fernsprecher N». 52. Dienstag, den 9 Januar. aerulvrecher No. 52. 1900.
Gin moderner Ahasver.
Wir wurden gebeten, uns für einen Mann zu interessiren, mit dem das Schicksal durch die Hand verschiedener Behörden in ganz eigenthümlicher Weise seit mehr als einem Jahrzehnt Fangball spielt. Dieser Mann, der Prcdigtamts- kandidat Paul Bernstein, ist der zum Protestantismus übergetretene Sohn eines russischen Rabbiners. Wir hegen ein Mißtrauen gegen russische Juden, die über unsere Grenze treten und Christen werden. Aber der Umstand, daß Herr- Bernstein, der inzwischen ein ziemlich alter Kandidat geworden. von allen möglichen deutschen Behörden und hervorragenden Personen, sowie von Gemeinden, in denen er stellvertretender Weise als Geistlicher wirkte, die denkbar- besten Zeugnisse über Charakter, Streben und Befähigung aufzuweisen hat und daß er sich persönlich als ein gebildeter und nicht unsympathischer Mensch erweist, bietet uns Gewähr, daß wir es mit keinem Unwürdigen zu thun haben. Die schreckliche Zwickmühle, in welche Herr Bernstein, der s. Z. von dem hochangesehenen Universitätsgeistlichen in Bonn, Prof. vr. Christlieb, getauft wurde und der sich mit Eifer dem Studium der Theologie ergab, nun im Lande Preußen gerathen ist, stellt sich kurz wie folgt dar: Die geistliche Behörde sagt: Gut, Du wirst Dein kirchliches Amt erhalten, sobald Du in den preußischen Staatsverband ausgenommen bist, und die Staatsbehörde sagt: Gut, Du sollst preußischer Unterthan werden, wenn Du nachweisest, daß Du ein Amt hast. Das geht nun schon, wie gesagt, mehr als ein Jahrzehnt lang so fort, und daß es auch heutzutage noch Wunder giebt, beweist, daß der Kandidat Bernstein inzwischen weder verhungert, noch als subsistenzloser Ausländer des Landes verwiesen wurde. Das merkwürdige Schicksal des Mannes ist schon öfter in einem Theil der Presse eingehend behandelt worden Nachfolgend geben wir eine schon um etliche Jahre zurückliegende Darstellung des „Falles" aus der „Barmer- Zeitung" wieder, welche schreibt:
Unsere Leser erinnern sich unserer mehrfachen Mitthcttungen über die wundersamen Schicksale des jüngst in Wülfrath zur Anstellung gelangten Vikars Bernstein, dessen theologischer Lebensgang aus unsere kirchenbürcaukratischen Zustande so sonderbare Schlaglichter geworfen hat. In jüngster Zeit ist nun abermals eure erstaunliche Wendung in dem Schicksal des Vielgeprüften eingetrcten; er ist seiner Vikarstellnng in Wülfrath wieder enthoben worden. Um diese Wendung in ihrer vollen Eigenart zu würdigen, erscheint es angemessen, daß wir noch einmal im Zusammenhang obieknv berichten wie cS Herrn Bernstein in feinem Vcrhaltmß zu unseren Kirchenbehörden von Anfang an gegangen rst.
