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Donnerstag» 18. Zebrnar 1915.

ver 18. Februar.

O Berlin, 16. Februar.

Englische Reedereien lassen jetzt ihre Schisse mit den Farben neutraler Staaten übermalen. Die Bemühun­gen der Neutralen, durch Anbringen der National­farben an den Schiffsrümpfen die Gefahr einer Ver­wechslung mit englischen, unter falscher Flagge segeln­den Schiffen zu vermeiden, sollen also hinfällig gemacht werden. Wenn die englischen Reedereien das tun, dann geschieht es selbstverständlich mit der Billigung, viel- leicht sogar auf ausdrückliche Anordnung der briti­schen Regierung. Daraus ergibt sich der nähe- liegende Schluß, daß die amerikanische Note, die auf die Bedenklichkeit des englischen Flaggenerlasses hinwies, keine Wirkung haben wird. Die eng­lische Regierung denkt nicht daran, ihre fpitzbüb:sch schlaue Anordnung zurückzunehmen, sie verschärft sie vielmehr durch die neuen Bestimmungen über Len Farbenanstrich der Schiffe. Für uns vereinfacht sich auf diese Weise die Sachlage. Wer von den Neu- tralen uns jetzt noch für etwaige Mißgeschicke ihrer Schiffe verantwortlich machen will, der irrt sich in der Adresse. Die Neutralen haben ja nicht nötig, die ihnen drohende Gefahr zu meiden, und es ließe sich sogar ver­stehen, wenn der Wagemut gerade angesichts der kaum zu vermeidenden Abenteuer lebendig würde. Deutscher­seits ist ernst und nachdrücklich gewarnt worden, und das muß genügen. Es gibt ja auch in Amerika ein- sichtige Leute, die diesen Sachverhalt anzuerkennen be- reit sind. Wenn sie allerdings nur eine Minderheit darstellen, so wollen wir es nicht unberücksichtigt lassen, daß die für den 18. Februar angekündigte Verschärfung des Seekrieges den Amerikanern in der Tat das Ge­schäft verdicht, nicht bloß das der anstößigen Kriegs­lieferungen, sondern auch das legitime Geschäft. Denn wir haben ja nichts gegen die Versendung von Lebens­mitteln aus den Vereinigten Staaten nach England, wir beanspruchen nur, daß uns dieselbe Mög­lichkeit wie unserem Erzfeinde gegeben werde, uns von drüben her zu versorgen, wie das dem Völ­kerrecht entspricht, das Getreidesendungen für die bürgerliche Bevölkerung nicht als Konterbande gelten läßt. Über den Ton der amerikanischen Note an uns ist ja kein Wort weiter zu verlieren, aber, um es zu wiederholen, begreifen läßt es sich schon, daß jenseits des Ozeans heftige Besorgnisse wegen weiterer Er­schwerung des Handels gehegt werden. Wir glauben nicht, daß diese Umstände von den leitenden Kreisen unserer Regierung verkannt werden. Indessen bleibt es dabei, daß die Vereinigten Staaten es in der Hand haben, für sich die Lage zu erleichtern; sie brauchten nur darauf zu dringen, daß die gegen uns gerichtete englische L e b e n s m i t t e l s p e r r e auf­gehoben werde und daß cunerikanische Schiffe mit Ge­treide und Fleisch ungehindert in unsere Häfen ein- laufen dürfen. Wäre das auch nur mit der Hälfte der Energie verlangt worden, die die Union, zunächst freilich nur mit Worten, gegen uns aufbietet, so würde der Erfolg nicht ausgeblieben sein. Aber man zog es drüben vor, sich in die Brutalität der briti schen Kriegführung z u schicken und die u n g e heuren Kriegslieferungen fortzusetzen, ohne irgendeine Bedingung daran zu knüpfen. Daß es auch anders geht und unter dem Zwange unserer angedroh ten Verschärfung des Seekriegs anders gehen wird, da für hat man bereits ein Zeugnis in deni erfreulich be stimmten Austreten der amerikanischen Fleisch Magnaten. Wie aus New Aork über Zürich gemel- det wurde, ist mit stillschweigender Billigung der Bun- desbehörden der Anwalt des Chicagoer Fleischtrusts Nach London abgereist. Er soll, wie wir meldeten, Grey Mitteilen, inan werde von allem weiteren Fleischversand nach Europa, also auch nach England, absehen, wenn nicht eine bessere Gewähr für den neutralen Handel geboten wird. Der Fleischtrust erklärt, durch Englands despotische Maßregeln bereits fünf Millionen Dollar verloren zu haben. Er verzichte, in dieser Weise weiter Geschäfte zu machen. Dieser New Aorker Mitteilung wird die Vermutung beigegeben, daß solche Warnung wirkungsvoller sein werde als alle diplmna- tischen Noten des Staatsdepartements. Das glauben auch wir, und wenn die amerikanischen Getreidehändler ebenso verfahren wollten, würden sie erst recht einen Erfo^ zu erwarten haben. Vielleicht konrmt es wirk sich so, vielleicht erwächst uns aus der geschäftlichen Be drängnis der Amerikaner eine Hilfe, ohne die es schließlich zwar auch gehen müßte, die wir darum aber jttüoitz nicht abzulehnen, vielmehr durchaus willkommen s-r hetßv» hätte». ^ ~ Ä

