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Dienstag. 2. März 1915.
Kbend-Ausgabe.
Nr. 102. ♦ 63. Jahrgang.
Oer deutsch-amerikanische Notenwechsel.
Der Krieg.
Der Tagesbericht vom 2. März.
weitere gewaltige Verluste der Franzosen in der Champagne.— Deutsche Erfolge im Argonner- wald und in den Vogesen. — Russische Angriffe in Norpolen zurückgeschlagen.
W. T-B. Großes Hauptquartier, 2. März, vormittags. (Amtlich.)
westlicher Kriegsschauplatz.
Erneute wieder mit starken Kräften angefetzte Angriffe in der Champagne brachen meist schon i» unserem Feuer unter gewaltigen Verlusten für den Feind zusammen. Nahkämpfe an einzelnen Stellen waren durchweg für uns siegreich. Unsere Stellungen blieben in unserer Hand.
Im Argonnerwald eroberten wir mehrere- Gräben, machren 80 Gefangene und erbeuteten 5 Minenwerfer.
Angriffe auf B a n q u o i s wurden-abgewiesen.
Die in den Vogesen in den letzten Tagen von uns errmigenen Vorteile wurden trotz heftiger Gegenangriffe f e st g e h »l t c n. Gestrige Abcndangriffe der Franzosen nördlich Celles waren für den Feiud besonders Verlust, reich.
westlicher Kriegsschauplatz.
Russische Borstötze östlich und südlich des Augustowe r» waldes waren erfolglos.
Rnffische Nachtangriffe nordöstlich L o m z a und östlich P l o z k wurden zurückgcworfen.
Oberste Heeresleitung.
Oie amerikanische Note.
Berlin, 2. März. (Amtlich) Der amerikanische Botschafter hat im Auftrag der Regierung der Vereinigten Staaten der deutschen Regierung folgende vom 22. Februar datierte Note überreicht:
Die amerikanische Regierung gestattet sich im Hinblick auf den Schriftwechsel, der zwischen ihr und den Regierungen Deutschlands und Großbritanniens über den Gebrauch neu- tvaler Flaggen durch englische Handelsschiffe und die Kriegs- gebietserllärung der deutschen Admiralität stattgesunden hat, der Hoffnung Ausdruck zu geben, daß die beiden kriegführenden Regierungen im Wege gegenseitiger Zugeständnisse eine Grundlage für eine Verständigung finden möchten, deren Ergebnis darauf abzielt, neutrale, dem friedlichen Handel obliegende Schiffe von den ernsten Gefahren zu befreien, denen sie bei der Durchfahrt durch die die Küsten der kriegführenden Länder berührenden Meere unterworfen sind.
Die amerikanische Regierung bringt ergebenst in Anregung, daß eine Verständigung etwa auf Grund ähnlicher Bedingungen wie der nachstehenden erreicht werden möge.
Diese Anregung soll in keiner Weise als ein Vorschlag der amerikanischen Regierung gelten, denn diese ist sich naturgemäß wohl bewußt, daß es ihr nicht zukommt, Bedingungen für eine Vereinbarung zwischen Deutschland und Großbritannien vorzuschlagen, obwohl die vorliegende Frage sie selbst und das Volk der Vereinigten Staaten unmittelbar und in weitgehendem Maße interessiert. Sie wagt lediglich, sich die Freiheit zu nehmen, die nach ihrer Überzeugung einem aufrichtigen Freund eingeräumt werden darf, der von dem Wunsche geleitet wird, keiner der beiden beteiligten Nationen Ungelegenheiten zu bereiten und möglicheriveise den gemeinsamen Jntereffen der Menschlichkeit zu dienen. In der Hoffnung, daß die Ansichten und Anregungen der deutschen urü» der britischen Regierung über eine Frage, die für die ganze Welt von hervorragendem Interesse ist, zutage gefördert werden, wird dos im nachstehenden vorgezeichnete Verfahren angeboten.
Deutschland und Großbritannien kommen dahin überein:
1. daß treibende Minen von keiner Seite einzeln in den Küstengewässern oder auf hoher See ausgelegt werden, daß verankerte Minen von keiner Seite auf hoher See, es sei denn ausschließlich für Verteidigungszwecke innerhalb Kanonenschußweite von einem Hafen, gelegt werden, und daß alle Minen den Stempel der Regierung tragen, die sie ausgelegt, und so konstruiert find, daß sie unschädlich werden, nachdem sie sich von ihrer Verankerung losgeriffen haben;
2. daß Unterseeboote von keiner der beiden Regierungen zum Angriff auf Handelsschiffe irgend einer Nationalität Verwendung finden außer
zur Durchführung des Rechtes der Anhaltung und Untersuchung;
3. daß die Regierungen beider Länder es zur Bedingung stellen, daß ihre beiderseitigen Handelsschiffe neutrale Flaggen als Kriegslist oder zum Zweck der UnkennUichmachung nicht benutzen.
