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S-»- *♦Abeud^ktsgabe. Erste- Blatt. Mirsdüdettkr Tügdlqjl. Freitag. IS. März 1S15. Nr. ISS.

Rogieruns Me Solle für Schweine im Gewicht von 130 Kilo» gtaam und mehr, für Rcrturbntter frisch oder gesalzen oder

Mich Migeschmolzen, für Kunstbutter, Margartue oder Speise, fette aus tierischem oder vegetabilischem D-Äg, Palmkern- und KvkoSnußöl, für Mäh- und Erntemaschinen und Kupfervitriol zeiÜvcÄig außer Kraft gesetzt.

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Die groheNo t in Serbien.

W- T.-B. Petersburg. 19. März. (Nichtamtlich.) Den ,.Rjetsch" meldet aus Ni sch: Die wirtschaftlichen Verhält­nisse Serbiens sind durch den Krieg völlig vernichtet. Die frühere Ausfuhr und Einfuhr im Werte von 209 Millio­nen hat ganz aufgehört; es herrscht große Not an Mehl.

W. T.-B. Petersburg. 19. März. (Nichtamtlich.) Aus -Tomsk wird demRußkoje Slowo" gemeldet, daß auch in Serbien eine Teuerung für Weizen, Roggen und Haftr um sich greife. Die Preise dafür seien im Laufe eines hal­ben Monats um 40 Prozent gestiegen.

AuS Saloniki, den 17. März, wird demBerl. Lok.-Anz." gemeldet: Infolge Mangel an Krankenpflegerinnen beschloß die Behörde MonastirS. eine Anzahl Frauen gewaltsam zum Dienst in den Lazaretten anzuhalten. Die Lage ist wegen der Epidemien ernst. Auch in Risch wütet der Fleck­typhus.

Der Krieg über See.

Die drohende Haltung Japans.

W. T.-B. Kopenhagen, 18. März. (NichftmMch.) DiePetersburger Telegraphenagerrtur" meldet aus Tokio unter dem 11. d. M.: Die zuständigen Stellen des Kriegsministeriums teilten der Presse mit, daß die ^jetzt begonnen« Wlösuug der Truppen Chinas in der .Mandschurei eine ernstere Bedeutung haben könnte, saüS die Verhandlungen mit China eine er-nste Wen- idung nehmen sollten. Gerüchtweise verlautet, daß die »Schiffe des ersten und zweiten Geschwaders gegenwär­tig in Sassebo zusammengezogen würden unter eiliger Ergänzung ihrer Besatzungen.

Br. Kopenhagen. 19. März. (-Eig. Drahtbericht. Ktr. Dln.) Die Petersburger ZeitungRjetfch" meldet aus Irkutsk (Sibirien): Der Widerstand Chinas gegen die Forderungen Japans beginnt in Japan große Entrüstung hervorzurufen. Die Presse beschuldigt nach wie vor A m e r i k a, das sich als Schutz­herr Chinas aufwerfe, den Chinesen den Rücken zu steifen. Die ZeitungNininizzi" bereitet das japani­sch Volk auf ernste Ereignisse vor. Japan steht wieder vor der unvermeidlichen Frage eines Krieges mit Amerika, schreibt das Blatt. Es scheint, daß zwei Riesen nicht in Frieden leben können. Ein japanischer Einspruch gegen die Boykottierung ihrer Waren in China.

W. T.-B. Moskau, 19. März. (Nichtamtlich.) Wie dem Rußkoje Slowo" aus Schanghai berichtet wird, erheben die Japaner energischen Einspruch gegen den Boykott der javanischen Waren in China.

Die deutsch-amerikanischen Verhandlungen wegen des DampfersWilliam Frye".

Br. New Dork, 19. März. (Eig. Drahtbericht. Ktr. Mn.) Die Verhandlungen zwischen der deutschen und der amerikanischen Regierruig wogen der Versen- kung des amerikanischen DampfersWilliam F r v e" dauern noch an. Doch sollen sie sich nach Mel­dungen der Blätter ans dem besten Wege zu einer Ver- ständigrmg befinden.

Die Neutralen.

Kranzdsisches und russisches Liebeswerben um Italien.