Herr Bernstein, ein geborener Russe, war vom Judcnthum zum evangelischen Christenthum übergetreten, hatte sich dem Studium der Theologie gewidmet und bestand ,m Jahr 1886 am 5. Mai in Koblenz das Examen pro ministerio. Der Werth desselben wurde für ihn einstweilen dadurch illusorisch, daß man bei ihm das Recht, zu predigen, von der Naturalisation abhängig machte. Dieser Antrag auf Naturalisation wurde nach zweiiahngen wahrscheinlich überreiflichcn Erwägungen ohne Angabe von Gründen abgelchnt. Nach mehreren vergeblichen Versuchen erhielt dann Bernstein auf Grund der in Preußen bestandenen Prüfung eine Anstellung im Kirchcndienst der Landeskirche, im Elsaß, trotzdem dort dieselben Bestimmungen gelten, wie in Preußen. Ein sehr gutes Zeugniß beweist wohl, daß er ferne Amtspflicht ,n jeder Hinsicht erfüllte. Eine definitive Anstellung konnte er, „ach Angabe des Direktoriums in Straßbnrg. erst erhalten, wenn er die zweite Prüfung bestanden hätte. Sein zu diesem Zweck an das Konsistorium in Koblenz gerichtetes Gesuch wurde vom Herrn Generalsuperintendenten Baur mit dem Hinweis auf die fehlende Naturalisation abgelehnt. Nach der Zurückweisung m Koblenz erhielt Bernstein wiederum außerhalb Preußens eine Vikarstelle ^in Sand,
rühmend hervorhebt, trauen in der
Mark monatlich — als Seelsorger thatlg war. Als er sich wiedcruin an den Herrn Hofprediger a. D., wandte, ließ ihm dieser mit dürren Worten schreiben, daß er nichts für ihn tliun könne, und gleichzeitig auf den Weg „privater Milnifrcenz , zu deutsch der Bettelei, verweisen. Daß Bernstein selbst das Wohlwollen des Kultusininisters besaß, geht wohl ans dem Umstand hervor, daß gerade aus dem geistlichen Ministerium ihm eine größere Unterstützung zu Theil wurde. Endlich im ^nm 1895, d. h. nach 9 Jahren, fiel eS dem Oberkirchenrath ein von der Naturalisation vor Ablegung der zweiten Prüfung Abstand zu nehmen, doch hielt es das Konsistorium in Koblenz für nothwendlg, Bernstein zuerst ein Lehrvikariat anzubieten, trotzdem derselbe sich schon in mehreren Genieinden als Prediger und Seelsorger laut seiner Zeugnisse vortrefflich bewährt hatte. Man verlangte von ihm sogar „sofortige" Antwort; jetzt schien es also das Konsistorium plötzlich eilig damit zu haben, den geprüften Mann m Amt und Brod zu bringen. Am 9. Oktober kam Bernstein als Vikar nach Wülfrath »in in erster Linie dem Superintendenten Altgelt--mit Abschreiben seiner schriftlichen Arbeiten zur Hand zu gehen, da zu diesem Zweck, wie der Herr Superintendent behauptet, vom Konsistorium die Vikare ihm gesandt würden. Am Neformations- fest predigte Bernstein zum ersten Mal, und zwar mit Erfolg ;» Wülfrath, weshalb es umso mehr zu verwundern ist, daß Bernstein am Epiphaniafcst zum letzte» Mal predigte, trotzdem Superintendent Altqelt schwer erkrankt war. Am 6. Februar reichte deshalb Bernstein beim Konsistorium eine Beschwerde e,n und bat um Versetzung bis znm zweiten Exanicii. Tags darauf setzte er Altgrit von seiner Beschwerde in Kennt,nß, der ihm sofort erklärte, daß er daraufhin entlassen werde. Der von Altgclt crngefordcrte Bericht enthielt n. A. vier Anklagen, die immerhin interessant erscheinen. Es wurde Bernstein vorgeworfen, daß er Abends ein Hotel besuche, und daß dies bei dem ernsten Theil der Christen Anstoß errege. (!) Ferner hätte er einen Brref des Superintendenten Altgelt, worin dieser ihm netd, nur außerhalb Wülfraths ein Hotel zu besuchen, öffentlich vorgelesen was Bernstein ebenso als »»wahr bezeichnet. Des Wetteren habe Bernstein das Ansehen des Konsistorinnis und des GeneralNiperttttei,deuten untergraben und last not least, Bernstein sei „eitel . Er wurde danach in der Tbat zur Verantwortung gezogen. Be, den erwähnten Anklagepunktcn hielt sich her Richter weniger aus; als schwerste Anklage w»rde Bernstein seine Verbindung mit der liberalen Presse, die sich seiner so warm annehme, vorgehalten. Am 31. März d. I. ist Bernstein von seinem Amt als Vikar zu Wülfrath entlasse» worden. Gleichzeitig wurde ihm mitgetheilt. daß das Konsistorium von seiner Znlassung zum zweiten Examen
ini Großherzogthum Baden, wo er, wie das
