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Nr. 219.
82333:
Samstag, 8. September 1923.
71. Jahrgang.
Die neue Markenlwertung.
Durch die andauernde bedeutende Verschlechterung des Markkurses in den letzten Tagen ist die deutsche Währung in die Erötzenklasis des russischen Geldes geraten; denn so beträchtlich der Wertunterschied Mischen den beiden Einheiten immer noch ist, so ist er doch wesentlich kleiner als der Abstand der Mark von der nächstschlechtesten, der polnischen Valuta. Die österreichische Krone rückt für uns schon aus aller Vergleichsmöglichkeit: sie gilt, von ihrer Festigkeit abgesehen, das Mehrhundertsache der Mark.
Bleibt also der Rubel, der unserer Mark an Entwertung zwar noch voraus ist, sie aber an Beständigkeit weit übertrisit. Mit diesen Eigenschaften — des viel langsameren und gleichmäßigeren Sinkens, der besseren Grundlagen, der gemäßigten Inflation und einer gewissen Unabhängigkeit vom Ausland — wäre der Sorvjetrubel ein Vorbild, wenn nicht Wesensunter- schiede die einfache Übertragung der russischen Eeld- probleme auf die deutschen erschwerten. Keineswegs zu den beträchtlichsten dieser Unterschiede gehört die Tatsache, daß Rußland nicht ccher noch nicht wie Deutschland im hohen Maß mit „Reparationspflichten" belastet ist. Rußland hat gerade in der Werdezeit des neuen Staates Jahre durchlebt, in denen es noch ganz anders als Deutschland von allen Hilfsquellen moderner Volkswirtschaft abgeschnitten war. Ein verstümmelter Rumpf, der unentbehrlichsten Rohstoffgebiete beraubt, blockiert, ohne Kohle, ohne Eisen, ohne Petroleum, ohne Zugang zur See, ohne Außenhandel. Dazu der ständige Krieg und die bolschewikische, erst nach der fast vollständigen Vernichtung der Jn- dustrietätigkeit ansgegebene Selbstzerstörung. In Deutschland begriff man die Möglichkeit einer Geldentwertung, wie Rußland sie schon vor mehreren Jahren hatte, kaum, obwohl sie doch zunächst beabsichtigt war, uüd obwohl Sowjetrußland damals abgesperrt und fast ohne Kohlen war. Wir wissen jetzt, was das bedeutet. Jedenfalls hatte der Sowjetstaat Schwierigkeiten zu überwinden, die mindestens so groß waren wie, einschließlich der Reparationssorderungen, jemals die deutschen. Und auch das muß einmal gesagt werden, daß Länder in nicht viel besserer Lage als Sowjetrußland, in wirtschaftlich viel bedrängterer als das Deutsche Reich, dennoch ihre Währung zu retten verstanden. Ein Beispiel dafür ist das kleine Lettland.
Der wesentliche Gegensatz zwischen Mark und Rubel ist der, daß der Sowjetrubel als eine Währung von relativer Dauer, die Papiermark als eine Währung auf Abbruch gelten muß. Gewiß bedeutet das Eoldsin- heiten-, Goldrechnungs- und Eoldkontensystsm, wie Rußland es einführte, eine Parallelwährung neben dem Papiergeld; aber die Geldrechnung hat dort den Zweck und bis zu einem gewissen Grad auch den Erfolg gehabt, den Papierrubel zu stützen und ihm, wenn auch auf niedrigster Wertstufe, seine Umtauschfährgkeit zu erhalten. Deutschland dagegen will, wie der Kanzler noch vor wenigen Tagen in Stuttgart erklärte und wie Berliner Meldungen in den letzten Tagen bestätigt haben, zu einer neuen Währung so bald wie irgend möglich übergehen. Die Versuche, dem Sturz der Papiermark wenigstens etwas Einhalt zu tun, haben nur den Zweck uiÄ> können bestenfalls nur den Erfolg haben, den Übergang zu erleichtern. Daher kann Deutschland von den russischen Bemühungen, das Rad der Geldentwertung anzuhalten, zwar manches lernen, muß aber den wesentlichen und schwersten Teil seiner Aufgabe ohne die Hilfe fremder Erfahrung bewältigen.