Großbritannien erklärt sich damit einverstanden, daß Lebens- und Nahrungsmittel nicht aus die Liste der absoluten Konterbande gesetzt werden, und daß die britischen Behörden Schiffsladungen solcher Waren weder stören noch anhalten, wenn sie an Agenturen in Deutschland adressiert sind, die von den Vereinigten Staaten namhaft gemacht sind, um solche.Warenladungen in Empfang zu nehmen und an konzessionierte deutsche Wiederverkäufer zur ausschließlichen Weiterverteilung an die Zivilbevölkerung zu verteilen.
Deutschland erklärt sich damit einverstanden, daß Lebens- oder Nahrungsmittel, die nach Deutschland aus den Vereinigten Staaten — oder je nachdem von irgend einem anderen neutralen Lande — eingeführt werden, an Agenturen adressiert werden, die von der amerikanischen Negierung namhaft gemacht werden; daß diesen amerikanischen Agenturen die volle Verantwortung und Aufsicht bezüglich des Empfangs und der Verteilung dieser Einfuhr ohne Einmischung der deutschen Regierung obliegen soll; sie sollen sie ausschließlich an Wiederverkäufe! verteilen, denen von der deutschen Regierung eine Konzession erteilt ist, die ihnen die Berechtigung gibt, solche Lebens- »nd Nahrungsmittel in Empfang zu nehmen und sie ausschließlich an die Zivilbevölkerung zu liefern; sollten die Wiederverkäufe! die Bedingungen ihrer Konzession irgendwie überschreiten, so sollen sie des Rechtes verlustig gehen, Lebensund Nahrungsmittel für die angegebenen Zwecke zu erhalten, und daß die deutsche Regierung solche Lebens- und Nahrungsmittel nicht für Zwecke irgend welcher Art requirieren oder veranlassen wird, daß sie für die bewaffnete Mach2 Deuffchlands Verwendung finden.
Indem die amerikanische Regierung die im vorstehenden skizzierte Grundlage kür eine Verständigung unterbreitet, möchte sie nicht so verstanden werden, als ob sie irgendein Recht der Kriegführenden oder Neutralen, das durch die Grundsätze des Völkerrechts sestgelegt ist. anerkannt oder verleugnet, sie würde vielmehr die Vereinbarung, falls sie den interessierten Mächten annehmbar erscheint, als einen modus vivendi betrachten, der sich mehr auf Zweckmäßigkeit als gesetzmäßiges Recht gründet, und der auch die Bereinigten Staaten in seiner gegenwärtiger» oder in einer abgeänderten Fassung nicht bindet, che er von der amerikanischen Regierung angenommen ist.
Eine gleichlautende Note ist an die britische Regierung gerichtet worden. T 1 .-!?.
Die deutsche Note.
Berlin, 2. März. (Amtlich.) Die Note der amerikanischen Regierung ist unter dem Datum des 28. Februar von der deutschen Regierung folgendermaßen beantwortet worden: Tie kaiserlich deutsche Regierung hat von der Anregung der amerikanischen Regierung für die Seekriegsührung Deutschlands und Englands gewisse Grundsätze zum Ähutze der neutralen Schiffahrt zu vereinbaren, mit lebhaftem Interesse Kenntnis genommen. Sie erblickt darin einen neuen Beweis für die von deuffcher Seite voll erwiderten freundschaftlichen Gefühle der amerikanischen gegenüber der deutschen Regierung.
Auch den deutschen Wünschen entspricht es, daß der Seekrieg nach Regeln geführt wird, die, ohne die eine oder die andere kriegführende Macht in ihnen Kriegsmitteln einseitig zu beschränken, ebensowohl den Interessen der Neutralen !oie den Geboten der Menschlichkeit Rechnung tragen. Demgemäß ist schon in der deuffchen Note vom 16. d. M. daraus hingebeutet worden, daß die Beachtung der Londoner Seekriegsrechts - Erklärung durch Deutschlands Gegner eine neue Lage schassen ioürde, aus der die Folgerungen zu ziehen die deutsche Regierung gern bereit wäre.
Van dieser Auffassung ausgehend, hat die deutsche Regierung dre Anregung der amerikanischen Regierung einer aufmerksamen Prüfung unterzogen und glaubt darin in der Tat eine geeignete Grundlage für die praktische Lösung der entstandenen Fragen zu erkennen., Zu den einzelnen Punkten der amerikanischen Note darf sie Nachstehendes bemerken:
1. Was die Legung von Minen betrifft, so würde Me deutsche Regierung bereit sein, die angeregte Erklärung über die Nichtanwendung von Treibminen und die Konstruktion der verankerten Minen abzugeben. Ferner ist sie mit der Anbringung von Regierungsstempcln auf den auszulegenden Mimen einverstanden. Dagegen erscheint es ihr für die kriegführenden Mächte nicht angängig, auf eine offensive Ver- wendumg verankerter Minen völlig zu verzichten.^
2. Sie deutsche Regierung würde sich verpflichten. daß ihre Unterseeboote gegen Handelsschiffe irgendwelcher Flagge nur insoweit Gcivalt anwenden werden,
als dies zur Durchführung des Rechtes der Anhaltung unh Untersuchung erforderlich ist. Ergibt sich die feindliche Rationalität des Schiffes oder das Vorhandensein von Konterbande, so würden die Unterseeboote nach den allgemein völkerrechtlichen Regeln verfahren.