vorhebt, „durch erbauliche Predigten sich großes Ber- ... «a Gemeinde erwarb" Im April 1891 erneuerte, er sein Naturalisationsgesuch. worauf am 15. August das Konsistorium in Koblenz dekretirte. daß von einer Verwendung .int rheinischen Kirchendienst ein für allemal abgesehen werden musst,, wett der Minister des Kultus „im Einvernehmen mit dem Minister des Innern" die Naturalisation abgelehnt habe. Andere Zeugnisse aus Wasselnheim, Dotlesheim und Retz bezeugen alle die Tüchtigkeit des Herrn Bernstein für seinen Beruf. Das Zengmp des Magistrats zu Retz bemerkt ausdrücklich, daß Bernstein „durch fesselnde und erbauliche Predigten den Sinn für religiöses Leben neu gestärkt habe". Es rühmt ihm die besondere Gabe nach, „die Lehre des Christenthums in äußerst anschaulicher und überzeugender Weise Vorträgen zu können und so auf den Einzelnen zu wirken. Mangelnde Befähigung kann also nicht der Grund .gewesen sein, warum das Konsistorium sich so hartnäckig gegen eine Aufnahme Bernsteins in den Kirchendienst sträubte. Am 31. Januar 1894 hatte Bernstein eine Audienz beim Ministerpräsidenten Grafen Eittenburg, der ihm mittheilte, daß die Naturalisation von der Kirchenbehörde erschwert werde, weil diese Überhaupt nicht gewillt sei. ihm, dem Petenten, den Zugang zum Kirchendrenst zu eröffnen Graf Eulenbnrg bestätigte mir, was Graf Bcrnstorff wiederholt Herrn Bernstein mitgetheilt hatte, wonach nicht eme Naturalisation ibgelehnt wurde, wohl aber oie Zulassung zum Kirchendrenst unter oem Vorwand der Naturalisation. Zwei Erlasse des Kiiltus- ninisters vom 28. Februar 1894 und 24. April 1895 bewelsen ebenso, daß die Sache lediglich in der Hand der Krrchenbehorde lag. Am 17. April 1894 theilte das Konsistorium Bernstein mit, daß Stellen, wo er vor Ablegung des zweiten Examens zur Verwendung kommen könne, nicht zu Gebote ständen. Selbstverständlich betrieb Bernstein die Angelegenheit seiner Naturalisation mit Eifer weiter, während er natürlich, da er mittellos war, darauf bedacht sein mußte, seinen Unterhalt zu erwerben. So hatte er auf eiilige Zeit auch Beschüftigung bei der Berliner Stadtmission des Herrn Stöcker gefunden, wo er — sage und schreibe für dreißig ,
seiner'in PreußH' abgelegten Prüfung in gleicher Weise wie in andern außerpreußischen Landeskirchen in Preußen gepredigt habe, ohne die Naturalisation zu besitzen, daß er „eitel" sei, mit der Presie und dem Abgeordnetenbause gedroht und in seiner bedrängten Lage Unterstützungen angenommen hatte. Warum aber gab denn das Konsistorium nicht Bernstein ein Mittel an, wie er auf seinen zehnjährige» Irrfahrten zwischen den verschiedenen Behörden ohne Unterstützung auskonnnen könnte? Eiil anderer Grund schien dem Konsistorium zu sein, daß Bernstein die Befürchtung ausgesprochen hätte, seine bedrängte Lage könnte ihn in schwere Versuchungen bringen, die seinen Uebcrtritt zur protestantischen Kirche zum sittlichen Verderben gereiche» lassen könnten." Warum beseitigte denn das Konsistorium diese Befürchtung nicht durch eine Berufung auf eine Vikarsstcllc? Nicht minder seltsam ist, daß das Kau- sistoriuni von Bernstein das Zeugniß des in Koblenz bestandenen Examens pro lic. conc. zurücksvrderte. Stuf welche ikmbuchen Gründe sich das Konsistorium dabei stützt, ist vollständig uiiersiudllch. Es ist nur anzunehme», daß es durch Rücknahme des. Zeuguifses einfach die Verwendung Bernsteins im evangelischen Kirchcndlenste unmöglich machen wollte. Das Konsistorium ist dabei so wenig über den Zweck und die Bedeutung eines Zeugnisses unterrichtet, daß es vermeint, durch einen autokratischcn Ukas dasselbe zuruct- nehmen zu können, wie ein gemachtes Geschenk. Das Zeugniß ist durchaus kein aus Gefälligkeit des Konsistoriums Herrn Bernstein überlassenes Geschenk, es ist nichts weniger als e,ne Herrn Bernstein gebührende Bescheinigung, daß er über die vom Konsistorium für den Kirchendienst geforderten Fähigkeiten verfugt. Was den Vorwurf in den Entlassungsgründen anlangt, daß Bernstein die private Wohlthätigkeit in Anspruch genommen habe, so ist dieser um so seltsamer, als, wie bereits oben gezeigt, Herr Öosprediger Stöcker Bernstein die Inanspruchnahme der privaten Munificenz als einzige Hülfe anempfahl.