Auch die fortgesetzten Devisenabgaben der Reichsbank haben eine weitere Verschlechterung des Markkurses nicht zu hindern vermocht. Es liegen nach wie vor recht beträchtliche Kauforders ganz besonders aus dem Rheinland und Westfalen vor, so daß der „Vorwärts" die Regierung auffordert, die Kredite an das besetzte Gebiet einzu'schränken, da diese zu Deoisen- käufen benutzt würden. Die Jnterventionstätigkeit der Reichsbank wird allgemein verurteilt, da sie nur dazu führt, daß die Spekulation sich Devisen zu dem niedrigen amtlichen Kurs verschafft, am sie nachher mit großem Gewinn zu erhöhtem Kurs abzugeben» oder um sich die nötigen Devisen für die Ablieferung zu verschaffen. So schreibt auch die „Berliner Börsen- Zeitung" übez diese Vorgänge u. a., es müsse davor gewarnt werden, den Stützungswahnsinn für die Papiermark auf einem Wege fortzusetzen, der Valutaglücksrittern täglich Milliardengowinne mühelos in den Schoß wirft und die Devisen und Goldbestände nutzlos verpulvert. Was sich m den letzten Tagen am Devisenmarkt abgespielt hat, muß gradezu als ein Verbrechen bezeichnet werden. Es wird ein frivoles Spiel auf dem Rücken der Reichsbank getrieben» indem die Art der Kursfestsetzung für ausländische
Devisen von der Spekulation ganz augenfällig benutzt wird, durch Verkäufe vor und nach der Kursfestsetzung Mühelos Gewinne einzuheimsen!
Havcnstein über Goldmarkkonten und die geplante Goldnotenbank.
Berlin. 7. Sept. Der Währung saus schuß des Reichs w i r tf ch af ts rat s trat zur Weiterbevamng zusammen. Einleitend führte der Reichswirischafts- m inist er aus. daß im Vordergründe der Maßnahmen die Frage der wertbeständigen Ar tage und der Möglichkeit der Schaffung eines wertbeständigen Zahlungsmittels für den allgemeinen Verkehr stehe. Anschließend nahm der Reichs- bamkpräsident Ha venstein Stellung zur Diskontpolitik der Reichsbank. der Ausgabe wertbeständiger Zertifikate sowie zur Einrichtung von Eoldmarkkonton. Er lieht eine große Eelahr darin, die Wirtschaft zu zwingen, sich plötzlich allgemein auf Wertbeständigkeit umzustellen. Für wertbeständige Kredite sei «in viel niedrigerer Zins notwen- dig als für nicht wertbeständige. Dis Reichsbank haLe vorläufig einen Ausweg gesucht durch Einführung der Lombardierung von Wechseln, mn sofort wertbeständige Kredite einrichten zu können. Die Reichsbank beabsichtige, wertbeständige Zertifikate auszuseben. die als wertbeständige Anlage oder. La sie diskontiert werden können, auch als Ersatz für wertbeständige Zablungsmittel dienen -können. Der Reichs- bantvväsident wandte sich dann gegen die ursprüngliche Forderung. Gold mark tonten einzurichten gegen Einzahlung von Papiermark. Die Reichsbank beabsichtige die Einrichtung von Goldmarkkonten dergestalt, da« für große Beträge Konten eingerichtet werden bei 80 Prozent Einzahlung tn Devisen und 20 Prozent in Pwviermark. Ervort- osvisen müßten weiter der Wirts-chaft verbleiben. Dagegen müßte man diejenigen Devisen dem Goldmavk-Girovevkehr zur Verfügung stellen, die thesauriert sind oder für den internen Zabkungsverkehr gehalten werden. Einen Anreiz hierzu soll die Prämie bieten, daß der Errichter des Goldmarkkontos noch ein Viertel des Deoifenbetrage>s in Papiermark auf das Konto einzahlen kann. Ein größeres Risiko könnte die Reichsbank nicht übernehmen. Eie habe sich ferner entschlossen, die Goldmarkkonten an den Dollar airzulehnen und nicht an das Pfund.