Zürich» 18. März. (K. Z.) Französische und russische Blätter fetzen das LiebeSwerben um Italien mitgesteiger- te r H e f t i g k e i t fort. DerTsmps" rÄet Italien zu. sich nicht durch die von Österreich angebetenen Entschädigungen verlocken zu lassen. DieRjetsch" meint, die Arbeit Bülows in Rom und der Druck Deutschlands verfolgten lodiglich den Zweck, das Eingreifen Italiens hinauszuschieben, da jede Verzögerung Deutschland zugute komme. DerSecolo" berichtet aus Paris, die öffentliche Meinung Frankreichs gehe dahin, daß die Verbündeten mit Italien Verhandlungen auf einer bestimmten Grundlage anknüpfen sollten. Der Secolo" selbst sucht neuerdings an leitender Stelle Italien begreiflich zu machen, daß seine Interessen beim Dreiver­band lägen. Die Bortelle, die Italien von den Zentralmäch- >ten augeboten würden, seien gar nicht zu vergleichen mit denen, di« von den Dreiverbandsmächten in Ansicht gestellt werden könnten. Dazu ist zu bemerken, daß noch völlig unbe­stätigt ist. ob der Dreiverband Italien überhaupt Vorschläge gemacht hat, die als ernsthafte Grundlage dienen könnten.

rieine Italienische Anleihe in Amerika.

W. T--B. Basel, -18. März. (Nichtamtlich.) Den Baseler Nachr." zufolge dementiert die italienische Regierung die aus Amerika stammende Meldung von einer dort angeblich beabsichtigten italienischen Anleihe.

Teuerungsunruhen in Venedig.

Berlin, 19. März. (Ktr. Bln.) Gestern versuchte in Venedig eine vielhundertköpfige Menge das Rathaus zu Venedig zu stürmen, um gegen die herrschende Lebens­mittelteuerung zu protestieren. Unter den Rufen: Gebt uns Brot und Arbeit, wir leiden Hunger!" zerschlug die Menge auf dem Markusplatz alle Fensterscheiben der offe­nen Lokale. Zwischen der rasenden Menge und der Polizei kam eS zu einem blutigen Handgemenge. In Venedig wird der bevorstehende Ausbruch des Generalstreiks befürchtet.

Ku§ dem Haushaltsausschutz des Reichstags.

W- T.-B. Berlin, 18. März. (Nichtamtlich.) In der ver­stärkten Budgetkommission des Reichstags wurde der Etat des Reichsschatzamts, der Etat der Reichsschulden- und de: allgemeinen Finanzverwaltung unver­ändert angenommen. Der Schatzsekretär machte vertrauliche Mitteilungen über die Kriegsausgaben. Bei der Be­ratung wurde eine angemessene Besteuerung der KriegSgewirrns allseitig als notwendig bezeichnet.

Ferner lvuü»e die Frage der Kriegsschäden und deS Rubelkurses in Ruffisch-Polen besprochen. Weiter fand der Gesetzentwurf über die Ausgabe von Reichs- kasseuscheinen und von Reichsbanknoten zu 10 M. unverärrdert Annahme. Der Schaffung der Banknoten 3U_10 M. wurde rrach näheren Darstellungen des Reichsbayk- präsidenten und des Schatzsekretärs ohne Widerspruch zuge- stimmt.

Ein Antrag auf Änderung des § 3 Abs. 1 des Vereins­gesetzes vom 19. April 1908 wurde von einem Kommissions- mitglied damit begründet, daß die bisherige Behandlung der Gewerkschaften als politische Vereins im Sinne des Vereinsgesetzes beseitigt werden soll. Schon die Begriffsbe­stimmung des politischen Vereins im Reichvereins- gesetz wirke den Gewerkschaften gegenüber als Ausnahme­gesetz und stelle diese schlechter, als sie unter dem preußischen Bcreinsgesetz standen, wonach der Verein nur dann ein poli­tischer war, wenn er bezweckte, politische Gegenstände in Ver­sammlungen zu erörtern. Zu dieser Definition müsse man zurückkehren. Die bloße Einwirkung auf politische Ange­legenheiten dürfe nicht als entscheidend angesehen werden. Die Rechtsprechung der höchsten' Gerichtshöfe habe den Begriff politischer Verein übermäßig ausgedehnt. Da die Verwal­tungsbehörden daran gebunden seien. Habe man jeden Arbei­terverein, sogar Turnvereine, als politische behandelt. Bor allem seien auch vielfach Gewerkschaften als solche erklärt worden. Während des .Krieges hätten allerdings die Verwal­tungsbehörden derartige Verfügungen zurückgezogen, aber nur unter der Aufrechterhaltung des Prinzips. Aus diesem Dilemma sei nur unter Änderung des Gesetzes herauszu- - kommen. Schon während des Krieges solche Regelung nach Maßgabe des vorliegenden Antrags vorzunehmcn, sei möglich, da es sich bei diesem Vorschläge nur um eine einfache Ände­rung des Vereinsgesetzes handle, dagegen die weit kompli­zierteren Fragen des Koalitionsrechtes und der privatrecht­lichen Seite des Gewerlschaftswesens außer Betracht gelassen seien. Es sei aber auch nötig, die Regelung nicht zu ver­schieben, da andernfalls nach Friedcnsschluß der innere Kamps sofort wieder ausbräche. Wir wollten doch aber alle auch nach dem Kriege ein einiges Volk bleiben. Die Gewerkschaften hätten bei Kriegsausbruch ihre Hilfe aus fteiem Entschluß angeboten und würden sie weiter leisten, wie lange auch der Krieg iroch andauere. Sie wünschten auch nicht Gabe gegen Gabe, ccher man solle das Vertrauen der draußen Kämpfen­den nicht enttäuschen und das Beste und Reinste, was dieser Krieg uns gebracht, nicht verderben.