Morgen - Ausgabe.

Die deutsche Antwortnote an Amerika.

(Eigener Drahtbericht unserer Berliner Schriftleitung.) s. Berlin, 17. Febr. (Erg. Drahtbericht. Ktr. Bin.) Die Werke der deutscheit Diplomatie haben sich vor und zu Beginn des Krieges nicht immer des Beifalls der öffentlichen Meinung in Deutschland erfreut. Mit um o größerer Genugtuung wird inan das Schrrft- tück begrüßen, das als Antwort der Reichsrcgicrung auf die amerikanische Protestnote gestern abend dem amerikanischen Botschafter in Berlin überreicht worden ist. (Wir geben den Wortlaut weiter unten. Schrrstl./ Die deutsche Antwort ist bei aller Höflichkeit — man möchte fast sagen: Liebenswürdigkeit — in der Form von einer erfreulichen Festigkeit, und ber dem Nachdruck, mit dem die Regierung auf ihrem guten Recht beharrt, wird sie das gesamte deutsche Volk ohne Ausnahme hinter sich haben. Die deutsche Note stellt zunächst fest, daß es sich uin nichts weniger han- best als um eine Verletzung völkerrechtlicher Bestim­mungen und Abmachungen und daß die neue Art der Seekricgsführung nichts anderes darstellt als die N o t- w e h r gegen eine nicht minder neue, allen Gesetzen des Völkerrechts und der Huinanität ins Gesicht schlagende Kriegsführung von englischer Seite. Wenn Eng­land ein Volk von 70 Millionen Frauen und Kindern eines kriegsführenden Volkes aushungern will, so bleibt Deutschland nichts anderes übrig, als „ein Appell an denselben Bundesgenossen, den Hunger". Dankenswert deutlich erklärt dann die Reichsregierung, daß ihr nichts weniger eingefallen fei als eine Schädigung der l e gi t i m e n Schiffahrt der Neutralen. Wie wie Note ganz richtig auseinandersetzt, steht es der neutralen Schiffahrt frei, die als-.Kriegsgebret erklär- ten englischen Gewässer zu m e i d e n, genau so wie sie auf Grund der englischen Pression die deutschen Ge­wässer meiden. Es bedeutet alles mögliche Entgegen- kommen, wenn' sich die Regierung bereit erklärt, mit Amerika und den anderen Neutralen über die Frage rn Verhandlungen einzutrcten, inwieweit die Gefahr für die neutrale Schiffahrt etwa durch Konvoyierung der Handelsschiffe verhütet werden kann. Den stärksten und einmütigsten Beifall aber werden die Sätze der Note finden, die den Geist der wahren Neutrali­tät anrufen. der gerade Amerika hätte verhindern müssen, die Überführung absoluter Konterbande nach England, d. h. der amerikanischen W a f f e n- lieferung an unsere Feinde, zu dulden. Hier liegt in der Tat der stärkste — man möchte fast jagen beleidigende Widerspruch in dem amerikani­schen Vorgehen: Amerika protestiert, wenn Deutschland dasselbe tut wie England, nämlich bestimmte Gewässer als Kriegsgebiet erklärt; es protestiert gegen den deut­schen Versuch, den englischen Handel zu stören, während Amerika wie alle anderen Neutralen ruhig mitange- sehen haben, wie England systematisch alle Zufuhren, insbesondere auch die Lebensmittelzufuhren über See, für Deutschland unmöglich gemacht hat. Und die Re- gierung in Washington beruft sich endlich auf die Rechte der Neutralen und der legitimen Schiffahrt, während es die illegitime Schiffahrt, näinlich die Lieferung von Konterbande durch die eigenen Volksgenossen zu hin dern auch nicht einen Finger gerührt hat. Die Reichs regierung beruft sich mit Recht darauf, daß sie alles in ihren Kräften Liegende getan hat, die Neutralen zu warnen und daß die Gefahren für die neutrale Schiff fahrt vor allen Dingen begründet sind durch das e n g lische Vorgehen, durch den Mißbrauch der neu tralen Flagge, Farben und anderer Kennzeichen seitens der englischen Handelsflotte. Unter diesen Umständen wird man überall in der Welt den Standpunkt Deutsch­lands verstehen (und im Notfall verstehen müssen), den Standpunkt nämlich, daß die Kriegsgebrets erklärung durchaus zu Recht erfolgt ist und die Be rührung dieses Kriegsgebiets durch die neutrale Schiff fahrt auf deren eigenes Risiko erfolgt, daß aber in diesem Kampfe der Noten, der dem Kampfe der Flotte vorausgeht, Deutschlands nichts anderes für sich ver langt, als was angeblich auch England und die Neu tralen nur wollen: Die Freiheit des Meeres.