In die anschließende Debatte wurde noch die Frage der Errichtung einer Privat-Goldnotenbank geworfen, ohne .daß hierüber jedoch nähere Beschlüsse gefaßt wurden. Der Wührungsansschuß wird sich unter Anhörung von Sachverständigen weiter mit dieser Frage beschäftigen. Der Vorsitzende faßte am Schluß der Beratung das Ergebnis zusammen UW erklärte, der Ausschuß halte die neuen Maßnahmen der Reichsbank kür einen Fort ich ritt gegenüber dem bisherigen Zustand, aber keineswegs für etwas für die Dauer Erstrebenswertes. Der Währungsausschuß spricht dabei aus. daß die geplanten Vebelfsmaßnahmen zwecklos find und unter Umständen sogar gefährlich werden können, wenn nicht gleichzeitig durchgreifend Maßnahmen getroffen werden.
M IMaä Ser Wien M»si.
Berlin. 7. Cent. Der Rückgang auf allen Gebieten der deutschen Wirtschaft spiegelt sich wider in den vom preuß'- schen Ministerium für Handel und Geiwerbe zusammen- gestellten Berichten der preußischen Handelskammern für den Monat August, überall ist danach bei fallender Mark ein starkes Ansteigen der Preise und der Löbne fcstzustellen. Msatzstockung im Innen- und Außenhandel und eine ausgedehnte Kavitalnot waren die Folge. Betriebseinschi änkungen und teilweise sogar Betrlebsstiil- legungen waren daher unvermeidlich. „Deutschland", so beißt es daher in den Berichten, „nähert sich einem Krisenzustande. in dem nur einschneidende Maßnahmen noch eine Hilse erwarten lassen." Die Löhne und Warenpreise haben bei dem Wettlauf mit der Entwertung der Mark die Goldparität und die Weltmarktvarität zum Teil erreicht, zum geringen Teil schon überschritten. Die ständige Wechselwirkung zwischen Preisen und Löhnen in der Industrie brachte den Großhandel in eine schwierige Lage. Er fand keinen genügenden Absatz mehr bei dem Einzelhandel. Eine besondere Schwierigkeit bildet hierbei die Goldmarkberech- nung. die immer mehr eingeführt wird. Die einen legen iir den Dollar zu 4.20 zugrunde, die anderen zu 4 M.. nebenher erfolgen Umrechnungen nach den Währungen aller Länder. Diese Verschiedenheit erschwert dem Einzelhändler die Kalkulation und Übersicht .sehr erhebÄch. „Die Einführung eines wertbeständigen Zahlungsmittels", so bemerkt daher die Handelskammer Halberstadt, „erscheint unvermeidlich."
Der Niedergang der Koniunktur im August wird auch von den Berichten des „Reichsarbeitsblattrs" über den Arbeitsmarkt bestätigt. Danach ist am 17. August bei der Stichtagszählung in den einzelnen Arbeitsnachweisen fest- gestellt worden, daß die Zahl der offenen Stellen wesentlich abgenommen bar. die Zahl der unerledigten Arbeitsgesuche aber ebenso gestiegen nt.
Dis neusn Kohlsnprsrssrhohungsn.