Der Staatssekretär des Innern drückte die Hoffnung aus, daß uns die bedeutsame Errungenschaft des Krieges, die Einigung zwischen Bolksteilen. die sich bisher bitter bekämpften, über den Krieg hinaus erhalten bleibe als dauerndes Vermächtnis dieser großen Zeit. Hüben und drüben habe man sich jetzt über vieles besser belehrt. Er sei deshalb überzeugt, daß, wenn die Zeit gekommen sei, eS gelingen werde, das Gesetz in der Verwaltungspraxis den ver- änderten Verhältnissen anzupassen. Alle Schwierig­keiten in der Handhabung der doch recht liberalen Gesetze, wie z. B des Vereinsgesetzes, lägen ja nicht in der Struktur der Gesetze selbst, sondern in dem scharfen inner­politischen Gegensatz, der zwischen den einzelnen Parteien sowie zwischen der Regierung und einzelnen Par­teien bestand. Der Krieg lasse die Beseitigung der Anschau­ungen, die zu diesen Gegensätzen führten^ erhoffen. Nur so, nicht aber durch mehr oder weniger veränderte Formulierung der Gesetze könne man zu wünschenswerten innervolitischen Ergebnissen gelangen. Wolle man jetzt das Vereinsgesetz so revidieren, wie der vorliegende Antrag es anrege, so würde man sofort wieder den gleichen Schwierigkeiten begegnen, die sich bei Erlaß des Gesetzes zeigten. Betreffend der Gewerk- schaftsftage sei es ein Fehler der gesetzgeberischen Behand­lung gewesen, daß man die Gewerkschaften sich als fteie Ver­eine entwickeln ließ, ohne die Vorteile, aber auch ohne die Schranke, die eine festere Eingliederung in das Rechtsleben mit sich gebracht hätte. Während des Krieges könnte an eine Änderung dieses Zustandes nicht herangetreten werden. Sollte eS später zu einer gesetzlichen Neuregelung kommen, werde sie so gestaltet werden müssen, daß sie den Gewerkschaf­ten die erforderlichen Freiheiten bietet, ihre wirtschaftlichen, chcrritativen Aufgaben zu erfüllen, daß sie aber auch gewiss« Schranken insofern zieht, daß die Gewerk­schaften ihren bedeutenden Einfluß nicht für Zwecke verwen­den dürfen, wofür sie nicht bestimmt sind. Schon nach dem gegenwärtigen Recht sei kein Anlaß, eine Gewerkschaft als politischen Verein im Sinne des § 3 des Vereinsgesetzes zu behandeln, so weit sie sich lediglich der Aufgaben aus § 153 der Gewerbeordnung betätigt. Das sei erst dann der Fall, wenn sie über den Rahmen des rein wirtschaftlichen Gebietes hinaus auf das allgemeine rein politische Gebiet übergreise. Es wäre ein vergeblicher Versuch des Reichstags, bei seinem nächsten Zusammentritt ein neue? Vereinsgesctz vorzulegen. Ein solcher Entwurf würde voraussichtlich die gesetzgebenden Körperschaften länger als ein Jahr beschäftigen. Viel wichtiger sei es, wenn in weiten Kreisen die Erkenntnis durchbräche, daß die Gewerkschaften wirtschaftlich notwendige Organi­sationen seien, daß sie während des Krieges ihre Mittel und Einrichtungen in ganz besonderem Matze in den Dienst der vaterländischen Interessen gestellt hätten und dement- sprechend in der Verwaltungspraxis zu behandeln seien. Das schließe nicht aus, daß nach dem Kriege auch der cmgedeuteten gesetzgeberischen Regelung der Gewerkschaftsfrage näherge­treten und dabei mich die Stellung der Gewerkschaften zum Vereinsgesetz neuerlich geprüft werde. Bei der Abstim­mung wurde der Antrag, betreffend die Änderung des § 3 Abs. 1 des Reichsvereinsgesetzes, dem Reichskanzler zur Be- rücksichtiming überwiesen. Die Anträge, in dem gleichem Ge­setz die 8? 12 und 14, Ziffern 3 und 6, § 19, Ziffer 3, 88 17 und 18, Ziffern 5 und 6, zu streichen, wurden angenommen. Sodann wurde ein Antrag beraten, wonach in 8 189 der Reichsversicherungsordnung hinter dem Wort: Versicherung eingesügt werden soll:die ihm Rechtsanspruch auf Krankenhilse gibt". Begründet wurde der Antrag damit, die durch die Rechtsprechung des Reichsversicherungs- amtcs dieser Bestimmung gegebene Auslegung habe zur Folge, daß die von den Gewerkschaften gewährten Krankeminter- stützungen den Unternehmern, nicht aber den Arbeitern zugute konnnen, da sie nur die Fabrikkrankenkassen entlaste. Würde hier nicht eine Änderung herbeigeführt, die nur im Wege der Gesetzgebung zu erreichen wäre, dann würden sich die Gewerk­schaften zu ihrem Bedauern in die Notwendigkeit versetzt sehen, ihrerseits die Gewährung von Krankenunterstützung gänzlich einzustellen. Der Regierungsvertreter erwiderte,