*

Der Wortlaut der Note.

W. T.-B- Berlin, 17. Febr. (Amtlich.) Die gestern abend dem Botschafter der Vereinigten Staaten von Amerika au ' seine Mitteilung vom 12. Februar übergebene deutsche Er­widerung bat folgenden Wortlaut: Die kaiserliche deutsche

Regierung hat die Mitteilung der Regierung der Vereinigten Staaten in dem Geiste des gleichen Wohlwollend und der gleichen Freundschaft geprüft, von welcher ihr diese Mitteilung diktiert erscheint.

Die kaiserlich deutsche Regierung weiß sich mit der Regie nurs der Vereinigten Staaten darin eins, daß cs für

Nr. 81. * 63. Jahrgang.

beide Teile in hohem Matze erwünscht ist, Mitzver- tändnisse zu verhüten, die sich aus den von der deutschen Admiralität augekündigten Maßnahmen ergeben könnten, und dem Eintritt von Ereignissen vorzubeugen, die die zwischen beiden Regierungen bisher in so glücklicher SEBctje bestehenden freundschaftlichen Beziehungen zu trüben ver­möchten. Die deutsche Regierung glaubt, für diese Versiche­rung bei der Regierung der Vereinigten Staaten um so mehr auf volles Verständnis rechnen zu dürfen, als das von der deutschen Admiralität angelündigtc Vorgehen, wie es in der- Note vom 4. Februar eingehend dargelegt wurde, in k e i n e r Weise gegen den legitimen Handel und die legitime Schiffahrt'der Neutralen gerichtet ist, sondern

lediglich eine durch die Lcbeusintercffen erzwungene Gegenwehr gegen die völkerrechtswidrige Seekriegführung Englands

darstellt, die sich bisher durch keinerlei Einspruch der Neu- tralen auf die vor Kriegsausbruch allgemein anerkannte Rechtsgrundlage hat zurückführen lassen. Um in diesem Kardinalpunkt jeden Zweifel auszuschließen, erlaubt sich die deutsche Regierung, nochmals die Sachlage festzustellen:

Deutschland hat bisher die geltenden völkerrechtlichen Be- sftmmungen auf dein Gebiete des Seekriegs gewissen­haft beobachtet. Insbesondere hat eS dem gleich zu Beginn des Krieges gemachten Vorschlag der amerikanischen Regie­rung, nunmehr die Londoner Seekriegsrechtserklärung zu ratifizieren, unverzüglich zugestimmt, und deren Inhalt auch ohne eine formelle Bindung m sein Prisenrecht übernommen. Die deutsche Regierung hat sich an diese Bestimmung gehal­ten, auch wenn sie ihren militärischen Interessen zuwider- läuft; so hat sie beispielsweise bis auf den heutigen Tag die Lebensmittelzufuhr von Dänemark nach England zugelassen, obwohl es diese Zufuhr durch ihr«. Seestreitkräftc sehr wohl hätte unterbinden können. Im Gegensatz hierzu hat England selbst schwere Verletzungen des Völkerrechts nicht gescheut, wenn es dadurch den fried­lichen Handel Deutschlands mit den Neutralen dauernd läh­men konnte. Auf Einzelheiten wird die deutsche Regierung hier um so weniger einzugehen brauchen, als solche in der ihr zur Kenntnis mitgeteilten amerikanischen Rote an die bri­tische Regierung vom 29. Dezember v. I. auf Grund fünf­monatiger Erfahrungen zutreffend, wenn auch nicht er­schöpfend dargelegt sind. Alle diese Übergriffe sind zuge­standenermaßen darauf gerichtet, Deutschland von aller Zu­fuhr abzuschneiden und doonrch

die friedliche Zivilbevölkerung dem Hungcrtode preiszugeben,

ein jedem Kriegsrecht und jeder Menschlichkeit widersprechen­des Verfahren.

Die Neutralen haben die völkerrechtswidrige Unter­bindung ihres Handels mit Deutschland nicht zu verhindern vermocht. Die amerikanische Regierung hat zwar, wie die deutsche gerne anerkennt, gegen das englische Verfahren Pro­test erhooen, trotz dieses Protestes und der Proteste der übrigen neutralen Regierungen hat sich England von dein ein« geschlagenen Verfahren nicht abbringen lassen. So ist noch vor kurzem das amerikanische Schiff „Wikhelmina" von englischer Seite aufgebracht worden, obwohl seine Ladung lediglich für die deutsche Zivilbevölkerung bestimmt war und nach der ausdrücklichen Erklärung der deutschen Regierung nur für diesen Zweck verwendet werden sollte. Dadurch ist folgender Zustand geschaffen worden:

Deutschland ist unter stillschweigender oder protestierender Duldung der Neutralen von der überseeischen Zufuhr fo gut wie abgcschnittcn,

und zwar nicht nur hinsichüich solcher Waren, die absolute Konterbande sind, sondern auch hinsichtlich solcher, die ndch vor Kriegsausbruch nach dem allgemein anerkannten Recht nur relative Konterbande oder überhaupt keine Konterbande sind. England dagegen wird unter Duldung per neutralen Regierungen- nicht nur mit solchen Waren ver­sorgt, die keine oder nur relative Konterbande sind, von England aber gegenüber Deutschland als absolute Konter­bande behandelt werden (Lebensmittel, industrielle Rohstoffe nsw.), sondern sogar mit Waren, die stets unzweifel­haft als absolute Konterbande gelten. Die deutsche Regierung glaubt insbesondere und mit dem größten Nachdruck darauf Hinweisen zu müssen, daß

ein auf viele Hunderte von Millionen Mark geschätzter Waffenhandel amerikanischer Lieferanten mit Deutschlands Feinden

besteht. Die deutsche Regierung gibt sich wohl Rechenschaft darüber, daß die Ausübung von Recht und die Duldung von Unrecht seitens der Neutralen formell in deren Be­lieben steht und keinen formellen Neutralitätsbruch inisol- viert. Sie hat infolgedessen im Wort den Vorwurf eines formellen Neutralitätsbruches nicht erheben, die deuffche Regierung kann aber — gerade im Interesse voller Klarheit und den Beziehungen beider Länder — nicht -umhin, hervor­zuheben, daß sie mit der gesamten öffentlichen Meinung Deutschlands sich dadurch schwer benach­teiligt fühlt, daß die Neutralen in der Wahrung ihrer Rechte auf best völkerrechtlich legitimen Handel zu Deutschland keinen oder nur unbedeutenden Erfolg erzielt haben, während sie von ihrem Recht, den Konterbandehandel mit England und unseren anderen Feinden zu dulden, uneingeschränkten Gebrauch machen. Wenn es. das formale Recht der Neutralen ist, den legitimen Handel mit Deutschlaird nicht zu schützen, ja, sogar sich von England zu einer bew-Mr Md