Berlin. 8. Sept. Der Re ich s kohlenverband nnd der Große Ausschuß des Reichskahlenrats verhandelten in einer Sitzung vom 7. September anläßlich der schiedsgerichtlich am 3. „September restgeietzten Lohnerhöhungen und angesichts des weiteren neuen Marksturzes und der dadurch eingetretenen Materialvcrteue- ruug über die neuen Kchlenpreiserhöbungen. Rach längeren Verhaiidkvngen wurden einstimmig folgende prozentualen Erböbunaen der seit 3. September geltenden Preise mit WirkuW vom IO. September ab einschließlich der Steuer beschlossen:
Ruhr 83,5. Eschwe'ler Bergwerke 82.5. Nordstern 81.7. Niedersachsen 85,8. Jtchenburen 85.1 Oterfchlesie» 84,1. Riederschlesien 86.1. Sachsen So 3. ostelbifche und mitteldeutsche Braunkohle 84,t. Rheinland 82.7: Bayern: Zech- und Stcinkahlen 79.4. Die sich danach ergebenden Preis: liegen selbst bei einem Dollarkurs von 30 Millionen erheblich unter der Weltmarktvaritat. obwohl sie zurzeit noch die volle Steuer tragen.
Dsx Kommrffar für Devisensrfaftung.
Berlin, 8- Sept. Wie wir erfahren, wird zum Minister für Dcvisenerfassung der Geh Regierungsrat und Vortragende Rat im preußischen Ministerium für Handel und Gewerbe F e l l i n g e r ernannt werden.
Auf Grund des Artikels 48 der deutschen Reichsver- fassurg wird trügendes verordnet'
8 1. Dir Reichsregrerung bestellt einen Kommissar für die Devisenerfassung mit außerordentlicher Vollmackit und Befugnis. Zahlungsmittel und Forderungen in ausländischer Währung, ausländische Wertpapiere und Obligationen für das Reich in Anspruch zu nehmen. Zu diesen! Zweck werden Art. 115. 117 und 153 der Reichsverfassung außer Kraft gesetzt. Der Reichskommissar fürDeviscn- ertassung ist eine Behörde, die dem Reichswirtsckafts- mniisterium untersteht. »
§ 2. Die Reichsregierung erläßt die zur Erfüllung der Befugnisse des Kommissars erforderlichen Bestimmungen und regelt das Verfahren. Sie kann dem Reichskommissar für Deoifenertassung und den ihm unterstellten Stell-n die Regelung im einzelnen überlassen und Zuwiderhandlungen «egen die Durchführungsbestimmungen mit Freiheitsstraten, Geldstrafen und Einziehung des Vermögens bedrohen und Sei Zuwiderhandlungen gegen die Devisengesetzgebuug oder Anordnungen auf Ordnungsstrafe. Sicherstellung aus freier Erkennung ohne Rücksicht auf das Aorliegen einer strafbaren Handlung erkennen.
(Gez.) E d e r t. Reichspräsident.
(Gez.) Stresemann. Reichskanzler.
Dir Aussührungsbeftimmungen zur Deviscnabgabc.
Berlin. 8. Sept. Die wichtigsten Durchführung s b e st i m m ü n g e n der Verordnung über di« Devifenerfassung sind folgende:
Wer Zahlungsmittel oder Forderungen in ausländischer Währung oder ausländischen Wertpapieren besitzt, hat sie auf Anordnung des Devisenkommissars gegen Goldan- leibe an das Reick abzuliefern. Die Ablieferung von Zahlungsmitteln und Forderungen in ausländischer Währung kann nicht gefordert werden, so weit diese nach der Feststellung des Devisenkommissars in einem für die lebens- und wirtschaftlichen Verhältnisse des Verfügungsberechtigten notwendigen Umfang zur Verwendung zurückbebalten werden. die nach der Devisengesetzgebung zulässig sind, insbesondere zur Abdeckung ausländischer Kredite. Die Ablieferung kann auch nicht gefordert werden, wenn der Verbleib in den Händen des Besitzers im Interesse eines inländischen Unternehmens oder der deutschen Wirtschaft liegt.