§ 189 der Reichsversicherungsordmuig habe nicht ein neues

Recht geschaffen, sondern enthalte nur brat Grundsatz, der sich schon in Z 26a des KrankenversicherungSgssetzes finde. Danach solle die Erkrankung des Arbeiters ihm unter keinen Um­ständen höhere Einnahmen bringen dürfen, als er regelmäßig beziehe. So lange diese Vorschrift bestehe, dürfe verschiedene Behandlung der Rechtsansprüche und gewerkschaftlichen Urrter- stützunysansprüche nicht eintreten.

Im weiteren Laufe der Sitzung der verstärkten Budget­kommission wurde der Etat des Reichsjustizamts er­ledigt. Ebenso wurde der Etat des Reichsmarineamts nach einem kurzen Bericht des Referenten und Korreferenten, die mit herzlichen Worten der Anerkennung der bisherigen Leistungen unserer Marine gedachten, unverändert ange­nommen. Der stellvertretende Staatssekretär des Rerchs- marineamts dankte namens der Marine für die anerkennen­den Worte. Ein Kommissionsredner drückte die Hoffnung ans, daß die Marine die ihr gespendete Anerkennung auch im weiteren Verlaufe des Krieges stets rechtfertigen werde.

Das Ergebnis -er Urie-sanleihe nicht vor Montag zu erwarten.

W. T.-B* Berlin, 19. März. (Nichtamtlich.) Der Zeich­nungstermin der zweiten deutschen Kriegsanleihe ljt heute mittag 1 Uhr abgelausen. Doch ist, wie wir hören, angesichts der vielen Ver mlttelungs st eilen (40 000 gegen 9000 bei der ersten Kriegsanleihe. D. Schrift!.), die die Zeich» nungen angenommen haben, die Bekanntgabe eines zuver« lässigen Resultats vor dem nächsten Montag nicht zu er­warten.

ftus Stadt und Land.

Wiesbadener Nachrichten.

Der Krieg mit vrot und Geld.

Wir stehen militärisch und wirtschaftlich stark da, aber wir sind naturgemäß nicht unverwundbar. Täglich verkünden es die Redner und die Zeitungen, daß derHeimkrieger" sich seiner Pflichten bewußt werden solle. Man wird auch gern anerkennen, daß der Opfersinn daheim im allgemeinen dem Opfermut draußen nicht nachsieht. Aber die Ausnahmen bilden doch eine große Gefahr. Und diese Gefahr muß in Wort und Schrift so lange gepredigt werden, bis die Scham die Zu­widerhandelnden zur Besinnung bringt. Wie viele bequeme Menschen wollen sich noch immer nicht zur Sparsamkeit anhal­ten. Die Sünder sitzen dabei in Stadt und Land. Die einen verfüttern Nahrungsmittel an das Vieh, die jetzt von Rechts wegen für die Menschen bereitgehalten werden müssen, die anderen nutzen ihre Brotkarte voll aus und kaufen für die etioa übriMeibendeix Marken heimlich Mehl aus. Kein Wort der Kritik ist für solche Gewissenlosigkeit scharf genug. Die zeitgemäßen Mahnungen hat der neue Schatzsekretär Dr. Helfferich in sehr glückliche Sätze zu kleiden gewußt, als er da­von sprach, daß wir nicht nur einen Krieg mit Menschen, sondern auch einen solchen mit Brot und Geld führen. Es existiert nicht nur eine allgemeine Wehrpflicht, sondern auch eine allgemeine Spar- und ZahlungSpflicht. Was aber ist auf diesen beiden letzten Pflichtgebieten noch zu leisten? Wir hören, daß mindestens noch anderthalb Milliarden Gold im Publikum zurückgehalten wird. Unsere finanzielle Leistungsfähigkeit könnte noch ungeheuer gesteigert werden, wenn dieDeserteure" unter denHeimkriegern" sich endlich ihrer Zahlungspflicht bewußt werden wollten, und die andert­halb Milliarden Gold nach der Reichsbank zuströmten, wohin sie gehören. »