So hat denn dieser Fall noch immer keine Lösung gefunden. Gegenüber den Anklagen des Konsistoriums spricht es für Bernstein, daß er in der kurzen Zeit seines Aufenthalts in Wulfrath sich lebhafte Spmpathieen in der Gemeinde erworben bat. Es cirkulrrt bereits in derselben eine Bittschrift an das Kultusministerium, worin ihm das Zeugniß ausgestellt wird, daß er sich durch seine seelsorgerische Thätlgkeit die Herzen gewonnen habe, und der Minister gebeten wird, B. recht bald eine Anstellung >m geistlichen Amte zu gewähren. Bernstein hat eine oder mehrere seiner Predigten im Druck veröffentlicht, durch deren Einsichtnahme sich Jeder von seiner Tüchtigkeit als Prediger überzeugen kann Die Herzogin von Sachsen-Altenburg hat ihm ihr großes Interesse und den Dank für eine übersandte Predigt durch ein Schreiben bekundet und sich sehr theilnahmsvoll über ihn geäußert; am 11 Februar d.Js.warB. ferner behufs seiner Naturalisation bereits aufqefordert worden, sein Geburtsattest einzureichen. Aber weder das Wohlwollen der Minister des Kultus und desIJnnern, noch die Sympathie einer Fürstin, noch die Bittschrift einer Gemeinde vermögen etwas gegen das allmächtige Konsistorium. Dieses hat Herrn B. in den Bann gethan, weil er „eitel" ist und die „liberale Presse" für ihn eintritt, und so wird der Vielgeprüfte in preußifchen Landen keine Anstellung finden. Er kann froh sein, daß man ihm nicht sein Zeugniß mit Gewalt nehmen kann, die Stutze, d,e es ihm ermöglicht, was nian ihm nur recht bald wünschen kann, in einer anßerprenßischen Gemeinde eine Anstellung zu erlangen.
Im Wesentlichen hat sich seither nichts in den Verhältnissen Bernsteins geändert, der als protestantischer Wanderprediger mühsam sein Brod sucht nnd eben sein Domizil in Wiesbaden anfgeschlagen hat. Nur das Eine ist noch bcmerkenswerth, daß das hiesige Konsistorium, trotzdem sich der Knltnsmiuister dafür verwandte, das Gesuch -Bernsteins, zur zweiten Prüfung pro ministerio zugelassen zu werden, ohne jegliche Angabe von Gründen abgewiesen
hat. Sind die Gründe wirklich stichhaltiger Art, was ja immerhin nicht ausgeschlossen ist, so sollten sie nach dem Aufsehen, das der Fall macht, nicht geheim gehalten werden. Daß der Kandidat Bernstein angeblich eitel ist und etlichen Frommen in der Gegend des Muckerthals dadurch ein Aergerniß bereitete, daß er ein Hotel besuchte, das kann doch unmöglich solche Ablehnung rechtfertigen. So lange sich die Behörden in Nacht und Schweigen hüllen, wird der arnie Kandidat in der Zwickmühle das niitleidige Interesse der Mitmenschhcit auf sich sammeln, nicht zum Vortheil deS Ansehens der bctheiligten Behörden. Inzwischen erfahren wir privatim, daß das hiesige Konsistorium das Gesuch ablehnte, weil es ihm unter den gegenwärtigen kirchlichen Verhältnissen absolut unmöglich sei, der anderen Bitte des Supplikatlten, ihm bis zum Examen ein Unterkommen im Kirchendienst zu gewähren, stattzugeben. Daß das Schicksal des Mannes selbst in den Kreisen hoher Staatsbeamten Antheil« nähme erregte, davon haben wir uns durch eine Anzahl von Briefen überzeugen können, welche meist mit der Mahnung schließen, der liebe Herr Kandidat möge seine Hoffnung auf Den setzen, von welchem die Hülfe komme. Der arme Teufel hat das auch nach Möglichkeit besorgt, aber es hat ihm in all der langen Zeit gar nichts genützt. Und seine geistlichen Brüder in Christo, deren manche ihm allerdings ein menschliches und kollegiales Interesse entgcgenbringcn, wie zum Beispiel der Wirkt. Oberkonsistorialrath Prof. vr. von der Goltz, haben ihn auch oft genug sitzen lassen. Ein Pröbchen davon ist so bezeichnend, daß wir es zur allgemeinen Erbauung am Schluß dieses Kapitels von einem modernen Ahasver wortwörtlich in seine», köstlichen Stil wiedergeben wollen, wie es schon andere Zeitungen thatcn. Der wohlhabende Pastor Israel auf Villa Seckendorf in Cannstatt, den Bernstein um 30 Mk. Vorschuß zu den Küsten eines seiner geistlichen Wandervorträge gebeten hatte,schrieb ihmFolgendes:
Pastor Israel. Cannstatt, den 19. 3. 93.