Der Kommissar für die Devissnerfassung kann bei jedermann jede von ihm für erforderlich erachtete Einsicht und Durchsuchung vornehmen. Die gleiche Befugnis hat er gegenüber den Staats- und Gemeindebehörden. Tr kann von jedermann die eidesstattliche Versicherung für die Richtigkeit und Vollständigkeit seiner Angaben verlangen. Vermögensgegenstände, die nicht angemeldet sind oder deren Ablieferung nicht innerhalb einer von dem Reichskommissar für Devilenerfassuna festgesetzten Frist erfolgt ist. können ohne Rücksicht auf das Vorliegen einer strafbaren Handlung zugunsten des Reiches für verfallen erklärt werden. Besteht Grund zu der Annahme, daß Vermögensgegenstände von den zur Auskunft Aufgeforderten verheimlicht oder von den zur Ablieferung Aufgeforderten nickt abgeliefert worden, sind, so können sie von dem Kommissar. den Behörden und dem Polizeistcherheitsdienst vorläufig sichergestellt werden. ^ .'
Über die Rechtmässigkeit der Venallserklarung entscheidet endgültig das Re i ch s w i r t s ch af tsg er i ch t. Der Kommissar für Devisenerfassung kann jede für die Vornahme einer gerichtlichen Zwangsvollstreckung oder Beitreibung im Berwaltungszwangsverfahren zuständige Stelle um die Vollstreckung ersuchen. Die Verfallserklärung kann unter Angabe des Naniens des Betreffenden und auf dessen Kosten durch den Reichskommissar öffentlich erfolgen. Wer di« geforderten Auskünfte nicht in der festgesetzten Frist oder unvollständig abgibt, öder auf Vorladung nicht erscheint, kann zur Erfüllung seiner Pflichten durch Ordnungsstrafen angehalten werden. Die Ordnungsstrafe kann wiederholt werden, darf aber im Einzelfall nicht mehr als 10 000 Eoldmark betragen. Wer die eidesstattliche Versicherung mit Wissen unrichtig oder unvollständig abgibt, wird mit Zuchthaus bis zu 10 Jahren, bei mildernden Umständen mit Gefängnis nickt unter einem Jahr bestraft. Neben der Freiheitsstrafe ist auf Geldstrafe zu erkennen. Das Höchstmaß ist dabei unbeschränkt ^.. „
Zur Sickerung der Geldstrafe und eventuellen Einziehung des Vermögens, weim die Zablungsmittel oder Foiderunsen nicht mehr vorhanden fein sollten, kann das Vcimögen des Angeickuldigten ganz oder teillweife beschlagnahmt werden Die Veröffentlichung dieser Strafe kann auf Kosten des Anaeschuldiaten öffentlich bekannt- flt-stfrcn tuctbirt
Sind die abzuliefernden Vermögensgegenstände Lei der Besteuerung vom Vermögen oder bei der Erbschaftssteuer verschwiegen worden, so findet rin Strafverfahren wegen der hierdurch begangenen Verletzung der Steuergefetze und «ine Nachforderung von Steuern mit Rücksicht auf diese Gegenstände und das Einkommen aus ihnen nicht statt Auf den Deoifenkommissar gehen hier alle Befugnisse über, die
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Von der Interalliierten RbeinlanLkommillion getzt nachstehende amtliche Bekanntmachung rur Versffenü
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Ttcfmna auf Grund der Verordnung 07 Art. 15 su:
Bekanntmachung.
Es sind in der Stadt Gerüchte verbreitet worden. taS der Kartoffelmansel auf die Reauisitioneu durch die fran. zösifchen Besatzungstruppen zurückrufübren sei. und haben auch Kaufleute ihrer Kundschaft derartiges mitgeteilt. Demiegenüber wird ausdrücklich erklärt, daß seitens der rranzssischen Truppen keine Neauisitionen von Kartoffelbestanden. weder bei den Erzeugern noch bei den Händlern. vorgenommen ivorden sind.
Cercle de Wiesbaden-Ville. Le Delearue de la H. O. L X. R.