3 Wie die amerikanische Note vorsieht, setzt die angegebene Beschränkung in der Verwendung der Hutters erboste voraus, daß sich die feindlichen Handelsschiffe des Gebrauchs der neutralen Flagge und anderer neu-> traler Abzeichen enthalten. Dabei dürste es sich voa selbst verstehen, daß sie auch vom einer Bewaffnung sonst« von der Leistung jedes tätlichen Widerstandes Absehen, da ein solches völkerrechtswidriges Verhalten ein dem Völkerrecht entsprechendes Vorgehen der Unterseeboote unmöglich macht.
4. Die von der Amerikanischen Regierung angeregte Regelung der legitimen Lebensmittelzufuhr «ach Deutschland erscheint im allgemeinen annehmbar; die Regelung würde sich selbstverständlich auf die Seezufuhr beschränken, andererseits aber auch die indirekte Zufuhr über neutrale Häsen umfassen. Die Deutsche Regierung würde daher bereit sein, Erklärungen der in der amerikanischen Note vorgesehenen Art abzugeben, so daß die ausschließliche Verwendung der eingeführten Lebensmittel für die friedlich« Zivilbevölkerung gewährleistet sein würde. Daneben muß dbec die Deutsche Regierung Wert darauf legen, daß ihr auch die Zufuhr anderer der frieistichen Volkswirtschaft dienenden Rohstoffe einschließlich der Futtermittel ermöglicht wird. Zu diesem Zwecke hätten die feindlichen Regierungen die in der Freiliste der Londoner Seekriegsvechts-Erklärung erwähnten Rohstoffe frei nach Deutschland gelangen zu lassen und die auf der Liste der relativen Konterbande stehende» Stoffe nach den gleichen Grundsätzen wie die Lebensmittel M behandeln.
Die deutsche Regierung gibt sich der Hoffnung hin, daß die von der amerikanischen Regierung angebahnte Verständigung unter Berücksichtigung der vorstehenden Bemerkungen zustande kommt, und daß auf diese Weise die friedliche neutrale Schiffahrt und der friedliche neutrale Handel unter den Rückwirkungen des Seekriegs nicht mehr als unbedingt nötig zu leiden haben werden. Solche Rückwirkungen würden sich übrigens noch wesentlich verringern lassen, wenn — worauf bereits in der deutschen Rote vom 16. d. M. hingewiesen worden ist — Mittel und Wege gesundem werden könnten, um die Zufuhr von Kriegsmaterial aus neutralen nach kriegführenden Staaten auf Schiffen irgend welcher Flagge auszu- schließen.
Ihre definitive Stellungnahme muß sich die deutsche Re- giemrng selbstverständlich bis zu demjenigen Zeitpunkt Vorbehalten, in welchem sie auf Grund weitere? Mitteilungen der amerikanischen Regierung in der Lage ist, zu übersehen, welche Verpflichtungen die britische Regierung ihrersetts z» übernehmen bereit ist. W. T.-B.
Der Eindruck der Antwort.
(Von unserer Berliner Schriftleitung.)
8. Berlin, 2. März. (Eig. Drahtberrcht. Ktr. Bin.) Die amerikanische Note ist zweifellos ein Dokument des guten Willens. Wenn man auch an einzelnen Stellen den Eindruck Hallen mag, als sei sie lediglich von amerikanischen Interessen diktiert und werde infolgedessen den deutschen berechtigten Forderungen nicht überall gerecht, so wird andererseits, vielleicht auf feindlicher ©eite, aus ihr herausgelesen werden, daß sie zu deutsch-freundlich sei. Auf alle Fälle hat wenigstens vom amerikanischen Standpunkt die amerikanische Note durchaus die freundschaftliche Aufnahme verdient, die sie von deutscher seite gefunden hat. Die deutsche Regierung hat nun in ihrer Antwort aus jenen Gefühlen heraus zwar nicht alle Einzelheiten von vornherein zu akzeptieren vermocht, sie erkennt aber bodin- gungslos an, daß die amerikanische Note eine annehmbare Grundlage für die w eitere» Verhandlungen biete, falls auch auf der gegnert» scheu Seite der Wunsch herrscht, wirklich Zu einem Ziel zu komnien. Die deutschen Vorschläge sind durchaus nicht so, daß sie nicht von allen Beteiligten angenommen werden können. In der Minenfrage werden die amerikanischen Vorschläge akzeptiert» Nicht einverstanden ist Deutschland mit dem Verzicht auf all« Offcnsivm inen, ein Verzicht, der uns um so weniger zugemutet werden kann, als ja auch in der Haager Minenkonvention von 1912 solche Offensive ausdrücklich zugelasscn worden ist. In der Unterseebootsfrage stellt sich die deutsche Ant- taort auf den Standpunkt, daß, wenn die Völkerrechts- Verletzungen ans der Gegenseite außhören unb wenn auch unsere Gegner sich auf den Boden der Londoner Deklaration stellen, dann. natürlich auvg