Villa Seckendorf.
Geliebter Herr Vikar, im Immanuel! Ihren Brief erhalten, finde aber keine Freudigkeit, Ihnen zu willfahren! Gott legne Sie ans seiner Fülle, mit Gnade und Wahrheit, rst meines Herzens Wunsch für Sie. Im Herrn Jesu Ihren genügen Diener und Freund Pastor Israel.
Jedes Wort einer Kritik an diesem köstlichen Schreibe« würde die durchschlagende Wirkung desselben nur beeinträchtigen, deshalb: „Der Rest ist Schweigen."
Drnische» Deich.
Deutschland und England.
L. Kertiu, 8. Januar.
Noch immer ist keine Antwort der englischen Regierung ans die deutschen Beschwerden eingetroffen. Die Stimmung in hiesigen leitenden Kreisen ist ernst, und einen äußeren Gradmesser dafür, wie stark der Zwischenfall wirkt, hat man an den ungewöhnlich häufigen Konferenzen der beiden letzten Tage. Zweimal hat der Kaiser mit dem Grafen Bülow, zweimal mit Herrn Tirpitz längere Unterredungen gehabt. Die nächsten Tage werden mehrere Gelegenheiten bieten, bei denen sich der Kaiser vielleicht über die Lage äußert; es sind das die Jahrhundertfeier der Technischen Hochschule am Dienstag und der Siapellauf eines neuen Schiffes auf der Vulkan-Werft. Nach der Natur der Dinge müssen die Folgen der Beschlagnahme deutscher Schiffe durch die Engländer weniger nach außen hin als nach innen gerichtet sein. Es ist selbstverständlich kein
Gedanke daran, daß diesseits den Engländern gegenüber etwas Anderes geschehen kann, als daß entsprechend deutliche Vorstellungen mit der Erwartung ihrer Berücksichtigung durch die englische Negierung erhoben werden. Darüber hinaus giebt es keine Möglichkeit einer anderen Handlungsweise. Hingegen ist cs unverkennbar (und nur der Eigensinn könnte hier die Augen verschließen), daß die angckündigte Flottenvorlage znm Mindesten in der öffentlichen Meinung einen kräftigen Vorspann durch die cnglischcrseits bewiesene Unvernunft erhalten muß. Die Beschlagnahmen kommen den Freunden der Flotteuverstärkung ja geradezu wie „bestellt". Das ist nun einmal so, und man weiß, wie solche Dinge wirken, wenn sie mit angemessener Geschicklichkeit behandelt werden. Nun kann es natürlich nicht die
Absicht der britischen Politik gewesen sein, der deutsche« Flottcnvorlage ein hinreichend tiefes Fahrwasser offen zu halten, und man muß deshalb doppelt erstaunt darüber sein, mit welcher Gewandtheit es die Engländer fertig bringen, sich unnöthiger Weise Feinde zu schaffen in so kritischen Zeiten, wie sie sie gegenwärtig durchzumachen haben. Da jedes Ding, auch die Thorheit, ihren Grund haben soll, so ist man zur Erklärung des Unerklärlichen auf die Annahme verfallen, daß England die Wirkung seiner Niederlagen in Südafrika ausgleichen möchte durch rücksichtslose Betonung und Geltendmachung seiner maritimen Ueberlegenheit über alle Staaten der Welt. Dies läßt sich einigermaßen hören. Die Engländer fragen nichts nach der zunehmenden Abneigung gegen sie. von der die französische und die russische Politik beseelt sind, und sie fragen vielleicht am