Allgemeine Sparpflicht" muß im Felde wie zu Hause die Losung sein. Material darf in keinem Falle vergeudet worden, und es steht zu erwarten, daß die mancher­lei Beschwerden, die über die Verschwendung wichtiger Mate­rialien laut geworden sind, in der Budgetkommission des Reichstags zu einer ernsthaften Unterhaltung der Abgeord­neten mit der Regierung führen werden. Inzwischen werden sich wohl auch die gesetzgebenden Faktoren darüber klar werden müssen, ob, wenn alles Reden nichts hilft, die allgemeine Spar- und Zahlungspflicht nicht auch irgendwie gesetzlich umschrieben werden kann. Das deutsche Volk wird es jedenfalls nicht er­tragen, wenn sein opferbereiter Wille zum Durchhalten von einzelnen Pflichtvergessenen durchkreuzt wird. L. C.

Bretftarten und Gastwirte.

An die gesamte Bevölkerung geht die dringende Mahnung, zur strengen Durchführung aller notwendigen Bestimmungen der Drotverteilung ihrerseits alles zu tun. Dazu gehört auch in erster Linie die ständige M i t f ü h r u n g der Brotkarten oder des bestimmten Brotvorrats, wenn beabsichtigt wird, ein Restaurant oder eine Gastwir t- schaft zu besuchen. Ebenso wie die Bäcker ohne Brotkarte kein Brot verkaufen dürfen, sollen die Gastwirte auch nur gegen Brotkarten Brot verabfolgen. Für die in Wiesbaden Ansässigen ist es doch nun wirklich nicht schwer, die Brotkarten mitzunehmen, zumal die Gastwirte usw. genötigt sind, in Aus- uahmesällen Durchreisenden Brot ohne Karten zu geben, weil fremde Brotkarten für Wiesbaden wertlos sind. Bedenkt die Wiesbadener Einwohnerschaft den ausgesprochenen Charakter unserer Stadt als vornehmsten Bade- und Fremdenort des Reiches, so wird sie sicherlich die Gastwirte im vorgeschriebenen Sinne unterstützen, damit unseren Fremden nach Möglichkeit entgogengekommen werden kann.

8ur Einschulung der SechsfLhrigen.

Die Aufrechterhaltung eines einigermaßen geordneten Schulbetriebs begegnet, je mehr Lehrkräfte durch die Einbe­rufung zum Heeresdienste den Schulverwaltungen entzogen werden, um so größeren Schwierigkeiten. Schon aus diesem Grunde wäre daher seitens der maßgebenden Stellen ein ein­facher Vorschlag ernstlich zu erwägen, der dahin geht, die eigentlich zu Ostern fällige Neuaufnahme der Sechs­jährigen noch einige Monate hinauSzuschie- b en. Gerade hier in unserer Stadt, wo eine große Anzahl von Schulhäusern im bevölkerten Südwestviertel alle! m Kasernen u«gewandelt sind, würde der Schulweg dieser klein­sten und unerfahrenen Kinder außerordentlich erschwert, da sie ja nach weit entlegenen Schulen zu gehen hätten. Außer­dem ist es gerade für diese Kipder unendlich wichtiger, daß sie die ihnen gänzlich neuen Schulverhältnisse gleich in richtiger Ordnung kennen lernen, als daß sie von vornherein falsche Vorstellungen von dem Schuldasein erhalten. Für die aller­meisten wäre es schließlich sicher kein Schaden, wenn sie die Sommermonate hindurch sich noch körperlich und geistig kräf­tigen könnten, um dann hoffentlich spätestens nach den Sommerferien in geregeltem Lehrgang rasch das etwa Versäumte nachguholen. Der übrigen Jugend käme die­ser Gewinn an Lehrkräften um so mehr zustatten!